29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"
29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"
29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Information <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
48. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 25. Juni 2013<br />
8. <strong>Juli</strong> 2013 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus<br />
8. <strong>Juli</strong> 2013 Zustellung an die Abonnenten
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Information <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
48. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 25. Juni 2013<br />
Obligatorische Kollektiv-Krankengeldversicherung gemäss KVG<br />
Anlässlich seiner 42. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. März 2013 wurde der Gemeinderat über die massive<br />
Prämienerhöhung der Concordia Krankengeldversicherung informiert und eine Beurteilung der<br />
Situation in Aussicht gestellt. Eine mögliche Kündigung der Anschlussvereinbarung müsste bis<br />
30. September 2013 erfolgen. Um alle möglichen Angebote prüfen zu können, wurde eine Ausschreibung<br />
bei den ortsansässigen Versicherungen durchgeführt. Diese erfolgte mittels üblicher<br />
Prozessvorlage und wurde durch die Kanzlei überwacht. Der Eingabetermin war auf den<br />
20. Mai 2013 festgelegt. Die drei angeschriebenen Versicherungen haben ihre termingerechte<br />
Offerte eingereicht. Die einzelnen Offerten wurden geprüft und der Beschluss gefasst, auf eine<br />
Kündigung <strong>des</strong> bestehenden Vertrages zu verzichten.<br />
Antrag Personalkommission (einstimmig):<br />
Der Gemeinderat befürwortet den Verbleib bei der Concordia und die Weiterführung <strong>des</strong><br />
Anschlussvertrages Nr. 89747 <strong>vom</strong> 4. April 2007.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Strassenbeleuchtung, Umstellung auf LED<br />
Baukredit 2013<br />
Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Mai 2013 den Auftrag für die Lieferung und Montage<br />
der LED-Leuchten den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) erteilt. Dieser Auftrag wird<br />
gemäss Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 5. März 2013 über den Zeitraum von zehn Jahren abgehandelt.<br />
Das Investitionsbudget für die Strassenbeleuchtung für das Jahr 2013 beläuft sich auf<br />
CHF 320‘000.00. Darin enthalten sind alle Leistungen, welche für die Strassenbeleuchtung bei<br />
Investitionsprojekten auflaufen. Ebenfalls enthalten sind folgende allgemeinen Positionen, welche<br />
alljährlich in die Strassenbeleuchtung investiert werden:<br />
a. Sanierung Kandelaber CHF 30‘000.00<br />
b. Erweiterung Transformatorenstationen CHF 5‘000.00<br />
c. Sanierung Strassenbeleuchtungsanlagen CHF 10‘000.00<br />
Zirka 1 / 3 der Investitionsleistungen werden zukünftig alljährlich durch den neuen Werkvertrag<br />
„Strassenbeleuchtung, Umstellung auf LED“ abgehandelt werden (Lieferung und Montage Leuchten).<br />
2 / 3 der Kosten werden durch die Tiefbauprojekte bzw. deren Baukredite gedeckt (Rohranlage,<br />
Verkabelung, Verteilkabinenanteil, Honorare, Tiefbauarbeiten). Für die allgemeinen Positionen<br />
werden zukünftig nicht mehr so viele Geldmittel reserviert werden müssen, da ein Teil dieser<br />
Leistungen mit dem neuen Auftrag der Liechtensteinischen Kraftwerke abgedeckt wird.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Über die Investitionen hinaus werden jährlich finanzielle Mittel für Strom und Reparaturen<br />
aufgewendet:<br />
I. Energie CHF 110‘000.00<br />
II. Baulicher Unterhalt durch Dritte CHF 50‘000.00<br />
Die Aufwendungen der laufenden Rechnung werden sich von Jahr zu Jahr reduzieren. Bei Punkt<br />
I. hängt dies mit der stromsparenden LED-Leuchte zusammen und mit der neu inkludierten<br />
Steuerung zur Strom- und Lichtreduktion. Die Kostenreduktion für Punkt II. hängt damit zusammen,<br />
dass allgemeine Instandhaltungsintervalle der bestehenden Strassenbeleuchtungsanlage<br />
nach Möglichkeit nicht mehr durchgeführt werden – es handelt sich dabei um einen fünfjährigen<br />
Austauschturnus.<br />
Alljährlich soll Anfang Jahr dem Gemeinderat die Austauschplanung für das aktuelle Jahr vorgelegt<br />
werden, so dass dieser den entsprechenden Baukredit genehmigen kann. Erste Priorität wird<br />
dem Ersatz der Quecksilberdampflampen beigemessen. Diese müssen bis ins Jahr 2015 ausgetauscht<br />
werden. Danach sollen alle weiteren Leuchten gemäss ihrem Jahrgang und/oder der erwähnten<br />
Instandhaltungsintervalle ausgetauscht werden, so dass Ende 2022 das Projekt „Strassenbeleuchtung,<br />
Umstellung auf LED“ abgeschlossen werden kann. Parallel dazu werden bei<br />
aktuellen Strassenbau- bzw. Fuss- und Radwegprojekten die LED-Leuchten montiert werden.<br />
Folgende Wege und Strassen sollen 2013 mit LED-Leuchten ausgestattet werden:<br />
Investitionsprojekte<br />
Am Exerzierplatz Süd<br />
Fussweg Birkenweg bis Spaniagasse (Investitionsprojekt)<br />
Fussweg Landstrasse bis Ebenholz (Investitionsprojekt)<br />
Landstrasse, Mühleholzkreuzung bis Lochgass (Investitionsprojekt)<br />
Sunnahalda (Investitionsprojekt)<br />
Sanierungen (Austausch Quecksilberdampflampen)<br />
Abtswingertweg<br />
Bangarten<br />
Im Quäderle<br />
Lettstrasse, Adlerkreisel bis Bangarten<br />
Solarisweg<br />
Der Aufwand für den Austausch bzw. die Neuerstellung für die oben aufgeführten Strassen beträgt<br />
CHF 100‘000.00 und ist im Gesamtbudget 2013 abgedeckt.<br />
Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau:<br />
Der Gemeinderat genehmigt den Baukredit für die Strassenbeleuchtung, Umstellung auf<br />
LED für das Jahr 2013 in der Höhe von CHF 100‘000.00 (inkl. MWSt).<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Fuss- und Radweg Bartlegroschstrasse bis Ebenholz<br />
Bauprojekt- und Kreditgenehmigung<br />
Erweiterungsauftrag Ingenieurleistungen<br />
Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Februar 2013 den Auftrag für die Ingenieurleistungen<br />
an das Ingenieurbüro Seger & Gassner AG, Vaduz, zum Betrag von CHF 57‘132.00 erteilt.<br />
Das Projekt Fuss- und Radweg Bartlegroschstrasse bis Ebenholz ist in drei Teilabschnitte<br />
unterteilt:<br />
a. Bartlegroschstrasse bis Landstrasse Neugüetliweg<br />
b. Landstrasse bis „Im Güetli“ Universitätsweg<br />
c. „Im Güetli“ bis Fürst-Franz-Josef-Strasse Universitätsweg<br />
Abschnitt Universitätsweg, Landstrasse bis „Im Güetli“<br />
Entlang der nordseitigen Grenze der gemeindeeigenen Parzellen 112 (Landstrasse 80) und 113<br />
wird ein 2.50 m breiter, asphaltierter Fuss- und Radweg erstellt. Im Bereich der Liegenschaft<br />
Landstrasse 80 wird der Fuss- und Radweg mittels einer Betonstützmauer mit aufgesetztem Geländer<br />
gesichert. Im Bereich „Im Güetli“ wird in der Verlängerung <strong>des</strong>selben eine Treppe zur<br />
Überbrückung der steilen Geländeanrampung erstellt. Für Verkehrsteilnehmer mit Fahrrädern<br />
oder Kinderwagen wird eine flachere Anrampung in südlicher Richtung gebaut. Mit einem<br />
generellen Längsgefälle zwischen 9 bis 1<strong>3.</strong>5 %, dem Geländeverlauf angepasst, entspricht die<br />
Wegverbindung nicht den Vorgaben einer behindertengerechten Bauweise.<br />
Im neuen Fuss- und Radweg wird eine Abwasserleitung für die oben liegenden Parzellen gebaut.<br />
Ebenfalls wird die Wasserleitung Landstrasse mit derjenigen in der Strasse „Im Güetli“ verbunden,<br />
womit der Ringschluss gemäss GWP 1995 gewährleistet wird. Zur Ausleuchtung <strong>des</strong> Fussweges<br />
werden LED-Leuchten verwendet.<br />
Abschnitt Universitätsweg, „Im Güetli“ bis Fürst-Franz-Josef-Strasse<br />
Die bestehende Wegverbindung, welche mit Betonsteinen gepflästert ist, wird von 1.50 m auf<br />
2.50 m verbreitert und in Asphalt ausgeführt. Die neue Breite gewährleistet, dass der Weg für<br />
Schneeräumungsfahrzeuge befahrbar wird.<br />
Die Wegbeleuchtung wird neu erstellt und an der öffentlichen Beleuchtung angeschlossen.<br />
Weitere Werkleitungsmassnahmen sind nicht notwendig.<br />
Abschnitt Neugüetliweg, Bartlegroschstrasse bis Landstrasse<br />
Die bestehende Fusswegverbindung wird auf einer Breite von 1.50 m asphaltiert und im Bereich<br />
zur Einmündung in die Landstrasse mit einer Treppe ausgestattet, um die steile Strassenböschung<br />
zu überbrücken. Die Breite von 1.50 m hat sich aus Landerwerbsverhandlungen mit<br />
der Privateigentümerin der Parzelle Nr. 1404 ergeben, welche ein Bauvorhaben plant. Die ausgelöste<br />
Breite ist für einen Fussweg im Minimum genügend. Mit Fahrradverkehr muss auf Grund<br />
der Treppe nicht gerechnet werden. Im Zusammenhang mit dem Ausbau <strong>des</strong> Fussweges wird<br />
der gepflästerte Fussgängerstreifen in der Bartlegroschstrasse aufgehoben. Auch wird auf die<br />
Übersichtlichkeit (Sichtwinkel) bei der Einmündung Neugüetliweg in die Bartlegroschstrasse ein<br />
spezielles Augenmerk gelegt.<br />
Die LED-Wegbeleuchtung wird neu erstellt. Für die Entwässerung der oben liegenden Parzellen<br />
wird eine Abwasserleitung in den Fussweg verlegt.<br />
Mit den Liechtensteinischen Kraftwerken und der Liechtensteinischen Gasversorgung sind betreffend<br />
der Erweiterung bzw. Ergänzung ihrer Werkleitungsnetze die notwendigen Koordinationsgespräche<br />
geführt worden. Sie werden ebenfalls gemäss ihren Bedürfnissen ihre Anlagen ergänzen,<br />
ausbauen oder erweitern.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Kostenvoranschlag (inkl. MWSt)<br />
Strassenbau CHF 415‘000.00<br />
Strassenbeleuchtung CHF 65‘000.00<br />
