10.01.2014 Aufrufe

Ausschreibung - ADAC Motorsport

Ausschreibung - ADAC Motorsport

Ausschreibung - ADAC Motorsport

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ausschreibung</strong><br />

<strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013<br />

Grundlage dieser <strong>Ausschreibung</strong> ist die gültige Fassung der DMSB-Rahmenausschreibung<br />

für Clubsport-Wetbewerbe sowie die DMSB Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-<br />

Slalom. Soweit durch nachfolgende <strong>Ausschreibung</strong>en keine andere Regelung getroffen ist,<br />

gelten die vorgenannten Reglements.<br />

Art. 1 – Titel, Datum und Ort der Veranstaltung<br />

<strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013<br />

Samstag, 26. Oktober 2013<br />

<strong>ADAC</strong> Fahrtraining Paderborn, Borchener Str. 340, 33106 Paderborn<br />

Art. 2 – Veranstalter<br />

<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e. V.<br />

Abteilung Jugend- & Motor-Sport<br />

Eckendorfer Str. 36<br />

33609 Bielefeld<br />

Telefon 0521 1081 151<br />

Telefax 0521 1081 250<br />

E-Mail: wolfram.lehmann@owl.adac.de<br />

Telefonische Erreichbarkeit währen der Veranstaltung:<br />

Wolfram Lehmann, 0160/97979698<br />

Art 3 – Organisation<br />

Organisationsleiter<br />

Stellv. Organisationsleiter<br />

Veranstaltungsleiter<br />

Sreckensicherung<br />

Veranstalterbüro / Dokumentenabnahme<br />

Techn. Fahrzeugbetreuung<br />

Zeitnahme<br />

Auswertung<br />

Sanitätsdienst<br />

Sachrichter<br />

Bernd Noltekuhlmann, Lemgo<br />

Kurt Weber, Detmold<br />

Ralf Berghahn, Horn-Bad Meinberg<br />

ASC Bad Meinberg e.V. im <strong>ADAC</strong><br />

<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />

<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />

Simone Meierheinrich, Vlotho<br />

Bernd Meierheinrich<br />

ASB Bielefeld<br />

ASC Bad Meinberg e.V. im <strong>ADAC</strong><br />

(Eine Sachrichterliste wird am Veranstaltungstag im Bereich der Dokumentenabnahme<br />

ausgehängt)<br />

Art 4 – Schiedsgericht<br />

<strong>ADAC</strong> Hessen- Thüringen<br />

<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen- Lippe<br />

<strong>ADAC</strong> Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />

Bernd Mötz, Fuldabrück<br />

Adolf Wiebusch, Lage<br />

Karsten Lieber, Hannover


Art. 5 – Zeitplan<br />

Freitag, 18. Oktober 2013<br />

Nennungsschluss vorliegend beim Veranstalter<br />

Freitag, 25. Oktober 2013<br />

17.00 Uhr – 19.00 Uhr freiwillige Dokumentenabnahme im Verwaltungsgebäude<br />

Samstag, 26 Oktober 2013<br />

07.00 Uhr – 08.00 Uhr Dokumentenabnahme im Verwaltungsgebäude<br />

07.45 Uhr – 08.30 Uhr Streckenbegehung<br />

08:30 Uhr Aushang der Startreihenfolge und<br />

Fahrerbesprechung im Zelt<br />

09.00 Uhr Start 1. Teilnehmer<br />

Art. 6 – Nennungen und Nenngeld<br />

Das Nenngeld beträgt 30,-- Euro pro Teilnehmer.<br />

Das Nenngeld ist unter dem Verwendungszweck „Slalom-Youngster Paderborn<br />

2013“ auf das nachstehende Konto zu überweisen:<br />

<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />

Kontonummer: 2 489 607<br />

BLZ: 494 400 43<br />

Commerzbank Herford<br />

Anmeldungen / Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet. Wir bitten die<br />

jeweiligen Sportabteilungen das Nenngeld in einer Summe an den Veranstalter zu<br />

überweisen.<br />

Art. 7 – Strecke und Aufgabenstellung<br />

Der <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom- Youngster 2013 wird auf der <strong>ADAC</strong><br />

