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# 18 | Juli 2013<br />

Schwerpunktthema: Kontinuität<br />

Lohn oder Belohnung? | Wann Warengutscheine steuerfrei sind | Seite 7<br />

Kleiner Piks, große Wirkung | Blutspendeaktion bei H.P.O. | Seite 10<br />

Für das gewisse Extra | Beitragsaufstockung bietet Minijobbern viele Vorteile | Seite 12<br />

Ausländische Mitarbeiter | Was <strong>als</strong> Arbeitgeber zu beachten ist | Seite 13<br />

Für den guten Zweck | Höhere Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamt | Seite 14<br />

Was hat ein<br />

Generationswechsel<br />

mit Kontinuität<br />

am Hut?*<br />

* Eine Menge – davon sind wir überzeugt.<br />

Den Grund dafür erfahren Sie im Interview auf Seite 4.


2 | News<br />

Die Partner<br />

Editorial<br />

Ralf Hansen<br />

Steuerberater<br />

Liebe Leser,<br />

wir leben in Zeiten des Wandels. Trotzdem oder vielleicht vielmehr deswegen scheint sich Kontinuität<br />

zum neuen Trend zu entwickeln. Schlagworte wie Nachhaltigkeit, lang fristiges Denken<br />

oder bewusster Umgang mit Ressourcen begegnen einem zunehmend häufiger in den Medien – sei<br />

es zum Thema Umwelt und Klimaschutz, Finanzmarkt, Nahrungsmittel oder Personalwirtschaft.<br />

Dass Veränderung und Stetigkeit kein Widerspruch sein müssen, haben wir bei H.P.O. schon lange<br />

erkannt. Das richtige Verhältnis davon, Bewährtes zu pflegen, feste Werte zu etablieren und<br />

zugleich offen für Neues zu sein, ist aus meiner Sicht entscheidend für den Unternehmenserfolg.<br />

Armin Petersen<br />

Unternehmensberater<br />

Sparkassen-Betriebswirt<br />

Barbara Ohlsen<br />

Steuerberaterin<br />

Kontinuität ist auch für den Generationswechsel zwischen meinem Vater, Wilhelm Steffen, und<br />

mir ein wesentliches Kriterium. Unser Versprechen an unsere Mandanten lautet, dass sie wie gewohnt<br />

eine flexible und kompetente Betreuung erhalten – ohne dass es bei der Übergabe zu Reibungsverlusten<br />

kommt. Sicherstellen können wir dies durch einen rechtzeitigen Know-how-Transfer<br />

und eine vorausschauende Planung, die in der Fusion mit H.P.O. 2010 ihren Ursprung hat. Im<br />

Schwerpunktteil dieser News-Ausgabe lesen Sie mehr dazu.<br />

Des Weiteren berichten wir neben aktuellen Branchenthemen wieder mit Stolz und Begeisterung<br />

von unserem Projekt aktiv.miteinander.erfolgreich. – ebenfalls ein Beispiel dafür, dass sich konsequentes<br />

Engagement auszahlt.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit dieser Ausgabe!<br />

Ihr Martin Steffen<br />

Silke Lehmann<br />

Steuerberaterin<br />

Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />

Unsere Standorte<br />

Büro Flensburg<br />

Wilhelm Steffen<br />

Steuerberater<br />

Dipl.-Kaufmann<br />

Lise-Meitner-Straße 17 ∙ 24941 Flensburg<br />

E-Mail: flensburg@hpo-partner.de<br />

Telefon: 0461 99 60-0 ∙ Fax: 0461 99 60-102<br />

Büro Hamburg<br />

Martin Steffen<br />

Steuerberater<br />

Dipl.-Kaufmann<br />

Paul-Dessau-Straße 5 ∙ 22761 Hamburg<br />

E-Mail: hamburg@hpo-partner.de<br />

Telefon: 040 450 66-0 ∙ Fax: 040 450 66-200<br />

Kirsten Markussen<br />

Steuerberaterin<br />

Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />

Leiterin Büro Husum<br />

Büro Husum<br />

Flensburger Chaussee 38 ∙ 25813 Husum<br />

E-Mail: husum@hpo-partner.de<br />

Telefon: 04841 66 33-0 ∙ Fax: 04841 66 33-29<br />

Heike-Sine Paulsen<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

Steuerberaterin<br />

Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />

Leiterin Büro Hamburg<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

H.P.O. Wirtschaftspartner<br />

Lise-Meitner-Str. 17 ∙ 24941 Flensburg<br />

www.hpo-partner.de ∙ flensburg@hpo-partner.de<br />

Redaktion | Gestaltung<br />

HOCHZWEI – büro für visuelle kommunikation<br />

gmbh & co. kg ∙ Fördepromenade 18 ∙ FL<br />

www.hoch2.de ∙ info@hoch2.de


Schwerpunktthema | 3<br />

Wilhelm Steffen<br />

Es wird sich für<br />

unsere Mandanten<br />

nichts ändern!<br />

Wilhelm und Martin Steffen<br />

über ihren Generationswechsel<br />

Martin Steffen


4 | Schwerpunktthema<br />

Generationswechsel bei H.P.O.<br />

Von langer Hand<br />

und gut geplant<br />

Wilhelm Steffen verabschiedet sich<br />

zum Jahresende in den Ruhestand<br />

Vier Jahre nach der Fusion von H.P.O. und der SOCIETAET verlässt Partner<br />

Wilhelm Steffen zum 31.12.2013 das Unternehmen und übergibt seine geschäftlichen<br />

Aufgaben an seinen Sohn Martin. Durch eine sorgsame, strategische Vorbereitung des<br />

Generationswechsels ist für eine kontinuierliche Betreuung aller Mandate gesorgt.<br />

Warum haben Sie sich seinerzeit für eine Fusion mit H.P.O.<br />

entschieden?<br />

Wilhelm Steffen: Aus Altersgründen war bereits dam<strong>als</strong> absehbar,<br />

dass ich mittelfristig aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden werde.<br />

Damit mein Sohn unsere Kanzlei nicht <strong>als</strong> Einzelkämpfer weiterführen<br />

muss, haben wir uns nach einem Partner umgesehen und diesen<br />

fachlich wie auch menschlich in H.P.O. gefunden. Die steuerrechtliche<br />

Ausrichtung ist es, die uns verbindet und den Grundstein für eine<br />

konstruktive Zusammenarbeit gelegt hat.<br />

Wie beurteilen Sie den Schritt zur Fusion rückblickend?<br />

Martin Steffen: Es war eine gute Entscheidung, denn auch wenn der<br />

Organisations- und Abstimmungsaufwand in einer großen Partnerrunde<br />

höher ist, wird man schlagkräftiger und spart Arbeitszeit durch<br />

eine sinnvolle Aufgabenaufteilung. So widmet man sich seinen Spezialgebieten,<br />

intern wie extern, statt allen Anforderungen alleine gerecht<br />

werden zu müssen. Auch können wir unseren Mandanten durch<br />

die neue Manpower viele Serviceleistungen anbieten, die eine kleine<br />

Steuerkanzlei nicht wirtschaftlich darstellen kann.<br />

Wilhelm Steffen: Das Miteinander ist insgesamt sehr angenehm,<br />

denn wir verfolgen die gleichen Ziele und sind hinsichtlich der Mandantschaft<br />

