39/B/261/13/Sch - Akustik- u. Trockenbauarbeiten i.V.m Neu - 09
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Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext<br />
Projekt: MBZ <strong>Neu</strong>- u. Umbau des Musikbildungszentrums Fredeburg<br />
LV: 1660 MBZ LV 11.. <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Projekt : <strong>Neu</strong>bau und Umbau<br />
Südwestfälisches Musikbildungszentrum<br />
Bad Fredeburg<br />
Johannes-Hummel-Weg 1<br />
D-57<strong>39</strong>2 <strong>Sch</strong>mallenberg<br />
LV 11 <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong>:<br />
1. Allgemeine Vorbemerkungen<br />
2. Wertungskriterien für das Angebot / Verbrauchsumlagen<br />
Umlagen Baustelleneinrichtung (gewerkspezifisch)<br />
3. Baustellenbetrieb unter Umweltgesichtspunkten<br />
4. Baubeteiligte<br />
5. Baubeschreibung<br />
6. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />
(gewerkspezifisch)<br />
7. Planunterlagen (gewerkspezifisch)<br />
8. LV-Text (gewerkspezifisch)<br />
1. Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Hinweise zum Angebot<br />
Formale Fragen zum Angebot bzw. Vergabeverfahren<br />
sowie technische oder inhaltliche Fragen zum<br />
Leistungsverzeichnis sind ausschließlich in Textform<br />
(e-Mail, Telefax, schriftlich oder zu Protokoll)<br />
an/über die Vergabestelle zu richten !<br />
Grundlage des Angebotes ist die VOB in Ihrer neuesten<br />
Fassung. Die Einheitspreise sind Festpreise, spätere Lohn- und<br />
Materialpreiserhöhungen bleiben unberücksichtigt. Durch die<br />
Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt der<br />
Anbieter, dass er sich vor Angebotsabgabe über alle örtlichen<br />
und sachlichen Verhältnisse unterrichtet hat.<br />
Die Angebotsabgabe ist für den AG kostenlos.<br />
Der Bieter ist verplichtet, alle übergebenen Unterlagen zu<br />
prüfen, Einwände sind schriftlich zu begründen.<br />
Im Falle des Fehlens geforderter/ 1x nachgeforderter<br />
Erklärungen wie Fabrikatsangaben/Typenbezeichnungen ist der<br />
öffentliche Auftraggeber gezwungen, das betreffende Angebot<br />
aus der Wertung zu nehmen. Nur so kann nach Ansicht des<br />
BGH ein transparentes und auf Gleichbehandlung aller Bieter<br />
beruhendes Vergabeverfahren erreicht werden. Gleiches gilt für<br />
Druckdatum: Seite: 2 von <strong>13</strong>2