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# 18 | Juli 2013<br />
Schwerpunktthema: Kontinuität<br />
Lohn oder Belohnung? | Wann Warengutscheine steuerfrei sind | Seite 7<br />
Kleiner Piks, große Wirkung | Blutspendeaktion bei H.P.O. | Seite 10<br />
Für das gewisse Extra | Beitragsaufstockung bietet Minijobbern viele Vorteile | Seite 12<br />
Ausländische Mitarbeiter | Was <strong>als</strong> Arbeitgeber zu beachten ist | Seite 13<br />
Für den guten Zweck | Höhere Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamt | Seite 14<br />
Was hat ein<br />
Generationswechsel<br />
mit Kontinuität<br />
am Hut?*<br />
* Eine Menge – davon sind wir überzeugt.<br />
Den Grund dafür erfahren Sie im Interview auf Seite 4.
2 | News<br />
Die Partner<br />
Editorial<br />
Ralf Hansen<br />
Steuerberater<br />
Liebe Leser,<br />
wir leben in Zeiten des Wandels. Trotzdem oder vielleicht vielmehr deswegen scheint sich Kontinuität<br />
zum neuen Trend zu entwickeln. Schlagworte wie Nachhaltigkeit, lang fristiges Denken<br />
oder bewusster Umgang mit Ressourcen begegnen einem zunehmend häufiger in den Medien – sei<br />
es zum Thema Umwelt und Klimaschutz, Finanzmarkt, Nahrungsmittel oder Personalwirtschaft.<br />
Dass Veränderung und Stetigkeit kein Widerspruch sein müssen, haben wir bei H.P.O. schon lange<br />
erkannt. Das richtige Verhältnis davon, Bewährtes zu pflegen, feste Werte zu etablieren und<br />
zugleich offen für Neues zu sein, ist aus meiner Sicht entscheidend für den Unternehmenserfolg.<br />
Armin Petersen<br />
Unternehmensberater<br />
Sparkassen-Betriebswirt<br />
Barbara Ohlsen<br />
Steuerberaterin<br />
Kontinuität ist auch für den Generationswechsel zwischen meinem Vater, Wilhelm Steffen, und<br />
mir ein wesentliches Kriterium. Unser Versprechen an unsere Mandanten lautet, dass sie wie gewohnt<br />
eine flexible und kompetente Betreuung erhalten – ohne dass es bei der Übergabe zu Reibungsverlusten<br />
kommt. Sicherstellen können wir dies durch einen rechtzeitigen Know-how-Transfer<br />
und eine vorausschauende Planung, die in der Fusion mit H.P.O. 2010 ihren Ursprung hat. Im<br />
Schwerpunktteil dieser News-Ausgabe lesen Sie mehr dazu.<br />
Des Weiteren berichten wir neben aktuellen Branchenthemen wieder mit Stolz und Begeisterung<br />
von unserem Projekt aktiv.miteinander.erfolgreich. – ebenfalls ein Beispiel dafür, dass sich konsequentes<br />
Engagement auszahlt.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Freude mit dieser Ausgabe!<br />
Ihr Martin Steffen<br />
Silke Lehmann<br />
Steuerberaterin<br />
Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />
Unsere Standorte<br />
Büro Flensburg<br />
Wilhelm Steffen<br />
Steuerberater<br />
Dipl.-Kaufmann<br />
Lise-Meitner-Straße 17 ∙ 24941 Flensburg<br />
E-Mail: flensburg@hpo-partner.de<br />
Telefon: 0461 99 60-0 ∙ Fax: 0461 99 60-102<br />
Büro Hamburg<br />
Martin Steffen<br />
Steuerberater<br />
Dipl.-Kaufmann<br />
Paul-Dessau-Straße 5 ∙ 22761 Hamburg<br />
E-Mail: hamburg@hpo-partner.de<br />
Telefon: 040 450 66-0 ∙ Fax: 040 450 66-200<br />
Kirsten Markussen<br />
Steuerberaterin<br />
Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />
Leiterin Büro Husum<br />
Büro Husum<br />
Flensburger Chaussee 38 ∙ 25813 Husum<br />
E-Mail: husum@hpo-partner.de<br />
Telefon: 04841 66 33-0 ∙ Fax: 04841 66 33-29<br />
Heike-Sine Paulsen<br />
Wirtschaftsprüferin<br />
Steuerberaterin<br />
Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />
Leiterin Büro Hamburg<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
H.P.O. Wirtschaftspartner<br />
Lise-Meitner-Str. 17 ∙ 24941 Flensburg<br />
www.hpo-partner.de ∙ flensburg@hpo-partner.de<br />
Redaktion | Gestaltung<br />
HOCHZWEI – büro für visuelle kommunikation<br />
gmbh & co. kg ∙ Fördepromenade 18 ∙ FL<br />
www.hoch2.de ∙ info@hoch2.de
Schwerpunktthema | 3<br />
Wilhelm Steffen<br />
Es wird sich für<br />
unsere Mandanten<br />
nichts ändern!<br />
Wilhelm und Martin Steffen<br />
über ihren Generationswechsel<br />
Martin Steffen
4 | Schwerpunktthema<br />
Generationswechsel bei H.P.O.<br />
Von langer Hand<br />
und gut geplant<br />
Wilhelm Steffen verabschiedet sich<br />
zum Jahresende in den Ruhestand<br />
Vier Jahre nach der Fusion von H.P.O. und der SOCIETAET verlässt Partner<br />
Wilhelm Steffen zum 31.12.2013 das Unternehmen und übergibt seine geschäftlichen<br />
Aufgaben an seinen Sohn Martin. Durch eine sorgsame, strategische Vorbereitung des<br />
Generationswechsels ist für eine kontinuierliche Betreuung aller Mandate gesorgt.<br />
Warum haben Sie sich seinerzeit für eine Fusion mit H.P.O.<br />
entschieden?<br />
Wilhelm Steffen: Aus Altersgründen war bereits dam<strong>als</strong> absehbar,<br />
dass ich mittelfristig aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden werde.<br />
Damit mein Sohn unsere Kanzlei nicht <strong>als</strong> Einzelkämpfer weiterführen<br />
muss, haben wir uns nach einem Partner umgesehen und diesen<br />
fachlich wie auch menschlich in H.P.O. gefunden. Die steuerrechtliche<br />
Ausrichtung ist es, die uns verbindet und den Grundstein für eine<br />
konstruktive Zusammenarbeit gelegt hat.<br />
Wie beurteilen Sie den Schritt zur Fusion rückblickend?<br />