ähnlich strukturiert.<br />

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Generationswechsel<br />

gekommen und wie haben Sie diesen vorbereitet?<br />

Wilhelm Steffen: Es gab noch einige größere Projekte, die ich gerne<br />

selbst abschließen wollte. Diese werden überwiegend bis zum Jahresende<br />

erledigt sein.<br />

Martin Steffen: Da alles schon weit im Voraus geplant war, befasse<br />

ich mich seit Längerem mit den bisher von meinem Vater betreuten<br />

Mandaten, sodass ich mit den Vorgängen bestens vertraut bin.<br />

Ich gehe mit dem zufriedenen Gefühl,<br />

den richtigen Beruf gewählt zu haben.<br />

Wilhelm Steffen


Schwerpunktthema | 5<br />

Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit<br />

an, in der wir <strong>als</strong> seriöser Partner<br />

auftreten und unsere Versprechen halten.<br />

Martin Steffen<br />

Was wird sich für die Mandanten zukünftig verändern?<br />

Wilhelm Steffen: Nichts, denn dadurch, dass wir immer nach dem<br />

Vier-Augen-Prinzip gearbeitet haben, wird es ein fließender Übergang.<br />

Nahezu alle meiner Mandanten kennen meinen Sohn ohnehin.<br />

Martin Steffen: Die Mandanten haben in mir auch zukünftig einen<br />

Experten, der alle Einzelheiten des Mandats kennt. Ich werde die Beratung<br />

mit gewohnter Intensität angehen. Hinzu kommt, dass auch<br />

das Team der Mitarbeiter unverändert bleibt und somit die vertrauten<br />

Ansprechpartner zur Verfügung stehen.<br />

Sie haben selbst zahlreiche Mandanten zum Thema<br />

Generationswechsel beraten. Wie erleben Sie dieses Thema<br />

aus der anderen Perspektive?<br />

Wilhelm Steffen: Man kennt die Probleme und Herausforderungen,<br />

die in der Praxis auftreten, natürlich sehr gut und praktiziert die Empfehlungen,<br />

die man anderen in diesen Fällen gegeben hat, an sich selbst.<br />

Martin Steffen: Unser Vater-Sohn-Team hat in der Beratung stets<br />

optimal funktioniert und hat sich auch bei unserer eigenen Übergabe<br />

bewährt. Vieles ist eine Frage des Vertrauens. Ist das gegeben, stimmt<br />

die Basis für alles Weitere.<br />

Herr Steffen jun., welche Emotionen begleiten den<br />

Generationswechsel aus Ihrer Perspektive?<br />

Martin Steffen: Sicher wird arbeitstechnisch eine Art Trennungsschmerz<br />

zu verspüren sein. Schließlich fallen 40 Jahre Berufserfahrung<br />

und Intuition mit dem Austritt meines Vaters weg. Ich freue<br />

mich auf die neuen Aufgaben und bin überzeugt, dass einer erfolgreichen<br />

Übernahme nichts im Wege steht.<br />

Welche Grundwerte verbinden Sie mit Ihrem Vater,<br />

was unterscheidet Sie voneinander?<br />

Martin Steffen: Bei uns steht die Mandantenzufriedenheit an erster<br />

Stelle. Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit an, in der<br />

wir <strong>als</strong> seriöser Partner auftreten und unsere Versprechen halten.<br />

Im Vergleich zu meinem Vater war meine Arbeitsweise bislang stärker<br />

operativ geprägt, auch ist meine Affinität zur EDV deutlich größer,<br />

dennoch ähneln wir uns im strategischen Vorgehen sehr.<br />

Herr Steffen sen., wie fühlt es sich an, nach langen Jahrzehnten<br />

<strong>als</strong> Steuerberater in den Ruhestand zu gehen?<br />

Wilhelm Steffen: Ich gehe mit dem zufriedenen Gefühl, den richtigen<br />

Beruf gewählt zu haben, denn ich habe viel Spaß an meiner Arbeit<br />

gehabt. Insofern werde ich den Büroalltag anfangs sicher vermissen,<br />

aber genauso freue ich mich auf die Freiheiten, die der neue Lebensabschnitt<br />

mit sich bringt.<br />

Nach dem Blick zurück ein Blick voraus: Welche Entwicklung<br />

erwarten Sie für Ihr Berufsbild in der Zukunft?<br />

Wilhelm Steffen: Es wird gewiss nicht leichter, sich <strong>als</strong> Steuerberater<br />

am Markt zu behaupten, da durch ein Aufweichen der Vorbehaltsaufgaben<br />

neue Konkurrenz entsteht. Insofern ist es empfehlenswert,<br />

sich auf die Beratungsleistung zu konzentrieren und mit einem hohen<br />

Spezialisierungsgrad zu punkten. Auch wird es zunehmend schwieriger,<br />

qualifiziertes Personal zu finden. Daher gilt es, seine Mitarbeiter<br />

zu pflegen und ein gutes Betriebsklima zu schaffen. H.P.O. ist durch<br />

das Projekt aktiv.miteinander.erfolgreich sowie die Kompetenzbündelung<br />

seiner Partner absolut auf dem richtigen Weg!<br />

Wilhelm Steffen<br />

Partner . Steuerberater . Dipl.-Kaufmann<br />

Martin Steffen<br />

Partner . Steuerberater . Dipl.-Kaufmann<br />

Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)<br />

Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e. V.)


6 | Schwerpunktthema<br />

Vorgestellt<br />

Bereit für neue Herausforderungen<br />

Martin Steffen im Porträt<br />

Als Nachfolger seines Vaters wird Martin Steffen ab 2014 zum ersten Ansprechpartner<br />

für dessen Mandanten – eine Verantwortung, der er sich gerne stellt.<br />

»Durch intensive Vorbereitung und meinen fachlichen Hintergrund<br />

liegen optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übergabe vor«,<br />

bekräftigt der gebürtige Flensburger seine Pläne. Bis auf einige Jahre,<br />

die er nach Schulzeit und Grundwehrdienst in Nordrhein-Westfalen<br />

verbracht hat, ist er dem Norden treu geblieben und heute fest in der<br />

Region verwurzelt. »Nach meinem BWL-Studium in Düsseldorf<br />

war ich bis Ende 2000 in einer mittelständischen, interdisziplinären<br />

Sozietät in Essen tätig. Danach zog es mich zurück in die Heimat«,<br />

berichtet Martin Steffen, der seitdem immer Hand in Hand mit seinem<br />

Vater gearbeitet hat – seit 2005 bis zur Fusion mit H.P.O. <strong>als</strong><br />

Partner in der gemeinsamen SOCIETAET. Ein Jahr zuvor hatte er die<br />

Prüfung <strong>als</strong> Steuerberater abgelegt. Auch danach war es für Martin<br />

