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29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Information <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

48. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 25. Juni 2013<br />

8. <strong>Juli</strong> 2013 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus<br />

8. <strong>Juli</strong> 2013 Zustellung an die Abonnenten


AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Information <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

48. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 25. Juni 2013<br />

Obligatorische Kollektiv-Krankengeldversicherung gemäss KVG<br />

Anlässlich seiner 42. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. März 2013 wurde der Gemeinderat über die massive<br />

Prämienerhöhung der Concordia Krankengeldversicherung informiert und eine Beurteilung der<br />

Situation in Aussicht gestellt. Eine mögliche Kündigung der Anschlussvereinbarung müsste bis<br />

30. September 2013 erfolgen. Um alle möglichen Angebote prüfen zu können, wurde eine Ausschreibung<br />

bei den ortsansässigen Versicherungen durchgeführt. Diese erfolgte mittels üblicher<br />

Prozessvorlage und wurde durch die Kanzlei überwacht. Der Eingabetermin war auf den<br />

20. Mai 2013 festgelegt. Die drei angeschriebenen Versicherungen haben ihre termingerechte<br />

Offerte eingereicht. Die einzelnen Offerten wurden geprüft und der Beschluss gefasst, auf eine<br />

Kündigung <strong>des</strong> bestehenden Vertrages zu verzichten.<br />

Antrag Personalkommission (einstimmig):<br />

Der Gemeinderat befürwortet den Verbleib bei der Concordia und die Weiterführung <strong>des</strong><br />

Anschlussvertrages Nr. 89747 <strong>vom</strong> 4. April 2007.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Strassenbeleuchtung, Umstellung auf LED<br />

Baukredit 2013<br />

Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Mai 2013 den Auftrag für die Lieferung und Montage<br />

der LED-Leuchten den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) erteilt. Dieser Auftrag wird<br />

gemäss Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 5. März 2013 über den Zeitraum von zehn Jahren abgehandelt.<br />

Das Investitionsbudget für die Strassenbeleuchtung für das Jahr 2013 beläuft sich auf<br />

CHF 320‘000.00. Darin enthalten sind alle Leistungen, welche für die Strassenbeleuchtung bei<br />

Investitionsprojekten auflaufen. Ebenfalls enthalten sind folgende allgemeinen Positionen, welche<br />

alljährlich in die Strassenbeleuchtung investiert werden:<br />

a. Sanierung Kandelaber CHF 30‘000.00<br />

b. Erweiterung Transformatorenstationen CHF 5‘000.00<br />

c. Sanierung Strassenbeleuchtungsanlagen CHF 10‘000.00<br />

Zirka 1 / 3 der Investitionsleistungen werden zukünftig alljährlich durch den neuen Werkvertrag<br />

„Strassenbeleuchtung, Umstellung auf LED“ abgehandelt werden (Lieferung und Montage Leuchten).<br />

2 / 3 der Kosten werden durch die Tiefbauprojekte bzw. deren Baukredite gedeckt (Rohranlage,<br />

Verkabelung, Verteilkabinenanteil, Honorare, Tiefbauarbeiten). Für die allgemeinen Positionen<br />

werden zukünftig nicht mehr so viele Geldmittel reserviert werden müssen, da ein Teil dieser<br />

Leistungen mit dem neuen Auftrag der Liechtensteinischen Kraftwerke abgedeckt wird.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Über die Investitionen hinaus werden jährlich finanzielle Mittel für Strom und Reparaturen<br />

aufgewendet:<br />

I. Energie CHF 110‘000.00<br />

II. Baulicher Unterhalt durch Dritte CHF 50‘000.00<br />

Die Aufwendungen der laufenden Rechnung werden sich von Jahr zu Jahr reduzieren. Bei Punkt<br />

I. hängt dies mit der stromsparenden LED-Leuchte zusammen und mit der neu inkludierten<br />

Steuerung zur Strom- und Lichtreduktion. Die Kostenreduktion für Punkt II. hängt damit zusammen,<br />

dass allgemeine Instandhaltungsintervalle der bestehenden Strassenbeleuchtungsanlage<br />

nach Möglichkeit nicht mehr durchgeführt werden – es handelt sich dabei um einen fünfjährigen<br />

Austauschturnus.<br />

Alljährlich soll Anfang Jahr dem Gemeinderat die Austauschplanung für das aktuelle Jahr vorgelegt<br />

werden, so dass dieser den entsprechenden Baukredit genehmigen kann. Erste Priorität wird<br />

dem Ersatz der Quecksilberdampflampen beigemessen. Diese müssen bis ins Jahr 2015 ausgetauscht<br />

werden. Danach sollen alle weiteren Leuchten gemäss ihrem Jahrgang und/oder der erwähnten<br />

Instandhaltungsintervalle ausgetauscht werden, so dass Ende 2022 das Projekt „Strassenbeleuchtung,<br />

Umstellung auf LED“ abgeschlossen werden kann. Parallel dazu werden bei<br />

aktuellen Strassenbau- bzw. Fuss- und Radwegprojekten die LED-Leuchten montiert werden.<br />

Folgende Wege und Strassen sollen 2013 mit LED-Leuchten ausgestattet werden:<br />

Investitionsprojekte<br />

Am Exerzierplatz Süd<br />

Fussweg Birkenweg bis Spaniagasse (Investitionsprojekt)<br />

Fussweg Landstrasse bis Ebenholz (Investitionsprojekt)<br />

Landstrasse, Mühleholzkreuzung bis Lochgass (Investitionsprojekt)<br />

Sunnahalda (Investitionsprojekt)<br />

Sanierungen (Austausch Quecksilberdampflampen)<br />

Abtswingertweg<br />

Bangarten<br />

Im Quäderle<br />

Lettstrasse, Adlerkreisel bis Bangarten<br />

Solarisweg<br />

Der Aufwand für den Austausch bzw. die Neuerstellung für die oben aufgeführten Strassen beträgt<br />

CHF 100‘000.00 und ist im Gesamtbudget 2013 abgedeckt.<br />

Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau:<br />

Der Gemeinderat genehmigt den Baukredit für die Strassenbeleuchtung, Umstellung auf<br />

LED für das Jahr 2013 in der Höhe von CHF 100‘000.00 (inkl. MWSt).<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Fuss- und Radweg Bartlegroschstrasse bis Ebenholz<br />

Bauprojekt- und Kreditgenehmigung<br />

Erweiterungsauftrag Ingenieurleistungen<br />

Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Februar 2013 den Auftrag für die Ingenieurleistungen<br />

an das Ingenieurbüro Seger & Gassner AG, Vaduz, zum Betrag von CHF 57‘132.00 erteilt.<br />

Das Projekt Fuss- und Radweg Bartlegroschstrasse bis Ebenholz ist in drei Teilabschnitte<br />

unterteilt:<br />

a. Bartlegroschstrasse bis Landstrasse Neugüetliweg<br />

b. Landstrasse bis „Im Güetli“ Universitätsweg<br />

c. „Im Güetli“ bis Fürst-Franz-Josef-Strasse Universitätsweg<br />

Abschnitt Universitätsweg, Landstrasse bis „Im Güetli“<br />

Entlang der nordseitigen Grenze der gemeindeeigenen Parzellen 112 (Landstrasse 80) und 113<br />

wird ein 2.50 m breiter, asphaltierter Fuss- und Radweg erstellt. Im Bereich der Liegenschaft<br />

Landstrasse 80 wird der Fuss- und Radweg mittels einer Betonstützmauer mit aufgesetztem Geländer<br />

gesichert. Im Bereich „Im Güetli“ wird in der Verlängerung <strong>des</strong>selben eine Treppe zur<br />

Überbrückung der steilen Geländeanrampung erstellt. Für Verkehrsteilnehmer mit Fahrrädern<br />

oder Kinderwagen wird eine flachere Anrampung in südlicher Richtung gebaut. Mit einem<br />

generellen Längsgefälle zwischen 9 bis 1<strong>3.</strong>5 %, dem Geländeverlauf angepasst, entspricht die<br />

Wegverbindung nicht den Vorgaben einer behindertengerechten Bauweise.<br />

Im neuen Fuss- und Radweg wird eine Abwasserleitung für die oben liegenden Parzellen gebaut.<br />

Ebenfalls wird die Wasserleitung Landstrasse mit derjenigen in der Strasse „Im Güetli“ verbunden,<br />

womit der Ringschluss gemäss GWP 1995 gewährleistet wird. Zur Ausleuchtung <strong>des</strong> Fussweges<br />

werden LED-Leuchten verwendet.<br />

Abschnitt Universitätsweg, „Im Güetli“ bis Fürst-Franz-Josef-Strasse<br />

Die bestehende Wegverbindung, welche mit Betonsteinen gepflästert ist, wird von 1.50 m auf<br />

2.50 m verbreitert und in Asphalt ausgeführt. Die neue Breite gewährleistet, dass der Weg für<br />

Schneeräumungsfahrzeuge befahrbar wird.<br />

Die Wegbeleuchtung wird neu erstellt und an der öffentlichen Beleuchtung angeschlossen.<br />

Weitere Werkleitungsmassnahmen sind nicht notwendig.<br />

Abschnitt Neugüetliweg, Bartlegroschstrasse bis Landstrasse<br />

Die bestehende Fusswegverbindung wird auf einer Breite von 1.50 m asphaltiert und im Bereich<br />

zur Einmündung in die Landstrasse mit einer Treppe ausgestattet, um die steile Strassenböschung<br />

zu überbrücken. Die Breite von 1.50 m hat sich aus Landerwerbsverhandlungen mit<br />

der Privateigentümerin der Parzelle Nr. 1404 ergeben, welche ein Bauvorhaben plant. Die ausgelöste<br />

Breite ist für einen Fussweg im Minimum genügend. Mit Fahrradverkehr muss auf Grund<br />

der Treppe nicht gerechnet werden. Im Zusammenhang mit dem Ausbau <strong>des</strong> Fussweges wird<br />

der gepflästerte Fussgängerstreifen in der Bartlegroschstrasse aufgehoben. Auch wird auf die<br />

Übersichtlichkeit (Sichtwinkel) bei der Einmündung Neugüetliweg in die Bartlegroschstrasse ein<br />

spezielles Augenmerk gelegt.<br />

Die LED-Wegbeleuchtung wird neu erstellt. Für die Entwässerung der oben liegenden Parzellen<br />

wird eine Abwasserleitung in den Fussweg verlegt.<br />

Mit den Liechtensteinischen Kraftwerken und der Liechtensteinischen Gasversorgung sind betreffend<br />

der Erweiterung bzw. Ergänzung ihrer Werkleitungsnetze die notwendigen Koordinationsgespräche<br />

geführt worden. Sie werden ebenfalls gemäss ihren Bedürfnissen ihre Anlagen ergänzen,<br />

ausbauen oder erweitern.<br />

- 3 -


AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Kostenvoranschlag (inkl. MWSt)<br />