Wasser CHF 85‘000.00<br />
Kanalisation CHF 135‘000.00<br />
Gesamt Baukosten Gemeinde CHF 700‘000.00<br />
Der Aufwand 2013 ist im Gesamtbudget 2013 abgedeckt.<br />
Erste Priorität erhält der Teilabschnitt b., damit bei Fertigstellung der Bushaltestelle „Universität“<br />
inklusive gesichertem Fussgängerübergang an der Landstrasse die direkte Verbindung zur<br />
Schule bzw. Universität gewährleistet werden kann. Danach soll der Abschnitt c. ausgebaut werden.<br />
Und zuletzt – koordiniert mit dem privaten Bauvorhaben auf der Vaduzer Parzelle Nr. 1404 –<br />
der Abschnitt a.<br />
Bei der Arbeitsvergabe Ingenieurleistungen war die Ausgangslage so, dass ausschliesslich der<br />
Abschnitt b. zur Ausführung gelangen soll. Auf Grund der Mängel bei Abschnitt c. sowie den<br />
konkreten privaten Bauabsichten im Bereich <strong>des</strong> Abschnittes a. soll der gesamte gegenständliche<br />
Fussweg ausgebaut werden. Deshalb wurde auf Grundlage <strong>des</strong> bereits erteilten Auftrages<br />
Ingenieurleistungen eine Erweiterungsofferte beim beauftragen Ingenieurbüro Seger & Gassner<br />
AG, Vaduz, eingefordert. Das gesamte Angebot Ingenieurleistungen Fussweg Bartlegrosch bis<br />
Ebenholz beläuft sich neu auf CHF 101‘412.00 (inkl. MWSt), was den marktüblichen Preisen<br />
entspricht.<br />
Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau:<br />
Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt Fuss- und Radweg Bartlegrosch<br />
bis Ebenholz und spricht den entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von<br />
CHF 700‘000.00 (inkl. MWSt).<br />
Der Gemeinderat erteilt dem Ingenieurbüro Seger & Gassner AG, Vaduz, einen Erwieterungsauftrag<br />
in der Höhe von CHF 44‘280.00 (inkl. MWSt), was einem Gesamtauftrag<br />
Ingenieurleistungen von CHF 101‘412.00 (inkl. MWSt) entspricht.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Am Exerzierplatz<br />
Bauprojekt- und Kreditgenehmigung<br />
Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 1. April 2008 den Auftrag für die Ingenieurleistungen an<br />
das Ingenieurbüro Ferdy Kaiser AG, Mauren, zum Betrag von CHF 363‘20<strong>3.</strong>80 erteilt. Dem<br />
Auftrag ging eine öffentliche Submission gemäss ÖAWG (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen)<br />
voraus. Dieser Ingenieursubmission lag die Planungsstudie, erstellt durch das<br />
Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz, zu Grunde.<br />
Gemäss Finanzplanung der Gemeinde war vorgesehen, dass die Strasse „Am Exerzierplatz“ in<br />
den Jahren 2009/10 saniert bzw. ausgebaut werden sollte. Die Planung wurde 2008 grösstenteils<br />
abgeschlossen. Auf Grund anderer Priorisierungen ist dieses Projekt auf 2015/16 geschoben<br />
worden. Per Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 19. Februar 2013 wurde das gegenständliche Projekt<br />
als Ersatzprojekt für die Sonnblickstrasse wieder aktuell und soll 2013/14 realisiert werden.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Die Baulandumlegung Bartlegrosch wurde 1954 von der Regierung genehmigt. Aus dieser wurde<br />
die Strassenparzelle in der heutigen Form zur Erschliessung <strong>des</strong> Gebietes ausgeschieden. Allen<br />
Grundeigentümern wurde ein Anteil entsprechend ihrer erschlossenen Fläche dem öffentlichen<br />
Strassenraum zugeschlagen. Die Strassen, welche aus dieser Baulandumlegung heraus entstanden,<br />
sind „Am Exerzierplatz“, Eggasweg und Eichengasse. Mitte der 70-er Jahre wurde versucht<br />
die Strasse „Am Exerzierplatz“ zu verbreitern. Es sollte ein 2.00 m breites Trottoir der Strasse angehängt<br />
werden. Dieser Landerwerb konnte nie durchgeführt werden. Einzig im Bereich der<br />
Einmündung Lochgasse waren die Landerwerbsverhandlungen 1981 erfolgreich. Mit der in der<br />
Volksabstimmung von 1997 erfolgten Annahme der Kleeblattinitiative wurde die Verwaltung beauftragt<br />
in den Quartieren Tempo-30 einzuführen. Entgegen dem Trend früherer Jahre möglichst<br />
breite Strassen zu bauen, ist es nun die Aufgabe, die Quartierstrassen so zu gestalten, dass<br />
langsam gefahren wird. Schmale Fahrbahnen fördern diesen Grundgedanken. Von 1999<br />
bis 2001 wurde die Bartlegroschstrasse als erste Tempo-30-Strasse in Vaduz nach diesem<br />
Prinzip ausgebaut.<br />
Das Bauprojekt liegt zur Genehmigung vor und beinhaltet folgende bauliche Massnahmen:<br />
Strassenbau<br />
Der Perimeter <strong>des</strong> gegenständlichen Projektes beinhaltet die gesamte Strasse „Am Exerzierplatz“<br />
von der Lochgass bis zur Eichengasse. Zusätzlich wird noch ein Teil <strong>des</strong> Eggasweges (Am<br />
Exerzierplatz bis Bartlegroschstrasse) und der Eichengasse (Am Exerzierplatz bis Bartlegroschstrasse)<br />
saniert. Anlehnend an das Konzept der Bartlegroschstrasse soll in die 5.00 m breite<br />
bestehende Strassenparzelle eine asphaltierte Fahrbahn mit einem gepflästerten (roter LaLinea-<br />
Betonstein) Gehwegbereich, abgetrennt durch die überfahrbare Entwässerungsrinne, eingepasst<br />
werden. Bei der Einmündung Lochgass wird die Vortrittsregelung mittels einer Trottoirüberfahrt<br />
klar definiert. Der Gehweg wird entlang der Strasse „Am Exerzierplatz“ durchgezogen. So entsteht<br />
eine Beruhigung an den Knotenpunkten Eggasweg und Eichengasse.<br />
Die Entwässerung der Strassenfläche ist im Bestand sehr rudimentär gelöst. Mit dem Neubau soll<br />
dieser Mangel behoben werden.<br />
Die privaten Vorplätze werden – vorbehaltlich den Ergebnissen der Anpassungsverhandlungen –<br />
der neu erstellten Strasse angepasst und wieder in ihrem ursprünglichen Zustand erstellt, gemäss<br />
den üblichen Gepflogenheiten.<br />
Abwasser<br />
Die Abwasserleitungen weisen diverse Baujahre auf, entsprechen aber in der Lage, <strong>vom</strong><br />
Querschnitt und Zustand nicht den Ansprüchen. Aus diesem Grund sollen alle Abwasserleitungen<br />
neu erstellt werden. Den Querschnittsberechnungen wird der Generelle Entwässerungsplan 1995<br />
(GEP) zu Grunde gelegt, welcher zurzeit in Überarbeitung ist. Das Ergebnis der Überprüfung wird<br />
mit einfliessen.<br />
Nicht erschlossene Parzellen werden mit einem vorsorglichen Abwasser-anschluss versehen.<br />
Wasser<br />
Die Wasserleitungen in der Strasse „Am Exerzierplatz“ sind in schlechtem Zustand und müssen<br />
<strong>des</strong>halb erneuert werden. Der generelle Wasserversorgungsplan 1995 (GWP) dient als Grundlage.<br />
Dieser ist in Überarbeitung. Das Ergebnis der Überprüfung wird mit einfliessen.<br />
Nicht erschlossene Parzellen werden mit einem vorsorglichen Wasseranschluss versehen.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Strassenbeleuchtung<br />
Eine durchgängige Beleuchtung <strong>des</strong> Strassenzuges existiert nicht. Einzelne Kandelaber wurden<br />
nach Bedarf aufgestellt. Dieser Missstand wird mit der Sanierung behoben. Die Strasse „Am<br />
Exerzierplatz“ wird durchgängig mit der neuen LED-Leuchte ausgestattet.<br />
Mit den Liechtensteinischen Kraftwerken und der Liechtensteinischen Gasversorgung sind<br />
betreffend der Erweiterung bzw. Ergänzung ihrer Werkleitungsnetze die notwendigen Koordinationsgespräche<br />
geführt worden. Sie werden ebenfalls gemäss ihren Bedürfnissen ihre Anlagen<br />
ergänzen, ausbauen oder erweitern.<br />
Kostenvoranschlag (inkl. MWSt)<br />
Strassenbau CHF 1‘786‘000.00<br />
Strassenbeleuchtung CHF 221‘000.00<br />
Wasser CHF 631‘000.00<br />
Kanalisation CHF 1‘104‘000.00<br />
Gesamt Baukosten Gemeinde CHF 3‘742‘000.00<br />
Im Vergleich dazu hat der Ausbau der Bartlegroschstrasse 1999 bis 2001 ca. CHF <strong>3.</strong>6 Mio. gekostet.<br />
Der Aufwand 2013 ist im Gesamtbudget 2013 abgedeckt. Die Aufwendungen für die Folgejahre<br />
wird beim Budgetierungsprozess angeglichen.<br />
Da es sich um einen grossen Ausbauperimeter handelt, wird die Bauzeit voraussichtlich<br />
1.5 Jahre dauern. Geplant ist, dass von Süden nach Norden gebaut wird. Dementsprechend wird<br />
nach den Sommerferien 2013 bei der Lochgass mit dem Ausbau gestartet und bis Ende Jahr<br />
2013 min<strong>des</strong>tens bis zur Liegenschaft „Am Exerzierplatz“ 16 die Bauarbeiten abgeschlossen. Ein<br />
Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass keine Provisorien über die Wintermonate erstellt<br />
werden müssen, sollte der Wintereinbruch vorzeitig eintreten, da im offenen Feld gebaut wird und<br />
keine Zufahrten für Liegenschaften aufrecht erhalten werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt in<br />
der Zugänglichkeit der Liegenschaften Eggasweg Süd (Am Exerzierplatz 14 bis 25). Diese sind<br />
über diese neu erstellte Strasse zugänglich, zu der Zeit, wenn der Kreuzungsbereich Eggasweg<br />
durch die Bauarbeiten blockiert wird.<br />
Die Parzellierung der Strasse „Am Exerzierplatz“ ist so ausgelegt, dass diese im Endausbau<br />
durchgängig befahrbar sein wird; im Sinne der Baulandumlegung der 50-er Jahre. Der heutige<br />
Ausbaustand stellt sich so dar, dass das Strassenstück von der Liegenschaft „Am Exerzierplatz“<br />
2 bis 14 fehlt, bzw. Wiese ist. Offen ist, zu welchem Zeitpunkt der Totalausbau erfolgen soll.<br />
Grundsätzlich stehen folgende Varianten zur Auswahl:<br />
1. Totalausbau gemäss Bauprojekt<br />
2. durchgängiges Trottoir (Fuss- und Fahrwegverbindung), Fahrbahn wird humusiert nachdem<br />
die „provisorische“ Zufahrt für die Liegenschaften Am Exerzierplatz 14 bis 25 nicht<br />
mehr benötigt wird<br />
<strong>3.</strong> Sackgasse ohne öffentliche Wendemöglichkeit gemäss heutigem Ausbaustand, zusätzlicher<br />
