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Offentliehe Auslegung des Entwurfes der Ergänzung des ...

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Gemeinde Mühlenbecker Land<br />

<strong>Offentliehe</strong> <strong>Auslegung</strong> <strong>des</strong> <strong>Entwurfes</strong> <strong>der</strong> Ergänzung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes Schönfließ<br />

für den Bereich <strong>des</strong> Rahmenplanes "Summter Weg"<br />

(geplante Sportplatzanlage Schönfließ Nord und Flächen am<br />

Summter Weg nördlich <strong>der</strong> Bahnlinie)<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom 18.07.2013 bis einschließlich 22.08.2013<br />

Umweltbezogene Stellungnahmen, die gemäß §3{2) BauGB mit<br />

ausliegen:<br />

- Brandenburgisches Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege und Archäologisches Lan<strong>des</strong>museum,<br />

Gebietsbodendenkmalpflege vom 11.01.2013<br />

- OB Services Immobilien GmbH - Nie<strong>der</strong>lassung Potsdam vom 15.01.2013<br />

-Lan<strong>des</strong>amt für Bauen und Verkehr (LBV) vom 21.01.2013<br />

-Lan<strong>des</strong>amt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung<br />

Landentwicklung und Flurneuordnung vom 21.01.2013<br />

- Kreisbauernverband vom 06.02.2013<br />

- Lan<strong>des</strong>betrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Alt Ruppin, Außenstelle Borgsdorf vom 21.01.2013<br />

und 23.04.2013<br />

-Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11.02.2013<br />

-Landkreis Oberhavel vom 07.02.2013<br />

- Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Gemeinsame Lan<strong>des</strong>planungsabteilung vom<br />

07.02.2013<br />

- Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Regionale Planungsstelle, 07.01.2013<br />

-Wasser- und Bodenverband "Schnelle Havel" vom 02.01.2013<br />

- Zentraldienst <strong>der</strong> Polizei <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg vom 23.01.2013<br />

Hinweis:<br />

Weitere umweltbezogene Informationen liegen in Form <strong>der</strong> nachfolgend genannten Fachgutachten vor,<br />

die ebenfalls mit öffentlich ausliegen:<br />

·<br />

- Schalltechnische Untersuchung-Lärmimmissionsprognose- Sportplatzanlage Schönfließ­<br />

Nord B-Pian Nr. 8 I Vorentwurf 2012, Dipl.-lng. Gerd-Dieter Dox, Hennigsdorf<br />

-Lichttechnische Untersuchung- Lichtemissionen I -Immissionen-Sportanlagen Schönfließ­<br />

Nord im Rahmen <strong>des</strong> B-Pian-Verfahrens B-Pian Nr. 8 Gemeinde Mühlenbecker Land -<br />

15.April 2013 - Dipl.-lng. Gerd-Dieter Dox, Hennigsdorf


Brandenburgisches Lan<strong>des</strong>amt<br />

LAND BRANDENBURG<br />

für Denkmalpflege und<br />

Archäologisches Lan<strong>des</strong>museum<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege I<br />

Archäologisches Lan<strong>des</strong>museum<br />

Brandenburgisches Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege und Archäologisches Lan<strong>des</strong>museum<br />

WOnsdorfer Platz 4-5 I D-15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Frau Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

OT Wünsdorf, Wünsdorfer Platz 4-5<br />

D-15806 Zossen<br />

Dezernat Bodendenkmalpflege<br />

Gebietsbodendenkmalpflege<br />

Oberhavel I Teltow-Fiäming<br />

Bearbeiterin: Dr. Martina-Johanna Brather<br />

Telefon: 03 37 02 I 7 14 06<br />

Durchwahl: 03 37 02 I 7 15 20<br />

Telefax: 03 37 02 17 12 02<br />

martina-johanna.brather@bldam-brandenburg.de<br />

Internet: www.denkmalpflege.brandenburg.de<br />

Wünsdorf, den 11. Januar 2013<br />

IhrZeichen<br />

Unser Zeichen<br />

BRA 2010: BP/32/ 2013/1<br />

BRA 2013:FP/1/1<br />

Schönfließ, B-Pian Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" und Ergänzung<br />

Flächennutzungsplan Schönfließ -Ihr Schreiben vom 20.12.2012<br />

Fachgutachterliehe Stellungnahme zum Schutzgut Bodendenkmäler<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zu o.g. Vorhaben haben wir mit Schreiben vom 5.11.2010 Stellung genommen.<br />

Dem ist <strong>der</strong>zeit nichts hinzuzufügen. Diese Stellungnahme besitzt daher<br />

weiterhin ihre Gültigkeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

l-


Mobility<br />

Networks<br />

Logistics<br />

DB Services Immobilien GmbH • Caroline-Michaelis-Straße 5-11 • 10115<br />

Berlin<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Frau Dipl.-lng. Anke Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-str.13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

DB Services Immobilien GmbH<br />

Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

Caroline-Michaelis-Straße 5-11<br />

10115 Berlin<br />

www.deutschebahn.com/dbsimm<br />

(:1 51, 52 bis Nordbahnhof<br />

[!] U6 bis Zinnowitzer Straße<br />

M8 bis Nordbahnhof<br />

Ulrike Pölemann<br />

Telefon 030-297-57246<br />

Telefax 030-297-57245<br />

ulrike.poelemann@deutschebahn.com<br />

Zeichen FRI-BLN-11 Pö<br />

TÖB-BLN-13-3753<br />

)<br />

15.01.2013<br />

1. Bebauungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Schönfließ Nr. 8 "Sportplatzanlage<br />

Schönfließ Nord"<br />

2. Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Schönfließ<br />

Hier: Beteiligung TÖB gern.§ 4(1)<br />

Sehr geehrte Frau Dipl.-lng. Ludewig,<br />

wir bestätigen dankend den Erhalt Ihres Schreibens sowie <strong>der</strong> Anlage (1CD) zu o. g. Baufeitplanverfahren<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Schönfließ.<br />

I )<br />

/<br />

Geltungsbereich:<br />

Land:<br />

Landkreis:<br />

Gemarkung:<br />

Bahnstrecke:<br />

Bahn-km:<br />

Lage:<br />

Brandenburg<br />

Oberhavel<br />

Schönfließ<br />

Flur: 3 Flurstücke: 46/0, 44/1, 43/1, 42/1, 41/6<br />

(6087) BAR, Karower Kreuz - Priort<br />

11,7- 12,4<br />

rechts <strong>der</strong> Bahnstrecke/ angrenzend<br />

Das Plangebiet grenzt im Südwesten an die Bahnstrecke 6087 <strong>des</strong> Berliner Außenringes, Abschnitt<br />

Karow - Priort.<br />

Der Bebauungsplan lag uns im Rahmen <strong>der</strong> Vorentwurfsplanung im Juni 2010 zur Bewertung<br />

vor.<br />

Nunmehr erfolgte eine Erweiterung <strong>des</strong> Aufstellungsbereiches <strong>des</strong> B-Pianes um eine Teilfläche<br />

<strong>des</strong> Flurstückes 42/1, Flur 3 in <strong>der</strong> Gemarkung Schönfließ.<br />

OB Services Immobilien GmbH<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft: Berlin<br />

Registergericht<br />

Berlin-Charlottenburg<br />

HRB 86 570<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Aufsichtsrates:<br />

Ralf Sehweise!<br />

Geschäftsführer:<br />

Torsten Thiele<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Bodo Bonifer<br />

Dr. Petra Johnen


Mobility<br />

Networks<br />

Logistics<br />

2/4<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Verfahrensgebiets sind uns keine Flächen <strong>der</strong> DB AG bekannt.<br />

Infrastrukturelle Belange<br />

Gemäß Artikel 1 § 2 Eisenbahnneuordnungsgesetz -ENeuOG vom 27.12.1993 (BGGL. I S<br />

2378)- ist die Deutsche Bahn AG über die Liegenschaften <strong>der</strong> Deutschen Reichsbahn verfügungsberechtigt.<br />

Es ist davon auszugehen, dass alle Grundstücke und Grundsstückssteile, ü­<br />

ber die die Deutschen Bahn AG gemäß Artikel 1 § 22 ENeuOG verfügungsberechtigt ist, im<br />

allgemeinen dem beson<strong>der</strong>en Eisenbahnzweck dienen und die entsprechenden baulichen Anlagen<br />

gemäß Artikel 5 § 18 ENeuOG als planfestgestellten Bahnanlage zu verstehen sind.<br />

"Die geplante Sportplatzanlage einschließlich <strong>der</strong> Zuwegungen ist gegenüber den im Bestand<br />

vorhandenen Bahnanlagen in Form eines Zaunes zu sichern, im Bereich <strong>der</strong> geplanten<br />

Ballsportanlagen sind die Zaunanlagen so herzurichten, dass keine Bälle auf die Bahnanlagen<br />

gelangen können. Es ist durch diese Maßnahmen sicher zu stellen, dass unbefugte Personen<br />

die Gleisanlagen <strong>der</strong> DB AG nicht betreten können.<br />

Die geplanten Beleuchtungsanlagen sind so herzustellen, dass eine Blendwirkung auf die Eisenbahnanlagen<br />

ausgeschlossen wird.<br />

Eine bestehende Bahnanlage bzw. Eisenbahnstrecke genießt einen sogenannten "Bestandsschutz"<br />

im Hinblick auf jegliche nachträglich entlang <strong>der</strong> Anlage errichtete Bebauung. Schadensersatzansprüche<br />

an die Deutsche Bahn AG für den Fall, dass dem Antragsteller, Bauherrn,<br />

Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> -nutzer durch den gewöhnlichen Bahnbetrieb in seiner jeweiligen<br />

