Ausschreibung - ADAC Motorsport
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<strong>Ausschreibung</strong><br />
<strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013<br />
Grundlage dieser <strong>Ausschreibung</strong> ist die gültige Fassung der DMSB-Rahmenausschreibung<br />
für Clubsport-Wetbewerbe sowie die DMSB Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-<br />
Slalom. Soweit durch nachfolgende <strong>Ausschreibung</strong>en keine andere Regelung getroffen ist,<br />
gelten die vorgenannten Reglements.<br />
Art. 1 – Titel, Datum und Ort der Veranstaltung<br />
<strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013<br />
Samstag, 26. Oktober 2013<br />
<strong>ADAC</strong> Fahrtraining Paderborn, Borchener Str. 340, 33106 Paderborn<br />
Art. 2 – Veranstalter<br />
<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e. V.<br />
Abteilung Jugend- & Motor-Sport<br />
Eckendorfer Str. 36<br />
33609 Bielefeld<br />
Telefon 0521 1081 151<br />
Telefax 0521 1081 250<br />
E-Mail: wolfram.lehmann@owl.adac.de<br />
Telefonische Erreichbarkeit währen der Veranstaltung:<br />
Wolfram Lehmann, 0160/97979698<br />
Art 3 – Organisation<br />
Organisationsleiter<br />
Stellv. Organisationsleiter<br />
Veranstaltungsleiter<br />
Sreckensicherung<br />
Veranstalterbüro / Dokumentenabnahme<br />
Techn. Fahrzeugbetreuung<br />
Zeitnahme<br />
Auswertung<br />
Sanitätsdienst<br />
Sachrichter<br />
Bernd Noltekuhlmann, Lemgo<br />
Kurt Weber, Detmold<br />
Ralf Berghahn, Horn-Bad Meinberg<br />
ASC Bad Meinberg e.V. im <strong>ADAC</strong><br />
<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />
<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />
Simone Meierheinrich, Vlotho<br />
Bernd Meierheinrich<br />
ASB Bielefeld<br />
ASC Bad Meinberg e.V. im <strong>ADAC</strong><br />
(Eine Sachrichterliste wird am Veranstaltungstag im Bereich der Dokumentenabnahme<br />
ausgehängt)<br />
Art 4 – Schiedsgericht<br />
<strong>ADAC</strong> Hessen- Thüringen<br />
<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen- Lippe<br />
<strong>ADAC</strong> Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />
Bernd Mötz, Fuldabrück<br />
Adolf Wiebusch, Lage<br />
Karsten Lieber, Hannover
Art. 5 – Zeitplan<br />
Freitag, 18. Oktober 2013<br />
Nennungsschluss vorliegend beim Veranstalter<br />
Freitag, 25. Oktober 2013<br />
17.00 Uhr – 19.00 Uhr freiwillige Dokumentenabnahme im Verwaltungsgebäude<br />
Samstag, 26 Oktober 2013<br />
07.00 Uhr – 08.00 Uhr Dokumentenabnahme im Verwaltungsgebäude<br />
07.45 Uhr – 08.30 Uhr Streckenbegehung<br />
08:30 Uhr Aushang der Startreihenfolge und<br />
Fahrerbesprechung im Zelt<br />
09.00 Uhr Start 1. Teilnehmer<br />
Art. 6 – Nennungen und Nenngeld<br />
Das Nenngeld beträgt 30,-- Euro pro Teilnehmer.<br />
Das Nenngeld ist unter dem Verwendungszweck „Slalom-Youngster Paderborn<br />
2013“ auf das nachstehende Konto zu überweisen:<br />
<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />
Kontonummer: 2 489 607<br />
BLZ: 494 400 43<br />
Commerzbank Herford<br />
Anmeldungen / Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet. Wir bitten die<br />
jeweiligen Sportabteilungen das Nenngeld in einer Summe an den Veranstalter zu<br />
überweisen.<br />
Art. 7 – Strecke und Aufgabenstellung<br />
Der <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom- Youngster 2013 wird auf der <strong>ADAC</strong><br />
Fahrtraininganlage in Paderborn-Mönkeloh durchgeführt. Eine Steckenskizze ist im<br />
Vorstartbereich ausgehängt.<br />
Die Steckenlänger pro Lauf beträgt max. 1.000 Meter.<br />
Art. 8 – Klasseneinteilung, zugelassene Teilnehmer, Fahrerausrüstung, Fahrzeuge<br />
Zugelassen sind Fahrer/innen in nachfolgenden Klassen, die sich im Rahmen der<br />
Slalom-Einsteiger Serie ihres zuständigen <strong>ADAC</strong> Regionalclubs für diesen Endlauf<br />
qualifiziert haben.<br />
Klasse A (Jahrgänge 1997 - 1995)<br />
Klasse B (Jahrgänge 1994 - 1990)<br />
Zum Bundesendlauf 2013 können nur Fahrer gemeldet werden, welche die<br />
Youngster-Slalom-Cup-Serie des jeweiligen <strong>ADAC</strong>-Regionalclubs im Jahr 2013<br />
gefahren sind.<br />
Von jedem <strong>ADAC</strong>- Regionalclub können maximal 3 Fahrer/innen pro Klasse genannt<br />
werden. Alle Fahrer/innen müssen im Besitz einer gültigen DMSB Fahrerlizenz, Stufe<br />
C, sein.