Martin Steffen: Es war eine gute Entscheidung, denn auch wenn der<br />
Organisations- und Abstimmungsaufwand in einer großen Partnerrunde<br />
höher ist, wird man schlagkräftiger und spart Arbeitszeit durch<br />
eine sinnvolle Aufgabenaufteilung. So widmet man sich seinen Spezialgebieten,<br />
intern wie extern, statt allen Anforderungen alleine gerecht<br />
werden zu müssen. Auch können wir unseren Mandanten durch<br />
die neue Manpower viele Serviceleistungen anbieten, die eine kleine<br />
Steuerkanzlei nicht wirtschaftlich darstellen kann.<br />
Wilhelm Steffen: Das Miteinander ist insgesamt sehr angenehm,<br />
denn wir verfolgen die gleichen Ziele und sind hinsichtlich der Mandantschaft<br />
ähnlich strukturiert.<br />
Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Generationswechsel<br />
gekommen und wie haben Sie diesen vorbereitet?<br />
Wilhelm Steffen: Es gab noch einige größere Projekte, die ich gerne<br />
selbst abschließen wollte. Diese werden überwiegend bis zum Jahresende<br />
erledigt sein.<br />
Martin Steffen: Da alles schon weit im Voraus geplant war, befasse<br />
ich mich seit Längerem mit den bisher von meinem Vater betreuten<br />
Mandaten, sodass ich mit den Vorgängen bestens vertraut bin.<br />
Ich gehe mit dem zufriedenen Gefühl,<br />
den richtigen Beruf gewählt zu haben.<br />
Wilhelm Steffen
Schwerpunktthema | 5<br />
Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit<br />
an, in der wir <strong>als</strong> seriöser Partner<br />
auftreten und unsere Versprechen halten.<br />
Martin Steffen<br />
Was wird sich für die Mandanten zukünftig verändern?<br />
Wilhelm Steffen: Nichts, denn dadurch, dass wir immer nach dem<br />
Vier-Augen-Prinzip gearbeitet haben, wird es ein fließender Übergang.<br />
Nahezu alle meiner Mandanten kennen meinen Sohn ohnehin.<br />
Martin Steffen: Die Mandanten haben in mir auch zukünftig einen<br />
Experten, der alle Einzelheiten des Mandats kennt. Ich werde die Beratung<br />
mit gewohnter Intensität angehen. Hinzu kommt, dass auch<br />
das Team der Mitarbeiter unverändert bleibt und somit die vertrauten<br />
Ansprechpartner zur Verfügung stehen.<br />
Sie haben selbst zahlreiche Mandanten zum Thema<br />
Generationswechsel beraten. Wie erleben Sie dieses Thema<br />
aus der anderen Perspektive?<br />
Wilhelm Steffen: Man kennt die Probleme und Herausforderungen,<br />
die in der Praxis auftreten, natürlich sehr gut und praktiziert die Empfehlungen,<br />
die man anderen in diesen Fällen gegeben hat, an sich selbst.<br />
Martin Steffen: Unser Vater-Sohn-Team hat in der Beratung stets<br />
optimal funktioniert und hat sich auch bei unserer eigenen Übergabe<br />
bewährt. Vieles ist eine Frage des Vertrauens. Ist das gegeben, stimmt<br />
die Basis für alles Weitere.<br />
Herr Steffen jun., welche Emotionen begleiten den<br />
Generationswechsel aus Ihrer Perspektive?<br />
Martin Steffen: Sicher wird arbeitstechnisch eine Art Trennungsschmerz<br />
zu verspüren sein. Schließlich fallen 40 Jahre Berufserfahrung<br />
und Intuition mit dem Austritt meines Vaters weg. Ich freue<br />
mich auf die neuen Aufgaben und bin überzeugt, dass einer erfolgreichen<br />
Übernahme nichts im Wege steht.<br />
Welche Grundwerte verbinden Sie mit Ihrem Vater,<br />
was unterscheidet Sie voneinander?<br />
Martin Steffen: Bei uns steht die Mandantenzufriedenheit an erster<br />
Stelle. Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit an, in der<br />
wir <strong>als</strong> seriöser Partner auftreten und unsere Versprechen halten.<br />
Im Vergleich zu meinem Vater war meine Arbeitsweise bislang stärker<br />
operativ geprägt, auch ist meine Affinität zur EDV deutlich größer,<br />
dennoch ähneln wir uns im strategischen Vorgehen sehr.<br />
Herr Steffen sen., wie fühlt es sich an, nach langen Jahrzehnten<br />
<strong>als</strong> Steuerberater in den Ruhestand zu gehen?<br />
Wilhelm Steffen: Ich gehe mit dem zufriedenen Gefühl, den richtigen<br />
Beruf gewählt zu haben, denn ich habe viel Spaß an meiner Arbeit<br />
gehabt. Insofern werde ich den Büroalltag anfangs sicher vermissen,<br />
aber genauso freue ich mich auf die Freiheiten, die der neue Lebensabschnitt<br />
mit sich bringt.<br />
Nach dem Blick zurück ein Blick voraus: Welche Entwicklung<br />
erwarten Sie für Ihr Berufsbild in der Zukunft?<br />
Wilhelm Steffen: Es wird gewiss nicht leichter, sich <strong>als</strong> Steuerberater<br />
am Markt zu behaupten, da durch ein Aufweichen der Vorbehaltsaufgaben<br />
neue Konkurrenz entsteht. Insofern ist es empfehlenswert,<br />
sich auf die Beratungsleistung zu konzentrieren und mit einem hohen<br />
Spezialisierungsgrad zu punkten. Auch wird es zunehmend schwieriger,<br />
qualifiziertes Personal zu finden. Daher gilt es, seine Mitarbeiter<br />
zu pflegen und ein gutes Betriebsklima zu schaffen. H.P.O. ist durch<br />
das Projekt aktiv.miteinander.erfolgreich sowie die Kompetenzbündelung<br />
seiner Partner absolut auf dem richtigen Weg!<br />
Wilhelm Steffen<br />
Partner . Steuerberater . Dipl.-Kaufmann<br />
Martin Steffen<br />
Partner . Steuerberater . Dipl.-Kaufmann<br />
Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)<br />
Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e. V.)