Steffen immer selbstverständlich, sich fachlich weiter zu qualifizieren:<br />

2007 mit dem Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung<br />

(DStV e. V.), 2010 mit dem Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung<br />

(DStV e. V.).<br />

»Auch zukünftig ist es mein Anspruch, nah am Markt und den Bedürfnissen<br />

meiner Mandanten zu sein. Neben den klassischen Vorbehaltsaufgaben<br />

<strong>als</strong> Steuerberater sind damit vereinbare Tätigkeiten<br />

wie die betriebswirtschaftliche Beratung, ein Mehrwert, den wir bei<br />

H.P.O. gerne bieten.«<br />

3 Fragen – 3 Antworten<br />

Was gefällt Ihnen an Ihrem Beruf am besten?<br />

Ich freue mich, meinen Mandanten in den verschiedensten<br />

wirtschaftlichen Situationen <strong>als</strong> kompetenter Ratgeber zur Seite<br />

zu stehen. Daraus ergibt sich ein sehr abwechslungsreiches,<br />

anspruchsvolles Tätigkeitsfeld.<br />

Was schätzen Sie an H.P.O.?<br />

Das umfassende, stets mandantenorientierte Beratungskonzept<br />

mit einem hohen Grad an Spezialisierung bei den einzelnen<br />

Beratern.<br />

Was sehen Sie <strong>als</strong> Ihre persönliche Stärke an?<br />

Durch meine bisherige Laufbahn bringe ich einiges an Erfahrung<br />

in meine Mandate mit ein. Zudem habe ich durch meine<br />

Fachberater-Titel ein breit gefächertes Beratungs-Portfolio.<br />

Berater-Steckbrief<br />

Name: Martin Steffen<br />

Jahrgang: 1973<br />

Familienstand: verheiratet<br />

Beruf / Titel:<br />

· Steuerberater<br />

· Dipl.-Kaufmann<br />

· Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)<br />

· Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e. V.)<br />

bei H.P.O.: Partner seit dem 2. Januar 2010<br />

Schwerpunkte:<br />

· Steuerliche Beratung für Kapital- und Personengesellschaften<br />

· Erstellung von Jahresabschlüssen<br />

· Betriebswirtschaftliche Beratung (Controlling, Sanierung,<br />

Unternehmensberatung, Finanzierung)<br />

Branchen:<br />

Handwerk, Einzelhandel, Immobilien, Freiberufler<br />

Private Interessen:<br />

Engagement im Serviceclub Round Table Flensburg, Fußball


Steuernews | 7<br />

Arbeitgeberleistungen<br />

Lohn oder Belohnung?<br />

Wann Warengutscheine steuerfrei sind<br />

Warengutscheine sind ein beliebter Leistungsanreiz. Wichtig ist dabei die Abgrenzung,<br />

wann dieser <strong>als</strong> steuerpflichtiger Barlohn gilt und wann <strong>als</strong> Sachbezug, der lohnsteuer- und<br />

sozialabgabenfrei ist.<br />

Je nachdem, ob es sich um einen Gutschein für Waren und<br />

Dienstleistungen des eigenen Unternehmens oder aber<br />

von Dritten handelt, bestehen andere Freibeträge bzw.<br />

-grenzen.<br />

Variante 1<br />

Wenn das Geld im<br />

Unternehmen bleibt<br />

Im erstgenannten Fall gilt ein Rabattfreibetrag von<br />

1.080 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob sich der Gutschein<br />

auf eine bestimmte Sache oder einen Geldbetrag<br />

bezieht. Die steuerliche Bewertung richtet sich nach dem<br />

Zeitpunkt der Einlösung sowie dem um 4 % geminderten<br />

Verkaufspreis an Endkunden.<br />

Variante 2<br />

Wenn sich Dritte freuen<br />

Für Warengutscheine, die bei anderen Unternehmen<br />

eingelöst werden können, galten seitens der Finanzverwaltung<br />

bislang strenge Auflagen. So musste der dritte<br />

Vertragspartner des Unternehmens und die Ware nach<br />

Art und Menge genau bezeichnet sein. Ein Gutschein<br />

mit konkret benanntem Euro-Betrag wurde hingegen<br />

<strong>als</strong> Barlohn gewertet. Mit drei aktuellen Entscheidungen<br />

des BFH haben sich diese Regelungen nun arbeitnehmerfreundlich<br />

gelockert und werden so auch von der Finanzverwaltung<br />

angewendet. Sofern keine Wahlfreiheit zur<br />

Barauszahlung besteht, sind auch Wertgutscheine nun<br />

<strong>als</strong> Sachbezug zulässig. Weiterhin gilt dabei die 44-Euro-<br />

Grenze. Der Zufluss des Arbeitslohns findet im Moment<br />

der Gutschein-Aushändigung statt.<br />

Tipp: Durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann dokumentiert werden,<br />

dass Warengutscheine ausschließlich für die benannte Sache<br />

einzulösen sind, um die Unterscheidung vom Barlohn<br />

klarzustellen.