Fahrtraininganlage in Paderborn-Mönkeloh durchgeführt. Eine Steckenskizze ist im<br />

Vorstartbereich ausgehängt.<br />

Die Steckenlänger pro Lauf beträgt max. 1.000 Meter.<br />

Art. 8 – Klasseneinteilung, zugelassene Teilnehmer, Fahrerausrüstung, Fahrzeuge<br />

Zugelassen sind Fahrer/innen in nachfolgenden Klassen, die sich im Rahmen der<br />

Slalom-Einsteiger Serie ihres zuständigen <strong>ADAC</strong> Regionalclubs für diesen Endlauf<br />

qualifiziert haben.<br />

Klasse A (Jahrgänge 1997 - 1995)<br />

Klasse B (Jahrgänge 1994 - 1990)<br />

Zum Bundesendlauf 2013 können nur Fahrer gemeldet werden, welche die<br />

Youngster-Slalom-Cup-Serie des jeweiligen <strong>ADAC</strong>-Regionalclubs im Jahr 2013<br />

gefahren sind.<br />

Von jedem <strong>ADAC</strong>- Regionalclub können maximal 3 Fahrer/innen pro Klasse genannt<br />

werden. Alle Fahrer/innen müssen im Besitz einer gültigen DMSB Fahrerlizenz, Stufe<br />

C, sein.


Bei der Papierabnahme hat der /die Teilnehmer(in) zudem einen amtlichen<br />

Lichtbildausweis oder ein vergleichbares amtliches Dokument zwecks<br />

Identifikation vorzulegen.<br />

Das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes, der den aktuellen Bestimmungen für<br />

Clubsport- Slalom 2013 entspricht, sowie von Körper bedeckender Kleidung (Schulter<br />

bedeckende Oberbekleidung/lange Hose/ geschlossene Schuhe) ist für alle<br />

Teilnehmer(innen) während der Trainings- und Wertungsläufe vorgeschrieben.<br />

Die Wettbewerbsfahrzeuge (Ford Fiesta) werden vom <strong>ADAC</strong> Ostwestfalen- Lippe zur<br />

Verfügung gestellt. Die Zuteilung der Fahrzeuge erfolgt durch eine vom Veranstalter<br />

dazu beauftragte Person. Technische Arbeiten oder Veränderungen am Fahrzeug<br />

durch dazu vom Veranstalter nicht ausdrücklich beauftragte Personen sind<br />

strengstens untersagt.<br />

Es werden nur Straßenreifen gleichen Herstellers, Typ und Größe zugelassen.<br />

Sportreifen, Semi-Slick und Slickreifen sind nicht zulässig.<br />

Der Luftdruck wird durch eine vom TK dazu beauftragte Person unmittelbar nach dem<br />

Warmfahren der Fahrzeuge reguliert. Über eine evtl. erforderlichen Reichenwechsel<br />

entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit der techn. Fahrzeugbetreuung.<br />

Art. 9 – Startreihenfolge<br />

Die Startreihenfolge wird bei der Papierabnahme ausgelost und ist für das Training<br />

sowie den ersten Wertungslauf bindend. Es wird in diesen beiden Läufen nach<br />

aufsteigenden Startnummern gefahren. Alle Fahrer fahren zuerst das Training und<br />

dann ihren ersten Wertungslauf. Sodann erfolgt die Auswertung nach dem ersten<br />

Lauf. Die Startreihenfolge für den zweiten Wertungslauf ist dann rückwärts bezogen<br />

auf das Ergebnis des ersten Laufs.<br />

Art. 10 – Wertung<br />

Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Addition der beiden Wertungsläufe<br />

einschließlich evtl. angefallener Strafsekunden. Sieger jeder Klasse ist der<br />

Teilnehmer mit der niedrigsten Gesamtfahrzeit. Dieser erhält den Titel<br />

Sieger <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013<br />

Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Strafzeit. Bei weiterer<br />

Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn dann immer noch<br />

Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche (ex aeqou).<br />

Die Mannschaftswertung wird auf Grundlage der Teilnehmerplatzierungen erstellt.<br />

Die zwei besten Platzierungen eines <strong>ADAC</strong> Regionalclubs aus den jeweiligen<br />

Klassen werden addiert. Gewertet werden nur Regionalclubs mit mindestens zwei<br />

Startern in jeder Klasse. Sieger ist jeweils die Mannschaft mit der niedrigsten<br />

Platzierungssumme.<br />

Diese Mannschaft erhält den Titel<br />

Mannschafssieger <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012<br />

Bei Summengleichheit gewinnt die Mannschaft mit dem im Gesamtklassement seiner<br />

Klasse am besten platzierten Fahrer.


