AWV Aktuell, Ausgabe 02/2013
AWV Aktuell, Ausgabe 02/2013
AWV Aktuell, Ausgabe 02/2013
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong><br />
<strong>AWV</strong> Aus- und Weiterbildungszentrum Verkehrsgewerbe Leipzig GmbH <strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2013</strong><br />
Die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens – Auswirkungen auf das Betriebskonzept<br />
Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters<br />
Berufliche Perspektive bei der Eisenbahn<br />
Seminar „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“<br />
Mit uns sind Sie immer auf der richtigen Schiene
<strong>Aktuell</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Leiter/in Marketing/Vertrieb<br />
Die <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH betreibt ein Schulungsunternehmen mit überregionaler Bedeutung im<br />
Bereich der Eisenbahn.<br />
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Leiter/in Marketing /Vertrieb.<br />
Ihr Profil:<br />
Voraussetzung:<br />
- ein abgeschlossenes fachbezogenes Hochschulstudium<br />
- mehrere Jahre Berufserfahrung im Bereich Marketing/Vertrieb<br />
- PKW-Führerschein<br />
- Bereitschaft zur Reisetätigkeit<br />
Wünschenswert:<br />
- Kenntnisse im Bereich des Eisenbahnwesens<br />
- Erfahrung in einer Lehrtätigkeit<br />
Ihre Aufgaben:<br />
- Koordination der Marketingaktivitäten für unsere Schulungseinrichtungen, unsere<br />
Fachschulen und unser Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
- Kontakt- und Kundendatenpflege zu Maschinenbauunternehmen/ Eisenbahnverkehrsunternehmen/<br />
Werkstätten von Eisenbahnunternehmen<br />
- Beobachtung des Marktes für Aus- und Weiterbildung für Eisenbahnfachpersonal und Techniker<br />
- Kundenbesuche zur Akquirierung von Teilnehmern und Unternehmen<br />
- Übernahme von Lehrtätigkeit<br />
- Qualifizierte Abfrage des gesamten zukünftigen Schulungsbedarfs im Bereich der<br />
Eisenbahnunternehmen; Neukundengewinnung<br />
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an<br />
info@awv-leipzig.de unter dem Stichwort „Leiter/in Marketing/Vertrieb“.<br />
Vierackerwiesen 4 • 04179 Leipzig • Ansprechpartner: Frau Metzler<br />
Tel.: 0341 2414-110 • Fax: 0341 2414-299<br />
info@awv-leipzig.de • www.awv-leipzig.de<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
<strong>Aktuell</strong>es<br />
Informationen zu den Fachschulen für Technik des Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.<br />
Udo Heyder 4<br />
Bahnbetrieb<br />
Die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens – Auswirkungen auf das Betriebskonzept<br />
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin 6<br />
Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters<br />
Dr.-Ing. Carsten Hein 8<br />
Umsetzung der ECM und CSM Anforderung zur Erfüllung der EU Verordnungen und des AEG<br />
Dipl. -Ing. Thomas Hanusch 11<br />
Fahrzeugtechnik<br />
Seminar „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“<br />
Prof. Dr. -Ing. habil. Günter Wöhl 16<br />
Artikelserie „Einsatz von Wagenprüfern“<br />
Ing.-Päd. Thomas Claus 17<br />
Sonstiges<br />
Berufliche Perspektive bei der Eisenbahn<br />
Udo Heyder, Hellen Nisar 18<br />
Seminare <strong>2013</strong><br />
Überblick 20<br />
<strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong><br />
Zeitschrift für Eisenbahner der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.<br />
Schriftleitung<br />
Rechtsanwalt Hans-Dietrich Mewes<br />
Prof. Dr.-Ing. habil. Horst Krampe<br />
Telefon: 0341 2414-0; Telefax: 0341 2414-299<br />
Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig<br />
Erscheinungsweise<br />
Die <strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong> erscheint quartalsweise.<br />
Herausgeber<br />
<strong>AWV</strong> Aus- und Weiterbildungszentrum Verkehrsgewerbe<br />
Leipzig GmbH<br />
Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig<br />
Urheberrechte<br />
Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind<br />
urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die veröffentlichten<br />
Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn<br />
diese sind geschützt, soweit sie von der Schriftleitung erarbeitet<br />
oder redigiert worden sind. Kein Teil dieser Zeitschrift<br />
darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes<br />
ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner<br />
Form (Fotokopie, Mikrofilm oder anderer Verfahren)<br />
reproduziert werden.<br />
2/<strong>2013</strong><br />
3
<strong>Aktuell</strong><br />
<strong>Aktuell</strong>es<br />
Informationen zu den Fachschulen für Technik des Eisenbahnweiterbildungsverein<br />
Leipzig e.V.<br />
Fachrichtung Mechatronik<br />
Udo Heyder, Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.<br />
Fachschule für Technik,<br />
Fachrichtung Mechatronik,<br />
des Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.,<br />
Staatlich anerkannte Ersatzschule,<br />
09111 Chemnitz, Annaberger Straße 73.<br />
www.techniker-chemnitz.de<br />
Mittlerweile bieten wir seit 10 Jahren die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker für Mechatronik“<br />
an, welche 130 Fachschüler bisher erfolgreich absolvierten.<br />
Am 26.08.<strong>2013</strong> beginnt nunmehr der 10. Ausbildungsgang. Künftig werden wir auch eine Teilzeitausbildung<br />
anbieten, diese erstreckt sich über vier Jahre. Näheres hierzu erfahren Sie auf unserer Webseite.<br />
Fachrichtung Bautechnik<br />
Eisenbahnfachschule für Technik,<br />
Fachrichtung Bautechnik,<br />
des Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.,<br />
Staatlich genehmigte Ersatzschule,<br />
Gutenbergstr. 10, 04178 Leipzig.<br />
www.techniker-leipzig.de<br />
Wir bieten zusätzlich die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker für Bautechnik“ mit dem Schwerpunkt<br />
Verkehrswegebau an. Der erste Ausbildungsgang beginnt am 26.08.<strong>2013</strong>. Gegenwärtig arbeiten wir<br />
am Aufbau eines geeigneten Netzwerkes um die Fachschule (Firmen, HTWK Leipzig u.ä.).<br />
Für nähere Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Herr Heyder, Telefon 0341 2414-115, heyder@awv-leipzig.de<br />
4<br />
2/<strong>2013</strong>
<strong>Aktuell</strong>es<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
Sonderseminare der Fachschule für Technik <strong>2013</strong><br />
Seminar Reglungstechnik (04.07. — 06.07.<strong>2013</strong>)<br />
Jeweils Do + Fr 16:00 — 20:00 Uhr, Sa 08:00 — 16:00 Uhr, Kosten: 360,00€<br />
Ermittlung von Reglereinstellwerten mittels Simulation, Auswerten von Reglungsverhalten<br />
Teilnehmer: Einrichter und Instandhalter, die Reglungstechnik betreuen<br />
Seminar Vertiefung Speicherprogrammierbare Steuerungs-Technik (05.08. — 09.08.<strong>2013</strong>)<br />
Jeweils Mo — Fr 08:00 — 16:00 Uhr, Kosten: 900,00€<br />
Auffrischung, Mehrbit- und Analogverarbeitung, Datenbausteine, Servicebausteine,<br />
Beispielanwendungen<br />
Teilnehmer: Servicepersonal, Instandhalter mit Kenntnissen der SPS-Technik<br />
Grundlagen Elektrotechnik (12.08. — 16.08.<strong>2013</strong>)<br />
Grundlagen Mathematik/Physik (19.08. — 23.08.<strong>2013</strong>)<br />
Grundlagen CAD (5 Tage, Termin nach Vereinbarung, 1.250,00€)<br />
Vertiefung CAD (5 Tage, Termin nach Vereinbarung, 1.250,00€)<br />
Ausbildung Fachkraft Elektrotechnik<br />
Inhouse-Schulungen<br />
In 2 Jahren zur anerkannten Fachkraft im mittleren Management. Mit dem Erreichen des Lernzieles werden alle<br />
Voraussetzungen zur unmittelbaren Übernahme und Einsatzfähigkeit in eine Beschäftigung geschaffen.<br />
Unsere Fachschulen bilden Sie aus zum/zur<br />
Teilzeitausbildung<br />
in<br />
Vorbereitung!<br />
Staatlich geprüften Techniker/in für Mechatronik<br />
Die Fachschule für Technik - Fachrichtung Mechatronik<br />
Ausbildungsort: Chemnitz │Beginn: 26.08.<strong>2013</strong><br />
fortbildung@techniker-chemnitz.de │ www.techniker-chemnitz.de<br />
Staatlich geprüften Techniker/in für Bautechnik<br />
Die Fachschule für Technik - Fachrichtung Bautechnik<br />
Ausbildungsort: Leipzig │Beginn: 26.08.<strong>2013</strong><br />
fortbildung@techniker-leipzig.de │ www.techniker-leipzig.de<br />
Kontakt und Beratung:<br />
Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V., Vierackerwiesen 4 • 04179 Leipzig, Telefon: 0341 2414-115 • Fax: 0341 2414-299<br />
2/<strong>2013</strong><br />
5
<strong>Aktuell</strong><br />
Bahnbetrieb<br />
Die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens – Auswirkungen auf das Betriebskonzept<br />
(Vortrag zum <strong>AWV</strong>-Weiterbildungsseminar für Eisenbahnbetriebsleiter am 09.11.2012 in Leipzig)<br />
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin<br />
Einordnung und Bedeutung des Projektes<br />
Einbindung in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz<br />
Ein zusammenwachsendes Europa ist eines der bedeutendsten<br />
von einem breiten Konsens getragenen gesellschaftspolitischen<br />
Ziele der Gegenwart. Einer der wichtigsten<br />
Eckpfeiler zum Erreichen dieser Zielstellung ist<br />
die langfristige Sicherung einer daran ausgerichteten<br />