8 | Steuernews<br />

Einkommensteuer<br />

Hoch angesetzt<br />

Bruttolistenneupreis maßgeblich für<br />

1 %-Regelung<br />

Dienstwagen, die auch privat genutzt<br />

werden, zählen nach der 1 %-Regelung zum<br />

Arbeitslohn.<br />

Der geldwerte Vorteil errechnet sich aus dem<br />

inländischen Listenpreis zum Zeitpunkt der<br />

Erstzulassung, inklusive Sonderausstattungen<br />

und Umsatzsteuer. Von dieser Summe<br />

sind 1 % im Monat zu versteuern, selbst dann,<br />

wenn es sich um die Überlassung eines Gebrauchtfahrzeuges<br />

mit deutlich niedrigeren<br />

Anschaffungskosten handelt. Die verfassungsrechtliche<br />

Unbedenklichkeit dieser<br />

Handhabung wurde erneut vom Bundesfinanzhof<br />

bestätigt.<br />

Einkommensteuer<br />

Auf den Weg gebracht<br />

Änderung des Reisekostenrechts<br />

Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regelungen<br />

im Reisekostenrecht, die der Vereinfachung<br />

und Vereinheitlichung dienen.<br />

So gibt es durch Verringerung der Mindestabwesenheitszeiten<br />

zukünftig nur noch zwei<br />

statt drei Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen:<br />

··<br />

12 Euro für eintägige Dienstreisen ohne<br />

Übernachtung bei mehr <strong>als</strong> 8 Stunden<br />

Abwesenheit sowie für den An- und<br />

Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise<br />

··<br />

24 Euro für mehrtätige Dienstreisen und<br />

24-stündige Abwesenheiten<br />

Pro Dienstverhältnis wird es darüber hinaus<br />

nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte geben,<br />

die vom Arbeitgeber bestimmt wird oder<br />

sich nach quantitativen Faktoren richtet. Begrifflich<br />

wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte<br />

erklärt.<br />

Bei den Unterkunftskosten entfällt die Prüfung<br />

der angemessenen Wohnungsgröße im<br />

Falle einer doppelten Haushaltsführung.<br />

Stattdessen können alle Aufwendungen, die<br />

dem Arbeitnehmer entstehen, bis zu einer<br />

Höhe von 1.000 Euro im Monat abgesetzt<br />

werden. Dazu gehören neben der Miete z. B.<br />

auch Betriebskosten, Miete oder Pacht für<br />

Pkw-Stellplätze sowie Kosten für die Sondernutzung<br />

eines Gartens.<br />

Einkommensteuer<br />

Alles in Maßen<br />

Betriebsveranstaltungen <strong>als</strong><br />

Arbeitslohn<br />

Bei Betriebsveranstaltungen besteht pro<br />

Teilnehmer eine Freigrenze von 110 Euro.<br />

Kosten, die diese überschreiten, müssen mit<br />

ihrem vollen Betrag <strong>als</strong> geldwerter Vorteil<br />

versteuert werden.<br />

Unterhalb dieser Freigrenze sind Betriebsveranstaltungen<br />

steuerfrei, sofern sie vorrangig<br />

eigenbetrieblichen Interessen dienen. Diese<br />

liegen z. B. auch vor, wenn das Ziel darin besteht,<br />

das Zusammengehörigkeitsgefühl der<br />

Mitarbeiter zu stärken.<br />

Um zu ermitteln, ob die Freigrenze eingehalten<br />

wurde, sind die Gesamtkosten des Events,<br />

das heißt alle Ausgaben für seinen Rahmen<br />

und das Programm, zu ermitteln. Die Summe<br />

ist durch die Anzahl der Teilnehmer zu dividieren.<br />

Leistungen, die einzelnen Personen zuzuordnen<br />

sind, z. B. Anfahrtskosten, sind gesondert<br />

zu behandeln und werden dem jeweiligen Arbeitslohn<br />

zugerechnet.<br />

Einkommensteuer<br />

Vorausgedacht:<br />

Begünstigung der privaten<br />

Altersvorsorge<br />

Mit dem »Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Verbesserung der steuerlichen Förderung<br />

der privaten Altersvorsorge« sollen zum<br />

1. Januar 2014 folgende Punkte in Kraft<br />

treten:<br />

··<br />

Ausgabe eines Informationsblattes<br />

··<br />

bei der Basisrente: Anhebung der Förderhöchstgrenze<br />

von 20.000 Euro auf 24.000<br />

Euro sowie steuerlich begünstigte Absicherung<br />

von Berufsunfähigkeit und verminderter<br />

Erwerbstätigkeit<br />

··<br />

bei der Riester-Rente: verbesserter Erwerbsminderungsschutz<br />

bei Altersvorsorgeverträgen,<br />

Streichung der Bescheinigungspflicht<br />

der Erträge<br />

··<br />

bei der Eigenheimrente: jederzeitige Kapitalentnahme<br />

für selbst genutztes Wohneigentum<br />

in der Ansparphase, jederzeitige<br />

Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos<br />

während der Auszahlungsphase, Einbeziehung<br />

von barrierefreien Umbauten in<br />

die Eigenheimrenten-Förderung<br />

Einkommensteuer<br />

Lange Leitung?<br />

Private Telefonkosten <strong>als</strong><br />

Werbungskosten<br />

Im Normalfall zählen Telefonate mit Familie<br />

und Freunden zur privaten Lebensführung,<br />

die keinen Einfluss auf die Steuerlast<br />

hat. Anders sieht es bei längerer Auswärtstätigkeit<br />

aus.<br />

Ab einer Dauer von einer Woche können die<br />

Kosten für private Gespräche ausnahmsweise<br />

<strong>als</strong> Mehraufwand gewertet werden, da sich<br />

aufgrund der Entfernung eine Notwendigkeit<br />

ergibt, die über den normalen Lebensbedarf<br />

hinaus Kosten verursacht.<br />

Als Beispiel: Ein Marinesoldat ist für mehrere<br />

Wochen im Ausland eingesetzt. Durch<br />

Telefonate mit seiner Lebensgefährtin und<br />

seinen Angehörigen entstehen ihm Kosten<br />

von 252 Euro. Diese sind, abweichend von der<br />

Regel, <strong>als</strong> Werbungskosten absetzbar.<br />

Einkommensteuer<br />

Jetzt aber schnell!<br />

Verrechnung privater<br />

Wertpapierverluste<br />

Wer <strong>als</strong> Kapitalanleger noch Altverluste aus<br />

privaten Wertpapiergeschäften hat, die aus<br />

der Zeit vor dem 1. Januar 2009 stammen,<br />

kann diese nur noch im Jahr 2013 mit<br />

Wertpapierveräußerungsgewinnen oder<br />

bestimmten Gewinnen aus der Veräußerung<br />

von Kapitalvermögen verrechnen. Bei der<br />

Einkommensteuererklärung wird dann eine<br />

Jahressteuerbescheinigung von der Bank<br />

benötigt.<br />

Für kommende Veranlagungszeiträume ist<br />

eine Verrechnung in dieser Form nicht mehr<br />

möglich. Altverluste dürfen dann nur noch<br />

von Gewinnen aus der Veräußerung anderer<br />

Wirtschaftsgüter abgezogen werden – innerhalb<br />

der einjährigen Spekulationsfrist und bei<br />

mindestens 600 Euro Gewinn. Eine zweite<br />

Option ist ab 2014 die Verrechnung mit Gewinnen<br />

aus dem Verkauf nicht selbst genutzter<br />

Immobilien. Die Spekulationsfrist beträgt<br />

hier zehn Jahre.<br />

Tipp: Bevor auf diesem Hintergrund nach<br />

2008 erworbene Wertpapiere verkauft werden,<br />

um Wertsteigerungen <strong>als</strong> Gewinne zu realisieren,<br />

sollte das Vorgehen im Vorfeld mit Steuerberater<br />

und Bank abgesprochen werden.