6 | Schwerpunktthema<br />
Vorgestellt<br />
Bereit für neue Herausforderungen<br />
Martin Steffen im Porträt<br />
Als Nachfolger seines Vaters wird Martin Steffen ab 2014 zum ersten Ansprechpartner<br />
für dessen Mandanten – eine Verantwortung, der er sich gerne stellt.<br />
»Durch intensive Vorbereitung und meinen fachlichen Hintergrund<br />
liegen optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übergabe vor«,<br />
bekräftigt der gebürtige Flensburger seine Pläne. Bis auf einige Jahre,<br />
die er nach Schulzeit und Grundwehrdienst in Nordrhein-Westfalen<br />
verbracht hat, ist er dem Norden treu geblieben und heute fest in der<br />
Region verwurzelt. »Nach meinem BWL-Studium in Düsseldorf<br />
war ich bis Ende 2000 in einer mittelständischen, interdisziplinären<br />
Sozietät in Essen tätig. Danach zog es mich zurück in die Heimat«,<br />
berichtet Martin Steffen, der seitdem immer Hand in Hand mit seinem<br />
Vater gearbeitet hat – seit 2005 bis zur Fusion mit H.P.O. <strong>als</strong><br />
Partner in der gemeinsamen SOCIETAET. Ein Jahr zuvor hatte er die<br />
Prüfung <strong>als</strong> Steuerberater abgelegt. Auch danach war es für Martin<br />
Steffen immer selbstverständlich, sich fachlich weiter zu qualifizieren:<br />
2007 mit dem Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung<br />
(DStV e. V.), 2010 mit dem Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung<br />
(DStV e. V.).<br />
»Auch zukünftig ist es mein Anspruch, nah am Markt und den Bedürfnissen<br />
meiner Mandanten zu sein. Neben den klassischen Vorbehaltsaufgaben<br />
<strong>als</strong> Steuerberater sind damit vereinbare Tätigkeiten<br />
wie die betriebswirtschaftliche Beratung, ein Mehrwert, den wir bei<br />
H.P.O. gerne bieten.«<br />
3 Fragen – 3 Antworten<br />
Was gefällt Ihnen an Ihrem Beruf am besten?<br />
Ich freue mich, meinen Mandanten in den verschiedensten<br />
wirtschaftlichen Situationen <strong>als</strong> kompetenter Ratgeber zur Seite<br />
zu stehen. Daraus ergibt sich ein sehr abwechslungsreiches,<br />
anspruchsvolles Tätigkeitsfeld.<br />
Was schätzen Sie an H.P.O.?<br />
Das umfassende, stets mandantenorientierte Beratungskonzept<br />
mit einem hohen Grad an Spezialisierung bei den einzelnen<br />
Beratern.<br />
Was sehen Sie <strong>als</strong> Ihre persönliche Stärke an?<br />
Durch meine bisherige Laufbahn bringe ich einiges an Erfahrung<br />
in meine Mandate mit ein. Zudem habe ich durch meine<br />
Fachberater-Titel ein breit gefächertes Beratungs-Portfolio.<br />
Berater-Steckbrief<br />
Name: Martin Steffen<br />
Jahrgang: 1973<br />
Familienstand: verheiratet<br />
Beruf / Titel:<br />
· Steuerberater<br />
· Dipl.-Kaufmann<br />
· Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)<br />
· Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e. V.)<br />
bei H.P.O.: Partner seit dem 2. Januar 2010<br />
Schwerpunkte:<br />
· Steuerliche Beratung für Kapital- und Personengesellschaften<br />
· Erstellung von Jahresabschlüssen<br />
· Betriebswirtschaftliche Beratung (Controlling, Sanierung,<br />
Unternehmensberatung, Finanzierung)<br />
Branchen:<br />
Handwerk, Einzelhandel, Immobilien, Freiberufler<br />
Private Interessen:<br />
Engagement im Serviceclub Round Table Flensburg, Fußball
Steuernews | 7<br />
Arbeitgeberleistungen<br />
Lohn oder Belohnung?<br />
Wann Warengutscheine steuerfrei sind<br />
Warengutscheine sind ein beliebter Leistungsanreiz. Wichtig ist dabei die Abgrenzung,<br />
wann dieser <strong>als</strong> steuerpflichtiger Barlohn gilt und wann <strong>als</strong> Sachbezug, der lohnsteuer- und<br />
sozialabgabenfrei ist.<br />
Je nachdem, ob es sich um einen Gutschein für Waren und<br />
Dienstleistungen des eigenen Unternehmens oder aber<br />
von Dritten handelt, bestehen andere Freibeträge bzw.<br />
-grenzen.<br />
Variante 1<br />
Wenn das Geld im<br />
Unternehmen bleibt<br />
Im erstgenannten Fall gilt ein Rabattfreibetrag von<br />
1.080 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob sich der Gutschein<br />
auf eine bestimmte Sache oder einen Geldbetrag<br />
bezieht. Die steuerliche Bewertung richtet sich nach dem<br />
Zeitpunkt der Einlösung sowie dem um 4 % geminderten<br />
Verkaufspreis an Endkunden.<br />
Variante 2<br />
Wenn sich Dritte freuen<br />
Für Warengutscheine, die bei anderen Unternehmen<br />
eingelöst werden können, galten seitens der Finanzverwaltung<br />
bislang strenge Auflagen. So musste der dritte<br />
Vertragspartner des Unternehmens und die Ware nach<br />
Art und Menge genau bezeichnet sein. Ein Gutschein<br />
mit konkret benanntem Euro-Betrag wurde hingegen<br />
<strong>als</strong> Barlohn gewertet. Mit drei aktuellen Entscheidungen<br />
des BFH haben sich diese Regelungen nun arbeitnehmerfreundlich<br />
gelockert und werden so auch von der Finanzverwaltung<br />
angewendet. Sofern keine Wahlfreiheit zur<br />
Barauszahlung besteht, sind auch Wertgutscheine nun<br />
<strong>als</strong> Sachbezug zulässig. Weiterhin gilt dabei die 44-Euro-<br />
Grenze. Der Zufluss des Arbeitslohns findet im Moment<br />
der Gutschein-Aushändigung statt.<br />
Tipp: Durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann dokumentiert werden,<br />
dass Warengutscheine ausschließlich für die benannte Sache<br />
einzulösen sind, um die Unterscheidung vom Barlohn<br />
klarzustellen.
