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39. Jahrgang<br />

2013<br />

ISSN 0342-6165<br />

Zeitschrift <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. | www.<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

HEFT<br />

1<br />

<strong>Baurecht</strong><br />

Das neue<br />

FORUM-Jahresthema<br />

Bo<strong>de</strong>nreform<br />

Schweres Erbe?<br />

Böser Fehler<br />

Berliner Fernsehturm:<br />

richtig gemessen,<br />

falsch wie<strong>de</strong>rgegeben<br />

DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin


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Unterschrift


FORUM<br />

39. Jahrgang, 2013, Heft 1<br />

EDITORIAL<br />

Werte FORUM-Leser,<br />

herzlich willkommen in einem neuen FORUM-Jahr. Vier Hefte liegen vor uns. Vier Hefte, die es gilt,<br />

inhaltlich und gestalterisch zu einem run<strong>de</strong>n Jahrgang zu verbin<strong>de</strong>n. Ob es ein guter Jahrgang wird<br />

o<strong>de</strong>r ein eher mäßiger – beurteilen können wird man dies erst, wenn Heft 4 auf <strong>de</strong>m Tisch liegt.<br />

Aber das wäre aus heutiger Sicht noch etwas weit vorgegriffen.<br />

Der FORUM-Jahrgang 2012 beschäftigte sich hauptsächlich mit <strong>de</strong>n Neuen Medien, neuen Kommu -<br />

ni kationswegen und neuer Technik dafür in <strong>de</strong>n ÖbVI-Büros. Das Thema rief zahlreiche Resonanzen<br />

hervor; abschließend behan<strong>de</strong>lt ist es noch lange nicht. An<strong>de</strong>re Beiträge aus <strong>de</strong>m vergangenen Jahr sorgten für noch mehr Re -<br />

plik und verursachten in einem Fall eine bis heute anhalten<strong>de</strong> Diskussion – richtig, es ist vom »Glauben an die Zahl« von Helmut<br />

Hoffmann die Re<strong>de</strong>. Auch hier ist ein Abschluss <strong>de</strong>r Ausführungen noch nicht abzusehen.<br />

Beurteilte man nun als FORUM-Winzer <strong>de</strong>n Jahrgang 2012, wür<strong>de</strong> man … nein. Besser, wir behalten unsere Meinung an dieser<br />

Stel le für uns. Der Wurm muss schließlich <strong>de</strong>m Fisch schmecken. Nicht <strong>de</strong>m Angler. (Womit das Winzer-Bild soeben obsolet ge -<br />

wor<strong>de</strong>n ist.)<br />

Aber zurück zum Jahrgang 2013. Als Jahresthema haben wir uns <strong>de</strong>n recht weitläufigen Komplex <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>s auf die Fahnen<br />

geschrieben. Wolfgang Guske und Christoph König wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Heften beleuchten, inwieweit <strong>de</strong>r ÖbVI in <strong>de</strong>n<br />

einzelnen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn im <strong>Baurecht</strong> tätig ist. Ein ÖbVI weiß das im Normalfall selbst am besten. Aber weiß es auch <strong>de</strong>r potenzielle<br />

Auftraggeber? Der Kun<strong>de</strong>, wie z. B. <strong>de</strong>r Architekt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Planer? Gedacht sind vier FORUM-Hefte zum Lesen, Lernen und<br />

nicht zuletzt, um damit Kun<strong>de</strong>naufklärung zu betreiben. Im Jahr 2005 gab es die FORUM-Berufsgruppe <strong>de</strong>r Notare. Die Hefte<br />

erfreuten sich einer starken Nachfrage unter <strong>de</strong>n Kollegen, <strong>de</strong>nn es gab ein Instrument, das <strong>de</strong>n Notaren zeigte, wie man sich<br />

verstehen und miteinan<strong>de</strong>r statt nebeneinan<strong>de</strong>r arbeiten kann. Nicht weniger soll Anspruch an die <strong>Baurecht</strong>sreihe sein.<br />

Wo gera<strong>de</strong> vom Miteinan<strong>de</strong>r-Arbeiten die Re<strong>de</strong> war: Haben Sie schon das Hotelzimmer für <strong>de</strong>n BDVI-Kongress gebucht? Nein?<br />

Dann sollten Sie sich beeilen. Zum einen ist Hamburg, <strong>de</strong>r diesjährige Austragungsort, nicht nur bei geodätischen Touristen sehr<br />

beliebt und zum an<strong>de</strong>ren erwartet Sie unter <strong>de</strong>m aktuellen Kongressmotto eine Veranstaltung mit Potenzial:<br />

Kooperationen schaffen, Verbindungen festigen<br />

Es geht hier nicht nur um die Kooperation, son<strong>de</strong>rn um alle nur möglichen Spielarten <strong>de</strong>r Zusammenarbeit, sei es die schon erwähnte<br />

zwischen ÖbVI und an<strong>de</strong>ren Berufsgruppen, die Kooperation zwischen Generationen, beson<strong>de</strong>rs hinsicht lich <strong>de</strong>r Büroübergabe,<br />

die Kooperation mit Behör<strong>de</strong>n etc. pp. Und um <strong>de</strong>m Ganzen wie<strong>de</strong>r mehr Leben einzuhauchen, wur<strong>de</strong> die Kongressstruktur<br />

aufgebohrt: Grußworte kurz und in <strong>de</strong>r Zahl auf ein Minimum begrenzt, Kurzvorträge und Diskussionen zu <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Themen und die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gesprächsanregung mehr (Näheres auch auf Seite 43).<br />

Vielleicht kann dieses Heft Sie ja einstimmen auf das, was da 2013 auf uns zukommt. Uns wäre es je<strong>de</strong>nfalls ein Vergnügen, Ihr<br />

Interesse geweckt zu haben.<br />

In diesem Sinne: Fröhliche Ostern!<br />

1<br />

1


IN DIESEM HEFT<br />

39. Jahrgang, 2013, Heft 1<br />

IN DIESEM HEFT<br />

FORUM<br />

Editorial<br />

Andreas Bandow 1<br />

FORUM-<br />

Jahresthema 2013<br />

Nach <strong>de</strong>m digitalen Thema <strong>de</strong>s vergangenen Jahres ist die Wahl<br />

<strong>de</strong>r Redaktion für das Jahr 2013 auf die Problematik »<strong>Baurecht</strong><br />

und ÖbVI« gefallen. Mehr als nur Lageplan und Dienstbarkeit und<br />

durch aus ein Pfund zum Wu chern. Guske und König suchen Auto -<br />

ren, wie z. B. Otto o<strong>de</strong>r Holt hausen, befragen Kollegen und berei -<br />

ten Details auf. 2013 – es wird lehrreich.<br />

4<br />

Buchbesprechung: Vermessung und Geoinformation<br />

Fachbuch für Vermessungstechniker und Geomatiker<br />

Hubertus Brauer 44<br />

Buchbesprechung: Katasterämter in Preußen<br />

und <strong>de</strong>ren Leiter (1878–1939), Katasterämter in<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen und <strong>de</strong>ren Leiter (1876–2012)<br />

Klaus Kertscher 45<br />

Durchmesser o<strong>de</strong>r Radius?<br />

16<br />

Buchbesprechung: ROSS-BRACHMANN<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Verkehrswertes von Immobilien<br />

Michael Hentschel 46<br />

Buchbesprechung:<br />

Historische Vermessungssäulen in Sachsen<br />

Eine Spurensuche<br />

Rainer Nitzsche 47<br />

Jobbörse 48<br />

Veranstaltungskalen<strong>de</strong>r 49<br />

Impressum 56<br />

RECHT<br />

Der ÖbVI am Bau – mehr als nur ein Lageplan<br />

Christoph König, Wolfgang Guske | FORUM-Redaktion 4<br />

Von Kreuzberg nach Europa<br />

Das <strong>Baurecht</strong> im Überblick<br />

Christian-W. Otto 6<br />

Der BGH auf Irrwegen<br />

Lageplan zur Bauvorlage: keine öffentliche Aufgabe<br />

<strong>de</strong>s Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs?<br />

Rüdiger Holthausen 12<br />

Schludrigkeit kennt keine Grenzen. Das eine Magazin recherchiert<br />

nicht rich tig und bringt gefälschte Tagebücher eines gewissen FH<br />

heraus. Und das an<strong>de</strong> re? Ein <strong>de</strong>m Leser <strong>de</strong>finitiv bekann tes Ver -<br />

messungs journal zeigte auf <strong>de</strong>m Titel ein Foto <strong>de</strong>s Berliner Fernseh -<br />

turmes und verstieg sich, diesen handschriftlich zu bemaßen. Und<br />

zwar falsch. Zu Recht bekam <strong>de</strong>r diesen Unsinn verantwor ten<strong>de</strong><br />

Schrift leiter zum ei nen die Auffor<strong>de</strong>rung zur Korrektur und zum<br />

an<strong>de</strong>ren einen roten Kopf. Um nun die Reputation wie<strong>de</strong>rher zu -<br />

stellen, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fernsehturm-Vermesser Schmidt vom unbelas -<br />

te ten Teil <strong>de</strong>r Schriftleitung um Richtigstellung gebeten. Richtig gut.<br />

Hochzeit zweier Welten<br />

22<br />

Ein Wald ist ein Wald ist ein Wald. Ist das so? Eher nicht. Aus Sicht<br />

<strong>de</strong>s Katasteramtes gibt es drei Waldformen: Misch-, Laub- und<br />

Na<strong>de</strong>lwald. Aus Sicht eines Biotopkun digen sind es noch etwa<br />

97 Arten mehr. Wie soll man nun<br />

aus <strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Nutzung einzelne Biotop flächen<br />

ableiten? O<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs gefragt:<br />

Wie transformiert man ALKIS®<br />

für die Realität? O<strong>de</strong>r muss es<br />

etwa <strong>de</strong>r um gekehrte Weg<br />

sein? Ko nop ka, Weyer und<br />

Peick tüf teln, programmie -<br />

ren – und schreiben da rü -<br />

ber. Lesen Sie mal!<br />

2<br />

1


Bandow, Andreas Editorial: »Das Geheimnis <strong>de</strong>s Könnens liegt im Wollen« 4 FORUM<br />

Bandow, Andreas Editorial: … <strong>de</strong>nn sie wissen nicht, was wir tun … 64 FORUM<br />

Bandow, Andreas Editorial: »… mit <strong>de</strong>n druckfertigen Unterlagen zum letzten Abendzug …« 128 FORUM<br />

Bandow, Andreas Editorial 192 FORUM<br />

Bandow, Andreas Editorial: Haben Sie schon mal einen »Gefällt-mir-Button« gedrückt? 256 FORUM<br />

Bandow, Andreas Editorial: Keine Krokodile! 320 FORUM<br />

Bandow, Andreas Editorial: Lieber Volkmar 381 FORUM<br />

Bandow, Andreas FORUM-Interview: Klarer Wechsel in Richtung ÖbVI – Das neue Gesetz 388 Verband<br />

Bandow, Andreas Editorial: Liebe Lesen<strong>de</strong> 445 FORUM<br />

Bandow, Andreas FORUM-Interview: Im Mai nächsten Jahres ist BDVI-Präsi<strong>de</strong>nt Michael Zurhorst 448 Verband<br />

5 Jahre im Amt – Rückschau und Ausblick<br />

BDVI-Geschäftsstelle BDVI-Kongress 2011: 39 Verband<br />

»Wahrnehmung: Einsichten und Aussichten (… <strong>de</strong>nn sie wissen nicht, was wir tun …)«<br />

BDVI-Geschäftsstelle INTERGEO® 2011 – »Wissen und Han<strong>de</strong>ln für die Er<strong>de</strong>« 165 FORUM<br />

BDVI-Geschäftsstelle Wechsel an <strong>de</strong>n Spitzen <strong>de</strong>r BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppen 241 Verband<br />

BDVI-Geschäftsstelle BDVI-Kongress 2012: Generationen im Wan<strong>de</strong>l – Konflikte & Lösungen 341 Verband<br />

BDVI-LG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg Nachruf: Torsten Preiss 243 FORUM<br />

BDVI-LG Hessen Nachruf: Christoph Schwotzer 242 FORUM<br />

BDVI-LG Hessen Nachruf: Gerhard Gonschorek 316 FORUM<br />

BDVI-LG Mecklenburg-Vorp. Nachruf: Walter Herrmann 242 FORUM<br />

BDVI-LG Nie<strong>de</strong>rsachsen Nachruf: Rudolf Kettler 50 FORUM<br />

BDVI-LG Nie<strong>de</strong>rsachsen Nachruf: Erhard Heipke 50 FORUM<br />

BDVI-LG Nie<strong>de</strong>rsachsen Nachruf: Gerhard Clasen 166 FORUM<br />

BDVI-LG Nie<strong>de</strong>rsachsen Nachruf: Hans-Joachim Damm 432 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Heinz Max Verfürth 50 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Bruno Muhr 50 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Ausbildungsmesse – Vocatium 2011 in Düsseldorf 127 Mosaik<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Rudolf von Deessen 166 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Erich Voosholz 242 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Theodor Heimann 242 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Ewald Klein 370 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Harry Scharlemann 432 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Franz Benno Buschmeier 504 FORUM<br />

BDVI-LG Nordrhein-Westfalen Nachruf: Franz-Hubert Hückelheim 504 FORUM<br />

Becker, Hans-Gerd; Kühbach, Leserbriefe: »Der Glaube an die Zahl« (FORUM 2/2012) 484 Kataster<br />

Hans-Theo; Löffler, Heribert L.<br />

Becker, Hans-Gerd; Weiß, Erich Leserbriefe: »Wertverän<strong>de</strong>rungen durch Geh- und Fahrrechte auf Arka<strong>de</strong>nflächen« (FORUM 4/2011) 298<br />

Immobilien<br />

Beening, Dirk 3rd CLGE Conference of the European Surveyor 476 International<br />

Bischoff, Bernhard Leserbrief: »Arbeiten mit <strong>de</strong>r ImmoWertV« (FORUM 3/2010) 32 Immobilien<br />

Brauer, Hubertus Neuordnung <strong>de</strong>r Grundsteuer 207 Immobilien<br />

Bruns, Carsten Geocaching meets Geodäsie – 2. Geocachingwettbewerb 505 Mosaik<br />

Burchardt, Jörg Buchbesprechung: Angewandte Geoinformatik 2011 182 FORUM<br />

Burchardt, Jörg REV – eine Zwischenbilanz 416 Immobilien<br />

Burchardt, Jörg Qualitätssicherung in einem ÖbVI-Büro – So kann es klappen 470 Management<br />

Burneleit, Jürgen Wertverän<strong>de</strong>rungen durch Geh- und Fahrrechte auf Arka<strong>de</strong>nflächen 208 Immobilien<br />

Dethloff, Christian CMS


RECHT<br />

Der ÖbVI am Bau –<br />

mehr als nur ein Lageplan<br />

CHRISTOPH KÖNIG | POTSDAM, WOLFGANG GUSKE | BERLIN<br />

Das Berufsbild <strong>de</strong>s Geodäten befin<strong>de</strong>t sich ständig im Wan<strong>de</strong>l. Aber nach wie vor gilt, dass<br />

ein Bauvorhaben ohne Vermessung nicht zu verwirklichen ist. Dabei sind eine Vielzahl von<br />

Vorschriften vom Baugesetzbuch über die Lan<strong>de</strong>sbauordnung bis zur kommunalen Satzung zu<br />

beachten. Grund genug, das <strong>Baurecht</strong> einmal näher zu betrachten und die meist weit über <strong>de</strong>n<br />

Lageplan hinausgehen<strong>de</strong>n Leistungen unseres Berufsstan<strong>de</strong>s bei <strong>de</strong>r Begleitung eines Bauvor -<br />

habens vorzustellen.<br />

Anfang Dezember, ein nettes Lokal in Berlin-Zehlendorf, an <strong>de</strong>n<br />

Tischen sitzen meist fröhliche Gruppen, es liegt ein Hauch von<br />

Weihnachten im Raum. Mittendrin aber eine kleine Gruppe,<br />

vielleicht vier o<strong>de</strong>r fünf Personen, es sieht nach Arbeit aus. Kein<br />

Weihnachten in Sicht? Nein, hier <strong>de</strong>nkt man schon viel weiter.<br />

Die Redaktion <strong>de</strong>s FORUM hat sich getroffen, um einen ersten<br />

groben Rahmen für das neue Jahr 2013 zu umreißen. Die Köpfe<br />

wer<strong>de</strong>n eng zusammengesteckt. Gern möchte man wie<strong>de</strong>r, wie<br />

beispielsweise 2012 rund um Social Media und Internet, ein umfassen<strong>de</strong>s<br />

Thema entlang eines roten Fa<strong>de</strong>ns durch die vier Ausgaben<br />

<strong>de</strong>s FORUM im Jahr vorstellen.<br />

Vorschläge dazu gibt es einige, doch die Run<strong>de</strong> ist sich schnell<br />

einig, dass im neuen Jahr das Thema <strong>Baurecht</strong> einmal aus <strong>de</strong>r<br />

Nähe und aus verschie<strong>de</strong>nen Perspektiven betrachtet wer<strong>de</strong>n soll.<br />

<strong>Baurecht</strong>? Was hat <strong>de</strong>r ÖbVI <strong>de</strong>nn damit schon zu tun! Na ja,<br />

<strong>de</strong>r amtliche Lageplan, gut, aber sonst geht das doch in erster<br />

Linie <strong>de</strong>n Architekten, <strong>de</strong>n Bauherrn und weitere Fachplaner an.<br />

Nach einem kurzen und intensiven Brainstorming wur<strong>de</strong> schnell<br />

klar, dass die Schnittmenge <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>es mit unserem Berufs -<br />

stand doch sehr groß ist und viele Aspekte eine nähere Betrach -<br />

tung verdienen.<br />

Schon traditionell sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />

in starkem Maße in die Vorbereitung und Betreuung von<br />

Bauvorhaben eingebun<strong>de</strong>n. Die Notwendigkeit ergibt sich be -<br />

reits daraus, dass für ein Bauvorhaben auch ein Baugrundstück<br />

vorhan<strong>de</strong>n und die Lage dieses Baugrundstückes in <strong>de</strong>r Ört lich -<br />

keit bekannt sein muss. Hier fin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Zusammenhang zwi -<br />

schen Liegenschaftskataster und Bauplanungsrecht. Das Bauplanungsrecht<br />

legt die Bebaubarkeit von Grundstücken fest,<br />

aber wo die zu bebauen<strong>de</strong>n Grundstücke liegen, ist durch das<br />

Kataster bestimmt. Gera<strong>de</strong> in Ballungsgebieten zeigt sich regel -<br />

mäßig, dass für viele Bauvorhaben die örtliche Lage <strong>de</strong>r Grenzen<br />

bekannt sein muss. Zentrales Dokument eines Bauantrages ist<br />

daher <strong>de</strong>r Lageplan, <strong>de</strong>r zur Bestätigung <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>s Baugrund -<br />

stückes und zur Bebaubarkeit nach wie vor unerlässlich ist.<br />

Aufbauend auf <strong>de</strong>n Lageplan zum Bauantrag ist es in vielen Re -<br />

gionen gängige Praxis, dass <strong>de</strong>r Öffentlich bestellte Vermessungs -<br />

ingenieur nicht nur <strong>de</strong>n Lageplan erstellt, son<strong>de</strong>rn darüber hi -<br />

naus <strong>de</strong>n Bauherrn o<strong>de</strong>r Bauträger in vielen Bereichen rund um<br />

<strong>de</strong>n Bauantrag berät. Dabei geht es um die optimale Nut zung<br />

<strong>de</strong>s Grundstücks, die Einhaltung <strong>de</strong>r bauordnungs recht lichen<br />

Vorschriften von <strong>de</strong>r Feuerwehrzufahrt über <strong>de</strong>n Grenzabstand<br />

bis zum vorgeschriebenen Stellplatz, die Absteckung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />

in die Örtlichkeit o<strong>de</strong>r die Kontrolle <strong>de</strong>r korrekten<br />

La ge und Höhe. Beinahe während <strong>de</strong>s gesamten Vorganges ist<br />

<strong>de</strong>r Vermesser beteiligt und wird so oftmals zur Vertrauens -<br />

person für <strong>de</strong>n Bauherrn und aufgrund seiner berufsrechtlichen<br />

Stellung auch zu einem wichtigen und objektiven Ansprechpartner<br />

für die Bauverwaltung.<br />

4<br />

1


RECHT<br />

Bastelbogen: © Boris Voigt, www.projekt-bastelbogen.<strong>de</strong><br />

Zugegeben, für die Kollegen in einigen Regionen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

amtliche Lageplan nur noch selten angefor<strong>de</strong>rt wird, mag das<br />

etwas realitätsfern klingen. Aber umso wichtiger ist es, nicht nur<br />

über die wichtigen Facetten <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>s zu informieren, son<strong>de</strong>rn<br />

insbeson<strong>de</strong>re positive Beispiele aufzuzeigen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

ÖbVI in großem Maße zum Erfolg eines Bauvorhabens bei trägt.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s komplexen Themas hat die Redaktion eine klare<br />

Struktur und Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berichte und Erläuterungen, auf -<br />

ge teilt auf die vier FORUM-Ausgaben, vorbereitet. In <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n<br />

ersten Heft <strong>de</strong>s Jahres erfolgt ein Überblick über die<br />

verschie<strong>de</strong>nen Aspekte <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>es. Warum gibt es überhaupt<br />

das <strong>Baurecht</strong>, wo kommt es her? Welche Be<strong>de</strong>utung hat es heute<br />

noch? Welche unterschiedlichen Ausprägungen gibt es in <strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Regionen? Dazu konnten wir mit <strong>de</strong>m Rechts -<br />

anwalt Prof. Dr. Christian-W. Otto einen ausgewiesenen Exper -<br />

ten gewinnen, <strong>de</strong>r bereits zahlreiche Veröffentlichungen rund<br />

um das <strong>Baurecht</strong> vorweisen kann und gera<strong>de</strong> die Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s Vermessers sehr gut einschätzen kann.<br />

Ergänzt wer<strong>de</strong>n die Erläuterungen von Prof. Dr. Otto durch einen<br />

Überblick <strong>de</strong>r Aufgaben, Vorschriften und Regeln rund um das<br />

<strong>Baurecht</strong> und die Raumplanung.<br />

Der aktuelle Bezug <strong>de</strong>s Themas wird in diesem Heft durch Vor -<br />

stellung einer kürzlich veröffentlichten Rechtsprechung <strong>de</strong>s<br />

Bun <strong>de</strong>sgerichtshofes durch Dr. Rüdiger Holthausen hergestellt.<br />

Nach<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>n Erläuterungen im Heft 1 ein Einstieg in das<br />

Thema erfolgt ist, wer<strong>de</strong>n in Heft 2 die Aufgaben und die Be<strong>de</strong>u -<br />

tung <strong>de</strong>s ÖbVI im <strong>Baurecht</strong> herausgestellt. Natürlich wird <strong>de</strong>r<br />

amtliche Lageplan in Heft 3 beson<strong>de</strong>rs im Mittelpunkt stehen,<br />

auch um die unterschiedlichen Ausprägungen in <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gegenüberstellen zu können. Zum Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Jahres im letzten Heft soll ein Ausblick gewagt wer<strong>de</strong>n, in<br />

welche Richtung das <strong>Baurecht</strong> sich unter Beachtung aktueller<br />

Ten<strong>de</strong>nzen von <strong>de</strong>r Stadtentwicklung über die Nutzung umfas -<br />

sen<strong>de</strong>r digitaler Datenbestän<strong>de</strong> bis zu häufig etwas unklar <strong>de</strong> -<br />

finierten Begriffen <strong>de</strong>r Deregulierung und Entbürokratisierung<br />

entwickelt.<br />

Dipl.-Ing. Christoph König<br />

FORUM-Redaktion<br />

kontakt@<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

Dr. Wolfgang Guske<br />

FORUM-Redaktion<br />

kontakt@<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

5<br />

1


RECHT<br />

Das <strong>Baurecht</strong> im Überblick<br />

Von Kreuzberg nach Europa<br />

CHRISTIAN-W. OTTO | POTSDAM<br />

WARUM ÖFFENTLICHES BAURECHT?<br />

Wer baut, baut draußen. Damit ist zugleich <strong>de</strong>r Grund für das<br />

öffentliche <strong>Baurecht</strong> aufgezeigt. Mit seinen Bauten bewegt sich<br />

<strong>de</strong>r Bauherr im Gebiet einer Gemein<strong>de</strong> und im Umfeld seiner<br />

Nach barn. Zugleich ist <strong>de</strong>r Baugrund nicht vermehrbar und nicht<br />

verschiebbar. Deutlich wird, dass <strong>de</strong>r Bauherr mit <strong>de</strong>r baulichen<br />

Nutzung seines Bo<strong>de</strong>ns in Konflikte mit an<strong>de</strong>ren Nutzungen und<br />

mit an<strong>de</strong>ren Vorstellungen von <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns gera -<br />

ten kann. Der Ausgleich ganz unterschiedlicher Belange und<br />

Interessen ist Thema <strong>de</strong>s öffentlichen Bauplanungsrechts. Zugleich<br />

gestaltet es die im Schutz <strong>de</strong>s Eigentums nach Art. 14<br />

Grundgesetz (GG) enthaltene Baufreiheit aus. Das öffentliche<br />

<strong>Baurecht</strong> legt fest, ob und wie <strong>de</strong>r Eigentümer eines Grundstücks<br />

dieses bebauen darf. Das öffentliche <strong>Baurecht</strong> ist damit<br />

zugleich eine Inhalts- und Schrankenbestimmung <strong>de</strong>s Eigentums<br />

im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.<br />

DER BAUGRUND IST<br />

NICHT VERMEHRBAR UND<br />

NICHT VERSCHIEBBAR<br />

Der Begriff <strong>de</strong>s Bauplanungsrechts ist abzugrenzen von <strong>de</strong>m<br />

Be griff <strong>de</strong>s Bauordnungsrechts. Das Bauordnungsrecht fin<strong>de</strong>t<br />

seinen Ursprung im Polizeirecht. Das (Bau-)Polizeirecht wur<strong>de</strong><br />

geschaffen, weil Gebäu<strong>de</strong> und ihre Nutzung gefährlich sein kön -<br />

nen. Das Baupolizeirecht hat daher eine lange Tradition. Im Mittelpunkt<br />

stand <strong>de</strong>r Brandschutz, aber auch die Standsicher heit<br />

und <strong>de</strong>r Umgang mit Abfällen und <strong>de</strong>m Abwasser waren im Po -<br />

lizeirecht geregelt. Demgegenüber hatte es das Bauplanungs -<br />

recht schwerer. Es durfte nicht auf das Baupolizeirecht gestützt<br />

wer<strong>de</strong>n. Spätestens mit <strong>de</strong>m sogenannten Kreuzberg-Urteil <strong>de</strong>s<br />

Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1882 |1|<br />

stand fest, dass die Wohlfahrtspflege nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Po -<br />

lizeirechts ist. Im Kreuzberg-Urteil wur<strong>de</strong> eine Verordnung <strong>de</strong>s<br />

Ber liner Polizeipräsidiums für unwirksam erklärt, nach <strong>de</strong>r die<br />

Eigentümer <strong>de</strong>r Grundstücke rund um <strong>de</strong>n Berliner Kreuz berg<br />

Gebäu<strong>de</strong> nicht über einer bestimmten Höhe errichten durf ten,<br />

um die Sicht auf das neu errichtete Kreuzberg-Denkmal freizu -<br />

halten. Dem Eigentümer eines nahe gelegenen Grundstücks war<br />

<strong>de</strong>swegen eine Baugenehmigung versagt wor<strong>de</strong>n. Dagegen hatte<br />

er geklagt. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Po li zei ver -<br />

ordnung für unwirksam, da die Baupolizei gemäß § 10 Abs. II<br />

17 ALR nur für die Abwehr von Gefahren, nicht aber für die Wah -<br />

rung sonstiger ästhetischer Interessen, die nicht die Ge staltung<br />

<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s betreffen, zuständig sei. Diese Abgrenzung ist auch<br />

heute noch be<strong>de</strong>utsam. Die so tradierten Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bau -<br />

ordnungsrechts erlauben es <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn auch heute noch, in<br />

ihren Bauordnungen Gestaltungsregelungen als Gegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Wohlfahrtspolizei zu treffen. |2|<br />

WIE UNTERSCHEIDET SICH<br />

DAS ÖFFENTLICHE BAURECHT DES<br />

BUNDES UND DER LÄNDER?<br />

Das öffentliche <strong>Baurecht</strong> in Deutschland ist aufgeteilt in das<br />

Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungs -<br />

recht ist Bun<strong>de</strong>srecht und abschließend im Baugesetz buch ge -<br />

regelt. Der Bund macht dabei insbeson<strong>de</strong>re von seiner in Art. 74<br />

Abs. 1 Nr. 18 GG normierten Gesetzgebungsbe fugnis, das Bo<strong>de</strong>n -<br />

recht zu regeln, Gebrauch. |3| Er regelt damit die Nutzung von<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n und koordiniert so die unterschiedlichen mit -<br />

einan<strong>de</strong>r konkurrieren<strong>de</strong>n und untereinan<strong>de</strong>r konfligieren<strong>de</strong>n<br />

Interessen. Es weist unterschiedlichen Nutzungen unterschied -<br />

liche Standorte zu. In <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung hat <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgeber durch die Bestimmung von Baugebieten zugleich<br />

geregelt, welche Nutzungen miteinan<strong>de</strong>r verträglich sind und<br />

welche sich ausschließen. |4|<br />

DER AUSGLEICH<br />

UNTERSCHIEDLICHER<br />

BELANGE UND INTERESSEN<br />

IST THEMA DES<br />

BAUPLANUNGSRECHTS<br />

6<br />

1


RECHT<br />

RAUMPLANUNG UND BAURECHT IM ÜBERBLICK<br />

Raumplanung<br />

<strong>Baurecht</strong><br />

Öffentliches <strong>Baurecht</strong><br />

Privates <strong>Baurecht</strong><br />

Raumordnungsplanung Bauleitplanung Bauordnungsrecht<br />

Den Gemein<strong>de</strong>n sind auf diese Weise bei <strong>de</strong>r Schaffung von<br />

Bau rechten im Bebauungsplan verbindliche Vorgaben gemacht<br />

wor<strong>de</strong>n. Diese Vorgaben müssen die Gemein<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Aus übung<br />

ihrer verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG garan tierten Planungshoheit<br />

beachten. Für <strong>de</strong>n sogenannten unbeplanten Innenbereich<br />

können zur Beurteilung <strong>de</strong>r zulässigen Art <strong>de</strong>r bau -<br />

lichen Nutzung die §§ 2 ff. <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung analog<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Bauplanungsrecht ist dabei kein Wirtschaftsrecht, es verhält<br />

sich wettbewerbsneutral, auch wenn es durch Standort -<br />

zuweisungen und Nutzungsbeschränkungen Auswirkungen auf<br />

die wirtschaftliche Entfaltung und das Konkurrenzverhalten von<br />

Betrieben, namentlich im Bereich <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>ls steuerung,<br />

besitzen kann. |5|<br />

Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht beschäftigt sich das Bau -<br />

ordnungsrecht, für das die Län<strong>de</strong>r zuständig sind und das in <strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sbauordnungen geregelt ist, mit <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n als sol -<br />

chen. Es ist darauf ausgerichtet, Gefahren für die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung bei <strong>de</strong>r Errichtung und Nutzung bau -<br />

licher Anlagen entgegenzuwirken. Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Bestimmungen über die Eignung <strong>de</strong>s Grundstücks und <strong>de</strong>r<br />

Baumaterialien für die vorgesehene bauliche Nutzung, über Abstän<strong>de</strong><br />

zwischen Gebäu<strong>de</strong>n und zu Grundstücksgrenzen, über<br />

die Standsicherheit und über <strong>de</strong>n Brandschutz. Zu<strong>de</strong>m regelt<br />

das Bauordnungsrecht das Verfahren, welches durchlaufen wer<strong>de</strong>n<br />

muss, damit <strong>de</strong>r Bauherr sein Grundstück auch bebauen darf.<br />

