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12.06.2013 - Stadt Leun

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Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig (7 Ja-Stimmen)<br />

11. Stellungnahme: Hessen Archäologie, Wiesbaden vom 03.06.2013<br />

(siehe Anlage 11)<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

folgende Beschlussfassung:<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig (7 Ja-Stimmen)<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgende<br />

Beschlussfassung:<br />

1. Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten<br />

Anregungen und Hinweise werden als Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> beschlossen.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Hollergewann“<br />

gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

3. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung<br />

tritt der Bebauungsplan in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig (7 Ja-Stimmen)

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