Steuernews H.P.O aktiv | 9<br />

Einkommensteuer<br />

Keiner zuhause?<br />

Einkünfteerzielungsabsicht bei<br />

Vermietung und Verpachtung<br />

Aufwendungen für langjährig leer stehende<br />

Wohnimmobilien werden vom Finanzamt<br />

nur <strong>als</strong> Werbungskosten anerkannt, wenn<br />

sich eine permanente Einkünfteerzielungsabsicht<br />

nachweisen lässt.<br />

Dies gilt sowohl für nach Herstellung, Anschaffung<br />

oder Selbstnutzung leer stehende<br />

Wohnungen <strong>als</strong> auch für solche, die nach dauerhafter<br />

Vermietung frei bleiben. Die Absicht,<br />

Einkünfte zu erzielen, muss eindeutig aufgenommen<br />

und fortgeführt worden sein. Die<br />

Feststellungslast für die Ernsthaftigkeit und<br />

Nachhaltigkeit trägt der Vermieter.<br />

Bleiben seine Versuche zur Vermietung oder<br />

Verpachtung erfolglos, ist er dazu gehalten,<br />

neue Wege zu gehen, z. B. einen Makler zu<br />

beauftragen oder die Miethöhe anzupassen.<br />

Nur Anzeigen, die von Zeit zu Zeit geschaltet<br />

werden, oder ein Aushang am »Schwarzen<br />

Brett« genügen grundsätzlich nicht.<br />

In seltenen Fällen kann es bei besonders langwierigem<br />

Leerstand dennoch dazu kommen,<br />

dass die Einkünfteerzielungsabsicht ohne eigenes<br />

Zutun oder Verschulden wegfällt.<br />

Tipp: Wir raten dazu, alle Schritte, die zur<br />

Vermietung unternommen werden, zu dokumentieren!<br />

Einkommensteuer<br />

Drum prüfe, ...<br />

Veranlagungswahlrecht bei Ehegatten<br />

Bis zum Veranlagungszeitraum 2012 kann<br />

nachträglich eine getrennte, steuerliche<br />

Veranlagung von Ehepartnern beantragt<br />

werden. Seit diesem Jahr ist die Veranlagungsart<br />

jedoch mit Angabe in der Steuererklärung<br />

bindet.<br />

So gab der Bundesfinanzhof dem Antrag einer<br />

Witwe statt, die im Jahr 2001 für sich<br />

und ihren verstorbenen Gatten eine getrennte<br />

Veranlagung für die Jahre 1988 bis 1991 einforderte,<br />

um von erheblichen Erstattungen zu<br />

profitieren.<br />

Inzwischen kann die Veranlagungsart innerhalb<br />

eines Veranlagungszeitraumes nur noch<br />

unter diesen Bedingungen geändert werden:<br />

··<br />

Aufhebung, Korrektur oder Berichtigung<br />

des Steuerbescheides<br />

··<br />

Mitteilung der Änderung bis zur Bestandskraft<br />

des o. g. Bescheides – elektronisch,<br />

schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

··<br />

niedrigerer Steuerbetrag <strong>als</strong> zuvor, in der<br />

Summe der einzeln veranlagten Steuerlast<br />

Einkommensteuer<br />

Richtig adressiert?<br />

Vorsteuerabzug bei gemischt<br />

genutzten Gebäuden<br />

Unternehmer, die für ein gemischt genutztes<br />

Gebäude Vorsteuerabzug geltend<br />

machen wollen, müssen rechtzeitig eine<br />

eindeutige Zuordnung zum Unternehmensvermögen<br />

vornehmen. Andernfalls kann<br />

die für die Herstellung oder den Erwerb des<br />

Gebäudes anfallende Umsatzsteuer nicht<br />

<strong>als</strong> Vorsteuer abgezogen werden.<br />

Die Entscheidung über die Zuordnung muss<br />

bei Bezug der Leistung fallen und zeitnah<br />

dokumentiert werden, in der Regel durch<br />

Geltendmachung der Vorsteuer, spätestens<br />

jedoch im Zuge der Umsatzsteuerjahreserklärung.<br />

Wird diese nicht bis zum 31.05.<br />

des Folgejahres eingereicht und wurde die<br />

Zuordnung ebenfalls nicht in einer früheren<br />

Erklärung festgehalten, zählt das Grundstück<br />

in vollem Umfang zum nicht unternehmerischen<br />

Bereich.<br />

Auch Unternehmer, die ein Grundstück vermieten<br />

möchten und zugunsten des Vorsteuerabzuges<br />

auf die Steuerfreiheit der Umsätze<br />

verzichten, benötigen einen Nachweis darüber,<br />

dass die Vermietungsabsicht bereits im<br />

Moment des Leistungsbezuges bestand.<br />

Einkommensteuer<br />

Energie-Gewinner<br />

Durch eigenes BHKW zum<br />

Unternehmer<br />

Private Betreiber eines Blockheizkraftwerkes<br />

(BHKW) – einer Anlage, die bei der<br />

Verbrennung von Erdgas gleichzeitig Strom<br />

und Wärme erzeugt – können im Sinne des<br />

Umsatzsteuergesetzes zum Unternehmer<br />

werden.<br />

Wird das BHKW im selbst genutzten Einfamilienhaus<br />

betrieben, aber ein Teil des Stroms<br />

und der Wärme gegen Entgelt in das allgemeine<br />

Netz geliefert, ist der Besitzer der Anlage<br />

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />

Will er nun aus der Anschaffung Vorsteuerabzug<br />

geltend machen, bedeutet dies im<br />

Umkehrschluss, dass der Energieanteil für<br />

den Eigenbedarf umsatzsteuerpflichtig ist.<br />

Als Bemessungsgrundlage ist der Marktpreis<br />

zu veranschlagen, der an den Energieversorger<br />

zu entrichten wäre. Nur wenn sich dieser<br />

nicht ermitteln lässt, dürfen Selbstkosten angesetzt<br />

werden.<br />

Hinweis: Sprechen Sie vor dem Erwerb eines<br />

BHKWs mit Ihrem Steuerberater – vor allem,<br />

wenn Sie bereits ein Einzelunternehmen betreiben.<br />

Da sämtliche Betriebe aus Umsatzsteuersicht<br />

<strong>als</strong> ein Unternehmen gelten, kann die<br />

Grenze zur Einordnung <strong>als</strong> Kleinunternehmen<br />

möglicherweise überschritten werden.<br />

Ansprechpartnerin<br />

Steuerangelegenheiten:<br />

Barbara Ohlsen<br />

Steuerberaterin


10 | H.P.O. aktiv<br />

Betriebssport<br />

Nach dem Lauf ist vor dem Lauf<br />

H.P.O. bleibt gut im Training<br />

Mit der Teilnahme an zwei Laufveranstaltungen hat H.P.O. in den vergangenen Monaten<br />

reichlich Sportsgeist bewiesen – sowohl im Wettbewerb <strong>als</strong> auch bei den Vorbereitungen, die<br />

von Lauftrainer Gunnar Hansen begleitet wurden.<br />

Doch selbstverständlich haben sich unsere Sportler nicht lange auf<br />

ihren Erfolgen ausgeruht, sondern gleich das nächste Ziel ins Auge gefasst.<br />