Deshalb ist das Baugenehmigungsverfahren im Bauord nungs -<br />

recht ebenso enthalten, wie dort die Befugnisse <strong>de</strong>r Bau auf -<br />

sichtsbehör<strong>de</strong> geregelt sind, gegen <strong>de</strong>n Bauherrn und Grund -<br />

stückseigentümer einzuschreiten.<br />

GIBT ES EIN EUROPÄISCHES<br />

BAURECHT?<br />

Das öffentliche <strong>Baurecht</strong> wird zwar in vielfältiger Hinsicht vom<br />

europäischen Gemeinschaftsrecht beeinflusst, eine Befugnis <strong>de</strong>s<br />

Rates, <strong>de</strong>r Kommission o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Europäischen Parlamentes, das<br />

öffentliche <strong>Baurecht</strong> zu regeln, gibt es nicht. Die Mitglied staa -<br />

ten <strong>de</strong>r Europäischen Union haben ihr jeweils eigenes <strong>Baurecht</strong>.<br />

Dies betrifft das Planungsrecht wie auch das Sicherheitsrecht<br />

und das Verfahrensrecht.<br />

DAS ÖFFENTLICHE<br />

BAURECHT IST EINE<br />

INHALTS- UND<br />

SCHRANKENBESTIMMUNG<br />

DES EIGENTUMS<br />

Allerdings führen die europäischen Vorgaben dazu, dass sich die<br />

Strukturen und Inhalte teilweise gleichen. Im Detail können die<br />

Unterschie<strong>de</strong> jedoch groß sein.<br />

Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass aus <strong>de</strong>r europäischen<br />

Perspektive vor allem die grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Wirkungen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Baurecht</strong>s relevant sind. Dies betrifft für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Bau -<br />

ordnungsrechts die Dienstleistungsfreiheit, <strong>de</strong>n Einsatz von Bau -<br />

produkten und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Bauplanungs -<br />

recht wird hingegen vor allem von <strong>de</strong>m gemeinschaftsrecht -<br />

lichen Umwelt- und Naturschutz geprägt.<br />

7<br />

1


RECHT<br />

AUFGABEN UND AUSGEWÄHLTE RECHTSGRUNDLAGEN<br />

DER RAUMPLANUNG UND DES BAURECHTS<br />

Bund<br />

Land<br />

Kommune<br />

Aufgaben<br />

Leitbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung<br />

Grundlagen<br />

Entwicklungen<br />

(Raumordnungsbericht)<br />

Raumordnungsplanung<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungs -<br />

programm<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

Regionalplan (für einzelne<br />

Bezirke, Regionen)<br />

Bauleitplanung<br />

(Flächennutzungsplan,<br />

Bebauungsplan)<br />

Regelungen zur baulichen<br />

Nutzung (auf Grundlage<br />

BauGB und Bauordnung)<br />

Sanierungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Planungsrecht<br />

Allgemeines Städtebaurecht<br />

(Bauleitplanung,<br />

planungsrechtliche<br />

Zulässigkeit,<br />

Plandurchführung)<br />

Beson<strong>de</strong>res Städtebaurecht<br />

(Sanierungs-/<br />

Ent wicklungsmaßnahmen,<br />

Stadtumbau, soziale Stadt,<br />

städtebauliche Gebote)<br />

Bauordnungsrecht<br />

Materielles Bauordnungs -<br />

recht (dient <strong>de</strong>r vorbeugen<strong>de</strong>n<br />

Abwehr von Gefahren,<br />

die von einem Bauvorhaben<br />

ausgehen können)<br />

Formelles Bauordnungsrecht<br />

(regelt Verfahren zur<br />

Erteilung von Bauge neh mi -<br />

gungen; Ermächtigungen<br />

<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> zur Durchsetzung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>s)<br />

Planungshoheit<br />

Verfassungsrechtlich<br />

garantiertes Recht <strong>de</strong>r<br />

Kommune, die eigene<br />

städtebauliche Entwicklung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

zu gestalten<br />

Umfang <strong>de</strong>r kommunalen<br />

Planungshoheit kann durch<br />

Bund bzw. Bun<strong>de</strong>sland festgelegt,<br />

aber nicht komplett<br />

entzogen wer<strong>de</strong>n<br />

Raumordnungsgesetz<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Baunutzungsverordnung<br />

Planzeichenverordnung<br />

Wertermittlungsverordnung<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />

Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz<br />

Bun<strong>de</strong>swasserstraßengesetz<br />

Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetz<br />

Lan<strong>de</strong>sbauordnung<br />

Ausführungsgesetze<br />

und VO zum BauGB<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz<br />

Nachbarrecht<br />

Denkmalschutzgesetz<br />

Naturschutzgesetz<br />

Flächennutzungsplan<br />

Bebauungsplan<br />

Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

Teilungsgenehmigung<br />

Vorkaufsrecht<br />

Innen-/<br />

Außenbereichssatzung<br />

Sanierungssatzung<br />

Entwicklungssatzung<br />

Erhaltungssatzung<br />

8<br />

1


RECHT<br />

So muss das Gemeinschaftsrecht etwa auch bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

<strong>de</strong>r planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Europäische Gerichtshof mit Urteil vom<br />

15. September 2011 |6| entschie<strong>de</strong>n hat, dass die in Art. 12<br />

Abs. 1 <strong>de</strong>r Richtlinie 96/82/EG <strong>de</strong>r Europäischen Union (sogenannte<br />

Seveso-II-Richtlinie) geregelte Verpflichtung <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten,<br />

langfristig <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis eines angemessenen<br />

Abstan<strong>de</strong>s zwischen Störfallbetrieben und öffentlich genutzten<br />

Gebäu<strong>de</strong>n Rechnung zu tragen, auch von einer Behör<strong>de</strong> zu be -<br />

achten ist, die eine gebun<strong>de</strong>ne Genehmigungsentscheidung zu<br />

treffen hat, entschied das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht in seinem<br />

Urteil vom 20. Dezember 2012, |7| dass <strong>de</strong>n unionsrechtlichen<br />

Vorgaben durch eine richtlinienkonforme Auslegung <strong>de</strong>s nationalen<br />

Rechts über das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot<br />

gegenseitiger Rücksichtnahme Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

sofern die Neuansiedlung eines Betriebes keine städtebaulichen<br />

Spannungen hervorruft, die nur planerisch bewältigt wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

EIN AMTLICHER LAGEPLAN,<br />

IN DEM DIE ABSTANDS-<br />

FLÄCHEN NICHT RICHTIG<br />

EINGETRAGEN SIND,<br />

BRINGT DEN BAUHERRN IN<br />

GROSSE GEFAHR<br />

Daher kommt es in <strong>de</strong>n gemeinschaftsrechtlich geprägten Be -<br />

reichen <strong>de</strong>r mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen zu ähnlichen<br />

Regelungen, ohne dass sich daraus jedoch einheitliche bau -<br />

ordnungsrechtliche o<strong>de</strong>r bauplanungsrechtliche Instrumente<br />

ableiten lassen. Das öffentliche <strong>Baurecht</strong> wird daher auch zu -<br />

künftig starke nationale Beson<strong>de</strong>rheiten aufweisen.<br />

keiten zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten können diese untereinan<strong>de</strong>r<br />

klagen. Zuständig sind die or<strong>de</strong>ntlichen Gerichte.<br />

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt dabei ei -<br />

ne gewisse Zwitterstellung ein. Seine Dienstleistungen sind teilweise<br />

hoheitlichen Charakters. Er wird aber gleichwohl durch<br />

zivilrechtliche Verträge verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen<br />

zu erbringen.<br />

Das private Recht steht jedoch nicht unverbun<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>m<br />

öffentlichen Recht. So knüpft <strong>de</strong>r Grundstücksbegriff <strong>de</strong>s Planungs-<br />

und <strong>de</strong>s Bauordnungsrechts an <strong>de</strong>m Grundstücksbegriff<br />

<strong>de</strong>s Grundbuchrechts an. Im Bauordnungsrecht wer<strong>de</strong>n die zivilrechtlichen<br />

Befugnisse <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer dadurch be -<br />

achtet, dass ohne dauerhafte Zustimmung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Eigentümers<br />

eine Grenzüberbauung in <strong>de</strong>r Regel nicht zulässig ist. Die<br />

Kenntnisse vom exakten Grenzverlauf sind für die Errichtung<br />

eines grenzständigen Gebäu<strong>de</strong>s von elementarer Be<strong>de</strong>utung.<br />

Allerdings sind in einzelnen Län<strong>de</strong>rn in beschränktem Umfang<br />

vorsätzliche Grenzüberbauungen zulässig. So bestimmt § 23a<br />

NachBG NRW, dass <strong>de</strong>r Eigentümer eines Grundstücks die Überbauung<br />

seines Grundstücks aufgrund von Maßnahmen, die an<br />

bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n für Zwecke <strong>de</strong>r Wärmedämmung vor -<br />

ge nommen wer<strong>de</strong>n, zu dul<strong>de</strong>n hat, wenn diese über die Bau teile -<br />

anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung nicht hinausgeht<br />

und eine vergleichbare Wärmedämmung auf an<strong>de</strong>re Wei -<br />

se mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann<br />

und die Überbauung die Benutzung <strong>de</strong>s Grundstücks nicht o<strong>de</strong>r<br />

nur unwesentlich beeinträchtigt.<br />

DAS (BAU-)POLIZEIRECHT<br />

WURDE GESCHAFFEN,<br />

WEIL GEBÄUDE UND<br />

IHRE NUTZUNG GEFÄHRLICH<br />

SEIN KÖNNEN<br />

WO STEHT DAS PRIVATE BAURECHT?<br />

Das private <strong>Baurecht</strong> umfasst die Vorschriften, die nicht die<br />

Beziehung <strong>de</strong>s Einzelnen zu <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung und<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zum Gegenstand haben, son<strong>de</strong>rn die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n privaten Akteuren regeln. Dies sind<br />

vor allem <strong>de</strong>r Bauherr, <strong>de</strong>r Architekt und <strong>de</strong>r Bauunternehmer.<br />

Diese Beteiligten sind durch zivilrechtliche Verträge miteinan<strong>de</strong>r<br />

verbun<strong>de</strong>n. Der Bauherr schließt mit <strong>de</strong>m Bauunternehmer<br />

einen Werkvertrag, sodass <strong>de</strong>r Bauunternehmer verpflichtet ist,<br />

ein bestimmtes Werk, nämlich die bauliche Anlage, ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise herzustellen. Ebenso wird <strong>de</strong>r Architekt ver pflich tet, die<br />

Baugenehmigung einzuholen. Der Bauherr als Auftrag geber ist<br />

jeweils verpflichtet, diese Leistungen zu vergüten. Bei Streitig -<br />

Zugleich erlaubt <strong>de</strong>r nordrhein-westfälische Gesetzgeber im Bau -<br />

ordnungsrecht, dass in diesen Fällen die Nachbargrenze überbaut<br />

wer<strong>de</strong>n darf, ohne dass <strong>de</strong>swegen eine Baulast erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist, vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BauONW. Vergleichbare Regelungen<br />

bestehen auch in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, so etwa in Hessen und<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg.<br />

Die Verschränkungen machen <strong>de</strong>utlich, dass die im Privatrecht<br />

bestehen<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten nicht ohne das öffentliche<br />

Recht beurteilt wer<strong>de</strong>n dürfen. Gera<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Erfüllung von<br />

Leistungsverpflichtungen im Bereich <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>s besitzen die<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s öffentlichen <strong>Baurecht</strong>s eine enorme Be<strong>de</strong>u-<br />

9<br />

1


RECHT<br />

tung. So bringt ein amtlicher Lageplan, in <strong>de</strong>m die Abstandsflächen<br />

nicht richtig eingetragen sind, <strong>de</strong>n Bauherrn in große<br />

Gefahr. Die Erteilung <strong>de</strong>r Baugenehmigung kann ihm verweigert<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn in <strong>de</strong>m Lageplan die vor <strong>de</strong>n Außenwän<strong>de</strong>n lie -<br />

gen<strong>de</strong>n Abstandsflächen zu groß geraten sind o<strong>de</strong>r sogar über -<br />

sehen wird, dass vor grenzständigen Außenwän<strong>de</strong>n keine Abstandsflächen<br />

liegen. An<strong>de</strong>rerseits können sich bei abknicken -<br />

<strong>de</strong>n Grenzverläufen vor einer Außenwand unterschiedliche Abstandsflächen<br />

in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Wandhöhe und <strong>de</strong>m<br />

Grenzverlauf ergeben. |8|<br />

DAS BAUORDNUNGSRECHT<br />

BESCHÄFTIGT SICH MIT DEN<br />

GEBÄUDEN ALS SOLCHEN<br />

Auch dürfen keine Abstandsfläche <strong>de</strong>s Nachbarn auf <strong>de</strong>m Baugrundstück<br />

eingetragen wer<strong>de</strong>n, wenn diese nicht durch Bau -<br />

lasten (§ 83 BauO NW) o<strong>de</strong>r Dienstbarkeiten (§ 65 BbgBO) übernommen<br />

wur<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls wer<strong>de</strong>n im Lageplan Über<strong>de</strong> ckun -<br />

gen eingetragen, die es nicht gibt. Gera<strong>de</strong> die Feinheiten <strong>de</strong>s<br />

Ab standsflächenrechts und die Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Gesetzgeber, diese<br />

Regelungen mit Einzelfalllösungen zu überfrach ten, zeigen, wie<br />

sehr die Erfüllung zivilrechtlicher Ver pflich tungen von <strong>de</strong>n ge -<br />

nauen Kenntnissen <strong>de</strong>s öffentlichen <strong>Baurecht</strong>s abhängen.<br />

BRINGT DIE ZUKUNFT MEHR<br />

ODER WENIGER BAURECHT?<br />

Das <strong>Baurecht</strong> hat nicht nur in <strong>de</strong>r Vergangenheit das Bauen<br />

geregelt. Es steht zu erwarten, dass das <strong>Baurecht</strong> in <strong>de</strong>r Zukunft<br />

DAS ÖFFENTLICHE<br />

BAURECHT WIRD AUCH<br />

ZUKÜNFTIG STARKE<br />

NATIONALE BESONDERHEITEN<br />

AUFWEISEN<br />

be<strong>de</strong>utsam bleibt, seine Be<strong>de</strong>utung künftig sogar noch viel<br />

größer wird. Denn Bauen wird konfliktträchtiger wer<strong>de</strong>n, die<br />

Spielregeln wer<strong>de</strong>n feingliedriger, die Beteiligungsrechte ausgebaut.<br />

Woran liegt das?<br />

Bauen ist ein Querschnittsthema. Die Errichtung und vor allem<br />

die Nutzung baulicher Anlagen berühren eine Vielzahl öffent -<br />

licher und privater Belange. Stichworte wie Trading-down-Effekt,<br />

Lärmschutz, Gentrifizierung, erneuerbare Energien, Klima -<br />

schutz, Grundstückspreise und Mieten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>mografischer<br />

Wan <strong>de</strong>l sind nicht nur im Allgemeinen geläufig, son<strong>de</strong>rn sind<br />

Überschriften von Themen, die mit <strong>de</strong>m Bauen unmittelbar verwandt<br />

sind. Zugleich wird <strong>de</strong>utlich, dass die bauliche Entwicklung<br />

sich in bestimmten Städten und Regionen verdichtet, an<strong>de</strong>re<br />

Landstriche gleichsam entvölkert wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> das ver -<br />

dichtete, platzsparen<strong>de</strong> und energieeffiziente Bauen, das mit<br />

<strong>de</strong>r planungsrechtlichen Bevorzugung <strong>de</strong>r Innenentwicklung<br />

provoziert wird, |9| macht es erfor<strong>de</strong>rlich, die damit einhergehen<strong>de</strong>n<br />

Konflikte zu lösen. Erkennbar ist dabei <strong>de</strong>r Trend, das Bau -<br />

ordnungsrecht hinter das Planungsrecht zu stellen. |10| Zugleich<br />

müssen aber die bauordnungsrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen, wenn<br />

auch gegebenenfalls auf an<strong>de</strong>re Weise, erfüllt bleiben. Dies erfor<strong>de</strong>rt<br />

schwie rige Abwägungen |11| o<strong>de</strong>r gesetzgebe rische Ein -<br />

zel leistungen, wie etwa die Son<strong>de</strong>rregelungen im Planungsrecht<br />

(§§ 248 f. BauGB) o<strong>de</strong>r die bauordnungs recht liche und nachbar -<br />

rechtliche Zulässigkeit <strong>de</strong>s Überbaus |12|, die von Land zu Land<br />

ganz unterschiedliche Voraussetzungen kennt. In je<strong>de</strong>m Fall<br />

schwillt die Normflut.<br />

AUS DER EUROPÄISCHEN<br />

PERSPEKTIVE SIND<br />

VOR ALLEM DIE GRENZÜBER-<br />

SCHREITENDEN WIRKUNGEN<br />

DES BAURECHTS RELEVANT<br />

10<br />

1


Leica Referenzdienst<br />

Der Gesetzgeber wird auch künftig gefor<strong>de</strong>rt bleiben, das öffentliche<br />

<strong>Baurecht</strong> system- und zielkonform zu halten. Dazu<br />

kann etwa gehören, die überkommenen Bewertungen <strong>de</strong>r TA<br />

Lärm an die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Bautechnik anzupassen. |13| Stets<br />

wer<strong>de</strong>n die europarechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen mit all ihrer Sperrigkeit<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n müssen. |14| Da die anstehen<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

wohl nicht mittels eines neuen <strong>Baurecht</strong>s, son<strong>de</strong>rn in<br />

Ergänzung bestehen<strong>de</strong>r Regelungen erfüllt wer<strong>de</strong>n, steht also<br />

zu erwarten, dass die Detailregelungen, seien es auch solche, die<br />

das Etikett »Vereinfachung« tragen, im <strong>Baurecht</strong> weiter wachsen<br />

wer<strong>de</strong>n. Um dabei <strong>de</strong>n Überblick über die Materie nicht zu<br />

verlieren, wird auch die Beschäftigung mit <strong>de</strong>m <strong>Baurecht</strong> in glei -<br />

chem Maße zunehmen müssen. Die große Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s <strong>Baurecht</strong>s<br />

und seiner Akteure bleibt damit für die Entwicklung von<br />

Stadt und Land gesichert.<br />

Prof. Dr. Christian-W. Otto<br />

Rechtsanwalt<br />

cotto@fgkr.<strong>de</strong><br />

© TU Berlin/Pressestelle/Dahl<br />

|1| Entscheidungssammlung Bd. 9, S. 352 ff.<br />

|2| Vgl. BVerwGE 129, 318.<br />

|3| Vgl. Rechtsgutachten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />

vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 – 430 ff.).<br />

|4| Zur Gebietsverträglichkeit als Merkmal <strong>de</strong>r Zulässigkeit<br />

vgl. BVerwGE 142, 1 ff.<br />

|5| Vgl. BVerwGE 131, 86 ff.<br />

|6| Rechtssache C-53/10.<br />

|7| 4 C 11/11.<br />

|8| Vgl. OVG Koblenz, BRS 76 Nr. 124.<br />

|9| Vgl. die Reformüberlegungen zu § 17 BauNVO,<br />

dazu BRat-Drucks. 474/12.<br />

|10| Vgl. <strong>de</strong>n Beschluss <strong>de</strong>r Bauminister zur<br />

Musterbauordnung 2012, dort § 6.<br />

|11| Vgl. OVG Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg, Urteil vom<br />

22. September 2011 – OVG 2 A 8.11.<br />

|12| Vgl. § 4 Abs. 2 BauO NW und § 23a NachbG NRW;<br />

§ 16a NachbG Berlin.<br />

|13| Vgl. zu <strong>de</strong>n Schwächen <strong>de</strong>r TA Lärm im Städtebaurecht<br />

BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 – 4 C 8.11<br />

(OVG Münster 2 A 1058/09).<br />

|14| Vgl. oben Fußnote 7.<br />

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RECHT<br />

12<br />

1


RECHT<br />

Lageplan zur Bauvorlage:<br />

keine öffentliche Aufgabe <strong>de</strong>s<br />

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs?<br />

Der BGH auf Irrwegen<br />

RÜDIGER HOLTHAUSEN | KÖLN<br />

Der Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 29. November 2012 (III ZR 21/12 –<br />

herunterzula<strong>de</strong>n über www.bun<strong>de</strong>sgerichtshof.<strong>de</strong>) die Beschwer<strong>de</strong> Berliner Öffentlich bestellter<br />

Vermessungsingenieure gegen die Nichtzulassung <strong>de</strong>r Revision gegen das Urteil <strong>de</strong>s Kammergerichts<br />

vom 22. Dezember 2011 zurückgewiesen. Der amtliche Leitsatz dieser Entscheidung lautet:<br />

»Die Lageplanerstellung und die Gebäu<strong>de</strong>einmessung durch Öffentlich bestellte<br />

Vermessungsingenieure wer<strong>de</strong>n im Land Berlin nicht als öffentliche Aufgabe durch -<br />

geführt. Die Haftung für Vermessungsfehler gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber bestimmt<br />

sich insoweit nach werkvertraglichen Grundsätzen und nicht nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

§ 839 BGB.«<br />

Der <strong>de</strong>m Beschluss zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Sachverhalt wird in <strong>de</strong>r<br />

Entscheidung nur kursorisch dahin mitgeteilt, dass die Kläger<br />

<strong>de</strong>s Verfahrens <strong>de</strong>n Bau einer Kin<strong>de</strong>rtagesstätte auf ihrem Grund -<br />

stück planten und hierbei die Öffentlich bestellten Vermessungs -<br />

ingenieure (ÖbVI) mit <strong>de</strong>r Anfertigung <strong>de</strong>s Lageplans und <strong>de</strong>r<br />

Durchführung <strong>de</strong>r dafür notwendigen Vermessungsarbeiten be -<br />

auftragten. Nach Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten stellte sich heraus, dass<br />

<strong>de</strong>r Abstand <strong>de</strong>s zu errichten<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Grundstücks -<br />

grenze zu gering war. Die Kläger trafen mit <strong>de</strong>m Nachbarn eine<br />

Vereinbarung über die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von<br />

30.000 Euro gegen das Einverständnis <strong>de</strong>r Nachbarn mit <strong>de</strong>r<br />

Unterschreitung <strong>de</strong>r Abstandsfläche. Daraufhin hob das Bauamt<br />

die zuvor verfügte Einstellung <strong>de</strong>r Bauarbeiten wie<strong>de</strong>r auf. Die<br />

Kläger verlangten nun von <strong>de</strong>n ÖbVI die Erstattung <strong>de</strong>r Ent -<br />

schädigung.<br />

Die ÖbVI verteidigten sich maßgeblich mit <strong>de</strong>m sogenannten<br />

Verweisungsprivileg <strong>de</strong>s § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, <strong>de</strong>n das Kammergericht<br />

rechtsfehlerhaft nicht angewandt habe. Dahinter<br />

verbirgt sich Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Soweit ÖbVI hoheitlich tätig wer<strong>de</strong>n, beurteilt sich ihre Haftung<br />

nach § 839 BGB (in Bran<strong>de</strong>nburg, Sachsen-Anhalt und<br />

Thüringen gilt darüber hinaus das alte DDR-Staats haftungs -<br />

gesetz – teilweise mit erheblichen Än<strong>de</strong>rungen – als Lan<strong>de</strong>srecht<br />

fort).<br />

Amtsträger im Sinne dieser Bestimmung ist auch <strong>de</strong>r ÖbVI, so -<br />

weit er hoheitlich tätig wird. Fällt <strong>de</strong>m Amtsträger nur Fahr -<br />

lässigkeit zur Last, haftet er nur subsidiär, <strong>de</strong>nn nach § 839<br />

Abs. 1 Satz 2 BGB kann <strong>de</strong>r Amtsträger bei einem Fahrlässig keits -<br />

13<br />

1


RECHT<br />

vorwurf nur dann in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, wenn »<strong>de</strong>r<br />

Verletzte nicht auf an<strong>de</strong>re Weise Ersatz zu verlangen vermag«.<br />

Diese an<strong>de</strong>rweitige Ersatzmöglichkeit ergibt sich im Zusammen -<br />

hang mit Baumaßnahmen in aller Regel dann, wenn <strong>de</strong>r ge schä -<br />

digte Bauherr sich auch bei einem <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bau be tei lig ten –<br />

maßgeblich sind das <strong>de</strong>r Architekt und <strong>de</strong>r Bauunter nehmer –<br />

<strong>de</strong>shalb schadlos halten kann, weil auch sie <strong>de</strong>r Vorwurf eines<br />

schuldhaften Fehlverhaltens trifft. Auch im BGH-Fall sahen die<br />

ÖbVI eine Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Bauunternehmers und <strong>de</strong>s<br />

bauaufsichtsführen<strong>de</strong>n Architekten, sodass sie ihren Haftungs -<br />

ausschluss mit <strong>de</strong>m Hinweis auf § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB begrün<strong>de</strong>t<br />

haben.<br />

Der BGH folgte dieser Verteidigung <strong>de</strong>r ÖbVI jedoch nicht und<br />

begrün<strong>de</strong>te das damit, dass sowohl die Lageplanerstellung als<br />

auch die Gebäu<strong>de</strong>einmessung privatrechtlicher Natur seien und<br />

sich nicht als hoheitliche Tätigkeit <strong>de</strong>r ÖbVI im Sinne <strong>de</strong>r §§ 1,<br />

2 VermGBln darstellten.<br />

DIE ENTSCHEIDUNG DES BGH KANN<br />

NICHT ÜBERZEUGEN. IM EINZELNEN:<br />

Begrifflich ist zunächst klarzustellen, dass es hier nicht um<br />

eine Gebäu<strong>de</strong>einmessung o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>vermessung im ei -<br />

gentlichen vermessungsrechtlichen Sinne, son<strong>de</strong>rn um eine<br />

Gebäu<strong>de</strong>absteckung ging, also um die Übertragung <strong>de</strong>r Projektgeometrie<br />

in die Örtlichkeit. Diese Absteckung ist zwei -<br />

fel los allein privatrechtlicher Natur und keine hoheitliche<br />

Aufgabe.<br />

Ganz an<strong>de</strong>rs verhält es sich mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Lageplanes<br />

zur Bauvorlage. Auch sie soll nach Ansicht <strong>de</strong>s BGH keine<br />

ho heitliche Tätigkeit <strong>de</strong>r ÖbVI darstellen. Eine über zeugen<strong>de</strong><br />

Begründung dafür liefert <strong>de</strong>r BGH nicht. Er verweist lapidar<br />

auf vorangegangene eigene Rechtsprechung sowie Entscheidungen<br />

von Obergerichten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nord rhein-Westfalen<br />

und auf eine Entscheidung <strong>de</strong>s Kammergerichts Berlin aus<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1998. Hiernach sei die Beauftragung (mit <strong>de</strong>r La -<br />

ge planerstellung für die Bauvorlage) als Werkvertrag ein zu -<br />

stufen.<br />

Dabei sind jedoch <strong>de</strong>m BGH die Rechtsgrundlagen für die<br />

Tätigkeit <strong>de</strong>r ÖbVI im Zuge <strong>de</strong>r Erstellung eines Lageplanes<br />

zur Bauvorlage in Berlin aus <strong>de</strong>m Blick geraten. Hervor zu -<br />

heben dazu sind folgen<strong>de</strong> Bestimmungen:<br />

a. Nach § 2 Abs. 2 VermGBln wirken ÖbVI an <strong>de</strong>r Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r in § 1 VermGBln beschriebenen und <strong>de</strong>r öffent lichen<br />

Aufgabe unterfallen<strong>de</strong>n raumplanerischen und städtebaulichen<br />

Vermessungsaufgaben mit. § 24 VermGBln<br />

<strong>de</strong>finiert die Vermessungsaufgaben für raumplanerische<br />

und städtebauliche Zwecke, dabei erfasst Nr. 5 Vermessungen,<br />

die bauordnungsrechtlich erfor<strong>de</strong>rlich sind, also<br />

auch die Erstellung <strong>de</strong>s Lageplanes zur Bauvorlage.<br />

b. Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauVerfVO ist <strong>de</strong>r Lageplan zwingend<br />

von einer »Vermessungsstelle nach § 2 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

über das Vermessungswesen in Berlin« anzufertigen, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> verzichtet hierauf (<strong>de</strong>m<br />

vom BGH mitgeteilten Sachverhalt ist nicht zu entneh -<br />

men, dass hier die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> einen <strong>de</strong>rartigen<br />

Verzicht erklärt hatte).<br />

Bei dieser Vorschriftenlage ist die Erstellung <strong>de</strong>s Lageplanes<br />

zur Bauvorlage in Berlin die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.<br />

Zur Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht<br />

verwen<strong>de</strong>t die Rechtsprechung maßgeblich die sogenannte<br />

Zuordnungstheorie. Danach ist für die Zuordnung<br />

eines Tat bestan<strong>de</strong>s zum öffentlichen Recht ausschließlich<br />

ent schei <strong>de</strong>nd, ob ein Amtsträger aufgrund von Rechtssätzen<br />

han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>ren Zuordnungssubjekt ausschließlich ein Träger<br />

öffentlicher Gewalt ist (Gemeinsamer Senat <strong>de</strong>r obersten<br />

Gerichtshöfe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, Beschluss vom 10. April 1986 –<br />

GmS OGB 1/85). Ausschlaggebend ist, ob <strong>de</strong>r Sachverhalt<br />

Rechts sätzen unterworfen ist, die für je<strong>de</strong>rmann gelten, o<strong>de</strong>r<br />

ob <strong>de</strong>r Sachverhalt einem Son<strong>de</strong>rrecht <strong>de</strong>s Staates o<strong>de</strong>r sons -<br />

tiger Träger öffentlicher Aufgaben unterworfen ist (Ge mein -<br />

samer Senat <strong>de</strong>r obersten Gerichtshöfe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, Beschluss<br />

vom 10. Juli 1989 – GmS OBG 1/88).<br />

Die §§ 1, 24 VermGBln sowie § 3 BauVerfVO beinhalten ein<br />

<strong>de</strong>rartiges Son<strong>de</strong>rrecht, das ausschließlich die Vermessungs -<br />

stellen nach § 2 VermGBln zur Erstellung eines Lageplanes<br />

zum Bauantrag berechtigt. Daher unterfällt die Erstellung<br />

ei nes Lageplanes zum Bauantrag durch ÖbVI <strong>de</strong>m öffent -<br />

lichen Recht und nicht <strong>de</strong>m Privatrecht.<br />

Die vom BGH in Bezug genommene vorangegangene Rechtsprechung<br />

trifft weitestgehend gar nicht <strong>de</strong>n hier zur Ent -<br />

scheidung stehen<strong>de</strong>n Sachverhalt, son<strong>de</strong>rn Streitigkeiten,<br />

die zweifellos zivilrechtlicher Natur sind, nämlich insbe -<br />

son<strong>de</strong>re Haftungstatbestän<strong>de</strong> aus einer falschen Ge bäu <strong>de</strong> -<br />

absteckung. Einzige Ausnahme ist die Entscheidung <strong>de</strong>s<br />

Kammergerichts Berlin (6. Senat) vom 16. Januar 1998 –<br />

6 U 7012/97. Gegenstand dieses Verfahrens war die Beur tei -<br />

lung <strong>de</strong>r rechtlichen Qualität <strong>de</strong>r Vergütungsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

ÖbVI für die Anfertigung eines Lageplanes. Unter Hinweis<br />

auf <strong>de</strong>n – auch in <strong>de</strong>r jetzigen Entscheidung <strong>de</strong>s BGH – zitierten<br />

Beschluss <strong>de</strong>s BGH vom 14. Januar 1993 (I ZB 24/91)<br />

war <strong>de</strong>r 6. Senat <strong>de</strong>r Auffassung, dass die Beauftragung und<br />

Vergütung <strong>de</strong>s ÖbVI <strong>de</strong>m bürgerlichen Recht unterfallen. Der<br />

BGH-Beschluss vom 14. Januar 1993 betraf aber eine ganz<br />

an<strong>de</strong>re Ausgangslage, nämlich einen Wettbewerbsstreit zwi -<br />

