Curriculum 33. Jg. 16.01.2013.pdf - Hochschule für Polizei
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<strong>Curriculum</strong> Seite 5<br />
Bachelor of Arts (B.A.) – <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service<br />
(Kriminologisch-soziologische Dimension)<br />
• um die Relevanz der Erkenntnisse der kriminologischen Forschung <strong>für</strong> die praktische Kriminalitätskontrolle<br />
wissen<br />
• die Bedingungszusammenhänge und Wechselbeziehungen zwischen Tat, Täter, Opfer, sozialer Umwelt und<br />
gesellschaftlicher Verbrechenskontrolle kennen<br />
• die Erscheinungsformen der Kriminalität analysieren und Ansätze zur präventiven und repressiven<br />
Kriminalitätsbekämpfung entwickeln können<br />
• Möglichkeiten und Grenzen der (Kommunalen) Kriminalprävention und der Evaluation kriminalpräventiver<br />
Maßnahmen kennen und polizeiliche Beiträge entwickeln können<br />
• Möglichkeiten der kriminalprognostischen Einzelfallbeurteilung kennen und <strong>für</strong> die Einschätzung des<br />
Einzelfalles nutzen können<br />
• die soziologische Sicht der Organisation der <strong>Polizei</strong>, der "<strong>Polizei</strong>kultur" und des polizeilichen Alltags sowie<br />
den sozialen Aufbau der Gesellschaft, ihre Wandlungsprozesse und deren kriminologische Relevanz kennen<br />
(Kriminaltaktische Dimension)<br />
• Kriminaltaktik als wissenschaftliche Disziplin unter Einbeziehung insbesondere kriminologischer,<br />
psychologischer, soziologischer und juristischer Erkenntnisse begreifen<br />
• mit kriminalistischem Denken und den aktuellen analytischen Methoden und Verfahren unter<br />
Berücksichtigung psychologischer und soziologischer Einflüsse sowie rechtlicher Grenzen vertraut sein<br />
• die forensischen Ansprüche an die kriminalistische Beweisführung kennen<br />
• Ermittlungsverfahren professionell bearbeiten können<br />
• die Fähigkeit zur funktionsgerechten kriminalistischen Mitarbeit in besonderen Aufbauorganisationen besitzen<br />
(Kriminaltechnische Dimension)<br />
• Kriminaltechnik als wissenschaftliche Disziplin unter Einsatz der Physik, Chemie und Biologie sowie<br />
technischer Entwicklungen zur Aufklärung polizeirelevanter Ereignisse begreifen<br />
• die vielschichtigen Wechselbeziehungen zwischen den wissenschaftlichen Einzeldisziplinen sowie ihre<br />
Bedeutung <strong>für</strong> die polizeiliche Arbeit kennen<br />
• sich der Bedeutung der Kriminaltechnik <strong>für</strong> die repressive und präventive Kriminalitätsbekämpfung bewusst<br />
sein<br />
• mit den kriminaltechnischen Methoden vertraut sein<br />
• die Fähigkeit besitzen, sich selbständig mit den Ergebnissen kriminaltechnischer Forschung<br />
auseinanderzusetzen, sie zu beurteilen und in der Praxis anzuwenden<br />
(Materiell-strafrechtliche Dimension)<br />
• den aus dem materiellen Strafrecht abgeleiteten Strafanspruch der Allgemeinheit in seiner<br />
verfassungsrechtlichen Fundierung und Begrenzung verstanden und die daraus gebotenen methodischen<br />
Konsequenzen gezogen haben<br />
• die Bedeutung des materiellen Strafrechts als Grundlage der Verbrechensbekämpfung begriffen und seine<br />
praktische Bedeutung <strong>für</strong> polizeiliche Ermittlungstätigkeiten erkannt haben<br />
• die Rechtsinstitute des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs sicher anwenden können, um daraus die<br />
Anforderungen <strong>für</strong> polizeiliche Ermittlungstätigkeit auch im Einzelfall abzuleiten<br />
• die Vorschriften des Besonderen Teils des StGB und ausgewählte Vorschriften des Nebenstrafrechts kennen<br />
und die wesentlichen Strafbestimmungen unter Berücksichtigung ihres rechtstatsächlich-kriminologischen<br />
Hintergrundes in ihren Merkmalen sicher beherrschen, um dem Legalitätsprinzip genügen zu können<br />
• strafrechtliche Reformgesetze in die Anwendung des Strafgesetzes bei der praktischen<br />
Verbrechensbekämpfung umsetzen können<br />
• die Methodik und Systematik der Bearbeitung strafrechtlicher Fragestellungen beherrschen, um auch <strong>für</strong><br />
komplexe Sachverhalte angemessene Lösungen entwickeln zu können<br />
(Formell-strafrechtliche Dimension)