Sicherung der Mobilität. Somit ist eine europäisch geprägte<br />
Verkehrssystementwicklung, die auch weiterhin<br />
die nationalen und regionalen Belange angemessen<br />
berücksichtigt, unabdingbar (Bild 1). Die umfassende<br />
Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens schließt eine<br />
Lücke von ca. 30 km zwischen Kornwestheim/Zuffenhausen<br />
und Wendlingen (Bild 2) im europäischen Netz<br />
der Eisenbahn auf der Magistrale „Paris-Wien-Bratislava/Budapest“<br />
und im Nordwestkorridor „Brüssel/<br />
Amsterdam/Ruhrgebiet-Köln-Rhein/Main-Mannheim-<br />
München-Brenner-<br />
Verona“.<br />
Der neu zu bauende<br />
Durchgangsbahnhof<br />
ersetzt den bestehenden<br />
Kopfbahnhof,<br />
wird in seiner<br />
Lage ausgehend von<br />
den einzubindenden<br />
Strecken angepasst,<br />
in Tieflage ausgeführt,<br />
so dass die<br />
derzeit für die<br />
Gleisanlagen benötigten<br />
Flächen im<br />
Innenstadtbereich<br />
für die Stadtentwikklung<br />
nutzbar werden<br />
und bildet<br />
damit einen Kernbereich<br />
bei der Umgestaltung<br />
des Bahnknotens.<br />
Der Knotenumbau<br />
umfasst<br />
insgesamt ca. 60 km<br />
S t r e c k e n l ä n g e ,<br />
wobei der Anteil der<br />
Hochgeschwindigkeitsstrecke ca. 30 km beträgt. 33 km<br />
der Strecken verlaufen in Tunnellage. Unter Berücksichtigung<br />
der an-spruchsvollen geografisch-en Lage sind<br />
darüber hinaus 18 Brücken vorgesehen. Durch die gestalterische<br />
Neuausrichtung wird eine durchgängige Strekkengeschwindigkeit<br />
von 160 km/h bzw. 250 km/h jeweils<br />
bis unmittelbar zum neuen Hauptbahnhof sowie eine flexible<br />
Betriebsgestaltung ermöglicht.<br />
Betriebskonzept<br />
Neben dem weiteren gezielten Ausbau des europäischen<br />
und nationalen Hochgeschwindigkeitsnetzes liegen der<br />
Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens auch die<br />
Zielstellungen<br />
• Bereitstellung von ca. 100 ha Flächen zur Stadt- und<br />
Raumentwicklung im Zentrum der Landeshauptstadt<br />
Stuttgart,<br />
• zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für den Regional-<br />
und Nahverkehr insbesondere einschließlich verbesserter<br />
Anbindung der Region südlich von Stuttgart<br />
(mit über 500.000 Einwohnern) zu eröffnen,<br />
• den Stuttgarter Hbf. als zentralen Verkehrsknotenpunkt<br />
im Stadtzentrum zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten<br />
insbesondere des öffentlichen Verkehrs<br />
weiter auszubauen,<br />
• direkte Anbindung des Landesflughafens Stuttgart und<br />
der neuen Landesmesse an das regionale und Hochgeschwindigkeitsnetz<br />
der Bahn sowie<br />
• mittelfristige Möglichkeiten zur Verbesserung der südlichen<br />
Fernverkehrsanbindung in Richtung Zürich zugrunde.<br />
Dementsprechend ist das neue Betriebskonzept für den<br />
umgebauten Bahnknoten durch eine stärkere Entmi-<br />
6<br />
2/<strong>2013</strong>
Bahnbetrieb<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
Lückenschluss durch Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens<br />
schung der Verkehre (z.B. frühere Abtren-nung der<br />
nördlichen S-Bahngleise), einer Entflechtung an Behinderungspunkten<br />
(z.B. sich überschneidende Ein- und<br />
Ausfahrten im Kopfbahnhof), der Verminderung betrieblich<br />
bedingter Haltezeiten (Wegfall des im Kopfbahnhof<br />
notwendigen Fahrtrichtungswechsels), einer Erhöhung<br />
der Strecken — sowie der Einfahr- und Ausfahrgeschwindigkeiten<br />
(z.B. situationsabhängig zwischen 60 km/h<br />
und 100 km/h wählbar), einer Durchbindung insbesondere<br />
von Linien des Nah- und Regionalverkehrs (z.B.<br />
Heilbronn-Horb), der Schaffung neuer Direktverbindungen<br />
sowie der Erschließung neuer<br />
Zugangspunkte (z.B. neue S-Bahnstation<br />
Mittnachtstraße) und Verknüpfung<br />
mit anderen Verkehrsträgern (z.B. mit<br />
Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie,<br />
direkte Anbindung von Tübingen und<br />
ICE-Anbindung an den Flughafen)<br />
gekennzeichnet. Das in den letzten<br />
Jahren sehr erfolgreich umgesetzte<br />
Konzept der Durchmesserlinien im<br />
Bereich der Stadt- und S-Bahn mit dem<br />
Suttgarter Hbf als zentralem zentrumsnahen<br />
Verknüpfungspunkt findet<br />
mit der geplanten Umgestaltung des<br />
Bahnknotens eine konsequente zukunftsorientierte<br />
und folgerichtige<br />
Fortsetzung für den Eisenbahn-Regional-<br />
und Fernverkehr (Bild 3).<br />
schlechtere Lösungen. Die mit der geplanten<br />
Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens<br />
erreichbare betriebliche Flexibilität<br />
und Anpassbarkeit an sich künftig<br />
möglicherweise verändernde Verkehrsströme,<br />
einschließlich integrativer Verknüpfung<br />
mit dem Stuttgarter Flughafen<br />
sowie der konzeptionellen Einbin-dung in<br />
das kommunale und regionale Verkehrskonzept<br />
in Form leistungsfähiger Durchmesserlinien<br />
ist mit den bislang diskutierten<br />
Alternativen nicht realisierbar. Abgesehen<br />
von den fachlichen Aspekten und den<br />
im mehrheitlichen politischen Konsens<br />
erarbeiteten Rahmenbedingungen<br />
zeigen auch die Ergebnisse der<br />
Volksabstimmung am 27.03.1984 in Baden-Württemberg,<br />
bei der sich 58,9 % der Baden-Württemberger<br />
Bevölkerung (gültige Stimmen) und 52,9% der Stuttgarter<br />
Bevölkerung (gültige Stimmen) für das Bahnprojekt<br />
aussprachen, dass die Verwirklichung der definierten<br />
Zielstellungen mit dem Bahnprojekt „Baden-Württemberg<br />
21“ und der darin integrierten Umgestaltung des<br />
Stuttgarter Bahnknotens in der Bürgerschaft von breiter<br />
Zustimmung getragen wird.<br />
Alternativen?<br />
Auch wenn dies in der Öffentlichkeit<br />
mitunter mit großem Nachdruck<br />
anders suggeriert wird, erweisen sich vermeintliche<br />
Alternativen bei genauerer fachlicher Betrachtung und<br />
Berücksichtigung der dem Projekt zugrunde liegenden<br />
Zielstellungen in der Realität als nicht umsetzbare oder<br />
im Hinblick auf die verfolgten Zielstellungen signifikant<br />
Konzeptioneller Systemgedanke – Durchbindung von Linien<br />
(Für weitere Informationen s.a. Martin, Ullrich: Stuttgart<br />
21 – Großprojekt europäischer Dimension. In: Deine<br />
Bahn 7/2009, Seiten 6 - 13)<br />
2/<strong>2013</strong><br />
7
<strong>Aktuell</strong><br />
Bahnbetrieb<br />
Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters<br />
Dr.-Ing. Carsten Hein<br />
Einleitung<br />
Im November 2012 wurde im Rahmen der in Hamburg durchgeführten<br />
<strong>AWV</strong>-Fachtagung für Eisenbahnbetriebsleiter das<br />
Thema „Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten<br />
des Eisenbahnbetriebsleiters“ vorgetragen und ausführlich<br />
diskutiert. Es wurde im Einzelnen auf die Nachweisführung<br />
für die Beantragung der Sicherheitsbescheinigung eingegangen.<br />
Die wichtigsten Inhalte des Vortrages werden nachfolgend<br />
dargestellt.<br />
Systematische Organisation<br />
Der Gesetzgeber lässt den Eisenbahnen die Möglichkeit, die<br />
systematische Organisation in vereinfachter Form zu gestalten<br />
und sie den Aufsichtsbehörden nur in Form von „Aufzeichnungen“<br />
gem. § 4 Abs. 4, AEG nachzuweisen. Dies gilt<br />
nur für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die den Status<br />
„Regionalbahnen“ gem. § 2 Abs. 9, AEG besitzen bzw. für<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die „Netze des<br />
Regionalverkehrs“ gem. § 2 Abs. 8, AEG betreiben. Alle übrigen<br />
EVU benötigen eine Sicherheitsbescheinigung, um<br />
Betrieb durchführen zu dürfen, alle übrigen EIU benötigen<br />
eine Sicherheitsgenehmigung, um ihre Infrastruktur betreiben<br />
zu dürfen. Diese Eisenbahnen haben ein Sicherheitsmanagementsystem<br />
(SMS) zu führen, dessen Anforderungen in<br />
Artikel 2 und 3 der Richtlinie 2004/49/EG definiert und im<br />
Anhang II und III der EU-Verordnung 1158/2010 (für EVU) präzisiert<br />
sind. Für EVU, die einen Eisenbahnbetriebsleiter<br />
bestellt haben, reicht die Orientierung am Anhang III der o.g.<br />
EU-Verordnung aus.<br />
Neben der Hilfestellung durch die EU-Verordnung 1158/2010<br />
über die Ausgestaltung des SMS und der systematischen<br />
Organisation des Betriebes bei Einhaltung der gesetzlichen<br />
Pflichten gibt der „Leitfaden“ des Eisenbahn-Bundesamtes<br />
(EBA) vom 24.08.2012 (Anhänge 1 bis 3) wichtige Hinweise<br />
zur Ausgestaltung des SMS. In ihm werden 20 Nachweise aufgeführt,<br />
die für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung<br />
gegenüber dem EBA erbracht werden müssen.<br />
Organisation der Prozess- und Verfahrenssicherheit für<br />
SMS ohne Zulassung („EBL-Modell“)<br />
Die Anforderungen des EBA aus dem Anhang 1 des Leitfadens<br />
2012 zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen werden<br />
im Einzelnen erläutert. Dabei wird auf die 20 „Nachweise“<br />
eingegangen, die dem EBA für die Beantragung der Sicherheitsbescheinigung<br />
vorgelegt werden müssen. Diese Nachweise<br />
gelten für den EBL quasi als „Organisationshandbuch“<br />
zur Organisation seines Betriebes und auch des darauf aufbauenden<br />