Form Schäden an Eigentums- o<strong>der</strong> Pachtflächen o<strong>der</strong> an Sachen auf diesen entstehen, können<br />

nicht abgeleitet werden. Insbeson<strong>der</strong>e gilt für Immissionen wie Erschütterungen, Lärmbelästigungen,<br />

Funkenflug o<strong>der</strong> <strong>der</strong>gleichen, die von Bahnanlagen und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb<br />

ausgehen, <strong>der</strong> Ausschluss jeglicher Ansprüche.<br />

(<br />

Ebenso ist auf die Geltendmachung von Abwehrmaßnahmen nach § 1004 in Verbindung§ 906<br />

BGB sowie dem Bun<strong>des</strong>immissionsschutzgesetz (BimSchG), die durch den gewöhnlichen<br />

Bahnbetrieb in seiner jeweiligen Form veranlaßt werden könnten, vom Bauherrn zu verzichten.<br />

Wir weisen noch darauf hin, dass gem. <strong>der</strong> 16. Verordnung zur Durchführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>- lmmissionsschutzgesetzes<br />

(Verkehrslärmverordnung) durch die Deutsche Bahn AG keine weiteren<br />

Lärmschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich werden. Auswirkungen, die durch Erschütterungen und<br />

Verkehrslärm eintreten können, sind ggf. bei <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen."<br />

DB Netz AG<br />

Regionalbereich Ost<br />

Produktionsplanung und -steuerung<br />

Granitzstr. 55-56<br />

13189 Berlin<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Michael Stärk Tel.: 030 297-40378<br />

Email: michael.staerk@deutschebahn.com


Mobility<br />

Networks<br />

Logistics<br />

3/4<br />

Für die Be- und Entwässerung sind eigene Anlagen zu errichten. Gleichgelagerte Anlagen und<br />

Bahngräben <strong>der</strong> OB Netz AG dürfen nicht genutzt werden o<strong>der</strong> in ihrer Funktion beeinträchtigt<br />

werden. Die Ableitung von Trauf- und Oberflächenwasser hat grundsätzlich bahnabgewandt zu<br />

erfolgen.<br />

Sollten infolge <strong>der</strong> Nähe zum Bahngelände Schutzmaßnahmen an Anlagen <strong>der</strong> Bahn erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden, so sind alle Kosten hierfür vom Antragsteller zu tragen.<br />

Für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern parallel zur Eisenbahnstrecke sind unter an<strong>der</strong>em<br />

die Bestimmungen <strong>der</strong> Konzernrichtlinie (KoRiL) 882 "Handbuch Landschaftsplanung<br />

und Vegetationskontrolle" zu beachten. Dem Handbuch können die Vorgaben zur Auswahl geeigneter<br />

Gehölze und absolute Min<strong>des</strong>tabstände zu Bahnstrecken entnommen werden.<br />

) Das Handbuch kann unter folgen<strong>der</strong> Adresse bestellt werden:<br />

OB Kommunikationstechnik GmbH<br />

Medien- und Kommunikationsdienste<br />

Logistikcenter - Kundenservice<br />

Kriegsstraße 136<br />

76133 Karlsruhe<br />

An Streckenabschnitten, die mit Geschwindigkeiten bis 160 km/h befahren werden:<br />

• Min<strong>des</strong>tabstände zur Gleismitte <strong>des</strong> äußersten Gleises für klein- und mittelwüchsige<br />

Sträucher 8 m, für hochwüchsige Sträucher 10 m und für Bäume 12 m.<br />

• Keine Pflanzungen innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Richtlinie genauer definierten Rückschnittzonen<br />

(hierdurch können sich im Einzelfall die o. g. Min<strong>des</strong>tabstände beträchtlich erhöhen).<br />

• Ausschließlich Pflanzung geeigneter Gehölze, wie in <strong>der</strong> Richtlinie beschrieben.<br />

( _<br />

)<br />

An Streckenabschnitten, die mit Geschwindigkeiten über 160 km/h befahren werden (Schnellfahrstrecken):<br />

• Min<strong>des</strong>tabstand zum Richtraumprofil (Profil=2,5 m ab Gleismitte <strong>des</strong> äußersten Gleises)<br />

entspricht <strong>der</strong> maximal erreichbaren Wuchshöhe <strong>der</strong> Gehölze im Alter.<br />

• Min<strong>des</strong>tabstand auch für kleinwüchsige Gehölze 8 m von <strong>der</strong> Gleismitte <strong>des</strong> äußersten<br />

Gleises.<br />

• Zusätzlich ggf. Beachtung <strong>der</strong> Vorgaben aus <strong>der</strong> Konzernrichtlinie zur Rückschnittzone.<br />

Belange OB Kommunikationstechnik GmbH (Stellungnahme vom 06.07.2010)<br />

Im angefragten Bereich befinden sich folgende TK-Kabel und TK-Anlagen:<br />

Streckenfernmeldekabel F 2057 Karow-> Hennigsdorf, erdverlegt<br />

Bahnhofsfernmeldekabel FB 05060 Stellwerk Schönfließ -> Kvz Bergfelde, erdverlegt<br />

ln <strong>der</strong> Anlage erhalten Sie die Stellungnahme <strong>der</strong> OB Kommunikationstechnik GmbH vom<br />

06.07.2010 unter <strong>der</strong> Bearbeitungsnummer 10/0693 mit <strong>der</strong> bitte um Kenntnisnahme und Beachtung<br />

in den weiteren Planungsebenen.<br />

Belange OB Energie GMBH<br />

Im ausgewiesenen Verfahrensgebiet befinden sich keine Anlagen <strong>der</strong> OB Energie GmbH.


Mobility<br />

Networks<br />

·Logistics<br />

4/4<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Baugenehmigungsverfahrens sind uns konkrete Planungen in Eisenbahnnähe<br />

zur Einsichtnahme bzw. zur Prüfung vorzulegen. Dabei ist die Beachtung <strong>der</strong> tatsächlich vorhandenen<br />

Lagebeziehungen zueinan<strong>der</strong> unerlässlich.<br />

Gleichfalls sind für Kreuzungen und Näherungen von Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen<br />

mit Bahnanlagen o<strong>der</strong> sonstigen Eisenbahngrundstücken sowie sonstige Maßnahmen<br />

(Kranstandorte, Wegeausbau, Beweissicherungsverfahren, Verdichtungsverfahren,<br />

Installation Setzungsmesspegel, etc.) im unmittelbaren Näherungsbereich <strong>der</strong> Bahnanlage, die<br />

im Zuge <strong>der</strong> Realisierung <strong>des</strong> Bebauungsplanes erfor<strong>der</strong>lich werden, geson<strong>der</strong>te Anfragen mit<br />

Bahnlageplänen Maßstab 1:1000 und entsprechenden Erläuterungsberichten an die<br />

DB Services Immobilien GmbH<br />

Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />

Caroline Michaelis - Straße 5 - 11<br />

10115 Berlin<br />

in mind. 4 - facher Ausfertigung zu stellen.<br />

Grundsätzlich ist bei Planungen zu sichern, dass es zu keiner Übertragung von Abstandsflächen<br />

gemäß § 6 <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>bauordnung kommt. Eine Übernahme von Baulasten auf Eisenbahngelände<br />

ist grundsätzlich auszuschließen. Ebenso ist die Zuwegung gemäß BauO ohne<br />

Inanspruchnahme von Eisenbahnflächen zu sichern.<br />

Eine vorgesehene Bebauung darf die Sicherheit und Leichtigkeit <strong>des</strong> Verkehrs nicht beeinflussen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Networks<br />

Logistics<br />

OB Kommunikationstechnik GmbH •<br />

Caroline-Michaelis-Str. 5-ll • 10115 Berlin<br />

OB Services Immobilien GmbH<br />

Nie<strong>der</strong>lassung Berlin ·<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

Frau Pölemann<br />

Caroline-Michaelis-Str. 5 - 11<br />

10115 Berlin<br />

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- Bahnhofsfernmeldekabel FB 05060 Stellwerk Schönfließ -> Kvz Bergfelde, erdverlegt<br />

Die Kabellage wurde in den beiliegenden Lageplan eingetragen bzw. es liegen Lagepläne <strong>des</strong><br />

Abschnittes bei. Seide Kabel befinden sich im Grenzbereich.<br />

Um eine Gefährdung <strong>der</strong> Kabel auszuschließen, ist vor Baubeginn eine örtliche Einweisung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das ebenfalls im Bereich vorhandene L WL -Kabel F 5626 liegt im aufgestän<strong>der</strong>ten Kanal und ist<br />

durch die geplante Baumaßnahme nicht betroffen.<br />

Diese Kabelanlagen sind in Betrieb und zur Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Betriebssystems erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Kabel bzw. Anlagen <strong>der</strong> OB Netz AG dürfen nicht fest überbaut werden. Der Zugang<br />

ist ständig zu gewährleisten. Die Kabel sind in Betrieb und zur Aufrechterhaltung <strong>des</strong><br />

Betriebssystems erfor<strong>der</strong>lich. Die Verlegetiefe ist nicht bekannt.<br />

Vor Baubeginn sind unbedingt Suchschachlungen per Hand erfor<strong>der</strong>lich. Es ist immer<br />

davon auszugehen, dass alle Kabel und Leitungen <strong>der</strong> Durchführung <strong>des</strong> Eisenbahnbetriebes<br />

dienen und Unterbrechungen und Beschädigungen betriebliche Auswirkungen<br />

haben.


