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Dezember 2013

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6 Rubrik Aus der Gemeinde<br />

GEMEINDE FOCKBEK<br />

– Der Bürgermeister –<br />

Allgemeine Verwaltung und Bürgerdienste<br />

Ordnung / Bürgerbüro Fockbek<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Die Ordnungsbehörde informiert über das<br />

Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel:<br />

Nach den geltenden Rechtsvorschriften<br />

dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie<br />

2 (Kleinfeuerwerk) nur am 31.<br />

<strong>Dezember</strong> und am 1. Januar von<br />

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben, abgebrannt werden.<br />

In der Zeit vom 02. Januar bis 30.<br />

<strong>Dezember</strong> darf das Abbrennen dieser<br />

pyrotechnischen Gegenstände nur<br />

durch Inhaber einer entsprechenden<br />

Erlaubnis, eines Befähigungsscheines<br />

oder einer Ausnahmebewilligung erfolgen.<br />

Das Abbrennen der Feuerwerkskörper<br />

in unmittelbarer Nähe von Kirchen,<br />

Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen<br />

sowie Reet- und Fachwerkhäusern<br />

ist verboten.<br />

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass<br />

allgemein die Verwendung auch erlaubnisfreier<br />

pyrotechnischer Gegenstände<br />

nicht zur Gefährdung von<br />

Personen oder Sachen führen darf.<br />

Die missbräuchliche Verwendung<br />

stellt in der Regel eine mit Strafe bedrohte<br />

Handlung dar. Außerdem können<br />

auch andere Straftatbestände<br />

des Strafgesetzbuches vorliegen, z. B.<br />

Körperverletzung, Sachbeschädigung,<br />

fahrlässige Brandstiftung.<br />

Daher appelliert die Ordnungsbehörde<br />

eindringlich an alle, die am 31.<br />

<strong>Dezember</strong> und am 1. Januar Feuerwerkskörper<br />

der Kategorie 2 abbrennen<br />

möchten, im eigenen Interesse<br />

streng darauf zu achten, dass solche<br />

pyrotechnischen Gegenstände in der<br />

Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die<br />

besonders brandempfindlich sind, nicht<br />

abgebrannt werden.<br />

Die pyrotechnischen Gegenstände dieser<br />

Art dürfen nur an den letzten drei<br />

Werktagen des Jahres verkauft und<br />

nicht an Personen unter 18 Jahren<br />

abgegeben werden. Das Nichtbeachten<br />

der genannten Verbote kann zur<br />

Festsetzung empfindlicher Geldbußen<br />

führen.<br />

- örtliche Ordnungsbehörde -<br />

Haben Sie schon gehört,<br />

• dass in Bezug auf die Voranmeldungen<br />

zur Breitbandversorgung in<br />

Fockbek mit Stand vom 15.11.<strong>2013</strong><br />

erst eine Quote von 4 % aller<br />

Grundstücke erreicht ist. Mit einem<br />

Ausbau wird aber erst bei einer<br />

Quote von 60 % zu rechnen sein.<br />

Offenbar scheinen die Fockbeker<br />

an einem schnellen Internet kein<br />

Interesse zu haben,<br />

• dass das Buswartehäuschen am<br />

Krattredder eine Beleuchtung erhalten<br />

hat. Es wird in den Dämmerungsstunden<br />

von vielen Behinderten<br />

benutzt,<br />

• dass die Kosten der Brückensanierung<br />

über die Mühlenau bei rd.<br />

8.000 Euro liegen werden,<br />

• dass für den Bebauungsplan Nr. 42<br />

„Östlich Baaken“ der Entwurfs- und<br />

Auslegungsbeschluss gefasst wurde,<br />

• dass der Bauausschuss für das<br />

Haushaltsjahr 2014 im wesentlichen<br />

für folgende Maßnahmen die<br />

Bereitstellung von Haushaltsmitteln<br />

beim Hauptausschuss beantragt hat:<br />

- Brückensanierung Mühlenau<br />

- Anbau an das Feuerwehrgerätehaus<br />

und Anbau eines WC’s an das<br />

Schwimmbad<br />

- Sanierung der Harald-Striewski-<br />

Straße<br />

- Planung für den Ausbau des<br />

Nachtigallenweg (Ing.-Leistung)<br />

- Dachsanierung der Sporthalle am<br />

Friedhofsweg<br />

- Rissesanierungen an den Gemeindestraßen<br />

- Erneuerung der Straßenbeleuchtung<br />

in der Gemeinde Fockbek<br />

- Knickbepflanzung der Ökokontoknicks<br />

bzw. der Knickmaßnahmen<br />

aus dem sogenannten Knickprojekt,<br />

• dass die Bergschule einen Antrag<br />

auf Anschaffung von 45 weiteren<br />

PCs gestellt hat,<br />

• dass sich ein Schulleiterwahlausschuss<br />

konstituieren muss, da<br />

Herr Rath Ende Januar 2014 in den<br />

Ruhestand geht,<br />

• dass im Jahre 2015 erneut ein<br />

„Grönsfurth-Fest“ durchgeführt<br />

werden soll,<br />

• dass der Kostenanteil der Gemeinde<br />

für das Dorffest im Jahr <strong>2013</strong> bei<br />

14.574,05 € lag. Im kommenden<br />

Jahr soll versucht werden, wieder<br />

mehr Vereine für Stände während<br />

des Dorffestes zu gewinnen,<br />

• dass neben den übrigen alljährlichen<br />

Haushaltsmitteln 2014 für den<br />

Schulbereich zusätzlich 15.000 Euro<br />

für die Erneuerung der Ausstattung<br />

der Gemeindebücherei bereitgestellt<br />

werden sollen.<br />

HJL

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