Strassenbau CHF 415‘000.00<br />

Strassenbeleuchtung CHF 65‘000.00<br />

Wasser CHF 85‘000.00<br />

Kanalisation CHF 135‘000.00<br />

Gesamt Baukosten Gemeinde CHF 700‘000.00<br />

Der Aufwand 2013 ist im Gesamtbudget 2013 abgedeckt.<br />

Erste Priorität erhält der Teilabschnitt b., damit bei Fertigstellung der Bushaltestelle „Universität“<br />

inklusive gesichertem Fussgängerübergang an der Landstrasse die direkte Verbindung zur<br />

Schule bzw. Universität gewährleistet werden kann. Danach soll der Abschnitt c. ausgebaut werden.<br />

Und zuletzt – koordiniert mit dem privaten Bauvorhaben auf der Vaduzer Parzelle Nr. 1404 –<br />

der Abschnitt a.<br />

Bei der Arbeitsvergabe Ingenieurleistungen war die Ausgangslage so, dass ausschliesslich der<br />

Abschnitt b. zur Ausführung gelangen soll. Auf Grund der Mängel bei Abschnitt c. sowie den<br />

konkreten privaten Bauabsichten im Bereich <strong>des</strong> Abschnittes a. soll der gesamte gegenständliche<br />

Fussweg ausgebaut werden. Deshalb wurde auf Grundlage <strong>des</strong> bereits erteilten Auftrages<br />

Ingenieurleistungen eine Erweiterungsofferte beim beauftragen Ingenieurbüro Seger & Gassner<br />

AG, Vaduz, eingefordert. Das gesamte Angebot Ingenieurleistungen Fussweg Bartlegrosch bis<br />

Ebenholz beläuft sich neu auf CHF 101‘412.00 (inkl. MWSt), was den marktüblichen Preisen<br />

entspricht.<br />

Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau:<br />

Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt Fuss- und Radweg Bartlegrosch<br />

bis Ebenholz und spricht den entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von<br />

CHF 700‘000.00 (inkl. MWSt).<br />

Der Gemeinderat erteilt dem Ingenieurbüro Seger & Gassner AG, Vaduz, einen Erwieterungsauftrag<br />

in der Höhe von CHF 44‘280.00 (inkl. MWSt), was einem Gesamtauftrag<br />

Ingenieurleistungen von CHF 101‘412.00 (inkl. MWSt) entspricht.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Am Exerzierplatz<br />

Bauprojekt- und Kreditgenehmigung<br />

Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 1. April 2008 den Auftrag für die Ingenieurleistungen an<br />

das Ingenieurbüro Ferdy Kaiser AG, Mauren, zum Betrag von CHF 363‘20<strong>3.</strong>80 erteilt. Dem<br />

Auftrag ging eine öffentliche Submission gemäss ÖAWG (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen)<br />

voraus. Dieser Ingenieursubmission lag die Planungsstudie, erstellt durch das<br />

Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz, zu Grunde.<br />

Gemäss Finanzplanung der Gemeinde war vorgesehen, dass die Strasse „Am Exerzierplatz“ in<br />

den Jahren 2009/10 saniert bzw. ausgebaut werden sollte. Die Planung wurde 2008 grösstenteils<br />

abgeschlossen. Auf Grund anderer Priorisierungen ist dieses Projekt auf 2015/16 geschoben<br />

worden. Per Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 19. Februar 2013 wurde das gegenständliche Projekt<br />

als Ersatzprojekt für die Sonnblickstrasse wieder aktuell und soll 2013/14 realisiert werden.<br />

- 4 -


AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Die Baulandumlegung Bartlegrosch wurde 1954 von der Regierung genehmigt. Aus dieser wurde<br />

die Strassenparzelle in der heutigen Form zur Erschliessung <strong>des</strong> Gebietes ausgeschieden. Allen<br />

Grundeigentümern wurde ein Anteil entsprechend ihrer erschlossenen Fläche dem öffentlichen<br />

Strassenraum zugeschlagen. Die Strassen, welche aus dieser Baulandumlegung heraus entstanden,<br />

sind „Am Exerzierplatz“, Eggasweg und Eichengasse. Mitte der 70-er Jahre wurde versucht<br />

die Strasse „Am Exerzierplatz“ zu verbreitern. Es sollte ein 2.00 m breites Trottoir der Strasse angehängt<br />

werden. Dieser Landerwerb konnte nie durchgeführt werden. Einzig im Bereich der<br />

Einmündung Lochgasse waren die Landerwerbsverhandlungen 1981 erfolgreich. Mit der in der<br />

Volksabstimmung von 1997 erfolgten Annahme der Kleeblattinitiative wurde die Verwaltung beauftragt<br />

in den Quartieren Tempo-30 einzuführen. Entgegen dem Trend früherer Jahre möglichst<br />

breite Strassen zu bauen, ist es nun die Aufgabe, die Quartierstrassen so zu gestalten, dass<br />

langsam gefahren wird. Schmale Fahrbahnen fördern diesen Grundgedanken. Von 1999<br />

bis 2001 wurde die Bartlegroschstrasse als erste Tempo-30-Strasse in Vaduz nach diesem<br />

Prinzip ausgebaut.<br />

Das Bauprojekt liegt zur Genehmigung vor und beinhaltet folgende bauliche Massnahmen:<br />

Strassenbau<br />

Der Perimeter <strong>des</strong> gegenständlichen Projektes beinhaltet die gesamte Strasse „Am Exerzierplatz“<br />

von der Lochgass bis zur Eichengasse. Zusätzlich wird noch ein Teil <strong>des</strong> Eggasweges (Am<br />

Exerzierplatz bis Bartlegroschstrasse) und der Eichengasse (Am Exerzierplatz bis Bartlegroschstrasse)<br />

saniert. Anlehnend an das Konzept der Bartlegroschstrasse soll in die 5.00 m breite<br />

bestehende Strassenparzelle eine asphaltierte Fahrbahn mit einem gepflästerten (roter LaLinea-<br />

Betonstein) Gehwegbereich, abgetrennt durch die überfahrbare Entwässerungsrinne, eingepasst<br />

werden. Bei der Einmündung Lochgass wird die Vortrittsregelung mittels einer Trottoirüberfahrt<br />

klar definiert. Der Gehweg wird entlang der Strasse „Am Exerzierplatz“ durchgezogen. So entsteht<br />

eine Beruhigung an den Knotenpunkten Eggasweg und Eichengasse.<br />

Die Entwässerung der Strassenfläche ist im Bestand sehr rudimentär gelöst. Mit dem Neubau soll<br />

dieser Mangel behoben werden.<br />

Die privaten Vorplätze werden – vorbehaltlich den Ergebnissen der Anpassungsverhandlungen –<br />

der neu erstellten Strasse angepasst und wieder in ihrem ursprünglichen Zustand erstellt, gemäss<br />

den üblichen Gepflogenheiten.<br />

Abwasser<br />

Die Abwasserleitungen weisen diverse Baujahre auf, entsprechen aber in der Lage, <strong>vom</strong><br />

Querschnitt und Zustand nicht den Ansprüchen. Aus diesem Grund sollen alle Abwasserleitungen<br />

neu erstellt werden. Den Querschnittsberechnungen wird der Generelle Entwässerungsplan 1995<br />

(GEP) zu Grunde gelegt, welcher zurzeit in Überarbeitung ist. Das Ergebnis der Überprüfung wird<br />

mit einfliessen.<br />

Nicht erschlossene Parzellen werden mit einem vorsorglichen Abwasser-anschluss versehen.<br />

Wasser<br />

Die Wasserleitungen in der Strasse „Am Exerzierplatz“ sind in schlechtem Zustand und müssen<br />

<strong>des</strong>halb erneuert werden. Der generelle Wasserversorgungsplan 1995 (GWP) dient als Grundlage.<br />

Dieser ist in Überarbeitung. Das Ergebnis der Überprüfung wird mit einfliessen.<br />

Nicht erschlossene Parzellen werden mit einem vorsorglichen Wasseranschluss versehen.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Strassenbeleuchtung<br />

Eine durchgängige Beleuchtung <strong>des</strong> Strassenzuges existiert nicht. Einzelne Kandelaber wurden<br />

nach Bedarf aufgestellt. Dieser Missstand wird mit der Sanierung behoben. Die Strasse „Am<br />

Exerzierplatz“ wird durchgängig mit der neuen LED-Leuchte ausgestattet.<br />

Mit den Liechtensteinischen Kraftwerken und der Liechtensteinischen Gasversorgung sind<br />

betreffend der Erweiterung bzw. Ergänzung ihrer Werkleitungsnetze die notwendigen Koordinationsgespräche<br />

geführt worden. Sie werden ebenfalls gemäss ihren Bedürfnissen ihre Anlagen<br />

ergänzen, ausbauen oder erweitern.<br />

Kostenvoranschlag (inkl. MWSt)<br />

Strassenbau CHF 1‘786‘000.00<br />

Strassenbeleuchtung CHF 221‘000.00<br />

Wasser CHF 631‘000.00<br />

Kanalisation CHF 1‘104‘000.00<br />

Gesamt Baukosten Gemeinde CHF 3‘742‘000.00<br />

Im Vergleich dazu hat der Ausbau der Bartlegroschstrasse 1999 bis 2001 ca. CHF <strong>3.</strong>6 Mio. gekostet.<br />

Der Aufwand 2013 ist im Gesamtbudget 2013 abgedeckt. Die Aufwendungen für die Folgejahre<br />

wird beim Budgetierungsprozess angeglichen.<br />

Da es sich um einen grossen Ausbauperimeter handelt, wird die Bauzeit voraussichtlich<br />

1.5 Jahre dauern. Geplant ist, dass von Süden nach Norden gebaut wird. Dementsprechend wird<br />

nach den Sommerferien 2013 bei der Lochgass mit dem Ausbau gestartet und bis Ende Jahr<br />

2013 min<strong>des</strong>tens bis zur Liegenschaft „Am Exerzierplatz“ 16 die Bauarbeiten abgeschlossen. Ein<br />

Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass keine Provisorien über die Wintermonate erstellt<br />

werden müssen, sollte der Wintereinbruch vorzeitig eintreten, da im offenen Feld gebaut wird und<br />

keine Zufahrten für Liegenschaften aufrecht erhalten werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt in<br />

der Zugänglichkeit der Liegenschaften Eggasweg Süd (Am Exerzierplatz 14 bis 25). Diese sind<br />

über diese neu erstellte Strasse zugänglich, zu der Zeit, wenn der Kreuzungsbereich Eggasweg<br />

durch die Bauarbeiten blockiert wird.<br />

Die Parzellierung der Strasse „Am Exerzierplatz“ ist so ausgelegt, dass diese im Endausbau<br />

durchgängig befahrbar sein wird; im Sinne der Baulandumlegung der 50-er Jahre. Der heutige<br />

Ausbaustand stellt sich so dar, dass das Strassenstück von der Liegenschaft „Am Exerzierplatz“<br />

2 bis 14 fehlt, bzw. Wiese ist. Offen ist, zu welchem Zeitpunkt der Totalausbau erfolgen soll.<br />