Art. 11 – Preise<br />

Beim <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013 werden nachfolgend genannte<br />

Preise vergeben:<br />

• Pokale pro Klasse für den 1. – 10 Platz, alle übrigen Teilnehmer(innen)<br />

erhalten einen Ehrenpreis<br />

• Pokale Mannschaftswertung für den 1. – 3. Platz<br />

Die Vergabe weiter Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor.<br />

Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, Preise werden nicht<br />

nachgesandt.<br />

Art. 12 – Durchführungsbestimmungen<br />

Im Vorstartbereich ist der zum Einsatz kommende Helm unaufgefordert zu<br />

Überprüfung vorzuzeigen.<br />

Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen zum Start selbst verantwortlich.<br />

Jeder Fahrer hat sich vorschriftsmäßig gekleidet in der Startvoraufstellung bereit zu<br />

halten, um das Fahrzeug gemäß Startreihenfolge zu übernehmen.<br />

Das Betreten der Rennstrecke durch Teilnehmer, Helfer, Betreuer o.a. Personen ist<br />

nicht gestattet.<br />

Art. 12 – Wertungsstrafe<br />

Grundlage ist die DMSB Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom 2013.<br />

Darüber hinaus kann der Veranstaltungsleiter bei allgemein grob schädigendem<br />

Umgang mit dem Fahrzeug Wertungsstrafen aussprechen.<br />

Eine vom Veranstaltungsleiter verhängte Wertungsstrafe kann nach form- und<br />

fristgerecht eingelegtem Einspruch vom Schiedsgericht überprüft werden.<br />

Art. 13 – Verantwortlichkeit u. Haftungsverzicht<br />

Erklärung von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung für einfache<br />

Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung.<br />

Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer<br />

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die<br />

alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von<br />

ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende<br />

Haftungsausschluss greift.<br />

Haftungsverzicht<br />

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche<br />

jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und<br />

zwar gegen<br />

- den DMSB, den <strong>ADAC</strong> e.V., die <strong>ADAC</strong> Gaue und die <strong>ADAC</strong> Ortsclubs, deren<br />

Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und<br />

hauptamtliche Mitarbeiter,<br />

- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Rennstreckeneigentümer,<br />

- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der<br />

Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,<br />

- Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der<br />

Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht werden, und


- Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe aller zuvor genannten Personen und Stellen,<br />

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch<br />

eines gesetzlichen Vertreters oder eine Erfüllungsgehilfe des enthafteten<br />

Personenkreise – beruhen;<br />

gegen<br />

- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer<br />

und die Halter der anderen Fahrzeuge,<br />

- den eigen Bewerbern, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere<br />

Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen<br />

vor) und eigene Helfer.<br />

Verzichten sie auf Ansprüche jeder Art von Schäden die im Zusammenhang mit der<br />

Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen<br />

des enthafteten Personenkreise beruhen – beruhen, und außer für sonstige Schäden,<br />

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines<br />

gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten<br />

Personenkreises – beruhen.<br />

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf dem Nennformular allen<br />

Beteiligten gegenüber wirksam.<br />

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf dem Nennformular allen<br />

Beteiligten gegenüber wirksam.<br />

Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere<br />

sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher<br />

Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende<br />

Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklause unberührt.<br />

Art. 14 – Sonstiges<br />

Reichen Sie uns bitte mit der Nennung auch die<br />

Sprecherinforamtion ein.<br />

Bielefeld, August 2013<br />

<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />

Bernd Noltekuhlmann<br />

Organisationsleiter<br />

Die <strong>Ausschreibung</strong> wurde vom <strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V. sportrechtlich geprüft und<br />

unter der<br />

registriert und genehmigt.<br />

Reg.-Nr.: 97/ 13 am 15.08.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!