8 | Steuernews<br />
Einkommensteuer<br />
Hoch angesetzt<br />
Bruttolistenneupreis maßgeblich für<br />
1 %-Regelung<br />
Dienstwagen, die auch privat genutzt<br />
werden, zählen nach der 1 %-Regelung zum<br />
Arbeitslohn.<br />
Der geldwerte Vorteil errechnet sich aus dem<br />
inländischen Listenpreis zum Zeitpunkt der<br />
Erstzulassung, inklusive Sonderausstattungen<br />
und Umsatzsteuer. Von dieser Summe<br />
sind 1 % im Monat zu versteuern, selbst dann,<br />
wenn es sich um die Überlassung eines Gebrauchtfahrzeuges<br />
mit deutlich niedrigeren<br />
Anschaffungskosten handelt. Die verfassungsrechtliche<br />
Unbedenklichkeit dieser<br />
Handhabung wurde erneut vom Bundesfinanzhof<br />
bestätigt.<br />
Einkommensteuer<br />
Auf den Weg gebracht<br />
Änderung des Reisekostenrechts<br />
Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regelungen<br />
im Reisekostenrecht, die der Vereinfachung<br />
und Vereinheitlichung dienen.<br />
So gibt es durch Verringerung der Mindestabwesenheitszeiten<br />
zukünftig nur noch zwei<br />
statt drei Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen:<br />
··<br />
12 Euro für eintägige Dienstreisen ohne<br />
Übernachtung bei mehr <strong>als</strong> 8 Stunden<br />
Abwesenheit sowie für den An- und<br />
Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise<br />
··<br />
24 Euro für mehrtätige Dienstreisen und<br />
24-stündige Abwesenheiten<br />
Pro Dienstverhältnis wird es darüber hinaus<br />
nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte geben,<br />
die vom Arbeitgeber bestimmt wird oder<br />
sich nach quantitativen Faktoren richtet. Begrifflich<br />
wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte<br />
erklärt.<br />
Bei den Unterkunftskosten entfällt die Prüfung<br />
der angemessenen Wohnungsgröße im<br />
Falle einer doppelten Haushaltsführung.<br />
Stattdessen können alle Aufwendungen, die<br />
dem Arbeitnehmer entstehen, bis zu einer<br />
Höhe von 1.000 Euro im Monat abgesetzt<br />
werden. Dazu gehören neben der Miete z. B.<br />
auch Betriebskosten, Miete oder Pacht für<br />
Pkw-Stellplätze sowie Kosten für die Sondernutzung<br />
eines Gartens.<br />
Einkommensteuer<br />
Alles in Maßen<br />
Betriebsveranstaltungen <strong>als</strong><br />
Arbeitslohn<br />
Bei Betriebsveranstaltungen besteht pro<br />
Teilnehmer eine Freigrenze von 110 Euro.<br />
Kosten, die diese überschreiten, müssen mit<br />
ihrem vollen Betrag <strong>als</strong> geldwerter Vorteil<br />
versteuert werden.<br />
Unterhalb dieser Freigrenze sind Betriebsveranstaltungen<br />
steuerfrei, sofern sie vorrangig<br />
eigenbetrieblichen Interessen dienen. Diese<br />
liegen z. B. auch vor, wenn das Ziel darin besteht,<br />
das Zusammengehörigkeitsgefühl der<br />
Mitarbeiter zu stärken.<br />
Um zu ermitteln, ob die Freigrenze eingehalten<br />
wurde, sind die Gesamtkosten des Events,<br />
das heißt alle Ausgaben für seinen Rahmen<br />
und das Programm, zu ermitteln. Die Summe<br />
ist durch die Anzahl der Teilnehmer zu dividieren.<br />
Leistungen, die einzelnen Personen zuzuordnen<br />
sind, z. B. Anfahrtskosten, sind gesondert<br />
zu behandeln und werden dem jeweiligen Arbeitslohn<br />
zugerechnet.<br />
Einkommensteuer<br />
Vorausgedacht:<br />
Begünstigung der privaten<br />
Altersvorsorge<br />
Mit dem »Entwurf eines Gesetzes zur<br />
Verbesserung der steuerlichen Förderung<br />
der privaten Altersvorsorge« sollen zum<br />
1. Januar 2014 folgende Punkte in Kraft<br />
treten:<br />
··<br />
Ausgabe eines Informationsblattes<br />
··<br />
bei der Basisrente: Anhebung der Förderhöchstgrenze<br />
von 20.000 Euro auf 24.000<br />
Euro sowie steuerlich begünstigte Absicherung<br />
von Berufsunfähigkeit und verminderter<br />
Erwerbstätigkeit<br />
··<br />
bei der Riester-Rente: verbesserter Erwerbsminderungsschutz<br />
bei Altersvorsorgeverträgen,<br />
Streichung der Bescheinigungspflicht<br />
der Erträge<br />
··<br />
bei der Eigenheimrente: jederzeitige Kapitalentnahme<br />
für selbst genutztes Wohneigentum<br />
in der Ansparphase, jederzeitige<br />
Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos<br />
während der Auszahlungsphase, Einbeziehung<br />
von barrierefreien Umbauten in<br />
die Eigenheimrenten-Förderung<br />
Einkommensteuer<br />
Lange Leitung?<br />
Private Telefonkosten <strong>als</strong><br />
Werbungskosten<br />
Im Normalfall zählen Telefonate mit Familie<br />
und Freunden zur privaten Lebensführung,<br />
die keinen Einfluss auf die Steuerlast<br />
hat. Anders sieht es bei längerer Auswärtstätigkeit<br />
aus.<br />
Ab einer Dauer von einer Woche können die<br />
Kosten für private Gespräche ausnahmsweise<br />
<strong>als</strong> Mehraufwand gewertet werden, da sich<br />
aufgrund der Entfernung eine Notwendigkeit<br />
ergibt, die über den normalen Lebensbedarf<br />
hinaus Kosten verursacht.<br />
Als Beispiel: Ein Marinesoldat ist für mehrere<br />
Wochen im Ausland eingesetzt. Durch<br />
Telefonate mit seiner Lebensgefährtin und<br />
seinen Angehörigen entstehen ihm Kosten<br />
von 252 Euro. Diese sind, abweichend von der<br />
Regel, <strong>als</strong> Werbungskosten absetzbar.<br />
Einkommensteuer<br />
Jetzt aber schnell!<br />
Verrechnung privater<br />
Wertpapierverluste<br />
Wer <strong>als</strong> Kapitalanleger noch Altverluste aus<br />
privaten Wertpapiergeschäften hat, die aus<br />
der Zeit vor dem 1. Januar 2009 stammen,<br />
kann diese nur noch im Jahr 2013 mit<br />
Wertpapierveräußerungsgewinnen oder<br />
bestimmten Gewinnen aus der Veräußerung<br />
von Kapitalvermögen verrechnen. Bei der<br />
Einkommensteuererklärung wird dann eine<br />
Jahressteuerbescheinigung von der Bank<br />
benötigt.<br />
Für kommende Veranlagungszeiträume ist<br />
eine Verrechnung in dieser Form nicht mehr<br />
möglich. Altverluste dürfen dann nur noch<br />
von Gewinnen aus der Veräußerung anderer<br />
Wirtschaftsgüter abgezogen werden – innerhalb<br />
der einjährigen Spekulationsfrist und bei<br />
mindestens 600 Euro Gewinn. Eine zweite<br />
Option ist ab 2014 die Verrechnung mit Gewinnen<br />
aus dem Verkauf nicht selbst genutzter<br />
Immobilien. Die Spekulationsfrist beträgt<br />
hier zehn Jahre.<br />
Tipp: Bevor auf diesem Hintergrund nach<br />
2008 erworbene Wertpapiere verkauft werden,<br />
um Wertsteigerungen <strong>als</strong> Gewinne zu realisieren,<br />
sollte das Vorgehen im Vorfeld mit Steuerberater<br />
und Bank abgesprochen werden.
