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Curriculum 33. Jg. 16.01.2013.pdf - Hochschule für Polizei

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<strong>Curriculum</strong> Seite 5<br />

Bachelor of Arts (B.A.) – <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service<br />

(Kriminologisch-soziologische Dimension)<br />

• um die Relevanz der Erkenntnisse der kriminologischen Forschung <strong>für</strong> die praktische Kriminalitätskontrolle<br />

wissen<br />

• die Bedingungszusammenhänge und Wechselbeziehungen zwischen Tat, Täter, Opfer, sozialer Umwelt und<br />

gesellschaftlicher Verbrechenskontrolle kennen<br />

• die Erscheinungsformen der Kriminalität analysieren und Ansätze zur präventiven und repressiven<br />

Kriminalitätsbekämpfung entwickeln können<br />

• Möglichkeiten und Grenzen der (Kommunalen) Kriminalprävention und der Evaluation kriminalpräventiver<br />

Maßnahmen kennen und polizeiliche Beiträge entwickeln können<br />

• Möglichkeiten der kriminalprognostischen Einzelfallbeurteilung kennen und <strong>für</strong> die Einschätzung des<br />

Einzelfalles nutzen können<br />

• die soziologische Sicht der Organisation der <strong>Polizei</strong>, der "<strong>Polizei</strong>kultur" und des polizeilichen Alltags sowie<br />

den sozialen Aufbau der Gesellschaft, ihre Wandlungsprozesse und deren kriminologische Relevanz kennen<br />

(Kriminaltaktische Dimension)<br />

• Kriminaltaktik als wissenschaftliche Disziplin unter Einbeziehung insbesondere kriminologischer,<br />

psychologischer, soziologischer und juristischer Erkenntnisse begreifen<br />

• mit kriminalistischem Denken und den aktuellen analytischen Methoden und Verfahren unter<br />

Berücksichtigung psychologischer und soziologischer Einflüsse sowie rechtlicher Grenzen vertraut sein<br />

• die forensischen Ansprüche an die kriminalistische Beweisführung kennen<br />

• Ermittlungsverfahren professionell bearbeiten können<br />

• die Fähigkeit zur funktionsgerechten kriminalistischen Mitarbeit in besonderen Aufbauorganisationen besitzen<br />

(Kriminaltechnische Dimension)<br />

• Kriminaltechnik als wissenschaftliche Disziplin unter Einsatz der Physik, Chemie und Biologie sowie<br />

technischer Entwicklungen zur Aufklärung polizeirelevanter Ereignisse begreifen<br />

• die vielschichtigen Wechselbeziehungen zwischen den wissenschaftlichen Einzeldisziplinen sowie ihre<br />

Bedeutung <strong>für</strong> die polizeiliche Arbeit kennen<br />

• sich der Bedeutung der Kriminaltechnik <strong>für</strong> die repressive und präventive Kriminalitätsbekämpfung bewusst<br />

sein<br />

• mit den kriminaltechnischen Methoden vertraut sein<br />

• die Fähigkeit besitzen, sich selbständig mit den Ergebnissen kriminaltechnischer Forschung<br />

auseinanderzusetzen, sie zu beurteilen und in der Praxis anzuwenden<br />

(Materiell-strafrechtliche Dimension)<br />

• den aus dem materiellen Strafrecht abgeleiteten Strafanspruch der Allgemeinheit in seiner<br />

verfassungsrechtlichen Fundierung und Begrenzung verstanden und die daraus gebotenen methodischen<br />

Konsequenzen gezogen haben<br />

• die Bedeutung des materiellen Strafrechts als Grundlage der Verbrechensbekämpfung begriffen und seine<br />

praktische Bedeutung <strong>für</strong> polizeiliche Ermittlungstätigkeiten erkannt haben<br />

• die Rechtsinstitute des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs sicher anwenden können, um daraus die<br />

Anforderungen <strong>für</strong> polizeiliche Ermittlungstätigkeit auch im Einzelfall abzuleiten<br />

• die Vorschriften des Besonderen Teils des StGB und ausgewählte Vorschriften des Nebenstrafrechts kennen<br />

und die wesentlichen Strafbestimmungen unter Berücksichtigung ihres rechtstatsächlich-kriminologischen<br />

Hintergrundes in ihren Merkmalen sicher beherrschen, um dem Legalitätsprinzip genügen zu können<br />

• strafrechtliche Reformgesetze in die Anwendung des Strafgesetzes bei der praktischen<br />

Verbrechensbekämpfung umsetzen können<br />

• die Methodik und Systematik der Bearbeitung strafrechtlicher Fragestellungen beherrschen, um auch <strong>für</strong><br />

komplexe Sachverhalte angemessene Lösungen entwickeln zu können<br />

(Formell-strafrechtliche Dimension)

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