2/2<br />

Die OB Kommunikationstechnik GmbH stimmt den geplanten Bauarbeiten unter<br />

folgenden Bedingungen zu:<br />

Es ist eine örtliche Einweisung durch einen Mitarbeiter <strong>der</strong> OB Kommunikationstechnik<br />

GmbH notwendig. Bitte stimmen Sie rechtzeitig (min<strong>des</strong>tens 7 Arbeitstage vorher} und<br />

unter Angabe unserer Bearbeitungs-Nr. einen Termin mit unserem Backoffice ab:<br />

OB Kommunikationstechnik GmbH (Vertrieb-Backoffice), Tel.: (0395) 5446 - 486,<br />

Fax: (0395) 5446- 499, E-mail: BMB NO@deutschebahn.com.<br />

Die erfolgte Einweisung ist zu protokollieren.<br />

Diese Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum vom 29.06.2010 bis zum<br />

28.06.2012. Für Vorhaben außerhalb dieses Zeitraumes ist die Zustimmung erneut einzuholen.<br />

Dies gilt ebenso für Maßnahmen außerhalb <strong>des</strong> in <strong>der</strong> Zeichnung genau abgegrenzten<br />

Bereiches.<br />

Die Ihnen überlassenen Unterlagen bleiben Eigentum <strong>der</strong> OB Netz AG und sind vertraulich.<br />

Sie dürfen we<strong>der</strong> an Dritte weitergeleitet, noch vervielfältigt werden.<br />

Treten unvermutet, in den Plänen nicht angegebene Kabel und Leitungen auf, ist umgehend<br />

die folgende Stelle zu informieren: OB Kommunikationstechnik GmbH, Regionalbereich Ost,<br />

Caroline-Michaelis- Str. 5 - 11, 10115 Berlin, Tel.: (030) 297-32451, Fax: (030) 297-32455.<br />

Auskunft im Auftrag <strong>der</strong> Vodafone 02 GmbH (in Bezug auf Bahngelände):<br />

Im angefragten Bereich befinden sich keine Tk-Kabel bzw. Tk-Anlagen <strong>der</strong> Vodafone 02 GmbH.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

rHJeich<br />

Gruppenleiter Netzadministration<br />

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Hübner<br />

Sachbearbeiterin<br />

Anlagen:<br />

- Lagepläne<br />

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die OB Kommunikationstechnik GmbH<br />

für die Beschädigung an Telekommunikationsanlagen, die auf übermittlungsbedingte Planungenauigkeiten<br />

zurückzuführen sind, keine Haftung übernimmt. Im Fall von Ungenauigkeiten<br />

o<strong>der</strong> Zweifel an <strong>der</strong> Plangenauigkeit darf mit <strong>der</strong> Baumaßnahme nicht begonnen werden,<br />

bevor diese durch die OB Kommunikationstechnik GmbH ausgeräumt sind.


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BRANDENBURG<br />

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• Lan<strong>des</strong>amt für Bauen<br />

- . und Verkehr<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Bauen und Verkehr • Lindenallee 51 • 15366 Hoppegarten<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Bearb.: Herr Hörenz<br />

Gesch-Z.: 222734210-12-675<br />

Telefon: 03342 4266 2206<br />

Fax: · 0331-27548-2474<br />

Internet: www.LBV.Brandenburg.de<br />

Lutz.Hoerenz@LBV.Brandenburg.de<br />

Kein Zugang für el.ektronische Dokumente<br />

Hoppegarten, 21.01.2013<br />

. "Sportplatzanlage<br />

Bebauungsplan <strong>der</strong> Gemeinde Mühlenbecker.Land OT Schönfließ Nr. 8<br />

Schönfließ Nord"<br />

Ihre N?chricht vom: 20.12.2012<br />

Ihr Zeichen:<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gemäߧ 4 (1) BauGB<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

den von Ihnen eingereichten Vorgang habe ich in <strong>der</strong> Zuständigkeit· als<br />

Verkehrsoberbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg gemäß "Zuständigkeitsregelung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> BeteiUgung <strong>der</strong> Verkehrsbeh9rden und <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung<br />

als Träger öffentlicher Belange in Planverfahren" Erlass ·<strong>des</strong> Ministeriums für<br />

lnfrastn.Jktur und Raumordnung vom 1. November 2005 (Amtsblatt für<br />

Brandenburg Nr. 45 vom 16. November 2005) geprüft.<br />

Die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Planungsabsicht <strong>des</strong> überarbeiteten o.g. Bebauungsplanes<br />

kann mit den Zielen, . Grundsätzen<br />

.<br />

und· sonstigen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong><br />

Verkehrsplanung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bestätigt werden.<br />

Meine Stellungnahme 2010 bleibt insoweit bestehen, auch wenn keine Zuwegung<br />

über die Friedrich-Straße erfolgen soll .. Die Hinweise von DB Immobilien GmbH<br />

Berlin zur Bahnanlage werden von mir unterstützt.<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Bauen und Verkehr· Lindenallee 51 • 15366 Hoppfil9arten ·TeL: 03342 4266.0 ·Fax: 03342 4266-7601<br />

Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnlinie S5 bis Bhf. Birkenstein o<strong>der</strong> Bhf. Hoppegarten (Mark)<br />

Außenstellen: Cottbus· Frankfurt (O<strong>der</strong>)· Potsdam • Schönefeld (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Bertin-Brandenburg)<br />

Bankverbfndung: Lan<strong>des</strong>hauptkasse Potsdam • Lan<strong>des</strong>bank Hessen-Thüringen (Helaba) • BLZ: 300 500 00 • Konto-Nr.: 7 110 401 515<br />

IBAN: DE02 3005 0000 7110 4015 15 • BIC-Swift: WELADEDD


Seite 2 von 2<br />

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L<br />

• Lan<strong>des</strong>amt für Bauen<br />

- und Verkehr<br />

Erneuter Hinweis zur Bahnanlage, die Berliner Außenring heißt und nicht<br />

Ringbahn!<br />

Da <strong>der</strong> Entwurf auf die Stellplatzvariante am Bf Bergfelde für die zukünftigen<br />

Nutzer <strong>der</strong> Sportplatzanlage verweist, sind anzahlmäßig auch für diese,<br />

Stellplätze zu planen und vorzuhalten, ohne das Einschränkungen für die Park &<br />

Ride- Nutzer <strong>des</strong> ÖPNV zugelassen werden.<br />

Für die Verkehrsbereiche Straßen, übriger ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr,<br />

ziviler Luftverkehr (Flugplätze), Lan<strong>des</strong>wasserstraßen und Häfen liegen mir<br />

Informationen zu Planungen, die das Vorhaben betreffen können, nicht vor.<br />

Durch die verkehrsplanensehe Stellungnahme bleibt die aufgrund an<strong>der</strong>er<br />

Vorschriften bestehende Verpfiichtung zum Einholen von Genehmigungen,<br />

Bewilligungen o<strong>der</strong> Zustimmungen unberührt.<br />

Mit fr undliehen Grüßen<br />

Im<br />

ftrag<br />

/


Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und vergleichbaren<br />

Satzungsverfahren (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch)<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 13<br />

1654 7 Birkenwer<strong>der</strong><br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Gemeinde:<br />

Mühlenbecker Land OT Schönfließ<br />

IX]<br />

D<br />

D<br />

D<br />

Än<strong>der</strong>ung Flächennutzungsplan Schönfließ<br />

Bebauungsplan<br />

Satzung<br />

sonstiges<br />

Fristablauf für die Stellungnahme am: 08.02.2013<br />

B. Stellungnahme <strong>des</strong> Trägers öffentlicher Belange<br />

Bezeichnung <strong>des</strong> Trägers öffentlicher Belange:<br />

--<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ländliche Entwicklung,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

l:andentwicklung-und-Fiurneuordnung-<br />

Absen<strong>der</strong>:<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung<br />

Tel.: 03391 I 838200 (Zentrale)<br />

Landentwicklung und Flurneuordnung Fax : 03391 I 838283<br />

Fehrbelliner Straße 4e<br />

16816 Neuruppin<br />

Bearbeiter: Frau Zapf<br />

Durchwahl: 838 238<br />

Az: 24-R21 A-7651-65/06044<br />

(Bitte immer angeben!)


