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ab 499,–EUR - DSSV

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<strong>DSSV</strong><br />

Neue Aufstiegskongress-<br />

Homepage online<br />

Auf www.aufstiegskongress.de finden interessierte Besucher<br />

regelmäßig aktualisierte Informationen zum Fachkongress<br />

der DHfPG und können sich zum Kongress-Newsletter<br />

anmelden. Eine Online-Anmeldung zum Aufstiegskongress<br />

3013 ist <strong>ab</strong> sofort möglich. www.aufstiegskongress.de<br />

Pressespiegel der<br />

Fitnessbranche<br />

Ab jetzt ist auf www.dssv.de ein Pressespiegel zu finden,<br />

der jede Woche übersichtlich über die relevanten Neuigkeiten<br />

aus der Fitnessbranche informiert. Mit einem Klick<br />

gelangen Sie d<strong>ab</strong>ei direkt zu den entsprechenden Artikeln.<br />

Rahmenvertrag zwischen<br />

Diemer und <strong>DSSV</strong><br />

Ab sofort besteht eine Kooperation zwischen dem Ingenieurbüro<br />

Diemer und dem <strong>DSSV</strong>. Diemer unterstützt Firmen<br />

bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und<br />

übernimmt die erforderlichen Prüfungen durch dazu befähigte<br />

Personen. Grund für die Kooperation ist die seit<br />

2011 gültige Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte<br />

und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)<br />

und das Arbeitssicherheitsgesetz „Gesetz über Betriebsärzte,<br />

Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte“<br />

(ASiG).<br />

Im Vergleich zu den normalen Preisen erhalten Mitglieder<br />

des <strong>DSSV</strong> bis zu 25 % R<strong>ab</strong>att. Nähere Informationen finden<br />

Sie im internen Bereich auf www.dssv.de.<br />

Neues Urteil<br />

Bei Vertrags<strong>ab</strong>schluss nach Probetraining im Fitness-<br />

Studio besteht kein Widerspruchsrecht<br />

Eine Kundin hat sich für ein Probetraining inkl. einer einjährigen<br />

Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio entschieden. D<strong>ab</strong>ei<br />

hat Sie sich die Räumlichkeiten des Studios vorher nicht<br />

angeschaut und wollte vom Vertrag zurücktreten – ohne<br />

Erfolg. Denn: Anders als in den Fällen, in denen Kunden in<br />

ein Studio gelockt wurde, weil sie angeblich für eine bestimmte<br />

Zeit eine kostenlose Mitgliedschaft gewonnen hätten,<br />

sei hier das Ziel der Werbeaktion klar erkennbar gewesen.<br />

Schließe jemand dann einen Vertrag, ohne sich vorher<br />

genau zu erkundigen, liege das in seiner Verantwortung und<br />

er sei an den Vertrag gebunden. Ein Widerrufsrecht kann<br />

nach § 312 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestehen, wenn<br />

der Verbraucher an seinem Arbeitsplatz oder seiner Privatwohnung<br />

zu einem Vertrags<strong>ab</strong>schluss gebracht wurde (sog.<br />

Haustürgeschäft), in einem Verkehrsmittel oder auf öffentlich<br />

zugänglichen Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Bahnhöfen)<br />

angesprochen wurde oder im Rahmen einer Freizeitveranstaltung<br />

(z.B. Kaffeefahrt) von einem Vertragsschluss überzeugt<br />

wurde.<br />

Aktenzeichen: 223 C 12655/12<br />

Weitere aktuelle Urteile finden Sie im internen Bereich unter<br />

www.dssv.de.<br />

www.dssv.de

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