Grundsätzlich stehen folgende Varianten zur Auswahl:<br />

1. Totalausbau gemäss Bauprojekt<br />

2. durchgängiges Trottoir (Fuss- und Fahrwegverbindung), Fahrbahn wird humusiert nachdem<br />

die „provisorische“ Zufahrt für die Liegenschaften Am Exerzierplatz 14 bis 25 nicht<br />

mehr benötigt wird<br />

<strong>3.</strong> Sackgasse ohne öffentliche Wendemöglichkeit gemäss heutigem Ausbaustand, zusätzlicher<br />

Ausbau nach Bedarf<br />

4. Keine durchgehende Strasse, Wendemöglichkeiten erstellen<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Die Bauverwaltung, Tiefbau, empfiehlt die Variante 1 zur Ausführung. Zum einen ist diese Lösung<br />

im Vergleich zu den anderen billiger, da für die anderen Varianten Mehrleistungen in der<br />

Grössenordnung von CHF 75‘000.00 erbracht werden müssten (2. Baustelleninstallation, Wiederherstellung,<br />

Humusierung). Zudem wurde bei anderen Strassenprojekten nach einer Sanierung<br />

festgestellt, dass die Massnahmen teilweise zu einem „Bauboom“ an der Strasse geführt hat.<br />

Spätestens wenn die freien Parzellen bebaut werden sollten, muss die Gemeinde die Strasse<br />

ausbauen.<br />

Zur Variante 4 ist anzumerken, dass dies entgegen der Absicht der Baulandumlegung<br />

Bartlegrosch steht. Eine Veränderung der Strassenparzelle zu Lasten/ Gunsten von Einzelnen ist<br />

eine Ungleichbehandlung aller, welche Boden für die öffentliche Strasse im Umlegungsverfahren<br />

abgetreten haben. Eine saubere, gerechte Abwicklung von zusätzlichem Landerwerb für 2 Wendemöglichkeiten<br />

ist kompliziert und zeitaufwendig.<br />

Antrag der Bauverwaltung, Tiefbau:<br />

Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt „Am Exerzierplatz“ und<br />

spricht den entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 3‘742‘000 (inkl.<br />

MWSt).<br />

Der Gemeinderat spricht sich für den durchgehenden Ausbau der Strasse „Am<br />

Exerzierplatz“ gemäss Variante 1 aus.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, 11 Ja-Stimmen (7 FBP, 4 VU), 2 Nein-Stimmen (1 VU, 1 FL)<br />

Landstrasse, Mühleholzbrücke bis Landstrasse 80<br />

Baumeisterarbeiten und Ingenieurleistungen<br />

Information<br />

Der Gemeinderat hat für das gegenständliche Projekt den Baukredit und folgende<br />

Arbeitsvergaben getätigt:<br />

11. Dezember <strong>2012</strong> Ingenieurleistungen, Projektierung CHF 56‘000.00<br />

11. Dezember <strong>2012</strong> Ingenieurleistungen, Realisierung CHF 58‘000.00<br />

05. März 2013 Baukredit CHF 1‘672‘000.00<br />

05. März 2013 Baumeisterarbeiten CHF 580‘98<strong>3.</strong>80<br />

Bei diesen Beschlüssen ist davon ausgegangen worden, dass die Arbeitsleistung im Jahr 2013<br />

bis zur Liegenschaft Landstrasse 80 reicht. Es zeigt sich jedoch, dass der Baumeister schneller<br />

vorankommt wie angenommen. Es liegt im Interesse aller, dass die Bauzeit möglichst kurz<br />

gehalten wird. Aus diesem Grund soll der Bau weiter vorangetrieben werden. Es ist geplant, dass<br />

das Ingenieurbüro die Planung für die nächstjährige Etappe in Angriff nimmt und der Baumeister<br />

bis Ende Jahr (solange die Witterung es zulässt) weiter arbeitet. Diese Erweiterungsleistungen<br />

sollen auf Grundlage der bestehenden Werkverträge entschädigt werden. Die Pflästerungs- und<br />

Belagsarbeiten sind zur Hauptsache Sache <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, werden jedoch auch entsprechend<br />

forciert.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abschätzbar, in welcher Höhe sich die Kosten bewegen<br />

bzw. wie weit die Baustelle 2013 vorankommt. Aus diesem Grund soll der Gemeinderat zu einem<br />

späteren Zeitpunkt detaillierter informiert werden. Die Auftrags- bzw. eine allfällige Krediterweiterung<br />

sollen nach erfolgter Abrechnung Anfang 2014 erfolgen, sobald die genauen Zahlen vorliegen.<br />

Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40 (PAV)<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Die Gemeinde Vaduz hat die Vaduzer Parzelle Nr. 1703, Plan 25, Schaanerstrasse 40, im<br />

Ausmass von 9‘927 m 2 Fläche, mit darauf erstellten Fabrik- und Ökonomiegebäuden/-anlagen<br />

am 21. November 2001 gekauft (GRB <strong>vom</strong> 27. September 2001). Von der Parzellenfläche befinden<br />

sich 7‘642 m 2 in der Industrie- und Gewerbezone, die restliche Fläche von 2‘285 m 2 befindet<br />

sich in der Wohnzone W2.<br />

Die Fabrikanlage wurde ab den 50er Jahren bis 1991 in mehreren Bauetappen realisiert. Gemäss<br />

den Baubewilligungsunterlagen und der Besichtigung besteht die Konstruktion der Fabrik- und<br />

Lagerhallen vorwiegend aus Stahlbeton-Bodenplatten und vorgefertigten Fassaden- sowie<br />

Dachkonstruktionselementen. Die Ausfachungen der Fassaden bestehen teilweise aus Mauerwerk<br />

und Industrieverglasungselementen. Die Dachkonstruktionen sind als Sheddächer, mit einer<br />

nach Norden ausgerichteten Verglasung, ausgeführt. Das Gebäude ist entsprechend den<br />

Erstellungsjahren für Industriebauten sehr schlecht wärmegedämmt. Dies gilt vor allem für die<br />

Fabrikhallen. Dementsprechend sind die Heizenergiekosten relativ hoch.<br />

Die Firma PAV Vaduz AG hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 22. Dezember 2009 den Mietvertrag auf den<br />

31. Dezember <strong>2012</strong> vorsorglich gekündigt. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat an der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Januar 2010 über diese Kündigung informiert. Die Kündigung wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Daraufhin hatte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe PAV eingesetzt, um die Nutzungsmöglichkeiten<br />

nach Beendigung der industriellen Nutzung zu evaluieren. Mittels Zeitungsinserat wurde<br />

die Allgemeinheit aufgefordert, Projekt- und Nutzungsideen einzureichen. Die eingegangenen<br />

Vorschläge reichten von Wohnnutzungen über sportliche bis hin zu kulturellen Nutzungen. Nach<br />

der Durchsicht hat die Arbeitsgruppe keines der Projekte als zielführend angesehen und allen<br />

Verfassern eine Absage erteilt.<br />

Der Gemeinderat hat daraufhin an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 17. Januar <strong>2012</strong> den Rückbau der Liegenschaft<br />

beschlossen.<br />

Trotzdem sind zwei Projekte weiter verfolgt und im Gemeinderat behandelt worden. „PAV –<br />

Raum für Kultur“, vertreten durch René Hasler, Renate Feger und Cornelia Meier-Spoerri und<br />

das Projekt „Sportzentrum Vaduz“, vertreten durch die sport factory Liechtenstein AG – ad<br />

personam Werner Altheide und Mario Frick.<br />

Auf Antrag der Gemeinderäte René Hasler, Renate Feger, Cornelia Meier-Spoerri wurde an der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 27. November <strong>2012</strong> folgender Antrag gestellt:<br />

„Das Gebäude „PAV“ an der Schaanerstrasse soll auf seinen effektiven Zustand untersucht<br />

werden, dies nach dem Leistungsumfang der Bau-Data gemäss Offerte. Eine Grobanalyse <strong>des</strong><br />

Gebäudezustan<strong>des</strong> der einzelnen Bauetappen in Bezug auf die<br />

– Qualität <strong>des</strong> Bauwerks (Konstruktion, Aussenhülle, Innenausbau, Gebäudetechnik) und der<br />

Lebensdauer enthalten.<br />

– Eine grobe Bewertung der einzelnen Bauetappen in Bezug auf die geplante Nutzung unter<br />

Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Normen.<br />

– Aufzeigen von erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung der geplanten Nutzung.<br />

– Eine Grobschätzung <strong>des</strong> Finanzbedarfes für die Adaptierung der einzelnen Bauetappen um<br />

die geplante Nutzung zu ermöglichen.“<br />

Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sind dem Gemeinderat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5. Februar<br />

2013 zur Kenntnis gebracht worden.<br />

- 8 -


AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Josef Mahlknecht, Vertreter der hierfür beauftragten Firma Bau-Data, erläuterte dem Gemeinderat<br />

die vorgenommene Evaluation <strong>des</strong> PAV-Areals bzw. der Gebäude. Er wies darauf hin,<br />

dass bei einem einfachen Baustandard und dem von der Interessengruppe „PAV – Raum für<br />

Kultur“ skizzierten Umfang mit Kosten von knapp CHF 16 Mio. zu kalkulieren ist. Auf Grund <strong>des</strong><br />

angesetzten Baustandards und den noch möglicherweise zu realisierenden Einsparungen (Einrichtungen<br />

/ Installationen) ist es aus seiner Sicht unmöglich, das Investitionsvolumen unter den<br />

Betrag von CHF 10 Mio. zu senken, ohne dass damit wesentliche qualitative Abstriche in Kauf<br />

genommen würden.<br />

Zwischenzeitlich konnte nach mehreren schriftlichen und mündlichen Kontakten, auch unter<br />

Einschaltung eines Rechtsanwaltes, die Liegenschaft am 30. April 2013 endgültig übernommen<br />

werden. Somit sind alle Mieter aus der Liegenschaft ausgezogen und die Räume leergeräumt.<br />

Auch wurde die Heizung ausser Betrieb genommen und die Wasser- und Stromzuleitung <strong>vom</strong><br />

Netz getrennt.<br />

Gemäss Schlussprotokoll der Übergabe der Mietliegenschaft sind <strong>vom</strong> Mieter (PAV) noch diverse<br />

Klimaanlagen, die er aus dem Gebäude entfernen will (die Anlagen sind im Eigentum <strong>des</strong> Mieters)<br />

vorhanden. Zudem obliegt dem Mieter noch die Pendenz, diverse Protokolle von Reinigungsarbeiten<br />

(Emulsionsbecken, usw.) abzugeben. Für die verspätete Über- bzw. Rückgabe<br />

<strong>des</strong> Mietobjekts wurde dem Mieter mitgeteilt, dass er neben den üblichen Nebenkosten auch<br />

CHF 500.00 pro Tag ab dem 1. Februar 2013 bis zum Tag der eigentlichen Übergabe (30. April<br />

2013), demnach CHF 44‘500.00 zu zahlen hat.<br />

Es ist nun notwendig über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Der Gemeinderat hat am<br />