Ausbau nach Bedarf<br />
4. Keine durchgehende Strasse, Wendemöglichkeiten erstellen<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Die Bauverwaltung, Tiefbau, empfiehlt die Variante 1 zur Ausführung. Zum einen ist diese Lösung<br />
im Vergleich zu den anderen billiger, da für die anderen Varianten Mehrleistungen in der<br />
Grössenordnung von CHF 75‘000.00 erbracht werden müssten (2. Baustelleninstallation, Wiederherstellung,<br />
Humusierung). Zudem wurde bei anderen Strassenprojekten nach einer Sanierung<br />
festgestellt, dass die Massnahmen teilweise zu einem „Bauboom“ an der Strasse geführt hat.<br />
Spätestens wenn die freien Parzellen bebaut werden sollten, muss die Gemeinde die Strasse<br />
ausbauen.<br />
Zur Variante 4 ist anzumerken, dass dies entgegen der Absicht der Baulandumlegung<br />
Bartlegrosch steht. Eine Veränderung der Strassenparzelle zu Lasten/ Gunsten von Einzelnen ist<br />
eine Ungleichbehandlung aller, welche Boden für die öffentliche Strasse im Umlegungsverfahren<br />
abgetreten haben. Eine saubere, gerechte Abwicklung von zusätzlichem Landerwerb für 2 Wendemöglichkeiten<br />
ist kompliziert und zeitaufwendig.<br />
Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau:<br />
Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt „Am Exerzierplatz“ und<br />
spricht den entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 3‘742‘000 (inkl.<br />
MWSt).<br />
Der Gemeinderat spricht sich für den durchgehenden Ausbau der Strasse „Am<br />
Exerzierplatz“ gemäss Variante 1 aus.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, 11 Ja-Stimmen (7 FBP, 4 VU), 2 Nein-Stimmen (1 VU, 1 FL)<br />
Landstrasse, Mühleholzbrücke bis Landstrasse 80<br />
Baumeisterarbeiten und Ingenieurleistungen<br />
Information<br />
Der Gemeinderat hat für das gegenständliche Projekt den Baukredit und folgende<br />
Arbeitsvergaben getätigt:<br />
11. Dezember <strong>2012</strong> Ingenieurleistungen, Projektierung CHF 56‘000.00<br />
11. Dezember <strong>2012</strong> Ingenieurleistungen, Realisierung CHF 58‘000.00<br />
05. März 2013 Baukredit CHF 1‘672‘000.00<br />
05. März 2013 Baumeisterarbeiten CHF 580‘98<strong>3.</strong>80<br />
Bei diesen Beschlüssen ist davon ausgegangen worden, dass die Arbeitsleistung im Jahr 2013<br />
bis zur Liegenschaft Landstrasse 80 reicht. Es zeigt sich jedoch, dass der Baumeister schneller<br />
vorankommt wie angenommen. Es liegt im Interesse aller, dass die Bauzeit möglichst kurz<br />
gehalten wird. Aus diesem Grund soll der Bau weiter vorangetrieben werden. Es ist geplant, dass<br />
das Ingenieurbüro die Planung für die nächstjährige Etappe in Angriff nimmt und der Baumeister<br />
bis Ende Jahr (solange die Witterung es zulässt) weiter arbeitet. Diese Erweiterungsleistungen<br />
sollen auf Grundlage der bestehenden Werkverträge entschädigt werden. Die Pflästerungs- und<br />
Belagsarbeiten sind zur Hauptsache Sache <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, werden jedoch auch entsprechend<br />
forciert.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abschätzbar, in welcher Höhe sich die Kosten bewegen<br />
bzw. wie weit die Baustelle 2013 vorankommt. Aus diesem Grund soll der Gemeinderat zu einem<br />
späteren Zeitpunkt detaillierter informiert werden. Die Auftrags- bzw. eine allfällige Krediterweiterung<br />
sollen nach erfolgter Abrechnung Anfang 2014 erfolgen, sobald die genauen Zahlen vorliegen.<br />
Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40 (PAV)<br />
Weiteres Vorgehen<br />
Die Gemeinde Vaduz hat die Vaduzer Parzelle Nr. 1703, Plan 25, Schaanerstrasse 40, im<br />
Ausmass von 9‘927 m 2 Fläche, mit darauf erstellten Fabrik- und Ökonomiegebäuden/-anlagen<br />
am 21. November 2001 gekauft (GRB <strong>vom</strong> 27. September 2001). Von der Parzellenfläche befinden<br />
sich 7‘642 m 2 in der Industrie- und Gewerbezone, die restliche Fläche von 2‘285 m 2 befindet<br />
sich in der Wohnzone W2.<br />
Die Fabrikanlage wurde ab den 50er Jahren bis 1991 in mehreren Bauetappen realisiert. Gemäss<br />
den Baubewilligungsunterlagen und der Besichtigung besteht die Konstruktion der Fabrik- und<br />
Lagerhallen vorwiegend aus Stahlbeton-Bodenplatten und vorgefertigten Fassaden- sowie<br />
Dachkonstruktionselementen. Die Ausfachungen der Fassaden bestehen teilweise aus Mauerwerk<br />
und Industrieverglasungselementen. Die Dachkonstruktionen sind als Sheddächer, mit einer<br />
nach Norden ausgerichteten Verglasung, ausgeführt. Das Gebäude ist entsprechend den<br />
Erstellungsjahren für Industriebauten sehr schlecht wärmegedämmt. Dies gilt vor allem für die<br />
Fabrikhallen. Dementsprechend sind die Heizenergiekosten relativ hoch.<br />
Die Firma PAV Vaduz AG hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 22. Dezember 2009 den Mietvertrag auf den<br />
31. Dezember <strong>2012</strong> vorsorglich gekündigt. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat an der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Januar 2010 über diese Kündigung informiert. Die Kündigung wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Daraufhin hatte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe PAV eingesetzt, um die Nutzungsmöglichkeiten<br />
nach Beendigung der industriellen Nutzung zu evaluieren. Mittels Zeitungsinserat wurde<br />
die Allgemeinheit aufgefordert, Projekt- und Nutzungsideen einzureichen. Die eingegangenen<br />
Vorschläge reichten von Wohnnutzungen über sportliche bis hin zu kulturellen Nutzungen. Nach<br />
der Durchsicht hat die Arbeitsgruppe keines der Projekte als zielführend angesehen und allen<br />
Verfassern eine Absage erteilt.<br />
Der Gemeinderat hat daraufhin an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 17. Januar <strong>2012</strong> den Rückbau der Liegenschaft<br />
beschlossen.<br />
Trotzdem sind zwei Projekte weiter verfolgt und im Gemeinderat behandelt worden. „PAV –<br />
Raum für Kultur“, vertreten durch René Hasler, Renate Feger und Cornelia Meier-Spoerri und<br />
das Projekt „Sportzentrum Vaduz“, vertreten durch die sport factory Liechtenstein AG – ad<br />
personam Werner Altheide und Mario Frick.<br />
Auf Antrag der Gemeinderäte René Hasler, Renate Feger, Cornelia Meier-Spoerri wurde an der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 27. November <strong>2012</strong> folgender Antrag gestellt:<br />
„Das Gebäude „PAV“ an der Schaanerstrasse soll auf seinen effektiven Zustand untersucht<br />
werden, dies nach dem Leistungsumfang der Bau-Data gemäss Offerte. Eine Grobanalyse <strong>des</strong><br />
Gebäudezustan<strong>des</strong> der einzelnen Bauetappen in Bezug auf die<br />
– Qualität <strong>des</strong> Bauwerks (Konstruktion, Aussenhülle, Innenausbau, Gebäudetechnik) und der<br />
Lebensdauer enthalten.<br />
– Eine grobe Bewertung der einzelnen Bauetappen in Bezug auf die geplante Nutzung unter<br />
Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Normen.<br />
– Aufzeigen von erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung der geplanten Nutzung.<br />
– Eine Grobschätzung <strong>des</strong> Finanzbedarfes für die Adaptierung der einzelnen Bauetappen um<br />
die geplante Nutzung zu ermöglichen.“<br />
Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sind dem Gemeinderat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5. Februar<br />
2013 zur Kenntnis gebracht worden.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Josef Mahlknecht, Vertreter der hierfür beauftragten Firma Bau-Data, erläuterte dem Gemeinderat<br />
die vorgenommene Evaluation <strong>des</strong> PAV-Areals bzw. der Gebäude. Er wies darauf hin,<br />
dass bei einem einfachen Baustandard und dem von der Interessengruppe „PAV – Raum für<br />
Kultur“ skizzierten Umfang mit Kosten von knapp CHF 16 Mio. zu kalkulieren ist. Auf Grund <strong>des</strong><br />
angesetzten Baustandards und den noch möglicherweise zu realisierenden Einsparungen (Einrichtungen<br />
/ Installationen) ist es aus seiner Sicht unmöglich, das Investitionsvolumen unter den<br />
Betrag von CHF 10 Mio. zu senken, ohne dass damit wesentliche qualitative Abstriche in Kauf<br />
genommen würden.<br />
Zwischenzeitlich konnte nach mehreren schriftlichen und mündlichen Kontakten, auch unter<br />
Einschaltung eines Rechtsanwaltes, die Liegenschaft am 30. April 2013 endgültig übernommen<br />
werden. Somit sind alle Mieter aus der Liegenschaft ausgezogen und die Räume leergeräumt.<br />
Auch wurde die Heizung ausser Betrieb genommen und die Wasser- und Stromzuleitung <strong>vom</strong><br />
Netz getrennt.<br />
Gemäss Schlussprotokoll der Übergabe der Mietliegenschaft sind <strong>vom</strong> Mieter (PAV) noch diverse<br />
Klimaanlagen, die er aus dem Gebäude entfernen will (die Anlagen sind im Eigentum <strong>des</strong> Mieters)<br />
vorhanden. Zudem obliegt dem Mieter noch die Pendenz, diverse Protokolle von Reinigungsarbeiten<br />
(Emulsionsbecken, usw.) abzugeben. Für die verspätete Über- bzw. Rückgabe<br />
<strong>des</strong> Mietobjekts wurde dem Mieter mitgeteilt, dass er neben den üblichen Nebenkosten auch<br />
CHF 500.00 pro Tag ab dem 1. Februar 2013 bis zum Tag der eigentlichen Übergabe (30. April<br />
2013), demnach CHF 44‘500.00 zu zahlen hat.<br />
Es ist nun notwendig über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Der Gemeinderat hat am<br />
17. Januar <strong>2012</strong> den Rückbau der Industrieliegenschaft sowie die teilweise Rekultivierung der<br />
Fläche der Parzelle Nr. 1703 bereits beschlossen.<br />
Damit wird über die Freigabe zur öffentlichen Ausschreibung zum Rückbau und der teilweisen<br />