Bereits im März 2013, bei Schnee und Kälte, begann das Üben<br />

für den Lauf zwischen den Meeren, unter fachkundiger Anleitung<br />

von Lauftrainer Gunnar Hansen. Schließlich waren am 1. Juni 2013<br />

insgesamt 96,3 km von unseren zwölf Teilnehmern zu bewältigen!<br />

Um für diese Herausforderung gewappnet zu sein, ließ sich Gunnar<br />

Hansen ein anspruchsvolles Trainingsprogramm einfallen, das bei<br />

Weitem nicht nur aus Laufen bestand. Wir sind stolz, dass unsere<br />

Mannschaft so diszipliniert bei der Sache war und beim »Lauf zwischen<br />

den Meeren« damit Platz 426 von 633 Teams erobern konnte.<br />

In der Firmenwertung belegte H.P.O. Platz 219. Selbstverständlich<br />

war auch hier die Stimmung vor Ort hervorragend!<br />

Als eine Art Generalprobe für den »Lauf zwischen den Meeren«<br />

nutzten zehn Kollegen den Flensburger Firmenlauf am 16. Mai 2013.<br />

Unterstützung erhielten sie durch zwei spontan eingesprungene<br />

»Kids«, die das Team beim Afterwork-Run vervollständigten. Das<br />

Ergebnis kann sich sehen lassen: Im Vergleich zum Vorjahr ist es unseren<br />

Läufern gelungen, sich im Feld von rund 90 Startgruppen um<br />

ganze zehn Plätze zu verbessern. Dank Platz 59 sowie einem tollen<br />

12. Rang für unser »Powertrio der Frauen« gab es allen Grund zur<br />

Freude, sodass der Abend mit zufriedenen Gesichtern und in heiterer<br />

Runde ausklang.<br />

Insgesamt lässt sich sagen: Die H.P.O.-Kollegen haben den Laufsport<br />

für sich entdeckt, sodass es auch zukünftig einiges zu berichten geben<br />

wird!<br />

H.P.O. hilft<br />

Kleiner Piks, große Wirkung<br />

Blutspendeaktion bei H.P.O.<br />

Nach dem Erfolg vom letzten Jahr startet H.P.O. am<br />

27. September 2013 erneut einen Aufruf zum Blutspenden –<br />

dieses Mal sind auch Mandanten herzlich eingeladen!<br />

»Blut spenden kann Leben retten und ist für den Einzelnen mit wenig<br />

Aufwand verbunden«, lautet der Appell der Projektgruppe »aktiv.<br />

miteinander.erfolgreich«, die auch diesmal federführend die Organisation<br />

übernimmt. Wer spenden möchte, kann dies am 27. September<br />

2013 zwischen 13 und 17 Uhr am Standort Flensburg tun und sich<br />

anschließend bei einem kleinen Imbiss stärken.<br />

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Aktion und stehen<br />

gerne für Fragen zur Organisation zur Verfügung!<br />

27. September 2013 · 13 bis 17 Uhr<br />

H.P.O. Wirtschaftspartner ∙ Lise-Meitner-Str. 17 ∙ 24941 Flensburg


H.P.O. aktiv | 11<br />

ExpErtisE<br />

KommuniKation<br />

tEamworK<br />

LEbEnsquaLität<br />

Rückenfit: H.P.O. Mitarbeiter<br />

mit Trainer Gunnar<br />

Hansen (links im Bild)<br />

Schwungvoll: Unser<br />

Team beim Lauftraining<br />

Vitaminreich: Fruchtvielfalt<br />

zum Obsttag<br />

Was sonst geschah<br />

Bei uns bewegt sich viel:<br />

Projektaktivitäten im Rückblick<br />

HPO_1200_PP_042 Label Leitmotiv Fuer ein gutes Miteinander 30112012_A3.indd 1<br />

In den letzten H.P.O. News-Ausgaben haben wir mehrfach über Veranstaltungen<br />

sowie Aktionen berichtet, die im Rahmen unseres Projektes aktiv.miteinander.erfolgreich<br />

stattfanden. Diese Tradition möchten wir hiermit gerne fortführen. Voilà: die Projektaktivitäten<br />

der letzten Monate!<br />

Haltung bewahren – unser Rücken-fit-Kurs<br />

An sechs Terminen im Februar und März trafen sich acht Mitarbeiter<br />

mit Personalcoach Gunnar Hansen, um etwas für ihre Rückengesundheit<br />

zu tun. Als Ausgleich zum vielen Sitzen im Büroalltag wartete<br />

auf die Teilnehmer ein abwechslungsreiches Programm, bei dem<br />

unter anderem Schwingstäbe zum Einsatz kamen.<br />

Bunt hält gesund – Obsttag<br />

Unser zweiter H.P.O.-Obsttag wurde sehnsüchtig erwartet. Im Vorfeld<br />

trafen bereits Anfragen ein und <strong>als</strong> es so weit war, mangelte es<br />

nicht an spontaner Hilfsbereitschaft bei den Vorbereitungen. Abteilungsübergreifend<br />

wurde gewaschen und geschnippelt, sodass am 18.<br />

April wieder ein farbenfrohes Büfett zum Zugreifen einlud – auf Sonderwunsch<br />

sogar mit »bananenfreiem« Obstsalat.<br />

Guter Gesprächsstoff – Kommunikationstraining<br />

Während der Arbeitszeit hatten zwölf Interessierte Gelegenheit, mit<br />

Dr. Ulrike Köster das Thema Kommunikation näher zu beleuchten. Im<br />

Mittelpunkt stand dabei die Frage: Worin liegt der Unterschied zwischen<br />

guter und schlechter Kommunikation? In lockerer Runde wurden<br />

Alltagsszenen durchgesprochen und dabei einige Male herzlich gelacht.<br />

Mit Lust und Laune – Motivations-Seminar<br />

Unter dem Künstlernamen »Fräulein Schmidt« veranstaltet Gyde<br />

Schmidt, einer der Ratiopharm-Zwillinge, heute Coachings und Seminare.<br />

Auch zehn H.P.O.-Mitarbeiter kamen in den Genuss ihrer<br />

Unterstützung. In zwei Motivations-Modulen erhielten sie wertvolle<br />

Tipps und Anregungen. Nach Modul 1 »Coache dich selbst!« war<br />

nun Modul 2 an der Reihe: Motivation u. Glück »Schreibtisch = voll.<br />

Antrieb = null. So motiviere ich mich«.<br />

Entspannt bleiben – Stress-Bewältigung und Burnout-Prophylaxe<br />

»Nur noch kurz die Welt retten« – unter diesem Motto fand ein zweiter<br />

Termin mit Karin Obermark-Stell statt, bei dem der bewusste Umgang<br />

mit Stress thematisiert wurde. Um die Erschöpfungsspirale zu<br />

vermeiden, lernten die Teilnehmer viel über Verhaltensmechanismen<br />

und hilfreiche Entspannungstechniken.


12 | Lohnecke<br />

Minijobs<br />

Für das gewisse Extra<br />

Beitragsaufstockung bietet<br />

Minijobbern viele Vorteile<br />

Seit dem Jahresanfang besteht für Minijobber Beitragspflicht in der<br />

Rentenversicherung, es sei denn, sie entscheiden sich bewusst dagegen.<br />

Die Umkehr des vorherigen Prinzips ist sinnvoll, denn durch die<br />

Aufstockung gelten die Beitrags- <strong>als</strong> Pflichtversicherungszeiten,<br />