17. Januar <strong>2012</strong> den Rückbau der Industrieliegenschaft sowie die teilweise Rekultivierung der<br />

Fläche der Parzelle Nr. 1703 bereits beschlossen.<br />

Damit wird über die Freigabe zur öffentlichen Ausschreibung zum Rückbau und der teilweisen<br />

Rekultivierung der Liegenschaft Schaanerstrasse 40 auf der Vaduzer Parzelle Nr. 1703 als erster<br />

Schritt zu beschliessen sein. Nach Eingang der Offerten wird im Zusammenhang mit der<br />

Arbeitsvergabe der Verpflichtungskredit beantragt. Die Kosten für den Rückbau belaufen sich<br />

gemäss Schätzung der Bauverwaltung auf CHF 1.15 Mio. (inkl. Rekultivierung der Teilfläche) und<br />

sind bereits im Budget 2013 vorgesehen.<br />

Das Abbruchgesuch sowie die Ausschreibung für den Rückbau können während den<br />

Sommermonaten gemacht werden, so dass nach dem Ende der Freibad-Saison mit den Arbeiten<br />

angefangen werden kann. Der eigentliche Abbruch sollte somit bis Ende 2013 möglich sein, so<br />

dass im Frühjahr 2014 die Rekultivierung gemacht werden kann.<br />

Die Arbeiten für das Abbruchgesuch, den Entsorgungsnachweis, die Ausschreibung und<br />

Vorbereitung für die Vergabe der Rückbauarbeiten, die Zusammenarbeit mit den Ämtern (z.B.<br />

Entsorgung Sonderabfälle) sowie die Überwachung der Rückbau- und Rekultivierungsarbeiten<br />

werden durch das Architekturbüro Dom Architektur, Vaduz, zum Offertpreis von CHF 74‘520.00<br />

(inkl. MWSt) ausgeführt.<br />

Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />

1. Der Gemeinderat befürwortet die öffentliche Ausschreibung zum Rückbau und der teilweisen<br />

Rekultivierung der Liegenschaft Schaanerstrasse 40 auf der Vaduzer Parzelle Nr. 170<strong>3.</strong><br />

2. Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für das Abbruchgesuch, den Entsorgungsnachweis, die<br />

Ausschreibung und Vorbereitung für die Vergabe der Rückbauarbeiten, die Zusammenarbeit<br />

mit den Ämtern (z.B. Entsorgung Sonderabfälle) sowie die Überwachung der Rückbau- und<br />

Rekultivierungsarbeiten an Dom Architektur, Vaduz, für CHF 74‘520.00 (inkl. MWSt).<br />

Beschluss:<br />

Gemäss 1. Antrag: 9 Ja-Stimmen (7 FBP, 2 VU), 4 Nein-Stimmen (3 VU, 1 FL)<br />

Gemäss 2. Antrag: 8 Ja-Stimmen (7 FBP, 1 VU), 5 Nein-Stimmen (4 VU, 1 FL)<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Einfamilienhäuser Floraweg 6, 8, 10, 11, 14, 15 und 16<br />

Ersatz gemeinschaftliche Heizung<br />

Projekt und Kredit<br />

Die Einfamilienhäuser am Floraweg sind in den Jahren 1972 bis 1976 durch die Gemeinde als<br />

Projekt für modernes Wohnen initiiert und im Baurecht abgegeben worden. Zwischenzeitlich sind<br />

sieben Häuser durch einen frühzeitigen Rückkauf in das Eigentum der Gemeinde zurückgekommen<br />

und vermietet worden. Die Überbauung am Floraweg besteht aus 14 Einheiten, die in<br />

drei Bauetappen zusammengefügt wurden.<br />

Bei dieser Überbauung steht der Ersatz der zentralen bestehenden Gasheizung an. In den<br />

letzten zwei Winterhalbjahren musste die bestehende Heizung an ihrer Leistungsgrenze betrieben<br />

werden und trotzdem konnte zeitweise das Warmwasser nicht auf die erforderlichen Temperaturen<br />

erhitzt werden.<br />

Von den Eigentümern ist <strong>des</strong>halb die Firma Lenum AG mit der Untersuchung von verschiedenen<br />

Heizsystemen beauftragt worden. Von den untersuchten Systemen (Gas-, Pellet- und Hackschnitzelheizung)<br />

hat sich gezeigt, dass bei einer Betrachtung der Heizung über die gesamte<br />

Lebensdauer eine Pelletheizung wirtschaftlich am besten abschneidet. Andere Systeme wie z.B.<br />

eine Wärmepumpenheizung kann wegen der notwendigen hohen Vorlauftemperatur nicht eingebaut<br />

werden.<br />

Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5. März 2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass<br />

die neue Gemeinschaftsheizung eine Pelletheizung sein wird. Die Investitionskosten für die<br />

Pelletheizung werden auf CHF 147‘000.00 geschätzt, was pro Haus einen Beitrag von ca.<br />

CHF 10‘500.00 bedeuten würde. Die der Gemeinde zufallenden Kosten sind im Budget 2013 berücksichtigt.<br />

Die Firma Lenum AG wurde dann mit der Dimensionierung, der Ausschreibung und Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Einbaus der neuen Heizung beauftragt. Nun liegen die detaillierten Kosten für die gemeindeeigenen<br />

Häuser vor. Die Eigentümerversammlung muss anschliessend noch den Kredit für die<br />

gesamte Heizanlage genehmigen. Die Vorgespräche ergaben aber eine eindeutige Mehrheit für<br />

eine Pelletheizung.<br />

Gemäss beiliegendem Kostenvoranschlag <strong>vom</strong> 17. Juni 2013 der beauftragten Firma werden<br />

Aufwendungen für die sich im Eigentum der Gemeinde befindenden Häuser im Umfang von<br />

CHF 87‘562.00 (bzw. CHF 12‘508.85 pro Haus) notwendig.<br />

Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Liegenschaften:<br />

Der Gemeinderat genehmigt vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümerversammlung<br />

den Ersatz der Gemeinschaftsheizung als Pelletheizung bei den Einfamilienhäusern<br />

Floraweg 6 bis 19 und spricht den dafür notwendigen Verpflichtungskredit von<br />

CHF 91‘000.00 (bzw. CHF 13‘000.00 pro Haus).<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Rathaus Vaduz, Umbau WC-Anlage 1. OG (Kanzlei)<br />

Projekt und Kredit<br />

Die WC-Anlage im 1. Obergeschoss <strong>des</strong> Rathauses wurde in der vorhandenen Form zusammen<br />

mit dem Umbau <strong>des</strong> Rathauses 1983/84 erstellt. Die WC-Anlage dient in erster Linie der Kanzlei,<br />

aber auch den Besuchern im Bürgermeisteramt und anderen externen <strong>Sitzung</strong>steilnehmern<br />

(Ratsstube, <strong>Sitzung</strong>szimmer). Daher kommt dieser WC-Anlage auch eine Bedeutung zu, die sie<br />

aus heutiger Sicht in der bestehenden Form nicht mehr erfüllen kann.<br />

Es besteht nun die Möglichkeit, die WC-Anlage im Zusammenhang mit dem Umbau im Erdgeschoss,<br />

bzw. durch die beauftragten Unternehmen <strong>des</strong> Umbaus und zu den geltenden Konditionen<br />

zu realisieren. Somit kann eine rasche und kostengünstige Lösung angeboten werden.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Die Aufwendungen für den Umbau der WC-Anlage beschränkten sich auf den Ersatz der<br />

Sanitärapparate, der Oberflächen und der Beleuchtung. Diese Aufwendungen belaufen sich auf<br />

Basis einer Kostenschätzung <strong>des</strong> beauftragten Architekten auf CHF 38‘500.00.<br />

Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Liegenschaften:<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Sanierung der WC-Anlage im 1. OG Rathaus und spricht<br />

den dafür notwendigen Nachtragskredit von CHF 38‘500.00.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Rathaus, Umbau Erdgeschoss<br />

Arbeitsvergaben<br />

Innere Malerarbeiten:<br />

Während der Beschlussfassung tritt Bürgermeister Ewald Ospelt in den Ausstand.<br />

Martin Ospelt, Vaduz CHF 31‘805.15<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Bodenbeläge aus Textilien:<br />

Quaderer AG, Vaduz CHF 31‘062.15<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Mehrzweckgebäude, Rüfestrasse 6, Vaduz<br />

Dachsanierung Erneuerung Dachaufbau<br />

Spenglerarbeiten und Dacheinbauten<br />

Auftragserteilung<br />

Biedermann AG, Vaduz CHF 992‘85<strong>3.</strong>00<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Reservoir Schneeflucht<br />

Korrosionsschutzmassnahmen und Reparaturarbeiten<br />

Bauprojekt / Kreditgenehmigung<br />

Das Reservoir Schneeflucht, Malbun, ist im Jahre 1993 erstellt worden. Die vorhandene Innenbeschichtung<br />

der Wasserkammer (900 m 3 Inhalt) und <strong>des</strong> Schaltspeichers (100 m 3 Inhalt) weisen<br />

verschiedene Schadensbilder auf, vor allem in Form von Aufweichungen, Fleckenbildung und<br />

eine beginnende Korrosion der darunterliegenden Bewehrungseisen. Bereits im Jahr 2004 hat<br />

man die ersten Veränderungen in der Beschichtung aus Zementmörtel festgestellt und eine<br />

Untersuchung eingeleitet.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Da das Trinkwasser aus den Schneefluchtquellen auf Grund seiner chemischen Zusammensetzung<br />

als nicht kalkaggressiv einzustufen ist und damit nicht zur Mörtelschädigung beiträgt,<br />

wurden zur Erklärung der Schadensbilder eine elektrische Potenzial- und Widerstandsmessung<br />

durchgeführt. Diese Messungen geben Auskunft über die vorhandene Korrosionsgeschwindigkeit<br />

und allfällige galvanische Verbindungen in der Wasserkammer. Die durch das Ingenieurbüro<br />

Helbling, Zürich, festgestellten Ergebnisse belegen, dass die Schadensursachen tatsächlich in<br />

den elektrischen Strömen liegen. Diese elektrischen Ströme beschleunigen die Korrosion und<br />

sind für die Schäden der Beschichtung mit verantwortlich. Die Beschichtung ist dadurch einer<br />

beschleunigten Alterung ausgesetzt.<br />

Normalerweise rechnet man mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Jahren. Unter optimalen<br />

Verhältnissen können solche Zementmörtelbeschichtungen auch weit über 50 Jahre halten, bis<br />

sie erneuert werden müssen. Zur Abhilfe gegen die starken Stromflüsse wurden dann Chromstahlbauteile,<br />

die mit der Bewehrung verbunden waren, soweit dies ohne bauliche Eingriffe<br />

möglich war, aufgetrennt. Trotz dieser Massnahmen schritt die Korrosion und die Schädigung der<br />

Beschichtung weiter voran und zeigt inzwischen zahlreiche Schädigungen in Form von braunen<br />

Verfärbungen und Aufweichungen.<br />

Die Bauverwaltung hat zur Sanierung <strong>des</strong> Reservoirs Schneeflucht im Frühjahr 2013 eine<br />