Rekultivierung der Liegenschaft Schaanerstrasse 40 auf der Vaduzer Parzelle Nr. 1703 als erster<br />
Schritt zu beschliessen sein. Nach Eingang der Offerten wird im Zusammenhang mit der<br />
Arbeitsvergabe der Verpflichtungskredit beantragt. Die Kosten für den Rückbau belaufen sich<br />
gemäss Schätzung der Bauverwaltung auf CHF 1.15 Mio. (inkl. Rekultivierung der Teilfläche) und<br />
sind bereits im Budget 2013 vorgesehen.<br />
Das Abbruchgesuch sowie die Ausschreibung für den Rückbau können während den<br />
Sommermonaten gemacht werden, so dass nach dem Ende der Freibad-Saison mit den Arbeiten<br />
angefangen werden kann. Der eigentliche Abbruch sollte somit bis Ende 2013 möglich sein, so<br />
dass im Frühjahr 2014 die Rekultivierung gemacht werden kann.<br />
Die Arbeiten für das Abbruchgesuch, den Entsorgungsnachweis, die Ausschreibung und<br />
Vorbereitung für die Vergabe der Rückbauarbeiten, die Zusammenarbeit mit den Ämtern (z.B.<br />
Entsorgung Sonderabfälle) sowie die Überwachung der Rückbau- und Rekultivierungsarbeiten<br />
werden durch das Architekturbüro Dom Architektur, Vaduz, zum Offertpreis von CHF 74‘520.00<br />
(inkl. MWSt) ausgeführt.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
1. Der Gemeinderat befürwortet die öffentliche Ausschreibung zum Rückbau und der teilweisen<br />
Rekultivierung der Liegenschaft Schaanerstrasse 40 auf der Vaduzer Parzelle Nr. 170<strong>3.</strong><br />
2. Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für das Abbruchgesuch, den Entsorgungsnachweis, die<br />
Ausschreibung und Vorbereitung für die Vergabe der Rückbauarbeiten, die Zusammenarbeit<br />
mit den Ämtern (z.B. Entsorgung Sonderabfälle) sowie die Überwachung der Rückbau- und<br />
Rekultivierungsarbeiten an Dom Architektur, Vaduz, für CHF 74‘520.00 (inkl. MWSt).<br />
Beschluss:<br />
Gemäss 1. Antrag: 9 Ja-Stimmen (7 FBP, 2 VU), 4 Nein-Stimmen (3 VU, 1 FL)<br />
Gemäss 2. Antrag: 8 Ja-Stimmen (7 FBP, 1 VU), 5 Nein-Stimmen (4 VU, 1 FL)<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Einfamilienhäuser Floraweg 6, 8, 10, 11, 14, 15 und 16<br />
Ersatz gemeinschaftliche Heizung<br />
Projekt und Kredit<br />
Die Einfamilienhäuser am Floraweg sind in den Jahren 1972 bis 1976 durch die Gemeinde als<br />
Projekt für modernes Wohnen initiiert und im Baurecht abgegeben worden. Zwischenzeitlich sind<br />
sieben Häuser durch einen frühzeitigen Rückkauf in das Eigentum der Gemeinde zurückgekommen<br />
und vermietet worden. Die Überbauung am Floraweg besteht aus 14 Einheiten, die in<br />
drei Bauetappen zusammengefügt wurden.<br />
Bei dieser Überbauung steht der Ersatz der zentralen bestehenden Gasheizung an. In den<br />
letzten zwei Winterhalbjahren musste die bestehende Heizung an ihrer Leistungsgrenze betrieben<br />
werden und trotzdem konnte zeitweise das Warmwasser nicht auf die erforderlichen Temperaturen<br />
erhitzt werden.<br />
Von den Eigentümern ist <strong>des</strong>halb die Firma Lenum AG mit der Untersuchung von verschiedenen<br />
Heizsystemen beauftragt worden. Von den untersuchten Systemen (Gas-, Pellet- und Hackschnitzelheizung)<br />
hat sich gezeigt, dass bei einer Betrachtung der Heizung über die gesamte<br />
Lebensdauer eine Pelletheizung wirtschaftlich am besten abschneidet. Andere Systeme wie z.B.<br />
eine Wärmepumpenheizung kann wegen der notwendigen hohen Vorlauftemperatur nicht eingebaut<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5. März 2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass<br />
die neue Gemeinschaftsheizung eine Pelletheizung sein wird. Die Investitionskosten für die<br />
Pelletheizung werden auf CHF 147‘000.00 geschätzt, was pro Haus einen Beitrag von ca.<br />
CHF 10‘500.00 bedeuten würde. Die der Gemeinde zufallenden Kosten sind im Budget 2013 berücksichtigt.<br />
Die Firma Lenum AG wurde dann mit der Dimensionierung, der Ausschreibung und Umsetzung<br />
<strong>des</strong> Einbaus der neuen Heizung beauftragt. Nun liegen die detaillierten Kosten für die gemeindeeigenen<br />
Häuser vor. Die Eigentümerversammlung muss anschliessend noch den Kredit für die<br />
gesamte Heizanlage genehmigen. Die Vorgespräche ergaben aber eine eindeutige Mehrheit für<br />
eine Pelletheizung.<br />
Gemäss beiliegendem Kostenvoranschlag <strong>vom</strong> 17. Juni 2013 der beauftragten Firma werden<br />
Aufwendungen für die sich im Eigentum der Gemeinde befindenden Häuser im Umfang von<br />
CHF 87‘562.00 (bzw. CHF 12‘508.85 pro Haus) notwendig.<br />
Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Liegenschaften:<br />
Der Gemeinderat genehmigt vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümerversammlung<br />
den Ersatz der Gemeinschaftsheizung als Pelletheizung bei den Einfamilienhäusern<br />
Floraweg 6 bis 19 und spricht den dafür notwendigen Verpflichtungskredit von<br />
CHF 91‘000.00 (bzw. CHF 13‘000.00 pro Haus).<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Rathaus Vaduz, Umbau WC-Anlage 1. OG (Kanzlei)<br />
Projekt und Kredit<br />
Die WC-Anlage im 1. Obergeschoss <strong>des</strong> Rathauses wurde in der vorhandenen Form zusammen<br />
mit dem Umbau <strong>des</strong> Rathauses 1983/84 erstellt. Die WC-Anlage dient in erster Linie der Kanzlei,<br />
aber auch den Besuchern im Bürgermeisteramt und anderen externen <strong>Sitzung</strong>steilnehmern<br />
(Ratsstube, <strong>Sitzung</strong>szimmer). Daher kommt dieser WC-Anlage auch eine Bedeutung zu, die sie<br />
aus heutiger Sicht in der bestehenden Form nicht mehr erfüllen kann.<br />
Es besteht nun die Möglichkeit, die WC-Anlage im Zusammenhang mit dem Umbau im Erdgeschoss,<br />
bzw. durch die beauftragten Unternehmen <strong>des</strong> Umbaus und zu den geltenden Konditionen<br />
zu realisieren. Somit kann eine rasche und kostengünstige Lösung angeboten werden.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Die Aufwendungen für den Umbau der WC-Anlage beschränkten sich auf den Ersatz der<br />
Sanitärapparate, der Oberflächen und der Beleuchtung. Diese Aufwendungen belaufen sich auf<br />
Basis einer Kostenschätzung <strong>des</strong> beauftragten Architekten auf CHF 38‘500.00.<br />
Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Liegenschaften:<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Sanierung der WC-Anlage im 1. OG Rathaus und spricht<br />
den dafür notwendigen Nachtragskredit von CHF 38‘500.00.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Rathaus, Umbau Erdgeschoss<br />
Arbeitsvergaben<br />
Innere Malerarbeiten:<br />
Während der Beschlussfassung tritt Bürgermeister Ewald Ospelt in den Ausstand.<br />
Martin Ospelt, Vaduz CHF 31‘805.15<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Bodenbeläge aus Textilien:<br />
Quaderer AG, Vaduz CHF 31‘062.15<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Mehrzweckgebäude, Rüfestrasse 6, Vaduz<br />
Dachsanierung Erneuerung Dachaufbau<br />
Spenglerarbeiten und Dacheinbauten<br />
Auftragserteilung<br />
Biedermann AG, Vaduz CHF 992‘85<strong>3.</strong>00<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Reservoir Schneeflucht<br />
Korrosionsschutzmassnahmen und Reparaturarbeiten<br />
Bauprojekt / Kreditgenehmigung<br />
Das Reservoir Schneeflucht, Malbun, ist im Jahre 1993 erstellt worden. Die vorhandene Innenbeschichtung<br />
der Wasserkammer (900 m 3 Inhalt) und <strong>des</strong> Schaltspeichers (100 m 3 Inhalt) weisen<br />
verschiedene Schadensbilder auf, vor allem in Form von Aufweichungen, Fleckenbildung und<br />
eine beginnende Korrosion der darunterliegenden Bewehrungseisen. Bereits im Jahr 2004 hat<br />
man die ersten Veränderungen in der Beschichtung aus Zementmörtel festgestellt und eine<br />
Untersuchung eingeleitet.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Da das Trinkwasser aus den Schneefluchtquellen auf Grund seiner chemischen Zusammensetzung<br />
als nicht kalkaggressiv einzustufen ist und damit nicht zur Mörtelschädigung beiträgt,<br />
wurden zur Erklärung der Schadensbilder eine elektrische Potenzial- und Widerstandsmessung<br />
durchgeführt. Diese Messungen geben Auskunft über die vorhandene Korrosionsgeschwindigkeit<br />
und allfällige galvanische Verbindungen in der Wasserkammer. Die durch das Ingenieurbüro<br />
Helbling, Zürich, festgestellten Ergebnisse belegen, dass die Schadensursachen tatsächlich in<br />
den elektrischen Strömen liegen. Diese elektrischen Ströme beschleunigen die Korrosion und<br />
sind für die Schäden der Beschichtung mit verantwortlich. Die Beschichtung ist dadurch einer<br />
beschleunigten Alterung ausgesetzt.<br />
Normalerweise rechnet man mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Jahren. Unter optimalen<br />
Verhältnissen können solche Zementmörtelbeschichtungen auch weit über 50 Jahre halten, bis<br />
sie erneuert werden müssen. Zur Abhilfe gegen die starken Stromflüsse wurden dann Chromstahlbauteile,<br />
die mit der Bewehrung verbunden waren, soweit dies ohne bauliche Eingriffe<br />
möglich war, aufgetrennt. Trotz dieser Massnahmen schritt die Korrosion und die Schädigung der<br />
Beschichtung weiter voran und zeigt inzwischen zahlreiche Schädigungen in Form von braunen<br />
Verfärbungen und Aufweichungen.<br />
Die Bauverwaltung hat zur Sanierung <strong>des</strong> Reservoirs Schneeflucht im Frühjahr 2013 eine<br />
Vorstudie durch das Ingenieurbüro Ingenium, Vaduz, erstellen lassen. Das Ergebnis ist, dass<br />
sinnvollerweise die ganze Innenbeschichtung zu sanieren sei. Die heutigen Beschichtungen sind<br />
