PDF-Download - Hamm und Partner, Rechtsanwälte
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Vorwort<br />
Der Sommerlehrgang der Deutsche Strafverteidiger e.V. fand in diesem Jahr an der Algarve im schönen<br />
Örtchen Praia Falesia in Portugal statt <strong>und</strong> dauerte eine Woche. Die Kursst<strong>und</strong>en dauerten jeweils von 9<br />
Uhr bis 13 Uhr <strong>und</strong> wurden an den Nachmittagen <strong>und</strong> Abenden durch individuelle Nacharbeit <strong>und</strong> Fachgespräche<br />
ergänzt. Das den Teilnehmern zuvor als Datei aber auch in gedruckter Form zur Verfügung<br />
gestellte Skript enthält die wichtigste seit dem Sommerlehrgang 2012 (Usedom) entstandene Rechtsprechung<br />
zum Strafrecht <strong>und</strong> Strafverfahrensrecht. Ungeachtet der Tatsache, dass nicht alle der hier erfassten<br />
Entscheidungen im Kurs behandelt wurden, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, dass das Skript, das<br />
auch nach dem Lehrgang allen interessierten Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen im Internet zur Verfügung steht,<br />
als Nachschlagewerk genutzt werden kann. Die erfassten Judikate stellen eine von den Referenten getroffene<br />
Auswahl dar <strong>und</strong> sind, soweit es sich um BGH-Entscheidungen handelt, auch auf den Datenbanken<br />
des BGH unter www.b<strong>und</strong>esgerichtshof.de (bzw. des BVerfG unter www.b<strong>und</strong>esverfassungsgericht.de)<br />
verfügbar. Zum Nachweis von Parallelf<strong>und</strong>stellen empfehlen wir auch die in regelmäßigen<br />
Abständen auf CD-ROM aktualisierte Volltextdokumentation BGH-Nack (Heymanns, letzte Edition Juni<br />
2013), die auch den Vorzug hat, dass sie sich in der Register-Funktion wie ein Gesetzeskommentar mit<br />
den jeweiligen Links auf alle seit 1990 mit Gründen versehenen BGH-Entscheidungen in Strafsachen<br />
nutzen lässt.<br />
Soweit wir hier neben dem Entscheidungsdatum <strong>und</strong> dem Aktenzeichen Hinweise auf F<strong>und</strong>stellen <strong>und</strong><br />
Entscheidungsanmerkungen angebracht haben, erheben diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das<br />
gilt auch für gelegentliche Hinweise auf die Online-Entscheidungssammlung BeckRS unter http://beckonline.beck.de<br />
<strong>und</strong> www.jurion.de, jeweils mit Querverlinkungen zu den zitierten Normen, Gerichtsentscheidungen<br />
<strong>und</strong> Aufsätze z.B. in der dort auch im Volltext verfügbaren NStZ <strong>und</strong> der NJW im Strafrechtsmodul<br />
von www.Beck-Online.de <strong>und</strong> die iBook-Version des SRAFVERTEIDIGER bei jurion.<br />
In diesem Jahr haben sich zwei Schwerpunktthemen angeboten, weil dazu die Rechtsprechung ständig<br />
im Fluss ist: Die vom BVerfG am 19. März 2013 neu abgesteckten Grenzen der strafprozessualen Verständigung<br />
nach § 257c StPO stellen hohe Anforderungen an alle Verfahrensbeteiligte in der Praxis, <strong>und</strong><br />
die nach wie vor für die Revision <strong>und</strong> die Tatsacheninstanz bedeutsame Entwicklung des Beweisantragsrechts<br />
wurden im Lehrgang jeweils ausführlich behandelt <strong>und</strong> zwischen den Teilnehmern auch teilweise<br />
kontrovers diskutiert.<br />
Für die technische Bearbeitung des Manuskripts dieser Arbeitsunterlagen danken wir Frau Melanie Kilinc<br />
<strong>und</strong> Frau Susanne Graul vom Büro <strong>Hamm</strong><strong>Partner</strong>. Dank gebührt auch dem Vorstand der Deutsche Strafverteidiger<br />
e.V., der im Interesse des Fortbildungsauftrags der Vereinigung auch den Strafverteidigern, die<br />
nicht Mitglieder sind <strong>und</strong> auch nicht am Lehrgang teilgenommen haben, ermöglicht, das Skript kostenlos<br />
herunterzuladen: www.deutsche-strafverteidiger.de<br />
http://www.hammpartner.de/de/rechtswissen/fachliteratur.html<br />
Frankfurt/Karlsruhe im September 2013 Prof. Dr. Rainer <strong>Hamm</strong> Prof. Dr. Christoph Krehl<br />
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