Sicherheitsmanagementsystems.<br />
Zunächst hat sich das EVU für seine Organisation wiederkehrend<br />
Fragen zum Geschäftsumfang, der Verkehrsart (z.B.<br />
Personen- oder Güterverkehr, ggf. HGV), der durchschnittlichen<br />
Jahresverkehrsleistung, der Anzahl des Betriebspersonals<br />
pro Tätigkeitsart (z.B. Triebfahrzeugführer, Rangierer,<br />
Wagenmeister etc.) und der Gefahrenarten (z.B. Gefahrguttransporte,<br />
Museumsverkehr) zu stellen und dabei zukünftige<br />
Planungen und Entwicklungen zu berücksichtigen.<br />
Weiterhin muss das EVU jederzeit in der Lage sein, den<br />
aktuellen Stand der für seine Verhältnisse geltenden Vorschriften<br />
(Gesetze, Verordnungen, nationale Sicherheitsvorschriften,<br />
untergesetzliche Normen wie netzzugangsrelevantes<br />
Regelwerk und anerkannte Regeln der Technik) abzurufen.<br />
Dazu ist eine vollständige Auflistung aller aktuell gültigen<br />
Vorschriften erforderlich. Das Fehlen allein einer relevanten<br />
Vorschrift stellt bereits die Prozesssicherheit in<br />
Frage. Dazu ergänzend sind den einzelnen Vorschriften in<br />
einer Tabelle die jeweiligen Mitarbeitergruppen, die die Vorschriften<br />
anzuwenden bzw. zu beachten haben, zuzuordnen.<br />
Die Schnittstellen zu anderen EVU und EIU müssen systematisch<br />
zusammengestellt werden, so dass das Zusammenwirken<br />
am Sicherheitsprozess dargestellt wird. Hierbei ist insbesondere<br />
auf die EIU, auf deren Trassen gefahren wird,<br />
abzuheben. Dafür hat sich das EVU die entsprechenden Prozesse<br />
wie beispielweise Trassenbestellung, -nutzung,<br />
Anwendung der Zugangsvorschriften, das Fahrplanmanagement<br />
und die Notfallregelungen zu vergegenwärtigen und<br />
entsprechend tabellarisch aufzuführen. Für die EVU sind beispielsweise<br />
Prozesse wie die Übergabe von Wagen in einer<br />
gemeinsamen Beförderungskette, die Fremdhalterschaft<br />
oder die ECM-Funktionen für Lokomotiven und Wagen zu<br />
beachten. Ergänzend dazu sind im EVU genutzte Dokumente<br />
für die firmenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen<br />
Eisenbahnen zu listen wie etwa Trassenbestellformulare,<br />
Kooperationsverträge, Kommunikations- und Dokumentationsformulare<br />
z.B. für die Leitstellen, Aufgabenbeschreibungen<br />
für Leitstellen-Mitarbeiter, Prüfformulare für Wagenprüfaufgaben<br />
etc. Das eigene EVU muss Fehler des anderen<br />
Unternehmens prozessual erkennen und ggf. Korrekturmaßnahmen<br />
einleiten.<br />
Prozess- und Verfahrensanweisungen sowie Formblätter/<br />
Dokumente für das Notfallmanagement sind den Mitarbeitern<br />
unbedingt zugänglich zu machen. Arbeitsanweisungen,<br />
Formulare und Handlungsanleitungen, die den Mitarbeitern<br />
für Notfälle zur Verfügung stehen, sind für das Notfallmanagement<br />
zusammenzustellen.<br />
Hierunter zählen insbesondere Unfallmeldetafeln und –mappen,<br />
Anweisungen der Leitstelle bzw. Meldestelle für Notfälle,<br />
Festlegungen über Meldewege bei Unfällen, Aufgleismerkblätter.<br />
Des Weiteren sind Regeln zu Unfalluntersuchungen<br />
zu erlassen und Aufgabenbeschreibungen für den<br />
Unfall- und Ereignisuntersuchenden aufzustellen, z.B.<br />
Checkliste zur Aufnahme eines BBU.<br />
Zur Organisation der Handlungssicherheit und Kompetenz<br />
des Betriebspersonals sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich.<br />
Zunächst sollte ein jeweils aktueller Überblick über die<br />
Funktionsgruppen der Mitarbeiter und ihrer jeweiligen, insbesondere<br />
sicherheitsrelevanten, Aufgaben (z.B. Triebfahrzeugführer,<br />
Wagenprüfer, Sekretärin) bestehen. Auch scheinbar<br />
nicht sicherheitsrelevant erscheinende Funktionen, wie<br />
die des Sekretariats, können sicherheitsrelevant sein, wenn<br />
dort etwa die Verteilung betrieblicher Unterlagen an das<br />
Personal und deren Rückmeldeorganisation vorgenommen<br />
wird. Für alle Funktionsgruppen müssen Kompetenzanforderungen<br />
aufgestellt werden. Darunter zählen insbesondere<br />
Kompetenzpläne (welches Wissen und welche Fähigkeiten),<br />
Ausbildungs-/Maßnahmepläne, Funktions- oder Stellenbeschreibungen<br />
(können Kompetenzpläne beinhalten) jeweils<br />
8<br />
2/<strong>2013</strong>
Bahnbetrieb<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
für alle Funktionsgruppen und eine Befugnismatrix, in der<br />
die Kompetenzen den Funktionen zugeordnet werden. Für<br />
die Dokumentation aktuell vorhandener Kompetenzen sind<br />
insbesondere Regeln zur Mindestdokumentation in der Personalakte<br />
festzulegen (z.B. Vorbildung, Tauglichkeit, Qualifikationszeugnisse,<br />
Führerschein), Formulare für Prüfungsund<br />
Einarbeitungsprotokolle zu erstellen, Streckenkenntnisformulare<br />
und Orts-/Arbeitsplatzeinweisungsprotokolle<br />
sowie Fortbildungsnachweise zu führen. Zudem sind für die<br />
Überwachung der Betriebsdienstmitarbeiter Überwachungsregeln<br />
aufzustellen sowie Überwachungspläne und<br />
-protokolle zu führen. Zudem ist es notwendig, die zeitliche<br />
und aufgabenbezogene Steuerung des Personals sicher zu<br />
beherrschen. Dazu sind Dienstpläne vorzuhalten, Dienstplanerstellungsregeln<br />
aufzustellen, Dienstplansoftware einzusetzen,<br />
Personalmeldungen von Dienstleistern und den<br />
Einsatz eigener Mitarbeiter zu kontrollieren sowie eine Kontrolle<br />
der Kompetenzen im Rahmen der Fortbildungsunterrichte<br />
vorzunehmen.<br />
Die Handlungssicherheit des Personals wird neben seiner<br />
Kompetenz, seinem Einsatz und der klaren Aufgabenzuordnung<br />
auch durch Schulungs- und funktionsbezogene Arbeitsunterlagen<br />
bestimmt. Die Schulungsunterlagen setzen sich<br />
aus schriftlichen Ausbildungs- und Fortbildungsunterlagen<br />
für jede Funktion zusammen. Die Arbeitsunterlagen sind<br />
funktionsbezogen zu erstellen (z.B. Tf-Heft, Streckenbuch,<br />
Fahrzeug-Bedienungsanleitungen für Triebfahrzeugführer,<br />
Prüfkriterien-Heft für Wagenprüfer).<br />
Hinsichtlich der eingesetzten Fahrzeuge benötigt das EVU<br />
einen Überblick über die eingesetzten Fahrzeuge, auch diejenigen<br />
von Dritten, die auf eigener Trasse fahren. Entsprechende<br />
Prozesse sind, ggf. mit Hilfsmitteln zu entwickeln.<br />
Die Dokumente, mit denen die ordnungsgemäße Zulassung<br />
der eigenen Fahrzeuge sichergestellt und dokumentiert<br />
wird, sind vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere<br />
Abnahmeprotokolle nach §32 EBO, Inbetriebnahmegenehmigungen<br />
und Änderungsanzeigen nach TEIV. Der jeweils<br />
zugelassene Einsatzbereich der Fahrzeuge muss handlungssicher<br />
identifiziert und dokumentiert werden. Die dafür<br />
bestimmenden Aufzeichnungen und Dokumente wie Fahrzeuganschriften,<br />
Nebenbestimmungen, technische Parameter<br />
in Inbetriebnahmegenehmigungen oder Abnahmen, Einschränkungen<br />
durch Fahrzeugausrüstungen oder –ausstattungen<br />
müssen prozesssicher für die Identifikation genutzt<br />
werden können. Fahrzeugstörungen müssen zuverlässig<br />
dokumentiert werden, dazu ist der Erlass und die Anwendung<br />
von Dokumenten wie Fahrzeug-Bedienungsanleitungen,<br />
Arbeitsanweisungen für Triebfahrzeugführer und<br />
Wagenuntersuchungspersonal, Störungsformulare, Schadzettel<br />
und dergleichen erforderlich.<br />
In den Fällen, in denen das EVU zugleich auch „die für die<br />
Instandhaltung zuständige Stelle“ nach §4a AEG (ECM) ist,<br />
müssen zusätzlich auch die Instandhaltungsanforderungen<br />
und –nachweise handlungssicher beherrscht werden. Hierzu<br />
gehört es, die Anforderungen an die Instandhaltung durch<br />
Instandhaltungsprogramme zu bestimmen und bei Bedarf<br />
stetig anzupassen. Die Instandhaltung nach DIN 27200 ff. ist<br />
zum Beispiel mittels Messblättern, Prüfprotokollen, Auftragszettel,<br />
Wagenkarten, Fahrzeugakten, Betriebsbüchern,<br />
Checklisten und Generalnachweisen zu dokumentieren<br />
und zu kontrollieren.<br />
Über die dargelegten Pflichten hinaus hat das EVU Risikoanalysen<br />
der EVU-Tätigkeit, aus Tätigkeiten außerhalb des<br />
Eisenbahnsystems, der Instandhaltung und Materialbeschaffung<br />
sowie der Zulieferer durchzuführen, Risiken zu bewerten<br />
und auf Risiken zu reagieren. Das SMS unterliegt einem<br />
kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP).<br />
<strong>Aktuell</strong>e Entwicklung der Eisenbahn-Normen<br />
Die EVU sind verpflichtet, das anzuwendende Regelwerk<br />
stets auf den aktuellsten Berichtigungsstand zu halten und<br />
sämtliche Prozesse und Verfahren dementsprechend anzupassen.<br />
So hat der Gesetzgeber in der letzten Zeit beispielsweise<br />
die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ (CSM) in<br />
Kraft gesetzt (siehe Richtlinie 2009/352/EG), die Triebfahrzeugführerscheinverordnung<br />
(TfV) erlassen und die EBO<br />
geändert. Auch untergesetzliche Normen wie VDV-Schriften<br />
und –Mitteilungen, wie beispielsweise die VDV-Schrift 759<br />
für „Abfertigungsverfahren im Personenverkehr“, die neue<br />
VDV-Schrift 755 (Streckenkenntnisrichtlinie) und weitere<br />
Normen stehen kurz vor der Einführung bzw. Änderung.<br />