was mit einigen »Privilegien« verbunden ist:<br />

··<br />

ein früherer Rentenbeginn<br />

··<br />

Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im<br />

medizinischen Bereich <strong>als</strong> auch im Arbeitsleben)<br />

··<br />

Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

··<br />

die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf<br />

eine Rente wegen Erwerbsminderung<br />

Beschließt ein Minijobber aufzustocken, bedeutet dies, dass er<br />

die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und<br />

dem aktuellen Rentenversicherungsbeitrag von 18,9 % selbst trägt.<br />

Der Eigenanteil beträgt damit 3,9 % bzw. 13,9 % bei Minijobs in<br />

Privathaushalten.<br />

Achtung: Da der Gesetzgeber eine Mindestbemessungsgrenze von<br />

175 Euro festgelegt hat, ist bei niedrigeren Verdiensten zu beachten,<br />

dass nicht nur der reale Betrag zur Berechnung der Aufstockung des<br />

Beitrags herangezogen wird. Auf die verbleibende Summe werden<br />

zusätzlich volle 18,9 % fällig. Bei einem Entgelt von 100 Euro entsteht<br />

so eine Belastung von 18,08 Euro (100 x 3,9 % + 75 x 18,9 %).<br />

··<br />

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche<br />

Altersversorgung<br />

··<br />

Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private<br />

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (z. B. Riester-Rente),<br />

ggf. auch für den Ehepartner<br />

Minijobs<br />

Glücksgriff für Arbeitgeber<br />

Minijobber mit privater Krankenversicherung<br />

Für geringfügig Beschäftigte hat der Arbeitgeber Pauschalbeiträge<br />

zur Kranken- und Rentenversicherung zu leisten.<br />

Für die Krankenversicherung werden 13 % vom Arbeitslohn fällig, bei der Beschäftigung im<br />

Privathaushalt sind es 5 % – allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist.<br />

Liegt eine private Krankenversicherung vor, muss kein Pauschalbeitrag geleistet werden. Insofern<br />

lohnt es sich, den Faktor »Krankenversicherung« bei der Personalauswahl mit einzubeziehen,<br />

um Kosten zu reduzieren. Im Falle eines Mitarbeiters, der 400 Euro pro Monat<br />

verdient, würde die Ersparnis 52 Euro betragen.<br />

Ansprechpartner Lohnangelegenheiten:<br />

Dirk Ohlsen<br />

Team Lohn & Gehalt


Lohnecke | 13<br />

Ausländische Mitarbeiter<br />

Multikulturelle Berufswelt<br />

Was <strong>als</strong> Arbeitgeber zu beachten ist<br />

Je nach Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer gelten für ausländische Arbeitnehmer<br />

unterschiedliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschäftigung. Arbeitgeber,<br />

die diese nicht beachten, laufen Gefahr, wegen Schwarzarbeit Geldstrafen von bis zu<br />

500.000 Euro zu erhalten. H.P.O. fasst die wichtigsten Regelungen im Folgenden zusammen.<br />

Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten<br />

Grundsätzlich besteht für alle Personen aus den EU-Mitgliedstaaten,<br />

dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz die Freiheit,<br />

ohne Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit eine Beschäftigung<br />

aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt für Bulgaren und Rumänen. Hintergrund<br />

ist eine bis zu siebenjährige Übergangsfrist, die für EU-Mitgliedstaaten<br />

zum Ausgleich von Lohngefällen ab dem Beitrittsdatum<br />

besteht. In diesem Fall läuft sie bis zum 31.12.2013. Mit Ausnahmen<br />

muss daher eine vorläufige Arbeitsgenehmigung-EU eingeholt werden,<br />

die nach Ablauf von zwölf Monaten in eine unbefristete, unbeschränkte<br />

umgewandelt wird.<br />

Arbeitnehmer aus Drittstaaten<br />

Eine Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung ist hier an einen<br />

Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde gekoppelt. Befristet<br />

handelt es sich dabei um ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis,<br />

unbefristet sind Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt<br />

EG.<br />

Letztgenannte erlauben die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne<br />

die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, andernfalls muss<br />

diese – bis auf spezielle Ausnahmen – vorher eingeholt werden. Die<br />

Genehmigung wird nur erteilt, wenn<br />

··<br />

sich keine Nachteile für den Arbeitsmarkt ergeben,<br />

··<br />

eine Vorrangprüfung durchgeführt wurde,<br />

··<br />

die Arbeitsbedingungen der Norm entsprechen.<br />

Die Zustimmung kann inhaltlich, regional oder organisatorisch beschränkt<br />

werden, ist an den Aufenthaltstitel gebunden und hat maximal<br />

drei Jahre Gültigkeit, in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer.<br />

Asylbewerber und geduldete Ausländer erhalten nach einem Jahr gestattetem<br />

Aufenthalt Zutritt zum Arbeitsmarkt.<br />

Bezüglich Sonderregelungen, Ausnahmen und in individuellen Fällen<br />

beraten wir Sie gerne.<br />

Praxis-Tipp: Nehmen Sie in jedem Fall eine Kopie des<br />

Personalausweises zu den Personalunterlagen, <strong>als</strong> Nachweis<br />

über die Staatsbürgerschaft.


14 | Lohnecke<br />

Lohnsteuer<br />

Für den guten Zweck: Höhere<br />

Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamt<br />

Rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige eine höhere<br />

pauschale Aufwandsentschädigung, die steuer- und sozialversicherungsfrei ist.<br />

Diese beträgt für das Ehrenamt nun 720 Euro statt 500 Euro, für<br />

Übungsleiter 2.400 Euro statt 2.100 Euro. Während diese Regelung<br />

lohnsteuerlich auch nachträglich zum Tragen kommt, findet in der<br />

Sozialversicherung aufgrund des Entstehungsprinzips keine rückwirkende<br />

Verrechnung statt. Hintergrund der Änderungen ist das Gesetz<br />

zur Stärkung des Ehrenamts.<br />

Als Übungsleiter gelten Nebenberufler, die <strong>als</strong> Ausbilder, Erzieher<br />

oder Betreuer sowie in der Pflege tätig sind. Die Ehrenamtspauschale<br />

betrifft alle Personen, die gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich aktiv<br />

sind, ohne pädagogische Aufgaben wahrzunehmen.<br />

Sind die Pauschalen »verbraucht«, kann für die weiteren Einnahmen<br />

steuerlich nur ein Werbungskostenabzug von 25 % geltend gemacht<br />

werden.<br />

Attraktiv sind die Spielräume, die bei der Kombination der Pauschalen<br />

mit Minijobs entstehen. Geringfügig Beschäftigte, die eine steuerlich<br />

begünstigte Tätigkeit <strong>als</strong> Übungsleiter ausüben, können nun<br />

ein Entgelt von bis zu 650 Euro erhalten. Dieses setzt sich aus den<br />

450 Euro <strong>als</strong> Entgeltgrenze für den Minijob sowie der anteilig fürs<br />

Jahr berechneten Pauschale von 200 Euro (2.400 Euro / 12) zusammen.<br />

Kranken- und Rentenversicherung sind dabei lediglich auf die<br />

450 Euro zu entrichten.<br />

DAMIT ALLES IM LOT IST<br />

H.P.O. – PARTNER DES HANDWERKS<br />

Wir haben das richtige Werkzeug für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.<br />

Sprechen Sie uns gerne an, um mehr über unsere praxisnahen Angebote<br />

zu erfahren!<br />

Fon: 0461 99 60-0 | Fax: 0461 99 60-102 | www.hpo-partner.de


H.P.O. unterwegs | 15<br />

H.P.O. energy<br />

Eine Lektion in Fachlatein<br />

Schnecken-Alarm auf der Biogasanlage Aicha<br />

Bei einem Besuch der Biogasanlage Aicha, nahe Passau, musste Partner Armin Petersen<br />

kürzlich lernen, dass längst nicht für jedes Schneckenproblem ein Kraut gewachsen ist.<br />