dicker und bieten damit einen grösseren Widerstand gegen die vorhandenen elektrischen<br />
Ströme. Im Zuge der Sanierung soll auch in der Wasserkammer die Beleuchtung ersetzt werden<br />
und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ein Einstiegspo<strong>des</strong>t eingebaut werden.<br />
Darüber hinaus wird empfohlen, im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten verschiedene<br />
kleinere Reparaturarbeiten und Ergänzungen wie zum Beispiel die Installation eines Geländers<br />
oberhalb <strong>des</strong> Reservoirzugangs vorzunehmen. Zusätzlich wird empfohlen, eine kathodische<br />
Korrosionsschutzanlage einzubauen. Damit werden die vorhandenen, schädigenden Stromflüsse<br />
kompensiert und die Mörtelschicht, Beton und Bewehrung geschützt.<br />
Dies wird auch im Fall eines Ersatzes der Innenbeschichtung empfohlen, da mit der neuen<br />
Beschichtung nicht die Ursache der beschleunigten Korrosion beseitigt wird, sondern nur eine<br />
neue „Schutzschicht“ aufgebracht wird. Es wird befürchtet, dass ohne eine kathodische<br />
Korrosionsschutzanlage auch diese neue Beschichtung einer beschleunigten Alterung unterliegt.<br />
Die Kostenschätzung der Vorstudie für die genannten Massnahmen einschliesslich Kathodischer<br />
Korrosionsschutzanlage beträgt CHF 565‘000.00 inkl. MWSt.<br />
Vorgehen:<br />
Die vorhandene, nun 20 Jahre alte Beschichtung <strong>des</strong> Reservoirs ist einer beschleunigten<br />
Korrosion ausgesetzt und weist zahlreiche Verfärbungen und Aufweichungen auf. Die Schäden<br />
sind aus statischer Sicht unbedenklich, hygienische Beeinträchtigungen können ausgeschlossen<br />
werden. Eine Erneuerung der Innenbeschichtung ist nur sinnvoll, wenn alle Bauteile wie Boden,<br />
Wände, Stützen und Decke ersetzt werden.<br />
Da ohnehin eine kathodische Korrosionsschutzanlage eingebaut werden soll, schlägt die Bauverwaltung<br />
vor, die bestehende Beschichtung zu erhalten und nur lokal, an den besonders stark<br />
betroffenen Bereichen partiell auszubessern. Ziel ist es, mit der Korrosionsschutzanlage einen<br />
Stillstand im laufenden Korrosionsprozess zu erreichen und die Lebensdauer der vorhandenen<br />
Beschichtung um min<strong>des</strong>tens weitere 10 bis 15 Jahre zu verlängern. Sehr gute Erfahrungen hat<br />
damit die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) gemacht: Bei einer in ähnlicher<br />
Weise geschädigten Wasserkammer wurde vor über zehn Jahren eine kathodische<br />
Korrosionsschutzanlage eingebaut. Die Korrosionsvorgänge konnten zum Stillstand gebracht<br />
werden und die Innenbeschichtung blieb bis heute erhalten. Die Anlage muss <strong>vom</strong> Wasserwerk<br />
innerhalb der üblichen Kontrollgänge überwacht werden. Die Wartungskosten und der Stromverbrauch<br />
sind gering.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:<br />
- Einbau der kathodischen Korrosionsschutzanlage<br />
- Partielle Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Innenbeschichtung<br />
- Ersatz der Beleuchtung in den Wasserkammern<br />
- Absturzsicherung Reservoirdach (Fussgänger, Jugendheim)<br />
- Einstiegspo<strong>des</strong>t in der Wasserkammer<br />
Terminplan:<br />
Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen erfolgt von Oktober bis Mitte November 201<strong>3.</strong><br />
Kostenzusammenstellung Korrosionsschutzanlage und Reparaturarbeiten Reservoir Schneeflucht:<br />
Korrosionsschutzanlage CHF 30‘000.00<br />
Baumeisterarbeiten CHF 22‘000.00<br />
Elektroinstallationen CHF 17‘000.00<br />
Beleuchtung Wasserkammern CHF 7‘000.00<br />
Absturzsicherung (Geländer) CHF 13‘000.00<br />
Einganspo<strong>des</strong>t CHF 5‘000.00<br />
Rollgerüst CHF 4‘000.00<br />
Diverses, Unvorhergesehenes CHF 10‘000.00<br />
Baureinigung CHF 2‘000.00<br />
Spezialisten (Korrosionsschutz) / Ingenieurleistungen CHF 10‘000.00<br />
Total inkl. MWSt CHF 120’000.00<br />
Die Kosten hierfür sind im Budget Tiefbau 2013 abgedeckt.<br />
Antrag Bauverwaltung:<br />
Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt „Reservoir Schneeflucht,<br />
Korrosionsschutzmassnahmen und Reparaturarbeiten“ gemäss Kostenvoranschlag im<br />
Betrag von CHF 120’000.00 inkl. MWSt und gewährt den entsprechenden Baukredit.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Deponie „Im Rain“<br />
Bauabfallkompartiment, Vorbereitung Basisentwässerung<br />
Bauprojekt / Kreditgenehmigung<br />
Anlässlich der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 11. Dezember <strong>2012</strong> hat der Gemeinderat das Generelle Deponieprojekt<br />
zur <strong>3.</strong> Etappe genehmigt. In der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5. März 2013 hat der Gemeinderat bereits<br />
den Auftrag für die Ingenieurleistungen für das gegenständliche Projekt an die Hanno Konrad<br />
Anstalt, Schaan, erteilt.<br />
Grundlage<br />
Das vorgesehene Bauabfallkompartiment bedarf einer kontrollierten Entwässerung gemäss der<br />
„Technischen Verordnung für Abfälle“ (TVA). Demzufolge muss das entstehende Sickerwasser<br />
an der Basis <strong>des</strong> Bauabfallkompartimentes gefasst und kontrolliert zu einem Sammelbauwerk geleitet<br />
werden. Erst wenn diese Entwässerungsrohre erstellt sind, kann in diesem Bereich die<br />
weitere Verfüllung der Deponie erfolgen. Im Zuge <strong>des</strong> nachfolgenden Dammbaus werden diese<br />
Entwässerungsrohre fortschreitend überschüttet. Diese Leitungsverlegearbeiten müssen als<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Vorarbeiten so schnell wie möglich in Angriff genommen werden, da erst nach deren Abschluss<br />
die Verfüllung der Deponie wieder im vollen Umfang fortgesetzt werden kann. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt muss das in der Gemeinde Vaduz anfallende Aushubmaterial zur Entlastung auf die<br />
Deponie „Säga“ in Triesen umgeleitet werden. Momentan werden auf der Deponie „Im Rain“ nur<br />
Bauabfälle angenommen.<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Auf Grund der sehr schlechten Witterung kam es auf der Deponie zu Abschwemmungen aus der<br />
Deponieflanke. Dieses Material muss jetzt wieder aufgenommen und innerhalb der Deponie<br />
umgelagert werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird eine Fundation für die Entwässerungsleitungen<br />
lageweise aufgebaut. Als Fundationsmaterial wird Rüfekies direkt ab Wand<br />
verwendet. Diese Arbeiten können <strong>vom</strong> ansässigen Kiesunternehmer durchgeführt werden,<br />
wobei Einsparungen bei der Baustelleninstallationsvergütung erzielt werden können. Zudem kann<br />
der ansässige Unternehmer besser auf witterungsbedingte Einflüsse reagieren, wenn es die Verhältnisse<br />
erfordern.<br />
Für die danach anstehenden Rohrverlegearbeiten durch eine Bauunternehmung wird eine<br />
öffentliche Ausschreibung im sog. offenen Verfahren durchgeführt.<br />
Terminplan<br />
Vorarbeiten Kiesunternehmer: <strong>Juli</strong> bis August 2013<br />
Baumeisterarbeiten Entwässerungsrohre: September bis November 2013<br />
Kostenvoranschlag<br />
Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer: CHF 123‘000.00<br />
Baumeister- und Rohrverlegearbeiten: CHF 468‘000.00<br />
Ingenieurleistungen und Geotechnische Begleitung: CHF 129‘000.00<br />
Total inkl. MWSt CHF 720‘000.00<br />
Die Kosten hierfür sind im Gesamtbudget Tiefbau 2013 abgedeckt.<br />
Antrag der Bauverwaltung:<br />
Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt „Bauabfallkompartiment,<br />
Vorbereitung Basisentwässerung“ gemäss Kostenvoranschlag im Betrag von<br />
CHF 720’000.00 inkl. MWSt und gewährt den entsprechenden Baukredit.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, 12 Ja-Stimmen (7 FBP, 5 VU), 1 Nein-Stimme (FL)<br />
Deponie „Im Rain“<br />
Bauabfallkompartiment, Vorbereitung Basisentwässerung<br />
Auftragsvergabe „Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer“<br />
Die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, hat für die Erdarbeiten zur Vorbereitung der Entwässerungsleitung<br />
<strong>des</strong> zukünftigen Bauabfallkompartiments eine Offerte der Ch. Gerster AG, Kies- und<br />
Betonwerk, Vaduz, im Betrag von CHF 95‘902.45 eingeholt. Die Offerte deckt die im Projekt ausgewiesenen<br />
Leistungen „Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer“, die im Kostenvoranschlag mit<br />
CHF 123‘000.00 beziffert sind.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Die Offerte der Ch. Gerster AG, Vaduz, <strong>vom</strong> 24. Juni 2013 wurde <strong>vom</strong> beauftragten Ingenieurbüro<br />
geprüft. Die Offertkontrolle hat ergeben, dass faire und marktgerechte Preise angeboten<br />
wurden.<br />
Eine Direktvergabe ist gemäss ÖAWV, Artikel 26, Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen,<br />
bis zu einem Auftragswert von CHF 100‘000.00 (exkl. MWSt), bei sämtlichen Bau-, Lieferund<br />
Dienstleistungsaufträgen möglich.<br />
Antrag Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau:<br />
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die „Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer“ im<br />
Zusammenhang mit dem Projekt „Bauabfallkompartiment, Vorbereitung Basisentwässerung“<br />
an die Ch. Gerster AG, Kies- und Betonwerk, Vaduz, im Betrag von CHF 95‘902.45<br />
(inkl. MWSt und Nebenkosten).<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Unwetterschäden Juni 2013<br />
Hangrutschungen oberhalb <strong>des</strong> Letziweges und beim Iraggellböchel<br />
Information Gemeinderat und Kreditgenehmigung<br />
Ausgangslage<br />