Sicherheitsorganisation außerhalb gesetzlicher Pflichten<br />
Neben den in Normen beschriebenen Anforderungen an die<br />
systematische Organisation der Sicherheit gibt es wichtige<br />
„weiche“ Elemente, die die Beachtung, Behandlung und<br />
Führung des Menschen und seiner Umgebung berücksichtigen.<br />
Hierzu gehört menschliches Fehlverhalten in der Praxis,<br />
welches z.B. durch Bequemlichkeit, Unachtsamkeit<br />
oder Selbstüberschätzung entstehen kann. Sie können durch<br />
geeignete, authentische Führungsprinzipien erkannt und<br />
dann möglicherweise ausgeglichen werden.<br />
Fazit<br />
Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen und in vorderster Front<br />
sein(e) Eisenbahnbetriebsleiter hat eine Vielzahl von Regelungen<br />
zu beachten bzw. zu treffen, Prozesse und Verfahren<br />
zu organisieren und zu dokumentieren. Nur durch stetige<br />
Beachtung aller für den Betrieb des EVU zutreffenden<br />
Gesetze und Normen, auch im Ausblick auf neue Entwicklungen,<br />
kann der Eisenbahnbetrieb ordnungsgemäß, pünktlich<br />
und sicher beherrscht werden. Eine höchstmögliche Sicherheit<br />
setzt jedoch auch auf Glaubwürdigkeit ausgerichtete<br />
Führungsprinzipien voraus. Die Führungskräfte müssen Verhaltensfehler<br />
der Mitarbeiter frühzeitig erkennen, entsprechende<br />
Korrekturmaßnahmen einleiten und gleichzeitig das<br />
Vertrauen der Mitarbeiter genießen.<br />
2/<strong>2013</strong><br />
9
<strong>Aktuell</strong><br />
Eisenbahn-Wissen,<br />
auf das es ankommt!<br />
Band 1 Grundlagen der Eisenbahnunternehmen<br />
Logistik, Mobilität, Schienenverkehrsmarkt, Eisenbahnunternehmen,<br />
Methoden der Leistungserstellung, Organisation,<br />
Management – Preis: 50,- €<br />
Band 2 Infrastruktur der Eisenbahnunternehmen / Technik<br />
der Betriebsanlagen<br />
Oberbau, Gleisverbindungen, Ingenieurbauwerke, Leit- und<br />
Sicherungssysteme, Telekommunikation, Energieversorgungsanlagen<br />
für elektrische Zugförderung – Preis: 80,- €<br />
Band 3 Fahrzeuge und maschinentechnische Anlagen<br />
Allgemeine Festlegungen über den Bau von Schienenfahrzeugen,<br />
Fahrzeugaufbau, Fahrzeuglauf, Fahrzeugarten,<br />
Instandhaltung und Überwachung, Anlagen zum Bewegen<br />
der Fahrzeuge, maschinentechnische Anlagen – Preis: 60,- €<br />
Band 4 Bahnbetrieb<br />
Allgemeine Grundsätze des Betriebsdienstes, Durchführung<br />
des Betriebsdienstes, Zeit- und Kapazitätsermittlung,<br />
Bahnbetrieb<br />
Das Handbuch für den<br />
Eisenbahnbetriebsleiter<br />
Betriebsleitsystem, Fahrpläne, Betriebspersonal, Unfallverhütung<br />
und Gesundheitsschutz, Einführung in den Verkehrsdienst,<br />
Ladevorschriften, Umgang mit gefährlichen Gütern –<br />
Preis: 60,-€<br />
Band 5 Recht für Betriebsleiter<br />
Allgemeines Eisenbahngesetz, Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung,<br />
Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung,<br />
Fahrzeugzulassung, Notfallmanagement, Betriebsleiterprüfungsrecht,<br />
Vorschriftenlehre und Regeln der Technik,<br />
Betriebsleiter im Unternehmen (Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht,<br />
Handelsrecht), Transportrecht, Verwaltungsrecht,<br />
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftung im<br />
Eisenbahnunternehmen – Preis: 60,- €<br />
Band 6 Eisenbahnbetriebswirtschaft<br />
Volkswirtschaftliche Grundlagen, betrieblicher Leistungsprozess,<br />
Kostenrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
Controlling, Finanzierung, Marketing, Benchmarking, Absatz<br />
Preis: 40,- €<br />
Preise zzgl. Versandkosten<br />
Bei Abnahme der Komplettausgabe (Bd. 1 bis 6) gewähren wir Ihnen<br />
einen Vorzugspreis von 320,00 € statt 350,00 € im Einzelkauf.<br />
Jetzt bestellen:<br />
Die Neuauflage<br />
der BOA<br />
Vorwort zum zweiten Reprint<br />
Im Jahre 2001 wurde vom Minirex-Verlag in<br />
Luzern ein Nachdruck der 1983 verfassten<br />
„Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen<br />
(BOA)“ veröffentlicht.<br />
Aufgrund des beachtlichen Bedarfs an diesem,<br />
für Eisenbahnfachkräfte informativen Nachschlagewerk<br />
mit seinen 32 Anweisungen und den weiteren<br />
fachlich untersetzenden Anlagen sowie Bildtafeln, ist der<br />
Bestand inzwischen aufgebraucht.<br />
Da immer noch großes Interesse an diesem Nachschlagewerk<br />
zu erwarten ist, insbesondere in verschiedenen Qualifikationsebenen<br />
der Aus- und Weiterbildung<br />
von Fachkräften nichtbundeseigener<br />
Eisenbahnen des<br />
• betriebs-, bau-, maschinen- und<br />
wagentechnischen Dienstes und<br />
• Sicherungs- und Fernmeldewesens,<br />
hat sich die Aus- und Weiterbildungszentrum<br />
Verkehrsgewerbe Leipzig GmbH entschlossen einen<br />
zweiten Reprint herstellen zu lassen.<br />
Dafür ist zu danken und diesem wichtigem Nachdruck ein großes<br />
Interesse zu wünschen.<br />
Für die BOA berechnen wir 36,00 € inkl. Mwst. (zzgl. Versandkosten).<br />
Dr.-Ing. Günter Augusta<br />
Nutzen Sie bitte unser Bestellformular unter http://www.awv-leipzig.de/BESTELLUNG.PDF<br />
Fax: 0341 24 14 - 299 oder E-Mail: info@awv-leipzig.de<br />
10 2/<strong>2013</strong>
Bahnbetrieb<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
Umsetzung der ECM und CSM Anforderung zur Erfüllung der EU Verordnungen<br />
und des AEG Dipl. -Ing. Thomas Hanusch<br />
Diese Gesetze und Verordnungen der EU sind die Grundlage<br />
für den sicheren Betrieb von Eisenbahnen, die in<br />
jedem Mitgliedsstaat mit einem angepassten Regelwerk<br />
umgesetzt werden müssen und somit für jedes EVU/EIU/<br />
Halter/ Betreiber durch das AEG bzw. allein durch die<br />
Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG verbindlich<br />
sind. Auch Art.18 Abs. 1-3EU RIL 2001/16/EG<br />
und die verschiedenen TSI über die Interoperabilität des<br />
konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems<br />
gibt Vorgaben zur verpflichtenden Dokumentation vor.<br />
Diese beinhalten Vorschriften oder verbindliche Normenverweise<br />
– über bestehende nationale Sicherheitsziele und Sicherheitsmethoden,<br />
– über Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme<br />
und die Sicherheitsbescheinigung von Eisenbahnunternehmen,<br />
– über Anforderungen an die Inbetriebnahme und<br />
Instandhaltung neuer und wesentlich geänderter Fahrzeuge,<br />
– gemeinsame Betriebsvorschriften für das Eisenbahnnetz,<br />
die noch nicht Gegenstand von TSI sind, ein<br />
schließlich Vorschriften für das Signalgebungs- und das<br />
Verkehrssteuerungssystem,<br />
– Vorschriften über Anforderungen an zusätzliche unternehmensinterne<br />
Betriebsvorschriften, die von Fahrwegbetreibern<br />
und Eisenbahnunternehmen erlassen<br />
werden müssen,<br />
– Vorschriften über Anforderungen an das mit sicherheitsrelevanten<br />
Aufgaben betraute Personal, einschließlich<br />
Auswahlkriterien, medizinischer Eignung,<br />
Schulung und Zulassung, die noch nicht Gegenstand<br />
einer TSI sind,<br />
– Vorschriften über die Untersuchung von Unfällen und<br />
Störungen.<br />
Diese sieben Arten von Vorschriften beinhalten die notwendigen<br />
Anforderungen, die Eisenbahnunternehmen<br />
erfüllen müssen, um Sicherheitsbescheinigungen zu<br />
erhalten um die nationalen Eisenbahnnetze nutzen zu<br />
dürfen.<br />
Die Notifizierung bei der ERA enthält Vorschriften über<br />
den Austausch von Fahrzeugen zwischen Eisenbahnunternehmen,<br />
über Registrierungssysteme sowie über<br />
Anforderungen an Prüfverfahren.<br />
Das AEG — Allgemeine Eisenbahngesetz — in der Fassung<br />
der 8. Änderung beschreibt die Grundregeln, Verantwortlichkeiten<br />
und Zusammenhänge mit Verweisen auf<br />
weitere Verordnungen bzw. setzt die EU-Richtlinien entsprechend<br />
um.<br />
§4 Abs.4 AEG<br />
(4) Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder<br />
eine Sicherheitsgenehmigung benötigen, haben ein<br />
Sicherheitsmanagementsystem …, einzurichten und über<br />
dessen Inhalt in nicht personenbezogener Form Aufzeichnungen<br />
zu führen. Die übrigen Eisenbahnen haben<br />
in geeigneter Weise Regelungen zur Erfüllung der Anforderungen<br />
der öffentlichen Sicherheit festzulegen und<br />
über deren Inhalt in nicht personenbezogener Form Aufzeichnungen<br />
zu führen.<br />
Der neue Paragraph §4a AEG<br />
(1) Die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen<br />
sind für die Instandhaltung jedes ihrer Eisenbahnfahrzeuge<br />
zuständig (für die Instandhaltung zuständige<br />
Stelle). Sie können die Aufgabe nach Satz 1 auf die für<br />
die Instandhaltung zuständige Stelle eines Dritten übertragen.<br />
(2) Unbeschadet der Verantwortung der Eisenbahnen<br />
und Halter von Eisenbahnfahrzeugen für den sicheren<br />
Betrieb sind die für die Instandhaltung zuständigen Stellen<br />
verpflichtet, die von ihnen zur Instandhaltung übernommenen<br />
Eisenbahnfahrzeuge in betriebssicherem<br />
Zustand zu halten.<br />
(3) Zur Instandhaltung haben die zuständigen Stellen, die<br />
eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung benötigen, ein<br />
Instandhaltungssystem einzurichten und über dessen<br />