14<br />

1


RECHT<br />

schen einem ÖbVI und <strong>de</strong>m Amtsvorstand eines staatlichen<br />

Vermessungsamtes in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

BGH dort zunächst erläutert hat, dass die Tätigkeit <strong>de</strong>s<br />

ÖbVI öffentlich-rechtlich geprägt sei, fährt er fort:<br />

»Der danach öffentlich-rechtlich geprägte<br />

Charakter <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieurs beschränkt sich aber<br />

auf die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen,<br />

die <strong>de</strong>r Staat als ihrer Natur nach zu seinem<br />

öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich gehörend<br />

auf <strong>de</strong>n Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />

<strong>de</strong>legiert hat. Dies lässt unberührt, dass <strong>de</strong>r<br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ein<br />

freiberuflich tätiger Vermessungsingenieur ist,<br />

<strong>de</strong>r – ungeachtet <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen<br />

Charak ters seiner Tätigkeit bei Durchführung<br />

seiner Aufgaben – für die Erlangung von Aufträgen<br />

selbst werbend tätig sein muss, <strong>de</strong>r vom Staat<br />

keine Besoldung erhält und <strong>de</strong>ssen Entgelt keine<br />

öffentlich-rechtliche Gebühr ist, son<strong>de</strong>rn ein im<br />

Streitfall vor <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen Gerichten einzu -<br />

klagen<strong>de</strong>s privatrechtliches Honorar … Mit Blick<br />

auf diese privatrechtliche Ausgestaltung <strong>de</strong>r Auftragsbegründung<br />

und -vergütung <strong>de</strong>r Öffentlich<br />

bestellten Vermessungsingenieure unterfallen<br />

diejenigen Rechtsbeziehungen, die sich aus <strong>de</strong>r<br />

Konkurrenzsituation im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Erlangung von Vermessungsaufträgen ergeben<br />

und die von <strong>de</strong>n Vermessungsämtern und <strong>de</strong>n<br />

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />

gleichermaßen durchgeführt wer<strong>de</strong>n können, <strong>de</strong>r<br />

Beurteilung durch die or<strong>de</strong>ntlichen Gerichte …«<br />

Die Überlegung <strong>de</strong>s BGH, <strong>de</strong>n damaligen Rechtsstreit <strong>de</strong>m<br />

Zi vilrecht zuzuordnen, war also allein durch das streitige Wett -<br />

bewerbsverhältnis zwischen ÖbVI und Vorstand <strong>de</strong>s staat -<br />

lichen Vermessungsamtes begrün<strong>de</strong>t. Daraus lässt sich nicht<br />

ableiten, dass auch die Anfertigung eines Lageplanes zur<br />

Bauvorlage durch einen ÖbVI <strong>de</strong>m Privatrecht unterfällt.<br />

Auch berücksichtigt <strong>de</strong>r BGH nicht, dass <strong>de</strong>r 7. Senat <strong>de</strong>s<br />

Kam mergerichts Berlin mit Beschluss vom 4. Juli 1997 –<br />

7 W 3008/97 – eine <strong>de</strong>m 6. Senat entgegengesetzte Auffas -<br />

sung vertreten hat und zu <strong>de</strong>m Ergebnis gelangt ist, dass <strong>de</strong>r<br />

ÖbVI bei <strong>de</strong>r Erstellung eines »amtlichen« Lageplanes hoheitlich<br />

tätig wer<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r amtliche Lageplan als zeichnerische<br />

Darstellung <strong>de</strong>s Grundstückes und seiner Grenz -<br />

verhältnisse sowie <strong>de</strong>s geplanten Bauvorhabens sei not -<br />

wendiger Bestandteil <strong>de</strong>s Bauantrages und diene <strong>de</strong>r Fortführung<br />

<strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters, also einer hoheitlichen<br />

Aufgabe.<br />

Insgesamt ist daher festzustellen, dass die Ansicht <strong>de</strong>s BGH über<br />

die privatrechtliche Natur <strong>de</strong>r Erstellung eines Lageplanes zur<br />

Bauvorlage in Berlin einer rechtlichen Überprüfung nicht stand -<br />

hält. Dennoch ist die Entscheidung nun veröffentlicht, sodass<br />

zu befürchten ist, dass sie bei sich bieten<strong>de</strong>r Gelegenheit von<br />

<strong>de</strong>n Instanzgerichten unkritisch übernommen wird. Dem sollte<br />

mit allem Nachdruck entgegengetreten wer<strong>de</strong>n.<br />

Dr. Rüdiger Holthausen<br />

BDVI-Justitiar<br />

r.holthausen@esser-holthausen.<strong>de</strong><br />

15<br />

1


DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />

TECHNIK<br />

38. Jahrgang<br />

2012<br />

Zeitschrift <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. | www.<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

HEFT<br />

ISSN 0342-6165<br />

4<br />

In Berlin<br />

Interview mit<br />

BDVI-Präsi<strong>de</strong>nt<br />

Michael Zurhorst<br />

In Gefahr<br />

Wie schütze ich<br />

meine E-Reputation?<br />

In Anwendung<br />

Qualitätsmanagementsysteme<br />

in ÖbVI-Büros<br />

16<br />

1


TECHNIK<br />

Der Berliner Fernsehturm<br />

und seine Maße<br />

EIN FORUM-INTERVIEW | VON WOLFGANG GUSKE<br />

»Ihr habt bei Eurem Titelbild Radius und Durchmesser vertauscht« – diese Anmerkung erhielt<br />

die Redaktion zum letzten FORUM-Heft von Peter Schmidt, ÖbVI in Berlin, zur Bemaßung <strong>de</strong>s<br />

Berliner Fernsehturms.<br />

Er hat recht, das erstaunt nicht, wenn man Peter Schmidt kennt<br />

und weiß, dass er sich lange und intensiv auch mit <strong>de</strong>m Fernseh -<br />

turm beschäftigt hat. Also hat sich die Redaktion entschlossen,<br />

ihn direkt zu befragen, und hingeschickt wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r ihn aus<br />

<strong>de</strong>r Schriftleitung am längsten kennt, nämlich schon weit über<br />

30 Jahre, und <strong>de</strong>r außer<strong>de</strong>m mit ihm gemeinsam zum 1. Dezember<br />

1993 die öffentliche Bestellung erhielt.<br />

Das Gespräch fand bei ihm zu Hause statt, da er zurzeit lei<strong>de</strong>r<br />

gesundheitliche Probleme hat, was aber keinen Einfluss auf sein<br />

Interesse und Engagement gera<strong>de</strong> auch an fachlichen und be -<br />

rufspolitischen Fragen hat.<br />

FORUM | Vielen Dank für <strong>de</strong>ine Aufmerksamkeit für unser<br />

FORUM und für <strong>de</strong>ine Bereitschaft zu diesem Gespräch.<br />

Vielleicht kannst du eingangs ein paar Worte über dich<br />

und <strong>de</strong>inen Wer<strong>de</strong>gang sagen.<br />

PETER SCHMIDT | Ja, was gibt es da zu sagen? Ich bin Jahrgang<br />

1943, habe 1962 mein Abitur gemacht, das war bekanntermaßen<br />

eine ereignisreiche Zeit, die Mauer stand ein Jahr, in <strong>de</strong>r DDR<br />

wur <strong>de</strong> die Wehrpflicht eingeführt und das Hochschul wesen reformiert.<br />

Ich wollte Mathematik studieren, das war aber direkt<br />

im Anschluss an die Schule kaum möglich. Als eine Voraussetzung<br />

musste erst ein Beruf gelernt wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>m Berufsberatungszentrum, zu <strong>de</strong>m ich ging, war zufällig<br />

auch ein Ausbil<strong>de</strong>r für Vermessungsfacharbeiter im Raum. Als<br />

<strong>de</strong>r von meinem Interesse für Mathematik hörte, hat er mich<br />

über zeugt, in die Vermessung einzusteigen. Also wur<strong>de</strong> ich Vermessungsfacharbeiter.<br />

Ich habe später tatsächlich begonnen,<br />

Mathematik zu studieren, habe aber nach fünf Semestern end -<br />

gül tig gewechselt und in Dres<strong>de</strong>n Vermessung studiert.<br />

Nach <strong>de</strong>m Studium habe ich überwiegend als Spezial mess trupp -<br />

führer im Kombinat Geodäsie und Kartographie gearbeitet, zwi -<br />

schenzeitlich auch einige Jahre als Ausbil<strong>de</strong>r für Vermessungsfacharbeiter.<br />

1989/90 begann mit <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> ein ganz neuer Abschnitt in<br />

meinem beruflichen Leben. Am 1. September 1990 habe ich mein<br />

Büro gegrün<strong>de</strong>t und als 30a-Ingenieur* wur<strong>de</strong>n jetzt Bereiche<br />

wich tig, in <strong>de</strong>nen ich früher zwar auch gearbeitet hatte, aber<br />

unter ganz an<strong>de</strong>ren Voraussetzungen, z. B. im Liegenschaftska -<br />

taster. Vor allem aber hatte ich durch die freiberufliche Tätigkeit<br />

ein völlig neues Berufsgefühl.<br />

1993 habe ich die Prüfung gemacht, die nach unserem Ver mes -<br />

sungsgesetz <strong>de</strong>n »Quereinsteigern«, also Diplom-Ingenieurren,<br />

offensteht, die die ÖbVI-Bestellung anstreben und die Voraussetzungen,<br />

wie praktische Erfahrungen in <strong>de</strong>n hoheitlichen Vermessungsaufgaben,<br />

erfüllen. Dann haben wir bei<strong>de</strong> ja am selben<br />

Tag unsere Bestellungsurkun<strong>de</strong> als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

erhalten. Seit<strong>de</strong>m bin ich ÖbVI. Auf diese<br />

Bestellung bin ich heute noch genauso stolz wie 1993.<br />

Jetzt aber zum eigentlichen Grund unseres Gespräches –<br />

zum Fernsehturm.<br />

SCHMIDT | Mit <strong>de</strong>m Fernsehturm beschäftige ich mich schon<br />

seit meinem Studium – das Thema meiner Diplomarbeit war<br />

»Schwingungsmessungen am Fernseh- und UKW-Turm Berlin«.<br />

* 1990 wur<strong>de</strong> das Berliner Vermessungsgesetz um <strong>de</strong>n § 30a ergänzt. Danach war es möglich, Vermessungsingenieuren aus <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen DDR eine befristete Genehmigung für Tätigkeiten zu erteilen, die <strong>de</strong>n ÖbVI vorbehalten waren.<br />

17<br />

1


IMMOBILIEN TECHNIK<br />

Danach war ich an <strong>de</strong>n regelmäßigen Überwachungsmessungen<br />

beteiligt, die zunächst jährlich und später alle drei Jahre durch -<br />

geführt wur<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n die Messungen zu -<br />

nächst nicht weitergeführt – vielleicht waren die Zustän dig kei -<br />

ten nicht klar. Die letzten Messungen in diesem festen Turnus<br />

haben wir im Januar 1990 gemacht, dann erst wie<strong>de</strong>r 2006 und<br />

letztmalig im September 2009.<br />

Welche Vermessungsleistungen sind o<strong>de</strong>r waren<br />

in diesem Zusammenhang konkret gefragt?<br />

SCHMIDT | Es geht sowohl um Schwingungsmessungen, die<br />

ich ja schon in meiner Diplomarbeit untersucht habe, als auch<br />

um Setzungsmessungen.<br />

Daneben haben wir aber auch die Sanierung <strong>de</strong>s Turmes 1997<br />

vermessungstechnisch betreut. In diesem Rahmen ist eine neue<br />

Turmhöhenbestimmung durchgeführt wor<strong>de</strong>n, weil im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Sanierungsarbeiten <strong>de</strong>r Antennenzylin<strong>de</strong>r erneuert wur<strong>de</strong>. Da -<br />

mit hat sich auch die Höhe verän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Oberkante <strong>de</strong>s Blitzfangstabes ist von uns mit<br />

368,22 m ermittelt wor<strong>de</strong>n. Ursprünglich hatte <strong>de</strong>r Turm eine<br />

Höhe von rund 365 m. Die von uns mit 368,20 m bestimmte<br />

Hö he fin<strong>de</strong>t man heute in allen offiziellen Beschreibungen.<br />

Noch einmal zu eurem Titelbild. Prinzipiell richtig, wenn Ihr statt<br />

Radius Durchmesser schreibt, also <strong>de</strong>r Antennenzylin<strong>de</strong>r hat oben<br />

einen Durchmesser von 1,80 m und die Kugel hat einen Durch -<br />

messer von 32 m, übrigens genauso wie <strong>de</strong>r Turmfuß.<br />

Oberhalb <strong>de</strong>r Kugel befin<strong>de</strong>t sich das 1 m starke Tragepo<strong>de</strong>st<br />

aus Stahlbeton mit einem Durchmesser von 16 m, das <strong>de</strong>n Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Betonschaftes bil<strong>de</strong>t. Auf diesem Po<strong>de</strong>st stand <strong>de</strong>r<br />

Kran, mit <strong>de</strong>m die Kugelsegmente nach oben transportiert wur<strong>de</strong>n.<br />

Heute wird es für Einrichtungen zur Wartung und Pflege<br />

genutzt. Auf ihm ist <strong>de</strong>r Antennenträger montiert. Die Antennen<br />

selbst befin<strong>de</strong>n sich im oberen Teil, in einem GFP-Zylin<strong>de</strong>r.<br />

Die bei<strong>de</strong>n Ringe unterhalb <strong>de</strong>r Kugel sind Evakuierungsbühnen.<br />

Einige Worte zu <strong>de</strong>n Schwingungsmessungen. Bekanntlich wei -<br />

sen hohe, schlanke Bauwerke witterungsbedingte Bewegungen<br />

auf. Unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n diese in langperiodische Bewegungen,<br />

hervorgerufen im Wesentlichen durch Sonneneinstrahlung,<br />

und kurzperiodische, durch Win<strong>de</strong>inflüsse hervorgerufene Bewegungen.<br />

Ich habe in meiner Diplomarbeit die Windschwingungen unter -<br />

sucht.<br />

In <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegevorschrift für <strong>de</strong>n Turm gab es eine<br />

Anlage »Ingenieurtechnische Vermessung«. Danach war die Verformung<br />

<strong>de</strong>s Turmes infolge Win<strong>de</strong>influss gleichzeitig in drei<br />

vorgegebenen Höhen zu bestimmen:<br />

Oberkante Zylin<strong>de</strong>r bei 360 m<br />

Antennenträger bei 305 m<br />

Oberkante Montageplattform bei 250 m<br />

Es sollte ein Verfahren entwickelt wer<strong>de</strong>n, das diese gleichzei -<br />

tige Verformungsbestimmung ermöglicht. Dazu habe ich foto -<br />

gram metrische Verfahren untersucht.<br />

Am Turm wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Höhen jeweils zwei Leuchtmarken<br />

mit einem bekannten Abstand angebracht, über <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

jeweilige Maß stab ermittelt wer<strong>de</strong>n konnte. Dafür bin ich übrigens<br />

über die Lei ter innerhalb <strong>de</strong>s Antennträgers bis nach oben<br />

gekraxelt – zum Glück waren ringsherum Wän<strong>de</strong>.<br />

Um die Belichtungszeit für die Erfassung einer kompletten Aus -<br />

lenkung zu bestimmen, musste die Schwingungsdauer bestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n. Das ist durch steile Theodolitzielung und Zeiterfassung<br />

erfolgt. Für Einzelheiten ist hier nicht <strong>de</strong>r Raum. Als Ergebnis<br />

konnte ich feststellen, dass bei Windgeschwindigkeiten von<br />

30 m/s folgen<strong>de</strong> Maximalwerte auftraten:<br />

58 cm in 360 m Höhe<br />

39 cm in 305 m Höhe<br />

23 cm in 250 m Höhe<br />

18<br />

1


TECHNIK<br />

Die mittleren Fehler lagen dabei zwischen ± 15 und ± 11 mm.<br />

Gleichmäßige Schwingungen in dieser Größenordnung treten aber nur<br />

auf, wenn das Tilgerpen<strong>de</strong>l im obersten Teil <strong>de</strong>s Antennenträgers arretiert<br />

ist. Dieses Tilgerpen<strong>de</strong>l besteht aus einer frei schwingen<strong>de</strong>n Masse<br />

von rund 1,5 t und ist hydraulisch mit <strong>de</strong>m Antennenträger verbun<strong>de</strong>n.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Eigenschwingungsfrequenzen von<br />

Pen<strong>de</strong>l (T = 1 s) und Bauwerk (T = 7,2 s) wer<strong>de</strong>n die Turmschwingungen<br />

gedämpft. Schwingungen bei größeren Windgeschwindigkeiten als<br />

30 m/s konnten von mir nicht gemessen wer<strong>de</strong>n, weil bei größeren Wind -<br />

geschwindigkeiten das Pen<strong>de</strong>l nicht arretiert wer<strong>de</strong>n durfte.<br />

Setzungsmessungen gehören ja zu <strong>de</strong>n täglichen Aufgaben <strong>de</strong>s Geodäten.<br />

Die haben wir über 20 Jahre regelmäßig durchgeführt. Dazu wur<strong>de</strong>n<br />

Bolzen am inneren Kreisfundament für die Stahlkonstruktion <strong>de</strong>s<br />

Fahrstuhlschachtes sowie am Stahlbetonschaft angebracht. Insgesamt<br />

sind von uns für die Setzungsmessungen acht Nivellementsschleifen<br />

beobachtet wor<strong>de</strong>n.<br />

Während in <strong>de</strong>r eigentlichen Bauphase spürbare Setzungen registriert<br />

wur<strong>de</strong>n und die Messungen in kurzen Abstän<strong>de</strong>n erfolgten, waren nach<br />

<strong>de</strong>r Fertigstellung nur noch geringe Setzungen festzustellen.<br />

Zwischen 1990 und 2009 sind am inneren Kreisfundament nur Än<strong>de</strong> -<br />

rungen von 1 mm aufgetreten. Am Stahlbetonschaft sind Setzungen<br />

von bis zu 3 mm festgestellt wor<strong>de</strong>n. Wir haben zwar empfohlen, 2012<br />

eine weitere Messung durchzuführen, aber wegen <strong>de</strong>r geringen Bewe -<br />

gungen ist darauf verzichtet wor<strong>de</strong>n.<br />

Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn viele interessante Bau werke<br />

betreuen können, aber <strong>de</strong>r Fernsehturm gehört sicher zu <strong>de</strong>n interessan -<br />

testen.<br />

Abschließend noch eine<br />

letzte Frage. Du hast uns<br />

ja <strong>de</strong>in Geburtsjahr verraten,<br />

über das »normale« Ren ten -<br />

eintrittsalter bist du <strong>de</strong>mnach<br />

schon geringfügig<br />

hinaus. Wie wird es mit dir<br />

als ÖbVI weitergehen?<br />

SCHMIDT | Ich wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>mnächst<br />

meine Bestellung zurückgeben. In<br />

<strong>de</strong>n vergangenen Jahren habe ich<br />

mit <strong>de</strong>m ÖbVI Christian Kersten zu -<br />

sammengearbeitet, um eine Übergabe meines Büros vorzubereiten.<br />

Wir sind uns inzwischen einig, er wird die meisten mei -<br />

ner Mitarbeiter über nehmen, was auch für mich sehr wichtig<br />

ist.<br />

Dem BDVI wer<strong>de</strong> ich aber auch zukünftig treu bleiben, um <strong>de</strong>n<br />

Kontakt mit <strong>de</strong>n Kollegen, mit <strong>de</strong>nen ich so viele Jahre verbun -<br />

<strong>de</strong>n war, nicht zu verlieren.<br />

Vielen Dank für das Gespräch. Im Namen <strong>de</strong>r Redaktion<br />

und sicher auch im Namen unserer Leser wünsche ich<br />

dir zunächst, dass du möglichst bald gesund wirst, für<br />

die Zukunft alles Gute und ich freue mich auf Treffen<br />

bei Veranstaltungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgruppe und auf weitere<br />

konstruktiv-kritische Hinweise zum FORUM.<br />

Das Interview führte für das FORUM Wolfgang Guske.<br />

Vielen Dank für <strong>de</strong>ine interessanten Informationen.<br />

Es ist bemerkenswert, was aus einem Titelbild alles wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Vielleicht sollten wir uns überlegen, ob wir so etwas<br />

mal öfter praktizieren und kleine Fehler einbauen sollten.<br />

Dr. Wolfgang Guske<br />

FORUM-Redaktion<br />

kontakt@<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

19<br />

1


ASIIN<br />

November 2012, Potsdam<br />

ASI<br />

ASIIN<br />

BDVI ist Mitglied in <strong>de</strong>r Akkreditierungsagentur für Studiengänge <strong>de</strong>r Ingenieurwissen -<br />

ASIIN<br />

Mit <strong>de</strong>r Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an<br />

20<br />

BILDUNG<br />

Bericht von <strong>de</strong>r ASIIN-Jahrestagung<br />

<strong>de</strong>utschen Hochschulen wur<strong>de</strong> auch die Systematik <strong>de</strong>r Studien -<br />

akkreditierung eingeführt. Sie dient <strong>de</strong>r Einhaltung von einheit -<br />

lichen Qualitätsstandards für alle Hochschultypen und för<strong>de</strong>rt<br />

die Weiterentwicklung von Studiengängen. Darüber hinaus wird<br />

die Studierbarkeit <strong>de</strong>s Lehrangebots in <strong>de</strong>r Regelstudienzeit ge -<br />

prüft. Die Bewertung <strong>de</strong>r Studienleistungen mit <strong>de</strong>n sogenann -<br />

ten Credit Points soll darüber hinaus die Vergleichbarkeit mit<br />

Studieren<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rer (europäischer) Län<strong>de</strong>r gewährleisten und<br />

somit einen leichteren Wechsel zwischen Hochschulen in Euro -<br />

pa und <strong>de</strong>r Welt ermöglichen.<br />

Thema <strong>de</strong>r diesjährigen Jahrestagung war <strong>de</strong>r Bezug zwischen<br />

»Hochschule und Arbeitswelt – <strong>de</strong>r Nutzen <strong>de</strong>r Akkreditierung<br />

für die Berufspraxis«. Im Fokus stan<strong>de</strong>n dabei <strong>de</strong>r mögliche und<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Mehrwert <strong>de</strong>r Akkreditierung von Hochschulbildung<br />

(Studiengängen) für die Berufspraxis, die Mitwirkungs mög lich -<br />

keiten von Unternehmen und Synergieeffekte für bei<strong>de</strong> Sei ten.<br />

Bringt die durch die Akkreditierung erreichte Quali täts steige -<br />

rung in <strong>de</strong>r Hochschulbildung auch einen Nutzen für die Arbeits -<br />

welt und welche Maßstäbe sind dafür anzulegen?<br />

Hochkarätige Referenten aus <strong>de</strong>n Hochschulen, wie Dr. Guy Haug,<br />

einer <strong>de</strong>r Väter <strong>de</strong>s Bologna-Prozesses, und <strong>de</strong>r Wirtschaft (z. B.<br />

von BASF, Deutscher Telekom, Siemens) beleuchteten die Frage -<br />

stellungen aus <strong>de</strong>n unterschiedlichen Blickwinkeln.<br />

SIIN<br />

Allgemein war Tenor, dass <strong>de</strong>r Bologna-Prozess, <strong>de</strong>m wir das ja<br />

alles zu verdanken haben, zwar vor über einem Jahrzehnt an -<br />

ASIIN<br />

hen und wird mehrheitlich auch nicht als Ersatz, son<strong>de</strong>rn als<br />

ASIIN<br />

im Anfangsstadium. Vorreiter in Deutschland ist hier u. a. die<br />

ASIIN<br />

ge stoßen wur<strong>de</strong>. Richtig angekommen ist er aber erst jetzt in<br />

allen Bereichen <strong>de</strong>r Hochschullandschaft. Die Einführung <strong>de</strong>s<br />

Bachelor- und Mastersystems allein ist dabei jedoch nur ein Bau -<br />

stein. Im Bereich <strong>de</strong>r Programmakkreditierung, also <strong>de</strong>r Akkre -<br />

TORSTEN HENTSCHEL | WEISSENBORN, HUBERTUS BRAUER | RATINGEN<br />

Der schaften, <strong>de</strong>r Informatik, <strong>de</strong>r Naturwissenschaften und <strong>de</strong>r Mathematik e. V., kurz ASIIN.<br />

Der Verein wird getragen von zahlreichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbän<strong>de</strong>n.<br />

ditierung einzelner Studiengänge, gab es sehr große Fort schrit -<br />

te. Die ASIIN hat sich dabei nicht nur in Deutschland, son<strong>de</strong>rn<br />

auch in Europa und vielen Teilen <strong>de</strong>r Welt einen sehr guten Ruf<br />

erarbeitet und bereits viele Tausend Akkreditierungen durch -<br />

geführt. Probleme gibt es vor allem immer wie<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Vor -<br />

ga ben <strong>de</strong>s Akkreditierungsrates, <strong>de</strong>r im Prinzip als Über wach -<br />

ungs instanz über allen Akkreditierungsagenturen »thront« und<br />

un gern Kompetenzen abgibt bzw. an<strong>de</strong>re Siegel neben <strong>de</strong>m ei -<br />

genen akzeptiert. Die bei Akkreditierungen regelmäßig vergebenen<br />

Siegel, vor allem die über Län<strong>de</strong>rgrenzen hinweg gelten<strong>de</strong>n,<br />

sind jedoch im internationalen Vergleich unerlässlich und stel -<br />

len einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r ASIIN dar.<br />

Die Systemakkreditierung, also die Akkreditierung einer ge sam -<br />

ten Hochschule an sich, steckt hingegen noch in <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rschu -<br />

Ergänzung bzw. Basis späterer Fachakkreditierungen gesehen.<br />

Sie soll zur »Entwicklung einer Qualitätskultur« in <strong>de</strong>n Hoch -<br />

schulen beitragen. Dies wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Hochschulver tretern bejaht,<br />

befin<strong>de</strong>t sich in fast allen Einrichtungen aber höchstens<br />

TU Ilmenau, welche sich bereits seit einigen Jahren mit diesem<br />

Thema beschäftigt.<br />

Speziell für die Praxis und damit auch für uns Geodäten lässt<br />

sich festhalten, dass bei <strong>de</strong>n Akkreditierungen weiterhin großer<br />

Wert auf die bei <strong>de</strong>r ASIIN für alle Studiengänge erstellten fachspezifisch<br />

ergänzen<strong>de</strong>n Hinweise (FEH) gelegt wer<strong>de</strong>n muss,<br />

um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.<br />

Diese legen zwar keine Inhalte fest, das tut Akkre ditierung im<br />

Übrigen nie, aber sie gewährleisten doch einen fachlich und<br />

didaktisch hochwertigen »Rahmen« für die je wei ligen Studien -<br />

gänge.<br />

1


BILDUNG<br />

ASIIN<br />

allein. So gibt es bei <strong>de</strong>n Geowissenschaftlern, speziell <strong>de</strong>n Geo -<br />

logen, mittlerweile über 70 (!) Studiengänge an Universitäten<br />

und Hochschulen, was eine Vergleichbarkeit und einen umfassen<strong>de</strong>n<br />

Überblick völlig unmöglich macht.<br />

N<br />

Das Problem <strong>de</strong>r Zersplitterung <strong>de</strong>r Bezeichnungen <strong>de</strong>r Studien -<br />

gänge wur<strong>de</strong> ebenfalls thematisiert. Damit sind wir also nicht<br />

bran chenspezifisch orientierte Studiengänge zu einer stetigen<br />

ASIIN<br />

Ausdifferenzierung führen. Es reicht <strong>de</strong>shalb nicht mehr aus,<br />

die hergebrachte Umschreibung <strong>de</strong>r Berufsqualifikation für Ingenieure<br />

beizubehalten. Es bedarf materiellrechtlicher Kriterien<br />

für eine qualitativ angemessene Berufsausbildung. Der Gesetz -<br />

entwurf zur Feststellung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit auslän discher<br />

Berufsqualifikation in Bund und Län<strong>de</strong>rn macht es dringend<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, dass sich die Ingenieurverbän<strong>de</strong> auf Min<strong>de</strong>ststu dien -<br />

zeiten und inhaltliche Kriterien verständigen, die das erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen im ingenieurwissen -<br />

ASIIN<br />

schaftlichen Bereich beschreiben. Nur so kann sichergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Feststellung von Gleichwertigkeiten von inund<br />

ausländischen Berufsqualifikationen ge währleistet wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Interessant waren auf je<strong>de</strong>n Fall auch die Ausführungen zu Qua -<br />

litätsmanagementsystemen (QMS) im Allgemeinen, wur<strong>de</strong> im<br />

BDVI doch ein ebensolches erst vor Kurzem fertiggestellt. QMS<br />

sollen danach zunächst Vertrauen schaffen (I), anschlie ßend Informationen<br />

vermitteln (II) und schließlich zu einer Ver bes se -<br />

rung führen (III). Ich <strong>de</strong>nke, das sollten auch wir ÖbVI viel mehr<br />

verinnerlichen.<br />

Nun noch zur Frage <strong>de</strong>r Mitwirkungsmöglichkeit <strong>de</strong>r Unter neh -<br />

men, also ÖbVI-Büros, am Akkreditierungsprozess. Direkt kann dies<br />

je<strong>de</strong>r Chef selbst tun, in<strong>de</strong>m er sich als Gutachter bei <strong>de</strong>r ASIIN<br />

engagiert. Die Gutachterteams beinhalten auch immer einen<br />

Vertreter aus <strong>de</strong>r Berufspraxis und Gutachter wer<strong>de</strong>n ei gent lich<br />

ASIIN<br />

immer gesucht. Wer mehr wissen möchte, kann sich gern an die<br />

Geschäftsstelle bzw. Herrn Dr. Brauer und Herrn Hentschel wen<strong>de</strong>n.<br />

Indirekt Einfluss auf die Akkreditierung nehmen wir als Verband<br />

z. B. durch Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r FEH.<br />

Im Zusammenhang mit Studienabschlüssen besteht an einer an<strong>de</strong>ren<br />

Stelle das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Einflussnahme <strong>de</strong>s Berufsverban<strong>de</strong>s.<br />

Nach <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Bologna-Prozesses geht es um<br />

Defizite in <strong>de</strong>r rechtlichen Verankerung <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung<br />

»Ingenieur«. An dieser Stelle stehen <strong>de</strong>n Akkreditierungsagenturen<br />

nur eingeschränkte Möglichkeiten <strong>de</strong>r Einflussnahme zur<br />

Verfügung.<br />

je <strong>de</strong>r Hochschulabschluss führt zu einer Qualifikation als Inge -<br />

nieur. Die Verifizierung hat sich heute erschwert, weil vielfach<br />

Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat die Initiative ergriffen und<br />

für die anstehen<strong>de</strong> Novellierung <strong>de</strong>s Ingenieurgesetzes NRW mit<br />

Berufsverbän<strong>de</strong>n einen Vorschlag erarbeitet, <strong>de</strong>r die Fest le gung<br />

von Min<strong>de</strong>ststandards bei <strong>de</strong>r inhaltlichen Ausgestaltung von<br />

Ingenieurstudiengängen in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund stellt. Das ist die<br />

Grundvoraussetzung für eine zielsichere Anwendung <strong>de</strong>s Be -<br />

rufs qualifikationsgesetzes (BQFG). Es wird eine offene Formu -<br />

lierung vorgeschlagen, die <strong>de</strong>n Hochschulen im Sinne von »Frei-<br />

ASIIN<br />

heit <strong>de</strong>r Lehre« ausreichen<strong>de</strong>n Spielraum gewährt: »Die Berufsbezeichnung<br />

darf führen …, wer das Studium einer technischen<br />

o<strong>de</strong>r naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit<br />

überwiegend ingenieurwissenschaftlichen Studieninhalten<br />

an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit<br />

von min<strong>de</strong>stens drei Studienjahren o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens<br />

sechs Theoriesemestern …« absolviert hat.<br />

Das Führen <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung »Ingenieur« ist in <strong>de</strong>n Inge -<br />

nieurgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r geregelt. Die Ausübung <strong>de</strong>r Tätigkei -<br />

ten ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebun<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>n<br />

Gesetzen beschriebenen Qualifikationen stammen noch aus <strong>de</strong>r<br />

Zeit, als die Studienabschlüsse mit <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Grad<br />