Vorstudie durch das Ingenieurbüro Ingenium, Vaduz, erstellen lassen. Das Ergebnis ist, dass<br />

sinnvollerweise die ganze Innenbeschichtung zu sanieren sei. Die heutigen Beschichtungen sind<br />

dicker und bieten damit einen grösseren Widerstand gegen die vorhandenen elektrischen<br />

Ströme. Im Zuge der Sanierung soll auch in der Wasserkammer die Beleuchtung ersetzt werden<br />

und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ein Einstiegspo<strong>des</strong>t eingebaut werden.<br />

Darüber hinaus wird empfohlen, im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten verschiedene<br />

kleinere Reparaturarbeiten und Ergänzungen wie zum Beispiel die Installation eines Geländers<br />

oberhalb <strong>des</strong> Reservoirzugangs vorzunehmen. Zusätzlich wird empfohlen, eine kathodische<br />

Korrosionsschutzanlage einzubauen. Damit werden die vorhandenen, schädigenden Stromflüsse<br />

kompensiert und die Mörtelschicht, Beton und Bewehrung geschützt.<br />

Dies wird auch im Fall eines Ersatzes der Innenbeschichtung empfohlen, da mit der neuen<br />

Beschichtung nicht die Ursache der beschleunigten Korrosion beseitigt wird, sondern nur eine<br />

neue „Schutzschicht“ aufgebracht wird. Es wird befürchtet, dass ohne eine kathodische<br />

Korrosionsschutzanlage auch diese neue Beschichtung einer beschleunigten Alterung unterliegt.<br />

Die Kostenschätzung der Vorstudie für die genannten Massnahmen einschliesslich Kathodischer<br />

Korrosionsschutzanlage beträgt CHF 565‘000.00 inkl. MWSt.<br />

Vorgehen:<br />

Die vorhandene, nun 20 Jahre alte Beschichtung <strong>des</strong> Reservoirs ist einer beschleunigten<br />

Korrosion ausgesetzt und weist zahlreiche Verfärbungen und Aufweichungen auf. Die Schäden<br />

sind aus statischer Sicht unbedenklich, hygienische Beeinträchtigungen können ausgeschlossen<br />

werden. Eine Erneuerung der Innenbeschichtung ist nur sinnvoll, wenn alle Bauteile wie Boden,<br />

Wände, Stützen und Decke ersetzt werden.<br />

Da ohnehin eine kathodische Korrosionsschutzanlage eingebaut werden soll, schlägt die Bauverwaltung<br />

vor, die bestehende Beschichtung zu erhalten und nur lokal, an den besonders stark<br />

betroffenen Bereichen partiell auszubessern. Ziel ist es, mit der Korrosionsschutzanlage einen<br />

Stillstand im laufenden Korrosionsprozess zu erreichen und die Lebensdauer der vorhandenen<br />

Beschichtung um min<strong>des</strong>tens weitere 10 bis 15 Jahre zu verlängern. Sehr gute Erfahrungen hat<br />

damit die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) gemacht: Bei einer in ähnlicher<br />

Weise geschädigten Wasserkammer wurde vor über zehn Jahren eine kathodische<br />

Korrosionsschutzanlage eingebaut. Die Korrosionsvorgänge konnten zum Stillstand gebracht<br />

werden und die Innenbeschichtung blieb bis heute erhalten. Die Anlage muss <strong>vom</strong> Wasserwerk<br />

innerhalb der üblichen Kontrollgänge überwacht werden. Die Wartungskosten und der Stromverbrauch<br />

sind gering.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:<br />

- Einbau der kathodischen Korrosionsschutzanlage<br />

- Partielle Ausbesserung und Reparaturarbeiten an der Innenbeschichtung<br />

- Ersatz der Beleuchtung in den Wasserkammern<br />

- Absturzsicherung Reservoirdach (Fussgänger, Jugendheim)<br />

- Einstiegspo<strong>des</strong>t in der Wasserkammer<br />

Terminplan:<br />

Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen erfolgt von Oktober bis Mitte November 201<strong>3.</strong><br />

Kostenzusammenstellung Korrosionsschutzanlage und Reparaturarbeiten Reservoir Schneeflucht:<br />

Korrosionsschutzanlage CHF 30‘000.00<br />

Baumeisterarbeiten CHF 22‘000.00<br />

Elektroinstallationen CHF 17‘000.00<br />

Beleuchtung Wasserkammern CHF 7‘000.00<br />

Absturzsicherung (Geländer) CHF 13‘000.00<br />

Einganspo<strong>des</strong>t CHF 5‘000.00<br />

Rollgerüst CHF 4‘000.00<br />

Diverses, Unvorhergesehenes CHF 10‘000.00<br />

Baureinigung CHF 2‘000.00<br />

Spezialisten (Korrosionsschutz) / Ingenieurleistungen CHF 10‘000.00<br />

Total inkl. MWSt CHF 120’000.00<br />

Die Kosten hierfür sind im Budget Tiefbau 2013 abgedeckt.<br />

Antrag Bauverwaltung:<br />

Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt „Reservoir Schneeflucht,<br />

Korrosionsschutzmassnahmen und Reparaturarbeiten“ gemäss Kostenvoranschlag im<br />

Betrag von CHF 120’000.00 inkl. MWSt und gewährt den entsprechenden Baukredit.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Deponie „Im Rain“<br />

Bauabfallkompartiment, Vorbereitung Basisentwässerung<br />

Bauprojekt / Kreditgenehmigung<br />

Anlässlich der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 11. Dezember <strong>2012</strong> hat der Gemeinderat das Generelle Deponieprojekt<br />

zur <strong>3.</strong> Etappe genehmigt. In der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 5. März 2013 hat der Gemeinderat bereits<br />

den Auftrag für die Ingenieurleistungen für das gegenständliche Projekt an die Hanno Konrad<br />

Anstalt, Schaan, erteilt.<br />

Grundlage<br />

Das vorgesehene Bauabfallkompartiment bedarf einer kontrollierten Entwässerung gemäss der<br />

„Technischen Verordnung für Abfälle“ (TVA). Demzufolge muss das entstehende Sickerwasser<br />

an der Basis <strong>des</strong> Bauabfallkompartimentes gefasst und kontrolliert zu einem Sammelbauwerk geleitet<br />

werden. Erst wenn diese Entwässerungsrohre erstellt sind, kann in diesem Bereich die<br />

weitere Verfüllung der Deponie erfolgen. Im Zuge <strong>des</strong> nachfolgenden Dammbaus werden diese<br />

Entwässerungsrohre fortschreitend überschüttet. Diese Leitungsverlegearbeiten müssen als<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Vorarbeiten so schnell wie möglich in Angriff genommen werden, da erst nach deren Abschluss<br />

die Verfüllung der Deponie wieder im vollen Umfang fortgesetzt werden kann. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt muss das in der Gemeinde Vaduz anfallende Aushubmaterial zur Entlastung auf die<br />

Deponie „Säga“ in Triesen umgeleitet werden. Momentan werden auf der Deponie „Im Rain“ nur<br />

Bauabfälle angenommen.<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Auf Grund der sehr schlechten Witterung kam es auf der Deponie zu Abschwemmungen aus der<br />

Deponieflanke. Dieses Material muss jetzt wieder aufgenommen und innerhalb der Deponie<br />

umgelagert werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird eine Fundation für die Entwässerungsleitungen<br />

lageweise aufgebaut. Als Fundationsmaterial wird Rüfekies direkt ab Wand<br />

verwendet. Diese Arbeiten können <strong>vom</strong> ansässigen Kiesunternehmer durchgeführt werden,<br />

wobei Einsparungen bei der Baustelleninstallationsvergütung erzielt werden können. Zudem kann<br />

der ansässige Unternehmer besser auf witterungsbedingte Einflüsse reagieren, wenn es die Verhältnisse<br />

erfordern.<br />

Für die danach anstehenden Rohrverlegearbeiten durch eine Bauunternehmung wird eine<br />

öffentliche Ausschreibung im sog. offenen Verfahren durchgeführt.<br />

Terminplan<br />

Vorarbeiten Kiesunternehmer: <strong>Juli</strong> bis August 2013<br />

Baumeisterarbeiten Entwässerungsrohre: September bis November 2013<br />

Kostenvoranschlag<br />

Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer: CHF 123‘000.00<br />

Baumeister- und Rohrverlegearbeiten: CHF 468‘000.00<br />

Ingenieurleistungen und Geotechnische Begleitung: CHF 129‘000.00<br />

Total inkl. MWSt CHF 720‘000.00<br />

Die Kosten hierfür sind im Gesamtbudget Tiefbau 2013 abgedeckt.<br />

Antrag der Bauverwaltung:<br />

Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt „Bauabfallkompartiment,<br />

Vorbereitung Basisentwässerung“ gemäss Kostenvoranschlag im Betrag von<br />

CHF 720’000.00 inkl. MWSt und gewährt den entsprechenden Baukredit.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, 12 Ja-Stimmen (7 FBP, 5 VU), 1 Nein-Stimme (FL)<br />

Deponie „Im Rain“<br />

Bauabfallkompartiment, Vorbereitung Basisentwässerung<br />

Auftragsvergabe „Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer“<br />

Die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, hat für die Erdarbeiten zur Vorbereitung der Entwässerungsleitung<br />

<strong>des</strong> zukünftigen Bauabfallkompartiments eine Offerte der Ch. Gerster AG, Kies- und<br />

Betonwerk, Vaduz, im Betrag von CHF 95‘902.45 eingeholt. Die Offerte deckt die im Projekt ausgewiesenen<br />

Leistungen „Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer“, die im Kostenvoranschlag mit<br />

CHF 123‘000.00 beziffert sind.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Die Offerte der Ch. Gerster AG, Vaduz, <strong>vom</strong> 24. Juni 2013 wurde <strong>vom</strong> beauftragten Ingenieurbüro<br />

geprüft. Die Offertkontrolle hat ergeben, dass faire und marktgerechte Preise angeboten<br />

wurden.<br />

Eine Direktvergabe ist gemäss ÖAWV, Artikel 26, Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen,<br />

bis zu einem Auftragswert von CHF 100‘000.00 (exkl. MWSt), bei sämtlichen Bau-, Lieferund<br />

Dienstleistungsaufträgen möglich.<br />

Antrag Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau:<br />

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die „Erdarbeiten durch den Kiesunternehmer“ im<br />

Zusammenhang mit dem Projekt „Bauabfallkompartiment, Vorbereitung Basisentwässerung“<br />

an die Ch. Gerster AG, Kies- und Betonwerk, Vaduz, im Betrag von CHF 95‘902.45<br />

(inkl. MWSt und Nebenkosten).<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Unwetterschäden Juni 2013<br />

Hangrutschungen oberhalb <strong>des</strong> Letziweges und beim Iraggellböchel<br />

Information Gemeinderat und Kreditgenehmigung<br />

Ausgangslage<br />

Vom Samstag, 1. Juni bis zum Sonntag, 2. Juni 2013, gab es anhaltende und ergiebige Niederschläge.<br />