Inhalt in nicht personenbezogener Form Aufzeichnungen<br />
zu führen. Das Instandhaltungssystem richtet sich nach<br />
den Anforderungen des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr.<br />
445/2011 der Kommission vom 10. Mai 2011 über ein<br />
System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von<br />
Güterwagen zuständigen Stellen und zur Änderung der<br />
Verordnung (EG) Nr. 653/2007 (ABl. L 122 vom 11.5.2011,<br />
S. 22). Die Instandhaltung richtet sich nach<br />
1. den Instandhaltungsunterlagen jedes Eisenbahnfahrzeuges<br />
nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung<br />
(EU) Nr. 445/2011 und<br />
2. den anwendbaren Anforderungen, einschließlich der<br />
einschlägigen Regelungen zur Fahrzeuginstandhaltung<br />
und der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität….“<br />
Der neu eingefügte Paragraph §4a AEG beschreibt<br />
zusätzlich zum §4 Abs. 1-4 AEG Instandhaltungsfunktionen<br />
und Verantwortlichkeiten, die ein Betreiber nach<br />
der Inbetriebnahme verpflichtend nachzuweisen hat.<br />
Demnach sind in geeigneter Weise Regelungen zur Erfüllung<br />
der Anforderungen der öffentlichen Sicherheit festzulegen<br />
und Aufzeichnungen über deren Inhalt zu führen.<br />
Dabei sind die Bezüge zum Stand der Technik und<br />
den einschlägigen Vorschriften und Normen bzw. weitere<br />
EU Verordnungen oder Richtlinien für den Eisenbahnsektor<br />
bindend.<br />
2/<strong>2013</strong> 11
<strong>Aktuell</strong><br />
Bahnbetrieb<br />
Nationale Sicherheitsvorschriften sind vor allem die für<br />
die Eisenbahnsicherheit relevanten Bundesgesetze und<br />
Verordnungen. Weiter werden insbesondere interne<br />
Betriebsvorschriften der Deutschen Bahn AG (DB AG)<br />
sowie Richtlinien des Verbandes Deutschen Verkehrsunternehmen<br />
(VDV) als nationale Sicherheitsvorschriften<br />
festgelegt. Die Regierung der Bundesrepublik<br />
Deutschland weist mit der Mitteilung vom 25.Januar<br />
2008 an die EU-Kommission darauf hin, dass unter anderem<br />
einige benannte Vorschriften der DB AG und des<br />
VDV sowie DIN-Vorschriften als anerkannte Regeln der<br />
Technik gemäß § 2 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung<br />
(EBO) eingestuft sind, deren Befolgung zur<br />
Wahrung der Eisenbahnsicherheit unerlässlich ist. Als<br />
anerkannte Regeln der Technik sind diese Vorschriften<br />
somit auf Ebene jedes Mitgliedstaates bereits verbindlich<br />
eingeführt und eine zusätzliche explizite rechtliche<br />
Verankerung der Vorschriften gemäß der deutschen<br />
Rechtssystematik nicht erforderlich. So sind beispielsweise<br />
die DIN 27200-27205 sowie die EBA Checklisten<br />
zur Zulassung als Sicherheitsvorschrift und anerkannte<br />
Regel der Technik auch im Sinne der Interoperabilität<br />
festgeschrieben und umzusetzen bzw. einzuhalten.<br />
Instandhaltungsgrundsätze und eisenbahnspezifischen<br />
Mindestanforderungen<br />
Die normellen Mindestanforderungen für die Erhaltung<br />
des Soll-Zustandes sind:<br />
– Begriffe Definitionen werden nach DIN 31051, DIN EN<br />
13306, hist.DIN 250<strong>02</strong>/25003ff, DIN EN 15380/ pr<br />
EN 15380 erläutert,<br />
– RAMS LCC Forderungen und Verfahren nach DIN 60300 ff.,<br />
– Aufstellen einer Fahrzeugaufbruchstruktur nach DIN<br />
60300-3 +DIN EN 15380/ pr EN 15380,<br />
– Erstellen von Sicherheitsnachweisen nach DIN 27201ff.<br />
sowie DIN EN 50126,<br />
– Erstellen von Instandhaltungsplänen DIN 27201-1,<br />
– Erfassung von RAMS LCC – Daten nach DIN EN 60300 +<br />
EN 50126 im Betrieb,<br />
– Instandhaltung und Zustand von Schienenfahrzeugen<br />
nach DIN 27200 ff.,<br />
Die DIN EN 50126 verbunden mit der DIN 27201 bilden<br />
die Grundlage aller nachweispflichtigen Prozesse und<br />
Dokumente, die bei der Entwicklung von Schienenfahrzeugen<br />
verpflichtend sind. Die Prozesse sind entsprechend<br />
in der Organisation von Herstellungsprozessen<br />
und gemäß den empfohlenen Verfahren aus DIN EN<br />
60300ff. umzusetzen. Deshalb muss das Management<br />
Verantwortungen, Zuständigkeiten und die Beziehungen,<br />
die innerhalb der Organisationen stattfinden, während<br />
der Lebenszyklen definieren.<br />
Die für die Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />
zuständige Organisation sollte Instandhaltungsgrundsätze<br />
erarbeiten, die als Leitfaden für die<br />
Planung, Durchführung, Bewertung, Analyse und Verbesserung<br />
der Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />
dienen.<br />
Bei der Planung der Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />
sollten die folgenden Aspekte<br />
berücksichtigt werden:<br />
– Anforderungen des Kunden, behördliche u. gesetzliche<br />
Vorschriften,<br />
– Sicherheits- u. Zuverlässigkeitsziele,<br />
– anzuwendendes Instandhaltungskonzept,<br />
– Methodik für die Optimierung der Instandhaltung,<br />
– für die Umsetzung des angegebenen Instandhaltungskonzepts<br />
benötigte Unterstützungsmittel,<br />
– Verantwortlichkeiten für Management und Organisation<br />
der Instandhaltungstätigkeiten,<br />
– Integration individueller Empfehlungen zur Instandhaltung<br />
eines Produktes in ein größeres System,<br />
– Auswirkung auf und Verfügbarkeit von bestehenden<br />
Unterstützungsmitteln.<br />
Umsetzung der Instandhaltungsprozesse<br />
Das Management der Tätigkeiten zur Instandhaltung und<br />
Instandhaltungsunterstützung besteht aus:<br />
– der Entwicklung und Aktualisierung der Instandhaltungsgrundsätze,<br />
– Koordination und Überwachung der Instandhaltung,<br />
– der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Instandhaltung,<br />
Die Instandhaltungsgrundsätze werden von den für die<br />
Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung Verantwortlichen<br />
in Zusammenarbeit mit allen an der<br />
Instandhaltungsplanerstellung beteiligten Gruppen entwickelt.<br />
Die Grundsätze sind zu dokumentieren und<br />
regelmäßig neu zu bewerten.<br />
Das einzurichtende Instandhaltungsmanagementsystem<br />
lässt sich wie folgt gliedern:<br />
– Managementfunktion (Kernmanagement und Management<br />
der folgenden Funktionen (2-4)),<br />
– Instandhaltungsentwicklungsfunktion (Programme,<br />
Unterlagen, Sicherheitsnachweise),<br />
– Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion/<br />
Flottenmanagement,<br />
12<br />
2/<strong>2013</strong>
Bahnbetrieb<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
– Instandhaltungserbringungsfunktion (= Werkstatt;<br />
Arbeits-u. Prüfanweisungen, Qualifizierungsanforderungen,<br />
Nachweisdokumentation….).<br />
Die Instandhaltungsplaner sollten daher ihre Organisationsstrukturen<br />
so entwerfen, damit diese Tätigkeiten<br />
für die Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />
ermöglicht werden.<br />
Eine Zertifizierung von Instandhaltungsaufgaben muss demnach<br />
(§4aAEG + EU VO 445/2011) erfolgen und die Anwendung<br />
der verbundenen Verfahren aus den weiteren EU Verordnungen<br />
(CSM 352/2009 + 1158/2010) nachweisen.<br />
Instandhaltungsunterlagen (Quelle TSI LOC PASS)<br />
Die Instandhaltung umfasst eine Reihe von Aktivitäten,<br />
mit denen für eine funktionelle Einheit ein Zustand beibehalten<br />
oder wiederhergestellt werden kann, indem<br />
die Einheit ihre erforderliche Funktion erfüllen kann,<br />
darunter die Gewährleistung der dauerhaften Integrität<br />
der Sicherheitssysteme und der Einhaltung geltender<br />
Normen (Definition gemäß EN 13306).<br />
Es sind die folgenden für die Durchführung von Instandhaltungsaktivitäten<br />
bei Fahrzeugen erforderlichen Informationen/Unterlagen<br />
zur Begründung des Instandhaltungskonzepts<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Diese erläutern die Definition und die Auslegung der<br />
Instandhaltungsaktivitäten, damit sichergestellt ist,<br />
dass die Merkmale des Fahrzeugs während dessen<br />
Lebensdauer innerhalb akzeptabler Grenzen bleiben.<br />
Die Instandhaltungsunterlagen müssen Eingabedaten<br />
umfassen, mit denen die Kriterien für die Inspektion und<br />
die Periodizität der Instandhaltungsaktivitäten<br />
festgelegt<br />
werden können, wie<br />
die Instandhaltungsaktivitäten<br />
durchzuführen sind und<br />
welche Instandhaltungsaufzeichnungen/Dokumentationen<br />
dies bestätigen.<br />
– einschlägige Daten, die dem Instandhaltungskonzept<br />
zugrunde liegen und Herkunft der Daten (Erfahrungswerte);<br />
DE 26.5.2011 Amtsblatt der Europäischen Union<br />
L 139/81,<br />
– durchgeführte Versuche, Untersuchungen, Berechnungen,<br />
die dem Instandhaltungskonzept zugrunde liegen<br />
(siehe Verfahren nach DIN 27200ff).<br />
Die Instandhaltungsaufzeichnungen beschreiben, wie<br />
Instandhaltungsaktivitäten durchzuführen sind.<br />
Zu Instandhaltungsaktivitäten zählen alle erforderlichen<br />
diesbezüglichen Maßnahmen, z. B. Inspektionen, Überwachung,<br />
Tests, Versuche, Messungen, Ersetzungen,<br />
Anpassungen und Reparaturen.<br />
Die Instandhaltungsaufzeichnungen umfassen die folgenden<br />
Inhalte:<br />
– Bauteilhierarchie und Funktionsbeschreibung: Die Hierarchie<br />
legt die Grenzen des Fahrzeugs fest, indem alle<br />