Di plom -Ingenieur abgeschlossen wur<strong>de</strong>n. Die Studieninhalte<br />

wur<strong>de</strong>n in staatlich genehmigten Studienordnungen be schrie -<br />

ben. Dementsprechend konnten sich die Ingenieurgesetze auf<br />

einfach formulierte Definitionen beschränken, wie z. B. das<br />

Ingenieurgesetz NRW: »Die Berufsbezeichnung Ingenieur/<br />

Ingenieurin allein o<strong>de</strong>r in einer Wortverbindung darf<br />

führen, wer das Studium einer technischen o<strong>de</strong>r naturwissenschaftlichen<br />

Fachrichtung an einer <strong>de</strong>ut schen<br />

Hoch schule … mit Erfolg abgeschlossen hat.«<br />

ASIIN<br />

Der Bologna-Prozess hat zu einer Vervielfältigung <strong>de</strong>r neuen<br />

Studienangebote und -abschlüsse geführt. Das hat auch zu ei -<br />

ner großen Bandbreite von Studieninhalten geführt, <strong>de</strong>ren Be -<br />

rechtigung grundsätzlich nicht infrage gestellt wird, aber nicht<br />

Es ist erfor<strong>de</strong>rlich, dass alle Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Rege -<br />

lun gen in ihre Ingenieurgesetze übernehmen, damit ein gleich -<br />

mäßiger Qualitätsstandard für die Ingenieurausbildung in<br />

Deutsch land gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Dipl.-Ing. Torsten Hentschel<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe Thüringen<br />

info@oebvi-hentschel.<strong>de</strong><br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer<br />

BDVI-Ehrenmitglied<br />

<strong>bdvi</strong>@brauer-glunz.<strong>de</strong><br />

21<br />

1


MANAGEMENT TECHNIK<br />

ALKIS ® /BIO –<br />

Hochzeit zweier Welten?<br />

FRANK KONOPKA | PRENZLAU<br />

GREGOR WEYER | POTSDAM<br />

MANFRED PEICK | BEELITZ<br />

INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht als Kürzel für die Rich tlinie<br />

2007/2/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates zur Schaffung einer Geodaten -<br />

infrastruktur (GDI) in <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft.<br />

Sie ist speziell in Bran<strong>de</strong>nburg (auch dank europäischer För<strong>de</strong>rmittel) lange nicht mehr nur ein<br />

Schlagwort, son<strong>de</strong>rn zu einer Realität mit sehr vielen bereits erfolgreich umgesetzten Projekten<br />

gewor<strong>de</strong>n – <strong>de</strong>r GEODATENINFRASTRUKTUR.<br />

Aus Analog wird Digital. Überall wer<strong>de</strong>n Geodaten erhoben, vernetzt und <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zur<br />

Verfügung gestellt. Geoportale schießen wie Pilze aus <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n, sollen Synergien erzeugen,<br />

Marktpotenziale erschließen und potenzieren.<br />

Um es mit Aristoteles auszudrücken: »Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.« Treffend<br />

gesprochen, aber wie realisieren?<br />

22<br />

1


TECHNIK<br />

DIE IDEE<br />

Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Biotoptypen und Landnutzungsdaten (BTLN-<br />

Daten) sind die Grundlage für eine Vielzahl von Verfahren <strong>de</strong>r<br />

Umweltverwaltungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r und Kommunen.<br />

Im Land Bran<strong>de</strong>nburg wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r BTLN die gesetz -<br />

lich geschützten Biotope erfasst, die Grundlagen für die Pflegeund<br />

Entwicklungsplanung <strong>de</strong>r Nationalparke, Biosphärenre ser -<br />

vate und Naturparke geschaffen sowie die FFH-Lebensraumtypen -<br />

kartierung für das europäische Biotopverbundsystem gemäß<br />

NATURA2000 durchgeführt.<br />

Die im Kataster nachgewiesene tatsächliche Nutzung dient ne -<br />

ben statistischen und steuerlichen Zwecken auch <strong>de</strong>r näheren<br />

Beschreibung eines Grundstücks.<br />

Die tatsächliche Nutzung <strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters beschreibt<br />

die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erhebung vorgefun<strong>de</strong>ne tatsächliche Bo<strong>de</strong>nnutzung<br />

bzw. die durch die Art <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbe<strong>de</strong>ckung, <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r baulichen Anlagen anzunehmen<strong>de</strong><br />

tatsächliche Nutzung.<br />

Bei einer oberflächlichen Betrachtung <strong>de</strong>r Biotoptypen und <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Nutzung ist man geneigt, wenige Gemeinsam -<br />

keiten o<strong>de</strong>r Berührungspunkte in <strong>de</strong>n Datenkategorien zu er -<br />

kennen.<br />

Die die tatsächliche Nutzung bestimmen<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nnutzung wird<br />

jedoch bei näherer Betrachtung <strong>de</strong>finiert durch die Art <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbe<strong>de</strong>ckung,<br />

durch vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung o<strong>de</strong>r bauliche Anlagen.<br />

Bei einer Differenzierung innerhalb <strong>de</strong>r Biotoptypen (BTLN)<br />

gilt als Hauptmerkmal allgemein die Vegetation, die unter be -<br />

stimmten Voraussetzungen mit <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbe<strong>de</strong>ckung<br />

gleichgesetzt wer<strong>de</strong>n kann. Somit wird es möglich, be stimmte<br />

Biotoptypen <strong>de</strong>finierten Arten <strong>de</strong>r tatsächlichen Nutzung zu -<br />

zuordnen.<br />

Ein einleuchten<strong>de</strong>s Beispiel ist <strong>de</strong>r Wald. Aus Biotoptypensicht<br />

kann ein Wald durchaus mehrere Hun<strong>de</strong>rt verschie<strong>de</strong>ne Klas -<br />

sen, also Einzelflächen beinhalten. Die tatsächliche Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Katasters unterschei<strong>de</strong>t lediglich in die bekannten Klassen<br />

Na<strong>de</strong>l-, Laub- o<strong>de</strong>r Mischwald.<br />

Will man aus <strong>de</strong>n Biotoptypen also diese drei Flächentypen ab -<br />

leiten, besteht die Hauptarbeit darin, eine »Umsetzungstabelle«<br />

zu erarbeiten, in <strong>de</strong>r die Experten festlegen, welcher Bio toptyp<br />

unter Na<strong>de</strong>l- o<strong>de</strong>r Laub- o<strong>de</strong>r Mischwald fällt. Den »Rest« kann<br />

man dann getrost einer Software überlassen.<br />

Wie kommt man aber nun von einer einleuchten<strong>de</strong>n I<strong>de</strong>e zu<br />

ei ner realistischen Umsetzung?<br />

Sprich: Wie verheiratet man ganz pragmatisch zwei bisher in<br />

mehrfacher Hinsicht getrennte Welten wie ALKIS® und BIO, um<br />

damit dann die anfallen<strong>de</strong>n Synergien nutzen zu können?<br />

Dazu gehören wie fast immer mehrere glückliche Umstän<strong>de</strong>.<br />

In unserem Fall waren dies konkret:<br />

1 | zwei Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführer einer Ingenieurgesellschaft für Umweltplanung<br />

und Fernerkundung, die über die Fähigkeit inter -<br />

disziplinären Denkens und genügend Fantasie verfüg ten,<br />

um die o. g. Zusammenhänge zu erkennen, und traditio nell<br />

gute Kontakte zu <strong>de</strong>n benötigten Fachbehör<strong>de</strong>n pflegen<br />

2 | das nach <strong>de</strong>r Ersterhebung 1992 dringend erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Projekt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sumweltverwaltung Bran<strong>de</strong>nburgs zur<br />

erneuten lan<strong>de</strong>sweiten Erhebung von Biotoptypendaten<br />

3 | eine Katasterverwaltung, die <strong>de</strong>n immensen Effekt aktueller<br />

Daten <strong>de</strong>r Folie »Tatsächliche Nutzung« erkannte<br />

und die sich mit <strong>de</strong>r Projekti<strong>de</strong>e ergeben<strong>de</strong>n Synergien<br />

gerne nutzen möchte<br />

Der Rest ist – relativ – einfach:<br />

Und fertig.<br />

Prozessketten bil<strong>de</strong>n<br />

Integration <strong>de</strong>r Daten in das ALKIS®-Mo<strong>de</strong>ll<br />

erfolgreicher Test <strong>de</strong>r Ergebnisse auf ihre<br />

praktische Nutzbarkeit<br />

Na gut, wir geben zu, ein bisschen Arbeit war schon noch dabei.<br />

Die eigentlichen Herausfor<strong>de</strong>rungen solcher Projekte liegen ne -<br />

ben <strong>de</strong>m fachlichen Part naturgemäß auf ganz an<strong>de</strong>ren Fel<strong>de</strong>rn.<br />

Eine gute I<strong>de</strong>e ist nichts wert, wenn sie nicht auch mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Vehemenz und einer gehörigen Portion Sturheit<br />

verfolgt wird.<br />

AUSGANGSLAGE<br />

Eine einleuchten<strong>de</strong> I<strong>de</strong>e ist die Grundvoraussetzung für das Ge -<br />

lingen, aber wie immer liegt die Herausfor<strong>de</strong>rung im Detail. Ein<br />

wichtiges Detail bil<strong>de</strong>n die semantischen Unterschie<strong>de</strong> zwi schen<br />

Biotoptypen und tatsächlicher Nutzung.<br />

Ein Biotoptyp ist ein abstrahierter Typus aus <strong>de</strong>r<br />

Gesamtheit gleichartiger o<strong>de</strong>r ähnlicher Biotope und<br />

dient <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Landschaft im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r Naturschutzgesetze. |1|<br />

Die Tatsächliche Nutzung ist Bestandteil <strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters.<br />

Sie beschreibt die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Erhebung vorgefun<strong>de</strong>ne tatsächliche Bo<strong>de</strong>nnutzung.<br />

|1| WIKIPEDIA: http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Biotoptyp<br />

23<br />

1


TECHNIK<br />

Die nachstehen<strong>de</strong> Tabelle ver<strong>de</strong>utlicht die unterschiedlichen<br />

Erfassungsmerkmale <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Datenarten.<br />

Merkmale BTLN TN<br />

Erfassungstiefe hoch, feingliedrig gering<br />

Erfassungsmaßstab 1:10.000 1:1.000<br />

Objektdarstellung Punkt-, Linien-, Flächenobjekte Flächenobjekte<br />

Min<strong>de</strong>stflächen 0,5 ha, bei wichtigen Strukturen _> 300 m²<br />

gegebenenfalls geringer<br />

Der Aufbau <strong>de</strong>r Liste <strong>de</strong>r Biotoptypen (Biotoptypenschlüssel) ist<br />

lan<strong>de</strong>sweit einheitlich, die Einteilung erfolgt in einer achtstelli -<br />

gen, streng hierarchisch geglie<strong>de</strong>rten, numerischen Co die rung.<br />

Es wer<strong>de</strong>n zwölf Hauptgruppen durch die ersten bei<strong>de</strong>n Stellen<br />

<strong>de</strong>finiert. Davon ausgehend wer<strong>de</strong>n die Bestands eigen schaften<br />

(bis zur fünften Stelle) und zusätzlich gegebenenfalls Ausprägungen,<br />

Nutzungen, Pflanzengesellschaften, Standort eigen schaf -<br />

ten o<strong>de</strong>r Zusatzmerkmale auf <strong>de</strong>n Stellen 6 bis 8 angegeben.<br />

Die konkreten Definitionen <strong>de</strong>r bran<strong>de</strong>nburgischen Biotoptypen<br />

beruhen vor allem auf <strong>de</strong>r Methodik einer terrestrischen »Vor-<br />

Ort«-Biotopkartierung |2|. Eine Vielzahl von Differenzierungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Bereich differenzierter Pflanzengesellschaften<br />

o<strong>de</strong>r Standorteigenschaften, können alleine über das Mittel <strong>de</strong>r<br />

Fernerkundung nicht getroffen wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits sind z. B.<br />

Aspekte <strong>de</strong>r räumlichen Verteilung wie Mischungsverhältnisse<br />

im Wald, Bestandsdichten u. a. durch stereoskopische Luftbild -<br />

interpretation wesentlich besser zu <strong>de</strong>tektieren. Aus diesem<br />

Grund wird <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>ne Schlüssel im Zuge dieses Vor habens<br />

auf die Belange <strong>de</strong>r Luftbildinterpretation geän<strong>de</strong>rt und optimiert.<br />

Um die weiteren Merkmale zu integrieren, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

be stehen<strong>de</strong>n acht Stellen zwei weitere für die Klasse 8 (Wald)<br />

hinzugefügt, sodass im Ergebnis ein zehnstelliger Schlüssel im<br />

Vorhaben Verwendung fin<strong>de</strong>t.<br />

Aufgrund einer höheren Erfassungstiefe (ca. 2.800 mögliche<br />

Biotoptypen) im sogenannten Offenland und Wald (unbebaute<br />

Gebiete) können einzelne Merkmale o<strong>de</strong>r Bestandteile einer BTLN<br />

in verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsarten enthalten sein. An<strong>de</strong>rer seits<br />

wird die tatsächliche Nutzung in <strong>de</strong>n Bereichen bebauter Gebiete<br />

wesentlich kleinteiliger erfasst als die Biotoptypen. Die in<br />

<strong>de</strong>r BTLN vorkommen<strong>de</strong>n linienförmigen Objekte (Straßen, We -<br />

ge, Fließgewässer etc.) bedürfen dabei noch einer geson<strong>de</strong>rten<br />

Betrachtung, da linienförmige Objekte in <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Nutzung nicht vorkommen.<br />

Die erfassungsbedingten und semantischen Unterschie<strong>de</strong> zwi -<br />

schen <strong>de</strong>n BTLN-Daten und <strong>de</strong>r tatsächlichen Nutzung wirken<br />

sich somit zwangsläufig auf <strong>de</strong>n technologischen Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Erfassungs- und Aggregationsvorgänge aus.<br />

Die auf bei<strong>de</strong>n Seiten unterschiedlichen Erfassungstiefen schlie -<br />

ßen die direktionale Erfassung, also eine nur in eine Richtung<br />

gerichtete Erfassung und Aggregation (BTLN ➞ TN o<strong>de</strong>r TN ➞<br />

BTLN), aus.<br />

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer bidirektionalen Er -<br />

fassung, die zum einen die im Offenland mit einer hohen<br />

Erfassungsdichte erzeugten BTLN-Daten zur tatsächlichen<br />

Nut zung aggregiert und zum an<strong>de</strong>ren die mit einer hohen Erfassungsdichte<br />

erzeugten Daten <strong>de</strong>r tatsächlichen Nutzung<br />

in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r bebauten Gebiete zu BTLN-Daten aggre -<br />

giert.<br />

METHODISCHER ANSATZ<br />

Die Erfassungsgrundlage bil<strong>de</strong>n digitale CIR-Luftbil<strong>de</strong>r als geo -<br />

metrische Referenz für Auswertungs- und Abgrenzungsarbei -<br />

ten (Datenhomogenisierung).<br />

Der Prozess <strong>de</strong>r Erzeugung <strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r tatsächlichen Nutzung<br />

stellt einen untrennbaren Bestandteil <strong>de</strong>s technologischen Ab -<br />

laufs innerhalb <strong>de</strong>r Biotoptypenerfassung dar.<br />

Die eigentliche Erfassung sowohl <strong>de</strong>r Biotoptypen als auch <strong>de</strong>r<br />

Daten <strong>de</strong>r TN erfolgt in <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Abbildung<br />

dar ge stellten Technologieschritten 2.3 und 2.4.<br />

Anhand <strong>de</strong>r Abbildung ist zu erkennen, dass bei<strong>de</strong> Prozesse<br />

in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Siedlungsklassen 10 und 12 (Siedlungsbe -<br />

reiche) eng verzahnt sind. Grundsätzlich erfolgt ein Austausch<br />

<strong>de</strong>r Erfassungsdaten hinsichtlich <strong>de</strong>r Klassen Offenland, Ge -<br />

wässer und Wald aus <strong>de</strong>n Biotoptypen in Richtung tatsächliche<br />

Nutzung und im Bereich <strong>de</strong>r Klasse Siedlung aus <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Nutzung in Richtung Biotoptypen.<br />

24<br />

|2| Biotopkartierung Bran<strong>de</strong>nburg, 2007, Band 1 und 2, Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bran<strong>de</strong>nburg<br />

1


TECHNIK<br />

1.6 Aufbau zentrale Geodatenbasis (ARCGIS-Server)<br />

2.3 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Homogenisierung <strong>de</strong>r CIR-Biotoptypen- und Landnutzungsdaten<br />

STEREOSKOPISCHE INTERPRETATION<br />

Offenland,<br />

Gewässer<br />

(Klassen 1–6, 9, 11)<br />

Wald<br />

(Klassen 7 + 8)<br />

Siedlung<br />

(Klassen 10, 12)<br />

Schulung/<br />

zentrales Training/<br />

prozess begleiten<strong>de</strong><br />

Qualitätssicherung<br />

GEOBASISDATEN<br />

ATKIS-Basis DLM<br />

SONSTIGE FACHDATEN<br />

Digitales Feldblockkataster<br />

Interpretationshilfen:<br />

• Datenspeicher Wald<br />

• DOP 20c LGB<br />

• sonstige<br />

Qualitäts -<br />

sicherung<br />

2.4 Ableitung <strong>de</strong>r tatsächlichen Nutzung<br />

STEREOSKOPISCHE INTERPRETATION<br />

Offenland,<br />

Gewässer, Wald<br />

(Klassen 1–9, 11)<br />

Siedlung<br />

(Klassen 10, 12)<br />

2.4.5 Dokumentation<br />

von Fehlern im ALKIS®<br />

GEOBASISDATEN<br />

ALKIS®<br />

2.4.6 NAS-Schnittstelle/Datenübergabe<br />

REALISIERUNG<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen<br />

»Verzahnung« <strong>de</strong>r Erfassungsprozesse »BTLN ➞ TN« wer<strong>de</strong>n die<br />

Erfassungsarbeiten für die TN auf <strong>de</strong>r einheitlichen Systemplatt -<br />

form von ARCGIS 9.3 ausgeführt.<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Erfassungsarbeiten bil<strong>de</strong>te das Wegenetz <strong>de</strong>s<br />

ATKIS-DLM. Dies liegt darin begrün<strong>de</strong>t, dass die im ATKIS-DLM<br />

enthaltenen Polygonshapes <strong>de</strong>s Wegenetzes zum einen die Abgrenzung<br />

zu <strong>de</strong>n einzelnen Biotoptypenklassen bil<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren<br />

die Mittelachse <strong>de</strong>r im Kataster nach zu wei sen<strong>de</strong>n flä chen -<br />

haften Nutzungsartenobjekte (Straßen, Wege, Eisenbahntras -<br />

sen und Gräben) darstellen.<br />

➞<br />

Das Ergebnis ist ein homogenes Netz aus linienhaften Objekten,<br />

<strong>de</strong>ssen Maschen einzelne Abschnitte (quasi Inseln) bil<strong>de</strong>n,<br />

welche <strong>de</strong>n Genauigkeitsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r weiteren Erfassung<br />

entsprechen.<br />

Aus <strong>de</strong>n Linienobjekten <strong>de</strong>r BTLN sind nunmehr flächenhafte<br />

Objekte <strong>de</strong>r TN zu bil<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m sogenannte »Buffern« erzeugt<br />

man Flächenobjekte bei Wegen, Straßen, Gräben, Eisenbahnen,<br />

Bächen etc. Sich kreuzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r schnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Straßen, Wege,<br />

Baumreihen, Gewässer wer<strong>de</strong>n nach Hierarchie und Logik ab -<br />

ge schnitten o<strong>de</strong>r verschmolzen.<br />

Abbildung | Flächenobjekte Wegenetz<br />

Abbildung | Bearbeitung <strong>de</strong>s ATKIS-DLM<br />

25<br />

1


TECHNIK<br />

Nach <strong>de</strong>r Erzeugung <strong>de</strong>r Objekte erfolgt ein Digitalisieren »von<br />

außen nach innen« mit <strong>de</strong>m Vorteil, dass immer geschlossene<br />

Flächenstrukturen, also Objekte <strong>de</strong>r TN, gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Siedlungsgebiete erhält dabei je<strong>de</strong>s Objekt<br />

gleichzeitig ein <strong>de</strong>m Nutzungsartenerlass ent spre chen <strong>de</strong>s<br />

Attribut.<br />

In <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Offenlandklassen wird im Unterschied zu<br />

<strong>de</strong>n Siedlungsklassen differenzierter erfasst. Diese Daten wer<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>r Erfassung <strong>de</strong>r TN in <strong>de</strong>n Siedlungsgebieten in <strong>de</strong>n<br />

Projektdatenbestand übernommen.<br />

Eine automatisierte Zuweisung <strong>de</strong>r Biotoptypenco<strong>de</strong>s zu <strong>de</strong>n<br />

Kennziffern <strong>de</strong>r tatsächlichen Nutzung gemäß <strong>de</strong>r Referenz-/<br />

Übersetzungstabelle »CIR-Biotopco<strong>de</strong>s – TN« gewährleistet die<br />

verfahrenskonforme Darstellung. Ergebnis dieses Prozesses ist<br />

bereits ein nach <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>r TN codiertes Flächenshape<br />

über das betreffen<strong>de</strong> Bearbeitungsgebiet.<br />

Durch die unterschiedlichen Erfassungsanfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n<br />

Offenland- bzw. Siedlungsgebieten existiert jedoch noch eine<br />

Vielzahl kleinteiliger Nutzungsarten. Entsprechend <strong>de</strong>r Abbil -<br />

dungs vorschrift ALKIS® wer<strong>de</strong>n diese, sofern unmittelbar benach -<br />

bart, zu einem Nutzungsartenobjekt zusammengefasst. Dieser<br />

Prozess erfolgte durch sogenanntes Verschmelzen »Mergen«, ei -<br />

ne speziell für diesen Fall vorhan<strong>de</strong>ne Funktion im ARCGIS. Da -<br />

bei wird auch berücksichtigt, dass flur- bzw. ge mar kungs über -<br />

greifen<strong>de</strong> Nutzungsarten an <strong>de</strong>n Flur- bzw. Ge markungsgrenzen<br />

»aufgetrennt« wer<strong>de</strong>n, um die Zugehörigkeit zur jeweiligen Flur<br />

sicherzustellen. Dies erfolgte durch »Zerschnei<strong>de</strong>n« (Intersect)<br />

<strong>de</strong>r übergreifen<strong>de</strong>n Objekte <strong>de</strong>r TN.<br />

Die Bearbeitung <strong>de</strong>r erzeugten Datenstrukturen, mit <strong>de</strong>m Ziel<br />

<strong>de</strong>r Erzeugung von ALKIS®-Fortführungsdaten, wird im Weite -<br />

ren mit <strong>de</strong>m Programmsystem GEOgraf A³ durchgeführt.<br />

Dabei beinhaltet <strong>de</strong>r methodisch kontrollierte Bearbei tungs -<br />

ablauf im Einzelnen folgen<strong>de</strong> Arbeitsschritte:<br />

In das in GEOgraf A³ anzulegen<strong>de</strong> Projekt wird zunächst <strong>de</strong>r<br />

fortzuführen<strong>de</strong> ALKIS®-Ursprungsdatenbestand ein gelesen.<br />

Danach folgte die Übernahme <strong>de</strong>s Flächenshapes <strong>de</strong>r neu<br />

erfassten TN.<br />

Danach erfolgt die Übernahme <strong>de</strong>s (neu) erzeugten TN-Bestan<strong>de</strong>s;<br />

er wird über <strong>de</strong>n ALKIS®-Ausgangsdatenbestand ge -<br />

legt.<br />

Durch Einsatz eines Verschneidungswerkzeugs von GEOgraf<br />

A³ wer<strong>de</strong>n im GEOgraf A³ alle durch die neuen TN-Objekte<br />

an geschnittenen Nutzungsartenobjekte <strong>de</strong>s Ausgangsda ten -<br />

bestan<strong>de</strong>s ermittelt und angezeigt.<br />

Dadurch wer<strong>de</strong>n in fast allen Fällen Geometrieän<strong>de</strong>rungen<br />

bei <strong>de</strong>n »Altobjekten« (TN-Objekte <strong>de</strong>s Ausgangsdatenbestan<strong>de</strong>s)<br />

erfor<strong>de</strong>rlich: Damit fallen fast alle Altobjekte weg<br />

und wer<strong>de</strong>n durch die neuen TN-Objekte ersetzt.<br />

Alle Än<strong>de</strong>rungen und Entscheidungen wer<strong>de</strong>n durch die<br />

Soft ware im Datensatz abgespeichert und sind somit auch<br />

Bestandteil <strong>de</strong>r NAS.<br />

Damit wird zweierlei sichergestellt:<br />

Beim Einlesen <strong>de</strong>r TN-Fortführungsdatensätze über die<br />

NAS wird »gesteuert«, welche Altobjekte wie behan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Fortführung wird rechtssicher dokumentiert.<br />

Rot: Darstellung <strong>de</strong>r Flurgrenze<br />

Grün: Flächen innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Bearbeitungsgebietes<br />

Gelb: Flächen außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Bearbeitungsgebietes<br />

Abbildung | Flächenshape TN<br />

26<br />

1


TECHNIK<br />

Durch die bereits vorgenommene Attribuierung hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Nutzungsartenkennzahlen wird eine automatisierte Konvertierung<br />

in Objekte <strong>de</strong>r TN realisiert.<br />

Die Verschneidung bei<strong>de</strong>r Datenbestän<strong>de</strong> (ALKIS®-Ursprungsdatenbestand<br />

mit <strong>de</strong>n aktuellen Daten) führt zu einem Nut zungs -<br />

artenabgleich zur Anpassung an <strong>de</strong>n neuen Bestand.<br />

Vor <strong>de</strong>r endgültigen Ausgabe wer<strong>de</strong>n Qualitätskontrollen <strong>de</strong>r<br />

er zeugten Daten <strong>de</strong>r TN durchgeführt, in Hinblick auf:<br />

geschlossene Flächenobjekte<br />

Attributvergabe (Codierung nach Nutzungsartenerlass)<br />

Splitterflächen<br />

Die Überprüfung <strong>de</strong>s Flächenschlusses und <strong>de</strong>r Attribuierungen<br />

erfolgten mithilfe prozessautomatisierter Makros im GEOgraf A³.<br />

Über die GeoGraf-NAS-Schnittstelle wird abschließend ein<br />

fehlerfreier ALKIS®-Fortführungsdatensatz erzeugt.<br />

FAZIT<br />

Neben <strong>de</strong>n technologischen Herausfor<strong>de</strong>rungen bestand in <strong>de</strong>m<br />

hier dargestellten Projekt insbeson<strong>de</strong>re die Notwendigkeit ei -<br />

ner extrem schnellen, vollständig flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>s -<br />

weiten Umsetzung. Konkret sollen die BTLN-Daten für die knapp<br />

30.000 km² Lan<strong>de</strong>sfläche in 18 Monaten homogenisiert und aktualisiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Es entstehen dabei über 2,5 Millionen Ein -<br />

zel objekte.<br />

Der Arbeitsstand <strong>de</strong>s Projektes ist bereits stark fortgeschritten<br />

und liegt dank einer von Anfang an strengstens durchgeführten<br />

Projektsteuerung, einer zentralisierten Geodatenverwaltung und<br />

einer getrennten Bearbeitung nach Haupt landschafts einhei ten<br />

nicht nur voll im Zeitplan, son<strong>de</strong>rn erfüllt auch alle vorher selbst<br />

aufgestellten Qualitätsanfor<strong>de</strong>rungen in höchstem Maße.<br />

Über die bereits fertigen Gebiete sowie <strong>de</strong>n Arbeitsfortschritt<br />

kann man sich in klassischer GDI-Manier in unserem Internetportal<br />

selber einen Eindruck verschaffen (siehe www.alkis-bio.<strong>de</strong>/<br />

biotoptypen).<br />

In das Projekt integriert war eine Pilotierung <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r TN für die Katasterverwaltungen. Der Abschlussbericht <strong>de</strong>r<br />

Pilotierung attestierte unserem Verfahren nicht nur eine hohe<br />

Datenqualität. Er stellte auch ausdrücklich die starken wirt -<br />

schaftlichen Vorteile heraus.<br />

Das Alleinstellungsmerkmal <strong>de</strong>s Gesamtprojektes, die »Hochzeit<br />

zweier Welten«, kann <strong>de</strong>shalb berechtigterweise als »glückliche«<br />

Verbindung bezeichnet wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r hoffentlich ein langes Ehe -<br />

leben und reichlicher Kin<strong>de</strong>rsegen beschie<strong>de</strong>n sind.<br />

Die Aktualisierung von BTLN-Daten mit integrierter Ableitung<br />

<strong>de</strong>r TN in einem Prozess und die beispielgeben<strong>de</strong> Innovation,<br />

die mit diesem Projekt gera<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Aufbau<br />

von Geodateninfrastrukturen in Bran<strong>de</strong>nburg und an<strong>de</strong>ren<br />

Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland verbun<strong>de</strong>n ist, ma -<br />

chen Anwendungen und Übertragungen auch für an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r<br />

möglich. Damit kann zu einer <strong>de</strong>utlich beschleunigten<br />

bun<strong>de</strong>sweiten Harmonisierung <strong>de</strong>s Kataster- und Grundstücks -<br />

rechts wirksam und effizient beigetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Partner stellen mit diesem Projekt die Erfassung von Bio -<br />

top typen- und Landnutzungsdaten <strong>de</strong>r Umweltverwaltung mit<br />

integrierter Ableitung <strong>de</strong>r Objekte »Tatsächliche Nutzung« für<br />

ALKIS® in einem Prozess eine umfangreiche und hochinnovative<br />

Entwicklung vor.<br />

Das Vorhaben ist zu<strong>de</strong>m auf schnelle und effiziente Durchfüh -<br />

rung angelegt und erhebt <strong>de</strong>n Anspruch auf Mo<strong>de</strong>ll charakter<br />

für weitere Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />

www.vbkonopka.<strong>de</strong><br />

www.lup-umwelt.<strong>de</strong><br />

www.vbpeick.<strong>de</strong><br />

Dipl.-Ing. Frank Konopka<br />

Öffentlich bestellter<br />

Vermessungsingenieur<br />

info@vbkonopka.<strong>de</strong><br />

Dipl.-Ing. Gregor Weyer<br />

LUP - Luftbild Umwelt Planung GmbH<br />

gregor.weyer@lup-umwelt.<strong>de</strong><br />

Dipl.-Ing. Manfred Peick<br />

Öffentlich bestellter<br />

Vermessungsingenieur<br />

info@vbpeick.<strong>de</strong><br />

27<br />

1


REPORT<br />

BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen<br />

Sächsischer Staatsminister <strong>de</strong>s Innern<br />

besucht Jahreshauptversammlung<br />

Die traditionelle Jahreshauptversammlung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen <strong>de</strong>s BDVI, die am<br />

2. November 2012 im Schlosshotel Dres<strong>de</strong>n-Pillnitz stattfand, war wie<strong>de</strong>r attraktiver Treffpunkt<br />

für die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen <strong>de</strong>s BDVI und <strong>de</strong>ren Gäste. Dazu zählten die<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sächsischen Landtags Marko Schiemann und Frank Heidan, <strong>de</strong>r sächsische Staats -<br />

minister <strong>de</strong>s Innern Markus Ulbig, weitere Vertreter seines Hauses sowie <strong>de</strong>s Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft, <strong>de</strong>s Staatsbetriebs GeoSN, <strong>de</strong>r Ingenieurkammer Sachsen und<br />

befreun<strong>de</strong>ter Verbän<strong>de</strong>. Die mehr als 100 Teilnehmer nutzten die Veranstaltung, um sich im Am biente<br />

<strong>de</strong>s reizvollen Schlosshotels fachlich auszutauschen, und zum Netzwerken.<br />

Eröffnet wur<strong>de</strong> die Jahreshauptversammlung von Peter Box -<br />

berger, <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen <strong>de</strong>s BDVI,<br />