Bei der Papierabnahme hat der /die Teilnehmer(in) zudem einen amtlichen<br />
Lichtbildausweis oder ein vergleichbares amtliches Dokument zwecks<br />
Identifikation vorzulegen.<br />
Das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes, der den aktuellen Bestimmungen für<br />
Clubsport- Slalom 2013 entspricht, sowie von Körper bedeckender Kleidung (Schulter<br />
bedeckende Oberbekleidung/lange Hose/ geschlossene Schuhe) ist für alle<br />
Teilnehmer(innen) während der Trainings- und Wertungsläufe vorgeschrieben.<br />
Die Wettbewerbsfahrzeuge (Ford Fiesta) werden vom <strong>ADAC</strong> Ostwestfalen- Lippe zur<br />
Verfügung gestellt. Die Zuteilung der Fahrzeuge erfolgt durch eine vom Veranstalter<br />
dazu beauftragte Person. Technische Arbeiten oder Veränderungen am Fahrzeug<br />
durch dazu vom Veranstalter nicht ausdrücklich beauftragte Personen sind<br />
strengstens untersagt.<br />
Es werden nur Straßenreifen gleichen Herstellers, Typ und Größe zugelassen.<br />
Sportreifen, Semi-Slick und Slickreifen sind nicht zulässig.<br />
Der Luftdruck wird durch eine vom TK dazu beauftragte Person unmittelbar nach dem<br />
Warmfahren der Fahrzeuge reguliert. Über eine evtl. erforderlichen Reichenwechsel<br />
entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit der techn. Fahrzeugbetreuung.<br />
Art. 9 – Startreihenfolge<br />
Die Startreihenfolge wird bei der Papierabnahme ausgelost und ist für das Training<br />
sowie den ersten Wertungslauf bindend. Es wird in diesen beiden Läufen nach<br />
aufsteigenden Startnummern gefahren. Alle Fahrer fahren zuerst das Training und<br />
dann ihren ersten Wertungslauf. Sodann erfolgt die Auswertung nach dem ersten<br />
Lauf. Die Startreihenfolge für den zweiten Wertungslauf ist dann rückwärts bezogen<br />
auf das Ergebnis des ersten Laufs.<br />
Art. 10 – Wertung<br />
Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Addition der beiden Wertungsläufe<br />
einschließlich evtl. angefallener Strafsekunden. Sieger jeder Klasse ist der<br />
Teilnehmer mit der niedrigsten Gesamtfahrzeit. Dieser erhält den Titel<br />
Sieger <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013<br />
Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Strafzeit. Bei weiterer<br />
Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn dann immer noch<br />
Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche (ex aeqou).<br />
Die Mannschaftswertung wird auf Grundlage der Teilnehmerplatzierungen erstellt.<br />
Die zwei besten Platzierungen eines <strong>ADAC</strong> Regionalclubs aus den jeweiligen<br />
Klassen werden addiert. Gewertet werden nur Regionalclubs mit mindestens zwei<br />
Startern in jeder Klasse. Sieger ist jeweils die Mannschaft mit der niedrigsten<br />
Platzierungssumme.<br />
Diese Mannschaft erhält den Titel<br />
Mannschafssieger <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012<br />
Bei Summengleichheit gewinnt die Mannschaft mit dem im Gesamtklassement seiner<br />
Klasse am besten platzierten Fahrer.