zur Produktstruktur dieses Fahrzeugs gehörenden Teile<br />
aufgelistet werden, wobei eine entsprechende Anzahl<br />
von Einzelebenen verwendet wird. Das letzte Teil muss<br />
eine tauschbare Einheit sein;<br />
– Schaltbilder, Anschlusspläne und Verdrahtungspläne;<br />
– Stückliste: Die Stückliste enthält die technischen<br />
Beschreibungen der Ersatzteile (tauschbare Einheiten)<br />
und deren Referenzen, um die Identifizierung und<br />
Beschaffung der richtigen Ersatzteile zu ermöglichen.<br />
Die Liste muss alle Teile enthalten, für die spezifiziert<br />
wurde, dass sie unter einer bestimmten Bedingung<br />
Die Unterlagen zur Begründung<br />
des Instandhaltungskonzepts<br />
müssen folgende<br />
Inhalte umfassen:<br />
– Präzedenzfälle, Grundsätze<br />
und Methoden, die dem Instandhaltungskonzept<br />
für<br />
die Einheit zugrunde liegen,<br />
– Verwendungsprofil: Gren<br />
zen der normalen Nutzung<br />
der Einheit (z. B.<br />
km/Monat, klimatische<br />
Grenzen, zulässige<br />
Ladungsarten usw.),<br />
ERA Leitlinie zur Anwendung CSM EG/352/2009<br />
2/<strong>2013</strong><br />
13
<strong>Aktuell</strong><br />
Bahnbetrieb<br />
gewechselt werden müssen oder für die bei einer elektrischen<br />
oder mechanischen Fehlfunktion ein Austausch<br />
erforderlich ist oder für die absehbar ist, dass sie nach<br />
einer Beschädigung durch Unfall auszutauschen sind Interoperabilitätskomponenten<br />
müssen mit Verweisen auf ihre<br />
jeweilige Konformitätserklärung angegeben werden:<br />
– die Grenzwerte für Bauteile, die während des Betriebs<br />
nicht überschritten werden dürfen, sind anzugeben; es<br />
ist zulässig, betriebsbezogene Einschränkungen im<br />
Grenzbetrieb (bei erreichtem Grenzwert) festzulegen,<br />
– europäische gesetzliche Verpflichtungen: Sofern die<br />
Bauteile oder Systeme speziellen europäischen gesetzlichen<br />
Verpflichtungen unterliegen, müssen diese Verpflichtungen<br />
aufgeführt werden,<br />
– die strukturierte Aufstellung der Aufgaben mit Angabe<br />
der Aktivitäten, Verfahren und Mittel, die der Antragsteller<br />
(der „Inbetriebnahmegenehmigung“ ) für die<br />
Durchführung der Instandhaltungsaufgabe angibt,<br />
– die Beschreibung der Instandhaltungsaktivitäten,<br />
– Handbücher oder Einrichtungen zur Fehlerbehebung<br />
(Fehlerdiagnose).<br />
Informationssysteme zur Instandhaltung<br />
Ein Instandhaltungs-Informationssystem enthält unter<br />
anderem folgende Informationen:<br />
– Beschreibung der Einheit und Standortdaten;<br />
– Zeichnungen mit Demontage-/Montageanweisungen zur<br />
korrekten Montage/Demontage austauschbarer Teile;<br />
– Instandhaltungskriterien;<br />
– Beschreibung der Aufgaben zur vorbeugenden und korrektiven<br />
Instandhaltung;<br />
– Protokoll der bisherigen vorbeugenden und korrektiven<br />
Instandhaltung;<br />
– Berichte über Ausfälle und Defekte, einschließlich der<br />
herrschenden Betriebsbedingungen bei Entdeckung<br />
des Ausfalls;<br />
– an den Einheiten vorgenommene Änderungen;<br />
– Informationen über Material und Ersatzteile;<br />
– für die Ausführung der Aufgabe erforderliche Werkzeuge<br />
und Materialien;<br />
– für die Ausführung der Aufgabe erforderliche Verbrauchsstoffe;<br />
– Vorkehrungen und Ausrüstung für den Schutz und die<br />
Sicherheit von Personen;<br />
– geplante und zur Durchführung vorgesehene Arbeiten;<br />
– Prüfungen und erforderliche Tests und Verfahren, die<br />
nach jeder Instandhaltungsmaßnahme vor der Wiederinbetriebnahme<br />
des Fahrzeugs durchzuführen sind;<br />
– aus der Zustandsüberwachung resultierende Daten;<br />
– Daten zur Wirtschaftlichkeit und Instandhaltungsleistung;<br />
– Informationen und Ratschläge zur Instandhaltung auf<br />
Grund neuer Erkenntnisse oder Erfahrungen;<br />
– Status und Daten der Produktkonfiguration;<br />
– von den Herstellern herausgegebene Kundendienst-<br />
Mitteilungen.<br />
Arbeitsaufträge werden verwendet, um einzelne<br />
Instandhaltungsaufgaben zu veranlassen, zu überwachen<br />
und zu dokumentieren. Die automatische Veranlassung<br />
geschieht im Instandhaltungs-Informationssystem<br />
durch vorbestimmte Auslöser, wie zum Beispiel<br />
Kalenderzeit, seit der letzten Maßnahme abgelaufene<br />
Zeit, Betriebsstunden der Einheit oder zurückgelegte<br />
Entfernung. Der Arbeitsauftrag wird dazu verwendet,<br />
die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln und zu planen<br />
und die Durchführung der Arbeit zeitlich einzuplanen.<br />
Abschließend wird er dazu verwendet, Ergebnisse,<br />
Beobachtungen und tatsächlich benötigte Ressourcen<br />
aufzuzeichnen, die dann die Basis für Bewertung und<br />
Verbesserung bilden. Zu diesem Zweck können weitere<br />
Instandhaltungsmaßnahmen und Modifizierungsanweisungen<br />
erlassen werden, durch die der Defekt korrigiert<br />
wird und die Einheit wieder ihre volle Funktionalität<br />
zurückerhält (ECM-Aufgabe).<br />
Ein wichtiger Gesichtspunkt der Instandhaltung ist die<br />
Beobachtung auf Defekte mit komponenten- und maßnahmenbezogener<br />
Ursachen hinsichtlich des Managements<br />
von Modifikationen zu deren Beseitigung. Es ist auf<br />
schwerwiegende Fehlzustände oder Defekte mit Auswirkung<br />
auf die Sicherheit oder Verfügbarkeit zu achten. Es<br />
sollte ein Verfahren angenommen werden, mit dem solche<br />
Fehlzustände ermittelt und Maßnahmen zur Untersuchung<br />
veranlasst werden, um die Ursache zu ermitteln<br />
und anschließende Maßnahmen zu veranlassen, die zur<br />
Beseitigung des Fehlzustandes nötig sein könnten. In<br />
manchen Fällen kann die Entdeckung eines schwerwiegenden<br />
Defekts eine dringende Maßnahme erfordern,<br />
damit sichergestellt ist, dass Sicherheitsbelange angesprochen<br />
werden und alle anderen Anwender des Geräts<br />
sich des Problems bewusst sind (ECM-Aufgabe).<br />
Das Ziel in der Phase „Betrieb und Instandhaltung“ muss<br />
es sein, sämtliche Subsysteme, Komponenten und<br />
externe Maßnahmen zur Risikominderung (innerhalb<br />
festgelegter Grenzen) so zu betreiben, instandzuhalten<br />
und zu unterstützen, dass die RAMS-System-Anforderungen<br />
erfüllt werden. Eingangsgrößen sind alle wichtigen<br />
Informationen und gegebenenfalls Daten, die erforderlich<br />
sind, um den Anforderungen in dieser Phase zu entsprechen,<br />
insbesondere denen der Betriebs- und<br />
14<br />
2/<strong>2013</strong>
Bahnbetrieb<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
Instandhaltungsverfahren (ECM Instandhaltungsentwicklung<br />
und FRACAS-Prozess).<br />
Die Anforderung besteht in der Überwachung der Ausführung<br />
des Systems sowie der Betriebs- und Instandhaltungsverfahren.<br />
Dies muss sichergestellt werden durch:<br />
a)regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Betriebs-<br />
und Instandhaltungsverfahren (DIN 27200ff),<br />
b) regelmäßige Überprüfung der Schulungsdokumentation,<br />
c) regelmäßige Überprüfung / Anpassung des Gefahrenprotokolls<br />
und Sicherheitsnachweises (DIN 27200ff),<br />
d) wirksame logistische Unterstützung, einschließlich<br />
Ersatzteile, Werkzeuge, Kalibrierung, zuständiges<br />
Personal, auf RAMS ausgerichtete Instandhaltung<br />
(EG 445/2011, EG 49/2004ff),<br />
e) Einsatz des Systems für die Ausfallerfassung und Korrekturmaßnahmen<br />
(FRACAS EN 50126).<br />
Dementsprechend müssen alle gesammelten Daten, einschließlich<br />
aller aufgestellten Annahmen und Begründungen,<br />
dokumentiert werden.<br />
Bei Anwendung der in den Normen genannten Verfahren<br />
können somit die ECM-Anforderungen nachhaltig nachweisen<br />
und sie somit auch das SMS für ihr Managementsystem<br />
bestätigen.<br />
Durch die EU-Verordnung 445/2011 vom 10. Mai 2011<br />
(System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung<br />
von Güterwagen zuständigen Stellen) sind zum 31. Mai<br />
<strong>2013</strong> sämtliche Halter von Güterwagen in Europa verpflichtet,<br />
eine gültige ECM-Zertifizierung der<br />
EU 445/2011 durch einen benannten NoBo vorzulegen.<br />
Einzige Grauzone und Ausnahme ist die Vorlage einer<br />
Halterselbsterklärung. Jedoch muss jede ECM unbeschadet<br />
der Zuständigkeit der EVU oder EIU gemäß §4 und<br />
§4a AEG für den sicheren Betrieb mittels eines Instandhaltungssystems<br />
nachweisen, dass die Fahrzeuge in<br />
einem betriebssicheren Zustand sind. Für alle EVU und<br />
Betreiber von Schienenfahrzeugen, die eine Sicherheitsbescheinigung<br />
benötigen, sind diese Anforderungen der<br />
EU VO gemäß §4a AEG auch für alle anderen Fahrzeuggattungen<br />
bereits jetzt verbindlich umzusetzen und<br />
dabei die gültigen Verfahren des Standes der Technik<br />
umzusetzen.<br />
Das Seminar zum Thema<br />
bei der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />
Die <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH veranstaltete zum<br />
Thema ECM ein Seminar vom 31.01.—<br />
01.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong> in Leipzig.<br />
Das Seminar diente dazu, Ihnen die Umsetzung<br />
der ECM-Verordnung für Fahrzeug-Halter/-Betreiber<br />