<strong>de</strong>r die Gäste herzlich begrüßte. Das Interesse <strong>de</strong>r Abgeordneten<br />

am Berufsstand würdigte er als klares Zeichen aus <strong>de</strong>r säch -<br />

sischen Lan<strong>de</strong>spolitik, <strong>de</strong>n Freien Beruf und <strong>de</strong>n Mittelstand als<br />

tragen<strong>de</strong> Elemente <strong>de</strong>r Gesellschaft zu stützen und weiterhin<br />

zu för<strong>de</strong>rn. Von <strong>de</strong>r Raumfigur <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> über großräumige Ent -<br />

wicklungsplanung und Projektbetreuung bis zum Behan<strong>de</strong>ln<br />

von Grenznachweis und Wert <strong>de</strong>r allerkleinsten Parzelle zeigte<br />

Peter Boxberger die vielseitigen Tätigkeitsbereiche <strong>de</strong>r Geodäten<br />

auf. Mit Bedauern verwies er auf strukturelle Nachwuchssorgen<br />

aller Berufsebenen. So mangelt es an Interessenten für <strong>de</strong>n Ausbildungsberuf<br />

Vermessungstechniker/Geomatiker, an Inte res sen -<br />

ten und Absolventen für geodätische Studiengänge so wie an<br />

Vermessungsassessoren und Vermessungsoberinspekto ren. Peter<br />

Boxberger lobte die bisherigen Maßnahmen zur Be rufs nach -<br />

wuchsgewinnung, wie <strong>de</strong>n Schülerwettbewerb anläss lich 150<br />

Jahren Gradmessung in Sachsen, die Beteiligung an lo kalen Ausbildungsbörsen,<br />

die Durchführung von Praktika und Stipendien,<br />

das Portal www.arbeitsplatz-er<strong>de</strong>.<strong>de</strong> und die Wie<strong>de</strong>raufnahme<br />

<strong>de</strong>r Laufbahnausbildung im gehobenen und vermessungstechnischen<br />

Verwaltungsdienst. Er verband dies mit einem Appell an<br />

alle Geodäten, die Bemühungen um Berufsnachwuchs für <strong>de</strong>n<br />

Berufsstand fortzusetzen und zu intensivieren. Zum Abschluss<br />

seiner Begrüßungsre<strong>de</strong> dankte er <strong>de</strong>m Staatsminister Ulbig und<br />

<strong>de</strong>r Staatsregierung für die Unterstützung in Bezug auf eine<br />

angemessene Honorierung <strong>de</strong>r Geodäten nach <strong>de</strong>m Justiz ver -<br />

gütungs- und Entschädigungsgesetz, für sein Votum auf <strong>de</strong>r<br />

Bau ministerkonferenz, die ausge glie <strong>de</strong>rten Ingenieurleistungen,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r vermessungs technischen Leistungen, wie<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil <strong>de</strong>r HOAI aufzunehmen, und für <strong>de</strong>n<br />

Ab schluss <strong>de</strong>r Novellierung <strong>de</strong>r Sächsischen Vermessungs kos ten -<br />

verordnung, die am 1. Septem ber 2012 in Kraft trat.<br />

Der Staatsminister <strong>de</strong>s Innern Markus Ulbig würdigte das Vermessungswesen<br />

und wertete es auch für die Zukunft als unentbehrlich.<br />

Qualitativ hochwertige Vermessung von Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>n sowie präzise Geodaten sind die Voraussetzung für ein<br />

geordnetes Staatswesen, elementarer Bestandteil einer verläss -<br />

lichen und sicheren Eigentumsordnung, Grund lage mo<strong>de</strong>rner<br />

und IT-basierter Gefahrenabwehr sowie ein be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Wirt -<br />

schaftsfaktor, betonte Ulbig. In Zukunft wird es entschei<strong>de</strong>nd<br />

sein, die webbasierten Geodienste <strong>de</strong>r Vermessungsverwaltung<br />

schneller, leistungsfähiger und nutzerfreundlicher zu gestalten,<br />

konstatierte Ulbig und kündigte an, dazu ausgewählte Vor haben<br />

unter Nutzung <strong>de</strong>r EFRE-För<strong>de</strong>rmöglichkeiten zielgerichtet vo -<br />

28<br />

1


REPORT<br />

links: Peter Boxberger, rechts: Marko Schiemann<br />

Prof. Dr. Michael Soffel<br />

ranzutreiben. Zu <strong>de</strong>n Rahmenbedingungen <strong>de</strong>s<br />

Berufsstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r ÖbVI sprach er sich für die Not -<br />

wendigkeit <strong>de</strong>r Werbung von Berufsnachwuchs<br />

aus und hielt die Anhebung <strong>de</strong>r Alters grenze bei<br />

ÖbVI auf 70 Jahre für gerechtfertigt.<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s BDVI Michael Zurhorst griff die<br />

Worte seines Vorredners auf und hob die Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s Eigentumssicherungssystems für die Wirt -<br />

schaft heraus. Zur Gewinnung von Berufsnachwuchs<br />

für <strong>de</strong>n Freien Beruf <strong>de</strong>s ÖbVI warb er für<br />

eine angemessene Anpassung <strong>de</strong>s Berufsrechts an<br />

die geän<strong>de</strong>rten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />

v. l. n. r.: Staatsminister Markus Ulbig, Peter Boxberger, Steffen Oertelt<br />

Prof. Dr. Michael Soffel, Professor für Astronomie<br />

am Institut für Planetare Geodäsie <strong>de</strong>r TU Dres<strong>de</strong>n,<br />

berichtete über die mo<strong>de</strong>rne Kosmologie, <strong>de</strong>ren<br />

Beginn die Ent<strong>de</strong>ckung ist, dass auf großen Distanzen<br />

das Weltall expandiert. Er stellte die verschie<strong>de</strong>nen<br />

Phasen <strong>de</strong>s Kosmos nach <strong>de</strong>m Urknall<br />

vor und erläuterte, wie aus einem gleichförmig an -<br />

gefüllten Weltall kosmische Strukturen, wie Sterne<br />

und Galaxien, haben entstehen können. Seinen<br />

Vor trag untermauerte Prof. Soffel mit einer Diashow »Flug durchs<br />

All«, die eine Reise von <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Weltalls si -<br />

mulierte.<br />

Dr. Lars-Arne Dannenberg von <strong>de</strong>r Oberlausitzischen Gesell schaft<br />

<strong>de</strong>r Wissenschaften e. V. lud mit seinem Vortrag die Zu hörer zu<br />

einer interessanten Ent<strong>de</strong>ckungsreise in die Oberlausitz ein. Er<br />

stellte illustrativ die zahlreichen Schlösser und Herrenhäuser<br />

dieses Landstrichs mit ihrer politischen Geschichte vor. Diese<br />

herrlichen A<strong>de</strong>lssitze, die in <strong>de</strong>r Oberlausitz in einer <strong>de</strong>utschlandweit<br />

außergewöhnlichen Dichte zu fin<strong>de</strong>n sind, ha ben die<br />

Kultur und Lebensweise <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s wesentlich ge prägt, so<br />

Dannenberg.<br />

Nach <strong>de</strong>r Mittagspause fand die Informationsveranstaltung zur<br />

Anwendung <strong>de</strong>s sächsischen Kostenrechts statt, an <strong>de</strong>r viele<br />

BDVI-Mitglie<strong>de</strong>r und weitere ÖbVI aus <strong>de</strong>m Freistaat Sachsen<br />

Staatsminister Markus Ulbig<br />

Dr. Lars-Arne Dannenberg<br />

teilnahmen. Im Anschluss daran berichtete <strong>de</strong>r Vorstand zur Mit -<br />

glie<strong>de</strong>rversammlung seinen Mitglie<strong>de</strong>rn über die vielfältigen<br />

Aktivitäten <strong>de</strong>r Verbandsarbeit im Jahr 2012, bedankte sich für<br />

die aktive Mitarbeit und diskutierte über die zukünftigen Aufgaben.<br />

Den Abschluss <strong>de</strong>r Jahreshauptversammlung bil<strong>de</strong>te auch<br />

in diesem Jahr die Abendveranstaltung, die mit <strong>de</strong>m lyrischen<br />

und musischen Können <strong>de</strong>s Dresdner Kabarettisten, Schau spie -<br />

lers und Autors Peter Flache »ein Fest für Zwerch- und Trommel -<br />

fell« war.<br />

Dipl.-Ing. Katrin Mißbach<br />

Geschäftsstelle <strong>de</strong>r<br />

BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen<br />

<strong>bdvi</strong>@vermessung-kamenz.<strong>de</strong><br />

29<br />

1


KATASTER<br />

Bo<strong>de</strong>nreform 1945<br />

in <strong>de</strong>r sowjetischen Besatzungszone<br />

HELMUT HOFFMANN | BERLIN<br />

Immer wie<strong>de</strong>r müssen wir uns mit Vermessungsergebnissen auseinan<strong>de</strong>rsetzen, die aufgrund<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r sowjetischen Besatzungszone (s. Abb. 1) 1945 durchgeführten Bo<strong>de</strong>nreform in das<br />

Liegenschaftskataster übernommen wur<strong>de</strong>n. Probleme bereiten Wi<strong>de</strong>rsprüche, die bei <strong>de</strong>n zur<br />

Führung <strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters erfor<strong>de</strong>rlichen Arbeiten offenkundig wer<strong>de</strong>n. Anhand von<br />

zwei Beispielen wer<strong>de</strong>n typische Problemfälle vorgestellt und diskutiert.<br />

Doch zunächst ein kurzer Überblick zur Rechtsgeschichte <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform mit <strong>de</strong>m Fazit ihrer<br />

Rechtswirkung.<br />

30<br />

1


KATASTER<br />

Rechtsgeschichte <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform<br />

Dem Motto »Junkernland in Bauernhand« (s. Abb. 2) folgend,<br />

wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Zweiten Weltkrieg in <strong>de</strong>r damaligen sowjeti -<br />

schen Besatzungszone auf Befehl <strong>de</strong>r Sowjetischen Militäradministration<br />

(SMAD) eine Bo<strong>de</strong>nreform durchgeführt. Hierzu<br />

er gingen von <strong>de</strong>n durch die SMAD eingesetzten Lan<strong>de</strong>s- und<br />

Provinzialverwaltungen fast gleichlauten<strong>de</strong> Verordnungen, für<br />

die im Folgen<strong>de</strong>n exemplarisch die Bo<strong>de</strong>nreformbestimmungen<br />

<strong>de</strong>r Provinz Mark Bran<strong>de</strong>nburg angeführt wer<strong>de</strong>n. Die im Zu -<br />

sammenhang mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform stehen<strong>de</strong>n<br />

»technischen Fragen« sowie »die juristische Gestaltung <strong>de</strong>r<br />

notwendigen Dokumente« regelten Ausführungsbestimmun -<br />

gen, zu <strong>de</strong>ren Erlass die Provinzialkommissionen (s. u.) nach <strong>de</strong>n<br />

Verordnungen ermächtigt wur<strong>de</strong>n.<br />

Abbildung 1 | Quelle: Wolle, Stefan: DDR, veröffentlicht im<br />

Fischer Taschenbuch Verlag 2004, ISBN 3-596-16122-3<br />

Nicht enteignet wur<strong>de</strong> u. a. <strong>de</strong>r Grundbesitz »landwirt schaft -<br />

licher Forschungsanstalten und Genossenschaften, <strong>de</strong>r Schulen,<br />

Klöster, Kirchen und Bistümer« |1|.<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform lag in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r für<br />

diesen Zweck geschaffenen<br />

Die Bo<strong>de</strong>nreform wur<strong>de</strong> »entsprechend <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

werktätigen Bauern nach einer gerechten Bo<strong>de</strong>nverteilung und<br />

Liquidierung <strong>de</strong>s feudalen und junkerlichen Grundbesitzes …«<br />

u. a. mit <strong>de</strong>r Zielsetzung verordnet,<br />

»das Ackerland <strong>de</strong>r bereits bestehen<strong>de</strong>n Bauernhöfe unter<br />

5 ha zu vergrößern,<br />

neue selbständige Bauernwirtschaften für landlose Bauern,<br />

Landarbeiter … zu schaffen,<br />

an Umsiedler und Flüchtlinge, die durch die räuberische hitlerische<br />

Kriegspolitik ihr Hab und Gut verloren haben, Land<br />

zu geben« |1|.<br />

Zur Realisierung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform wur<strong>de</strong> ein »Bo<strong>de</strong>nfonds« ge -<br />

bil<strong>de</strong>t, bestehend aus <strong>de</strong>m<br />

»entschädigungslos enteigneten<br />

Grundbesitz <strong>de</strong>r Kriegsverbrecher, <strong>de</strong>r Kriegsschuldigen,<br />

<strong>de</strong>r Naziführer …,<br />

gesamten feudaljunkerlichen Bo<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Großgrund -<br />

besitz über 100 ha,<br />

landwirtschaftlichen Grundbesitz <strong>de</strong>s Staates, soweit er nicht<br />

beson<strong>de</strong>ren Zwecken diente«.<br />

»Gemein<strong>de</strong>kommission« in <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n, die auf Versamm -<br />

lungen <strong>de</strong>r Landarbeiter, landlosen Bauern und <strong>de</strong>r Bauern<br />

mit weniger als 5 ha Besitz gewählt wur<strong>de</strong>n,<br />

»Kreiskommission« in <strong>de</strong>n Kreisen unter <strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>s<br />

Land rates,<br />

»Bezirkskommission« in <strong>de</strong>n Verwaltungsbezirken unter <strong>de</strong>m<br />

Vorsitz <strong>de</strong>s Oberlandrates,<br />

»Provinzialkommission« <strong>de</strong>r Provinz unter Leitung <strong>de</strong>s 1. Vize -<br />

präsi<strong>de</strong>nten |1|.<br />

Die Aufteilung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns erfolgte auf Vorschlag <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>kommission<br />

durch Beschluss in Versammlungen <strong>de</strong>r landarmen<br />

und landlosen Bauern und Siedler. Der »Beschluss über die<br />

Aufteilung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns erhielt Gesetzeskraft«, nach<strong>de</strong>m dieser<br />

Beschluss durch die Kreiskommission bestätigt war |1|.<br />

Über die Ergebnisse <strong>de</strong>r Aufteilung<br />

wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r Grundlage einer von<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>kommission durch -<br />

zuführen<strong>de</strong>n »Grobvermessung«<br />

(später bezeichnet als »Rohvermessung«)<br />

und eines herzustellen<strong>de</strong>n<br />

»Aufteilungsplans« (s. |6|)<br />

ein »beson<strong>de</strong>res Aufteilungs -<br />

protokoll« angefertigt, in <strong>de</strong>m<br />

nach zuweisen war, »wieviel Land,<br />

Wald, Inventar und an<strong>de</strong>res<br />

landwirtschaftliches Ei gentum<br />

je<strong>de</strong> Wirtschaft erhalten hat«<br />

|2|, |3|. Um <strong>de</strong>n Fortgang <strong>de</strong>r<br />

31<br />

1


KATASTER<br />

Für je<strong>de</strong> neu entstan<strong>de</strong>ne Bauernstelle war ein Grundbuch an -<br />

zulegen. »Die Grundbucheintragungen erfolgten auf Grund <strong>de</strong>s<br />

mit <strong>de</strong>m Bestätigungsvermerk <strong>de</strong>r Kreiskommission versehenen<br />

Aufteilungsprotokolls <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>kommission« |4| (s. Abb. 4).<br />

Abbildung 2 | Bo<strong>de</strong>nreform<strong>de</strong>nkmal Wolfshagen/Uckermark, Land<br />

Bran<strong>de</strong>nburg, Foto : Helmut Hoffmann, Juni 2012<br />

Bo<strong>de</strong>nreform nicht durch zeitrauben<strong>de</strong> Vermessungsarbeiten<br />

zu gefähr<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> zunächst auf eine »Feinmessung (Schluss -<br />

vermessung, s. u.) zur Grundbuch- und Katasterberichtigung«<br />

verzichtet.<br />

Der Bauer, <strong>de</strong>r durch die Bo<strong>de</strong>nreform Bo<strong>de</strong>n erhielt, wur<strong>de</strong> nach<br />

<strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>s Aufteilungsprotokolls durch die Kreiskommission<br />

»rechtmäßiger Besitzer <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns«. Zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Bestätigung »galt <strong>de</strong>r Eigentumsübergang an <strong>de</strong>n zugeteilten<br />

Grundstücken als erfolgt«. Je<strong>de</strong>m neuen Eigentümer wur<strong>de</strong><br />

vom zuständigen Landrat eine »Besitzurkun<strong>de</strong>« über die zu ge -<br />

teilten Grundstücke ausgehändigt |4| (s. Abb. 3).<br />

Abbildung 4<br />

Nach <strong>de</strong>r Verordnung zu |1| musste in die Abteilung II <strong>de</strong>r neuen<br />

Grundbücher folgen<strong>de</strong> Beschränkung eingetragen wer<strong>de</strong>n:<br />

»das Grundstück … darf we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise veräußert,<br />

verpachtet o<strong>de</strong>r verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n« |4|.<br />

An <strong>de</strong>n durch die Bo<strong>de</strong>nreform <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>ignern zugeteilten<br />

Grund stücken bestand also kein Vollrecht im Sinne <strong>de</strong>s § 903<br />

BGB.<br />

Die zunächst nach <strong>de</strong>m Aufteilungsprotokoll im Bestands ver -<br />

zeichnis <strong>de</strong>s Grundbuches erfolgten Eintragungen waren aufgrund<br />

<strong>de</strong>s »Verän<strong>de</strong>rungsnachweises« zu berichtigen, <strong>de</strong>r vom<br />

zuständigen Katasteramt nach Übernahme <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform -<br />

ergebnisse durch »Schlussvermessung« in das Liegenschafts -<br />

kataster zu erstellen war. Auf Anweisung <strong>de</strong>r Provinzial ver wal -<br />

tung lag die Ausführung <strong>de</strong>r Schlussvermessung in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Kataster- und Bo<strong>de</strong>nkulturämter sowie freischaffen<strong>de</strong>r Vermessungsbüros.<br />

Die Schlussvermessung war nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />

»Vermessungsinstruktion I« durchzuführen |5|, |6|.<br />

Abbildung 3 | Die Enteignungen zur Realisierung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r ab 1952 in <strong>de</strong>r DDR eingeleiteten Zwangskollekti -<br />

vierung mussten die Bauern die Bo<strong>de</strong>nreformgrundstücke in<br />

32<br />

1


KATASTER<br />

eine »Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft« einbrin -<br />

gen. Sie blieben jedoch Eigentümer <strong>de</strong>r hiervon betroffenen<br />

Grundstücke.<br />

Durch das »Gesetz über die Rechte <strong>de</strong>r Eigentümer von Grundstücken<br />

<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform« vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17, S. 134)<br />

wur<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nreformgrundstücken ruhen<strong>de</strong>n Be -<br />

schränkungen (s. o.) vollständig aufgehoben. Mit Inkrafttreten<br />

dieses Gesetzes (am 16. März 1990) unterstan<strong>de</strong>n die Eigentums -<br />

rechte an Bo<strong>de</strong>nreformgrundstücken fortan <strong>de</strong>n Be stimmungen<br />

<strong>de</strong>s Zivilgesetzbuches <strong>de</strong>r DDR. Das 1945 zugeteilte Bo<strong>de</strong>n -<br />

reformland wur<strong>de</strong> somit zum verfügbaren Privateigentum, wel -<br />

ches mit <strong>de</strong>m Einigungsvertrag |7| in <strong>de</strong>n Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

BGB überführt wur<strong>de</strong>.<br />

In <strong>de</strong>r »Gemeinsamen Erklärung <strong>de</strong>r Regierungen <strong>de</strong>r BRD und<br />

<strong>de</strong>r DDR zur Regelung offener Vermögensfragen« vom 15. Juni<br />

1990, die nach Art. 41 <strong>de</strong>s Einigungsvertrages |7| als Anlage III<br />

Bestandteil dieses Vertrages gewor<strong>de</strong>n ist, einigten sich die bei<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen Regierungen u. a. über <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Eckwert:<br />

Die Enteignungen zur Realisierung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform sind ver -<br />

fassungskonform. »Die Enteignungen auf besat zungs recht -<br />

licher bzw. besat zungs hoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949)<br />

sind nicht mehr rückgängig zu machen.«<br />

In mehreren Entscheidungen hat das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

bestätigt, dass »die in <strong>de</strong>n Jahren 1945 bis 1949 in <strong>de</strong>r sowje -<br />

ti schen Besatzungszone auf besatzungsrechtlicher o<strong>de</strong>r besat -<br />

zungshoheitlicher Grundlage durchgeführten Enteignungen von<br />

Verfassungs wegen nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sind« |8|.<br />

Fazit<br />

Die Entscheidungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht haben klar -<br />

gestellt, dass die zur Realisierung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreformziele durch -<br />

geführten Enteignungen unumkehrbar sind. Damit wur<strong>de</strong> auch<br />

Rechtssicherheit darüber herbeigeführt, dass die 1945 durchgeführte<br />

Bo<strong>de</strong>nreform Rechtsbestand hat.<br />

Die Bo<strong>de</strong>nreform ist also liegenschaftsrechtlich wirksam, vergleichbar<br />

mit <strong>de</strong>m Ergebnis eines bestandskräftig abgeschlossenen<br />

Bo<strong>de</strong>nneuordnungsverfahrens. Daraus leitet sich ab, dass<br />

die durch die Bo<strong>de</strong>nreformkommissionen erstellten und be stä -<br />

tig ten Aufteilungsprotokolle nebst <strong>de</strong>n Aufteilungsplänen die<br />

materielle Rechtslage an <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform ge -<br />

bil<strong>de</strong>ten Grundstücken nachweisen.<br />

Demzufolge sind diese Nachweise <strong>de</strong>n Entscheidungen, die über<br />

Grenzstreitigkeiten o<strong>de</strong>r offenkundig gewor<strong>de</strong>ne Wi<strong>de</strong>rsprüche<br />

zu treffen sind, als maßgebliche Beweismittel zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />

Fallbeispiele<br />

Wie bereits oben ausgeführt, waren die »Schlussvermessungen«,<br />

mit <strong>de</strong>nen die Ergebnisse <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform in das Liegenschafts -<br />

kataster übernommen wur<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>r »Vermessungsinstruk -<br />

tion I« |6| durchzuführen.<br />

Nach dieser Anweisung diente die Schlussvermessung <strong>de</strong>r »Fortführung«<br />

<strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters. Die Fortführung erfolgte<br />

auf »Ersuchen <strong>de</strong>r Kreiskommission, <strong>de</strong>s Landrats o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bo -<br />

<strong>de</strong>n kulturamtes aufgrund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Vermessungs-(Kataster-)Amt<br />

über sandten o<strong>de</strong>r von diesem selbst hergestellten Vermes sungs -<br />

schriften« bestehend aus <strong>de</strong>m »Fortführungsriß, <strong>de</strong>r Grenzanerkennung,<br />

<strong>de</strong>m Aufteilungsplan und <strong>de</strong>r Flächenberechnung«.<br />

Die »Vermessungsinstruktion I« enthielt gegenüber <strong>de</strong>n bis dahin<br />

gelten<strong>de</strong>n Katasteranweisungen vereinfachen<strong>de</strong> Verfahrensbestimmungen<br />

zu <strong>de</strong>n polygonometrischen Arbeiten und u. a.<br />

auch zur Feststellung <strong>de</strong>r bestehend bleiben<strong>de</strong>n Verfahrensgrenzen<br />

<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nreformgebietes. So sollten die »Umringsgrenzen«<br />

nur untersucht wer<strong>de</strong>n, »wenn ihr Verlauf in <strong>de</strong>r Ört -<br />

lichkeit erkennbar von <strong>de</strong>r Darstellung in <strong>de</strong>r Flurkarte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Nachweis <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Flurkarte zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Messungsunterlagen<br />

abweicht«.<br />

Die durch die Bo<strong>de</strong>nreform rechtsverbindlich entstan<strong>de</strong>nen<br />

Grund stücksgrenzen, <strong>de</strong>ren Abmarkung zwingend vorge schrie -<br />

ben wur<strong>de</strong>, waren so einzumessen, »wie sie auf Grund <strong>de</strong>s von<br />

<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkommission erstellten Aufteilungsplanes abgesteckt<br />

wor<strong>de</strong>n sind«. Die Einmessung musste durch Sicherungsmaße<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Nachprüfung, »ob das neue Flurstück die in <strong>de</strong>m Auf tei -<br />

lungsprotokoll ausgewiesene Größe hat«, fand jedoch nicht statt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Schlussvermessung mussten die Lan<strong>de</strong>igner die<br />

neuen Grenzen verbindlich anerkennen. In einer hierzu aufzu -<br />

nehmen<strong>de</strong>n Grenzverhandlung (sinngemäß nach <strong>de</strong>m Vereinfachungserlass<br />

vom 30. Juni 1942, Abschnitt III Ziff. 4 und 5)<br />

war zum Ausdruck zu bringen, »daß die neuen Grenzen so auf -<br />

gemessen wor<strong>de</strong>n sind, wie sie auf Anweisung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkommission<br />

(bei <strong>de</strong>r Rohvermessung) abgesteckt wur<strong>de</strong>n«.<br />

Wie dies nun <strong>de</strong>r Praxisalltag zeigt, sind die in das Liegenschafts -<br />

kataster übernommenen Bo<strong>de</strong>nreform-Schlussvermessungen<br />

teilweise problembehaftet. Immer wie<strong>de</strong>r sehen sich die Vermessungsstellen<br />

konfrontiert mit Wi<strong>de</strong>rsprüchen, <strong>de</strong>ren Ursache<br />

mit Sicherheit auf die vereinfachen<strong>de</strong>n Verfahrensbestimmun -<br />

gen <strong>de</strong>r »Vermessungsinstruktion I« zurückzuführen sind, nach<br />

<strong>de</strong>nen die Schlussvermessung durchzuführen waren. An <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

zwei Fallbeispielen wer<strong>de</strong>n oft wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rsprüche<br />

aufgezeigt:<br />

33<br />

1


KATASTER<br />

Abbildung 5.1 | Flurkarte,<br />

fortgeführt aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Schlussverm. von 1947<br />

Abbildung 5.2 | Ergebnis <strong>de</strong>r Auswertung:<br />

A – B = Verfahrensgrenze nach<br />

<strong>de</strong>r Flurkarte<br />

C – D = Verfahrensgrenze nach <strong>de</strong>r<br />

Schlussverm. von 1947<br />

E – F – G – H = Grenzverlauf nach <strong>de</strong>r<br />

Schlussverm. von 1947<br />

E – F1 – G1- H1 = Schlussverm. von 1947,<br />

eingepasst in die Flurkarte<br />

Fallbeispiel aus Bran<strong>de</strong>nburg<br />

(s. Abb. 5.1 und 5.2):<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch im Nachweis <strong>de</strong>r Verfahrensgrenze<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufbereitung <strong>de</strong>s Katasterzahlenwerks zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Abbildungsgeometrie in <strong>de</strong>r ALK wur<strong>de</strong> offenkundig, dass<br />

die in <strong>de</strong>r Flurkarte nachgewiesene Verfahrensgrenze <strong>de</strong>s Bo <strong>de</strong>n -<br />

reformgebietes »A« – »B« im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Schluss -<br />

vermessung erfassten Verfahrensgrenze »C« – »D« steht.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters (im Jahr<br />

1947) blieb die Darstellung <strong>de</strong>r Verfahrensgrenze »A« – »B« in<br />

<strong>de</strong>r Flurkarte unverän<strong>de</strong>rt, obwohl nach <strong>de</strong>r Schlussvermessung<br />

z. B. <strong>de</strong>r Grenzpunkt »A« im Grenzpunkt »C« erfasst wur<strong>de</strong>. Zwi -<br />

schen <strong>de</strong>n Grenzpunkten »A« und »C« beträgt die Strecken -<br />

differenz ca. 11 m. Diese Differenz kann nicht als zeichnerische<br />

Ungenauigkeit <strong>de</strong>r Flurkarte gewertet wer<strong>de</strong>n; auch nicht bei<br />

Berücksichtigung ihres Kartenmaßstabes 1:4.000, bei <strong>de</strong>m eine<br />

auftreten<strong>de</strong> Abweichung nur innerhalb eines Toleranzban<strong>de</strong>s<br />

von ca. ± 2 m als zulässig betrachtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Flurkarte wur<strong>de</strong> durch Einpassung <strong>de</strong>r Schlussvermessung<br />

(proportionale Verteilung <strong>de</strong>r Differenz) fortgeführt, wie in<br />

Abb. 5.1 dargestellt.<br />

Das jetzt für Bran<strong>de</strong>nburg gelten<strong>de</strong> Vermessungsgesetz (Bbg<br />

VermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I, S. 166), geän<strong>de</strong>rt durch Ge -<br />

setz vom 13. April 2010 (GVBl. I, Nr. 17), enthält mit § 11 Abs. 3<br />

Be stim mungen, wonach Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Katasterdaten zu<br />

be richtigen sind. Das Berichtigungsgebot ergibt sich auch zwingend<br />

aus <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Liegenschafts ka tasters als amtliches<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Grundstücke.<br />

Da im vorliegen<strong>de</strong>n Fall für die Verfahrensgrenze nur die o. g.<br />

sich wi<strong>de</strong>rsprechen<strong>de</strong>n Katasternachweise existieren (Flurkarte<br />

und Schlussvermessung), kann das Liegenschafts ka taster nur<br />

berichtigt wer<strong>de</strong>n mit einem feststellen<strong>de</strong>n Verwaltungsakt<br />

(Grenzfeststellung nach § 13 Bgb VermG). »Die Regel ungs wir -<br />

kung im Sinne <strong>de</strong>s § 35 VwVfGBbg ist in diesen Fällen darin zu<br />

sehen, dass in einer rechtlich ungewissen Situation die Sachund<br />

Rechtslage durch eine verbindliche Feststellung mit Bin -<br />

dungswirkung als bestehend o<strong>de</strong>r nicht bestehend festgestellt,<br />

konkretisiert o<strong>de</strong>r individualisiert wird (Urteil <strong>de</strong>s BVerwG vom<br />

5. November 2009, Az. 4 C 3.09).« |9|<br />

Fallbeispiel aus Mecklenburg-Vorpommern<br />

(s. Abb. 6.1 und 6.2):<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch zwischen Schlussvermessung und <strong>de</strong>r örtlichen<br />

Grenze<br />

Bei einer im Jahr 2000 durchgeführten Liegenschaftsvermessung<br />

zwecks Feststellung einer bestehen<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform<br />

entstan<strong>de</strong>nen Grenze, wur<strong>de</strong> das in <strong>de</strong>r Schlussvermessung<br />

vom November 1947 im Grenzpunkt »A« nachge wie sene<br />

Grenz zeichen hiervon abweichend im Grenzpunkt »A1« vorgefun<strong>de</strong>n.<br />

Dieser Wi<strong>de</strong>rspruch wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r am 25. Januar 2000<br />

aufgenommenen Nie<strong>de</strong>rschrift über <strong>de</strong>n Grenztermin wie folgt<br />

behan<strong>de</strong>lt:<br />

»Der in <strong>de</strong>r Skizze mit ›A1‹ gekennzeichnete, in <strong>de</strong>r Örtlichkeit<br />

vorgefun<strong>de</strong>ne Grenzstein mit untervermarktem Drainrohr wi -<br />

<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>n Messungsunterlagen vom November 1947 Bo <strong>de</strong>n -<br />

untersuchungen ergaben, dass an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Risswerk ent spre chen -<br />

