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2<br />
Private Unfallversicherung<br />
EDITORIAL<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
Pro Jahr verunglücken etwa<br />
800.000 Menschen bei Unfällen.<br />
Circa 75% der Unfälle ereignen<br />
sich in der Freizeit und fallen daher<br />
nicht in den gesetzlichen Versicherungsschutz.<br />
Das Bedenkliche<br />
dabei: Jeder dritte Österreicher<br />
fühlt sich durch die gesetzliche<br />
Unfallversicherung ausreichend<br />
abgesichert, obwohl diese nur bei<br />
Arbeitsunfällen leistet. Laut einer<br />
Umfrage kennen mehr als die Hälfte<br />
der Befragten erst gar nicht den<br />
Unterschied zwischen gesetzlicher<br />
und privater Absicherung. Das<br />
kann im Unglücksfall erhebliche<br />
finanzielle Folgen haben, wie ein<br />
Beispiel in unserer Titelgeschichte<br />
dieser Ausgabe zeigt.<br />
Lesen Sie in diesem Heft unter<br />
anderem Interessantes zu den<br />
Themen All-Risk-Versicherung,<br />
Transportversicherung oder auch<br />
darüber, wie Sie sich am Besten<br />
vor der Gefahr eines Hochwassers<br />
schützen können.<br />
Auf Seite 10 lesen Sie, wie Sie<br />
eine Firmenpension – die betriebliche<br />
Altersvorsorge – als gewinnbringenden<br />
Wettbewerbsvorteil<br />
nutzen können.<br />
Ihr Peter Nußbaumer<br />
Geschäftsführer<br />
Unfall mit bleibenden<br />
Schäden – was Sie über Ihren<br />
Versicherungsschutz wissen sollten<br />
Erschreckend ist die Einstellung von Herrn und Frau Österreicher,<br />
was den Versicherungsschutz bei Unfällen betrifft. Jeder Dritte<br />
glaubt sich durch die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend<br />
versichert, mehr als die Hälfte kennt den Unterschied zwischen gesetzlicher<br />
und privater Unfallversicherung nicht. Das zeigt eine aktuelle<br />
Studie.<br />
500 Österreicherinnen und Österreicher<br />
wurden im April 2012 zum Thema<br />
Versicherungsschutz bei Unfällen<br />
befragt. Mehr als der Hälfte der Befragten<br />
war nicht bewusst, dass die<br />
gesetzliche Unfallversicherung nur bei<br />
Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem<br />
Weg zum und vom Arbeitsplatz leistet.<br />
Bei der Auslegung der gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen ist der Gesetzgeber<br />
rigoros.<br />
Ein Beispiel aus der Praxis<br />
Nachbargemeinde in Kauf genommen<br />
hatte, um seinem Schwager ein geliehenes<br />
Schweißgerät zurückzubringen.<br />
Auf der Fahrt vom Schwager nach Hause<br />
wich er in einer unübersichtlichen<br />
Kurve einem Reh aus, verlor die Herrschaft<br />
über seinen Kombi und prallte<br />
gegen einen Baum. Der Werkzeugmacher<br />
wurde dabei in dem Fahrzeug<br />
eingeklemmt und erlitt so schwere Verletzungen,<br />
dass er querschnittgelähmt<br />
blieb und seither auf den Rollstuhl angewiesen<br />
ist.<br />
Diese Erfahrung machte ein 43-jähriger<br />
Werkzeugmacher, der auf dem Heimweg<br />
von seinem Arbeitsplatz einen wenige<br />
Kilometer langen Umweg in die<br />
„Kein Arbeitsunfall“, berief sich die<br />
Sozialversicherung auf die buchstabengetreue<br />
Auslegung des Sozialversicherungsgesetzes<br />
und des direkten<br />
...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement