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Krankheitskostenteilversicherung Teil III ...

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<strong>Krankheitskostenteilversicherung</strong><br />

<strong>Teil</strong> <strong>III</strong><br />

<strong>Krankheitskostenteilversicherung</strong>starif: GKT6 – GKT52<br />

für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer als Ergänzung<br />

zur gesetzlichen Krankenversicherung der BARMER GEK<br />

AP0 0805U, Stand: 12.2012<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für<br />

die Krankentagegeldversicherung <strong>Teil</strong> I Musterbedingungen MB/<br />

KT 2009 und II Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Krankenversicherung,<br />

soweit sie nicht ausdrücklich durch nachstehende<br />

Bestimmungen geändert oder ergänzt werden.<br />

Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der BARMER GEK<br />

sind und ihren ständigen Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet des Versicherers<br />

haben und<br />

1.<br />

a) ihren Beruf selbstständig ausüben, regelmäßige Einkünfte<br />

erzielen und einkommensteuerpflichtig sind (Selbstständige).<br />

Als Selbstständige gelten Angehörige der freien Berufe sowie<br />

selbstständige Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft, die<br />

ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Finanzamt bzw.<br />

Gewerbeaufsichtsamt) angezeigt bzw. eine Gewerbeerlaubnis<br />

haben, wenn und solange die zur Ausübung der<br />

selbstständigen Tätigkeit erforderlichen sachlichen Voraussetzungen<br />

fortbestehen, insbesondere Gewerberäume bzw.<br />

die der Ausübung der Tätigkeit dienenden Räumlichkeiten<br />

sowie die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Gerätschaften<br />

und Einrichtungen zur Verfügung stehen.<br />

oder<br />

b) gegen Entgelt in einem festen Arbeitsverhältnis stehen<br />

(Arbeitnehmer).<br />

und<br />

2. noch keine Rente wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

beziehen oder beanspruchen können.<br />

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen<br />

versicherten Personen bei Beendigung der Mitgliedschaft bei der<br />

BARMER GEK zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung<br />

weggefallen ist.<br />

Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ist der HUK-COBURG-<br />

Krankenversicherung AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Beendigung der Mitgliedschaft bei der BARMER GEK unter<br />

den Voraussetzungen des § 1 (5) und (5.1) AVB die Umwandlung<br />

der Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen.<br />

I. Versicherungsleistungen<br />

1. Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer<br />

Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) in vertraglichem Umfang<br />

gezahlt.<br />

Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt im Tarif<br />

GKT6 ab dem 43. Tag<br />

GKT13 ab dem 92. Tag<br />

GKT26 ab dem 183. Tag<br />

GKT39 ab dem 274. Tag<br />

GKT52 ab dem 365. Tag<br />

der Arbeitsunfähigkeit.<br />

2. Das Krankentagegeld kann in 1 €-Stufen, insgesamt für alle<br />

Krankentagegeldtarife bis zu einem Tagessatz von 300 € täglich,<br />

gewählt werden.<br />

3. Bei Arbeitnehmern ist entsprechend der Dauer der Entgeltfortzahlung<br />

durch den Arbeitgeber die Vereinbarung von<br />

anderen Karenzzeiten* möglich. Hierbei wird bei gleichbleibenden<br />

Beiträgen im Tarif mit der nächst kürzeren Karenzzeit<br />

ein entsprechend höherer Tagessatz nach Ablauf der vereinbarten<br />

Karenzzeit gezahlt.<br />

Die Umrechnung in die höheren Tagessätze ist in den technischen<br />

Berechnungsgrundlagen festgelegt und wird auf<br />

Anfrage mitgeteilt.<br />

* Die Karenzzeit ist der Zeitraum bis zu dem vorgesehenen Leistungsbeginn<br />

(z.B. KT6 mit 6 Wochen Karenzzeit, Leistungsbeginn ab dem 43. Tag).<br />

Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft der HUK-COBURG (HUK-COBURG-Krankenversicherung)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr.<br />

Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig.<br />

Sitz der Aktiengesellschaft: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021


II. Serviceleistungen<br />

1. Schnelligkeitsgarantie<br />

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle<br />

Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen.<br />

Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie<br />

als »Entschuldigung« 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang<br />

bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage<br />

innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend.<br />

Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass das Formular des Versicherers<br />

verwendet wird.<br />

2) Gesundheitsportal<br />

Unter der Internetadresse www.huk.de können umfassende<br />

Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus<br />

Medizin und Forschung abgerufen werden.<br />

<strong>III</strong>. Monatsbeiträge je 1 € Krankentagegeld<br />

Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,<br />

die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />

Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden<br />

Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem der<br />

Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann gültige<br />

Erwachsenenbeitrag zu zahlen.<br />

Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen<br />

Versicherungsschein.

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