Steuernews H.P.O aktiv | 9<br />
Einkommensteuer<br />
Keiner zuhause?<br />
Einkünfteerzielungsabsicht bei<br />
Vermietung und Verpachtung<br />
Aufwendungen für langjährig leer stehende<br />
Wohnimmobilien werden vom Finanzamt<br />
nur <strong>als</strong> Werbungskosten anerkannt, wenn<br />
sich eine permanente Einkünfteerzielungsabsicht<br />
nachweisen lässt.<br />
Dies gilt sowohl für nach Herstellung, Anschaffung<br />
oder Selbstnutzung leer stehende<br />
Wohnungen <strong>als</strong> auch für solche, die nach dauerhafter<br />
Vermietung frei bleiben. Die Absicht,<br />
Einkünfte zu erzielen, muss eindeutig aufgenommen<br />
und fortgeführt worden sein. Die<br />
Feststellungslast für die Ernsthaftigkeit und<br />
Nachhaltigkeit trägt der Vermieter.<br />
Bleiben seine Versuche zur Vermietung oder<br />
Verpachtung erfolglos, ist er dazu gehalten,<br />
neue Wege zu gehen, z. B. einen Makler zu<br />
beauftragen oder die Miethöhe anzupassen.<br />
Nur Anzeigen, die von Zeit zu Zeit geschaltet<br />
werden, oder ein Aushang am »Schwarzen<br />
Brett« genügen grundsätzlich nicht.<br />
In seltenen Fällen kann es bei besonders langwierigem<br />
Leerstand dennoch dazu kommen,<br />
dass die Einkünfteerzielungsabsicht ohne eigenes<br />
Zutun oder Verschulden wegfällt.<br />
Tipp: Wir raten dazu, alle Schritte, die zur<br />
Vermietung unternommen werden, zu dokumentieren!<br />
Einkommensteuer<br />
Drum prüfe, ...<br />
Veranlagungswahlrecht bei Ehegatten<br />
Bis zum Veranlagungszeitraum 2012 kann<br />
nachträglich eine getrennte, steuerliche<br />
Veranlagung von Ehepartnern beantragt<br />
werden. Seit diesem Jahr ist die Veranlagungsart<br />
jedoch mit Angabe in der Steuererklärung<br />
bindet.<br />
So gab der Bundesfinanzhof dem Antrag einer<br />
Witwe statt, die im Jahr 2001 für sich<br />
und ihren verstorbenen Gatten eine getrennte<br />
Veranlagung für die Jahre 1988 bis 1991 einforderte,<br />
um von erheblichen Erstattungen zu<br />
profitieren.<br />
Inzwischen kann die Veranlagungsart innerhalb<br />
eines Veranlagungszeitraumes nur noch<br />
unter diesen Bedingungen geändert werden:<br />
··<br />
Aufhebung, Korrektur oder Berichtigung<br />
des Steuerbescheides<br />
··<br />
Mitteilung der Änderung bis zur Bestandskraft<br />
des o. g. Bescheides – elektronisch,<br />
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
··<br />
niedrigerer Steuerbetrag <strong>als</strong> zuvor, in der<br />
Summe der einzeln veranlagten Steuerlast<br />
Einkommensteuer<br />
Richtig adressiert?<br />
Vorsteuerabzug bei gemischt<br />
genutzten Gebäuden<br />
Unternehmer, die für ein gemischt genutztes<br />
Gebäude Vorsteuerabzug geltend<br />
machen wollen, müssen rechtzeitig eine<br />
eindeutige Zuordnung zum Unternehmensvermögen<br />
vornehmen. Andernfalls kann<br />
die für die Herstellung oder den Erwerb des<br />
Gebäudes anfallende Umsatzsteuer nicht<br />
<strong>als</strong> Vorsteuer abgezogen werden.<br />
Die Entscheidung über die Zuordnung muss<br />
bei Bezug der Leistung fallen und zeitnah<br />
dokumentiert werden, in der Regel durch<br />
Geltendmachung der Vorsteuer, spätestens<br />
jedoch im Zuge der Umsatzsteuerjahreserklärung.<br />
Wird diese nicht bis zum 31.05.<br />
des Folgejahres eingereicht und wurde die<br />
Zuordnung ebenfalls nicht in einer früheren<br />
Erklärung festgehalten, zählt das Grundstück<br />
in vollem Umfang zum nicht unternehmerischen<br />
Bereich.<br />
Auch Unternehmer, die ein Grundstück vermieten<br />
möchten und zugunsten des Vorsteuerabzuges<br />
auf die Steuerfreiheit der Umsätze<br />
verzichten, benötigen einen Nachweis darüber,<br />
dass die Vermietungsabsicht bereits im<br />
Moment des Leistungsbezuges bestand.<br />
Einkommensteuer<br />
Energie-Gewinner<br />
Durch eigenes BHKW zum<br />
Unternehmer<br />
Private Betreiber eines Blockheizkraftwerkes<br />
(BHKW) – einer Anlage, die bei der<br />
Verbrennung von Erdgas gleichzeitig Strom<br />
und Wärme erzeugt – können im Sinne des<br />
Umsatzsteuergesetzes zum Unternehmer<br />
werden.<br />
Wird das BHKW im selbst genutzten Einfamilienhaus<br />
betrieben, aber ein Teil des Stroms<br />
und der Wärme gegen Entgelt in das allgemeine<br />
Netz geliefert, ist der Besitzer der Anlage<br />
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />
Will er nun aus der Anschaffung Vorsteuerabzug<br />
geltend machen, bedeutet dies im<br />
Umkehrschluss, dass der Energieanteil für<br />
den Eigenbedarf umsatzsteuerpflichtig ist.<br />
Als Bemessungsgrundlage ist der Marktpreis<br />
zu veranschlagen, der an den Energieversorger<br />
zu entrichten wäre. Nur wenn sich dieser<br />
nicht ermitteln lässt, dürfen Selbstkosten angesetzt<br />
werden.<br />
Hinweis: Sprechen Sie vor dem Erwerb eines<br />
BHKWs mit Ihrem Steuerberater – vor allem,<br />
wenn Sie bereits ein Einzelunternehmen betreiben.<br />
Da sämtliche Betriebe aus Umsatzsteuersicht<br />
<strong>als</strong> ein Unternehmen gelten, kann die<br />
Grenze zur Einordnung <strong>als</strong> Kleinunternehmen<br />
möglicherweise überschritten werden.<br />
Ansprechpartnerin<br />
Steuerangelegenheiten:<br />
Barbara Ohlsen<br />
Steuerberaterin
10 | H.P.O. aktiv<br />
Betriebssport<br />
Nach dem Lauf ist vor dem Lauf<br />
H.P.O. bleibt gut im Training<br />
Mit der Teilnahme an zwei Laufveranstaltungen hat H.P.O. in den vergangenen Monaten<br />
reichlich Sportsgeist bewiesen – sowohl im Wettbewerb <strong>als</strong> auch bei den Vorbereitungen, die<br />
von Lauftrainer Gunnar Hansen begleitet wurden.<br />