Vom Samstag, 1. Juni bis zum Sonntag, 2. Juni 2013, gab es anhaltende und ergiebige Niederschläge.<br />
Ungünstigerweise war durch die niederschlagsreiche Periode in den Vortagen der Boden<br />
bereits wassergesättigt, so dass es oberhalb <strong>des</strong> Letziweges und beim Iraggellböchel direkt<br />
unterhalb der Tidstrasse zu Hangrutschungen gekommen ist.<br />
Hangrutsch Letziweg<br />
Hier kam es am Sonntag, 2. Juni 2013, zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr zu einem Hangrutsch,<br />
der sich auf eine Breite von ca. 30 m und einer Länge von ca. 80 m erstreckte. Dabei wurde der<br />
Letziweg durch herabfliessende Erdmassen überschüttet und wurde unpassierbar. Der bestehende<br />
Steinkorbverbau wurde in diesem Bereich zerstört. Die Strasse musste daraufhin sofort<br />
gesperrt werden. Zur Abklärung der erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Böschung<br />
und zur Beurteilung der Gefährdung <strong>des</strong> angrenzenden Siedlungsgebietes (Liegenschaft Mareestrasse<br />
34) wurde eine geotechnische Stellungnahme eingeholt. Nach Aussagen <strong>des</strong> Geologen<br />
sind Nachbrüche und Lockergesteinsrutschungen kaum zu erwarten. Eine Gefährdung für den<br />
oberhalb gelegenen Wildschlossweg wird als gering eingeschätzt. Im Bereich seitlich der Anrisszone<br />
(nordseitig) wurde das Gelände vermutlich im Zuge der nun erfolgten Rutschung geschwächt,<br />
was sich in den Rissbildungen bis ca. 20 m ab Rutschungsrand zeigt. Hier besteht<br />
eine erhöhte Gefahr, dass sich bei stärkeren Niederschlägen weitere Rutschungen lösen. Bezüglich<br />
Gesamtvolumen dürften diese aber geringer sein als die bereits erfolgte Rutschung. Damit<br />
wird die Gefährdung für das in Gefällsrichtung unterhalb der beobachteten Schwächezone und<br />
unterhalb <strong>des</strong> Letziweges liegende Gebäude, Mareestrasse 34, als gering eingeschätzt.<br />
Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:<br />
- Entfernung <strong>des</strong> Jungwal<strong>des</strong> auf der abgerutschten Erdmasse<br />
- Abtragen der losen Erdmasse im Rutschbereich<br />
- Ausebnen der Risse in der Anrisszone, Abflachen der Anrisskanten<br />
- Abfahren <strong>des</strong> Abraums auf die Deponie Im Rain<br />
- Abräumen der zerstörten Steinkörbe und Ersatz durch ein Hangnetz<br />
- Als Erosionsschutz Auftrag einer Spritzbegrünung und Wiederaufforstung auf der abgerutschten<br />
Fläche<br />
- Reparatur <strong>des</strong> bestehenden Hangnetzes im oberen Böschungsbereich<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Auf Grund der drängenden Zeit wurde mit den Aufräumarbeiten und Erdabtrag bereits begonnen,<br />
so dass die Sperrung beim Letziweg ab dem 26. Juni wieder aufgehoben werden kann.<br />
Die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, hat für die Böschungssicherung mittels Netzverbau eine<br />
Offerte von der Bühler Bauunternehmung, Triesenberg, im Betrag von CHF 72‘360.00 eingeholt.<br />
Die Offerte enthält die Materiallieferung, den Einbau <strong>des</strong> Netzes und die erforderlichen Erdarbeiten<br />
einschliesslich Entfernen der zerstörten Steinkörbe.<br />
Die Offerte der Bühler Bauunternehmung <strong>vom</strong> 24. Juni 2013 wurde von der Bauverwaltung, Abteilung<br />
Tiefbau, geprüft. Die Offertkontrolle hat ergeben, dass faire und marktgerechte Preise angeboten<br />
werden.<br />
Eine Direktvergabe ist gemäss ÖAWV, Artikel 26, Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen,<br />
bis zu einem Auftragswert von CHF 100‘000.00 (exkl. MWSt), bei sämtlichen Bau-, Lieferund<br />
Dienstleistungsaufträgen möglich.<br />
Hangrutsch beim Iraggellböchel<br />
Am Samstag, 1. Juni 2013, kam es unterhalb <strong>des</strong> „Neuen Tidweges“ zu einem Hangrutsch. Die<br />
Breite beträgt zwischen 10 m und 30 m und die Länge der Rutschung beträgt ca. 100 m. Dabei<br />
wurde sogar der darunter liegende „Alte Tidweg“ bis zu zwei Meter überschüttet.<br />
Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:<br />
- Entfernen der abgelagerten Rutschmasse auf dem „Alten Tidweg“<br />
- Ansaat zur Erosionssicherung von Hand und Wiederaufforstung auf der abgerutschten<br />
Fläche<br />
- Reparatur <strong>des</strong> bestehenden Wildzaunes<br />
- Instandsetzung und Sicherung <strong>des</strong> „Neuen Tidweges“ mittels Holzkasten und gerammten<br />
Eisenträgern<br />
Terminplan<br />
Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen erfolgt von Mitte Juni bis August 201<strong>3.</strong> Die Wiederbepflanzung<br />
kann erst im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden.<br />
Kostenschätzung:<br />
a) Hangrutsch Letziweg<br />
Eigenleistungen Forstbetrieb CHF 12‘000.00<br />
Erdarbeiten CHF 30‘000.00<br />
Abfuhr auf die Deponie Im Rain CHF 11‘000.00<br />
Deponiegebühren CHF 12‘000.00<br />
Material für Netzverbau CHF 25‘000.00<br />
Installation Netzverbau CHF 35‘000.00<br />
Spritzbegrünung CHF 5‘000.00<br />
Setzlinge für Wiederaufforstung CHF 2‘000.00<br />
Geologische Beurteilung CHF 2‘000.00<br />
Diverses, Unvorhergesehenes CHF 6‘000.00<br />
Summe inkl. MWSt CHF 140‘000.00<br />
Abzüglich Subventionen Schutzwald (*) - CHF 30‘000.00<br />
Subventionen Land (*): Grundsätzlich sind seit dem Regulierungsverfahren zwischen Land und<br />
Gemeinde die Kosten für Schutzwaldmassnahmen zu 100 % beim Land und die für Walderschliessung,<br />
Bau und Unterhalt der Infrastrukturanlagen zu 100 % bei den Gemeinden. Das Gebiet<br />
beim Letziweg liegt im subventionierten Schutzwaldbereich.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
b) Hangrutsch beim Iraggellböchel<br />
Eigenleistungen Forstbetrieb CHF 20‘000.00<br />
Erdarbeiten und Wegeverbau CHF 25‘000.00<br />
Verbaumaterialien CHF 8‘000.00<br />
Setzlinge für Wiederaufforstung CHF 2‘000.00<br />
Diverses, Unvorhergesehenes CHF 5‘000.00<br />
Summe inkl. MWSt CHF 60’000.00<br />
Das Gebiet Iraggellböchl liegt nicht im Schutzwaldbereich. Die erforderlichen Wegeinstandsetzungsarbeiten<br />
können <strong>vom</strong> Land nicht subventioniert werden.<br />
Total Hangrutsche Letziweg und Iraggellböchel CHF 170‘000.00<br />
Die Kosten hierfür sind im Budget „Laufende Rechnung 2013“ nicht abgedeckt.<br />
Antrag Bauverwaltung und Forstbetrieb:<br />
Der Gemeinderat gewährt zur Behebung der Unwetterschäden <strong>vom</strong> Juni 2013 am Letziweg<br />
und Iraggellböchel einen Verpflichtungskredit gemäss Kostenschätzung über<br />
CHF 170’000.00 inkl. MWSt und erteilt den Auftrag für die Lieferung und den Einbau <strong>des</strong><br />
Netzverbaus beim Hangrutsch Letziweg an die Bühler Bauunternehmung AG, Triesenberg,<br />
im Betrag von CHF 72‘360.00 (inkl. MWSt. und Nebenkosten).<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Winterdienst<br />
Regelung der externen Unterstützung, Grundsatzentscheid<br />
Die Bewältigung <strong>des</strong> Winterdienstes (Schneeräumung und Gewährleistung der Betriebssicherheit<br />
der Strassen in den Wintermonaten) zählt zu den Kernaufgaben <strong>des</strong> Werkbetriebs. Der Aufwand<br />
hierfür wird durch mehrere Parameter beeinflusst. Zum einen sind es die Witterungsbedingungen<br />
(Anzahl Schneetage, Frosttage oder Tage hoher Luftfeuchtigkeit / Nässe); zum andern die Erwartung<br />
an die Qualität der Räumung (Schwarzräumung vs. salzlose Räumung), welche letztlich<br />
den Räumungsbedarf festlegen. Die mit dem Winterdienst grundsätzlich verbundene Problematik<br />
stellt die Unkalkulierbarkeit <strong>des</strong> Bedarfes dar. Die nachgestellte Grafik soll zur Verdeutlichung<br />
<strong>des</strong> Kernproblems beitragen.<br />
1'800.00<br />
1'600.00<br />
1'400.00<br />
1'200.00<br />
1'000.00<br />
800.00<br />
600.00<br />
400.00<br />
200.00<br />
0.00<br />
2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />
100.00<br />
90.00<br />
80.00<br />
70.00<br />
60.00<br />
50.00<br />
40.00<br />
30.00<br />
20.00<br />
10.00<br />
0.00<br />
Eingesetzte AhWD Eingesetztes Salz Anzahl Mitarbeiter<br />
Quelle: Eigene Grafik (statistische Daten aus „Rückblick“)<br />
- 17 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Wie der Grafik zu entnehmen ist, nahm einerseits der Mitarbeiterbestand über die Jahre ab<br />
(2008: 14 Mitarbeiter / <strong>2012</strong>: 13 Mitarbeiter) und der Salzeinsatz hat sich unabhängig von der<br />
Witterung bei rund 85 t/Jahr eingependelt. Auch ist ersichtlich, dass der Witterungsverlauf sehr<br />
variabel ist (bspw. strenge Winter im 2009, 2010 und <strong>2012</strong> / milde Winter im 2008 und 2011).<br />
Um die witterungsbedingten Unsicherheiten abfedern zu können und den Erwartungen an die<br />
Strassenräumung (Qualität und Zeitpunkt der Ersträumung) gerecht zu werden, kauft die<br />
Gemeinde externe Winterdienstleistungen ein. Diese wurden bisher zwischen den Unternehmern<br />
und der Gemeinde mit Rahmenvereinbarungen geregelt, welche sich jeweils automatisch um ein<br />
Jahr verlängert haben – der neuen Gegebenheiten wegen aber zu ersetzen sind.<br />
Der Werkbetrieb kann mit seinen personellen und materiellen Ressourcen (Fahrzeuge) einen<br />
milden bis durchschnittlichen Winter i.d.R. gut selbst bewältigen und muss nur wenig externe<br />
Leistungen einkaufen. Steht hingegen ein strenger Winter an, so bedarf es zur Erbringung der<br />
gewünschten Leistung verstärkter externer Unterstützung. Es wäre auch nicht zielführend, wenn<br />
der Werkbetrieb derart ausgestattet wäre, dass er einen strengen Winter selbständig bewältigen<br />
könnte. Die hierfür nötigen Infrastrukturkosten (bspw. zusätzliche Fahrzeuge, zusätzliches<br />
