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3 Urheberrecht

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I. Verwertungsgesellschaften<br />

I. Grundlagen<br />

Urheber kann seine Rechte in der Praxis kaum durchsetzen<br />

Rechte der Urheber werden deshalb von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen<br />

Rechtsgrundlage: <strong>Urheberrecht</strong>swahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG)<br />

Die Verwertungsgesellschaften unterliegen der Erlaubnis- und Aufsichtspflicht<br />

des Deutschen Patent- und Markenamtes.<br />

II. Die einzelnen Gesellschaften<br />

1. GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische<br />

Vervielfältigungsrechte)<br />

Wahrnehmung der Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger<br />

2. VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)<br />

nimmt Zweitverwertungsrechte der Autoren und Verleger wahr<br />

3. VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)<br />

nimmt Folgerechte und Ausleihtantiemen für bildende Künstler wahr<br />

4. GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)<br />

nimmt die Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

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