<strong>de</strong>n Stelle keine Abmarkung stattgefun<strong>de</strong>n haben kann. Es wird<br />

vermutet, dass zwischen <strong>de</strong>m Aufmaß und <strong>de</strong>r Abmarkung Zeit<br />

verstrichen ist und <strong>de</strong>r Grenzstein falsch gesetzt wur<strong>de</strong>. Da aber<br />

die Grenzverhandlung erst am 2. Februar 1948 stattgefun<strong>de</strong>n<br />

hat und die Nachbarn in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift die Grenzsteine als<br />

rechtsverbindlich anerkannt haben, ist <strong>de</strong>r Grenzstein als amt -<br />

liches Grenzzeichen anzunehmen und das Kataster ent spre -<br />

chend zu berichtigen.«<br />

Die Liegenschaftsvermessung wur<strong>de</strong> in das Liegenschafts katas -<br />

ter übernommen und die Katasterberichtigung mit Fortfüh rungs -<br />

bescheid vom 4. Mai 2000 bekanntgegeben (s. Abb. 6.2). Die<br />

Fortführung führte beim Flurstück 56 nach <strong>de</strong>r »Fortfüh rungs -<br />

mitteilung B« zu einem Flächenabgang von 348 m 2 .<br />

34<br />

1


KATASTER<br />

Abbildung 6.2 | Die aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Grenzfeststellung<br />

vom 25. Januar 2000<br />

berichtigte Flurkarte<br />

Abbildung 6.1 | Fortführungsriss<br />

November 1947 in »Schwarz«:<br />

Bo<strong>de</strong>nreform – Schlussvermessung<br />

Fortführungsriss Januar 2000 in »Rot«:<br />

Grenzfeststellung<br />

Annahmen und Vermutungen können im Rahmen eines Grenz -<br />

feststellungsverfahrens nicht als Beweismittel dienen.<br />

Nach <strong>de</strong>r seinerzeit in Mecklenburg-Vorpommern gelten<strong>de</strong>n »An -<br />

weisung für die Durchführung von Liegenschafts ver mes sun gen«<br />

(LiVermA) hätte nach Nr. 4.2.3 geklärt wer<strong>de</strong>n müssen, auf wel -<br />

che Ursache die Abweichung zwischen <strong>de</strong>m örtlichen Grenz -<br />

verlauf und <strong>de</strong>m Katasternachweis zurückzuführen ist.<br />

Wenn die Abweichung nicht mit einer »willkürlichen Grenz ver -<br />

än<strong>de</strong>rung« zu erklären ist, kann im vorliegen<strong>de</strong>n Fall nur <strong>de</strong>r<br />

»Aufnahmefehler« als Ursache für die Abweichung gesehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Aufnahmefehler liegt vor, »wenn die Flurstücksgrenzen, wie<br />

sie sich aus <strong>de</strong>m Katasternachweis ergeben, nicht <strong>de</strong>m recht -<br />

lichen Bestand entsprechen, wie er bei <strong>de</strong>r Aufnahme gegeben<br />

war« (s. Nr. 4.2.3.3 LiVermA).<br />

Der »rechtliche Bestand« ergibt sich bei Bo<strong>de</strong>nreformgrundstücken<br />

verbindlich ausschließlich aus <strong>de</strong>m Aufteilungsplan in<br />

Verbindung mit <strong>de</strong>m Aufteilungsprotokoll und <strong>de</strong>r Grobver mes -<br />

sung, wie oben beschrieben. Anhand dieser Bo<strong>de</strong>nreform-Unterlagen<br />

hätte geklärt wer<strong>de</strong>n müssen, ob <strong>de</strong>r Katasternach weis<br />

einen Auf nahmefehler enthält. Nur aufgrund dieser Beweismit -<br />

tel hätte die Berichtigung <strong>de</strong>s Liegenschaftskatasters erfolgen<br />

dür fen mit <strong>de</strong>m Vorbehalt, dass das Grundbuchamt das Be -<br />

stands verzeichnis berichtigt. Dieser Vorbehalt muss ge genüber<br />

<strong>de</strong>n Beteiligten <strong>de</strong>shalb ausgesprochen wer<strong>de</strong>n, »weil durch <strong>de</strong>n<br />

öffentlichen Glauben <strong>de</strong>s Grundbuchs o<strong>de</strong>r durch Rechts vor -<br />

gän ge (z. B. Buchersitzung nach § 900 BGB) die ursprünglich im<br />

Ka taster falsch nachgewiesene Grenze zur rechtmäßigen wird,<br />

<strong>de</strong>r Fehler also ›geheilt‹ ist und für diesen Fall das Liegenschafts -<br />

kataster gar nicht berichtigt wer<strong>de</strong>n darf« |9|.«<br />

Helmut Hoffmann<br />

verm.hoff@t-online.<strong>de</strong><br />

Quellennachweis<br />

|1| VERORDNUNG ÜBER DIE BODENREFORM IN DER PROVINZ MARK<br />

BRANDENBURG vom 6. September 1945, Verordnungsblatt <strong>de</strong>r<br />

Provinzialverwaltung Mark Bran<strong>de</strong>nburg, Jahrgang 1, Heft 1, S. 8<br />

|2| AUSFÜHRUNGSVERORDNUNG NR. 2 ZUR DURCHFÜHRUNG DER<br />

BODENREFORM <strong>de</strong>r Provinzialverwaltung vom 11. September 1945,<br />

Verordnungsblatt <strong>de</strong>r Provinzialverwaltung Mark Bran<strong>de</strong>nburg,<br />

Jahrgang 1, Heft 1, S. 11<br />

|3| RUNDERLASS NR. 86 ÜBER DIE VERMESSUNG UND BODENZUTEILUNG<br />

<strong>de</strong>r Provinzialverwaltung vom 24. September 1945, Verordnungsblatt<br />

<strong>de</strong>r Provinzialverwaltung Mark Bran<strong>de</strong>nburg, Jahrgang 1, Heft 3, S. 54<br />

|4| VERORDNUNG ÜBER DEN EIGENTUMSÜBERGANG UND DIE GRUND-<br />

BÜCHER DER NACH DER VERORDNUNG ÜBER DIE BODENREFORM VOM<br />

6. SEPTEMBER 1945 ZUGETEILTEN GRUNDSTÜCKE vom 1. April 1946,<br />

Verordnungsblatt <strong>de</strong>r Provinzialverwaltung Mark Bran<strong>de</strong>nburg,<br />

Jahrgang 2, Heft 11, S. 209<br />

|5| RUNDERLASS III 145/1946 BODENREFORM vom 8. Oktober 1946<br />

(III – B 6), <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Provinzialverwaltung Mark Bran<strong>de</strong>nburg,<br />

Verordnungsblatt <strong>de</strong>r Provinzialverwaltung Mark Bran<strong>de</strong>nburg,<br />

Jahrgang 2, Heft 16, S. 357<br />

|6| ANWEISUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON VERMESSUNGSARBEITEN<br />

(VERMESSUNGSINSTRUKTION I) vom 15. April 1946, Deutsche Verwaltung<br />

für Land- und Forstwirtschaft in <strong>de</strong>r sowjetischen Besatzungszone<br />

– HA IX/2c – Zentralamt für Vermessungswesen Az. 940/2, ergänzt<br />

durch Bestimmung vom 1. Juli 1946<br />

|7| VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK UND DER DEUTSCHEN<br />

DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT<br />

DEUTSCHLANDS vom 31. August 1990, BGBl. II, S. 889<br />

|8| ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS (BVERFG)<br />

ZUR BODENREFORM:<br />

Urteil <strong>de</strong>s Ersten Senats vom 23. April 1991 – 84, 90<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Ersten Senats vom 18. April 1996 – 94, 12<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Zweiten Senats vom 26. Oktober 2004 – 112, 1<br />

|9| ZUM BEGRIFF »AUFNAHMEFEHLER« von O. Kriegel, Wiesba<strong>de</strong>n,<br />

ZfV Nr. 9/1953, S. 298<br />

35<br />

1


REPORT<br />

Neujahrsempfang <strong>de</strong>s BDVI 2013<br />

Ins Glas geschaut<br />

Dieselbe Prozedur wie je<strong>de</strong>s Jahr?<br />

Schon wie<strong>de</strong>r ein Jahr vergangen? Schon wie<strong>de</strong>r Neujahrsempfang! Wie eröffnete <strong>de</strong>r BDVI die<br />

berufspolitische Saison? Muss es immer etwas Neues sein o<strong>de</strong>r besteht auch Altbewährtes?<br />

Gela<strong>de</strong>ner von Hand zu Hand und am Pult gegenübersah. Neu<br />

war die Schnelligkeit, mit <strong>de</strong>r er sein Unbehagen äußerte: Übernahmezeiten<br />

für Vermessungsschriften von knapp einem Jahr<br />

in Berlin sind ein Investitionshemmnis.<br />

Dass Berlin Thema eines Empfangs in Berlin war, ist natürlich<br />

nichts Ungewöhnliches. Neu war aber, dass <strong>de</strong>r Festvortrag nun<br />

diesen Inhalt hatte. Ephraim Gothe, Staatssekretär <strong>de</strong>r Senats -<br />

verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, in <strong>de</strong>r auch das<br />

amtliche Vermessungswesen dieses Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s zu Hause ist,<br />

wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Thema »Planungsvisionen für Berlin 2020« ge -<br />

la<strong>de</strong>n.<br />

ÖbVI und Partner<br />

Einem Neujahrsempfang wohnt nichts Revolutionäres inne. Er<br />

ist ein langer, ge<strong>de</strong>ckter Tisch, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r BDVI mit seinen Partnern<br />

sitzt und an <strong>de</strong>m nach einiger Zeit die Sitzplätze gewechselt<br />

wer<strong>de</strong>n. Den Personen an <strong>de</strong>n Stirnseiten ist es erlaubt, für<br />

kurze Zeit zusammenhängen<strong>de</strong> Worte zu äußern.<br />

Ansonsten fin<strong>de</strong>t ein andauern<strong>de</strong>s Gespräch statt, in <strong>de</strong>m im<br />

besten Falle Informationen zwischen Personen weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, die sich gar nicht miteinan<strong>de</strong>r unterhalten haben. Der<br />

Neujahrsempfang ist somit Kommunikation pur. Das ist bewährt.<br />

Das fand genau so statt.<br />

Zum Bewährten gehört auch die Bibliothek im Rathaus Schöne -<br />

berg als Veranstaltungsort. Allein Bücher wälzen möchte man<br />

dort nicht, mit über 100 Empfangsgästen aber kommt auch bei<br />

schwerer Holztäfelung Gemütlichkeit auf. Wenn ein Koch dann<br />

noch Speisen von <strong>de</strong>rartigem Niveau bereitstellt, ist die Geborgenheit<br />

<strong>de</strong>r guten Stube nicht weit entfernt.<br />

Bewährt war auch die Begrüßung durch <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sgruppenvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

Christof Rek, <strong>de</strong>r sich wie<strong>de</strong>r einer großen Schar<br />

Nicht nur aufgrund <strong>de</strong>r Hauptstadtfunktion, auch wegen <strong>de</strong>r<br />

stärker als geschätzt wachsen<strong>de</strong>n Bevölkerungszahl muss o<strong>de</strong>r<br />

sollte Berlin bauen. Gothe verwies dabei neben <strong>de</strong>m Impuls für<br />

das wirtschaftliche Wachstum auch auf die Akzeptanz <strong>de</strong>r Vor -<br />

haben bei <strong>de</strong>n Anwohnern. So skizzierte er einzelne Projekte<br />

wie die Nachnutzung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n innerörtlichen Flughäfen, <strong>de</strong>n<br />

Innovationspark Adlershof, <strong>de</strong>n Ostbahnhof samt Media spree<br />

sowie an<strong>de</strong>re Gebiete und wies auf <strong>de</strong>n zwingend not wen digen<br />

Neubau von Wohnungen hin.<br />

Auf Nachfrage aus <strong>de</strong>m Auditorium teilte Gothe mit, dass ab Sep -<br />

tember wie<strong>de</strong>r Vermessungsreferendare in Berlin ausgebil <strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

BDVI-Präsi<strong>de</strong>nt Michael Zurhorst konnte es sich daraufhin nicht<br />

nehmen lassen, <strong>de</strong>n Druck aus <strong>de</strong>m Thema Flughafen zu lassen,<br />

in<strong>de</strong>m er die Politik ermahnte, sich bei <strong>de</strong>n Planungen zurückzunehmen.<br />

Dazu gab er zu be<strong>de</strong>nken, dass auch kleinere Planungseinheiten<br />

ihre »Flughäfen« haben.<br />

Beson<strong>de</strong>rs freute er sich, dass <strong>de</strong>r BDVI von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

als Partner bei <strong>de</strong>r Eigentumssicherung in Griechenland wahr -<br />

genommen wur<strong>de</strong>. An<strong>de</strong>rerseits sorgte ihn, ob <strong>de</strong>r ÖbVI in Berlin,<br />

ohne Verwaltungsakte setzen zu können, noch als hoheitlich ar -<br />

beiten<strong>de</strong>r Dienstleister wahrgenommen wird.<br />

36<br />

1


REPORT<br />

Warm-up<br />

Geduld beim Einlass<br />

Ephraim Gothe<br />

Erste Empore<br />

Michael Zurhorst<br />

Stimmung stimmt<br />

Obwohl Zurhorst allen noch einmal klarmachte, dass er nicht<br />

ein Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt sei, son<strong>de</strong>rn Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r ÖbVI, wäre es zu überlegen, ob man nicht ähnlich wie<br />

<strong>de</strong>r Herr im Bellevue <strong>de</strong>n Neujahrsempfang mit Personen be -<br />

reichern könnte, die sich um das Wohl <strong>de</strong>s Vermessungswesens<br />

verdient gemacht haben.<br />

Lassen wir wie im letzten Jahr vermehrt die Bil<strong>de</strong>r sprechen, die<br />

garantiert aber aus diesem Jahr stammen.<br />

Geometrie<br />

Dipl.-Ing. Martin Ullner<br />

FORUM-Redaktion<br />

kontakt@<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

37<br />

1


REPORT<br />

BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe Mecklenburg-Vorpommern<br />

Neujahrsempfang 2013<br />

E<br />

s ist eine gute Tradition, zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres Rückblick zu halten und zugleich voraus zu -<br />

schauen auf neue Ziele und künftige Herausfor<strong>de</strong>rungen. Zum 18. Mal lud am 18. Januar 2013<br />

in diesem Sinne die BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe Mecklenburg-Vorpommern zum traditionellen Neujahrs -<br />

empfang nach Schwerin ein. Über 60 Vertreter <strong>de</strong>s Berufsstands, Gäste aus Politik, Verwaltung und<br />

Verbän<strong>de</strong>n kamen im Restaurant & Café Herzogliche Dampfwäscherei zusammen, um sich in anregen<strong>de</strong>r<br />

Atmosphäre auszutauschen und aktuelle Fragestellungen <strong>de</strong>s Fachgebiets zu diskutieren.<br />

Mit einer Re<strong>de</strong> zur aktuellen Lage <strong>de</strong>r ÖbVI im Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

eröffnete BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppenvorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Frank Wagner <strong>de</strong>n Abend, <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m Motto stand: »Wenn<br />

wir uns einig sind, gibt es wenig, was wir nicht können.<br />

Wenn wir uneins sind, gibt es wenig, was wir<br />

können.« Ganz im Zeichen dieses Zitats von John F. Kennedy<br />

betonte Frank Wagner die Wichtigkeit <strong>de</strong>r Zusammenarbeit im<br />

amtlichen Vermessungswesen und verband dies mit einem Appell<br />

an die Geschlossenheit <strong>de</strong>r ÖbVI.<br />

In Richtung Behör<strong>de</strong>nvertreter machte er ein faires Miteinan<strong>de</strong>r<br />

geltend und verwies dabei kritisch auf die gestiegenen zum<br />

Teil wettbewerbsverzerren<strong>de</strong>n Vorbereitungs- und Übernahme -<br />

zei ten. In Hinblick auf die mit <strong>de</strong>m Gesetz 2010 erfolgte Aufgabenübertragung<br />

mahnte <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgruppenvorsitzen<strong>de</strong> die<br />

Dringlichkeit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s GeoVermG durch notwendige<br />

Vorschriften und die Einräumung <strong>de</strong>s kostenfreien Datenzugangs<br />

an. Wagner sicherte die Bereitschaft <strong>de</strong>s BDVI zur Unter -<br />

stützung zu, machte aber gleichzeitig <strong>de</strong>utlich, dass die perso -<br />

nelle Situation im Ministerium dringend verbessert wer<strong>de</strong>n muss,<br />

um <strong>de</strong>n anstehen<strong>de</strong>n Aufgaben gerecht wer<strong>de</strong>n zu können.<br />

Zum Abschluss seiner Begrüßungsre<strong>de</strong> ver<strong>de</strong>utlichte Frank Wag -<br />

ner anhand zahlreicher Bildbeispiele auf amüsante Weise, wie<br />

sehr eine verbindliche HOAI bei steigen<strong>de</strong>m Wettbewerbsdruck<br />

zur Qualitätssicherung notwendig ist, und leitete damit zu <strong>de</strong>n<br />

politischen Grußworten über.<br />

Der Schweriner SPD-Abgeordnete im Deutschen Bun<strong>de</strong>stag<br />

Hans-Joachim Hacker griff die Worte seines Vorredners auf und<br />

sagte zu, sich im Deutschen Bun<strong>de</strong>stag für die Rückführung <strong>de</strong>r<br />

sogenannten Beratungsleistungen in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil <strong>de</strong>r<br />

HOAI einzusetzen. Der CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsit -<br />

zen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Innenausschusses Marc Reinhardt bedauerte in sei -<br />

nem Grußwort, dass die zur Stärkung <strong>de</strong>s ÖbVI im GeoVermG<br />

verankerten Ziele, vorzugsweise die Aufgabenübertragung und<br />

<strong>de</strong>r Datenzugang, wegen fehlen<strong>de</strong>r Folgevorschriften noch nicht<br />

erreicht wur<strong>de</strong>n. Er stellte in Aussicht, sich in seiner parlamentarischen<br />

Tätigkeit für eine schnelle und zielführen<strong>de</strong> Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r notwendigen Vorschriften einzusetzen, auch wenn die<br />

Regelungen als Verordnungen außerhalb <strong>de</strong>r engeren Gesetz -<br />

gebungskompetenz <strong>de</strong>s Landtags stehen.<br />

Helmut Holter als Fraktionsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Linken im Schwe ri -<br />

ner Landtag hob schließlich in seiner Grußbotschaft die zu neh -<br />

men<strong>de</strong> Verantwortung <strong>de</strong>r ÖbVI im Geoinformationswesen hervor.<br />

Gerichtet an alle politischen Vertreter, for<strong>de</strong>rte er – wie im<br />

Ingenieurwesen üblich – die bessere »Messung <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s«<br />

vor politischen Entscheidungen ein.<br />

Dr. Thomas Darsow, Abteilungsleiter im Ministerium für Inneres<br />

und Sport, würdigte in seiner Ansprache die Rolle <strong>de</strong>s BDVI als<br />

wichtiges Sprachrohr im Dialog mit <strong>de</strong>r Geoinformations- und<br />

Vermessungsverwaltung.<br />

Mit Blick auf die Statements <strong>de</strong>s BDVI-Vorsitzen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

absehbaren personellen Verstärkung sagte er in seiner An spra -<br />

che die Fertigstellung und Überarbeitung <strong>de</strong>r VermKostVO und<br />

weiterer Vorschriften für das laufen<strong>de</strong> Jahr zu. Zugleich kün -<br />

digte er wegen <strong>de</strong>r im Vorfeld trotz aufwendiger Vorbereitung<br />

38<br />

1


REPORT<br />

Gäste<br />

Jürgen Gudat, Vorsitzen<strong>de</strong>r DVW LV M-V e. V.,<br />

Wolfgang Hei<strong>de</strong>, Vizepräsi<strong>de</strong>nt BDVI e. V.,<br />

Werner Stechert, ehem. Vorsitzen<strong>de</strong>r BDVI LG M-V<br />

Marc Reinhardt MdL (CDU)<br />

Hans-Joachim Hacker MdB (SPD), Frank Wagner, Vorsitzen<strong>de</strong>r BDVI<br />

LG M-V, Dirk Schönemann, Vorstand bzw. Mo<strong>de</strong>rator BDVI LG M-V<br />

immer noch hohen technischen Herausfor<strong>de</strong>rungen eine Verschiebung<br />

<strong>de</strong>r ALKIS®-Einführung in das Jahr 2014 an.<br />

Nach <strong>de</strong>m anschließen<strong>de</strong>n Buffet gaben die Re<strong>de</strong>beiträge interessante<br />

Ansatzpunkte für einen intensiven Gedankenaustausch.<br />

Rege Gespräche und Diskussionen prägten wie immer <strong>de</strong>n<br />

Abend. Die vielen positiven Rückmeldungen zeigen, dass <strong>de</strong>r<br />

BDVI-Neujahrsempfang ein wichtiger Termin im Vermessungs -<br />

wesen Mecklenburg-Vorpommerns ist.<br />

Dipl.-Ing. Frank Reichert<br />

Geschäftsstellenleiter <strong>de</strong>r<br />

BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe M-V<br />

reichert@<strong>bdvi</strong>-mv.<strong>de</strong><br />

39<br />

1


REPORT<br />

Auf <strong>de</strong>r Sei<strong>de</strong>nstraße<br />

unterwegs<br />

DIETER SEITZ | ORTENBERG<br />

54<br />

Kollegen und Kolleginnen starteten am 25. Oktober 2012 in Frankfurt nach Usbekis tan,<br />

um die berühmte Sei<strong>de</strong>nstraße zu erleben. Nach sechs Stun<strong>de</strong>n Flug lan<strong>de</strong>ten wir abends<br />

in Taschkent, <strong>de</strong>r Hauptstadt <strong>de</strong>r seit 1991 selbstständigen Republik Usbekistan.<br />

Da wir so viele waren, wur<strong>de</strong> die Gruppe aufgeteilt, ich war für<br />

die nächsten zwölf Tage mit Ali unterwegs, unserem einheimi -<br />

schen Reiseführer. Nach einem Tag Taschkent, einer mo<strong>de</strong>rnen<br />

5-Millionen-Stadt, fuhren wir mit <strong>de</strong>m Bus fünf Stun<strong>de</strong>n nach<br />

Samarkand. Samarkand war <strong>de</strong>r Regierungssitz von Tamerlan,<br />

auch als Timur Lenk bekannt, <strong>de</strong>r von 1370 bis 1404 ein Riesenreich<br />

aufbaute und beherrschte, das von Kleinasien bis Indien<br />

reichte. Heute ist Samarkand eine mo<strong>de</strong>rne Stadt, aber es gibt<br />

viele renovierte Gebäu<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>r Zeit Tamerlans.<br />

So sein Mausoleum Gur Emir (Grab <strong>de</strong>s Gebieters), das innen ganz<br />

mit Gold überzogen ist, die Moschee Bibi Xanom, die Nekropole<br />

Shohizinda mit mehr als 20 Mausoleen und <strong>de</strong>n berühmtes -<br />

ten Platz in Usbekistan, <strong>de</strong>n Registan, ein Ensemble von drei<br />

Me dre sen, die <strong>de</strong>n Platz einrahmen.<br />

Der Enkel Tamerlans, Ulug Bek, regierte in Samarkand von 1409<br />

bis 1449 und war nicht nur als Herrscher, son<strong>de</strong>rn auch als Astro -<br />

nom weltberühmt. Er ließ ein Observatorium bauen, das heu te<br />

40<br />

1


REPORT<br />

noch in Teilen existiert. Man sieht einen in einen Hügel eingelassenen,<br />

gemauerten, nach Sü<strong>de</strong>n orientierten Sextanten mit<br />

einem Radius von 40 m.<br />

Von Ulug Bek stammt ein Sternatlas, <strong>de</strong>ssen Genauigkeit im<br />

Abend land erst mehr als 200 Jahre später erreicht wur<strong>de</strong>. Er be -<br />

rechnete auch die Jahreslänge mit einer Abweichung von we -<br />

niger als einer Minute gegenüber <strong>de</strong>r heutigen Zahl. Das nächs -<br />

te Ziel war die Stadt Buchara, ein Zentrum <strong>de</strong>s Teppichhan<strong>de</strong>ls<br />

in früheren Zeiten. Auch heute noch kann man Teppiche o<strong>de</strong>r<br />

Sei<strong>de</strong>nstoffe in großer Auswahl in <strong>de</strong>n Basaren <strong>de</strong>r Stadt kaufen.<br />

Das älteste erhaltene Gebäu<strong>de</strong> ist das Samani<strong>de</strong>n-Mausoleum<br />

aus <strong>de</strong>m 10. Jahrhun<strong>de</strong>rt. Daneben gibt es noch die Zita<strong>de</strong>lle<br />

mit imposantem Mauerwerk und viele Moscheen und Medresen<br />

aus <strong>de</strong>r Zeit vom Tamerlan und Ulug Bek. Interessant für uns<br />

wa ren aber auch die Basare, durch die wir schlen<strong>de</strong>rten. Ge -<br />

würze aller Art, Obst, Gemüse, Fleischwaren, Milchprodukte<br />

konn ten wir sehen und probieren. Beson<strong>de</strong>rs die Nüsse aller Art,<br />

kandiert o<strong>de</strong>r nicht, schmeckten hervorragend. In <strong>de</strong>r Innenstadt<br />

waren die Basare für die Touristen in <strong>de</strong>n alten überdach -<br />

ten Gebäu<strong>de</strong>n untergebracht. Teppiche, Sei<strong>de</strong>nschals, Schmuck,<br />

Klei<strong>de</strong>r und Kunstgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n angepriesen und nach<br />

längerem Feilschen von <strong>de</strong>m einen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auch gekauft.<br />

Nach zwei Tagen in Buchara ging es auf zur für <strong>de</strong>n Großteil<br />

<strong>de</strong>r Gruppe letzten Etappe nach Xiva. 450 km durch die Wüste,<br />

auf schlechten Straßen, nach zwölf Stun<strong>de</strong>n Busfahrt waren<br />

wir am Ziel. Xiva ist eine Stadt, die noch vollständig von einer<br />

über 10 m hohen Stadtmauer aus Lehm umgeben ist. Sie vermittelt<br />

authentisch das Bild einer Stadt, wie sie vor 500 Jahren<br />

aussah. Innen ist sehr viel renoviert und natürlich auf Tourismus<br />

eingerichtet. Einige Moscheen, Medresen und Mausoleen<br />

gibt es zu sehen, die Straßen sind voll mit Menschen und Lä<strong>de</strong>n,<br />

aber abends nach 18 Uhr ist alles leer und still. Hier koch -<br />

ten wir in einem Privathaus mit Ali zusammen zum Mittagessen<br />

in einem großen Kupferkessel ein Pilaw, ein Reisgericht mit<br />

Fleisch, gelben Rüben, Rosinen, Zwiebeln und Knoblauch, das<br />

allen hervorragend schmeckte.<br />

In Xiva en<strong>de</strong>te für die Mehrheit die Reise, sie flogen am Abend<br />

nach Taschkent und am nächsten Morgen nach Frankfurt zu rück.<br />

Elf Kolleginnen und Kollegen hatten eine Verlängerung ge bucht<br />

mit einem Tagesausflug nach Turkmenistan. Das war eine inte -<br />

ressante Einführung in die Bürokratie Zentralasiens, <strong>de</strong>nn wir<br />

mussten uns erst ein Gruppenvisum für Turkmenistan besorgen.<br />

Insgesamt haben wir für die Ausreise aus Usbekistan und die Ein -<br />

reise nach Turkmenistan (mit einem Fußmarsch von 1 km durchs<br />

Niemandsland) zweieinhalb Stun<strong>de</strong>n benötigt, für die umge -<br />

kehr te Prozedur eineinhalb Stun<strong>de</strong>n. Da die Grenze von Turkme -<br />

nistan ab 18 Uhr geschlossen wird, hatten wir für die eigentliche<br />

Besichtigung <strong>de</strong>r Ruinen von Konya-Urgench nur eine Dreiviertelstun<strong>de</strong><br />

Zeit, da wir noch vier Stun<strong>de</strong>n Bus fahren mussten.<br />

Die letzten zwei Tage in Xiva besuchten wir noch Ausgrabungen<br />

von Palästen aus <strong>de</strong>m 4. bis 5. Jahrhun<strong>de</strong>rt nach Christus<br />

in <strong>de</strong>r Wüste, wobei wir auch die Gelegenheit hatten, in einer<br />

Jur te Tee zu trinken und einheimisches Essen zu genießen.<br />

Es blieb noch ein Tag in Taschkent, bevor es Richtung Deutschland<br />

zurückging. Wenn Sie das Fachprogramm vermissen, wir<br />

ta ten es auch. Wegen <strong>de</strong>s islamischen Opferfestes am 26. Okto -<br />

ber fiel es aus. Allerdings hat uns unser Reiseführer sehr viel über<br />

die Sitten und Gebräuche, auch beim Hausbau und Grundstücks -<br />

erwerb, erzählt, sodass etwas Fachliches für uns dabei war.<br />

Dipl.-Ing. Dieter Seitz<br />

Öffentlich bestellter<br />

Vermessungsingenieur a. D.<br />

dieter@seitz-ortenberg.<strong>de</strong><br />

41<br />

1


VERBAND<br />

Neuer Mitarbeiter<br />

Niklas Möring verstärkt<br />

die BDVI-Geschäfts stelle<br />

Seit <strong>de</strong>m 25. Februar ergänze ich als Referent das Team<br />

<strong>de</strong>r BDVI-Bun<strong>de</strong>sgeschäftsstelle. Gerne nutze ich die<br />

Gelegen heit, mich Ihnen kurz vorzustellen.<br />

Als studierter Historiker habe ich während und nach mei nem Studium beim<br />

Presseamt <strong>de</strong>r Stadt ver wal tung Köln Erfahrungen im gesamten Be reich <strong>de</strong>r<br />

Presse- und Öffent lichkeitsarbeit gesammelt. Ne -<br />

ben <strong>de</strong>m Tagesgeschäft war ich dort in die Umset -<br />

zung breitenwirksamer Großveran stal tun gen wie<br />

<strong>de</strong>r Fußball-Weltmeisterschaft 2006 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

XX. Weltjugendtags eingebun<strong>de</strong>n.<br />

Nach einer Station in Moskau bin ich als gebürti ger<br />

Kölner seit 2009 »Wahlberliner«. In <strong>de</strong>r Geschäfts -<br />

stelle <strong>de</strong>s »Peters burger Dialogs« habe ich hier an<br />

<strong>de</strong>n bilateralen Beziehungen bei<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r mitge -<br />

wirkt und bin anschließend als wissenschaft li cher<br />

Referent zu einer Abgeordneten in <strong>de</strong>n Deutschen<br />

Bun<strong>de</strong>stag gewechselt. Aus dieser Tätigkeit brin ge<br />

ich Erfahrungen aus <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spolitik sowie <strong>de</strong>n<br />

parla mentarischen Abläufen und Gepflogenheiten<br />

mit. Inhalt lich war ich auch mit <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n BDVI<br />

interessanten Themenkomplexen »Energiewen<strong>de</strong>«<br />

und »Geodaten, Open Data, E-Government« befasst.<br />

Die zielgruppengerechte Kommunikation <strong>de</strong>r teils<br />

doch sehr komplexen fachlichen und politischen<br />

Sachverhalte war dort eine meiner Aufgaben, an<br />

die ich beim BDVI gut wer<strong>de</strong> anknüpfen können.<br />

Ich freue mich <strong>de</strong>shalb sehr, meine beruflichen Erfahrungen<br />

in die Arbeit <strong>de</strong>s BDVI einfließen zu las -<br />

sen. Als Refe rent in <strong>de</strong>r Geschäftsstelle wer<strong>de</strong> ich ein<br />

breites Aufga ben feld ab<strong>de</strong>cken. In diesem Sinne:<br />

Auf eine gute Zusammenarbeit! Bei Fragen und<br />

Anregungen bin ich gerne für Sie da.<br />

„ MarkierungsPunkte braucht<br />

das Land”<br />

Wissenswertes zur Großenhainer Grundlinie<br />

Ein Einblick in die Lan<strong>de</strong>svermessung durch Triangulieren für vermessungsgeschichtlich<br />

Interessierte, engagierte Lehrer und leistungsbereite Schüler am<br />

Beispiel <strong>de</strong>s Basisvergrößerungsnetzes <strong>de</strong>r Mitteleuropäischen Gradmessung in<br />

Sachsen und <strong>de</strong>r Königlich Sächsischen Triangulierung von 1862-1890.<br />

Die Markierungen <strong>de</strong>r bei Großenhain vermessenen Grundlinie und die Stationen<br />

<strong>de</strong>s Vergrößerungsnetzes sind komplett erhalten und steinerne Zeitzeugen <strong>de</strong>r<br />

