Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
Sitzung vom 11.03.2013 - Amt Büsum-Wesselburen
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Niederschrift<br />
über die 18. öffentliche <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde Süderdeich am 11.<br />
März 2013 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Süderdeich<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Süderdeich: 9<br />
Anwesend sind:<br />
I. Stimmberechtigte Mitglieder:<br />
1. Als Vorsitzender Christian Langhinrichs<br />
2. Fritz Kühl Claussen<br />
3. Silke Dabbert<br />
4. Klauspeter Hinz<br />
5. Matthias Kühl-Hansen<br />
6. Klaus-Hermann Meister<br />
7. Sigmund Sattler<br />
8. Knut Vahlendieck<br />
9. York Wollatz<br />
II. Nicht stimmberechtigt:<br />
1. Hermann Dirks, Planungsbüro Dirks, Heide<br />
2. Johannes Luttropp,<br />
3. Ingo Schiefelbein, Fachbereich II - Finanzen<br />
4. Michael Schmidt, IMS Flensburg<br />
5. Anja Meister, Protokollführerin<br />
Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Süderdeich waren durch Einladung<br />
<strong>vom</strong> 27.02.2013 auf Montag, den 11. März 2013, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der<br />
Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der <strong>Sitzung</strong> sowie die Tagesordnung waren<br />
öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die<br />
ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die<br />
Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die<br />
<strong>Sitzung</strong> am 03.12.2012<br />
3. Änderungsanträge<br />
4. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013
5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde<br />
Süderdeich für das Gebiet "nördlich der K 56, östlich der Gemeindegrenze<br />
Hellschen-Heringsand-Unterschaar und westlich der L 156"<br />
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss<br />
6. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderdeich für das<br />
Gebiet "nördlich der K 56, östlich der Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-<br />
Unterschaar und westlich der L 156"<br />
hier: Ergänzung der Planzeichnung<br />
7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderdeich für das<br />
Gebiet "südlich der Straße Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der<br />
Gemeindegrenze Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
8. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde<br />
Süderdeich für das Gebiet "südlich der Straße Bojekammer, westlich der L 153,<br />
nördlich der Gemeindegrenze Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der<br />
Bahnhofstraße"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
9. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
10. Grundstücksangelegenheiten<br />
2
Öffentlicher Teil:<br />
Zu TOP 1)<br />
Einwohnerfragestunde<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />
Zu TOP 2)<br />
Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die<br />
Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> am 03.12.2012<br />
Gegen die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> am 03.12.2012 werden keine Einwendungen<br />
erhoben. Damit gilt die <strong>Sitzung</strong>sniederschrift als genehmigt.<br />
Zu TOP 3)<br />
Änderungsanträge<br />
Sachverhalt:<br />
Bürgermeister Langhinrichs beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um den<br />
Tagesordnungspunkt 10) „Grundstücksangelegenheiten“.<br />
Weiterhin beantragt er, den Tagesordnungspunkt 8) als Tagesordnungspunkt 6) zu<br />
beraten und zu beschließen. Beide Tagesordnungspunkte beziehen sich auf die Fläche<br />
"nördlich der K 56, östlich der Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-Unterschaar und<br />
westlich der L 156", so dass die Gemeindevertreter Wollatz und Kühl-Hansen gemäß § 22<br />
Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen sind.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung um den Tagesordnungspunkt 10)<br />
„Grundstücksangelegenheiten“ und die Änderung des Tagesordnungspunktes 8) zum<br />
Tagesordnungspunkt 6).<br />
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 4) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013<br />
Sachverhalt:<br />
Bürgermeister Langhinrichs begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schiefelbein,<br />
Fachbereich Finanzen, und übergibt das Wort.<br />
Herr Schiefelbein stellt den Anwesenden zunächst den neuen doppischen Haushalt vor.<br />
Er geht hierbei auf die wesentlichen Änderungen (u. a. Hintergründe für die Erhöhung der<br />
Schulverbandsumlage und <strong>Amt</strong>sumlage, Veranschlagung von Abschreibungen) ein und<br />
erläutert die doppischen Begrifflichkeiten (u. a. Finanzplan, Bilanz, Aktiva, Passiva,<br />
Produkt, Produktkonten und liquide Mittel).<br />
Für das Haushaltsjahr 2013 wurde erstmals ein Haushaltsplanentwurf mit<br />
Haushaltssatzung in doppischer Form erstellt, welche der Gemeindevertretung hiermit<br />
vorgelegt werden.<br />
3
Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt folgende Beträge fest:<br />
Im Ergebnisplan<br />
einen Gesamtbetrag der Erträge mit 491.800 €<br />
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen mit 513.900 €<br />
und somit einem Jahresfehlbetrag von 22.100 €<br />
Im Finanzplan<br />
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen mit 483.400 €<br />
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen mit 525.000 €<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 290 %<br />
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 290 %<br />
2. Gewerbesteuer auf 320 %<br />
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und<br />
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der<br />
Bürgermeister seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000<br />
€.<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 7.000 €<br />
Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Stellenplan sind nicht erforderlich.<br />
Die in den Haushaltsplan eingestellten Haushaltsansätze wurden - soweit möglich -<br />
errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten<br />
und auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse sorgfältig geschätzt.<br />
Bei der Gewerbesteuer wurden 50.000 € eingeplant (Ansatz Vorjahr = 20.000 €, Ergebnis<br />
Vorjahr = 84.500 €).<br />
Die Gemeinde erhält Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in<br />
Höhe von 211.000 € (Vorjahr = 192.500 €).<br />
Von der Gemeinde sind folgende - von der Finanzkraft abhängige - Umlagen zu zahlen:<br />
> Die Kreisumlage wurde mit 144.100 € (Vorjahr = 138.200 €) geplant. Es wurde wie im<br />
Vorjahr ein Umlagesatz in Höhe von 37% berücksichtigt.<br />
4
Die an das <strong>Amt</strong> Büsum-<strong>Wesselburen</strong> zu zahlende <strong>Amt</strong>sumlage wurde mit 91.800 €<br />
(Vorjahr = 85.500 €) geplant. Es wurde ein Umlagesatz in Höhe von 23,57%<br />
berücksichtigt (Vorjahr = 22,89%).<br />
> Die Gewerbesteuerumlage wurde mit 3.800 € geplant (Ansatz Vorjahr = 3.100 €,<br />
Ergebnis Vorjahr = 21.000 €).<br />
Die Schulverbandsumlage samt der Umlage für die OGS <strong>Wesselburen</strong> wurde mit<br />
insgesamt 98.000 € geplant (Vorjahr = 94.600 €).<br />
Im Ergebnisplan sind folgende nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge<br />
enthalten:<br />
> Aufwendungen für Abschreibungen = 34.100 €<br />
> Aufwendungen für Eigenleistungen = 2.000 €<br />
> Erträge aus der Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen = 9.500 €<br />
> Erträge aus der Auflösung von Beiträgen = 4.000 €<br />
> Erträge aus aktivierten Eigenleistungen = 2.000 €<br />
Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten im Ergebnisplan 2013:<br />
> Aufwendungen für die Fortschreibung des Landschaftsplanes und<br />
für die Änderung des Flächennutzungsplanes = 15.000 €<br />
> Aufwendungen für die Wegeunterhaltung = 15.000 €<br />
(Ansatz 2012 = 10.000 €. In 2013 ist die Deckenerneuerung des<br />
Schmalhelmsweges und das Pflanzen von Straßenbäumen vorgesehen.)<br />
Folgende Investitionen und Sondertilgungen sind in 2013 vorgesehen:<br />
> Erwerb von Beteiligungen am Bürgerwindpark Süderdeich = 20.000 €<br />
> Kostenanteil für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Reinsbüttel = 7.000 €<br />
(Erläuterung siehe unten)<br />
> Investitionszuweisung an den Feuerlöschverband <strong>Wesselburen</strong> = 6.000 €<br />
(Hierin enthalten ist der Anteil für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten.)<br />
> Investitionszuweisung für den Kindergarten Süderdeich = 3.300 €<br />
5
Rückzahlung eines Restdarlehens an das <strong>Amt</strong> Büsum-<strong>Wesselburen</strong> = 9.300 €<br />
Die Baukosten für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Reinsbüttel werden durch die<br />
Gemeinde Reinsbüttel vorfinanziert und sind durch die übrigen Mitgliedsgemeinden des<br />
Löschverbandes in zehn Raten zurückzuzahlen. Dies entspricht einem zinslosen Darlehen<br />
durch die Gemeinde Reinsbüttel. Die geschätzten Gesamtkosten für den Anbau belaufen<br />
sich auf 70.000 €. Bei zehn Mitgliedsgemeinden, die alle zu einem Zehntel Miteigentümer<br />
des Gebäudes sind, entspricht dies einem Kostenanteil in Höhe von 7.000 € je<br />
Mitgliedsgemeinde.<br />
Im Haushaltsplan der Gemeinde Süderdeich ist daher neben der Auszahlung für die<br />
Investition in Höhe von 7.000 € auch eine Kreditaufnahme (bei der Gemeinde Reinsbüttel)<br />
in Höhe von 7.000 € vorgesehen.<br />
Allerdings steht eine Entscheidung des Feuerlöschverbandes über die Modalitäten der<br />
Kostenbeteiligung der Mitgliedsgemeinden noch aus.<br />
Die Gemeinde Süderdeich hat nach der Haushaltsplanung zum 31.12.2013<br />
Kreditverbindlichkeiten in Höhe von etwa 77.000 €.<br />
Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel (bisher Rücklage genannt) zum<br />
Ende des Haushaltsjahres 2013 rund 228.000 € betragen.<br />
Beschluss:<br />
Die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung und der Haushaltsplan<br />
2013 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />
Zu TOP 5)<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der<br />
Gemeinde Süderdeich für das Gebiet "nördlich der K 56, östlich<br />
der Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-Unterschaar und<br />
westlich der L 156"<br />
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und<br />
Satzungsbeschluss<br />
Die Gemeindevertreter York Wollatz und Matthias Kühl-Hansen erklären sich für die<br />
Tagesordnungspunkte 5) und 6) gemäß § 22 GO für befangen und verlassen den<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Bürgermeister Langhinrichs begrüßt zu den folgenden Tagesordnungspunkten Herrn Dirks<br />
als Verfasser der vorliegenden Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sowie Herrn<br />
Schmidt <strong>vom</strong> Ingenieurbüro IMS Flensburg.<br />
Herr Dirks erläutert den vorliegenden Sachverhalt.<br />
6
In der Gemeinde Süderdeich ist eine Repowering-Maßnahme von Windenergieanlagen<br />
(WEA) geplant. Bei Rückbau von insgesamt 2 Altanlagen soll 1 neue WEA errichtet<br />
werden. Die Altanlagen wurden bis Mitte der neunziger Jahre errichtet und liegen<br />
außerhalb der durch die Regionalplanung ausgewiesenen Windeignungsgebiete (WEG).<br />
Die Voraussetzungen für den Ersatz der zulässigerweise außerhalb der WEG errichteten<br />
Altanlagen durch eine Neuanlage ist gegeben, da<br />
- die Altanlagen (2) durch eine deutlich verringerte Anzahl (mindestens die Hälfte) neuer<br />
Anlagen (1) innerhalb eines räumlich-funktionalen zusammenhängenden Landschaftsraumes<br />
ersetzt werden,<br />
- die neue Anlage außerhalb der in Ziff. 3.5.2 Abs. 8 und 9 Landesentwicklungsplan (LEP)<br />
genannten Ausschlussräume liegt,<br />
- sie außerhalb der in Ziff. 3.5.2 Abs. 10 LEP genannten und in Ziff. 5.8.1 Abs. 3 des<br />
Regionalplanes für den Planungsraum IV konkretisierten charakteristischen<br />
Landschaftsräume liegt,<br />
- die in den Runderlassen zur Planung von Windenergieanlagen in der jeweils aktuellen<br />
Fassung getroffenen Empfehlungen eingehalten werden,<br />
- das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich mehr als bisher beeinträchtigt wird,<br />
- die künftige Siedlungsentwicklung weder der Gemeinde Süderdeich noch der<br />
Nachbargemeinden verhindert wird,<br />
- eine verbindliche Vereinbarung des Rückbaus aller abzubauenden WEA mit einer<br />
maximalen Übergangslaufzeit von drei Monaten geschlossen wird, in die bereits<br />
stillgelegte Anlagen nicht mit einzurechnen sind, und<br />
- die Standortgemeinde gegen das Vorhaben keine Bedenken erhebt.<br />
Bei den Altanlagen handelt es sich nicht um nach § 35 Abs. 1 Nummer 1 bis 4 BauGB<br />
privilegierte Neben- und Kleinanlagen.<br />
Im Zuge des vorliegenden Aufstellungsverfahrens werden die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Errichtung der Windkraftanlage mit einer Höhe von max. 130 m<br />
geschaffen.<br />
Im Zuge der Aufstellung des vorliegenden Bauleitplanes wurde <strong>vom</strong> Büro GFN –<br />
Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH – der erforderliche<br />
Umweltbericht erarbeitet.<br />
Beschluss:<br />
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich abgegebenen Stellungnahmen der<br />
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die<br />
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
STELLUNGNAHME DER LANDESPLANUNGSBEHÖRDE<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 04-02-2013<br />
Mit o.g. Schreiben übersandten Sie mir aktualisierte Planunterlagen für das vorgesehene<br />
Repowering von zwei Altanlagen und den Neubau einer WKA in der Gemeinde Süderdeich. Die<br />
Planung war gemeinsam mit der entsprechenden Planung für die 5. Änderung des<br />
Flächennutzungsplans der Gemeinde Süderdeich der Landesplanungsabteilung am 26.10.2012<br />
zur Kenntnis gegeben worden.<br />
7
Während damals eine endgültige landesplanerische Stellungnahme wg. unvollständiger<br />
Unterlagen noch nicht abgegeben werden konnte, liegen nun umfassende Unterlagen vor.<br />
Gegenüber den ursprünglichen Planunterlagen, in denen die Neuanlage noch eine Gesamthöhe<br />
von 100 m vorsah, enthält die aktuelle Planung eine vorgesehene Gesamthöhe der<br />
Windkraftanlage von 125,58 m (s. bei Ziffer 6.2.1.2 der Entwurfsbegründung).<br />
Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu den jetzt aktualisierten und ergänzten<br />
Planunterlagen und mit Bezug auf die landesplanerische Stellungnahme aus Dez. 2012 wie folgt<br />
Stellung:<br />
In den Planunterlagen sind noch keine Unterlagen bzw. Nachweise zum Abbau der Altanlagen<br />
vorhanden.<br />
Es wird empfohlen, im Textteil des Bebauungsplanes eine Bedingung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB zu ergänzen, um den Abbau der Anlagen sicherzustellen. Alternativ müssten die Verträge<br />
zum Abbau der Altanlagen Bestandteil der Planunterlagen werden. Die Altanlagen sind gemäß<br />
Ziffer 3.5.2 Abt. 13, 6. Spiegelstrich des LEP 2010 spätestens 3 Monate nach Errichtung der neuen<br />
WKA abzubauen.<br />
Unter der Voraussetzung, dass der Rückbau über Verträge oder eine entsprechende Bedingung<br />
im Text des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 7 sichergestellt wird, bestätige ich, dass der<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 keine Ziele der Raumordnung<br />
entgegenstehen.<br />
Dabei gehe ich vorbehaltlich davon aus, dass die standortbezogenen Aspekte hinsichtlich der<br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Bündelung der vorgesehenen Anlage mit anderen<br />
Anlagen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung hinreichend und nachvollziehbar<br />
abgearbeitet werden.<br />
Ferner muss sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 aus der im Parallelverfahren<br />
aufzustellenden 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Süderdeich entwickeln.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit<br />
einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor.<br />
Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen<br />
Stellungnahme nicht verbunden.<br />
Aus Sicht des Referats für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht im Innenministerium<br />
werden ergänzend folgende Hinweise gegeben:<br />
Die erforderliche Zustimmung zu der vorliegenden Bauleitplanung kann nur vorbehaltlich der<br />
vorlaufenden Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen werden.<br />
Aus Sicht des überörtlichen Naturschutzes sind derzeit keine weiteren Anmerkungen<br />
erforderlich.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und entsprechend verfahren.<br />
8
GMSH<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 21-12-2012<br />
Die mir zugesandten Planunterlagen habe ich auf Belange des Landes Schleswig - Holstein hin<br />
überprüft und erhebe hierzu keine Einwände, da keine Landesliegenschaften betroffen sind.<br />
Da es durch die Errichtung von Windkraftanlagen zu Störungen des BOS-Digitalfunknetzes<br />
kommen könnte, bitte ich Sie, die Standorte der Windkraftanlagen mit dem Landespolizeiamt S-H,<br />
Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS, abzustimmen.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise sind berücksichtigt; die genannte Stelle wurde am Verfahren beteiligt.<br />
Deutsche Telekom<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 18-12-2012<br />
Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt. Bei<br />
Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Wir weisen darauf hin, dass Richtfunk<br />
jetzt in die Zuständigkeit der Ericsson Transmission Germany GmbH EMG/XOP, Am Neuländer<br />
Gewerbepark 8, 21079 Hamburg, übergegangen ist und bitten, diese zu beteiligen.<br />
Abwägung:<br />
Der Hinweis ist berücksichtigt; die genannte Stelle wurde am Verfahren beteiligt.<br />
LLUR – Untere Forstbehörde<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 12-12-2012<br />
Durch die o. g. Planung werden die von Seiten der Unteren Forstbehörde (UFB)<br />
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Forstwirtschaft nicht berührt.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Kreis Dithmarschen – FD Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung<br />
mit Mail <strong>vom</strong> 03-01-2013<br />
Ausnahmsweise erfolgt keine zusammenfassende Stellungnahme des Kreises.<br />
Beigefügt ist die Stellungnahme des Denkmalschutzes.<br />
Seitens der Bauaufsicht bestehen keine Bedenken.<br />
Da es hier um Windenergie auf Grundlage des Regionalplanes geht, sind laut Frau Geruhn<br />
städtebauliche Hinweise nicht erforderlich.<br />
Die Stellungnahme des Naturschutzes wird nachgereicht.<br />
9
Abwägung zu Städtebaulichen Hinweisen:<br />
Entfällt<br />
Kreis Dithmarschen – FD Technische Aufgaben, Kommunalaufsicht und Schulen<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 14-12-2012<br />
Aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Dithmarschen bestehen keine<br />
Bedenken gegen die o. a. Maßnahme, da diese Bau- und/oder Gartendenkmale nicht berührt.<br />
In dem betroffenen Gebiet sind zurzeit auch keine archäologischen Denkmale bekannt.<br />
Sollten jedoch bei Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die<br />
Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen<br />
der Fachbehörde zu sichern.<br />
Abwägung:<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger mitgeteilt werden.<br />
Kreis Dithmarschen – Untere Naturschutzbehörde<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 10-01-2013<br />
Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde<br />
Gegen die geplante Änderung der Gesamthöhe der Anlage bestehen von Seiten der unteren<br />
Naturschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken.<br />
Eingriffs-/Ausgleichsregelung<br />
Die Anrechnung des Abbaus der Altanlagen auf den Kompensationsbedarf kann nur erfolgen,<br />
wenn der für die Altanlagen erbrachte flächenhafte Ausgleich derzeit den Entwicklungszielen der<br />
ursprünglichen Genehmigung entsprechend besteht und auch weiterhin zur Verfügung steht. Wie<br />
in den Unterlagen (S. 35, Anhang zum Umweltbericht) dargestellt, ist eine Fläche von insgesamt<br />
8.000 m 2 in der Gemarkung Lehe, Flur 3, Flurstück 113/1 und 113/2 als Ausgleich für die<br />
Altanlagen auf Dauer aus jeglicher Nutzung zu nehmen und der natürlichen Entwicklung zu<br />
überlassen. Aktuelle Luftbildaufnahmen zeigen, dass die Fläche sich derzeit in der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung befindet. Somit besteht der Ausgleich derzeit nicht und kann nicht auf<br />
den Gesamtkompensationsbedarf angerechnet werden. Die Eingriffs-/Ausgleichsberechnung ist<br />
entsprechend zu überarbeiten und die vertragliche Vereinbarung mit dem DHSV anzupassen. Die<br />
vertragliche Vereinbarung mit dem DHSV ist der UNB spätestens im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz vorzulegen.<br />
Abwägung:<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger mitgeteilt werden; die<br />
Gemeinde Süderdeich geht davon aus, das der Vorhabenträger mit der zuständigen<br />
Fachbehörde diesbezüglich Einigkeit erzielt. Der Umweltbericht sollte entsprechend<br />
aktualisiert werden.<br />
ERICSON GmbH<br />
mit Mail <strong>vom</strong> 20-12-2012<br />
Wir können Ihnen mitteilen, dass die Ericsson Services GmbH derzeit keinen Richtfunk im<br />
angefragten Bereich betreibt.<br />
10
Unsererseits bestehen somit keine Einschränkungen zu Ihrem Vorhaben.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
NABU Schleswig-Holstein<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 10-01-2013<br />
Gegen die Veränderung der Höhe eine Windenergieanlage im Zuge einer Repowering-Maßnahme<br />
erhebt der NABU keine Einwände.<br />
Der NABU bittet ggf. um weitere Beteiligung am Verfahren.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH - Tönning<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 19-12-2012<br />
Durch die o.g. Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde<br />
Süderdeich sind die Belange des „Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" nicht<br />
betroffen.<br />
Aus unserer Sicht stehen keine weiteren Planungen oder sonstigen Maßnahmen den genannten<br />
Planungszielen entgegen, sind weder von uns beabsichtigt, noch im Verfahrensgang zu<br />
berücksichtigen. Des Weiteren sind uns keine weiteren Nutzungsregelungen oder sonstigen<br />
Darstellungen bekannt, die zusätzlich in dem Planentwurf mit aufgenommen werden sollten.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
LLUR – Außenstelle Südwest / Abt. Technischer Umweltschutz<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 20-12-2012<br />
Zu den vorgelegten Planungsunterlagen sind seitens des Fachbereiches Immissionsschutz keine<br />
Bedenken und Anregungen mitzuteilen.<br />
Bei Planänderungen und Ergänzungen wird um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />
geänderten oder ergänzten Teile gebeten.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Archäologisches Landesamt SH<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 07-01-2013<br />
Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung<br />
der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken.<br />
11
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die<br />
Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der<br />
Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 15 DSchG der Grundstückseigentümer<br />
und der Leiter der Arbeiten.<br />
Abwägung:<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger mitgeteilt werden.<br />
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH – Luftfahrtbehörde<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 17-12-2012<br />
Eine abschließende Stellungnahme durch die Luftfahrtbehörde bezüglich des Vorhabenbezogenem<br />
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich ist erst nach Angabe des genauen<br />
Standortes sowie der Gesamthöhe (geografische Koordinaten nach WGS 84 und Höhe über<br />
Grund, Höhe über NN) möglich.<br />
Überschlägig geprüft erscheint es, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.<br />
Sollte die Höhe von 100,00 m über Grund überschritten werden, unterliegt das Bauvorhaben der<br />
luftrechtlichen Zustimmungspflicht gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG. Die Stellungnahme der Deutschen<br />
Flugsicherung (DFS) ist von der Luftfahrtbehörde einzuholen. Diese Zustimmung würde nur mit der<br />
Auflage einer Tages- und Nachtkennzeichnung entsprechend der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen sowie einer amtlichen<br />
Vermessung für die Veröffentlichung in den fliegerischen Unterlagen und Karten versehen sein.<br />
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass ab einer Höhe von mehr als 150 m über Grund aus Sicht der<br />
zivilen Luftfahrtbehörde nur die Blattspitzenbefeuerung die geeignetste Hinderniskennzeichnung<br />
ist. Bei Verwendung von Gefahrenfeuer bzw. Feuer W, rot bleibt ein nicht unerheblicher Teil des<br />
Hindernisses unbeleuchtet. Falls der Vorhabenträger alternativ die Kennzeichnung durch<br />
Gefahrenfeuer bzw. Feuer W, rot wählt, wird dem hiermit zugestimmt.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; im Zuge anschließender<br />
ordnungsrechtlicher Verfahren sollten sie entsprechend Berücksichtigung finden. Der<br />
Bauherr wird hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />
Innenministerium des Landes S-H, Landespolizeiamt<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 02-01-2013<br />
Die geplante WEA (Koordinaten: Rechtswert 3493004, Hochwert 6007552) hat ausreichend<br />
Abstand zu unseren Richtfunktrassen. Beeinflussungen sind von daher nicht zu erwarten.<br />
Von unserer Seite bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
12
Wehrbereichsverwaltung Nord<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 11-01-2013<br />
Durch die im Betreff aufgeführten Planungen werden Belange der Bundeswehr berührt.<br />
Die luftfahrtrechtlichen Bewertungen des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich für<br />
das Gebiet „nördlich der K 56, östlich der Gemeindegrenze Hellschen-Hersingsand-Unterschaar<br />
und westlich der L 156"sind abgeschlossen. Die Anlagen wurden mit einer Höhe von 130 m über<br />
Grund geprüft.<br />
Bis zu einer Bauhöhe von 130 m über Grund bestehen seitens der militärischen Flugsicherung/-<br />
sicherheit keine Bedenken.<br />
Luftfahrthindernisse mit Bauhöhen von mehr als 100 Meter über Grund sind - sofern geprüft und<br />
für zulässig befunden - gem. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von<br />
Luftfahrthindernissen (Nachrichten für Luftfahrer — Teil I Nr. 143/07 <strong>vom</strong> 24.05.2007)<br />
kennzeichnungspflichtig. Hierzu ist auch die Beteiligung der zivilen Luftfahrtbehörden des Landes<br />
Schleswig-Holstein erforderlich.<br />
Die Anlagen sind als Luftfahrthindernisse mit konkreten Bauhöhen und Standortangaben in den<br />
militärischen Tiefflugkarten zu veröffentlichen.<br />
An den nachfolgenden Verfahren ist die Wehrbereichsverwaltung Nord, Hans-Böckler-Allee 16,<br />
30173 Hannover, als militärische Luftfahrtbehörde zu beteiligen.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; im Zuge anschließender<br />
ordnungsrechtlicher Verfahren sollten sie entsprechend Berücksichtigung finden. Der<br />
Vorhabenträger wird hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />
IHK Flensburg<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 17-12-2012<br />
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde<br />
Süderdeich, wie oben beschrieben, gibt es von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu<br />
Flensburg, Geschäftsstelle Dithmarschen, keine Bedenken und Anregungen.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Schleswig-Holstein Netz AG<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 13-12-2012<br />
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10. Dezember 2012 teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits<br />
keine Bedenken gegen die Aufstellung des oben genannten vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes bestehen.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
13
Wasserverband Norderdithmarschen<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 13-12-2012<br />
Vom Inhalt des obigen Schreibens der Gemeinde Süderdeich haben wir Kenntnis genommen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass Feuerlöscheinrichtungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des<br />
Wasserverbandes Norderdithmarschen fallen, sondern Aufgabe der Gemeinde Süderdeich sind.<br />
Für das geplante Gebiet kann nicht sichergestellt werden, dass Hydranten in ausreichendem<br />
Umfang vorhanden sind. Zusätzliche Hydranten sind nicht vorgesehen.<br />
Wir erklären, dass wir zu dem hier vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich keine weiteren Anregungen oder Bedenken haben. Dies<br />
gilt auch für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
DHSV Dithmarschen<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 10-01-2013<br />
Der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und der ihm angeschlossene Sielverband<br />
Süderdeich (28) stimmen den o.g. Plänen grundsätzlich zu.<br />
Wir verweisen hiermit auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 03.11.2011 und 10.02.2012.<br />
Die Angaben bezüglich der Kompensationsmaßnahme (10.02.2012) wurden in der Begründung<br />
der jetzigen Unterlagen (Pkt. 6.4.4, Seite 29) neu überarbeitet.<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 03-11-2011:<br />
Der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und der ihm angeschlossene Sielverband<br />
Süderdeich (28) haben gegen den vorgenannten Plan keine Bedenken, wenn nachstehende<br />
Auflagen eingehalten werden:<br />
1. Beachtung der Satzung des zuständigen Sielverbandes, besonders des § 5.<br />
Verbandsanlagen werden durch diese Maßnahme nicht direkt betroffen.Die<br />
Vorfluteranlagen sind noch nicht endgültig ausgebaut, d.h. die Böschungen müssten<br />
z.T.erheblich abgeflacht werden. Dieses muss als Sicherheitszuschlag für die Geh-und<br />
Fahrrechte (Unterhaltungsstreifen) mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde ist ein<br />
Abstand von >20,0 m von der Böschungsoberkante des Vorfluters (gemessen bis<br />
Fundamentkante bzw. Böschungsfuß des aufgeschütteten Fundamentes) einzuhalten.<br />
Sollten bestehende Verbandsanlagen geändert oder berührt werden, so bedarf es der<br />
Durchführung eines förmlichen Planänderungsverfahrens entsprechend der Satzung des<br />
betroffenen Sielverbandes.<br />
2.Die Planung und Ausführung der erforderlichen Maßnahme zur Einleitung des<br />
Oberflächenwassers und geklärter Abwässer hat im Einvernehmen mit dem<br />
zuständigen Sielverband zu erfolgen.<br />
Für den Fall, dass die infolge der Bebauung erhöhten Abflussspenden aus Oberflächen- und<br />
Abwasser die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verbandsanlagen überschreiten, weise ich im<br />
14
Vorwege darauf hin, dass die planerischen und baulichen Maßnahmen an den Verbandsanlagen<br />
zu Lasten der betroffenen Stadt bzw. Gemeinde gehen.<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 10-02-2012:<br />
Der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und der ihm angeschlossene Sielverband<br />
Süderdeich (28) haben stimmen den o.g. Plänen grundsätzlich zu.<br />
Wir verweisen hiermit auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 03.11.2011.<br />
Außerdem verweisen wir bezüglich der Kompensationsmaßnahme (Ziffer 4 im Umwelt-bericht)<br />
darauf, dass mit dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen eine andere Fassung<br />
abgesprochen wurde. Im abgestimmten Umweltbericht ergibt sich eine Beteiligung an Maßnahmen<br />
des DHSV am Warwerorter Kanal mit einem Betrag von 23.185 € (s. Anlage). Die im übersandten<br />
Bericht errechneten Ausgleichsflächen von 2,15 ha können <strong>vom</strong> DHSV nicht bereitgestellt<br />
werden.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
E.ON Netz GmbH<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 13-12-2012<br />
Das geplante Erdkabel zur Einspeisung des erzeugten Stromes kreuzt unsere obige<br />
Hochspannungsfreileitung. Unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 07. März 2012 behält weiterhin ihre<br />
Gültigkeit. Wir bitten Sie, uns am Verfahren weiterhin zu beteiligen.<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 07-03-2012:<br />
Das geplante Erdkabel zur Einspeisung des erzeugten Stromes kreuzt unsere obige<br />
Hochspannungsfreileitung. Die Breite des Freileitungsschutzbereiches für die 110-kV-Leitung<br />
beträgt max. 50,0 m, d. h. jeweils 25,0 m von der Leitungsachse (Verbindungslinie der Mastmitten)<br />
nach beiden Seiten.<br />
Soweit die Arbeiten im Schutzbereich der Hochspannungsfreileitung ausgeführt werden, ist der<br />
nach DIN VDE 0105-100 vorgeschriebene Mindestabstand beim Arbeiten in der Nähe unter<br />
Spannung stehender Teile einzuhalten. Gegebenenfalls sind die max. Arbeitshöhen mit uns im<br />
Detail abzustimmen.<br />
Abgrabungen an den Maststandorten dürfen nicht vorgenommen werden. Sollten innerhalb eines<br />
Sicherheitsabstandes von 10,0 m um einen Maststandort Abgrabungsarbeiten erforderlich werden,<br />
so sind diese mit uns im Detail abzustimmen.<br />
Aufschüttungen, Dämme, Erdwälle etc. oder Zwischenlagerungen dürfen innerhalb des<br />
Schutzbereiches der Hochspannungsfreileitung nur bis zu der von uns zugelassenen Niveauhöhe<br />
vorgenommen werden, da andernfalls Lebensgefahr besteht.<br />
Am Verfahren bitten wir uns weiterhin zu beteiligen.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger mitgeteilt werden.<br />
15
Handwerkskammer Flensburg<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 08-02-2013<br />
Wir haben die Pläne eingesehen. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH<br />
mit Schreiben <strong>vom</strong> 07-02-2013<br />
Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher gelange wird erforderlich, da der Entwurf des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 gegenüber der ursprünglichen Vorlage geändert<br />
wurde. Die Änderung bezieht sich dahingehend, dass die neu zu errichtende Windenergieanlage<br />
nunmehr mit einer Gesamthöhe von max. 130 m statt wie ursprünglich vorgesehen von 100 m<br />
geplant ist.<br />
Das ausgewiesene Plangebiet liegt ca. 200 m abseits der von mir verwalteten Straßen des<br />
überörtlichen Verkehrs. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die<br />
Gemeindestraße „Hellschener Chaussee".<br />
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 und die öffentliche Auslegung habe ich keine<br />
Bedenken, wenn folgender Punkt berücksichtigt wird:<br />
Sollten aufgrund des Schwerlastverkehrs Verbreiterungen von Einmündungen von<br />
Gemeindestraßen und Zufahrten in Straßen des überörtlichen Verkehrs erforderlich werden,<br />
dürfen diese Arbeiten nur im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr<br />
Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe erfolgen. Hierzu sind rechtzeitig vor Beginn<br />
der Arbeiten die entsprechenden Ausführungspläne der Niederlassung Itzehoe zur Genehmigung<br />
vorzulegen.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs. Eine<br />
zusätzliche Stellungnahme in straßenbaulicher Hinsicht durch das Ministerium für Wissenschaft,<br />
Wirtschaft und Verkehr erfolgt nicht.<br />
Ich weise jedoch noch darauf hin, dass im Genehmigungsverfahren die Luftfahrtsbehörde zu<br />
beteiligen ist. Für geplanten Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 m über Grund ist die<br />
Zustimmung der Luftfahrtbehörde nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) erforderlich ist, die in der<br />
Regel mit der Auflage einer Tages- und Nachtkennzeichnung sowie der Veröffentlichung als<br />
Lufthindernis verbunden ist. Die Beteiligung der Deutschen Flugsicherung erfolgt direkt durch die<br />
Luftfahrtbehörde.<br />
Abwägung:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die Luftfahrtbehörde wurde am<br />
Aufstellungsverfahren beteiligt.<br />
16
Stadt <strong>Wesselburen</strong><br />
mit Vermerk <strong>vom</strong> 20-12-2012<br />
Keine Bedenken<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Gemeinde Hellschen-Heringsand-Unterschaar<br />
mit Vermerk <strong>vom</strong> 08-01-2013<br />
Keine Bedenken/Anregungen<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Gemeinde Norddeich<br />
mit Vermerk <strong>vom</strong> 11-12-2012<br />
Keine Bedenken/Anregungen<br />
Abwägung:<br />
Entfällt<br />
Gemeinde Reinsbüttel<br />
mit Vermerk <strong>vom</strong> 11-12-2012<br />
Zur Kenntnis genommen.<br />
Solange Nachtbefeuerung befürworten wir keine Anlagen über 100 m.<br />
Abwägung:<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
STELLUNGNAHME UND BESCHLUSSEMPFEHLUNG ZU IM RAHMEN<br />
DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG EINGEGANGENEN HINWEISEN<br />
Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden keine Hinweise vorgetragen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,<br />
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung den<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Süderdeich für das Gebiet<br />
„nördlich der K 56, östlich der Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-Unterschaar und<br />
17
westlich der L 156“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als<br />
Satzung.<br />
3. Die Begründung wird gebilligt.<br />
4. Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die<br />
Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der<br />
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender<br />
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt<br />
werden kann.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen.<br />
Zu TOP 6)<br />
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />
Süderdeich für das Gebiet "nördlich der K 56, östlich der<br />
Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-Unterschaar und westlich<br />
der L 156"<br />
hier: Ergänzung der Planzeichnung<br />
Die Gemeindevertreter York Wollatz und Matthias Kühl-Hansen sind gemäß § 22 GO<br />
befangen und zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.<br />
Die Gemeindevertretung hat in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 12.11.12 die 5. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderdeich für das Gebiet „nördlich der K 56,<br />
östlich der Gemeindegrenze Hellschen-Heringsand-Unterschaar und westlich der L 156“<br />
beschlossen. Mit Erlass <strong>vom</strong> 08.02.13 hat das Innenministerium die Genehmigung der 5.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt. Die Genehmigung wurde allerdings mit<br />
folgender Auflage versehen:<br />
„Mit der Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit der Zusatznutzung „Errichtung<br />
von Windkraftanlagen“ ist die bauplanungsrechtliche Absicherung einer Repowering-<br />
Maßnahme geplant. Um dies zu verdeutlichen, ist in der Planzeichnung die<br />
Zweckbestimmung entsprechend um den Begriff Repowering zu ergänzen.“<br />
Die Planzeichnung soll entsprechend der erteilten Auflage ergänzt werden. Die<br />
erforderliche Ergänzung in der Planzeichnung ist von der Gemeindevertretung zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />
Süderdeich wurde durch das Innenministerium am 08.02.13 mit einer Auflage genehmigt.<br />
Um die Auflage zu erfüllen, beschließt die Gemeindevertretung, die am 12.11.12<br />
beschlossene Planzeichnung zu ändern und in der Planzeichnung die Zweckbestimmung<br />
um den Begriff „Repowering“ zu ergänzen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen.<br />
Die Gemeindevertreter Wollatz und Kühl-Hansen betreten den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
18
Zu TOP 7)<br />
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />
Süderdeich für das Gebiet "südlich der Straße Bojekammer,<br />
westlich der L 153, nördlich der Gemeindegrenze Reinsbüttel<br />
(Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />
Claussen und York Wollatz erklären sich zu den Tagesordnungspunkten 7) und 8) gemäß<br />
§ 22 GO für befangen und verlassen den <strong>Sitzung</strong>sraum.<br />
Bürgermeister Langhinrichs übergibt den Vorsitz an seinen Stellvertreter und bittet Herrn<br />
Schmidt den vorliegenden Sachverhalt zu erläutern.<br />
Der Ministerpräsident in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde hat die<br />
Teilfortschreibung der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsflächen für die<br />
Windenergienutzung festgestellt. Nach dem Ergebnis der Teilfortschreibung des<br />
Regionalplanes für den Planungsraum IV (Kreise Dithmarschen und Steinburg) ist<br />
festzuhalten, dass auch Flächen im Gemeindegebiet berücksichtigt wurden. Um<br />
Planungen, hier: die Errichtung von Windkraftanlagen, umsetzen zu können, sind die im<br />
Regionalplan berücksichtigten Flächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde<br />
aufzunehmen. Dies soll durch die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgen.<br />
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zum<br />
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8) erfolgen.<br />
Anhand eines Lageplanes verdeutlicht Herr Schmidt den vorliegenden Sachverhalt und<br />
weist auf die zeitlichen Vorgaben hin.<br />
Auf Nachfrage erklärt Herr Schmidt, dass nach derzeitigem Planungsstand drei neue<br />
Windenergieanlagen errichtet werden können. Sollte ein Rückbau der vorhandenen<br />
Altanlagen erfolgen, bestünde die Möglichkeit fünf Windkraftanlagen zu errichten.<br />
Beschluss:<br />
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Süderdeich wird die<br />
6. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „südlich der Straße Bojekammer,<br />
westlich der L 153, nördlich der Gemeindegrenze Reinsbüttel (Karkenweg) und<br />
östlich der Bahnhofstraße“ folgende Änderung vorsieht:<br />
Ausweisung von Windeignungsflächen.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Dirks, Heide, mit der<br />
Erstellung des erforderlichen Umweltberichtes das Büro GFN – Gesellschaft für<br />
Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH – beauftragt werden. Mit der<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
wird die Verwaltung beauftragt.<br />
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin<br />
erfolgen.<br />
19
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele<br />
und Zecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in öffentlicher <strong>Sitzung</strong><br />
durchgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltung.<br />
Zu TOP 8)<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der<br />
Gemeinde Süderdeich für das Gebiet "südlich der Straße<br />
Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der Gemeindegrenze<br />
Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße"<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />
Claussen und York Wollatz sind gemäß § 22 GO befangen und zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt nicht anwesend.<br />
Nach dem Ergebnis der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV<br />
ist festzuhalten, dass auch in der Gemeinde Süderdeich Eignungsflächen für die<br />
Windenergienutzung berücksichtigt worden sind. Um diese Flächen zu sichern, soll ein<br />
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel ist die<br />
städtebauliche Ordnung des Windeignungsgebietes. Mit der Ausarbeitung der<br />
entsprechenden Pläne sollte das Planungsbüro Dirks in Heide beauftragt werden.<br />
Beschluss:<br />
1. Für das Gebiet „südlich der Straße Bojekammer, westlich der L 153, nördlich der<br />
Gemeindegrenze Reinsbüttel (Karkenweg) und östlich der Bahnhofstraße“ wird ein<br />
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel<br />
verfolgt:<br />
Städtebauliche Ordnung des Windeignungsgebietes.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Planungsbüro Dirks, Heide, und mit der<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
die Verwaltung beauftragt.<br />
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird in einem Scoping-<br />
Termin erfolgen.<br />
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in öffentlicher<br />
<strong>Sitzung</strong> durchgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltung.<br />
Bürgermeister Langhinrichs sowie die Gemeindevertreter Klaus-H. Meister, Fritz Kühl<br />
Claussen und York Wollatz betreten den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
20
Zu TOP 9)<br />
Mitteilungen, Anfragen, Eingaben<br />
1. Gemeindevertreter Hinz erkundigt sich nach dem geplanten Baumschnitt im<br />
„Schwarzen Weg“.<br />
Zunächst wurden die Bäume markiert. Es ist geplant, die Einwohnerinnen und<br />
Einwohner über den geplanten Baumschnitt zu informieren, so dass jeder die<br />
Möglichkeit hat, Holz zu bekommen. Die Bäume inkl. Sprock sollen möglichst gegen<br />
eine Schutzgebühr abgegeben werden, welche nach ordnungsgemäßer Beseitigung<br />
erstattet werden soll.<br />
2. Bürgermeister Langhinrichs berichtet über folgende Angelegenheiten:<br />
Ein Termin für die Aktion „saubere Landschaft“ soll kurzfristig abgesprochen<br />
werden.<br />
• Es wurde angedacht, im Zuge der Sanierung der Bahnübergänge<br />
Rohrleitungen für die Löschwasserversorgung jenseits der Bahnlinie zu<br />
verlegen, allerdings wegen des teuren und bürokratischen Verfahrens<br />
verworfen.<br />
Von der Gemeinde Strübbel wird eine 110kV-Leitung über Reinsbüttel nach<br />
Heide als Ersatz auf gleicher Trasse neu gebaut. Bürgermeister Langhinrichs<br />
hat angeregt, die Trasse bei dieser Gelegenheit um die Fläche des<br />
zukünftigen Bürgerwindparks herumzuführen.<br />
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat ein neues Beteiligungsangebot<br />
gemacht. Die Thematik sollte im Finanzausschuss beraten werden.<br />
Bisher liegt keine Rückmeldung vor, ob Einwendungen gegen die<br />
Erweiterung der Hähnchenmastanlage erhoben wurden.<br />
Am 19.03.2013, 14.00 Uhr, hat das mariCube eingeladen, die Firma Evers<br />
Druck in Meldorf zu besichtigen.<br />
Für den Tagesordnungspunkt 10) liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im<br />
Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 der GO vor.<br />
Bürgermeister Langhinrichs beantragt, über den Tagesordnungspunkte 10) unter<br />
Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten und zu entscheiden.<br />
Weiterhin beantragt er, im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl und die damit<br />
verbundene zukünftige Zusammensetzung der Gemeindevertretung, die Teilnahme von<br />
Herrn Luttropp an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />
Ende der <strong>Sitzung</strong>: 21:15 Uhr<br />
Vorsitzender:<br />
Schriftführerin:<br />
Christian Langhinrichs<br />
Anja Meister<br />
21