Art. 11 – Preise<br />
Beim <strong>ADAC</strong> Bundesendlauf Slalom-Youngster 2013 werden nachfolgend genannte<br />
Preise vergeben:<br />
• Pokale pro Klasse für den 1. – 10 Platz, alle übrigen Teilnehmer(innen)<br />
erhalten einen Ehrenpreis<br />
• Pokale Mannschaftswertung für den 1. – 3. Platz<br />
Die Vergabe weiter Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor.<br />
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, Preise werden nicht<br />
nachgesandt.<br />
Art. 12 – Durchführungsbestimmungen<br />
Im Vorstartbereich ist der zum Einsatz kommende Helm unaufgefordert zu<br />
Überprüfung vorzuzeigen.<br />
Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen zum Start selbst verantwortlich.<br />
Jeder Fahrer hat sich vorschriftsmäßig gekleidet in der Startvoraufstellung bereit zu<br />
halten, um das Fahrzeug gemäß Startreihenfolge zu übernehmen.<br />
Das Betreten der Rennstrecke durch Teilnehmer, Helfer, Betreuer o.a. Personen ist<br />
nicht gestattet.<br />
Art. 12 – Wertungsstrafe<br />
Grundlage ist die DMSB Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom 2013.<br />
Darüber hinaus kann der Veranstaltungsleiter bei allgemein grob schädigendem<br />
Umgang mit dem Fahrzeug Wertungsstrafen aussprechen.<br />
Eine vom Veranstaltungsleiter verhängte Wertungsstrafe kann nach form- und<br />
fristgerecht eingelegtem Einspruch vom Schiedsgericht überprüft werden.<br />
Art. 13 – Verantwortlichkeit u. Haftungsverzicht<br />
Erklärung von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung für einfache<br />
Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung.<br />
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer<br />
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die<br />
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von<br />
ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende<br />
Haftungsausschluss greift.<br />
Haftungsverzicht<br />
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche<br />
jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und<br />
zwar gegen<br />
- den DMSB, den <strong>ADAC</strong> e.V., die <strong>ADAC</strong> Gaue und die <strong>ADAC</strong> Ortsclubs, deren<br />
Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und<br />
hauptamtliche Mitarbeiter,<br />
- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Rennstreckeneigentümer,<br />
- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der<br />
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,<br />
- Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der<br />
Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht werden, und
- Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe aller zuvor genannten Personen und Stellen,<br />
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch<br />
eines gesetzlichen Vertreters oder eine Erfüllungsgehilfe des enthafteten<br />
Personenkreise – beruhen;<br />
gegen<br />
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer<br />
und die Halter der anderen Fahrzeuge,<br />
- den eigen Bewerbern, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere<br />
Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen<br />
vor) und eigene Helfer.<br />
Verzichten sie auf Ansprüche jeder Art von Schäden die im Zusammenhang mit der<br />
Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen<br />
des enthafteten Personenkreise beruhen – beruhen, und außer für sonstige Schäden,<br />
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines<br />
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten<br />
Personenkreises – beruhen.<br />
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf dem Nennformular allen<br />
Beteiligten gegenüber wirksam.<br />
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf dem Nennformular allen<br />
Beteiligten gegenüber wirksam.<br />
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere<br />
sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher<br />
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende<br />
Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklause unberührt.<br />
Art. 14 – Sonstiges<br />
Reichen Sie uns bitte mit der Nennung auch die<br />
Sprecherinforamtion ein.<br />
Bielefeld, August 2013<br />
<strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />
Bernd Noltekuhlmann<br />
Organisationsleiter<br />
Die <strong>Ausschreibung</strong> wurde vom <strong>ADAC</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V. sportrechtlich geprüft und<br />
unter der<br />
registriert und genehmigt.<br />
Reg.-Nr.: 97/ 13 am 15.08.2013