D<br />

keine Äußerung<br />

<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne<br />

Zustimmung Befreiung o.ä. <strong>der</strong> Fachbehörde in <strong>der</strong> Abwägung nicht überwunden werden<br />

können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)<br />

1. Einwendungen: keine<br />

2. Rechtsgrundlage:<br />

-""--.<br />

'<br />

3. Möglichkeiten <strong>der</strong> Überwindung (z.B. Ausnahmen o<strong>der</strong> Befreiungen):<br />

••<br />

<br />

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können, mit<br />

Angabe <strong>des</strong> Sachstan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Zeitraumes: keine<br />

<br />

Bedenken und Anregungen aus <strong>der</strong> eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, geglie<strong>der</strong>t nach<br />

Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage: keine<br />

Neuruppin, den 21.01.2013<br />

Freundliche Grüße<br />

tftrag 1<br />

Za \


Kreisbauernverband<br />

0 b er h a v e I e. V.<br />

Lindenstr.44a * 16559 Liebenwalde<br />

Tel. 033054 I 90170 * Fax 033054 I 90171<br />

Berliner Volksbank* Kto.-Nr. 1252481008 * BLZ 10090000<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Friedemann Karl<br />

VR:AG Neuruppin Nr.3536<br />

Rosa- Luxemburg- Straße 13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Finanzamt Orallienburg<br />

Steuer-Nr.053/140103839<br />

Liebenwalde, den 06.02.2013<br />

Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belang §4(1)BauGB<br />

Stellungnahme<br />

Bebauungsplan Gemeinde Mühlenhecker Land OT Schönfließ<br />

Nr.8" Sportplatzanlage Schönfließ Nord"<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir bedanken uns für die Beteiligung an o.g. Verfahren.<br />

Mit Schreiben vom 29.11.2010 haben wir uns gegen das Vorhaben ausgesprochen, weil<br />

ausschließlich Ackerland verbraucht wird.<br />

In dem jetzt vorliegenden Plan wird noch mehr Ackerland 9.27 Hektar verbraucht und das<br />

Ackerland wird dazu noch stark zerschnitten, so dass eine ordentliche Bewirtschaftung <strong>der</strong><br />

Splitterflächen erheblich eingeschränkt wird.<br />

Auf 2,5 ha Ackerland ist geplant als Eingriffsausgleich eine Streuobstwiese mit Zufahrtsweg<br />

anzulegen, dafür wird auch Ackerland verbraucht. Als Eingriffsausgleich wäre die<br />

Entsiegelung <strong>der</strong> alten Schweinemastanlage zu prüfen.<br />

Da die Stellplätze für PKW nicht am Objekt geplant wurden, son<strong>der</strong>n die Park- und<br />

Stellplätze am S-BahnhofBergfelde ausgewiesen werden, sehen wir eine ungewollte<br />

Zuwegung und wil<strong>des</strong> Parken auf Ackerflächen vorprogrammiert, denn <strong>der</strong> Fußweg von ca.<br />

450 m mit Gepäck bei Wind und Wetter wird für viele zu lang und unbequem.<br />

Aus den genannten Gründen sprechen wir uns erneut gegen das geplante Vorhaben aus.<br />

Wir bitten Sie nochmals an<strong>der</strong>e Varianten zu prüfen, bei denen wesentlich weniger o<strong>der</strong> noch<br />

besser kein Ackerlandverbraucht wird.


LAND BRANDENBURG<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Forst Brandenburg<br />

• untere Forstbehörde •<br />

Lan<strong>des</strong>bebieb For.;t Brandenburg 1 Oberför.;terei Neuendort I Plötzenstraße 17116775 Löwenberger Land<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 13<br />

1654 7 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Oberförsterei Neuendort<br />

Plötzenstraße 17<br />

16775 Löwenberger LandlOT Neuendort<br />

Bearb.: H. Voigt, Fr. Mösenthin<br />

Gesch.Z.: LFB 3.05-7026-32/BP-01/13<br />

Telefon: (033056) 436313<br />

Fax: (033056) 436315<br />

Obf.Neuendorf@AFFRUP.Brandenburg.de<br />

www.forst.brandenburq.de<br />

www.wald-online.de<br />

Neuendorf, 21.01.2013<br />

1. Bebauungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Schönfließ Nr. 8 "Sportplatzanlage<br />

Schönfließ Nord"<br />

2. Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Schönfließ<br />

hier: Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(1)<br />

BauGB 1 l, Mitteilung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>betrieb Forst Brandenb,rg, hier vertreten durch die Oberförsterei Neuendorf, hat<br />

den og. Bebauungsplan i.V.m. <strong>der</strong> An<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes geprüft.<br />

\.<br />

Die Standortwahl für die Sportanlage wird seitens <strong>der</strong> Forstbehörde ausdrücklich begrüßt, da<br />

eine Inanspruchnahme von Wald zugunsten <strong>der</strong> Bauplanung <strong>der</strong> Sportanlage im Gegensatz<br />

zu den gleichfalls geprüften Varianten entfällt.<br />

Der unter Nr. 5 <strong>der</strong> textlichen Festsetzungen vorgesehen Festsetzung <strong>der</strong> 0,217 ha Wald<br />

gemäߧ 9 (1) Punkt 18 b) BauGB ist seitens <strong>der</strong> Forstbehörde nichts hinzu zu fügen. Der<br />

geplante Ausbau eines Waldweges erfüllt weiterhin die Kriterien <strong>des</strong> Waldbegriffs gemäß § 2<br />

(2) Nr. 2 LWaldG2l.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass mit <strong>der</strong> öffentlichen Widmung als vorgesehene Zuwegung<br />

zur Sportanlage erhöhte Verkehrssicherungspflichten auf den Eigentümer <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Waldfläche (Flurstück 44/1 <strong>der</strong> Flur 3) zukommen, <strong>der</strong>en Kostenübernahme im Zuge dieser<br />

Planung zu klären ist. Das Einverständnis <strong>des</strong> Eigentümers <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> ist in jedem Falle<br />

einzuholen. Es ist weiterhin zu vereinbaren, wer die zweimalig im Jahr notwendige Kontrolle<br />

zur Verkehrssicherung durchführt und aktenkundig macht und durch wen erkennbare Gefährdungen<br />

zu beseitigen sind.<br />

Zur Wegeinstandsetzung sind bitte die LAGA- Bestimmungen (Mitteilung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

Abfall zur Verwertung von mineralischen Abfällen: LAGA 20 und LAGA- TR<br />

Boden) zu beachten.<br />

Dienstgebäude<br />

Oberförsterei Neuendort Plötzenstraße 17<br />

Telefon<br />

16775 Löwenberger Land (033051) 90731<br />

(033051) 900026<br />

Bankverbindung: : Lan<strong>des</strong>bank Hessen-Thüringen, BLZ: 30050000, Kto.-Nr. 7035000038<br />

Sprechzeiten: Di 13.00 -17.00 Uhr u. nach tel. Vereinbarung


Seite 2<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Forst Brandenburg<br />

untere Forstbehörde<br />

Der Bauherr hat die Materialverwendung aktenkundig zu überwachen, einschließlich <strong>der</strong><br />

Aufbewahrung <strong>der</strong> Lieferscheine für eventuell durch die Abfallbehörde veranlasste Kontrollen.<br />

Zur Wahl <strong>der</strong> Baum- und Straucharten zur Unterpflanzung <strong>des</strong> Waldfläche sollten Schatten<br />

ertragende Arten verwand werden. Zu empfehlen ist eine truppweise Pflanzung von drei bis<br />

vierjährigen Kleinpflanzen (30- 50 cm) mit Wildschutz durch Zäunung. Auf dem angrenzenden<br />

Waldstück handelt es sich um einen ziemlich armen Standort, sodass als Baumarten<br />

beispielsweise Traubeneiche, Stieleiche und/o<strong>der</strong> Hainbuche sowie Sträucher wie Eingriff!.<br />

Weißdorn, Besen- Ginster und Hundsrose Verwendung finden können. Für Rat und Anleitung<br />

steht <strong>der</strong> zuständige Revierleiter, Herr Voigt, gern zur Verfügung.<br />

Hinweis zum FNP:<br />

Der geplante Rückbau <strong>der</strong> Schweinemastanlage zum Zwecke einer Renaturierung könnte<br />

<strong>der</strong> Schaffung von Waldfläche dienen, <strong>der</strong>en Aufforstung im Wege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

o<strong>der</strong> aus Mitteln <strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>haltungsabgabe finanzierbar sein kann. Alternativ<br />

ist eine Zwischennutzung als Kurzumtriebsplantage (landwirtschaftliche Flächennutzung,<br />

kein Wald gemäß § 2 (2) Nr. 2 BWaldG3l) zur Verbesserung <strong>der</strong> Bodenverhältnisse<br />

denkbar.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

;;.:wie:_<br />

Hintze<br />

Leiter <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendort<br />

(<br />

Verteiler:<br />

2. Rev. 07<br />

3. z.d.A.<br />

1) Baugesetzbuch in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 22.07.2011<br />

2) Waldgesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg vom 20.04.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 27.05.2009<br />

3) Bun<strong>des</strong>waldgesetz vom 02.05.1975, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 31.07.2010


LAND BRANDENBURG<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt,<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Regionalabteilung West<br />

Lan<strong>des</strong>•mt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Postfach 60 10 61 1 14410 Potsdam<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 13<br />

1654 7 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Bearb.: Herr Altenburg -Z:SP<br />