Doch selbstverständlich haben sich unsere Sportler nicht lange auf<br />
ihren Erfolgen ausgeruht, sondern gleich das nächste Ziel ins Auge gefasst.<br />
Bereits im März 2013, bei Schnee und Kälte, begann das Üben<br />
für den Lauf zwischen den Meeren, unter fachkundiger Anleitung<br />
von Lauftrainer Gunnar Hansen. Schließlich waren am 1. Juni 2013<br />
insgesamt 96,3 km von unseren zwölf Teilnehmern zu bewältigen!<br />
Um für diese Herausforderung gewappnet zu sein, ließ sich Gunnar<br />
Hansen ein anspruchsvolles Trainingsprogramm einfallen, das bei<br />
Weitem nicht nur aus Laufen bestand. Wir sind stolz, dass unsere<br />
Mannschaft so diszipliniert bei der Sache war und beim »Lauf zwischen<br />
den Meeren« damit Platz 426 von 633 Teams erobern konnte.<br />
In der Firmenwertung belegte H.P.O. Platz 219. Selbstverständlich<br />
war auch hier die Stimmung vor Ort hervorragend!<br />
Als eine Art Generalprobe für den »Lauf zwischen den Meeren«<br />
nutzten zehn Kollegen den Flensburger Firmenlauf am 16. Mai 2013.<br />
Unterstützung erhielten sie durch zwei spontan eingesprungene<br />
»Kids«, die das Team beim Afterwork-Run vervollständigten. Das<br />
Ergebnis kann sich sehen lassen: Im Vergleich zum Vorjahr ist es unseren<br />
Läufern gelungen, sich im Feld von rund 90 Startgruppen um<br />
ganze zehn Plätze zu verbessern. Dank Platz 59 sowie einem tollen<br />
12. Rang für unser »Powertrio der Frauen« gab es allen Grund zur<br />
Freude, sodass der Abend mit zufriedenen Gesichtern und in heiterer<br />
Runde ausklang.<br />
Insgesamt lässt sich sagen: Die H.P.O.-Kollegen haben den Laufsport<br />
für sich entdeckt, sodass es auch zukünftig einiges zu berichten geben<br />
wird!<br />
H.P.O. hilft<br />
Kleiner Piks, große Wirkung<br />
Blutspendeaktion bei H.P.O.<br />
Nach dem Erfolg vom letzten Jahr startet H.P.O. am<br />
27. September 2013 erneut einen Aufruf zum Blutspenden –<br />
dieses Mal sind auch Mandanten herzlich eingeladen!<br />
»Blut spenden kann Leben retten und ist für den Einzelnen mit wenig<br />
Aufwand verbunden«, lautet der Appell der Projektgruppe »aktiv.<br />
miteinander.erfolgreich«, die auch diesmal federführend die Organisation<br />
übernimmt. Wer spenden möchte, kann dies am 27. September<br />
2013 zwischen 13 und 17 Uhr am Standort Flensburg tun und sich<br />
anschließend bei einem kleinen Imbiss stärken.<br />
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Aktion und stehen<br />
gerne für Fragen zur Organisation zur Verfügung!<br />
27. September 2013 · 13 bis 17 Uhr<br />
H.P.O. Wirtschaftspartner ∙ Lise-Meitner-Str. 17 ∙ 24941 Flensburg
H.P.O. aktiv | 11<br />
ExpErtisE<br />
KommuniKation<br />
tEamworK<br />
LEbEnsquaLität<br />
Rückenfit: H.P.O. Mitarbeiter<br />
mit Trainer Gunnar<br />
Hansen (links im Bild)<br />
Schwungvoll: Unser<br />
Team beim Lauftraining<br />
Vitaminreich: Fruchtvielfalt<br />
zum Obsttag<br />
Was sonst geschah<br />
Bei uns bewegt sich viel:<br />
Projektaktivitäten im Rückblick<br />
HPO_1200_PP_042 Label Leitmotiv Fuer ein gutes Miteinander 30112012_A3.indd 1<br />
In den letzten H.P.O. News-Ausgaben haben wir mehrfach über Veranstaltungen<br />
sowie Aktionen berichtet, die im Rahmen unseres Projektes aktiv.miteinander.erfolgreich<br />
stattfanden. Diese Tradition möchten wir hiermit gerne fortführen. Voilà: die Projektaktivitäten<br />
der letzten Monate!<br />
Haltung bewahren – unser Rücken-fit-Kurs<br />
An sechs Terminen im Februar und März trafen sich acht Mitarbeiter<br />
mit Personalcoach Gunnar Hansen, um etwas für ihre Rückengesundheit<br />
zu tun. Als Ausgleich zum vielen Sitzen im Büroalltag wartete<br />
auf die Teilnehmer ein abwechslungsreiches Programm, bei dem<br />
unter anderem Schwingstäbe zum Einsatz kamen.<br />
Bunt hält gesund – Obsttag<br />
Unser zweiter H.P.O.-Obsttag wurde sehnsüchtig erwartet. Im Vorfeld<br />
trafen bereits Anfragen ein und <strong>als</strong> es so weit war, mangelte es<br />
nicht an spontaner Hilfsbereitschaft bei den Vorbereitungen. Abteilungsübergreifend<br />
wurde gewaschen und geschnippelt, sodass am 18.<br />
April wieder ein farbenfrohes Büfett zum Zugreifen einlud – auf Sonderwunsch<br />
sogar mit »bananenfreiem« Obstsalat.<br />
Guter Gesprächsstoff – Kommunikationstraining<br />
Während der Arbeitszeit hatten zwölf Interessierte Gelegenheit, mit<br />
Dr. Ulrike Köster das Thema Kommunikation näher zu beleuchten. Im<br />
Mittelpunkt stand dabei die Frage: Worin liegt der Unterschied zwischen<br />
guter und schlechter Kommunikation? In lockerer Runde wurden<br />
Alltagsszenen durchgesprochen und dabei einige Male herzlich gelacht.<br />
Mit Lust und Laune – Motivations-Seminar<br />
Unter dem Künstlernamen »Fräulein Schmidt« veranstaltet Gyde<br />
Schmidt, einer der Ratiopharm-Zwillinge, heute Coachings und Seminare.<br />
Auch zehn H.P.O.-Mitarbeiter kamen in den Genuss ihrer<br />
Unterstützung. In zwei Motivations-Modulen erhielten sie wertvolle<br />
Tipps und Anregungen. Nach Modul 1 »Coache dich selbst!« war<br />
nun Modul 2 an der Reihe: Motivation u. Glück »Schreibtisch = voll.<br />
Antrieb = null. So motiviere ich mich«.<br />
Entspannt bleiben – Stress-Bewältigung und Burnout-Prophylaxe<br />
»Nur noch kurz die Welt retten« – unter diesem Motto fand ein zweiter<br />
Termin mit Karin Obermark-Stell statt, bei dem der bewusste Umgang<br />
mit Stress thematisiert wurde. Um die Erschöpfungsspirale zu<br />
vermeiden, lernten die Teilnehmer viel über Verhaltensmechanismen<br />
und hilfreiche Entspannungstechniken.