bzw. Werkstätten zu erleichtern.<br />
Desweiteren sollten Möglichkeiten der<br />
Integration in ein bestehendes Managementsystem,<br />
in Verfahren und Prozesse für die<br />
Erarbeitung der erforderlichen Dokumente<br />
aufgezeigt werden sowie die rechtlichen<br />
Randbedingungen und Sicherheiten aufgeführt<br />
werden.<br />
Seminar ECM-Workshop Praxis, 31.01. — 01.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>, Leipzig<br />
Inhalte waren unter anderem:<br />
Grundlagen ECM-Zertifizierung, Rechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen, Bestandsaufnahme,<br />
Integration in bestehendes QM-System/SMS, Erarbeitung für Management-/Flotten-/Entwicklungs-/Instandhaltungsfunktion.<br />
Als Referenten konnten wir Dipl.-Ing. Thomas Hanusch und Dr. Frank Wilting gewinnen.<br />
Ein ähnliches Seminar ist für den Herbst <strong>2013</strong> in Planung. Termin und Inhalte dazu geben wir<br />
Ihnen gern bekannt unter www.awv-leipzig.de.<br />
2/<strong>2013</strong><br />
15
<strong>Aktuell</strong><br />
Fahrzeugtechnik<br />
Seminar „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“ 11.<strong>02</strong>. — 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>, Leipzig<br />
Prof. Dr. -Ing. habil. Günter Wöhl<br />
Aber gerade die Kenntnis über den Systemcharakter eines<br />
Schienenfahrzeuges von der Konstruktion über Einsatz und<br />
Instandhaltung zeichnen einen befähigten Absolventen für<br />
seinen Einsatz aus.<br />
Dem deutschen Hoch- und Fachhochschulwesen wird europaweit<br />
in allen Rankings eine überdurchschnittlich gute Ausbildung<br />
ingenieurtechnischer Kader bescheinigt.<br />
Dieser Engpass wird vor allen von den NE-Bahnen verstärkt<br />
erkannt, ohne das aus kapazitiven und finanziellen Gründen<br />
Einfluß auf die Ausbildung genommen werden kann. Daraus<br />
resultiert das Anliegen an die <strong>AWV</strong> GmbH, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen<br />
von Ingenieurkadern anzubieten.<br />
Nach umfangreichen Abstimmungen und Vorbereitungen fand<br />
das erste Seminar vom 11.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong> – 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong> in Leipzig<br />
statt.<br />
Vom Einsatz der Schienenfahrzeuge im Bahnbetrieb, über<br />
Kenntnisse zu Aufbau und Wirkungsweise einzelner Baugruppen<br />
eines Schienenfahrzeuges, den fahrdynamischen Grundlagen,<br />
den Problemen der Spurführung und Bremstechnik bis<br />
hin zur Instandhaltung und Werkstattausrüstung reichte die<br />
Weiterbildungspalette.<br />
Teilnehmer des Seminars „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“ 11.<strong>02</strong>. — 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>,<br />
bei der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />
Dieses hauptsächlich auf die Grundlagenausbildung basierende<br />
Ergebnis täuscht aber darüber hinweg, dass bestimmte<br />
Proportionen in den Vertiefungen nicht gewahrt sind. Sie sind<br />
aber für den Praxiseinsatz der Absolventen von eminenter<br />
Bedeutung.<br />
Bestand z.B. gemessen an den Studentenzahlen in der fahrzeugtechnischen<br />
Vertiefung zwischen der Kraftfahrzeugtechnik<br />
und der Schienenfahrzeugtechnik in der Vergangenheit<br />
ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis, so beträgt heute der<br />
Anteil der Schienenfahrzeugtechnik nur noch etwa 10 %.<br />
Bei einer Exkursion in das Instandhaltungswerk Delitzsch<br />
konnten die Erkenntnisse praxisnah überprüft und vertieft<br />
werden.<br />
Diese Einheit von Theorie und Praxis und der Gesamtüberblick<br />
zum technischen Themenkreis der Schienenfahrzeuge fand<br />
das große Interesse der Teilnehmer und spiegelte sich auch in<br />
einer abschließenden Befragung in positiven Ergebnissen wieder.<br />
Hochschulstandorte für diese ingenieurwissenschaftliche Disziplin<br />
wie Hannover oder Dresden wurden entweder ganz<br />
geschlossen oder drastisch zurückgefahren.<br />
Es gibt darüber hinaus auch keine deutschsprachige allumfassende<br />
Literatur zum Wissensgebiet der Schienenfahrzeugtechnik.<br />
Das Interesse junger Menschen mit Fachhochschul-oder Hochschulreife<br />
für ein Studium der Schienenfahrzeugtechnik ist<br />
natürlich eng mit dem Engagement für diese Bewerber seitens<br />
der Industrie oder der Verkehrsunternehmen verbunden.<br />
Und gerade hier ist gegenüber anderen Ausbildungsrichtungen<br />
ein echter Mangel zu verzeichnen.<br />
Teilnehmer des Seminars „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“ 11.<strong>02</strong>. — 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>,<br />
bei der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />
Die <strong>AWV</strong> plant daher eine kontinuierliche Fortsetzung dieses<br />
Weiterbildungsseminars und bietet die zweite Veranstaltung<br />
vom 23.09.<strong>2013</strong> — 27.09.<strong>2013</strong> in Dresden an.<br />
Statt mit gezielten Forschungsaufgaben für die Hochschulen,<br />
durch attraktive Praktikumsplätze oder Einsatzmöglichkeiten<br />
zu werben, setzt man auf Kader mit allgemein ingenieurtechnischer<br />
Ausbildung. Diese sind in der Regel ohne Vorleistung<br />
der Unternehmen verfügbar.<br />
16<br />
2/<strong>2013</strong>
Fahrzeugtechnik<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
Artikelserie „Einsatz von Wagenprüfern“<br />
Ing.Päd. Thomas Claus<br />
Im Artikel in der <strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong> <strong>Ausgabe</strong> 3/2012 wurden<br />
Güterwagen der Wagengattung R beschrieben.<br />
Zu den Güterwagen der Regelbauart gehören weiterhin<br />
Wagen der Wagengattungen E, K und G.<br />
Wagengattung G:<br />
Der klassische Güterwagen, welcher früher zum Transport<br />
witterungsempfindlicher Güter genutzt wurde, ist<br />
ein zweiachsiger, gedeckter Güterwagen.<br />
Der klassische Aufbau wird heute noch in der Ausbildung<br />
zur Erläuterung gezeigt.<br />
Diese Güterwagen haben ihre Bedeutung bei dem<br />
gewachsenen, möglichst schnellen Umschlag von Ladegütern<br />
verloren. Es existieren nur noch wenige Wagen<br />
der Gattung Gbs bei der DB Schenker AG und Wagen der<br />
Gattung Gs bei anderen EVU. Die noch vorhandenen werden<br />
hauptsächlich noch als Gerätewagen im Baubetrieb<br />
genutzt.<br />
Die Transportaufgabe übernehmen heute Güterwagen<br />
der Gattung H (Sonderbauart) und R (Regelbauart) mit<br />
Planen. Das aufwendige Be- und Entladen durch Wagentüren<br />
(Palettentransport innerhalb der Wagen mit Hubwagen)<br />
entfällt. Durch große Öffnungen der modernen<br />
Güterwagen (Schiebewände bzw. Schiebeplanen) kann<br />
heute beidseitig Be- und Entladen und sogar mit den<br />
heutigen Gabelstaplern über die gesamte Ladebreite<br />
Ladegut platziert werden.<br />
Wagengattung E:<br />
Die offenen Güterwagen der Gattung E werden hauptsächlich<br />
nach dem zu transportierendem Gewicht des<br />
Ladegutes unterschieden.<br />
So kann man zwei Gruppen einteilen:<br />
- 2-achsige offene Güterwagen E<br />
- 4-achsige offene Güterwagen Ea.<br />
So unterschiedlich wie das Ladegut, sind auch die Belastungen<br />
der Güterwagen in ihrer Bauartausführung. Die<br />
Radsatzlast darf auf einer bestimmten Streckenklasse, mit<br />
Rücksicht auf den Oberbau, nicht überschritten werden.<br />
Daher kann unter Berücksichtigung der Dichte/Gewicht<br />
des Ladegutes ein 4-achsiger Wagen entsprechend mehr<br />
auf die Schiene/Oberbau bringen als ein 2-Achsiger.<br />
Ein einfaches Rechenbeispiel soll dies verdeutlichen:<br />
Ein Güterwagen der Gattung Eas (4 Radsätze) mit einem<br />
angenommenen Eigengewicht von 24t kann bei einer<br />
Fahrt auf der Streckenklasse C eine Radsatzlast von 20t<br />
auf die Schiene bringen. Bei 4 Radsätzen wäre hiermit<br />
ein maximales Gesamtgewicht von 80t möglich. Subtrahiert<br />
man nun das Eigengewicht vom Gesamtgewicht<br />
(80t-24t) verbleibt ein maximales Zuladungsgewicht von<br />
56t.<br />
Die gleiche Wagengattung E aber mit 2 Radsätzen (Es)<br />
mit einem angenommenen Eigengewicht von 15t kann<br />
bei einer Fahrt auf der Streckenklasse C eine Radsatzlast<br />
von 20t auf die Schiene/Oberbau bringen. Hier wäre ein<br />
maximales Gesamtgewicht von 40t möglich. Subtrahiert<br />
man nun das Eigengewicht vom Gesamtgewicht (40t-15t)<br />
verbleibt ein maximales Zuladungsgewicht von 25t.<br />
Diese Wagen eignen sich z.B. für den Transport von<br />
Blechabfällen, da einem relativ großen Volumen eine<br />
geringe Masse gegenübersteht, wobei erstgenannte<br />
Wagen (Eas) eher für Tonerden und Erze geeignet sind.<br />
Der Wagenprüfer sollte die einzelnen Wagengattungen<br />
und den jeweiligen Verwendungszweck der Wagen kennen.<br />
Kleingeschriebene Kennbuchstaben beschreiben weitere<br />
Merkmale:<br />
Die Bedeutung der Kennbuchstaben a bis s ist international<br />
festgelegt, während die Merkmale zu den Kennbuchstaben<br />
t bis z von den einzelnen Bahngesellschaften<br />
bestimmt werden können.<br />
So steht beispielsweise der nationale Kennbuchstabe x<br />
für Wagen mit Stahlfußboden (Ealos-x).<br />
2/<strong>2013</strong><br />
17
<strong>Aktuell</strong><br />