Gesch-Z. :59552/12/18<br />

Hausruf: 03391/838-524<br />

Fax: 03391/838-501<br />

Internet: www.lugv.brandenburg.de<br />

die!er.altenburg@lugv.bran<strong>der</strong>iburg.de<br />

Neuruppin, 11. Februar 2013<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und<br />

vergleichbaren Satzungsverfahren (§ 4 BauGB)<br />

Vorbemerkung<br />

Mit <strong>der</strong> Beteiligung wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten<br />

Planverfahren gegeben. Zweck <strong>der</strong> Stellungnahme ist es, <strong>der</strong> Gemeinde<br />

die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen<br />

.. Die Stellungnahme ist zu begründen, .die Rechtsgrundlagen sind anzugeben,<br />

damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann.<br />

Stadt/Gemeinde/Amt: Mühlenhecker Land, OT Schönfließ .<br />

I )<br />

[8:1 Flächennutzungsplan Mühlenbecker Land, Ergänzung Schönfließ<br />

D<br />

Bebauungsplan<br />

D<br />

·<br />

Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung<br />

D<br />

D<br />

vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

sonstige Satzung<br />

Frist für die Stellungnahme (§ 4 Absatz 2, § 4a Absatz 3 BauGB): 08.02.2013 ·<br />

*"fK*<br />

* *<br />

*<br />

·<br />

EMAS<br />

-·---·-<br />

C,.poih'\u<br />

Ur.'\,..1':11nU\I"AOmco:nl<br />

DE·B)..QN!!'<br />

Dienstsi!z: Besucheranschrift<br />

•<br />

Seeburger Chaussee 2 Straße ·<br />

Pl2/0rt<br />

14476 Po!sdam Fehr!Jelliner Straße 4a<br />

16816 Neuruppin<br />

OT Groß Glienicke<br />

Tel:·<br />

03391/838-500<br />

Fax:<br />

03391/838-501


Seite 2 von 3<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt,.:<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Abteilung<br />

Keine Einwände<br />

1. Einwendungen<br />

·<br />

mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. <strong>der</strong> Fachbehörde in <strong>der</strong> Abwägung<br />

nicht überwunden werden können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)<br />

a) Einwendung:<br />

b) Rechtsgrundlage:<br />

c) Möglichkeiten <strong>der</strong> Anpassung an die fachgesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Überwindung (z. B. Ausnahmen o<strong>der</strong> Befreiungen):<br />

2. Fachliche Stellungnahme<br />

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren<br />

können, mit Angabe <strong>des</strong> Sachstands und <strong>des</strong> Zeitrahmens:<br />

·<br />

x<br />

Sonstige fachliche Informationen o<strong>der</strong> rechtserhebliche Hinweise aus <strong>der</strong><br />

eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, geglie<strong>der</strong>t nach Sachkomplexen, jeweils<br />

mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

entsprechend den von uns zu vertretenden Belangen nehmen wir zu o.g. Entwurf<br />

wie folgt Stellung:<br />

1. Wasserbewirtschaftung und Hydrologie- RW 5<br />

Ansprechpartnerin: Frau Genselin<br />

Tel.: 033201/442-442<br />

I<br />

\ Das Referat RW 5 (Fachreferat Wasserbewirtschaftung, Hydrologie) hat im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Behördenbeteiligung zu genanntem FNP zuletzt mit Schreiben vom<br />

01:12.2010 eine tellungnahme abgegeben.<br />

Die Belange <strong>des</strong> Referates RW 5 betreffend werden zu <strong>der</strong> überarbeiteten und<br />

aktualisierten Fassung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Schönfließ zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt keine weiteren For<strong>der</strong>ungen und Hinweise vorgebracht.<br />

2. Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz- RW 6<br />

Ansprechpartnerin: Frau Pesehel<br />

Tel.: 033201/442-588<br />

Das Referat RW 6 hat bereits mit Schreiben vom 01.12.2010 zum vorliegenden<br />

8-Pian Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" Ergänzung FNP Schönfließ<br />

Stellung genommen.<br />

Auch mit <strong>der</strong> Erweiterung <strong>des</strong> B-Pianes haben sich zum heutigen Zeitpunkt keine<br />

neuen Erkenntnisse ergeben, daher behalten die darin getroffenen Aussagen<br />

weiterhin ihre Gültigkeit.


Seite 3 von 3<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt,<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Abteilung<br />

4. Immissionsschutz- RW 4<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Altenburg<br />

Tel.: 03391/838-524<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes bestehen zu o.g. Entwurf keine Bedenken.<br />

Lärmschutz sollte im entsprechenden Bebauungsplan geregelt werden.<br />

Die Planvorhaben <strong>der</strong> Gemeinden - insbeson<strong>der</strong>e Darstellungen/Festsetzungen -<br />

sind oft von immissionsschutzrechtlichem Belang und daher bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong><br />

Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>umweltamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

Regionalabteilung West, als Genehmigungs-, Vollzugs- und Überwachungsbehörde<br />

sowie als beteiligte Behörde gemäß § 4 BauGB für das Plangebiet<br />

selbst und für <strong>des</strong>sen Umgebung von Bedeutung.<br />

Wir bitten daher, ein Exemplar <strong>des</strong> wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes<br />

an o.g. Adresse zu schicken.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

im Auftrag<br />

Altenburg


zv<br />

- m;t #.J'(i.l>tr!<br />

T-6 oberhavel<br />

Antragsteller<br />

' 2. feb. 20!3<br />

FB auordnung und Kataster<br />

----uflrere Bauaufsichtsbehörde<br />

--L-" ,-,.i-\0-r·-!"-0"· -:::-;--jj, Adol_f-Decher!-!raße 1<br />

- · • W:•·dr·rvr:·;·· ,,_, e --- -- 6515 Orantenburg<br />

· •<br />

-A n<br />

Landkreis Obcrhavcl· PSF 10 01 45 · 16501 Omnienburg · ;( l t(Q'\. www.oberhavel.de<br />

C<br />

Aktenzeichen: 21/63/00107-13-47<br />

Gemeinde MOhlenbecker Land<br />

eingegangen am:<br />

21.12.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

Mühlenback<br />

Bearbeiter:<br />

Liebenwal<strong>der</strong> Straße 1<br />

Zimmer-Nr.:<br />

Telefon:<br />

16567 Mühlenhecker Land Telefax:<br />

E-Mail:<br />

Sprechzeit<br />

Frau Oldorff<br />

3.20<br />

03301/6013649<br />

03301/6013640<br />

asja.oldorff@oberhavel.de<br />

Dienstag 9.00-12.00 Uhr<br />

u. 13.00-18.00 Uhr<br />

Datum: 07.02.2013<br />

) -<br />

vorh:lbcn<br />

Beteiligung zum Bebauungsplan<br />

OT Schönfließ I BPL 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" +<br />

Beteiligung zur Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Schönfließ<br />

(1/71/10 82 + F2)<br />

Ihr Zeichen:<br />

GrundstOck<br />

Mühlenhecker Land, Schönfließ, Summter Weg<br />

Gemarl


07.02.2013<br />

Seite 2 00107-13-47<br />

B BERÜCKSICHTIGUNG DER BELANGE DER<br />

FACHDIENSTE<br />

Seitens <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde bestehen Bedenken zum vorgelegten Vorentwurf<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes.<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde <strong>des</strong> Landkreises Oberhavel im Rahmen<br />

<strong>der</strong> 1. Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange behält zu den nicht berücksichtigten<br />

Sachverhalten weiterhin Gültigkeit, sofern sie nicht durch aktuelle Entwicklungen Oberholt<br />

sind.<br />

1.1 Einwendungen mit rechtlicher . Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher<br />

Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. <strong>der</strong> Fachbehörde in <strong>der</strong><br />

Abwägung nicht überwunden werden können<br />

1.1.1 Eingriffsregelung<br />

a) Im Entwurf zum Bebauungsplan werden keine genauen Aussagen zur<br />

Flächengröße <strong>der</strong> geplanten Sportanlagen, Wege, Parkplätze und<br />

Funktionsgebäude getroffen. Ebenfalls sind keine Angaben zu den vorgesehenen<br />

Belägen <strong>der</strong> geplanten Sportanlagen, Wege und Parkplätze zu finden. Es werden ·<br />

keine Angaben zur Vermeidung bzw. Min<strong>der</strong>ung von Eingriffen in den Boden durch<br />

die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen gemacht. Eine abschließende<br />

Bewertung <strong>der</strong> Eingriffe in das Schutzgut Boden ist nicht möglich.<br />

b) Die öffentliche Grünfläche GrFL 1 soll als öffentliche Parkanlage hergestellt<br />

werden. Es wird nicht dargestellt, ob innerhalb <strong>der</strong> GrFI 1 bauliche Anlagen<br />

ausgeschlossen sind. Es besteht ansonsten die Möglichkeit, hier weitere Eingriffe in<br />

den Naturhaushalt vorzubereiten.<br />

c) Auf <strong>der</strong> Grünfläche GrFI 4 ist die Herstellung einer öffentlichen Parkanlage als<br />

Streuobstwiese geplant. Innerhalb dieser Fläche soll ein Geh-, Fahr- und<br />

Leitungsrecht eingeräumt werden. Die Festlegung dieser Fläche als öffentliche<br />

Parkanlage wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> geplanten Nutzung <strong>der</strong> Fläche als<br />

