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39/B/261/13/Sch - Akustik- u. Trockenbauarbeiten i.V.m Neu - 09

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Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext<br />

Projekt: MBZ <strong>Neu</strong>- u. Umbau des Musikbildungszentrums Fredeburg<br />

LV: 1660 MBZ LV 11.. <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Projekt : <strong>Neu</strong>bau und Umbau<br />

Südwestfälisches Musikbildungszentrum<br />

Bad Fredeburg<br />

Johannes-Hummel-Weg 1<br />

D-57<strong>39</strong>2 <strong>Sch</strong>mallenberg<br />

LV 11 <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong>:<br />

1. Allgemeine Vorbemerkungen<br />

2. Wertungskriterien für das Angebot / Verbrauchsumlagen<br />

Umlagen Baustelleneinrichtung (gewerkspezifisch)<br />

3. Baustellenbetrieb unter Umweltgesichtspunkten<br />

4. Baubeteiligte<br />

5. Baubeschreibung<br />

6. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

(gewerkspezifisch)<br />

7. Planunterlagen (gewerkspezifisch)<br />

8. LV-Text (gewerkspezifisch)<br />

1. Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Hinweise zum Angebot<br />

Formale Fragen zum Angebot bzw. Vergabeverfahren<br />

sowie technische oder inhaltliche Fragen zum<br />

Leistungsverzeichnis sind ausschließlich in Textform<br />

(e-Mail, Telefax, schriftlich oder zu Protokoll)<br />

an/über die Vergabestelle zu richten !<br />

Grundlage des Angebotes ist die VOB in Ihrer neuesten<br />

Fassung. Die Einheitspreise sind Festpreise, spätere Lohn- und<br />

Materialpreiserhöhungen bleiben unberücksichtigt. Durch die<br />

Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt der<br />

Anbieter, dass er sich vor Angebotsabgabe über alle örtlichen<br />

und sachlichen Verhältnisse unterrichtet hat.<br />

Die Angebotsabgabe ist für den AG kostenlos.<br />

Der Bieter ist verplichtet, alle übergebenen Unterlagen zu<br />

prüfen, Einwände sind schriftlich zu begründen.<br />

Im Falle des Fehlens geforderter/ 1x nachgeforderter<br />

Erklärungen wie Fabrikatsangaben/Typenbezeichnungen ist der<br />

öffentliche Auftraggeber gezwungen, das betreffende Angebot<br />

aus der Wertung zu nehmen. Nur so kann nach Ansicht des<br />

BGH ein transparentes und auf Gleichbehandlung aller Bieter<br />

beruhendes Vergabeverfahren erreicht werden. Gleiches gilt für<br />

Druckdatum: Seite: 2 von <strong>13</strong>2

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