Sonstiges<br />
Berufliche Perspektive bei der Eisenbahn<br />
Udo Heyder, Hellen Nisar<br />
Heute existieren mehr als 700 Eisenbahnunternehmen<br />
in Deutschland — diese suchen verstärkt<br />
nach Personal. Laut einer durchgeführten Studie<br />
sind bis zum Jahr 2015 über 30.000 Personaleinstellungen<br />
geplant. Speziell dafür qualifizierte,<br />
zertifizierte und vom EBA zugelassene Ausbildungsunternehmen<br />
bilden aus, um diese Lücken<br />
zu schließen. So entstehen für Arbeitssuchende<br />
neue Jobchancen durch Neuorientierung.<br />
Die Welt der Eisenbahn hat sich in den letzten 20<br />
Jahren verändert. Noch 1993 waren die Staatsbahnen<br />
Monopolisten. In Deutschland fahren neben<br />
deutschen EVU noch zahlreiche ausländische EVU,<br />
wobei die deutschen EVU weitestgehend im Verband<br />
deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) organisiert<br />
ist. Der VDV ist ein aktiver Branchenverband von<br />
rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Personenund<br />
Schienengüterverkehrs, der mit Politik<br />
und Wirtschaft im Dialog über technische,<br />
betriebliche, rechtliche und wirtschaftliche<br />
Grundsätze für diese Branche steht. Der Verband<br />
sichert über eine halbe Million Arbeitsplätze<br />
in Deutschland, über 12 Milliarden<br />
Euro werden jährlich im Bereich Eisenbahn<br />
investiert, rund 29 Millionen Fahrgäste nutzen<br />
täglich Bus und Bahn, und durch die Nutzung<br />
des öffentlichen Verkehrs werden jährlich<br />
15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart.<br />
Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst<br />
im Netz der Eisenbahnen in Deutschland ca.<br />
64.000 km Gleis, mit ca. 75.000 Weichen,<br />
ca. 28.000 Brücken sowie ca. 700 Tunnel.<br />
Das Straßennetz in Deutschland ist im Vergleich<br />
rund 240.000 km lang.<br />
Das sind nur einige wesentliche Fakten, die der VDV<br />
veröffentlicht hat. Noch viel brisanter ist folgende<br />
Feststellung des Verbandes: laut einer durchgeführten<br />
Studie sind bis zum Jahr 2015 über 30.000 Personaleinstellungen<br />
geplant. In dieser Zahl ist der<br />
Bedarf im Bereich des Verkehrsbaus noch nicht einmal<br />
berücksichtigt.<br />
Hier werden Potentiale deutlich, die Qualifizierungen<br />
in ungeahnten Dimensionen notwendig machen.<br />
Ein wichtiges Glied in der Kette der Eisenbahnunternehmen<br />
sind die speziell dafür<br />
qualifizierten, zertifizierten und zur Prüfungsabnahme<br />
berechtigten Ausbildungsunternehmen.<br />
Die <strong>AWV</strong>-Gruppe in Leipzig gehört zu den<br />
größten Weiterbildungsanbietern Deutschlands<br />
für die Sparte Eisenbahn. In den vergangen<br />
10 Jahren wurden durch sie fast<br />
2000 Arbeitssuchende qualifiziert und<br />
erfolgreich vermittelt. Die derzeit vorliegenden<br />
Arbeitsplatzangebote gewährleisten<br />
jedem erfolgreichen Absolventen eine<br />
Arbeitsvermittlung. Die klassischen Berufsfelder<br />
sind Lokführer, Kundenbetreuer im<br />
Nahverkehr, Wagenmeister, aber auch die<br />
Aufstiegsfortbildungen zum Staatlich<br />
geprüften Techniker für Mechatronik und Bautechnik<br />
versprechen aussichtsreiche Perspektiven.<br />
Die <strong>AWV</strong> GmbH ist erneut durch das Eisenbahn-Bundesamt<br />
als Ausbildungs- und Prüfungsstelle anerkannt<br />
sowie als privater Bildungsträger nach der<br />
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung<br />
AZAV des Bundesministeriums für Arbeit<br />
Schulungsgebäude der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />
18 2/<strong>2013</strong>
Sonstiges<br />
<strong>Aktuell</strong><br />
und Soziales zertifiziert worden. Dies sind hervorragende<br />
Voraussetzungen, um einen neuen Start in eine<br />
gesicherte berufliche Perspektive zu wagen. Insbesondere<br />
auch ältere Arbeitsuchende dürfen sich angesprochen<br />
fühlen. Rund ein Drittel der bisher Qualifizierten<br />
waren über 50 Jahre, selbst zwei 60-Jährige<br />
haben diese Herausforderung erfolgreich gemeistert.<br />
Die zunehmende Technisierung und Automatisierung<br />
bremst den Personalbedarf nur unwesentlich. Zwar<br />
werden einige Berufsbilder eher verschwinden (z.B.<br />
SiPo), aber dafür entstehen neue Tätigkeitsfelder wie<br />
z.B. Monteure/Bediener für automatische Warnsysteme.<br />
Aufgabenfelder wie die des Triebfahrzeugführers<br />
und Wagenmeisters sind allerdings auch auf absehbare<br />
Zeit nicht durch technische Systeme zu ersetzen.<br />
Nicht nur für Arbeitssuchende, sondern auch für<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen sind diese Angebote<br />
interessant. Schulungsbedürftige Mitarbeiter<br />
können die Ausbildungen je nach Bedarf in einzelnen<br />
Modulen absolvieren. So kann direkt auf die<br />
Belange des jeweiligen EVU zugeschnitten geschult<br />
werden.<br />
Das während der Ausbildung stattfindende Praktikum<br />
wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen<br />
organisiert und stellt für alle Beteiligten<br />
eine echte Bereicherung dar. An dieser Stelle möchten<br />
wir ein Dankeschön an alle EVU aussprechen,<br />
welche uns bei der Vergabe von Praktikumsstellen<br />
für unsere Teilnehmer unterstützt haben.<br />
Anzeige<br />
Mehr als 1.000 Fachkräfte werden von bundesweit tätigen Eisenbahnunternehmen gesucht.<br />
Unsere Weiterbildungen sind auch geeignet für eine berufliche Neuorientierung.<br />
Die <strong>AWV</strong> GmbH bildet Sie aus zum/zur:<br />
Wagenmeister/in<br />
Lokführer/in<br />
Kundenbetreuer/in im Nahverkehr (Zugschaffner/in)<br />
Arbeitszugführer/in, Bahnübergangsposten (BÜP)<br />
100%ige Vermittlungsquote derzeit!<br />
und Sicherungsposten (Sipo)<br />
Jetzt<br />
anmelden!<br />
Einstieg noch möglich, Dauer: 6 Monate<br />
Beginn: 24. Juni <strong>2013</strong>, Dauer: 10 Monate<br />
Einstieg noch möglich, Dauer: 10 Monate<br />
Beginn: 21. Oktober <strong>2013</strong>, Dauer: 3,5 Monate<br />
Wir sind für Sie da:<br />
<strong>AWV</strong> EisenbahnVerkehr GmbH<br />
Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig 0341 2414-0│-121<br />
weiterbildung@awv-leipzig.de │www.awv-leipzig.de<br />
2/<strong>2013</strong><br />
19
Seminare <strong>2013</strong><br />
Regellehrgänge<br />
Eisenbahnbetrieb<br />
- Ausbildung Rangierleiter/Rangierbegleiter ohne /mit Bremsproberechtigung, <strong>02</strong>.09. – 06.09.<strong>2013</strong> bzw. 12.09.<strong>2013</strong><br />
- Weiterbildung Örtlicher Betriebsleiter, 17.09.<strong>2013</strong><br />
- Grundkurs für künftige Eisenbahnbetriebsleiter und Führungskräfte in Eisenbahnverkehrsunternehmen,<br />
25.09. – 27.09.<strong>2013</strong><br />
- FIT für Betriebseisenbahner von Anschlussbahnen, 01.10.<strong>2013</strong><br />
- Fortbildung Lokführer für die Befähigung zum Befahren der Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes<br />
sowie öffentlicher nichtbundeseigener Bahnen im Strecken- und Rangierdienst, 07.10. – 16.10.<strong>2013</strong><br />
- Ausbildung zum Örtlichen Betriebsleiter, 07.10. – 16.10.<strong>2013</strong><br />
- Ausbildung zum Eisenbahnbetriebsleiter für nichtöffentliche Eisenbahnen, 07.10. – 18.10.<strong>2013</strong><br />
- Ausbildung Lehrlokführer, 21.10. – 25.10.<strong>2013</strong><br />
Fahrzeugtechnik & maschinentechnische Anlagen<br />
- FIT-Unterricht für Wagenmeister (G), 14.09.<strong>2013</strong><br />
- Ausbildung zum Eisenbahnfahrzeugführer/Triebfahrzeugführer für Triebfahrzeuge mit Verbrennungskraftmaschinen<br />
(V-Lok) im Bahnbetrieb nach den Regularien der BOA bzw. EBOA für nichtöffentliche<br />
Infrastrukturen (Anschlussbahnen, Häfen), 16.09. – 27.09.<strong>2013</strong><br />
Instandhaltung<br />
- Grundlehrgang: Bremsen an Schienenfahrzeugen, 03.09. – 05.09.<strong>2013</strong><br />
- Bremsschlosser für die Instandhaltung von Triebfahrzeugen (Triebfahrzeuge, Triebzüge, Triebwagen<br />
und Nebenfahrzeuge), 16.09. – 20.09.<strong>2013</strong><br />
- Bremsschlosser für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen (kombiniert Triebfahrzeuge und<br />
Wagen), 23.09.–27.09.<strong>2013</strong><br />
- Bremsschlosser für die Instandhaltung von Wagen (Reisezug-, Güterwagen, Sonderbauarten,<br />
wie z.B. Bahndienstwagen), 14.10. – 18.10.<strong>2013</strong><br />
- Grundlagen der Bremstechnik für Triebfahrzeuge und Reisezugwagen (Grundkurs), 22.10. - 24.10.<strong>2013</strong><br />
- Erweiterungslehrgang als Abnahmeberechtigter Bremsschlosser für Triebfahrzeuge und Wagen, 28.10. – 30.10.<strong>2013</strong><br />
Sonderseminare<br />
- Kesselwagen, 11.09. - 12.09.<strong>2013</strong>, Elze<br />
- Seminar Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik, 23.09. — 27.09.<strong>2013</strong>, Dresden<br />
- Weiterbildung Werkstattingenieure, 07.10. – 09.10.<strong>2013</strong>, Berlin<br />
Zur Vormerkung für diese Seminare genügt eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.<br />
<strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />
Vierackerwiesen 4 • 04179 Leipzig • Ansprechpartner: Frau Metzler<br />
Tel.: 0341 2414-110 • Fax: 0341 2414-299 • info@awv-leipzig.de • www.awv-leipzig.de