Kompensationsfläche. Die Geh-, Fahr und ·<br />

Leitungsrechte würden ebenfalls dem<br />

Ziel <strong>der</strong> Kompensation entgegenstehen, da die Fläche zerschnitten wird und damit<br />

keine Verbesserung <strong>des</strong> Naturhaushaltes bewirkt wird.<br />

d) Dem Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans sind keine genauen Angaben zur<br />

Flächengröße <strong>des</strong> Lärmschutzwalles und <strong>der</strong> Lärmschutzwand zu entnehmen. Eine<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Eingriffsbilanz ist somit nicht durchführbar. Es werden keine<br />

Maßnahmen zur Minimierung <strong>des</strong> Eingriffs in das Schutzgut Landschaftsbild<br />

benannt.<br />

e) Zum Ausgleich von Versiegelungen durch die Lärmschutzwand und durch die<br />

bebaute Grundfläche <strong>des</strong> Weges innerhalb GFL 1 sind Unterpflanzungen in <strong>der</strong><br />

Waldfläche geplant. Dies kann nicht als Kompensation anerkannt werden.<br />

f) zum Ausgleich von Versiegelungen auf <strong>der</strong> Räche für sportliche Zwecke über<br />

einer GRZ 0,389 bis zu einer GRZ 0,7 ist nach dem vorliegenden Entwurf zum<br />

Bebauungsplan je angefangene 40 m2 bebauter Grundfläche 1 hochstämmiger


Seite 3<br />

07.02.2013<br />

00107-13-47<br />

heimischer Laubbaum auf <strong>der</strong> Fläche für sportliche Zwecke zu pflanzen. Angaben<br />

zur Pflanzqualität werden nicht gemacht.<br />

Zum Ausgleich von Versiegelungen auf <strong>der</strong> Fläche für sportliche Zwecke über einer<br />

GRZ 0,389 bis zu einer GRZ 0,7 ist nach dem vorliegenden Entwurf zum<br />

Bebauungsplan je angefangene 40 m 2 bebauter Grundflche ein Obstbaum auf <strong>der</strong><br />

Grünfläche GrFI 4 z:u pflanzen.<br />

Laut <strong>der</strong> aktuellen HVE ist eine Baumpflanzung als Ausgleich für die VersiegeJung<br />

von Böden nicht möglich. Zudem ist die Pflanzung eines Laubbaumes bzw. eines<br />

Obstbaumes für den Ausgleich <strong>der</strong> Versiegelung von 40 m2 zu gering.<br />

g) Für die Anlage <strong>der</strong> Extensivwiese ist eine Saatgutmischung für<br />

StraßenbegleitgrOn I Böschungen vorgesehen. Diese Saatmischung ist für die<br />

Anlage von Extensivwiesen nicht geeignet.<br />

h) ln <strong>der</strong> Begründung wird nicht dargelegt, wie die Kompensationsmaßnahmen<br />

dauerhaft erhalten werden sollen. Es fehlen Angaben zu Mahdterminen für die<br />

Extensiv-wiesen und zur Nutzung und Pflege <strong>der</strong> Streuobstwiese.<br />

' )<br />

i) Die Sportanlage soll unter an<strong>der</strong>em dem Vereinssport dienen. Für die<br />

Wochenenden sind auf <strong>der</strong> Sportanlage Wettkämpfe geplant. Es ist nicht dargestellt,<br />

wo Mannschaften, die mit einem Bus anreisen, die Sportanlage erreichen und wo<br />

die Busse geparkt werden.<br />

1.1.1.1 Rechtsgrundlage<br />

§ 18 BNatSchG, §§ 1, 1 a BauGB<br />

1.1.1.2 Möglichkeiten <strong>der</strong> Überwindung<br />

a) Es ist eine Flächenbilanzierung <strong>der</strong> Sportanlagen, Wege, Parkplätze und<br />

Funktionsgebäude vorzunehmen. Zur Vermeidung und Minimierung von<br />

Eingriffen in den Boden sind wasserdurchlässige Beläge zu verwenden.<br />

( )<br />

b) Es sind Festsetzungen zu treffen, in wieweit die Zulassung von<br />

baulichen Anlagen innerhalb <strong>der</strong> Grünfläche GrFI 1 ausgeschlossen wird.<br />

Soll zukünftig die Möglichkeit <strong>der</strong> Bebauung dieser Fläche bestehen, sind<br />

die möglichen Eingriffe darzustellen und Maßnahmen zur Kompensation zu<br />

benennen.<br />

c) Die Grünfläche GrFL 4 ist entsprechend dem § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

als Fläche zum Schutz:, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft darzustellen. Die geplante Wegeführung hat am Rand <strong>der</strong><br />

GrFL 4 zu erfolgen.<br />

d) Es sind Angaben zum Umfang <strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme <strong>des</strong><br />

Lärmschutzwalls und <strong>der</strong> Lärmschutzwand erfor<strong>der</strong>lich. Zur Minimierung<br />

<strong>des</strong> Eingriffes in das Schutzgut Landschaftsbild sind für die Lärmschutzwand<br />

Kletterpflanzen festzusetzen.<br />

e) Zur Kompensation <strong>der</strong> VersiegeJung durch die Lärmschutzwand und<br />

durch den Weg in GFL sind an<strong>der</strong>e Flächen zur Kompensation zu nutzen.<br />

Lediglich die Bepflanzung als abgestufter Waldrand kann als Kompensation<br />

anerkannt werden.


Soile 4<br />

07.02.2013<br />

00107-13-47<br />

f) Die untere Naturschutzbehörde erkennt grundsätzlich die Pflanzung von<br />

Bäumen als Ausgleich für die Versiegelung von Böden an. Um eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Bodenstruktur als Ausgleich für die Eingriffe in das<br />

Schutzgut Boden zu erreichen, ist je angefangene 25 m2 bebauter<br />

Grundfläche 1 heimischer hochstämmiger Laubbaum in <strong>der</strong> Pflanzqualität<br />

StU 16-18 cm und je angefangene 12,5 m2 bebauter Grundfläche 1 Obstbaum<br />

zu pflanzen.<br />

g) Für die Anlage <strong>der</strong> Extensivwiesen sind spezielle Landschaftsrasensaatmischungen<br />

zu verwenden.<br />

\.<br />

h) ln <strong>der</strong> Begründung ist anzuführen, wie oft und wann die Extensivwiesen<br />

zu mähen sind und wie die dauerhafte Pflege und Nutzung <strong>der</strong><br />

Streuobstwiese abgesichert wird. Die Planung <strong>der</strong> Mahdtermine ist auf die<br />

Ansprüche von bodenbrütenden Vogelarten anzupassen. Mahdtermine vor<br />

dem 15.07. eines Jahres, das Abwalzen o<strong>der</strong> Abschleppen <strong>der</strong><br />

Extensivwiesen sind auszuschließen. Eine Zweitmahd kann bis 15.09.<br />

eines Jahres erfolgen.<br />

i) Es ist darzustellen, wie Mannschaftsbusse die Sportanlage erreichen und<br />

wo die Busse geparkt werden. Die Flächen sind in die Eingriffs- I<br />

Ausgleichsbilanzierung einzustellen. Eine Befahrung mit Bussen über die<br />

Zuwegung Summter Weg wird abgelehnt.<br />

1.1.2 Beson<strong>der</strong>er Artenschutz<br />

Es sind Einzäunungen zu angrenzenden Wohnbaugrundstücken sowie zur<br />

angrenzenden Bahnfläche nach dem vorliegenden Entwurf geplant. Es fehlen<br />

Aussagen zur Beschaffenheit <strong>der</strong> Zaunanlage und wie Kleinsäuger diese Zaunanlage<br />

überwinden können. Es besteht die Gefahr einer Zerschneidung <strong>der</strong><br />

Lebensräume von Kleinsäugern.<br />

1.1.2.1 Rechtsgrundlage<br />

§ 39 Abs. 1 u. 2, § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

1.1.2.2 Möglichkeit <strong>der</strong> Überwindung<br />

Die Zaunanlagen sind mit min<strong>des</strong>tens 1 0 cm Bodenfreiheit zu errichten.<br />

1.2 Weiterführende Hinweise<br />

1.2.1 Allgemein<br />

a} Entsprechend dem Entwurf zum Bebauungsplan sind für jeden gefällten Baum ab<br />

einem Stammumfang von 60 cm 3 Nistkästen für Höhlenbrüter innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />

Waldfläche vor Fällung anzubringen. Da bei den Kartierungen zum<br />

Arteninventar <strong>des</strong> Planungsgebietes Fle<strong>der</strong>mäuse bei <strong>der</strong> Nahrungssuche<br />

beobachtet wurden, wird empfohlen, zusätzlich zu den Nistkästen 1 Fie<strong>der</strong>-


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mauskasten je gefällten Baum ab einem Stammumfang von 60 cm innerhalb <strong>der</strong><br />

festgesetzten Waldfläche vor Fällung anzubringen.<br />

b) Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch Fällung von<br />

Bäumen sind als Ersatz laut FNP-Entwurf 3 Stück Nistkästen je gefällten Baum ab<br />

40 cm Stammdurchmesser vorgesehen. Im Entwurf zum Bebauungsplan sind<br />

3 Stück Nistkästen ab 60 cm Stammdurchmesser angegeben. Hier besteht ein<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zwischen den Planungsebenen. Der Entwurf <strong>des</strong> FNP und <strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes sind anzupassen.<br />

c) Es ist zu prüfen, ob eine allgemeine Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalls nach den<br />

Vorschriften <strong>des</strong> BauGB durchzuführen ist(§ 3c Anlage 1 Nr. 18.7.2 UVPG).<br />

d) Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sind unverzüglich nach Erreichen<br />

<strong>des</strong> geplanten Endausbauzustan<strong>des</strong> umzusetzen, sofern nichts An<strong>der</strong>es bestimmt<br />

ist. Die Umsetzung ·<strong>der</strong> Maßnahmen ist dem Fachbereich Baüordnung und Kataster<br />

und <strong>der</strong> uNB <strong>des</strong> Landkreises Oberhavel anzuzeigen.<br />

e) Der Erlass <strong>des</strong> Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei <strong>der</strong> Pflanzung<br />

von Gehölzen in <strong>der</strong> freien Landschaft vom 09.10.2008 ist zu beachten.<br />

2.1 Weiterführende Hinweise<br />

2.1.1 Bebauungsplan - Festsetzungen<br />

A) Funktionsgebäude:<br />

Die Größe <strong>des</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Funktionsgebäu<strong>des</strong> sollte in <strong>der</strong> Begründung<br />

ausreichend thematisiert werden. So wird lediglich auf die Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Baufläche in die Lärmabschirmung wie<strong>der</strong>holt eingegangen.<br />

B) Waldfläche:<br />

Für die Nutzer <strong>der</strong> geplanten Sportplatzanlage werden die erfor<strong>der</strong>lichen Stellplätze<br />

am S-Bahnhof Bergfelde hergestellt. Von hier aus sollen sie dann den 450 m<br />

entfernten Sportplatz zu Fuß über die verlängerte Brückenstraße, das "Wäldchen"<br />

und die parkartige Freifläche erreichen.<br />

Gemäß den textlichen<br />

Festsetzungen soll das "Wäldchen" mit Laubgehölzen<br />

unterpflanzt und mit einer abgestuften Waldrandbepflanzung ergänzt werden. Die<br />

Durchquerung eines solchen unüberschaubaren und dicht bepflanzten "Wäldchens"<br />

kann das Sicherheitsempfinden <strong>der</strong> Sportplatznutzer erheblich beeinträchtigen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Kindem und Frauen (.Es ist die Unwirtlichkeit, die bedroht,<br />

weniger die Kriminalität." - STANGL 1996).


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Demzufolge sollte geprüft werden, ob das "Wäldchen" in die öffentliche Grünfläche<br />

integriert und <strong>der</strong>art gestaltet werden kann, dass ein Unsicherheitsempfinden nicht<br />

erst entsteht bzw. verstärkt wird (Verbesserung <strong>der</strong> Übersichtlichkeit durch<br />

Beleuchtungsanlagen, Vermeidung dichter Bepflanzung etc.).<br />

ln diesem Zusammenhang wird auch auf die eingeschränkte soziale Kontrolle im<br />

Bereich <strong>des</strong> parkartigen Übergangs hingewiesen, bedingt durch die Gehölzpflanzungen<br />

entlang <strong>der</strong> Grenze zu den Wohngrundstücken und den bepflanzten<br />

Lärmschutzwall entlang <strong>der</strong> Grenze zu den Sportplatzanlagen.<br />

2.1.2 Flächennutzungsplan - Darstellung<br />

Zu den Darstellungen <strong>der</strong> hier vorliegenden Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

- Flächen für Sport- und Spielanlagen<br />

- Flächen für den Immissionsschutz<br />

- Verkehrsfläche Parkplatz (P+R) am Bahnhof Schönfließ<br />

- Grünflächen<br />

werden keine weiterführenden Hinweise abgegeben.<br />

3.1 Weiterführen"de Hinweise<br />

3.1.1 Stellplätze<br />

Die Stellplätze <strong>der</strong> Sportplatznutzer sollen am Bahnhof Bergfelde entstehen. Die<br />

Anzahl <strong>der</strong> notwendigen Parkflächen ist zu berechnen und nachzuweisen<br />

(Orientierung an Empfehlungen für Anlagen <strong>des</strong> ruhenden Verkehrs, EAR 2005) . .<br />

Bedarfsüberschneidungen mit den Nutzern <strong>der</strong> S-Bahn sind dabei zu<br />

berücksichtigen.<br />

3.1.2 Fußgängerbrücke<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schu"lkin<strong>der</strong> auf dem Weg zwischen Schule<br />

und Sportplatz zwingend die S-Bahn-Trasse queren müssen, wozu die<br />

Fußgängerbrücke im Bereich S-Bahnhof genutzt werden muss. Deshalb sollte in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Grundschule geprüft werden, inwieweit die Brücke unter<br />

dem Aspekt Ordnung I Sicherheit für die Nutzung von Schulklassen geeignet ist.<br />

4.1 Weiterführende Hinweise<br />

4.1.1 Bodenschutz I Altlasten<br />

Die o. g. Fläche ist im Altlastenkataster <strong>des</strong> Landkreises Oberhavel nicht registriert.


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Treten bei den Erdarbeiten ungewöhnliche Verfärbungen o<strong>der</strong> Gerüche auf, so ist<br />

die weitere Vergehensweise mit <strong>der</strong> unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.<br />

Die bei <strong>der</strong> Maßnahme anfallenden Abfälle sind gemäß den Vorschriften <strong>des</strong><br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), <strong>der</strong> auf dieser Grundlage erlassenen<br />

Verordnungen und <strong>der</strong> Abfallentsorgungssatzung <strong>des</strong> Landkreises Oberhavel<br />

vorrangig zu verwerten bzw. zu beseitigen.<br />

Fallen Abfälle an, die gern. § 48 KrWG i. V. m. <strong>der</strong> Abfallverzeichnisverordnung<br />

(AVV) als gefährlich einzustufen sind, sind diese <strong>der</strong> SBB Son<strong>der</strong>abfallentsorgungsgesellschaft<br />

Brandenburg!Berlin mbH, Großbeerenstraße 231 in 14480<br />

Potsdam anzudienen.<br />

Anfallen<strong>der</strong> Bodenaushub ist entsprechend LAGA-TR zu analysieren und<br />

entsprechend Schadstoffgehalt ggf. zu entsorgen.<br />

5.1 Weiterführende Hinweise<br />

5.1.1 Gewässerschutz<br />

Weitere Ergänzungen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

6.1 Weiterführende Hinweise<br />

6.1.1 Flächennutzungsplan<br />

(<br />

ln <strong>der</strong> näheren Umgebung von Berlin ergeben sich hohe Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Ausweisung von Flächen für die Wohnbebauung und Entwicklung <strong>der</strong> Infrastruktur.<br />

Dennoch sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

als Wirtschaftsraum <strong>der</strong> Landwirtschaftsbetriebe und als Freiräume zu erhalten. Daher<br />

ist bei allen Planungen ein sparsamer und effektiver Rächenverbrauch zu beachten.<br />

6.1.2 Bebauungsplan<br />

Durch die Anordnung <strong>des</strong> Sportplatzes werden insgesamt 6,6 ha landwirtschaftliche<br />

Fläche in Anspruch genommen. Durch die jetzt geplante Erschließung werden<br />

weitere ca. 2,5 ha Ackerland umgewandelt und die verbleibenden Ackerflächen<br />

zerschnitten. Es ist nochmals zu prüfen, ob an<strong>der</strong>e Erschließungsmöglichkeiten<br />

genutzt werden können, die weniger Fläche beanspruchen und eine Zerteilung<br />

vermeiden.


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C<br />

SCHLUSSBEMERKUNGEN<br />

Die formellen und materiellen Regelungsinhalte sowie Erfor<strong>der</strong>nisse, die aus<br />

weiteren Rechtsvorschriften entstehen, bleiben von dieser Stellungnahme<br />

unberührt.<br />

Für ein Erörterungsgespräch mit Bezug auf die o. g. Planung steht <strong>der</strong> im Briefkopf<br />

genannte Bearbeiter bei Bedarf zur Verfügung.<br />

Im Auftrag


!\_<br />

LA;<br />

BRANDENBURG<br />

Ministerium<br />

für Infrastruktur<br />

und Landwirtschaft<br />

Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt<br />

Gemeinsame Lan<strong>des</strong>planungsabteilung<br />

Gemeinsame Lan<strong>des</strong>planungsabteilung I Postfach 60 07 52 114411 Polsdam<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Lindenstraße 34a<br />

14467 Potsdam<br />

Bearb.: Frau Ma<strong>der</strong>t<br />

Gesch.-Z.: GL 5.12 -0677/2010 (BP)<br />

-0249/92 (FNP)<br />

Tel.: 0331-866-8752<br />

Fax: 0331-866-8703<br />

Regina.Ma<strong>der</strong>t@gl.ber1in- brandenburg.de<br />

Datei:<br />

www.gl.berlin-brandenburg.de<br />

Potsdam, 7. Februar 2013<br />

Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäߧ 4 Abs. 1 BauGB<br />

Gemeinde:<br />

Kreis:<br />

Region:<br />

Mühlenbecker Land, OT Schönfließ<br />

Oberhavel<br />

Prignitz- Oberhavel<br />

• Bebauungsplan Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" {Vorentwurf November 2012)<br />

• Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes (FNP) Schönfließ {Vorentwurf November 2012)<br />

Hier:<br />

Ihr Schreiben vom 20.12.2012 im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinde Mühlenbecker Land<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ludewig,<br />

die Planungsabsicht lässt keinen Wi<strong>der</strong>spruch zu den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung erkennen. Die Grundsätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung sind u.E. angemessen berücksichtigt.<br />

Zum Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung bestehen von Seiten <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>planung keine Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Hinweis:<br />

Diese Stellungnahme gilt, solange die Grundlagen, die zur Beurteilung <strong>der</strong> Planung geführt haben, nicht<br />

wesentlich geän<strong>der</strong>t wurden. Die Erfor<strong>der</strong>nisse aus weiteren Rechtsvorschriften bleiben von dieser Mitteilung<br />

unberührt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />


}0<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel<br />

Regionale Planungsstelle<br />

Regionalvorstand<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel<br />

Fehrbelliner Straße 31- 16816 Neuruppin<br />

l<br />

Planungsbüro Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

L<br />

_j<br />

Ansprechpartner<br />

Herr Bauer<br />

Durchwahl<br />

4549-14<br />

Datum<br />

07.01.2013<br />

Stellungnahme zu dem Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ<br />

Nord" <strong>der</strong> Gemeinde Mühlenhecker Land (Stand: November 2012)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 20.12.2012 (Posteingang: 03.01.2012} und möchten<br />

Ihnen hiermit die regionalplanerische Stellungnahme zu dem oben genannten Verfahren<br />

mitteilen.<br />

Die Belange <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel basieren auf den folgenden<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung:<br />

(<br />

Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" (ReP­<br />

Wind) vom 5. März 2003 (ABI. S. 843)<br />

Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung I Windenergienutzung"<br />

(ReP-Rohstoffe) vom 24. November 2010 (ABI. 2012 S. 1659)<br />

Der Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Mühlenbecker Land (Stand: November 2012} ist mit den Belangen <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

Prignitz-Oberhavel vereinbar.<br />

Begründung: Der Bebauungsplan hat die städtebauliche Entwicklung einer ca. 9,3 ha großen<br />

Fläche östlich <strong>der</strong> Ortslage Bergfelde als Grünfläche für Sportanlagen bzw. öffentliche Grünfläche<br />

zum Inhalt. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von<br />

Sportanlagen für den Vereins- und Freizeitsport geschaffen werden. Gegenüber dem vorherigen<br />

Entwurf wurde <strong>der</strong> Geltungsbereich vergrößert.<br />

Die Planung war im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Behördenbeteiligung bereits Gegenstand regionalplanerischer<br />

Stellungnahmen (vgl. Schreiben vom 12.11.2012}. Seinerzeit ist die Verein-<br />

. Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>: Landrat Ralf Reinhardt Anschrift: Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin Tel.: (03391) 4549-0 Bank: Sparkasse Ostprignitz-Ruppin<br />

Leiter <strong>der</strong> Planungsstelle: Ansgar Kuschel E-Mail: postkasten@prignitz-oberhavel.de Fax: (03391) 4549-SO BLZ: 160 502 Ö2<br />

Internet: www.prignitz-oberhavel.de Konto.: 1 730 009 200<br />

0


arkeit mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Regionalplanung festgestellt worden. Die Beurteilung hat<br />

weiterhin Bestand.<br />

Hinweise!<br />

Die Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung I Windenergienutzung"<br />

wurde mit Bescheid vom 14. Februar 2012 teilweise genehmigt. Von <strong>der</strong> Genehmigung ausgenommen<br />

sind die Festlegung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Nr. 65 "Sicherung oberflächennaher Rohstoffe" sowie die<br />

Festlegungen zur "Steuerung <strong>der</strong> Windenergienutzung". Der Regionalplan wurde zum Zwecke <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

entsprechend redaktionell angepasst und trägt nunmehr die Bezeichnung Regionalplan "Rohstoffsicherung".<br />

Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die raumordnerische Steuerung <strong>der</strong> Windenergienutzung ist <strong>der</strong> Sachliche<br />

Teilplan "Windenergienutzung" vom 5. März 2003.<br />

Von den regionalplanerischen Zielen gehen eine Anpassungspflicht gemäß § 1 Abs. 4 BauGB bzw. eine Beachtenspflicht<br />

gemäߧ 4 ROG aus. Die Grundsätze sind in <strong>der</strong> Abwägung zu berücksichtigen (ebd.).<br />

Durch die regionalplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund an<strong>der</strong>er Vorschriften bestehende Verpflichtung<br />

zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen o<strong>der</strong> Zustimmungen unberührt.<br />

Nach Abschluss <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens bitten wir um Information über den Planungsfortgang. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

bitten wir um Zusendung <strong>des</strong> Abwägungsergebnisses sowie <strong>der</strong> genehmigten Satzung.<br />

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

<br />

Leiter <strong>der</strong> Regionalen Planungsstelle<br />

( )


Wasser- und Bodenverband "Schnelle Havel"<br />

(Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen Rechts)<br />

WBV .Schnelle Havel", Mittelstraße 12 16559 Liebenwalde<br />

Wasser- und Bodenverband<br />

Planungsbüro<br />

Ludewig GbR<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 13<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

"Schnelle Havel"<br />

Mittelstraße 12<br />

16559 Liebenwalde<br />

Geschäftsführer: Hans Frodl<br />

Tel. 033054/ 20998-0<br />

Fax 033054/20998-19<br />

mail@wbv-schnelle-havel.de<br />

Datum: 02.01.2013<br />

Gemeinde Mühlenbecker Land<br />

1. Bebauungsplan Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord"<br />

2. Ergänzung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Schönfließ<br />

Sehr geehrte Frau Ludewig,<br />

gegen die oben genannten Planungen bestehen keine Einwände unseres Verban<strong>des</strong>.<br />

l<br />

Zum Bebauungsplan Nr. 8 liegt Ihnen meine Stellungnahme vom 08.11.2010 vor, diese<br />

Stellungnahme bleibt vollumfän.lich wirksam.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> geplanten Uberbauung <strong>der</strong> von mir benannten Betonrohrleitung mit<br />

Sporthallen und Spielfel<strong>der</strong>n, erscheint eine komplette Erneuerung dieser Rohrleitung<br />

notwendig.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Bankverbindung: Berliner Volksbank BLZ 100 900 00 Konto- Nr. 1469 208 008


LAND BRANDENBURG<br />

I<br />

Zentraldienst <strong>der</strong> Polizei<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

zentraldienst <strong>der</strong> Pofizei I Kampfmitlelbeseltigungsdienst<br />

VerwaKungszerrtrum B 1 Hauptallee 11618115806 Zossen I OTWiinsdorf<br />

Planungsbüro<br />

Ludewig<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 13<br />

Hauptallee 11618<br />

15806 Zossen, OT Wünsdorf<br />

Bearb.:<br />

Herr Freyer<br />

Gesch.Z.: KMBD GSL<br />

Telefon: 033702 I 214 110<br />

Fax: 033702 I 214 200<br />

E-mail:<br />

sven. freyer@polizei. brandenburg. de<br />

16547 Birkenwer<strong>der</strong><br />

Zossen, 23.01.2013<br />

Ortsname: Mühlenhecker Land • Schönfließ<br />

Straße:<br />

Flur:<br />

Flurstück:<br />

Vorhaben: 8-Pian Nr. 8 "Sportplatzanlage Schönfließ Nord" einschließlich dazugehörigem FNP<br />

Schönfließ<br />

Ihr Zeichen:<br />

Reg. I RPL-Nr.: 201310428901<br />

(bei Schriftwechsel bitte angeben)<br />

Ihr Schreiben vom: 20.12.2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die eingehende Prüfung <strong>des</strong> Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />

konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf <strong>der</strong> o.g. Fläche ergeben.<br />

Es ist <strong>des</strong>halb nicht erfor<strong>der</strong>lich, Maßnahmen <strong>der</strong> Kampfmittelräumung durchzuführen.<br />

Sollten bei Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, weise ich Sie darauf hin, dass es nach<br />

§ 3 Absatz 1 Nr.1 <strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch<br />

Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV) vom 23.11.1998,<br />

veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 30 vom 14.12.1998,<br />

verboten ist entdeckte Kampfmittel zu berühren und <strong>der</strong>en Lage zu verän<strong>der</strong>n. Sie sind verpflichtet<br />

diese Fundstelle gemäß § 2 <strong>der</strong> genannten Verordnung unverzüglich <strong>der</strong> nächsten örtlichen<br />

Ordnungsbehörde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Polizei anzuzeigen.<br />

Dieses Schreiben ersetzt ein Protokoll über die Absuche nach Kampfmitteln als Bescheinigung <strong>der</strong><br />

Kampfmittelfreiheit<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<br />

r<br />

Zahlungsempfänger: Lan<strong>des</strong>hauptkasse Potsdam, Kto.-Nr.: 7110403610, BI.Z: 300 500 00 Lan<strong>des</strong>bank Hessen Thüringen (Helaba)<br />

Bürgerservice: 214162, 214161,214160 Montag- Donnerstag : 09:00-15:00 Uhr Freitag: 09:00-13:00 Uhr

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