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3 Urheberrecht

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Problem: Abgrenzung zur Bearbeitung?<br />

Werk ist dann selbständig, wenn es zum benutzten Werk eines anderen<br />

einen Abstand einhält, der über die Qualität einer schöpferischen Bearbeitung<br />

oder anderen Umgestaltung hinausgeht. Das Werk des anderen<br />

darf nur als Anregung für eigenes schöpferisches Tätigwerden gedient<br />

haben.<br />

Das ist dann der Fall,<br />

<br />

wenn die aus dem benutzten Werk entlehnten individuellen<br />

Züge in dem neuen Werk "verblassen", d.h. so zurücktreten,<br />

dass das benutzte Werk in dem neuen Werk nur noch<br />

schwach durchschimmert.<br />

<br />

wenn zwar deutliche Übernahmen aus dem benutzten<br />

Werk erkennbar sind, diese aber durch eine besondere<br />

künstlerische Gedankenführung legitimiert sind. Das neue<br />

Werk muss in diesem Fall gegenüber dem Entlehnten einen<br />

so großen inneren Abstand einhalten, dass es seinem<br />

Wesen nach als selbstständig anzusehen ist.<br />

Parodien<br />

BGH, Urt. v. 20.11.2008 - I ZR 112/06 (Metall auf Metall I)<br />

BGH, Urt. v. 13.12.2013 - I ZR 182/11 (Metall auf Metall II)<br />

BGH, Urt. v. 01.12.2010 - I ZR 12/08 (Perlentaucher)<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

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