Vermessungsgeschichte.<br />

„MarkierungsPunkte braucht das Land” bietet<br />

im handlichen DIN A5-Format Informationen ...<br />

zur Mitteleuropäischen Gradmessung in<br />

Sachsen sowie <strong>de</strong>r Königlich Sächsischen<br />

Triangulierung von 1862-1890<br />

zum Markieren und Vermessen <strong>de</strong>r<br />

Großenhainer Grundlinie<br />

zur Mathematik im Alltag anhand <strong>de</strong>r<br />

Triangulierung<br />

für fachübergreifen<strong>de</strong>n Unterricht mit<br />

regionalem Bezug<br />

für Exkursionen im Basisvergrößerungsnetz<br />

Dieses Lehr - und Übungsheft<br />

empfehlen wir auch als<br />

Klassensatz für <strong>de</strong>n Unterricht.<br />

HIER<br />

bestellen<br />

<br />

Bitte ausschnei<strong>de</strong>n und an Interessierte weitergeben.<br />

<br />

42<br />

Niklas Möring | BDVI-Geschäftsstelle<br />

1<br />

| Herausgeber: activ Verlag GbR Großenhain<br />

| Autor: Frie<strong>de</strong>r Henker<br />

| Broschur geheftet, 20 Seiten, bebil<strong>de</strong>rt, 2. Auflage 2011<br />

| ISBN: 978-3-9811358-7-9<br />

| Preis: 3,50 Euro (inkl. Mwst., zzgl. Versandkosten)<br />

www.activ-verlag.<strong>de</strong>


VERBAND<br />

KONGRESS 2013<br />

23. bis 25. Mai | Hamburg<br />

Kooperationen schaffen –<br />

Verbindungen festigen<br />

DONNERSTAG | 23. MAI 2013<br />

Ort: Hotel »Hafen Hamburg«<br />

10:00 bis 16:00 Uhr Sitzung <strong>de</strong>s Hauptvorstan<strong>de</strong>s<br />

16:00 bis 17:30 Uhr BI – Bildungsinstitut <strong>de</strong>s BDVI<br />

Mitglie<strong>de</strong>r versammlung (intern)<br />

Ort: Wasserschloss Speicherstadt<br />

ab 19:00 Uhr Get-together<br />

FREITAG | 24. MAI 2013<br />

Ort: Hotel »Hafen Hamburg«<br />

ab 9:30 Uhr Eröffnung <strong>de</strong>r Fachausstellung<br />

»Markt <strong>de</strong>r Möglichkeiten«<br />

10:00 bis 16:30 Uhr Kongressveranstaltung<br />

Impulsvorträge und Diskussionen zum Kongressmotto:<br />

|| Kooperationen und Netzwerke<br />

|| Kooperation lernen<br />

|| Vertragsfragen <strong>de</strong>r Kooperation<br />

|| Kooperationen bei <strong>de</strong>r Büroausrüstung am Beispiel ALKIS®<br />

|| Kooperationen zwischen Generationen<br />

|| Kooperationen mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

|| Kooperationen in <strong>de</strong>r Ausbildung<br />

ab 19:00 Uhr<br />

Abendveranstaltung »Tagesthemen«<br />

unter Mo<strong>de</strong>ration <strong>de</strong>r FORUM-Redaktion<br />

SONNABEND | 25. MAI 2013<br />

Ort: Hotel »Hafen Hamburg«<br />

9:30 bis 13:00 Uhr Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Weitere Informationen fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>r BDVI-Homepage unter www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong>.<br />

43<br />

1


FORUM<br />

ASBECK / DRÜPPEL / GÄRTNER (HRSG.) / SKINDELIES / STEIN<br />

Vermessung und<br />

Geoinformation<br />

Fachbuch für<br />

Vermessungstechniker<br />

und Geomatiker<br />

Erscheint im Selbstverlag<br />

DIN-A4-Format, 436 Seiten, 323 zum Teil far -<br />

bige Abbildungen, Klebebindung, kartoniert<br />

ISBN 978-3-00-038273-4<br />

47,50 Euro (zzgl. Versandkosten)<br />

Vertrieb: Firma winterwork; Carl-Zeiss-Straße 3,<br />

04451 Borsdorf, Telefon 034291/31 72-0<br />

info@winterwork.<strong>de</strong><br />

www.winterwork.<strong>de</strong><br />

In <strong>de</strong>n letzten 10 bis 15 Jahren erfolgte im Vermessungs- und<br />

Katasterwesen sowie in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svermessung ein enormer<br />

Umbruch in technischer Hinsicht und in <strong>de</strong>r Prozessgestaltung.<br />

Mit <strong>de</strong>m Wechsel <strong>de</strong>r Raumbezugssysteme und <strong>de</strong>r Einführung<br />

bun<strong>de</strong>sweit entwickelter Standards für die Führung von Geobasisdaten<br />

wur<strong>de</strong>n neue Fundamente für die Nachweise von Festpunkten,<br />

Liegenschaftskataster und amtlicher Kartografie ge -<br />

schaffen. Die immer schnellere Entwicklung <strong>de</strong>r Verfahren zur<br />

Erfassung von Geodaten sowie <strong>de</strong>ren Auswertung, Nutzung und<br />

Präsentation bewirkten eine Entwicklung hin zur Geoinformationstechnologie.<br />

Aufgrund dieser verän<strong>de</strong>rten Rahmenbedingungen wur<strong>de</strong>n die<br />

Berufsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vermessungstechniker/-innen und Geomatiker/<br />

-innen (früher: Kartografen/Kartografinnen) überarbeitet, hin<br />

zu <strong>de</strong>n »Lehrberufen in <strong>de</strong>r Geoinformationstechnologie«, einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Bergvermessung.<br />

Mit <strong>de</strong>r Herausgabe <strong>de</strong>r 12. Auflage <strong>de</strong>r »Vermessung und Geo -<br />

information« tragen die Autoren <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an die Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechnung.<br />

Infolge <strong>de</strong>s neuen Berufsbil<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Geomatiker wur<strong>de</strong>n umfang -<br />

reiche neue Kapitel in das Buch aufgenommen, das gleichermaßen<br />

im Hinblick auf die Gemeinsamkeiten wie auf die spe ziel -<br />

len Ziele bei<strong>de</strong>r Berufsbil<strong>de</strong>r inhaltlich neu strukturiert wur<strong>de</strong>.<br />

Hierzu wur<strong>de</strong> das Buch gründlich von Althergebrachtem berei -<br />

nigt. Statt<strong>de</strong>ssen rücken nunmehr mo<strong>de</strong>rne Verfahren und Tech -<br />

niken – wie z. B. GNSS, Ausgleichungsrechnung und Grundlagen<br />

<strong>de</strong>r ADV sowie die Geomatik – in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund.<br />

Zu Letzterem ist zu vermerken, dass <strong>de</strong>r überaus komplexe<br />

Be reich »IT-Technik« in verschie<strong>de</strong>nen Bereichen auf die De -<br />

finition von Fachbegriffen, zum Teil ergänzt um Beispiele, be -<br />

schränkt wer<strong>de</strong>n musste. Auf die <strong>de</strong>taillierte Beschreibung von<br />

IT-Spra chen, -Protokollen usw., insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Geo da ten verarbeitung und -präsentation, wur<strong>de</strong> verzichtet. Die<br />

Glie <strong>de</strong> rung in sieben Kapitel, von <strong>de</strong>n »Grundlagen <strong>de</strong>r Geo -<br />

informationstechnologie« bis hin zu »Geomatik«, spiegelt die<br />

Ausbildungsbedürfnisse für alle Berufe wi<strong>de</strong>r.<br />

Die durchgreifen<strong>de</strong> Aktualisierung und Erweiterung <strong>de</strong>s Lehr -<br />

buchs for<strong>de</strong>rte von <strong>de</strong>n Autoren Entscheidungen, weil immer<br />

wie<strong>de</strong>r zu prüfen war, ob und inwieweit ältere Verfahren noch<br />

praxisrelevant sind.<br />

An<strong>de</strong>rerseits sind neue Techniken und Maßnahmen noch nicht<br />

in vollem Umfang in die tägliche Praxis vorgedrungen, sodass<br />

hier im Vorgriff auf manche Vorschriften Ant worten zu suchen<br />

waren. Die augenblickliche Situation hatte zur Folge, dass das<br />

Buch <strong>de</strong>rzeit gebräuchliche und zukünftig an zuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für die Nachweisfüh rung, nebeneinan<strong>de</strong>r -<br />

stellen musste. Dieses for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Leser heraus, war aber im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Vollständigkeit eines Fachbuches, das eine mehr jäh -<br />

rige Berufsausbildung begleitet, unumgänglich.<br />

Dieser Entscheidungs- und Gestaltungsprozess ist <strong>de</strong>n Autoren<br />

exzellent gelungen.<br />

Möge dieses Buch für viele junge Menschen <strong>de</strong>r Begleiter in die<br />

spannen<strong>de</strong> Berufswelt <strong>de</strong>r Geoinformationstechnologie sein.<br />

Das Fachbuch belegt: Unser Tätigkeitsfeld auf <strong>de</strong>m »Arbeitsplatz<br />

Er<strong>de</strong>« ist vielfältig.<br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer | Ratingen<br />

44<br />

1


FORUM<br />

HELMUT MEYER<br />

Katasterämter in Preußen und <strong>de</strong>ren Leiter<br />

(1878–1939)<br />

Katasterämter in Nie<strong>de</strong>rsachsen und <strong>de</strong>ren Leiter<br />

(1876–2012)<br />

Im Internet auffindbar unter www.dvw.<strong>de</strong><br />

beim Lan<strong>de</strong>sverein »Nie<strong>de</strong>rsachsen/Bremen« unter »News« unter »Berichte« o<strong>de</strong>r<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/lan<strong>de</strong>sverein-ns-br/15236/geschichte-nie<strong>de</strong>rs-chsischen-kataster-mter<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/lan<strong>de</strong>sverein-ns-br/15988/geschichte-preu-ischen-kataster-mter<br />

Für nahezu 1.000 Katasterämter in Preußen, davon rund 100 Ka -<br />

tasterämter in Nie<strong>de</strong>rsachsen, liegt ein fast vollständiger Nachweis<br />

in Form von Listen vor. Da eine Druckausgabe heute<br />

nicht mehr angesagt ist, ist alles im Internet einsehbar<br />

(s. o.).<br />

Für Preußen stehen neben einem einleiten<strong>de</strong>n Artikel<br />

Listen <strong>de</strong>r Katasterämter sowie <strong>de</strong>ren Leiter im Zugriff.<br />

Für Nie<strong>de</strong>rsachsen kann neben einer Katasterämter über -<br />

sicht und <strong>de</strong>n einzelnen Leiterinnen und Leitern sowie<br />

<strong>de</strong>r speziellen Entwicklung <strong>de</strong>r ol <strong>de</strong>n burgischen Fort -<br />

schreibungsbezirke ein umfangreiches Li tera tur ver zeich -<br />

nis, das auch die Grundlage für die preußische Zusammenstellung<br />

ist, eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ergänzend dazu ist in <strong>de</strong>n »Nachrichten <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rsäch -<br />

sischen Vermessungs- und Katasterverwaltung«, Heft 1<br />

und 2/2012, ein Artikel über die Entwicklung <strong>de</strong>s Ka -<br />

tasters in Nie<strong>de</strong>rsachsen abgedruckt (Verfasser Helmut<br />

Meyer).<br />

Helmut Meyer, bis 2012 Katasteramtsleiter in Nienburg/Weser<br />

in Nie<strong>de</strong>rsachsen, hat die Geschichte <strong>de</strong>r Katasterämter in<br />

Preußen von 1878 bis 1939 und in Nie<strong>de</strong>rsachsen von 1876 bis<br />

2012 und <strong>de</strong>ren Amtsleiterinnen und Amtsleiter zusammenge -<br />

stellt. Dort ist z. B. zu lesen, dass es von 1876 bis 1938 in Hoya<br />

ein Katasteramt gab und wer exakt von wann bis wann <strong>de</strong>ssen<br />

Leiter war o<strong>de</strong>r wie die Katasterinspektoren, die Leiter <strong>de</strong>r preu -<br />

ßi schen Regierungsbezirke waren, geheißen haben. Eine wahre<br />

Schatztruhe für je<strong>de</strong>n Geschichtsinteressierten!<br />

Jeweils eine Landkarte zu Preußen und zu Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

er leichtert die Übersicht.<br />

Dank gilt <strong>de</strong>m Verfasser Helmut Meyer, <strong>de</strong>r für Ergänzungen o<strong>de</strong>r<br />

Korrekturen dankbar ist (helmut.meyer36@googlemail.com),<br />

und <strong>de</strong>m DVW Nie<strong>de</strong>rsachsen/Bremen, <strong>de</strong>r diese umfangreichen<br />

Listen bei sich ins Internet gestellt und somit je<strong>de</strong>m Interes sier -<br />

ten zugänglich gemacht hat. Dank auch <strong>de</strong>m Vermessungs -<br />

technischen Museum in Dortmund, das diese Zusammenstellungen<br />

in seine Bibliothek aufgenommen hat, wo sie jetzt einsehbar<br />

sind.<br />

Klaus Kertscher | Ol<strong>de</strong>nburg<br />

45<br />

1


FORUM<br />

ULRICH RENNER UND MICHAEL SOHNI<br />

ROSS-BRACHMANN<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Verkehrswertes<br />

von Immobilien<br />

Theodor Oppermann Verlag, Isernhagen<br />

30. Auflage 2012<br />

800 Seiten<br />

149,00 Euro<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r maßgeblichen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rahmen -<br />

bedingungen für die Bewertung bebauter und unbebauter<br />

Grundstücke (u. a. ImmoWertV, Bo<strong>de</strong>nwertrichtlinie, Sachwert -<br />

richtlinie) war es erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>n Klassiker ROSS-BRACHMANN<br />

zu aktualisieren.<br />

Dies gilt nicht nur für die rechtlichen Grundlagen und techni -<br />

schen Normen, son<strong>de</strong>rn auch für die Erkenntnisse aus <strong>de</strong>n Ent -<br />

wicklungen <strong>de</strong>r Märkte <strong>de</strong>r letzten Jahre wie z. B. <strong>de</strong>r Immobilien -<br />

blase in <strong>de</strong>n USA (2007/2008), <strong>de</strong>r 2008 einsetzen<strong>de</strong>n weltwei -<br />

ten Finanzkrise sowie <strong>de</strong>r 2009 in die Diskussion ge kom menen<br />

Staats schul<strong>de</strong>nkrise im Euroraum. In diesem Zusammen hang gilt<br />

es, die gesellschaftlichen Strömungen und Wertverän<strong>de</strong>rungen<br />

zu erkennen und bestmöglich zu berücksichtigen (Stichwort:<br />

Energiewen<strong>de</strong>).<br />

Eine <strong>de</strong>r wichtigsten Neuerungen im Bewertungssektor ist die<br />

2010 in Kraft getretene ImmoWertV mit <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r<br />

beson<strong>de</strong>ren Marktnähe und <strong>de</strong>s damit verbun<strong>de</strong>nen gesteiger -<br />

ten Stellenwertes <strong>de</strong>r Marktanpassung bei <strong>de</strong>r Erstellung von<br />

Verkehrswertgutachten. Daraus folgend wur<strong>de</strong> es erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

die auf <strong>de</strong>r alten Wertermittlungsverordnung basie ren<strong>de</strong> Wertermittlungsrichtlinie<br />

<strong>de</strong>n neuen Gegebenheiten anzupassen.<br />

So ist bereits 2011 die neue Bo<strong>de</strong>nwertrichtlinie sowie 2012<br />

die Sachwertrichtlinie in Kraft getreten (weitere sollen folgen).<br />

Den an Be<strong>de</strong>utung gewinnen<strong>de</strong>n Themen Energie effizienz, Nach -<br />

haltigkeit und Zertifizierung wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r neuen Auflage ein<br />

eigenes Kapitel gewidmet, das <strong>de</strong>n aktuellen Stand <strong>de</strong>r Diskussion<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Sachverständigenwesens wie<strong>de</strong>r gibt. Zu -<br />

sätz lich wur<strong>de</strong> das Kapitel <strong>de</strong>r Beleihungswertermittlung komplett<br />

überarbeitet.<br />

Außer <strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Neuerungen wur<strong>de</strong>n alle Kapitel über -<br />

arbeitet und <strong>de</strong>n aktuellen Marktbedingungen angepasst.<br />

Der »Alltagstest« ergibt zu -<br />

nächst einen klaren, übersichtlichen<br />

und somit benutzerfreundlichen<br />

Auf -<br />

bau. In <strong>de</strong>n themenbezogenen<br />

Kapiteln von <strong>de</strong>n<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r Immobi -<br />

lienbewertung über Wert -<br />

ermittlungsverfahren, be -<br />

son <strong>de</strong>re bewertungsre le -<br />

vante Themen wie Beleihungswert,<br />

Kapitalanlagen,<br />

Energiesparmaßnahmen,<br />

praktische Hinweise bis hin<br />

zu <strong>de</strong>n wichtigsten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien<br />

fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Bewertungssachverständige grundlegen<strong>de</strong> und da -<br />

rüber hinaus für ihn wichtige Informationen und Hinweise zur<br />

Gutachtenbearbeitung.<br />

Hervorzuheben ist die Behandlung wirtschaftlicher und tech -<br />

ni scher Spezialfälle, die unter <strong>de</strong>n heutigen verän<strong>de</strong>rten ge sell -<br />

schaft lichen Bedingungen immer mehr an Be<strong>de</strong>utung gewinnen.<br />

Dabei sind neben beson<strong>de</strong>ren mietvertraglichen Vereinbarungen<br />

und <strong>de</strong>ren Auswirkungen die Leerstandsproblematik (»struktu -<br />

reller Leerstand«), Altlasten sowie Baumängel und Bauschä<strong>de</strong>n<br />

zu nennen. Positiv fällt dabei die Untermauerung <strong>de</strong>r Sachverhalte<br />

anhand von Beispielen auf.<br />

Kritische Praktiker wer<strong>de</strong>n sich jedoch hier und da Ergänzungen<br />

und teilweise tiefer greifen<strong>de</strong> Ausführungen wünschen bzw.<br />

inhaltlichen Erweiterungsbedarf sehen. Nichts<strong>de</strong>stotrotz wird<br />

<strong>de</strong>r neue ROSS-BRACHMANN seinem gefestigten Anspruch als<br />

»Leitfa<strong>de</strong>n« und kompaktes Handbuch in <strong>de</strong>r Bewertungsfach -<br />

litera tur gerecht. Die Neupositionierung gegenüber <strong>de</strong>n bis -<br />

herigen Auflagen, gemäß <strong>de</strong>n aktuellen Rahmenbedingungen<br />

<strong>de</strong>r Märkte, ist meines Erachtens gelungen.<br />

Das Preis-Leistungs-Verhältnis bewegt sich mit ca. 149 Euro im<br />

Rahmen üblicher Preisspannen für Bewertungsfachliteratur.<br />

Derzeit gibt es auf <strong>de</strong>m Markt ein umfassen<strong>de</strong>s Angebot an<br />

Fachliteratur zu fast allen Bewertungsthemen mit gutem fachlichem<br />

und teilweise noch umfangreicherem Inhalt, sodass es<br />

für <strong>de</strong>n neuen ROSS-BRACHMANN nicht leicht sein wird, seine<br />

historische Stellung auch weiterhin zu behaupten.<br />

Zusammenfassend ist <strong>de</strong>r ROSS-BRACHMANN all <strong>de</strong>nen zu emp -<br />

feh len, die ein umfassen<strong>de</strong>s, übersichtliches und <strong>de</strong>nnoch kom -<br />

paktes Handbuch für ein großes Spektrum an Bewertungsthemen<br />

suchen.<br />

Michael Hentschel | Berlin<br />

46<br />

1


FORUM<br />

KARL-HEINZ GREBNER<br />

Historische<br />

Vermessungssäulen<br />

in Sachsen<br />

Eine Spurensuche<br />

222 Seiten, kartoniert, 15 x 21 cm<br />

ISBN 978-3-936203-18-9<br />

19,00 Euro<br />

In <strong>de</strong>r Schütze-Engler-Weber-Verlags GbR Dres<strong>de</strong>n erschien<br />

Anfang Juni 2012 das gemeinsam von <strong>de</strong>r Interessengesell -<br />

schaft Nagelsche Säulen und <strong>de</strong>m Staatsbetrieb Geobasisinfor -<br />

mation und Vermessung Sachsen herausgegebene Buch »Historische<br />

Vermessungssäulen in Sachsen – Eine Spurensuche«.<br />

Die ersten Exemplare kamen druckfrisch zu <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Jubiläums »150 Jahre Gradmessung in Sachsen« an <strong>de</strong>r TU Dres<strong>de</strong>n<br />

durchgeführten Konferenz, bestehend aus Festkolloquium<br />

und Fachtagung.<br />

Im einleiten<strong>de</strong>n Kapitel »Gradmessung und Triangulierung in<br />

Sachsen« erläutern Michael Streetz vom Lan<strong>de</strong>samt für Denk -<br />

malpflege Sachsen und Andreas Reinhold aus Leipzig die Na -<br />

gel schen Säulen als Kultur<strong>de</strong>nkmale und Zeugnisse <strong>de</strong>r Vermes -<br />

sungsgeschichte.<br />

Anschließend wird die Berufung <strong>de</strong>r Gradmessungskommissare<br />

Sachsens beschrieben. Auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n 15 Seiten wer<strong>de</strong>n die<br />

Lebensbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommissare nachgezeichnet. Dr. Karl-Heinz Löbel,<br />

selbst an <strong>de</strong>r Bergaka<strong>de</strong>mie in Freiberg tätig, befasst sich<br />

mit Julius Ludwig Weisbach (1806–1871), <strong>de</strong>r als Professor eben -<br />

falls an <strong>de</strong>r Bergaka<strong>de</strong>mie Freiberg wirkte. Gunter Hentschel<br />

widmet sich <strong>de</strong>r Biografie <strong>de</strong>s im holsteinischen Plön geborenen<br />

Carl Christian Bruhns (1830–1881), 1860 an <strong>de</strong>r Leipziger<br />

Universität als Observator und Professor für Astronomie vereidigt.<br />

Bei<strong>de</strong> Gradmessungskommissare starben jedoch vor Be -<br />

endigung <strong>de</strong>r Arbeiten, sodass <strong>de</strong>r im sächsischen Grünberg geborene<br />

Christian August Nagel (1821–1903), seit 1849 an <strong>de</strong>r<br />

Technischen Bildungsanstalt – <strong>de</strong>r heutigen Technischen Universität<br />

– tätig, diese allein zu En<strong>de</strong> führen musste.<br />

Karl-Heinz Grebner schil<strong>de</strong>rt seine Erlebnisse bei <strong>de</strong>r Annähe -<br />

rung an die steinernen Zeugen <strong>de</strong>r sächsischen Vermessungsgeschichte,<br />

die schließlich dazu führte, dass er einige dieser<br />

Denkmale selbst restauriert hat.<br />

Im Hauptteil <strong>de</strong>s Buches ist auf 158 Seiten je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Punkte I.<br />

und II. Ordnung, also <strong>de</strong>r Mitteleuropäischen Gradmessung und<br />

<strong>de</strong>r Königlich Sächsischen Triangulierung, eine eigene Seite ge -<br />

widmet. Einführend wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Aufbau <strong>de</strong>r Beobachtungs sta -<br />

tionen und <strong>de</strong>ren Beschreibungen erläutert.<br />

Neben Punktnummer und Name <strong>de</strong>r Station sind in <strong>de</strong>r Kopf -<br />

zeile Länge und Breite im System ETRS89, die Höhe <strong>de</strong>r oberen<br />

Pfeilerfläche über <strong>de</strong>m Amsterdamer Pegel sowie <strong>de</strong>ren ellipsoi -<br />

dische Höhe angegeben. Darunter ist <strong>de</strong>r Standort mit <strong>de</strong>n heu -<br />

tigen Zugehörigkeiten zu Landkreis, Gemein<strong>de</strong> und Gemarkung<br />

aufgeführt.<br />

Es schließen sich Angaben zur originalen Inschrift <strong>de</strong>r Station<br />

und zur Beschaffenheit und <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r Stationen an. Letz -<br />

tere sind <strong>de</strong>r Nagelschen Veröffentlichung »Das trigono me tri -<br />

sche Netz« entnommen wor<strong>de</strong>n. Neben diesen hauptsächlich<br />

statistischen Informationen wird <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r Station mit<br />

einem Foto dokumentiert.<br />

Im mittleren Bereich <strong>de</strong>r Seite<br />

sind auf wenigen Zeilen historische<br />

Informationen z. B.<br />

zum Grun<strong>de</strong>rwerb, <strong>de</strong>m Stationsbau<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m weiteren<br />

Schicksal <strong>de</strong>s Punktes zusammengetragen.<br />

Der untere Teil je<strong>de</strong>r Seite ist<br />

dreigeteilt und enthält eine<br />

Weg beschreibung sowie ei nen<br />

Kartenausschnitt, die es auch<br />

ohne Verwendung <strong>de</strong>r Koordinaten<br />

ermöglichen, die Station<br />

im Gelän<strong>de</strong> aufzu fin<strong>de</strong>n.<br />

Eine Aufstellung von Sehens -<br />

wür digkeiten in <strong>de</strong>r Um ge bung<br />

run<strong>de</strong>t die Be schreibung ab.<br />

Abschließend enthält das Buch eine Zusammenstellung <strong>de</strong>r auf<br />

<strong>de</strong>n Stationen <strong>de</strong>r Grad mes sung und Triangulierung ausgeführ -<br />

ten Richtungsbe ob achtungen.<br />

Das Buch richtet sich nicht nur an vermessungshistorisch interessierte<br />

Leser, son<strong>de</strong>rn auch an alle allgemein Geschichtsund<br />

Kulturinteressierten sowie speziell an Wan<strong>de</strong>rfreun<strong>de</strong>, die<br />

ihre Touren mit <strong>de</strong>r Erforschung <strong>de</strong>r Regionalgeschichte ver bin -<br />

<strong>de</strong>n möchten. Dabei erleichtert die beigelegte topografische<br />

Karte im Maßstab 1:300.000 mit <strong>de</strong>n eingetragenen Stationen<br />

die Suche in <strong>de</strong>r Natur.<br />

Rainer Nitzsche<br />

47<br />

1


FORUM<br />

JOBBÖRSE<br />

ANGEBOTE<br />

PLZ-Bereich 1<br />

GESUCHE<br />

PLZ-Bereich 1<br />

• Chiffre 5989 A Vermessungsassessor (m/w) gesucht: Alteingesessener Berliner ÖbVI sucht<br />

für sein Büro einen Vermes sungsassessor (m/w) für eine sofortige o<strong>de</strong>r spätere Alters so zie -<br />

tät. Die Über gabe soll in ca. 1–4 Jahren stattfin <strong>de</strong>n. Das Praxisjahr kann im Büro geleistet<br />

wer<strong>de</strong>n. Das mittelgroße Büro existiert seit über 30 Jahren und hat einen umfang reichen<br />

und festen Kun<strong>de</strong>nstamm. Das Leistungsspektrum sind Katastervermessungen, wei tere hoheitliche<br />

Vermessungen sowie Bau- und Ingenieurvermessungen. Mo<strong>de</strong>rne Messsysteme<br />

und ak tuel le Vermessungs- und Bürosoftware sind selbstverständlich.<br />

• Chiffre 5629 Staatlich gepr. Ver messungs -<br />

technikerin: Suche eine neue Beschäftigung<br />

in Bran<strong>de</strong>nburg o<strong>de</strong>r im Berliner Nor<strong>de</strong>n ab<br />

<strong>de</strong>m 01.08.2013. Ausbildung und letzte Be -<br />

schäftigung beim ÖbVI mit 3 Jahren Berufs -<br />

erfah rung. Gute Kenntnisse im GIS sind vor -<br />

han<strong>de</strong>n.<br />

ANZEIGENAUFTRAG<br />

ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />

BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa, 030/240 83 83<br />

Absen<strong>de</strong>r<br />

[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENANGEBOT:<br />

[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENGESUCH:<br />

[ ] ICH INTERESSIERE MICH FÜR CHIFFRE-NR.:<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Telefon / Fax<br />

E-Mail<br />

Datum / Unterschrift<br />

Zahlungsform<br />

[ ] VERRECHNUNGSSCHECK LIEGT BEI.<br />

[ ] BETRAG LIEGT BAR BEI.<br />

* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsen<strong>de</strong>n!<br />

Textanzeigen in <strong>de</strong>r Jobbörse<br />

[ ] Anzeigen je angefangene 300 Zeichen 20,00 E<br />

Zusätzliche Optionen:<br />

[ ] FETTDRUCK MIT EINER ZUSATZFARBE: + 13,00 E<br />

[ ] FARBIGER RAHMEN: + 13,00 E<br />

48<br />

1


FORUM<br />

BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalen<strong>de</strong>r 2013<br />

18. April 2013, Essen<br />

10:00 bis 16:00 Uhr<br />

Teilnehmerbeitrag:<br />

80,00 E für Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong><br />

BDVI, DVW und VDV<br />

40 E für Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong> BDVI,<br />

DVW und VDV in<br />

Ausbildung<br />

110 E für Nicht -<br />

mitglie<strong>de</strong>r<br />

70 E für Nichtmitglie<strong>de</strong>r<br />

in Ausbildung<br />

ALKIS® IM ZUSAMMENSPIEL VON VERWALTUNG UND ÖBVI<br />

Der BDVI NRW e. V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m<br />

DVW-Arbeitskreis 2 »Geoinformation und Geodatenmanagement«<br />

und DVW NRW e. V. das 126. DVW-Seminar zum Thema »ALKIS® im<br />

Zusammenspiel von Verwaltung und ÖbVI«.<br />

Mit <strong>de</strong>r Einführung von ALKIS® wur<strong>de</strong>n die bisherigen Verfahrens -<br />

lösungen ALK und ALB nach Jahrzehnten <strong>de</strong>r Nutzung abgelöst. Die<br />

Frage nach <strong>de</strong>m Warum hat die AdV beantwortet, das Wann ist im<br />

Zusammenspiel zwischen <strong>de</strong>r Vermessungsverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

und <strong>de</strong>m kommunalisierten Katasterbehör<strong>de</strong>n umgesetzt wor<strong>de</strong>n.<br />

Das Seminar zielt – kurze Zeit vor <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>r Umstellung in<br />

NRW – explizit auf die Frage nach <strong>de</strong>m Wie, und dies mit einem<br />

starken Fokus auf das Zusammenspiel zwischen <strong>de</strong>r Verwaltung und<br />

<strong>de</strong>m Freien Beruf.<br />

Referenten:<br />

Dipl.-Ing.<br />

Rudolf Wehmeyer, ÖbVI<br />

Dr.-Ing.<br />

Martin Scheu, DVW AK 2<br />

Dipl.-Ing.<br />

Ekkehard Jungemann, ÖbVI<br />

Dr.-Ing.<br />

Jens Riecken, Geobasis.nrw<br />

Dipl.-Ing.<br />

Stephan Heitmann,<br />

MIK NRW<br />

u. a.<br />

Referenten <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien Städte und <strong>de</strong>r Öffentlich be -<br />

stellten Vermessungsingenieure geben Anregungen und Impulse, in<strong>de</strong>m<br />

sie <strong>de</strong>n aktuellen Stand in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit zwischen ÖbVI und<br />

Verwaltung im ALKIS®-Betrieb darstellen. Das Ministerium zeigt <strong>de</strong>n<br />

weiteren Rahmen auf. Softwarefirmen stellen Lösungen vor. Die Mo<strong>de</strong> -<br />

ration erfolgt durch <strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>s DVW-Arbeitskreises »Geoinformation<br />

und Geodatenmanagement« und gewährleistet eine unabhängige<br />

Außensicht.<br />

Die Referenten aus <strong>de</strong>r Katasterverwaltung und <strong>de</strong>m Freien Beruf<br />

stellen ihre jeweilige Sicht zum aktuellen »ALKIS®-Alltag« vor. Unter<br />

<strong>de</strong>m Motto »ALKIS®: Visionen, Ziele, Wirklichkeit« diskutieren die Re -<br />

ferenten – Beiträge aus <strong>de</strong>m Auditorium sind ausdrücklich erwünscht.<br />

Dieses Seminar richtet sich an die Verfahrensverantwortlichen auf<br />

<strong>de</strong>r Katasterseite und aufseiten <strong>de</strong>r ÖbVI. Die ALKIS®-Einführung ist<br />

aber auch für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>, Studieren<strong>de</strong> und Referendare von hoher<br />

Relevanz.<br />

Unsere Kontaktdaten:<br />

BDVI-Bildungsinstitut | ddp, Gabriele Grundner | Her<strong>de</strong>rstraße 62 | 40882 Ratingen<br />

Fon 02102/58 86 93 | Fax 02102/58 86 94 | E-Mail gabriele.grundner@arcor.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Geschäftsstelle <strong>de</strong>r BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe NRW | Geschäftsstellenleiterin Nicole Har<strong>de</strong>r<br />

Neuenhöfer Allee 49–51 | 50935 Köln | Fon 0221/406 42 00 | Fax 0221/406 42 30<br />

E-Mail info@<strong>bdvi</strong>-bildungsinstitut.<strong>de</strong> | www.<strong>bdvi</strong>-bildungsinstitut.<strong>de</strong><br />

Diese Seminare wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Ingenieurkammer-Bau NRW zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Fort- und Weiterbildungsordnung eingereicht.<br />

49<br />

1


FORUM<br />

BDVI-GREMIEN, -KOMMISSIONEN UND -ARBEITSGRUPPEN<br />

12. April 2013,<br />

Potsdam<br />

19. April 2013,<br />

Erfurt<br />

19. April 2013,<br />

Bad Kreuznach<br />

20. April 2013,<br />

Freiburg im Breisgau<br />

26./27. April 2013,<br />

Eisenach<br />

BDVI-LANDESGRUPPE BRANDENBURG:<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

BDVI-LANDESGRUPPE THÜRINGEN:<br />

FRÜHJAHRS-MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

BDVI-LANDESGRUPPE RHEINLAND-PFALZ: FRÜHJAHRS -<br />

VERANSTALTUNG UND MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

BDVI-LANDESGRUPPE BADEN-WÜRTTEMBERG:<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

BKIMMO WORKSHOP UND MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

http://bkimmo.net<br />

14. Mai 2013, Berlin BDVI-PRÄSIDIUM www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

23. Mai 2013, Hamburg BDVI-HAUPTVORSTAND www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

FACHBEZOGENE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />

GEOINFORMATION<br />

8. bis 11. April 2013,<br />

München<br />

18. MÜNCHNER FORTBILDUNGSSEMINAR<br />

GEOINFORMATIONSSYSTEME<br />

www.rtg.bv.tum.<strong>de</strong><br />

24./25. April 2013,<br />

Berlin<br />

6. DEUTSCHES GEOFORUM 2013 DES DDGI www.ddgi.<strong>de</strong><br />

5./6. Juni 2013,<br />

Gelsenkirchen<br />

WO?-KONGRESS<br />

www.air-verband.<strong>de</strong><br />

50<br />

1


FORUM<br />

FACHBEZOGENE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />

INGENIEURVERMESSUNG<br />

18./19. April 2013,<br />

Fulda<br />

22. Mai 2013,<br />

Weimar<br />

24./25. Juni 2013,<br />

Hannover<br />

12. Juni 2013,<br />

Weimar<br />

LEISTUNGSPOTENZIALE VON UAVS UND<br />

AUTONOMEN SENSOR-PLATTFORMEN<br />

GEWÄSSERVERMESSUNG – EINE KERNAUFGABE DER<br />

WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG (WSV)<br />

125. DVW-Seminar<br />

QUALITÄTSSICHERUNG GEODÄTISCHER MESS-<br />

UND AUSWERTEVERFAHREN<br />

UNMANNED AERIAL VEHICLES (UAV) –<br />

NEUE MÖGLICHKEITEN DER 3-D-GEODATENERFASSUNG<br />

www.bw-vdv.<strong>de</strong>/<br />

bildungswerk-vdv.html<br />

www.uni-weimar.<strong>de</strong>/<br />

Bauing/Vermess<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/fortbildung/startseite<br />

www.uni-weimar.<strong>de</strong>/<br />

Bauing/Vermess<br />

2. Juli 2013, Jena 10. GEOMESSDISKURS www.dvw-thueringen.<strong>de</strong><br />

4. bis 6. September<br />

2013, Rostock<br />

UAV-g 2013:<br />

TAGUNG ZU UNMANNED AERIAL VEHICLES (UAV)<br />

IM BEREICH GEODÄTISCHER ANWENDUNGEN<br />

www.uav-g.org<br />

12./13. Dezember 2013,<br />

Fulda<br />

132. DVW-Seminar<br />

TERRESTRISCHES LASERSCANNING – TLS 2013<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/fortbildung/startseite<br />

BODENORDNUNG / STADTUMBAU / WERTERMITTLUNG<br />

13. April 2013, Berlin INSTANDHALTUNGSSTAU: SO KALKULIEREN SIE RICHTIG! www.sprengnetter.<strong>de</strong><br />

22. April 2013,<br />

Frankfurt am Main<br />

24. April 2013,<br />

Dres<strong>de</strong>n<br />

24. April 2013,<br />

Leipzig<br />

25. April 2013,<br />

München<br />

BEWERTUNG VON GEWERBEIMMOBILIEN<br />

NACH IMMOWERTV<br />

ÖbVI Dr. Schwenk: WERTERMITTLUNG IM<br />

ENTWICKLUNGSBEREICH HAUPTSTADT BERLIN –<br />

EIN GRUNDSATZPAPIER FÜR DIE SCHLUSSPHASE<br />

GRUNDLAGEN IN DER VERKEHRSWERTERMITTLUNG<br />

FÜR BEBAUTE UND UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE<br />

127. DVW-Seminar<br />

SACHWERTVERFAHREN – NHK 2010<br />

www.vhw.<strong>de</strong> ➞ Seminare<br />

http://tu-dres<strong>de</strong>n.<strong>de</strong> ➞<br />

Geodätisches Institut<br />

www.vhw.<strong>de</strong> ➞ Seminare<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/fortbildung/startseite<br />

15. Mai 2013, Sinzig EINZELHANDELSIMMOBILIEN SICHER BEWERTEN www.sprengnetter.<strong>de</strong><br />

23./24. Mai 2013,<br />

Mannheim<br />

123. DVW-Seminar<br />

REBFLURBEREINIGUNG<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/fortbildung/startseite<br />

51<br />

1


FORUM<br />

WEITERE FACHVERANSTALTUNGEN / MESSEN / TAGUNGEN<br />

SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN<br />

11. April 2013,<br />

Bochum<br />

25. April 2013,<br />

Bonn<br />

23. bis 25. Mai 2013,<br />

Hamburg<br />

DIE NEUEN INGENIEURE: BA Geoinformatik und<br />

BA Vermessung <strong>de</strong>r Hochschule Bochum<br />

ÄNDERUNG DES GEODATENZUGANGSGESETZES DES<br />

BUNDES UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON OPEN DATA<br />

BDVI-KONGRESS<br />

»Kooperationen schaffen – Verbindungen festigen«<br />

www.hochschule-bochum.<strong>de</strong> ➞<br />

Fachbereich Geodäsie<br />

www.gib.uni-bonn.<strong>de</strong>/aktuelles<br />

www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong> ➞ Termine<br />

5. Juni 2013, Mülheim ARBEITSRECHT IM PLANUNGSBÜRO www.unita.<strong>de</strong> ➞ VBI-Seminare<br />

4. Juli 2013,<br />

Korntal<br />

130. DVW-Seminar<br />

ARBEITSSCHUTZ/ARBEITSSICHERHEIT<br />

www.dvw.<strong>de</strong>/fortbildung/startseite<br />

Weitere umfangreiche Informationen zu Fort- und Weiterbildungen fin<strong>de</strong>n Sie auch unter <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Links:<br />

www.<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong>/<strong>de</strong>/termine | www.dvw.<strong>de</strong>/fortbildung | www.bw-vdv.<strong>de</strong>/bildungswerk-vdv | www.sprengnetter.<strong>de</strong> |<br />

www.vhw.<strong>de</strong> | www.staedtebau-berlin.<strong>de</strong><br />

52<br />

1


MOSAIK<br />

_ HOAI 2013<br />

Rückführung <strong>de</strong>r vermessungstechnischen<br />

Leistungen in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Parlamentarischen Abends <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s inge -<br />

nieur kammer am 19. Februar 2013 hat Herr Otto vom BMWi<br />

die Ent scheidung von Minister Dr. Rösler bekannt gegeben,<br />

dass die Vermes sung im unverbindlichen Teil <strong>de</strong>r HOAI bleiben<br />

soll, und dies damit begrün<strong>de</strong>t, dass sich die EU ansonsten<br />

mit <strong>de</strong>r HOAI erneut be schäftigen wür<strong>de</strong>.<br />

Die drei Vermessungsverbän<strong>de</strong> in Deutschland (DVW, VDV und<br />

BDVI) haben in einer Resolution vom 5. März 2013 ihr Befrem -<br />

<strong>de</strong>n und ihre Enttäuschung geäußert, dass Bun<strong>de</strong>swirt schafts -<br />

minister Dr. Rösler die vermessungstechnischen Leistungen im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r HOAI Novelle 2013 nicht wie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n ver bind -<br />

lichen Teil zurückführen will. Der Minister hatte gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Spitzenverbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ingenieure immer geäußert, dass die sogenannten<br />

Beratungsleistungen wie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n sollen. Alle Gutachten und Nachweise<br />

sprechen auch für eine Rückführung <strong>de</strong>r vermessungstech ni -<br />

schen Leistungen in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil. Nach <strong>de</strong>r<br />

Bauministerkonferenz hatte auch die Wirt schafts -<br />

ministerkonferenz noch am 4. Dezember 2012 einstimmig<br />

zum Ausdruck gebracht, dass sie die Rückführung<br />

<strong>de</strong>r 2009 unverbindlich geregelten Teile<br />

in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil <strong>de</strong>r HOAI erwar tet. Auch<br />

diese Beschlüsse wer<strong>de</strong>n mit dieser Ent scheidung<br />

von Bun<strong>de</strong>swirtschaftsminister Dr. Rösler ignoriert.<br />

»Die Rückführung <strong>de</strong>r vermessungstechnischen<br />

Planungsleistungen in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil stellt<br />

nur eine Gleichbehandlung aller am Bau be tei lig ten Ingenieure<br />

und Architekten her. Die Rückfüh rung ist inhalt lich begrün<strong>de</strong>t.<br />

Wir for<strong>de</strong>rn daher die Wie<strong>de</strong>r ein führung <strong>de</strong>r vermessungstechnischen<br />

Leistungen in <strong>de</strong>n ver bindlichen Teil <strong>de</strong>r HOAI. Vermessungsingenieure<br />

sind integraler Bestandteil <strong>de</strong>s Planungsprozesses<br />

am Bau in allen Planungs phasen und ge hö ren somit<br />

auf eine Stufe mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Planungsbe tei ligten.«<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>r geodätischen Verbän<strong>de</strong> geht einher<br />

mit <strong>de</strong>r gemeinsamen Resolution von AHO, BAK und BIngK zur<br />

Novellierung <strong>de</strong>r HOAI vom 4. März 2013. Die Resolution wur<strong>de</strong><br />

durch eine vom AHO beauftragte aktuelle Stellungnahme beglei -<br />

tet, in <strong>de</strong>r die Brüsseler Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus<br />

Deringer bestätigt, dass einer Rückführung von Planungs -<br />

leistungen in <strong>de</strong>n verbindlichen Teil <strong>de</strong>r HOAI keine europa recht -<br />

lichen Grün<strong>de</strong> entgegenstehen. Die Resolution und die genann -<br />

te Stellungnahme wur<strong>de</strong>n an die Bun<strong>de</strong>sminister Dr. Rösler und<br />

Dr. Ramsauer übermittelt.<br />

_ RHEINLAND-PFALZ<br />

Auflösung <strong>de</strong>s VÖBV<br />

Der nur in Rheinland-Pfalz tätige Verein<br />

Öffent lich bestellter Vermessungsingenieure<br />

(VÖBV) hat En<strong>de</strong> letzten Jahres seine<br />

Auf lösung be schlos sen.<br />

Der VÖBV sieht nach <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r<br />

Pflichtmitgliedschaft aller Öffentlich bestellten<br />

Vermes sungsingenieure in <strong>de</strong>r Ingenieur -<br />

kammer viele sei ner Aufgaben auf die Kammer<br />

übertragen. Die ver blie benen Aufgaben<br />

sind oft nicht allein auf die Lan<strong>de</strong>sebene bezogen,<br />

<strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>s VÖBV empfahl daher<br />

seinen Mitglie<strong>de</strong>rn neben einem Enga -<br />

gement in <strong>de</strong>r Fachgruppe Vermessung <strong>de</strong>r<br />

In ge nieur kammer auch eine Mitgliedschaft<br />

im BDVI. Der BDVI freut sich, die ersten neuen<br />

BDVI-Mitglie <strong>de</strong>r aus Rheinland-Pfalz begrü -<br />

ßen zu dürfen.<br />

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53<br />

1


MOSAIK<br />

_ JVEG<br />

Gesetzgebung im Endspurt<br />

Das Gesetzgebungsverfahren <strong>de</strong>s Justiz ver gü tungsund<br />

-entschädigungsgesetzes (JVEG) geht auf die<br />

Zielgera<strong>de</strong>.<br />

Zur Beratung stehen zwei inhaltlich abweichen<strong>de</strong><br />

Ent würfe zum geplanten 2. Kostenrechtsmo<strong>de</strong>rnisie -<br />

rungsgesetz. Der Bun<strong>de</strong>srat hatte in seiner Stellungnahme<br />

zum Entwurf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung gefor<strong>de</strong>rt,<br />

zwei Sachgebiete im neuen Gesetz zu verankern:<br />

»Vermessungs- und Kataster wesen«<br />

(Honorargruppe 9 = 100 Euro/Stun<strong>de</strong>)<br />

»Vermessungstechnik (ohne Ingenieurleistungen)«<br />

(Honorargruppe 1 = 60 Euro/Stun<strong>de</strong>)<br />

Der BDVI kann diesen Vorschlägen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s -<br />

rates vollumfänglich zustimmen. Sollten <strong>de</strong>r Deut -<br />

sche Bun<strong>de</strong>stag und seine Ausschüsse <strong>de</strong>m nicht folgen,<br />

for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r BDVI, die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Sachgebiete<br />

vollständig aus <strong>de</strong>n Bestimmungen zu streichen.<br />

Auch künftig wür<strong>de</strong> dann die Vergütung <strong>de</strong>r auf die -<br />

sen Sachgebieten tätigen Sachverständigen nach <strong>de</strong>m<br />

im Wesentlichen unverän<strong>de</strong>rten § 9 Abs. 1 Satz 3<br />

JVEG erfolgen. Die zuständigen Gerichte können dann<br />

»unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r allgemein für Leistungen<br />

dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich ver -<br />

einbarten Stun<strong>de</strong>nsätze eine Honorargruppe nach<br />

bil ligem Ermessen« zuordnen. Nach erster Lesung im<br />

Bun<strong>de</strong>stag am 31. Januar 2013 befasste sich <strong>de</strong>r fe -<br />

<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong> Rechtsausschuss in <strong>de</strong>r zweiten Fe bruar -<br />

hälfte inhaltlich erneut mit <strong>de</strong>m Entwurf. Am 13. März<br />

2013 fand im Bun<strong>de</strong>stag eine öffentliche Anhörung<br />

zum Gesetzentwurf statt. Der BDVI bringt sich im<br />

Gesetzgebungsverfahren kontinuierlich in<br />

die politische Mei -<br />

nungsbildung<br />

ein.<br />

_ ZUSAMMENSCHLUSS<br />

»Konferenz <strong>de</strong>r<br />

GeodäsieStudieren<strong>de</strong>n«<br />

(KonGeoS) gegrün<strong>de</strong>t<br />

Vom 22. bis 25. November 2012 fan<strong>de</strong>n das 80. ARGEOSund<br />

das 32. KonVerS-Treffen an <strong>de</strong>r HafenCity Universität<br />

in Hamburg statt. Rund 200 Teilnehmer von 20 Hochschulen<br />

aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschsprachigen Raum beschlossen die Auflösung<br />

bei<strong>de</strong>r Vereinigungen und die Gründung <strong>de</strong>r »Konfe -<br />

renz <strong>de</strong>r GeodäsieStudieren<strong>de</strong>n« (KonGeoS) als neue Ver -<br />

tretung aller Geodäsiestudieren<strong>de</strong>n im <strong>de</strong>utschsprachigen<br />

Raum.<br />

Im Rahmen<br />

einer feierlichen<br />

Grün -<br />

dungsvoll -<br />

versammlung<br />

mit allen anwesen<strong>de</strong>n<br />

Fachschaften<br />

aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschsprachigen Raum wur<strong>de</strong> die Satzung verabschie<strong>de</strong>t<br />

und <strong>de</strong>r Gründungsbeschluss von <strong>de</strong>n Fachschafts -<br />

vertretern unterschrieben. Damit tragen jahrelange konstruktive<br />

Diskussionen über eine Zusammenarbeit und einen Zusammenschluss<br />

Früchte. Auch ein neues Logo wur<strong>de</strong> bereits ent -<br />

wickelt.<br />

Quelle: KonGeoS<br />

_ ESKALIERENDE GROSSPROJEKTE<br />

VBI for<strong>de</strong>rt »endlich<br />

pro fessionelles Controlling«<br />

Der Flughafen Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg, <strong>de</strong>r Bahnhof Stuttgart 21,<br />

die Hamburger Elbphilharmonie – wann immer in Deutschland<br />

Großprojekte umgesetzt wer<strong>de</strong>n, gehören Kostenexplo -<br />

sion, Zeitverzug und ein negatives Image in <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

dazu. »Das müsste nicht sein«, sagt Dr. Volker Cornelius, Prä -<br />

si<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s Beraten<strong>de</strong>r Ingenieure (VBI). Doch bei<br />

allen Megavorhaben wür<strong>de</strong> das Vieraugenprinzip verletzt,<br />

nach <strong>de</strong>m ein unabhängiger Experte die Kostenberech nung<br />

begutachten muss.<br />

Bei kaum einem öffentlichen Projekt gebe es Kos ten -<br />

ehrlichkeit: »Man plant nicht, was ein Vorhaben wirklich<br />

kostet, son<strong>de</strong>rn man korrigiert die oft nur ge schätz -<br />

ten Ausgaben so lange nach unten, bis das Bauvorhaben<br />

genehmigungsfähig scheint«, erläutert Dr. Cornelius die gängige<br />

Praxis. Eine belastbare Planung als Grundlage je<strong>de</strong>r soli<strong>de</strong>n<br />

Kostenaussage fehlt zu diesem Zeitpunkt. Die Folge dieser Augenwischerei:<br />

Kaum ein Projekt bleibt innerhalb <strong>de</strong>r ursprüng -<br />

lich avisierten Kosten.<br />

Quelle: VBI<br />

54<br />

1


MOSAIK<br />

_ BKIMMO<br />

Workshop und<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

v. l. n. r.: Christian Heller, Christof Rek, Jörg Biermann, Jens Roschke<br />

_ LANDESGRUPPE BERLIN<br />

Neuer Vorstand gewählt<br />

Am 5. März 2013 wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s -<br />

gruppe Berlin planmäßig <strong>de</strong>r neue Vorstand gewählt.<br />

Christof Rek als bisheriger (und neuer) Vorsitzen<strong>de</strong>r zog einleitend eine<br />

Bilanz <strong>de</strong>r Tätigkeit in <strong>de</strong>n vergangenen drei Jahren. Auch wenn nicht<br />

alle Ziele erreicht wur<strong>de</strong>n und insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit zwi -<br />

schen BDVI, Senatsverwaltung und bezirklichen Vermessungsstellen noch<br />

erhebliche Reserven vorhan<strong>de</strong>n sind, wur<strong>de</strong>n eine Reihe neuer Aufgaben<br />

auf <strong>de</strong>n Weg gebracht und Dokumente erarbeitet, die zu grundsätzlichen<br />

Diskussionen im Berliner Vermessungswesen führten.<br />

Von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wur<strong>de</strong>n Christof Rek für eine dri t te<br />

Amtszeit als Vorsitzen<strong>de</strong>r und Christian Heller, Jörg Biermann und Jens<br />

Roschke als seine Vertreter einstimmig gewählt. Aus <strong>de</strong>m bisherigen<br />

Vorstand kandidierten Wolfgang Guske und Manfred Ruth nicht<br />

mehr, <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Dank <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r aus sprach.<br />

Die durch die Neuwahl begonnene Verjüngung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

muss nach <strong>de</strong>n Worten von Christof Rek zielstrebig weiter verfolgt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Er dankte vor allem <strong>de</strong>n Leitern <strong>de</strong>r Arbeitsgruppen für ihre<br />

mit viel Engagement und Zeitaufwand ausgeübte ehrenamt -<br />

liche Tätigkeit und appellierte an die jüngeren Kollegen, sich<br />

aktiv in die Arbeit im BDVI einzubringen.<br />

Nach<strong>de</strong>m sich im letzten Jahr die Kombination aus fach -<br />

lichem Workshop und BKImmo-Mitglie<strong>de</strong>rversamm -<br />

lung bewährt hat, gehen auch in diesem Jahr die Planungen<br />

in diese Richtung. Nach Fulda und Kassel in<br />

<strong>de</strong>n letzten bei<strong>de</strong>n Jahren fiel in diesem Jahr die Wahl<br />

<strong>de</strong>s Tagungsortes auf Eisenach.<br />

Im Workshop, am Freitag, <strong>de</strong>m 27. April, wer<strong>de</strong>n u. a. fol -<br />

gen <strong>de</strong> Themen behan<strong>de</strong>lt: Bewertung/Beurteilung von<br />

Schä<strong>de</strong>n an Gebäu<strong>de</strong>n, steuerliche Aspekte <strong>de</strong>r Immobi -<br />

lienbewertung und die Unterschie<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

Verkehrswert versus Beleihungswert.<br />

Traditionell schließt sich an <strong>de</strong>n ganztägigen Workshop<br />

ein gemütliches abendliches Beisammensein an und<br />

am Samstag folgt die jährliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

<strong>de</strong>s Vereins BKImmo e. V., zu <strong>de</strong>r auch Gäste herzlich will -<br />

kommen sind.<br />

Eine Übernachtung vor bzw. nach <strong>de</strong>m Workshop ist<br />

im Tagungshotel möglich. Weitere Informationen können<br />

Sie <strong>de</strong>r Homepage http://bkimmo.net entnehmen.<br />

_ HOCHSCHULE BOCHUM<br />

Ab 2013 nur noch Bachelor -<br />

abschlüsse für Vermesser<br />

Seit <strong>de</strong>m Wintersemester 2006/07 bietet die Hochschule Bo -<br />

chum die Studiengänge Bache lor Vermessung und Bachelor<br />

Geoinforma tik an. Anfang 2010 sind die ersten Absolventen<br />

dieser Studien gän ge in die Praxis entlassen wor<strong>de</strong>n, 2013 wird<br />

es an <strong>de</strong>r Hoch schule nur noch Bachelorabsolventen geben.<br />

Die Hochschule Bochum will <strong>de</strong>n Dialog zwischen Berufspraxis<br />

und Hoch schule intensivieren und bietet am 11. April 2013 eine<br />

Dialogveran stal tung zu <strong>de</strong>n neuen Abschlüssen an. Dabei sollen<br />

ein direkter Vergleich zwischen <strong>de</strong>n Studieninhalten von Dipl.-<br />

Ing. (FH) und Bachelor (sowohl für Geoinformatik wie auch für<br />

Vermessung) gezogen wer<strong>de</strong>n und Inhalt, Be<strong>de</strong>utung sowie die<br />

richtige Interpretation <strong>de</strong>r Abschlussdokumente eines BA-Stu -<br />

diums erläutert wer<strong>de</strong>n. Ferner sind Stellungnahmen von Arbeit -<br />

gebern geplant, die bereits erste Erfahrungen mit Bachelorabsolventen<br />

haben. Die BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe wird vertreten sein.<br />

Quelle: Hochschule Bochum<br />

_ AUSBILDUNG<br />

Erste Geomatikerin im<br />

R.-Bez. Arnsberg (NRW)<br />

Carina Conrad ist eine Pionierin. Die 24-jährige Dortmun<strong>de</strong>rin<br />

ist im Regierungsbezirk Arnsberg die erste<br />

Geomatikerin. Nach ihrer Ausbildung zur Vermessungs -<br />

technikerin hat sie neben ihrer beruflichen Tätigkeit<br />

die Qualifikation für das neue Berufsbild erworben.<br />

Mit Unterstützung ihres Arbeitgebers, ÖbVI Olaf Bromorzki,<br />

hat sie jetzt erfolgreich ihre Prüfungen abgelegt und am<br />

10. Januar aus <strong>de</strong>r Hand von Jens-Uwe Heyne, <strong>de</strong>m Vorsit -<br />

zen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses für die Ausbildungsbe -<br />

rufe in <strong>de</strong>r Geoinformationstechnologie bei <strong>de</strong>r Bezirks -<br />

regierung Arnsberg, ihr Zeugnis erhalten.<br />

Quelle: BR Arnsberg<br />

55<br />

1


MOSAIK INHALT<br />

_ LANDESGRUPPE SACHSEN-ANHALT<br />

Neuer Vorstand gewählt<br />

Die BDVI-Lan<strong>de</strong>sgruppe Sachsen-Anhalt hat am 16. November 2012 in ihrer or<strong>de</strong>ntlichen Jah -<br />

res hauptversammlung in Barleben die Schwerpunkte <strong>de</strong>r weiteren berufspolitischen Arbeit<br />

abgesteckt und turnusgemäß einen neuen Vorstand für die nächsten drei Jahre gewählt.<br />

Der neue Vorstand:<br />

v. l. n. r. Dietwalt Hartmann, Ingo Förster, Sven-Uwe Pietsch<br />

Zum neuen Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> mit großer<br />

Mehrheit Dipl.-Ing. (FH) Dietwalt Hartmann ge -<br />

wählt. Der 49-jährige ÖbVI aus Mag<strong>de</strong>burg löst<br />

damit Dipl.-Ing. Claudio Ziegler aus Wittenberg ab,<br />

<strong>de</strong>r nach fast 15 Jahren als Vorsitzen<strong>de</strong>r nicht er -<br />

neut kandidierte.<br />

Neben <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n Dipl.-Ing. Ingo<br />

Förster als 1. Stellvertreter und Dipl.-Ing. Sven-<br />

Uwe Pietsch als 2. Stellvertreter in <strong>de</strong>n neuen Vorstand<br />

gewählt. Ingo Förster (39) ist seit 2011 ÖbVI<br />

in Mag<strong>de</strong>burg; Sven-Uwe Pietsch (44) ist ÖbVI in<br />

Stendal seit 2006.<br />

Vorstand und Mitglie<strong>de</strong>rversammlung dankten<br />

<strong>de</strong>n bisherigen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn Claudio Zieg -<br />

ler, Siegfried Wiese und Jens Müller für ihre lang -<br />

jährige engagierte ehrenamtliche Arbeit.<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER<br />

Bund <strong>de</strong>r Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Telefon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

SCHRIFTLEITUNG<br />

Dipl.-Ing. Andreas Bandow<br />

Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />

Mag<strong>de</strong>burger Straße 14,<br />

14806 Bad Belzig<br />

Telefon 033841/799 779<br />

Fax 033841/799 780<br />

bandow@franzen-bandow.<strong>de</strong><br />

bandow@<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

REDAKTION<br />

Martina Wolkowa<br />

Dipl.-Ing. Martin Ullner<br />

Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

Dipl.-Ing. Christoph König<br />

REDAKTION MOSAIK<br />

Martina Wolkowa<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Telefon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

KONZEPT + GESTALTUNG<br />

Nolte | Kommunikation<br />

Motzstraße 34, 10777 Berlin<br />

www.nolte-kommunikation.<strong>de</strong><br />

FOTOGRAFIE<br />

Robert Lehmann<br />

Telefon 0177/378 28 16<br />

www.lichtbil<strong>de</strong>r-berlin.<strong>de</strong><br />

_ BDVI-MITGLIEDER IM BLICKPUNKT<br />

Run<strong>de</strong>r Geburtstag –<br />

wir gratulieren<br />

//Januar<br />

Ingo Förster, Mag<strong>de</strong>burg (40)<br />

Ekkehard Jungemann, Warendorf (50)<br />

Martin Ley, Erftstadt (60)<br />

Peter Pateisat, Berlin (60)<br />

Manfred Schmidt, Luckenwal<strong>de</strong> (60)<br />

Jürgen Schnei<strong>de</strong>r, Neuwied (60)<br />

Walter Schütz, Friedberg (60)<br />

Reinhard Wagner, Ostfil<strong>de</strong>rn (80)<br />

//Februar<br />

Jens Alves, Quakenbrück (30)<br />

Rolf Börner, Cuxhaven (60)<br />

Meinolf Hillemeier, Oerlinghausen (50)<br />

Roland Pepperl, Wuppertal (40)<br />

Ulrich Siemer, Winsen (60)<br />

Kathrin Vogt, Staig (30)<br />

Harald Zech, Berlin (70)<br />

//März<br />

Andreas Albert, Schwarzenberg (40)<br />

Friedhelm Bock, Jatznick (60)<br />

Manfred Brunemann, Melle (60)<br />

Ansgar Corres, Prüm (60)<br />

Reinhard Kuhn, Reichenbach (50)<br />

Rudolf Löffler, Bretten (90)<br />

Kerstin Lott, Nor<strong>de</strong>rstedt (40)<br />

Bernd Mittelstädt, Hagen (70)<br />

Benedikt Nordhues, Dortmund (50)<br />

Jürgen Reinecke, Seesen (60)<br />

Tim Pfeifer, Plauen (40)<br />

Christoph Sartingen, Viersen (50)<br />

Meinolf Schwefer, Soest (60)<br />

Ernst Sebastiani, Schweich (60)<br />

Martin Ullner, Schöneiche (40)<br />

Detlef-Rainer Werth, Glienicke (70)<br />

Martin Wülfing, Borken (60)<br />

Neue BDVI-Mitglie<strong>de</strong>r<br />

Nicole Bogadczyk, Uhingen-Diegelsberg<br />

Achim Herzog, Trier<br />

Arndt Just, Neukirchen<br />

Frank Kudoke, Wörth<br />

Eva Langendonk, Bonn<br />

Jan Riesebeck, Eberswal<strong>de</strong><br />

Jürgen Schnei<strong>de</strong>r, Neuwied<br />

DRUCK<br />

MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />

Gedruckt auf Galaxi Keramik<br />

MANUSKRIPTE<br />

Bitte an die Schriftleitung rich ten. Ge zeich -<br />

ne te Bei trä ge stellen die Ansicht <strong>de</strong>s Ver fas -<br />

sers dar, nicht aber unbedingt die <strong>de</strong>s BDVI<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schriftleitung.<br />

Mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s Manus kriptes und <strong>de</strong>r<br />

Veröffentlichung geht das alleinige Recht<br />

<strong>de</strong>r Vervielfältigung und <strong>de</strong>r Über setzung auf<br />

<strong>de</strong>n BDVI über.<br />

Alle Rechte vorbehalten, auch die <strong>de</strong>s aus -<br />

zugs weisen Nachdrucks, <strong>de</strong>r foto me cha ni -<br />

schen Wie<strong>de</strong>rgabe und Über setzung.<br />

Der Abdruck von Originalartikeln ohne vor -<br />

herige Zustimmung <strong>de</strong>r Schrift lei tung ist<br />

nicht gestattet.<br />

ABONNEMENT<br />

Bezugspreis im Jahres abonnement<br />

36 E*, für das Einzelheft 10 E*<br />

* zzgl. MwSt. und Versand<br />

ISSN<br />

0342-6165<br />

ANZEIGEN<br />

Bund <strong>de</strong>r Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

Martina Wolkowa<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Telefon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

<strong>forum</strong>-anzeigen@<strong>bdvi</strong>.<strong>de</strong><br />

Bei Adressän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

Fragen zum Abonnement:<br />

post@<strong>bdvi</strong>-<strong>forum</strong>.<strong>de</strong><br />

56<br />

BILDNACHWEIS<br />

Privat, Photodisc/Getty Images,<br />

iStockphoto, Fotolia<br />

1


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