12 | Lohnecke<br />
Minijobs<br />
Für das gewisse Extra<br />
Beitragsaufstockung bietet<br />
Minijobbern viele Vorteile<br />
Seit dem Jahresanfang besteht für Minijobber Beitragspflicht in der<br />
Rentenversicherung, es sei denn, sie entscheiden sich bewusst dagegen.<br />
Die Umkehr des vorherigen Prinzips ist sinnvoll, denn durch die<br />
Aufstockung gelten die Beitrags- <strong>als</strong> Pflichtversicherungszeiten,<br />
was mit einigen »Privilegien« verbunden ist:<br />
··<br />
ein früherer Rentenbeginn<br />
··<br />
Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im<br />
medizinischen Bereich <strong>als</strong> auch im Arbeitsleben)<br />
··<br />
Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
··<br />
die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf<br />
eine Rente wegen Erwerbsminderung<br />
Beschließt ein Minijobber aufzustocken, bedeutet dies, dass er<br />
die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und<br />
dem aktuellen Rentenversicherungsbeitrag von 18,9 % selbst trägt.<br />
Der Eigenanteil beträgt damit 3,9 % bzw. 13,9 % bei Minijobs in<br />
Privathaushalten.<br />
Achtung: Da der Gesetzgeber eine Mindestbemessungsgrenze von<br />
175 Euro festgelegt hat, ist bei niedrigeren Verdiensten zu beachten,<br />
dass nicht nur der reale Betrag zur Berechnung der Aufstockung des<br />
Beitrags herangezogen wird. Auf die verbleibende Summe werden<br />
zusätzlich volle 18,9 % fällig. Bei einem Entgelt von 100 Euro entsteht<br />
so eine Belastung von 18,08 Euro (100 x 3,9 % + 75 x 18,9 %).<br />
··<br />
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche<br />
Altersversorgung<br />
··<br />
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private<br />
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (z. B. Riester-Rente),<br />
ggf. auch für den Ehepartner<br />
Minijobs<br />
Glücksgriff für Arbeitgeber<br />
Minijobber mit privater Krankenversicherung<br />
Für geringfügig Beschäftigte hat der Arbeitgeber Pauschalbeiträge<br />
zur Kranken- und Rentenversicherung zu leisten.<br />
Für die Krankenversicherung werden 13 % vom Arbeitslohn fällig, bei der Beschäftigung im<br />
Privathaushalt sind es 5 % – allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist.<br />
Liegt eine private Krankenversicherung vor, muss kein Pauschalbeitrag geleistet werden. Insofern<br />
lohnt es sich, den Faktor »Krankenversicherung« bei der Personalauswahl mit einzubeziehen,<br />
um Kosten zu reduzieren. Im Falle eines Mitarbeiters, der 400 Euro pro Monat<br />
verdient, würde die Ersparnis 52 Euro betragen.<br />
Ansprechpartner Lohnangelegenheiten:<br />
Dirk Ohlsen<br />
Team Lohn & Gehalt
Lohnecke | 13<br />
Ausländische Mitarbeiter<br />
Multikulturelle Berufswelt<br />
Was <strong>als</strong> Arbeitgeber zu beachten ist<br />
Je nach Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer gelten für ausländische Arbeitnehmer<br />
unterschiedliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschäftigung. Arbeitgeber,<br />
die diese nicht beachten, laufen Gefahr, wegen Schwarzarbeit Geldstrafen von bis zu<br />
500.000 Euro zu erhalten. H.P.O. fasst die wichtigsten Regelungen im Folgenden zusammen.<br />
Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten<br />
Grundsätzlich besteht für alle Personen aus den EU-Mitgliedstaaten,<br />
dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz die Freiheit,<br />
ohne Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit eine Beschäftigung<br />
aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt für Bulgaren und Rumänen. Hintergrund<br />
ist eine bis zu siebenjährige Übergangsfrist, die für EU-Mitgliedstaaten<br />
zum Ausgleich von Lohngefällen ab dem Beitrittsdatum<br />
besteht. In diesem Fall läuft sie bis zum 31.12.2013. Mit Ausnahmen<br />
muss daher eine vorläufige Arbeitsgenehmigung-EU eingeholt werden,<br />
die nach Ablauf von zwölf Monaten in eine unbefristete, unbeschränkte<br />
umgewandelt wird.<br />
Arbeitnehmer aus Drittstaaten<br />
Eine Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung ist hier an einen<br />
Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde gekoppelt. Befristet<br />
handelt es sich dabei um ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis,<br />
unbefristet sind Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt<br />
EG.<br />
Letztgenannte erlauben die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne<br />
die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, andernfalls muss<br />
diese – bis auf spezielle Ausnahmen – vorher eingeholt werden. Die<br />
Genehmigung wird nur erteilt, wenn<br />
··<br />
sich keine Nachteile für den Arbeitsmarkt ergeben,<br />
··<br />
eine Vorrangprüfung durchgeführt wurde,<br />
··<br />
die Arbeitsbedingungen der Norm entsprechen.<br />
Die Zustimmung kann inhaltlich, regional oder organisatorisch beschränkt<br />
werden, ist an den Aufenthaltstitel gebunden und hat maximal<br />
drei Jahre Gültigkeit, in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer.<br />
Asylbewerber und geduldete Ausländer erhalten nach einem Jahr gestattetem<br />
Aufenthalt Zutritt zum Arbeitsmarkt.<br />
Bezüglich Sonderregelungen, Ausnahmen und in individuellen Fällen<br />
beraten wir Sie gerne.<br />
Praxis-Tipp: Nehmen Sie in jedem Fall eine Kopie des<br />
Personalausweises zu den Personalunterlagen, <strong>als</strong> Nachweis<br />
über die Staatsbürgerschaft.
14 | Lohnecke<br />
Lohnsteuer<br />
Für den guten Zweck: Höhere<br />
Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamt<br />
Rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige eine höhere<br />
pauschale Aufwandsentschädigung, die steuer- und sozialversicherungsfrei ist.<br />
Diese beträgt für das Ehrenamt nun 720 Euro statt 500 Euro, für<br />
Übungsleiter 2.400 Euro statt 2.100 Euro. Während diese Regelung<br />
lohnsteuerlich auch nachträglich zum Tragen kommt, findet in der<br />
Sozialversicherung aufgrund des Entstehungsprinzips keine rückwirkende<br />
Verrechnung statt. Hintergrund der Änderungen ist das Gesetz<br />
zur Stärkung des Ehrenamts.<br />
Als Übungsleiter gelten Nebenberufler, die <strong>als</strong> Ausbilder, Erzieher<br />
oder Betreuer sowie in der Pflege tätig sind. Die Ehrenamtspauschale<br />
betrifft alle Personen, die gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich aktiv<br />
sind, ohne pädagogische Aufgaben wahrzunehmen.<br />
Sind die Pauschalen »verbraucht«, kann für die weiteren Einnahmen<br />
steuerlich nur ein Werbungskostenabzug von 25 % geltend gemacht<br />