Ungünstigerweise war durch die niederschlagsreiche Periode in den Vortagen der Boden<br />

bereits wassergesättigt, so dass es oberhalb <strong>des</strong> Letziweges und beim Iraggellböchel direkt<br />

unterhalb der Tidstrasse zu Hangrutschungen gekommen ist.<br />

Hangrutsch Letziweg<br />

Hier kam es am Sonntag, 2. Juni 2013, zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr zu einem Hangrutsch,<br />

der sich auf eine Breite von ca. 30 m und einer Länge von ca. 80 m erstreckte. Dabei wurde der<br />

Letziweg durch herabfliessende Erdmassen überschüttet und wurde unpassierbar. Der bestehende<br />

Steinkorbverbau wurde in diesem Bereich zerstört. Die Strasse musste daraufhin sofort<br />

gesperrt werden. Zur Abklärung der erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Böschung<br />

und zur Beurteilung der Gefährdung <strong>des</strong> angrenzenden Siedlungsgebietes (Liegenschaft Mareestrasse<br />

34) wurde eine geotechnische Stellungnahme eingeholt. Nach Aussagen <strong>des</strong> Geologen<br />

sind Nachbrüche und Lockergesteinsrutschungen kaum zu erwarten. Eine Gefährdung für den<br />

oberhalb gelegenen Wildschlossweg wird als gering eingeschätzt. Im Bereich seitlich der Anrisszone<br />

(nordseitig) wurde das Gelände vermutlich im Zuge der nun erfolgten Rutschung geschwächt,<br />

was sich in den Rissbildungen bis ca. 20 m ab Rutschungsrand zeigt. Hier besteht<br />

eine erhöhte Gefahr, dass sich bei stärkeren Niederschlägen weitere Rutschungen lösen. Bezüglich<br />

Gesamtvolumen dürften diese aber geringer sein als die bereits erfolgte Rutschung. Damit<br />

wird die Gefährdung für das in Gefällsrichtung unterhalb der beobachteten Schwächezone und<br />

unterhalb <strong>des</strong> Letziweges liegende Gebäude, Mareestrasse 34, als gering eingeschätzt.<br />

Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:<br />

- Entfernung <strong>des</strong> Jungwal<strong>des</strong> auf der abgerutschten Erdmasse<br />

- Abtragen der losen Erdmasse im Rutschbereich<br />

- Ausebnen der Risse in der Anrisszone, Abflachen der Anrisskanten<br />

- Abfahren <strong>des</strong> Abraums auf die Deponie Im Rain<br />

- Abräumen der zerstörten Steinkörbe und Ersatz durch ein Hangnetz<br />

- Als Erosionsschutz Auftrag einer Spritzbegrünung und Wiederaufforstung auf der abgerutschten<br />

Fläche<br />

- Reparatur <strong>des</strong> bestehenden Hangnetzes im oberen Böschungsbereich<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Auf Grund der drängenden Zeit wurde mit den Aufräumarbeiten und Erdabtrag bereits begonnen,<br />

so dass die Sperrung beim Letziweg ab dem 26. Juni wieder aufgehoben werden kann.<br />

Die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, hat für die Böschungssicherung mittels Netzverbau eine<br />

Offerte von der Bühler Bauunternehmung, Triesenberg, im Betrag von CHF 72‘360.00 eingeholt.<br />

Die Offerte enthält die Materiallieferung, den Einbau <strong>des</strong> Netzes und die erforderlichen Erdarbeiten<br />

einschliesslich Entfernen der zerstörten Steinkörbe.<br />

Die Offerte der Bühler Bauunternehmung <strong>vom</strong> 24. Juni 2013 wurde von der Bauverwaltung, Abteilung<br />

Tiefbau, geprüft. Die Offertkontrolle hat ergeben, dass faire und marktgerechte Preise angeboten<br />

werden.<br />

Eine Direktvergabe ist gemäss ÖAWV, Artikel 26, Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen,<br />

bis zu einem Auftragswert von CHF 100‘000.00 (exkl. MWSt), bei sämtlichen Bau-, Lieferund<br />

Dienstleistungsaufträgen möglich.<br />

Hangrutsch beim Iraggellböchel<br />

Am Samstag, 1. Juni 2013, kam es unterhalb <strong>des</strong> „Neuen Tidweges“ zu einem Hangrutsch. Die<br />

Breite beträgt zwischen 10 m und 30 m und die Länge der Rutschung beträgt ca. 100 m. Dabei<br />

wurde sogar der darunter liegende „Alte Tidweg“ bis zu zwei Meter überschüttet.<br />

Folgende Massnahmen sollen umgesetzt werden:<br />

- Entfernen der abgelagerten Rutschmasse auf dem „Alten Tidweg“<br />

- Ansaat zur Erosionssicherung von Hand und Wiederaufforstung auf der abgerutschten<br />

Fläche<br />

- Reparatur <strong>des</strong> bestehenden Wildzaunes<br />

- Instandsetzung und Sicherung <strong>des</strong> „Neuen Tidweges“ mittels Holzkasten und gerammten<br />

Eisenträgern<br />

Terminplan<br />

Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen erfolgt von Mitte Juni bis August 201<strong>3.</strong> Die Wiederbepflanzung<br />

kann erst im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden.<br />

Kostenschätzung:<br />

a) Hangrutsch Letziweg<br />

Eigenleistungen Forstbetrieb CHF 12‘000.00<br />

Erdarbeiten CHF 30‘000.00<br />

Abfuhr auf die Deponie Im Rain CHF 11‘000.00<br />

Deponiegebühren CHF 12‘000.00<br />

Material für Netzverbau CHF 25‘000.00<br />

Installation Netzverbau CHF 35‘000.00<br />

Spritzbegrünung CHF 5‘000.00<br />

Setzlinge für Wiederaufforstung CHF 2‘000.00<br />

Geologische Beurteilung CHF 2‘000.00<br />

Diverses, Unvorhergesehenes CHF 6‘000.00<br />

Summe inkl. MWSt CHF 140‘000.00<br />

Abzüglich Subventionen Schutzwald (*) - CHF 30‘000.00<br />

Subventionen Land (*): Grundsätzlich sind seit dem Regulierungsverfahren zwischen Land und<br />

Gemeinde die Kosten für Schutzwaldmassnahmen zu 100 % beim Land und die für Walderschliessung,<br />

Bau und Unterhalt der Infrastrukturanlagen zu 100 % bei den Gemeinden. Das Gebiet<br />

beim Letziweg liegt im subventionierten Schutzwaldbereich.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

b) Hangrutsch beim Iraggellböchel<br />

Eigenleistungen Forstbetrieb CHF 20‘000.00<br />

Erdarbeiten und Wegeverbau CHF 25‘000.00<br />

Verbaumaterialien CHF 8‘000.00<br />

Setzlinge für Wiederaufforstung CHF 2‘000.00<br />

Diverses, Unvorhergesehenes CHF 5‘000.00<br />

Summe inkl. MWSt CHF 60’000.00<br />

Das Gebiet Iraggellböchl liegt nicht im Schutzwaldbereich. Die erforderlichen Wegeinstandsetzungsarbeiten<br />

können <strong>vom</strong> Land nicht subventioniert werden.<br />

Total Hangrutsche Letziweg und Iraggellböchel CHF 170‘000.00<br />

Die Kosten hierfür sind im Budget „Laufende Rechnung 2013“ nicht abgedeckt.<br />

Antrag Bauverwaltung und Forstbetrieb:<br />

Der Gemeinderat gewährt zur Behebung der Unwetterschäden <strong>vom</strong> Juni 2013 am Letziweg<br />

und Iraggellböchel einen Verpflichtungskredit gemäss Kostenschätzung über<br />

CHF 170’000.00 inkl. MWSt und erteilt den Auftrag für die Lieferung und den Einbau <strong>des</strong><br />

Netzverbaus beim Hangrutsch Letziweg an die Bühler Bauunternehmung AG, Triesenberg,<br />

im Betrag von CHF 72‘360.00 (inkl. MWSt. und Nebenkosten).<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Winterdienst<br />

Regelung der externen Unterstützung, Grundsatzentscheid<br />

Die Bewältigung <strong>des</strong> Winterdienstes (Schneeräumung und Gewährleistung der Betriebssicherheit<br />

der Strassen in den Wintermonaten) zählt zu den Kernaufgaben <strong>des</strong> Werkbetriebs. Der Aufwand<br />

hierfür wird durch mehrere Parameter beeinflusst. Zum einen sind es die Witterungsbedingungen<br />

(Anzahl Schneetage, Frosttage oder Tage hoher Luftfeuchtigkeit / Nässe); zum andern die Erwartung<br />

an die Qualität der Räumung (Schwarzräumung vs. salzlose Räumung), welche letztlich<br />

den Räumungsbedarf festlegen. Die mit dem Winterdienst grundsätzlich verbundene Problematik<br />

stellt die Unkalkulierbarkeit <strong>des</strong> Bedarfes dar. Die nachgestellte Grafik soll zur Verdeutlichung<br />

<strong>des</strong> Kernproblems beitragen.<br />

1'800.00<br />

1'600.00<br />

1'400.00<br />

1'200.00<br />

1'000.00<br />

800.00<br />

600.00<br />

400.00<br />

200.00<br />

0.00<br />

2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

100.00<br />

90.00<br />

80.00<br />

70.00<br />

60.00<br />

50.00<br />

40.00<br />

30.00<br />

20.00<br />

10.00<br />

0.00<br />

Eingesetzte AhWD Eingesetztes Salz Anzahl Mitarbeiter<br />

Quelle: Eigene Grafik (statistische Daten aus „Rückblick“)<br />

- 17 -


AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Wie der Grafik zu entnehmen ist, nahm einerseits der Mitarbeiterbestand über die Jahre ab<br />

(2008: 14 Mitarbeiter / <strong>2012</strong>: 13 Mitarbeiter) und der Salzeinsatz hat sich unabhängig von der<br />

Witterung bei rund 85 t/Jahr eingependelt. Auch ist ersichtlich, dass der Witterungsverlauf sehr<br />

variabel ist (bspw. strenge Winter im 2009, 2010 und <strong>2012</strong> / milde Winter im 2008 und 2011).<br />

Um die witterungsbedingten Unsicherheiten abfedern zu können und den Erwartungen an die<br />

Strassenräumung (Qualität und Zeitpunkt der Ersträumung) gerecht zu werden, kauft die<br />

Gemeinde externe Winterdienstleistungen ein. Diese wurden bisher zwischen den Unternehmern<br />

und der Gemeinde mit Rahmenvereinbarungen geregelt, welche sich jeweils automatisch um ein<br />

Jahr verlängert haben – der neuen Gegebenheiten wegen aber zu ersetzen sind.<br />

Der Werkbetrieb kann mit seinen personellen und materiellen Ressourcen (Fahrzeuge) einen<br />

milden bis durchschnittlichen Winter i.d.R. gut selbst bewältigen und muss nur wenig externe<br />

Leistungen einkaufen. Steht hingegen ein strenger Winter an, so bedarf es zur Erbringung der<br />

gewünschten Leistung verstärkter externer Unterstützung. Es wäre auch nicht zielführend, wenn<br />

der Werkbetrieb derart ausgestattet wäre, dass er einen strengen Winter selbständig bewältigen<br />

könnte. Die hierfür nötigen Infrastrukturkosten (bspw. zusätzliche Fahrzeuge, zusätzliches<br />

