ab 499,–EUR - DSSV
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<strong>DSSV</strong><br />
Neue Aufstiegskongress-<br />
Homepage online<br />
Auf www.aufstiegskongress.de finden interessierte Besucher<br />
regelmäßig aktualisierte Informationen zum Fachkongress<br />
der DHfPG und können sich zum Kongress-Newsletter<br />
anmelden. Eine Online-Anmeldung zum Aufstiegskongress<br />
3013 ist <strong>ab</strong> sofort möglich. www.aufstiegskongress.de<br />
Pressespiegel der<br />
Fitnessbranche<br />
Ab jetzt ist auf www.dssv.de ein Pressespiegel zu finden,<br />
der jede Woche übersichtlich über die relevanten Neuigkeiten<br />
aus der Fitnessbranche informiert. Mit einem Klick<br />
gelangen Sie d<strong>ab</strong>ei direkt zu den entsprechenden Artikeln.<br />
Rahmenvertrag zwischen<br />
Diemer und <strong>DSSV</strong><br />
Ab sofort besteht eine Kooperation zwischen dem Ingenieurbüro<br />
Diemer und dem <strong>DSSV</strong>. Diemer unterstützt Firmen<br />
bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und<br />
übernimmt die erforderlichen Prüfungen durch dazu befähigte<br />
Personen. Grund für die Kooperation ist die seit<br />
2011 gültige Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte<br />
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)<br />
und das Arbeitssicherheitsgesetz „Gesetz über Betriebsärzte,<br />
Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte“<br />
(ASiG).<br />
Im Vergleich zu den normalen Preisen erhalten Mitglieder<br />
des <strong>DSSV</strong> bis zu 25 % R<strong>ab</strong>att. Nähere Informationen finden<br />
Sie im internen Bereich auf www.dssv.de.<br />
Neues Urteil<br />
Bei Vertrags<strong>ab</strong>schluss nach Probetraining im Fitness-<br />
Studio besteht kein Widerspruchsrecht<br />
Eine Kundin hat sich für ein Probetraining inkl. einer einjährigen<br />
Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio entschieden. D<strong>ab</strong>ei<br />
hat Sie sich die Räumlichkeiten des Studios vorher nicht<br />
angeschaut und wollte vom Vertrag zurücktreten – ohne<br />
Erfolg. Denn: Anders als in den Fällen, in denen Kunden in<br />
ein Studio gelockt wurde, weil sie angeblich für eine bestimmte<br />
Zeit eine kostenlose Mitgliedschaft gewonnen hätten,<br />
sei hier das Ziel der Werbeaktion klar erkennbar gewesen.<br />
Schließe jemand dann einen Vertrag, ohne sich vorher<br />
genau zu erkundigen, liege das in seiner Verantwortung und<br />
er sei an den Vertrag gebunden. Ein Widerrufsrecht kann<br />
nach § 312 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestehen, wenn<br />
der Verbraucher an seinem Arbeitsplatz oder seiner Privatwohnung<br />
zu einem Vertrags<strong>ab</strong>schluss gebracht wurde (sog.<br />
Haustürgeschäft), in einem Verkehrsmittel oder auf öffentlich<br />
zugänglichen Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Bahnhöfen)<br />
angesprochen wurde oder im Rahmen einer Freizeitveranstaltung<br />
(z.B. Kaffeefahrt) von einem Vertragsschluss überzeugt<br />
wurde.<br />
Aktenzeichen: 223 C 12655/12<br />
Weitere aktuelle Urteile finden Sie im internen Bereich unter<br />
www.dssv.de.<br />
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