Personal) wären unvernünftig hoch. Als Orientierungsgrösse wird bei den nachstehenden<br />
Kalkulationen von einem „durchschnittlichen Winter“ (Anzahl Schnee- und Frosttage / Anzahl<br />
Einsatztage) ausgegangen. Im einzelnen Jahr wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
Abweichungen geben, jedoch gleichen sich diese Abweichungen über mittlere Sicht aus.<br />
Die Vereinbarungen enthielten folgende Regelungen:<br />
1. Standgebühr für die Fahrzeuge (Entschädigung für Bereitstellung der Infrastruktur und<br />
der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft).<br />
2. Entschädigungssatz je Einsatzstunde.<br />
<strong>3.</strong> Regelung der Rahmenbedingungen (Ausstattung Fahrzeug, Material, Wartung, Einsatzgebiet,<br />
Weisungsbefugnisse, Versicherung, Haftung).<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Umstan<strong>des</strong>, dass die Verträge mit den zuvor erwähnten Unternehmen zu erneuern<br />
sind, hat der Bürgermeister den Werkbetrieb und die Kanzlei beauftragt, Möglichkeiten<br />
der Regelungen zum Winterdienst bzw. der damit verbundenen Vereinbarungen zu prüfen.<br />
Ein zentraler Parameter bei allen Kalkulationen und Bedarfserhebungen stellt die gewünschte<br />
„Qualität“ <strong>des</strong> Winterdienstes dar. So ist der Aufwand für eine flächendeckende Schwarzräumung<br />
beispielsweise erheblich höher, als wenn lediglich eine salzlose Räumung erfolgt. Der Werkbetrieb<br />
hat die Situation auf den entsprechenden Strassen, Wegen und Plätzen, die durch die Gemeinde<br />
zu räumen sind, begutachtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass eine differenzierte<br />
Betrachtung notwendig ist. In diesem Sinne ist auch eine Risikoabwägung vorzunehmen, in wie<br />
weit ein solcher Entscheid über die „Qualität der Räumung“ mit allfälligen Schadensereignissen<br />
und damit verbunden Schadens ersatzforderungen in Einklang zu bringen ist.<br />
Der Werkbetrieb schlägt dem Gemeinderat für den Normalfall 1 nachstehende<br />
Winterdienstgrundlagen vor:<br />
Örtlichkeit<br />
Grundsätzliche<br />
Räumungsqualität<br />
– Hauptstrassen Schwarzräumung<br />
– Nebenstrassen im Talkessel Salzlose Räumung<br />
– Nebenstrassen am Berg Schwarzräumung<br />
– Plätze Salzlose Räumung<br />
– Hauptgehwege Schwarzräumung<br />
– Nebengehwege Salzlose Räumung<br />
1 Unter dem „Normallfall“ ist ein durchschnittlicher Wintertag zu verstehen.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
– Parkplatz Rheinpark Stadion Salzlose Räumung<br />
– Parkplatz Schräger Weg Salzlose Räumung<br />
– Parkplatz Zentrum Salzlose Räumung<br />
– Parkhaus Marktplatz DG Salzlose Räumung<br />
Die betroffenen Strassen, Wege und Plätze sind in den beiden beiliegenden Plänen markiert. Im<br />
ersten Plan ist die Qualität der Räumung (Schwarzräumung oder salzlose Räumung) dargestellt,<br />
im zweiten Plan die vorgesehene Terminierung der „Ersträumung“.<br />
Die Terminierung der Ersträumung ist differenziert und lediglich als interne Vorgabe zu<br />
betrachten, wobei als Grundregel die Hauptstrassen und wichtigsten Nebenstrassen zu<br />
öffentlichen Gebäuden (v.a. im Hanggebiet [westlich der Landstrasse]) vor den Nebenstrassen<br />
und Plätzen (ausgenommen einige definierte Parkplätze) zu räumen sind. Die Einsatzplanung der<br />
Mitarbeiter im Werkbetrieb ist derart vorzunehmen, dass diese Ziele unter durchschnittlichen winterlichen<br />
Bedingungen erreicht werden können. Es ist durchaus festzuhalten, dass bei<br />
ausserordentlichen Lagen und strengen Wintern von den eben dargestellten Vorgaben<br />
abgewichen werden kann.<br />
Einkauf externer Leistungen<br />
Zur Deckung der Spitzen, die entweder personell oder mangels Fahrzeugen nicht durch den<br />
Werkbetrieb erfüllt werden können, werden externe Leistungen eingekauft. Auf Grund <strong>des</strong><br />
Umstan<strong>des</strong>, dass beim Winterdienst – wie bereits zuvor erwähnt, eine kalkulatorische Unsicherheit<br />
besteht – wird dem Gemeinderat zur Regelung der entsprechenden Rahmenbedingungen<br />
folgender Vorschlag unterbreitet:<br />
1. Den externen Unternehmern wird eine Standgebühr entrichtet. Diese erhalten sie<br />
während einer Wintersaison in jedem Fall.<br />
2. Von der Standgebühr werden die geleisteten Stunden mit dem jeweils vereinbarten<br />
Stundenansatz aufgerechnet. Übertreffen diese die vereinbarte Standgebühr, dann wird<br />
die entsprechende Differenz bezahlt. Unterschreitet die Zahl der geleisteten Stunden die<br />
Standgebühr, dann erhält der Unternehmer nur die Standgebühr.<br />
<strong>3.</strong> Die Rahmenbedingungen der Räumung werden in der Vereinbarung festgelegt.<br />
4. Die ordnungsgemässe Leistung der Unternehmer kann mittels geeigneten Kontrollinstrumenten<br />
(GPS, Beschwerden) überprüft werden.<br />
Haftungsrechtliche Fragen<br />
Im Zusammenhang mit der Regelung der „Qualität“ und <strong>des</strong> Zeitpunktes einer angestrebten<br />
„Ersträumung“ sind stets auch haftungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere ist<br />
dabei die Fragestellung zu beantworten, in wie weit ein im Schadensfall für unzureichend wahrgenommener<br />
Winterdienst bei Unfällen (Personen und Sachen) zu allfälligen Schadenersatzansprüchen<br />
führen kann. Die Gemeinde Vaduz hat diese Frage bereits 1985 durch Dr. Hanspeter<br />
Jehle, Vaduz, in einem Gutachten 2 prüfen lassen. Er zieht darin den Schluss, dass grundsätzlich<br />
keine liechtensteinische Gemeinde verpflichtet ist, ihre Strassen schwarz zu räumen.<br />
Eine solche Pflicht erachtet er allenfalls dann für gegeben, wenn diese die einzige Möglichkeit<br />
wäre, um die weitere Betriebssicherheit einer Strasse zu gewährleisten. Diese tritt aber erst dann<br />
ein, wenn dem Benützer auch bei aller Vorsicht die Nutzung nicht mehr zugemutet werden kann.<br />
Zusammenfassend hängt die Haftbarkeit <strong>des</strong> Gemeinwesens von der Zumutbarkeit der Massnahmen<br />
(Winterdienst), der Wahrnehmung einer angemessenen Sorgfaltspflicht (Qualität der<br />
Räumung) und den ihr zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mitteln ab. Diese<br />
Auffassung wurde <strong>vom</strong> Landgericht bestätigt, indem die diesbezügliche Klage – eines in Triesen<br />
2<br />
Vgl. Hanspeter Jehle: Winterdienst auf Gemein<strong>des</strong>trassen / Rechtsgutachten zu Handen der Gemeinde Vaduz <strong>vom</strong> 9.<br />
September 1985<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
in einem Verkehrsunfall involvierten Autolenkers – abgewiesen wurde. Im Dezember 2011<br />
ereignete sich bei extremen winterlichen Verhältnissen auf der Dorfstrasse (beim Hallenschwimmbad)<br />
ein Auffahrunfall, in den zehn Fahrzeuge involviert waren. Der Kläger machte eine<br />
fehlende Sperrung bzw. Schneeräumung geltend. Das Gericht hat die zeitlichen Abläufe, die Aufträge,<br />
das Verhalten der Unfallbeteiligten, die Witterungsverhältnisse, die Einsatzpläne, die<br />
personellen Mittel <strong>des</strong> Werkdienstes und dergleichen geprüft und ist zum Schluss gekommen,<br />
dass die Gemeinde nicht schadensersatzpflichtig ist.<br />
Dieses entspricht auch der geltenden Lehrmeinung und der Kasuistik, die durch zahlreiche Verwaltungsrechtler<br />
proklamiert wird. Sie vertreten den Standpunkt, dass bei der so genannten<br />
„Werkeigentümerhaftung“, namentlich bei Strassen, mit Bezug zum Unterhalt nicht zu hohe Anforderungen<br />
gestellt werden dürfen und im Ereignisfall jeweils die Gesamtsituation zu betrachten<br />
sei. 3<br />
Gestützt auf diese Betrachtungsweise kann an der bisherigen Praxis der Wahrnehmung <strong>des</strong><br />
Winterdienstes durchaus festgehalten werden.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters und <strong>des</strong> Werkbetriebs:<br />
1. Der Gemeinderat genehmigt die Winterdienstgrundlagen gemäss der dem Gemeinderat<br />
vorgelegten Pläne.<br />
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen mit den<br />
Unternehmern abzuschliessen.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Philipp und Martha Rosenau-Stiftung<br />
Statutenanpassung<br />
Dem Stiftungsrat der Philipp und Martha Rosenau-Stiftung gehören Dr. Peter Ritter, Peter Harald<br />
Frommelt, Christine Louis-Lins und Karin Wachter an. Mit der Neubesetzung <strong>des</strong> Stiftungsrates<br />
anlässlich der letzten Gemeindewahlen (2001) hat es der Gemeinderat unterlassen, einen<br />
Vertreter aus seinen Reihen in den Stiftungsrat zu entsenden.<br />
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Philipp und Martha Rosenau-Stiftung im Rahmen<br />
einer Stichprobe geprüft und ist in ihrem Bericht an den Gemeinderat zu folgendem Fazit gelangt:<br />
„[…] Die Prüfung ergab, dass der Geschäftsführung ordnungsgemäss und gewissenhaft durch<br />
die Stiftungsratsmitglieder nachgekommen wird. […]<br />
In den Statuten der Philipp und Martha Rosenau-Stiftung ist unter Art. 9 festgehalten, dass<br />
min<strong>des</strong>tens ein Mitglied <strong>des</strong> Stiftungsrates dem Gemeinderat Vaduz angehören muss. Dies wurde<br />
in der Wahl der Stiftungsratsmitglieder <strong>vom</strong> 15. März.2011 nicht berücksichtigt. Es wird<br />
empfohlen, entweder die Besetzung <strong>des</strong> Stiftungsrates mit einem Mitglied <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> zu<br />
ergänzen oder die unter Art. 9 der Statuten festgehaltene Regelung durch den Gemeinderat zu<br />
ändern.“<br />
Auf Grundlage der Empfehlung soll die in den Statuten sehr eng gefasste Norm zur Besetzung<br />