Personal) wären unvernünftig hoch. Als Orientierungsgrösse wird bei den nachstehenden<br />

Kalkulationen von einem „durchschnittlichen Winter“ (Anzahl Schnee- und Frosttage / Anzahl<br />

Einsatztage) ausgegangen. Im einzelnen Jahr wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

Abweichungen geben, jedoch gleichen sich diese Abweichungen über mittlere Sicht aus.<br />

Die Vereinbarungen enthielten folgende Regelungen:<br />

1. Standgebühr für die Fahrzeuge (Entschädigung für Bereitstellung der Infrastruktur und<br />

der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft).<br />

2. Entschädigungssatz je Einsatzstunde.<br />

<strong>3.</strong> Regelung der Rahmenbedingungen (Ausstattung Fahrzeug, Material, Wartung, Einsatzgebiet,<br />

Weisungsbefugnisse, Versicherung, Haftung).<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Umstan<strong>des</strong>, dass die Verträge mit den zuvor erwähnten Unternehmen zu erneuern<br />

sind, hat der Bürgermeister den Werkbetrieb und die Kanzlei beauftragt, Möglichkeiten<br />

der Regelungen zum Winterdienst bzw. der damit verbundenen Vereinbarungen zu prüfen.<br />

Ein zentraler Parameter bei allen Kalkulationen und Bedarfserhebungen stellt die gewünschte<br />

„Qualität“ <strong>des</strong> Winterdienstes dar. So ist der Aufwand für eine flächendeckende Schwarzräumung<br />

beispielsweise erheblich höher, als wenn lediglich eine salzlose Räumung erfolgt. Der Werkbetrieb<br />

hat die Situation auf den entsprechenden Strassen, Wegen und Plätzen, die durch die Gemeinde<br />

zu räumen sind, begutachtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass eine differenzierte<br />

Betrachtung notwendig ist. In diesem Sinne ist auch eine Risikoabwägung vorzunehmen, in wie<br />

weit ein solcher Entscheid über die „Qualität der Räumung“ mit allfälligen Schadensereignissen<br />

und damit verbunden Schadens ersatzforderungen in Einklang zu bringen ist.<br />

Der Werkbetrieb schlägt dem Gemeinderat für den Normalfall 1 nachstehende<br />

Winterdienstgrundlagen vor:<br />

Örtlichkeit<br />

Grundsätzliche<br />

Räumungsqualität<br />

– Hauptstrassen Schwarzräumung<br />

– Nebenstrassen im Talkessel Salzlose Räumung<br />

– Nebenstrassen am Berg Schwarzräumung<br />

– Plätze Salzlose Räumung<br />

– Hauptgehwege Schwarzräumung<br />

– Nebengehwege Salzlose Räumung<br />

1 Unter dem „Normallfall“ ist ein durchschnittlicher Wintertag zu verstehen.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

– Parkplatz Rheinpark Stadion Salzlose Räumung<br />

– Parkplatz Schräger Weg Salzlose Räumung<br />

– Parkplatz Zentrum Salzlose Räumung<br />

– Parkhaus Marktplatz DG Salzlose Räumung<br />

Die betroffenen Strassen, Wege und Plätze sind in den beiden beiliegenden Plänen markiert. Im<br />

ersten Plan ist die Qualität der Räumung (Schwarzräumung oder salzlose Räumung) dargestellt,<br />

im zweiten Plan die vorgesehene Terminierung der „Ersträumung“.<br />

Die Terminierung der Ersträumung ist differenziert und lediglich als interne Vorgabe zu<br />

betrachten, wobei als Grundregel die Hauptstrassen und wichtigsten Nebenstrassen zu<br />

öffentlichen Gebäuden (v.a. im Hanggebiet [westlich der Landstrasse]) vor den Nebenstrassen<br />

und Plätzen (ausgenommen einige definierte Parkplätze) zu räumen sind. Die Einsatzplanung der<br />

Mitarbeiter im Werkbetrieb ist derart vorzunehmen, dass diese Ziele unter durchschnittlichen winterlichen<br />

Bedingungen erreicht werden können. Es ist durchaus festzuhalten, dass bei<br />

ausserordentlichen Lagen und strengen Wintern von den eben dargestellten Vorgaben<br />

abgewichen werden kann.<br />

Einkauf externer Leistungen<br />

Zur Deckung der Spitzen, die entweder personell oder mangels Fahrzeugen nicht durch den<br />

Werkbetrieb erfüllt werden können, werden externe Leistungen eingekauft. Auf Grund <strong>des</strong><br />

Umstan<strong>des</strong>, dass beim Winterdienst – wie bereits zuvor erwähnt, eine kalkulatorische Unsicherheit<br />

besteht – wird dem Gemeinderat zur Regelung der entsprechenden Rahmenbedingungen<br />

folgender Vorschlag unterbreitet:<br />

1. Den externen Unternehmern wird eine Standgebühr entrichtet. Diese erhalten sie<br />

während einer Wintersaison in jedem Fall.<br />

2. Von der Standgebühr werden die geleisteten Stunden mit dem jeweils vereinbarten<br />

Stundenansatz aufgerechnet. Übertreffen diese die vereinbarte Standgebühr, dann wird<br />

die entsprechende Differenz bezahlt. Unterschreitet die Zahl der geleisteten Stunden die<br />

Standgebühr, dann erhält der Unternehmer nur die Standgebühr.<br />

<strong>3.</strong> Die Rahmenbedingungen der Räumung werden in der Vereinbarung festgelegt.<br />

4. Die ordnungsgemässe Leistung der Unternehmer kann mittels geeigneten Kontrollinstrumenten<br />

(GPS, Beschwerden) überprüft werden.<br />

Haftungsrechtliche Fragen<br />

Im Zusammenhang mit der Regelung der „Qualität“ und <strong>des</strong> Zeitpunktes einer angestrebten<br />

„Ersträumung“ sind stets auch haftungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere ist<br />

dabei die Fragestellung zu beantworten, in wie weit ein im Schadensfall für unzureichend wahrgenommener<br />

Winterdienst bei Unfällen (Personen und Sachen) zu allfälligen Schadenersatzansprüchen<br />

führen kann. Die Gemeinde Vaduz hat diese Frage bereits 1985 durch Dr. Hanspeter<br />

Jehle, Vaduz, in einem Gutachten 2 prüfen lassen. Er zieht darin den Schluss, dass grundsätzlich<br />

keine liechtensteinische Gemeinde verpflichtet ist, ihre Strassen schwarz zu räumen.<br />

Eine solche Pflicht erachtet er allenfalls dann für gegeben, wenn diese die einzige Möglichkeit<br />

wäre, um die weitere Betriebssicherheit einer Strasse zu gewährleisten. Diese tritt aber erst dann<br />

ein, wenn dem Benützer auch bei aller Vorsicht die Nutzung nicht mehr zugemutet werden kann.<br />

Zusammenfassend hängt die Haftbarkeit <strong>des</strong> Gemeinwesens von der Zumutbarkeit der Massnahmen<br />

(Winterdienst), der Wahrnehmung einer angemessenen Sorgfaltspflicht (Qualität der<br />

Räumung) und den ihr zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mitteln ab. Diese<br />

Auffassung wurde <strong>vom</strong> Landgericht bestätigt, indem die diesbezügliche Klage – eines in Triesen<br />

2<br />

Vgl. Hanspeter Jehle: Winterdienst auf Gemein<strong>des</strong>trassen / Rechtsgutachten zu Handen der Gemeinde Vaduz <strong>vom</strong> 9.<br />

September 1985<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

in einem Verkehrsunfall involvierten Autolenkers – abgewiesen wurde. Im Dezember 2011<br />

ereignete sich bei extremen winterlichen Verhältnissen auf der Dorfstrasse (beim Hallenschwimmbad)<br />

ein Auffahrunfall, in den zehn Fahrzeuge involviert waren. Der Kläger machte eine<br />

fehlende Sperrung bzw. Schneeräumung geltend. Das Gericht hat die zeitlichen Abläufe, die Aufträge,<br />

das Verhalten der Unfallbeteiligten, die Witterungsverhältnisse, die Einsatzpläne, die<br />

personellen Mittel <strong>des</strong> Werkdienstes und dergleichen geprüft und ist zum Schluss gekommen,<br />

dass die Gemeinde nicht schadensersatzpflichtig ist.<br />

Dieses entspricht auch der geltenden Lehrmeinung und der Kasuistik, die durch zahlreiche Verwaltungsrechtler<br />

proklamiert wird. Sie vertreten den Standpunkt, dass bei der so genannten<br />

„Werkeigentümerhaftung“, namentlich bei Strassen, mit Bezug zum Unterhalt nicht zu hohe Anforderungen<br />

gestellt werden dürfen und im Ereignisfall jeweils die Gesamtsituation zu betrachten<br />

sei. 3<br />

Gestützt auf diese Betrachtungsweise kann an der bisherigen Praxis der Wahrnehmung <strong>des</strong><br />

Winterdienstes durchaus festgehalten werden.<br />

Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters und <strong>des</strong> Werkbetriebs:<br />

1. Der Gemeinderat genehmigt die Winterdienstgrundlagen gemäss der dem Gemeinderat<br />

vorgelegten Pläne.<br />

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen mit den<br />

Unternehmern abzuschliessen.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Philipp und Martha Rosenau-Stiftung<br />

Statutenanpassung<br />

Dem Stiftungsrat der Philipp und Martha Rosenau-Stiftung gehören Dr. Peter Ritter, Peter Harald<br />

Frommelt, Christine Louis-Lins und Karin Wachter an. Mit der Neubesetzung <strong>des</strong> Stiftungsrates<br />

anlässlich der letzten Gemeindewahlen (2001) hat es der Gemeinderat unterlassen, einen<br />

Vertreter aus seinen Reihen in den Stiftungsrat zu entsenden.<br />

Die Geschäftsprüfungskommission hat die Philipp und Martha Rosenau-Stiftung im Rahmen<br />

einer Stichprobe geprüft und ist in ihrem Bericht an den Gemeinderat zu folgendem Fazit gelangt:<br />

„[…] Die Prüfung ergab, dass der Geschäftsführung ordnungsgemäss und gewissenhaft durch<br />

die Stiftungsratsmitglieder nachgekommen wird. […]<br />

In den Statuten der Philipp und Martha Rosenau-Stiftung ist unter Art. 9 festgehalten, dass<br />

min<strong>des</strong>tens ein Mitglied <strong>des</strong> Stiftungsrates dem Gemeinderat Vaduz angehören muss. Dies wurde<br />

in der Wahl der Stiftungsratsmitglieder <strong>vom</strong> 15. März.2011 nicht berücksichtigt. Es wird<br />

empfohlen, entweder die Besetzung <strong>des</strong> Stiftungsrates mit einem Mitglied <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> zu<br />

ergänzen oder die unter Art. 9 der Statuten festgehaltene Regelung durch den Gemeinderat zu<br />

