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Magazin 196409

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Zusätzliche Krankenhausbetten<br />

für Notstandsfälle<br />

Modell »Jugendherberge Bad E<br />

Die neueste Statistik der Krankenanstalten<br />

weist für das Bundesgebiet<br />

(ohne Berlin-West) eine Zahl<br />

von rd. 3500 Krankenhäusern mit<br />

574 000 p1anmäßigen und etwa 38000<br />

"überzähligen", d. h. zusätzlich aufgestellten<br />

Betten aus. Die Bettenausnutzung<br />

je Tag wird durchschnittlich<br />

mit mehr als 90 v. H. angegeben. Diese<br />

Zahl zeigt, in welch hohem Grade die<br />

vorhandene Bettenkapazität bereits in<br />

normalen Zeiten in Anspruch genommen<br />

wird. Es kann daher nicht überraschen,<br />

daß schon beim Eintritt regional<br />

begrenzter Epidemien und Katastrophen<br />

gelegentlich besondere Maßnahmen<br />

ergriffen werden müssen, um<br />

dem verstärkten Patientenanfall die<br />

notwendige ärztliche Betreuung in<br />

Krankenanstalten zuteil werden zu lassen.<br />

Um wieviel kritischer würde aber<br />

die Lage sein, wenn in einem Verteidigungsfall<br />

eine überaus hohe Zahl von<br />

Verletzten und Kranken in allen Teilen<br />

des Bundesgebietes anfällt, die einer<br />

Krankenhausbehandlung dringend bedürfen.<br />

Selbst wenn man in einem solchen<br />

Notstandsfall, bei Anlegen strenger<br />

Maßstäbe, im Durchschnitt wenigstens<br />

jeden dritten Patienten kurzfristig wird<br />

entlassen können, weil es sich z. B. um<br />

Rekonvaleszenten, Nachbehandlungsund<br />

Beobachtungsfälle handelt - Krankenhausinsassen<br />

also, für die eine stationäre<br />

Behandlung nicht mehr erforderlich<br />

und eine ambulante Behandlung<br />

als ausreichend angesehen werden<br />

kann - wird noch ein beträchtlicher<br />

Bedarf an zusätzlichen Betten vorhanden<br />

sein. Es ist hierbei ferner zu berücksichtigen,<br />

daß nicht alle Krankenanstalten<br />

ihrer Zweck bestimmung entsprechend<br />

in eine Entlassungsaktion<br />

einbezogen und im allgemeinen auch<br />

nicht für die Aufnahme zusätzlicher<br />

Patienten in Betracht kommen können.<br />

Es sei hier lediglich auf die Krankenanstalten<br />

und Krankenstationen in Anstalten<br />

des Strafvollzuges, auf Heilund<br />

Pflegeanstalten sowie auf Tbc­<br />

Krankenanstalten hingewiesen. Schließlich<br />

ist bei den überlegungen, wie hoch<br />

der zusätzliche Bettenbedarf sein könnte,<br />

zu bedenken, daß etwa 20 v. H. aller<br />

Krankenanstalten mit fast 13 der planmäßigen<br />

Betten in Großstädten liegen,<br />

in Gemeinden also, die Kernstädte der<br />

in einem Verteidigungsfall in hohem<br />

Maße luftgefährdeten Ballungsgebiete<br />

sind. Man wird also bei den Planungen<br />

in Rechnung zu stellen haben, daß ein<br />

Teil dieser Krankenanstalten ausfällt<br />

oder nicht mehr voll genutzt werden<br />

kann.<br />

Da die Zahl der durch Entlassungen<br />

und durch Kapazitätsausweitungen bestehender<br />

Krankenanstalten zu gewinnenden<br />

Bettenplätze bei weitem nicht<br />

ausreichen wird, um alle Patienten, die<br />

in einem Verteidigungsfall einer Krankenhausbehandlung<br />

bedürfen, entsprechend<br />

zu versorgen, sieht der dem Bundestag<br />

vorliegende Entwurf eines "Gesetzes<br />

zur Regelung des Aufenthalts<br />

der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall"<br />

(= "Aufenthaltsregelungsgesetz")<br />

neben der Kapazitätserweiterung bestehender<br />

Krankenhäuser die Herrichwng<br />

von Hilfskrankenhäusern vor. Geeignete<br />

Objekte sollen bereits in Friedenszeiten<br />

von den Ländern im Rahmen<br />

der zivilen Notstandsplanungen<br />

ausgewählt und vorbereitet werden.<br />

Hierbei kommen aus wirtschaftlichen<br />

und personellen Gründen nur solche<br />

Baulichkeiten in Betracht, die eine<br />

Mindestkapazität von annähernd :lOO<br />

Betten erreichen und die Gewähr bieten,<br />

daß sie bei Ausbruch eines Krieges<br />

unverzüglich ihrer Bestimmung zugeführt<br />

werden können. Hilfskrankenhäuser<br />

werden vor allem im Umkreis der<br />

großen Bevölkerungsballungen und in<br />

solchen Gebieten vorzusehen sein, in<br />

denen in einem Verteidigungsfall obdachlos<br />

gewordene Menschen und dorthin<br />

Evakuierte untergebracht werden<br />

sollen.<br />

In einem Verteidigungsfall, in dem das<br />

gesamte Bundesgebiet Kampfraum werden<br />

kann, wird es sicher nicht möglich<br />

sein, die gleichen hohen Maßstäbe an<br />

die Behandlung und Unterbringung der<br />

Patienten anzulegen wie im Frieden.<br />

Dennoch wird man bei der baulichen<br />

Vorbereitung von Hilfskrankenhäusern<br />

davon ausgehen müssen, daß auch in<br />

ihnen eine medizinisch-hygienisch ausreichende<br />

ärztliche Versorgung erreicht<br />

werden soll. Weiterhin wird zu prüfen<br />

sein, in welchem Umfang gg!: die ausgewählten<br />

Objekte einen Schutz gegen<br />

die Wirkungen moderner Waffen bieten<br />

oder in welcher Weise ein derartiger<br />

Schutz geschaffen werden kann. Es<br />

kann sich dabei natürlich niemals um<br />

einen Vollschutz, der nur mit einem<br />

nicht zu realisierenden finanziellen<br />

Aufwand zu erreichen wäre, handeln,<br />

sondern lediglich um Maßnahmen, die<br />

geeignet sind, einen Mindestschutz gegen<br />

radioaktive Niederschläge, vor biologischen<br />

und chemischen Kampfstoffen<br />

sowie vor der Tl'ümmerwirkung einstürzender<br />

Gebäude zu gewähren. Erfahrungsgemäß<br />

wird ein derartiger<br />

Trümmer- und Strahlenschutz im allgemeinen<br />

nur bei Neubauten zu erreichen<br />

sein.<br />

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