»Als ich auf den Hof fuhr, sah ich sie schon stehen: Der Betriebsführer<br />

und seine komplette Mannschaft hatten sich vor der Biogasanlage<br />

versammelt und ließen die Köpfe hängen. ›Was ist denn bei euch los?‹,<br />

war meine erste Frage. Die klägliche Antwort: ›Schneckenfraß!‹<br />

Ich stutzte, dann fing es in meinem Kopf an zu rattern. Die Schnecken<br />

waren gewiss an den Pflanzen, mit denen die Anlage gefüttert wird.<br />

Somit hatten wir es mit einem biologischen Problem zu tun, dessen<br />

Lösung aus meiner Sicht auf der Hand lag. Wozu hat man schließlich<br />

einen Mehrheitsgesellschafter aus dem Agrar-Bereich? ›Bitten wir<br />

doch die Westfalia um Hilfe!‹, rief ich erleichtert aus. ›Wenn die per<br />

Express das passende Mittel liefern, sind die Stunden der Schnecken<br />

gezählt!‹<br />

Anstelle der erwarteten Zustimmung blickte ich in völlig entgeisterte<br />

Gesichter mit offenen Mündern. ›Was sagen Sie da? Schneckengift<br />

gegen verrosteten Schwarzstahl? Wie in aller Welt soll denn das funktionieren?‹<br />

Schnecken? Stahl? Ach so … Stahl-Schnecken! In diesem Moment<br />

wurde mir schlagartig klar, dass ich mit meinem gut gemeinten Ratschlag<br />

das Ziel verfehlt und stattdessen die Lacher auf meine Seite<br />

gebracht hatte.<br />

Doch so lustig diese Verwechslung auch sein mag, so ärgerlich ist die<br />

Tatsache, dass für die Fütterungsschnecken, die das Substrat in den<br />

Behälter transportieren, Schwarz- statt Edelstahl verwendet wurde –<br />

absolut unüblich und unverständlich! Nach nur vier Monaten hatte<br />

die Gärsäure das Material, das mindestens zwei Jahre halten müsste,<br />

zu 50 % zerstört.<br />

Was sich der Hersteller dabei gedacht hat, wüsste ich nur zu gerne!<br />

Denn im Gegensatz zu mir sollte es sich dabei um einen echten Technik-Profi<br />

handeln …«<br />

Schwarzstahl?<br />

Edelstahl?<br />

Armin Petersen<br />

Unternehmensberater<br />

Sparkassen-Betriebswirt


16 | Mandantenporträt<br />

Kompetenz rund ums Gebäude<br />

Mandanten im Porträt<br />

Jan Duschkewitz GmbH & Co. KG<br />

Mit einem umfangreichen Leistungsspektrum ist Jan Duschkewitz mit seiner Firma<br />

sowohl für Privat- <strong>als</strong> auch Gewerbekunden tätig.<br />

Das Angebot reicht von Sanitär- und Heizungsinstallationen über<br />

Elektrotechnik bis hin zum Objektservice, der Winterdienst, Treppenhausreinigung,<br />

Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten umfasst.<br />

Auch übernimmt Jan Duschkewitz <strong>als</strong> Generalunternehmen<br />

Komplettsanierungen, bei denen kooperierende Handwerkspartner<br />

mit eingebunden werden.<br />

Wenn der Kunde noch König ist<br />

Alle Aufträge werden nicht nur fachlich einwandfrei erfüllt, sondern<br />

von Anfang bis Ende stets in Verbindung mit einem erstklassigen<br />

Service erbracht. „Dem Kunden zuhören, Lösungen finden, Zeitpläne<br />

einhalten, eine Baustelle sauber hinterlassen ... all dies sollte<br />

eigentlich selbstverständlich sein, wird in unserer Branche jedoch<br />

oft vernachlässigt“, berichtet Jan Duschkewitz. „Wir legen enormen<br />

Wert darauf, unseren Kunden ein zuverlässiger Partner zu sein<br />

und mit Qualität zu glänzen. Unser Ziel ist es schließlich, ihnen<br />

Arbeit abzunehmen. Geht nicht, das gibt´s bei uns nicht. Aus<br />

diesem Serviceverständnis heraus haben wir auch einen Notdienst<br />

eingerichtet, der Tag und Nacht erreichbar ist. Dass diese<br />

Philosophie den Nerv seiner Auftraggeber trifft, zeigt das gesunde<br />

Geschäftswachstum von Jan Duschkewitz.<br />

Gute Leistung ist gefragt<br />

Vor wenigen Monaten erfolgte eine Erweiterung des Betriebes, um<br />

den gestiegenen Bedarf an Büro- und Lagerfläche zu decken. Neben<br />

dem Standort in der Glücksburger Straße in Glücksburg wurde in<br />

Flensburg eine zweite Niederlassung am Harnis eröffnet.<br />

Neben der kompetenten Ausführung aller Arbeiten ist auch das eingesetzte<br />

Material entscheidend, weiß Jan Duschkewitz: „Ob bei der<br />

Installation eines Badezimmers oder einer Sauna oder bei der Verlegung<br />

von Elektrotechnik in Ein- und Mehrfamilienhäusern, wir<br />

setzen ausschließlich Produkte namhafter Hersteller ein, für die verlässliche<br />

Garantien bestehen.“<br />

Eine Reihe an treuen Stammkunden spricht für sich. Doch um erfolgreich<br />

zu sein, ist dem Handwerksprofi noch etwas ganz wichtig: „Ich<br />

kann nur so gut sein, wie meine Mannschaft. Auf das Engagement<br />

und das Know-how meiner Mitarbeiter bin ich sehr stolz!“<br />

Komplexe Aufgaben, einfache Lösung<br />

Ebenso wie seine Kunden das »Alles-aus-einer-Hand-Prinzip« schätzen,<br />

ist auch Jan Duschkewitz froh, in Sachen Steuern und Finanzplanung<br />

auf H.P.O. vertrauen zu können.<br />

»Ich bin seit mehreren Jahren bei H.P.O. und empfinde die Zusammenarbeit<br />

mit dem betreuenden Team <strong>als</strong> angenehm. Die Dienstwege<br />

sind kurz und ich habe das Gefühl, auch bei komplexen Aufgaben verstanden<br />

zu werden. Da ich mehrere Geschäftszweige habe, zählt für<br />

mich ein schlüssiges Gesamtkonstrukt. Mit der Lösung von H.P.O.<br />

bin ich sehr zufrieden.«<br />

Service-Nr. 0461 50 52 82 00<br />

Notdienst-Nr. 0171 3 47 32 72<br />

Der neue Standort am Harnis<br />

bietet Platz für Qualität.<br />

Starke Mannschaft: das Team von Jan Duschkewitz<br />

Jan Duschkewitz

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