werden.<br />
Attraktiv sind die Spielräume, die bei der Kombination der Pauschalen<br />
mit Minijobs entstehen. Geringfügig Beschäftigte, die eine steuerlich<br />
begünstigte Tätigkeit <strong>als</strong> Übungsleiter ausüben, können nun<br />
ein Entgelt von bis zu 650 Euro erhalten. Dieses setzt sich aus den<br />
450 Euro <strong>als</strong> Entgeltgrenze für den Minijob sowie der anteilig fürs<br />
Jahr berechneten Pauschale von 200 Euro (2.400 Euro / 12) zusammen.<br />
Kranken- und Rentenversicherung sind dabei lediglich auf die<br />
450 Euro zu entrichten.<br />
DAMIT ALLES IM LOT IST<br />
H.P.O. – PARTNER DES HANDWERKS<br />
Wir haben das richtige Werkzeug für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.<br />
Sprechen Sie uns gerne an, um mehr über unsere praxisnahen Angebote<br />
zu erfahren!<br />
Fon: 0461 99 60-0 | Fax: 0461 99 60-102 | www.hpo-partner.de
H.P.O. unterwegs | 15<br />
H.P.O. energy<br />
Eine Lektion in Fachlatein<br />
Schnecken-Alarm auf der Biogasanlage Aicha<br />
Bei einem Besuch der Biogasanlage Aicha, nahe Passau, musste Partner Armin Petersen<br />
kürzlich lernen, dass längst nicht für jedes Schneckenproblem ein Kraut gewachsen ist.<br />
»Als ich auf den Hof fuhr, sah ich sie schon stehen: Der Betriebsführer<br />
und seine komplette Mannschaft hatten sich vor der Biogasanlage<br />
versammelt und ließen die Köpfe hängen. ›Was ist denn bei euch los?‹,<br />
war meine erste Frage. Die klägliche Antwort: ›Schneckenfraß!‹<br />
Ich stutzte, dann fing es in meinem Kopf an zu rattern. Die Schnecken<br />
waren gewiss an den Pflanzen, mit denen die Anlage gefüttert wird.<br />
Somit hatten wir es mit einem biologischen Problem zu tun, dessen<br />
Lösung aus meiner Sicht auf der Hand lag. Wozu hat man schließlich<br />
einen Mehrheitsgesellschafter aus dem Agrar-Bereich? ›Bitten wir<br />
doch die Westfalia um Hilfe!‹, rief ich erleichtert aus. ›Wenn die per<br />
Express das passende Mittel liefern, sind die Stunden der Schnecken<br />
gezählt!‹<br />
Anstelle der erwarteten Zustimmung blickte ich in völlig entgeisterte<br />
Gesichter mit offenen Mündern. ›Was sagen Sie da? Schneckengift<br />
gegen verrosteten Schwarzstahl? Wie in aller Welt soll denn das funktionieren?‹<br />
Schnecken? Stahl? Ach so … Stahl-Schnecken! In diesem Moment<br />
wurde mir schlagartig klar, dass ich mit meinem gut gemeinten Ratschlag<br />
das Ziel verfehlt und stattdessen die Lacher auf meine Seite<br />
gebracht hatte.<br />
Doch so lustig diese Verwechslung auch sein mag, so ärgerlich ist die<br />
Tatsache, dass für die Fütterungsschnecken, die das Substrat in den<br />
Behälter transportieren, Schwarz- statt Edelstahl verwendet wurde –<br />
absolut unüblich und unverständlich! Nach nur vier Monaten hatte<br />
die Gärsäure das Material, das mindestens zwei Jahre halten müsste,<br />
zu 50 % zerstört.<br />
Was sich der Hersteller dabei gedacht hat, wüsste ich nur zu gerne!<br />
Denn im Gegensatz zu mir sollte es sich dabei um einen echten Technik-Profi<br />
handeln …«<br />
Schwarzstahl?<br />
Edelstahl?<br />
Armin Petersen<br />
Unternehmensberater<br />
Sparkassen-Betriebswirt
16 | Mandantenporträt<br />
Kompetenz rund ums Gebäude<br />
Mandanten im Porträt<br />
Jan Duschkewitz GmbH & Co. KG<br />
Mit einem umfangreichen Leistungsspektrum ist Jan Duschkewitz mit seiner Firma<br />
sowohl für Privat- <strong>als</strong> auch Gewerbekunden tätig.<br />
Das Angebot reicht von Sanitär- und Heizungsinstallationen über<br />
Elektrotechnik bis hin zum Objektservice, der Winterdienst, Treppenhausreinigung,<br />
Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten umfasst.<br />
Auch übernimmt Jan Duschkewitz <strong>als</strong> Generalunternehmen<br />
Komplettsanierungen, bei denen kooperierende Handwerkspartner<br />
mit eingebunden werden.<br />
Wenn der Kunde noch König ist<br />
Alle Aufträge werden nicht nur fachlich einwandfrei erfüllt, sondern<br />
von Anfang bis Ende stets in Verbindung mit einem erstklassigen<br />
Service erbracht. „Dem Kunden zuhören, Lösungen finden, Zeitpläne<br />
einhalten, eine Baustelle sauber hinterlassen ... all dies sollte<br />
eigentlich selbstverständlich sein, wird in unserer Branche jedoch<br />
oft vernachlässigt“, berichtet Jan Duschkewitz. „Wir legen enormen<br />
Wert darauf, unseren Kunden ein zuverlässiger Partner zu sein<br />
und mit Qualität zu glänzen. Unser Ziel ist es schließlich, ihnen<br />
Arbeit abzunehmen. Geht nicht, das gibt´s bei uns nicht. Aus<br />
diesem Serviceverständnis heraus haben wir auch einen Notdienst<br />
eingerichtet, der Tag und Nacht erreichbar ist. Dass diese<br />
Philosophie den Nerv seiner Auftraggeber trifft, zeigt das gesunde<br />
Geschäftswachstum von Jan Duschkewitz.<br />
Gute Leistung ist gefragt<br />
Vor wenigen Monaten erfolgte eine Erweiterung des Betriebes, um<br />
den gestiegenen Bedarf an Büro- und Lagerfläche zu decken. Neben<br />
dem Standort in der Glücksburger Straße in Glücksburg wurde in<br />
Flensburg eine zweite Niederlassung am Harnis eröffnet.<br />
Neben der kompetenten Ausführung aller Arbeiten ist auch das eingesetzte<br />
Material entscheidend, weiß Jan Duschkewitz: „Ob bei der<br />
Installation eines Badezimmers oder einer Sauna oder bei der Verlegung<br />
von Elektrotechnik in Ein- und Mehrfamilienhäusern, wir<br />
setzen ausschließlich Produkte namhafter Hersteller ein, für die verlässliche<br />
Garantien bestehen.“<br />
Eine Reihe an treuen Stammkunden spricht für sich. Doch um erfolgreich<br />
zu sein, ist dem Handwerksprofi noch etwas ganz wichtig: „Ich<br />
kann nur so gut sein, wie meine Mannschaft. Auf das Engagement<br />
und das Know-how meiner Mitarbeiter bin ich sehr stolz!“<br />
Komplexe Aufgaben, einfache Lösung<br />
Ebenso wie seine Kunden das »Alles-aus-einer-Hand-Prinzip« schätzen,<br />
ist auch Jan Duschkewitz froh, in Sachen Steuern und Finanzplanung<br />
auf H.P.O. vertrauen zu können.<br />
»Ich bin seit mehreren Jahren bei H.P.O. und empfinde die Zusammenarbeit<br />
mit dem betreuenden Team <strong>als</strong> angenehm. Die Dienstwege<br />
sind kurz und ich habe das Gefühl, auch bei komplexen Aufgaben verstanden<br />
zu werden. Da ich mehrere Geschäftszweige habe, zählt für<br />
mich ein schlüssiges Gesamtkonstrukt. Mit der Lösung von H.P.O.<br />
bin ich sehr zufrieden.«<br />
Service-Nr. 0461 50 52 82 00<br />
Notdienst-Nr. 0171 3 47 32 72<br />
Der neue Standort am Harnis<br />
bietet Platz für Qualität.<br />
Starke Mannschaft: das Team von Jan Duschkewitz<br />
Jan Duschkewitz