ändern.“<br />

Auf Grundlage der Empfehlung soll die in den Statuten sehr eng gefasste Norm zur Besetzung<br />

<strong>des</strong> Stiftungsrates angepasst werden. Der Gemeinderat ist gestützt auf Art. 15 Abs. 1 der<br />

Statuten ermächtigt, Revisionen vorzunehmen, sofern dadurch nicht der Stiftungszweck untergraben<br />

wird.<br />

3<br />

Vgl. Häfelin / Müller / Ullmann: Allgemeines Verwaltungsrecht (2006), 5. Auflage, Rz.2278<br />

- 20 -


AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

In Rücksprache mit dem Präsidenten der Stiftung, Dr. Peter Ritter, empfiehlt es sich, unbesehen<br />

der weiterhin möglichen Ernennung eines weiteren Mitglie<strong>des</strong>, die erwähnte Norm betreffend die<br />

Besetzung anzupassen. Damit werden auch zukünftige Stiftungsratsbesetzungen vereinfacht.<br />

Die bestehenden Art. 9 Abs. 1 und 2 der Statuten sollen neu wie folgt lauten:<br />

1<br />

Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Er besteht aus drei bis fünf Mitgliedern und wird <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat der Gemeinde Vaduz auf die Dauer von vier Jahren gewählt.<br />

2<br />

Der Gemeinderat ist ermächtigt, min<strong>des</strong>tens einen Gemeinderat als seinen Vertreter im<br />

Stiftungsrat zu ernennen. […]<br />

Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Statutenrevision zu.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Optimierte Bereitstellung von Gemeinderatsunterlagen (papierlos)<br />

Für die Gemeinde Vaduz als Energiestadt ist eine deutliche Reduktion <strong>des</strong> Papierverbrauchs<br />

bedeutend. Der durchschnittliche Verbrauch für Gemeinderatsunterlagen liegt in Vaduz bei<br />

24‘000 Papierkopien (DIN-A4) pro Jahr. Neben den anfallenden Papier- und Druckkosten ist jede<br />

<strong>Sitzung</strong>svorbereitung zudem mit personellen und administrativen Aufwendungen verbunden. Eine<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Papierverbrauchs schont also nicht nur die Umwelt sondern auch die Verwaltungskasse.<br />

Als erste liechtensteiner Gemeinde hat die Gemeinde Mauren Anfang Jahr die papierlose Gemeinderatssitzung<br />

eingeführt. Die Unterlagen für die Gemeinderatssitzungen in Mauren – und<br />

nach den Sommerferien ebenfalls in Schellenberg – werden ausschliesslich elektronisch zugestellt.<br />

IST-Situation Gemeinde Vaduz<br />

Die Gemeinderäte erhalten die Gemeinderatsunterlagen in physischer Form. Parallel stehen dem<br />

Vaduzer Gemeinderat die Dokumente bereits seit 2008 elektronisch zur Verfügung. Die einzelnen<br />

Unterlagen (Anträge, Beilagen, Gutachten, Pläne, Fotos, Modelle und Präsentationen) werden in<br />

der Regel als PDF-Dateien bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt mittels persönlichem Login auf das<br />

GR-Dokumentarchiv der Gemeindeverwaltung. Die Benutzeroberfläche ist nicht auf Tablet-PC<br />

oder Notebooks mit Touch-Screen-Displays ausgelegt. Der Zugriff auf das Internet – und somit<br />

das GR-Dokumentarchiv – während den Gemeinderatssitzungen in der Ratsstube ist auf vier<br />

Kabelanschlüsse beschränkt.<br />

Voraussetzungen<br />

Die Voraussetzungen für eine papierlose Bereitstellung der Gemeinderatsunterlagen sind:<br />

a) jeder Gemeinderat besitzt einen tragbaren und internetfähigen Computer.<br />

b) kabelloser Internetzugriff (WLAN) in der Ratsstube.<br />

c) Benutzeroberfläche <strong>des</strong> GR-Dokumentarchivs muss Anforderungen von Tablet-PC oder<br />

Notebooks mit Touch-Screen-Displays erfüllen (einfache Bedienung, grosse Icons).<br />

d) geschützter Zugriff auf elektronische Unterlagen mittels <strong>des</strong> bestehenden persönlichen<br />

Logins.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

e) PDF-Dateien müssen bearbeitet werden können (bspw. Markierungen, Einfügen von<br />

Kommentaren).<br />

Vorgehen<br />

a) Anschaffung tragbarer PCs<br />

Zur Beschaffung eines Tablet-PC, Notebooks oder Laptops erhält jeder Gemeinderat pro<br />

Mandatsperiode einen Pauschalbetrag in der Höhe von CHF 500.00. Die Wahl der PC-Marke<br />

(bspw. Apple, Samsung) sowie <strong>des</strong> Betriebssystems (bspw. Android, Windows) steht im freien<br />

Ermessen je<strong>des</strong> einzelnen <strong>Gemeinderates</strong>. Die Verantwortung für Programm-Installationen,<br />

Sicherheitsvorkehrungen und IT-Support liegt bei den Gemeinderäten selbst. Diese Entschädigung<br />

und das skizzierte Vorgehen entsprechen der Handhabung der Gemeinde Mauren.<br />

Der Pauschalbetrag wird im ersten Jahr der Mandatsperiode mit dem <strong>Sitzung</strong>sgeld ausgezahlt.<br />

Für die Restperiode der laufenden Legislatur wird die Auszahlung Ende 2013 erfolgen.<br />

b) kabelloser Internetzugriff in der Ratsstube<br />

Die Kosten für die Installation eines passwortgeschützten WLAN-Zuganges in der Ratsstube<br />

belaufen sich auf maximal CHF 1‘000.00.<br />

c) Benutzerfreundliche Lösung zur Dokumentenverwaltung<br />

Die GMG Net Anstalt (GMG), Schaan, hat eine neue Lösung zur Verwaltung von Gemeinderatsunterlagen<br />

entwickelt, <strong>des</strong>sen Benutzeroberfläche auf die Anforderungen von Tablet-PC oder<br />

Notebooks mit Touch-Screen-Displays ausgerichtet ist.<br />

Das Aufbau bzw. Ablagesystem ist identisch mit der jetzigen Lösung in Vaduz: Die einzelnen<br />

Unterlagen stehen im PDF-Format und abgelegt unter der betreffenden Gemeinderatssitzung zur<br />

Verfügung. Ebenfalls ist eine Stichwortsuche nach bestimmen Dokumenten möglich. Neu wird<br />

zudem das Protokoll der letzten <strong>Sitzung</strong> aufgeschalten.<br />

Neben dem Vorteil einer benutzerfreundlicheren Bedienung und dem optisch umgänglichen<br />

Design kann das Tool mit weiteren Funktionalitäten erweitert werden (bspw. Favoritenfunktion für<br />

schnellen Zugriff auf bestimmte Dokumente). Das Tool ist bereits in den Gemeinden Mauren und<br />

Schellenberg erfolgreich im Einsatz. Die Kosten für die Einführung dieser Lösung, inkl. Übernahme<br />

der bestehenden Unterlagen, belaufen sich einmalig auf CHF 2‘000.00.<br />

d) geschützter Zugriff<br />

Der Zugriff erfolgt mittels Internetlink (bspw. gemeinderat.vaduz.li) und <strong>des</strong> persönlichen Logins.<br />

e) Bearbeiten von PDF-Dateien<br />

Die Installation eines geeigneten Programms oder einer Applikation (App) zur individuellen<br />

Bearbeitung von Dokumenten in PDF-Format liegt in der Verantwortung der Gemeinderäte.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Termine und Kosten<br />

Installation WLAN-Internetanschluss in der<br />

Ratsstube<br />

Auftrag an GMG zur Entwicklung GMG-Tool<br />

(Basispaket)<br />

Pauschalbetrag von CHF 500.00 an jeden<br />

Gemeinderat<br />

Beschaffung tragbarer internetfähiger PCs und<br />

Installation PDF-Bearbeitungsprogramm<br />

GMG-Tool einführen<br />

Termin<br />

Kosten Gemeinde<br />

bis 27. August max. CHF 1‘000.00<br />

Ende Juni CHF 2‘000.00<br />

bis Mitte<br />

August<br />

Anfang<br />

August<br />

papierlose Gemeinderatssitzung ab 10.<br />

September<br />

CHF 6‘000.00<br />

Bereitstellungsmodalitäten der Gemeinderatsakten<br />

Jeweils donnerstags vor der GR-<strong>Sitzung</strong> um 18.00 Uhr werden sämtliche Dokumente der kommenden<br />

GR-<strong>Sitzung</strong> hochgeladen. Sofern Donnerstag ein Feiertag ist, werden die Unterlagen<br />

mittwochs veröffentlicht. Ausgenommen hiervon sind:<br />

- Anträge mit datenschutzrelevantem Inhalt (Personalangelegenheiten, Grunderwerb)<br />

- Arbeitsvergaben<br />

- Anfragebeantwortungen<br />

Die Publikation dieser Anträge und Unterlagen erfolgt am <strong>Sitzung</strong>stag, spätestens zum <strong>Sitzung</strong>sbeginn.<br />

- Anträge (zusätzlich traktandiert oder Varia)<br />

- aktuelle Informationen (Erhalt nach offizieller Bereitstellung der GR-Unterlagen)<br />

Die Publikation dieser Unterlagen erfolgt am Folgetag der <strong>Sitzung</strong>.<br />

Datenzugriff und Datenschutz<br />

Für die Verwendung, Speicherung und Bearbeitung der bereitgestellten Daten zeichnet jeder Gemeinderat<br />

selbst Verantwortung. Die Richtlinien den Datenschutz betreffend und die<br />

Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht (gemäss § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong>) je<strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> sind bedingungslos einzuhalten.<br />

Im Falle einer Verletzung <strong>des</strong> Amtsgeheimnisses wird der Bürgermeister ermächtigt, das Logbuch<br />

einzusehen und die notwendigen Beweise sicherstellen zu lassen. Den betroffenen Gemeinderäten<br />

ist dies zuvor zur Kenntnis zu bringen.<br />

Nach Beendigung der Gemeinderatsamtszeit bleiben die Accounts noch einen Monat aktiv, ehe<br />

sie für die ausgeschiedenen Gemeinderäte nicht mehr zugänglich sind. In diesem Zeitraum können<br />

die GR-Unterlagen heruntergeladen werden.<br />

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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 25. Juni 2013<br />

Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zur elektronischen Bereitstellung von Gemeinderatsunterlagen<br />

zu und spricht hierfür einen Nachtragskredit in der Höhe von<br />

CHF 15‘000.00.<br />

Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />

Ewald Ospelt, Bürgermeister<br />

Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die<br />

Behandlung von Beschlüssen <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung<br />

dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 <strong>des</strong><br />

Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung<br />

beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften<br />

beträgt ein Monat ab Kundmachung <strong>des</strong> Beschlusses:<br />

Tag der Kundmachung: 8. <strong>Juli</strong> 2013<br />

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