<strong>des</strong> Stiftungsrates angepasst werden. Der Gemeinderat ist gestützt auf Art. 15 Abs. 1 der<br />
Statuten ermächtigt, Revisionen vorzunehmen, sofern dadurch nicht der Stiftungszweck untergraben<br />
wird.<br />
3<br />
Vgl. Häfelin / Müller / Ullmann: Allgemeines Verwaltungsrecht (2006), 5. Auflage, Rz.2278<br />
- 20 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
In Rücksprache mit dem Präsidenten der Stiftung, Dr. Peter Ritter, empfiehlt es sich, unbesehen<br />
der weiterhin möglichen Ernennung eines weiteren Mitglie<strong>des</strong>, die erwähnte Norm betreffend die<br />
Besetzung anzupassen. Damit werden auch zukünftige Stiftungsratsbesetzungen vereinfacht.<br />
Die bestehenden Art. 9 Abs. 1 und 2 der Statuten sollen neu wie folgt lauten:<br />
1<br />
Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Er besteht aus drei bis fünf Mitgliedern und wird <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat der Gemeinde Vaduz auf die Dauer von vier Jahren gewählt.<br />
2<br />
Der Gemeinderat ist ermächtigt, min<strong>des</strong>tens einen Gemeinderat als seinen Vertreter im<br />
Stiftungsrat zu ernennen. […]<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat stimmt der Statutenrevision zu.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Optimierte Bereitstellung von Gemeinderatsunterlagen (papierlos)<br />
Für die Gemeinde Vaduz als Energiestadt ist eine deutliche Reduktion <strong>des</strong> Papierverbrauchs<br />
bedeutend. Der durchschnittliche Verbrauch für Gemeinderatsunterlagen liegt in Vaduz bei<br />
24‘000 Papierkopien (DIN-A4) pro Jahr. Neben den anfallenden Papier- und Druckkosten ist jede<br />
<strong>Sitzung</strong>svorbereitung zudem mit personellen und administrativen Aufwendungen verbunden. Eine<br />
Reduzierung <strong>des</strong> Papierverbrauchs schont also nicht nur die Umwelt sondern auch die Verwaltungskasse.<br />
Als erste liechtensteiner Gemeinde hat die Gemeinde Mauren Anfang Jahr die papierlose Gemeinderatssitzung<br />
eingeführt. Die Unterlagen für die Gemeinderatssitzungen in Mauren – und<br />
nach den Sommerferien ebenfalls in Schellenberg – werden ausschliesslich elektronisch zugestellt.<br />
IST-Situation Gemeinde Vaduz<br />
Die Gemeinderäte erhalten die Gemeinderatsunterlagen in physischer Form. Parallel stehen dem<br />
Vaduzer Gemeinderat die Dokumente bereits seit 2008 elektronisch zur Verfügung. Die einzelnen<br />
Unterlagen (Anträge, Beilagen, Gutachten, Pläne, Fotos, Modelle und Präsentationen) werden in<br />
der Regel als PDF-Dateien bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt mittels persönlichem Login auf das<br />
GR-Dokumentarchiv der Gemeindeverwaltung. Die Benutzeroberfläche ist nicht auf Tablet-PC<br />
oder Notebooks mit Touch-Screen-Displays ausgelegt. Der Zugriff auf das Internet – und somit<br />
das GR-Dokumentarchiv – während den Gemeinderatssitzungen in der Ratsstube ist auf vier<br />
Kabelanschlüsse beschränkt.<br />
Voraussetzungen<br />
Die Voraussetzungen für eine papierlose Bereitstellung der Gemeinderatsunterlagen sind:<br />
a) jeder Gemeinderat besitzt einen tragbaren und internetfähigen Computer.<br />
b) kabelloser Internetzugriff (WLAN) in der Ratsstube.<br />
c) Benutzeroberfläche <strong>des</strong> GR-Dokumentarchivs muss Anforderungen von Tablet-PC oder<br />
Notebooks mit Touch-Screen-Displays erfüllen (einfache Bedienung, grosse Icons).<br />
d) geschützter Zugriff auf elektronische Unterlagen mittels <strong>des</strong> bestehenden persönlichen<br />
Logins.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
e) PDF-Dateien müssen bearbeitet werden können (bspw. Markierungen, Einfügen von<br />
Kommentaren).<br />
Vorgehen<br />
a) Anschaffung tragbarer PCs<br />
Zur Beschaffung eines Tablet-PC, Notebooks oder Laptops erhält jeder Gemeinderat pro<br />
Mandatsperiode einen Pauschalbetrag in der Höhe von CHF 500.00. Die Wahl der PC-Marke<br />
(bspw. Apple, Samsung) sowie <strong>des</strong> Betriebssystems (bspw. Android, Windows) steht im freien<br />
Ermessen je<strong>des</strong> einzelnen <strong>Gemeinderates</strong>. Die Verantwortung für Programm-Installationen,<br />
Sicherheitsvorkehrungen und IT-Support liegt bei den Gemeinderäten selbst. Diese Entschädigung<br />
und das skizzierte Vorgehen entsprechen der Handhabung der Gemeinde Mauren.<br />
Der Pauschalbetrag wird im ersten Jahr der Mandatsperiode mit dem <strong>Sitzung</strong>sgeld ausgezahlt.<br />
Für die Restperiode der laufenden Legislatur wird die Auszahlung Ende 2013 erfolgen.<br />
b) kabelloser Internetzugriff in der Ratsstube<br />
Die Kosten für die Installation eines passwortgeschützten WLAN-Zuganges in der Ratsstube<br />
belaufen sich auf maximal CHF 1‘000.00.<br />
c) Benutzerfreundliche Lösung zur Dokumentenverwaltung<br />
Die GMG Net Anstalt (GMG), Schaan, hat eine neue Lösung zur Verwaltung von Gemeinderatsunterlagen<br />
entwickelt, <strong>des</strong>sen Benutzeroberfläche auf die Anforderungen von Tablet-PC oder<br />
Notebooks mit Touch-Screen-Displays ausgerichtet ist.<br />
Das Aufbau bzw. Ablagesystem ist identisch mit der jetzigen Lösung in Vaduz: Die einzelnen<br />
Unterlagen stehen im PDF-Format und abgelegt unter der betreffenden Gemeinderatssitzung zur<br />
Verfügung. Ebenfalls ist eine Stichwortsuche nach bestimmen Dokumenten möglich. Neu wird<br />
zudem das Protokoll der letzten <strong>Sitzung</strong> aufgeschalten.<br />
Neben dem Vorteil einer benutzerfreundlicheren Bedienung und dem optisch umgänglichen<br />
Design kann das Tool mit weiteren Funktionalitäten erweitert werden (bspw. Favoritenfunktion für<br />
schnellen Zugriff auf bestimmte Dokumente). Das Tool ist bereits in den Gemeinden Mauren und<br />
Schellenberg erfolgreich im Einsatz. Die Kosten für die Einführung dieser Lösung, inkl. Übernahme<br />
der bestehenden Unterlagen, belaufen sich einmalig auf CHF 2‘000.00.<br />
d) geschützter Zugriff<br />
Der Zugriff erfolgt mittels Internetlink (bspw. gemeinderat.vaduz.li) und <strong>des</strong> persönlichen Logins.<br />
e) Bearbeiten von PDF-Dateien<br />
Die Installation eines geeigneten Programms oder einer Applikation (App) zur individuellen<br />
Bearbeitung von Dokumenten in PDF-Format liegt in der Verantwortung der Gemeinderäte.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Termine und Kosten<br />
Installation WLAN-Internetanschluss in der<br />
Ratsstube<br />
Auftrag an GMG zur Entwicklung GMG-Tool<br />
(Basispaket)<br />
Pauschalbetrag von CHF 500.00 an jeden<br />
Gemeinderat<br />
Beschaffung tragbarer internetfähiger PCs und<br />
Installation PDF-Bearbeitungsprogramm<br />
GMG-Tool einführen<br />
Termin<br />
Kosten Gemeinde<br />
bis 27. August max. CHF 1‘000.00<br />
Ende Juni CHF 2‘000.00<br />
bis Mitte<br />
August<br />
Anfang<br />
August<br />
papierlose Gemeinderatssitzung ab 10.<br />
September<br />
CHF 6‘000.00<br />
Bereitstellungsmodalitäten der Gemeinderatsakten<br />
Jeweils donnerstags vor der GR-<strong>Sitzung</strong> um 18.00 Uhr werden sämtliche Dokumente der kommenden<br />
GR-<strong>Sitzung</strong> hochgeladen. Sofern Donnerstag ein Feiertag ist, werden die Unterlagen<br />
mittwochs veröffentlicht. Ausgenommen hiervon sind:<br />
- Anträge mit datenschutzrelevantem Inhalt (Personalangelegenheiten, Grunderwerb)<br />
- Arbeitsvergaben<br />
- Anfragebeantwortungen<br />
Die Publikation dieser Anträge und Unterlagen erfolgt am <strong>Sitzung</strong>stag, spätestens zum <strong>Sitzung</strong>sbeginn.<br />
- Anträge (zusätzlich traktandiert oder Varia)<br />
- aktuelle Informationen (Erhalt nach offizieller Bereitstellung der GR-Unterlagen)<br />
Die Publikation dieser Unterlagen erfolgt am Folgetag der <strong>Sitzung</strong>.<br />
Datenzugriff und Datenschutz<br />
Für die Verwendung, Speicherung und Bearbeitung der bereitgestellten Daten zeichnet jeder Gemeinderat<br />
selbst Verantwortung. Die Richtlinien den Datenschutz betreffend und die<br />
Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht (gemäss § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung <strong>des</strong><br />
<strong>Gemeinderates</strong>) je<strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> sind bedingungslos einzuhalten.<br />
Im Falle einer Verletzung <strong>des</strong> Amtsgeheimnisses wird der Bürgermeister ermächtigt, das Logbuch<br />
einzusehen und die notwendigen Beweise sicherstellen zu lassen. Den betroffenen Gemeinderäten<br />
ist dies zuvor zur Kenntnis zu bringen.<br />
Nach Beendigung der Gemeinderatsamtszeit bleiben die Accounts noch einen Monat aktiv, ehe<br />
sie für die ausgeschiedenen Gemeinderäte nicht mehr zugänglich sind. In diesem Zeitraum können<br />
die GR-Unterlagen heruntergeladen werden.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zur elektronischen Bereitstellung von Gemeinderatsunterlagen<br />
zu und spricht hierfür einen Nachtragskredit in der Höhe von<br />
CHF 15‘000.00.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Ewald Ospelt, Bürgermeister<br />
Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die<br />
Behandlung von Beschlüssen <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung<br />
dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 <strong>des</strong><br />
Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung<br />
beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften<br />
beträgt ein Monat ab Kundmachung <strong>des</strong> Beschlusses:<br />
Tag der Kundmachung: 8. <strong>Juli</strong> 2013<br />
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