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AWV Aktuell, Ausgabe 02/2013

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<strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong><br />

<strong>AWV</strong> Aus- und Weiterbildungszentrum Verkehrsgewerbe Leipzig GmbH <strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2013</strong><br />

Die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens – Auswirkungen auf das Betriebskonzept<br />

Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters<br />

Berufliche Perspektive bei der Eisenbahn<br />

Seminar „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“<br />

Mit uns sind Sie immer auf der richtigen Schiene


<strong>Aktuell</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Leiter/in Marketing/Vertrieb<br />

Die <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH betreibt ein Schulungsunternehmen mit überregionaler Bedeutung im<br />

Bereich der Eisenbahn.<br />

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Leiter/in Marketing /Vertrieb.<br />

Ihr Profil:<br />

Voraussetzung:<br />

- ein abgeschlossenes fachbezogenes Hochschulstudium<br />

- mehrere Jahre Berufserfahrung im Bereich Marketing/Vertrieb<br />

- PKW-Führerschein<br />

- Bereitschaft zur Reisetätigkeit<br />

Wünschenswert:<br />

- Kenntnisse im Bereich des Eisenbahnwesens<br />

- Erfahrung in einer Lehrtätigkeit<br />

Ihre Aufgaben:<br />

- Koordination der Marketingaktivitäten für unsere Schulungseinrichtungen, unsere<br />

Fachschulen und unser Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

- Kontakt- und Kundendatenpflege zu Maschinenbauunternehmen/ Eisenbahnverkehrsunternehmen/<br />

Werkstätten von Eisenbahnunternehmen<br />

- Beobachtung des Marktes für Aus- und Weiterbildung für Eisenbahnfachpersonal und Techniker<br />

- Kundenbesuche zur Akquirierung von Teilnehmern und Unternehmen<br />

- Übernahme von Lehrtätigkeit<br />

- Qualifizierte Abfrage des gesamten zukünftigen Schulungsbedarfs im Bereich der<br />

Eisenbahnunternehmen; Neukundengewinnung<br />

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an<br />

info@awv-leipzig.de unter dem Stichwort „Leiter/in Marketing/Vertrieb“.<br />

Vierackerwiesen 4 • 04179 Leipzig • Ansprechpartner: Frau Metzler<br />

Tel.: 0341 2414-110 • Fax: 0341 2414-299<br />

info@awv-leipzig.de • www.awv-leipzig.de<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

<strong>Aktuell</strong>es<br />

Informationen zu den Fachschulen für Technik des Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.<br />

Udo Heyder 4<br />

Bahnbetrieb<br />

Die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens – Auswirkungen auf das Betriebskonzept<br />

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin 6<br />

Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters<br />

Dr.-Ing. Carsten Hein 8<br />

Umsetzung der ECM und CSM Anforderung zur Erfüllung der EU Verordnungen und des AEG<br />

Dipl. -Ing. Thomas Hanusch 11<br />

Fahrzeugtechnik<br />

Seminar „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“<br />

Prof. Dr. -Ing. habil. Günter Wöhl 16<br />

Artikelserie „Einsatz von Wagenprüfern“<br />

Ing.-Päd. Thomas Claus 17<br />

Sonstiges<br />

Berufliche Perspektive bei der Eisenbahn<br />

Udo Heyder, Hellen Nisar 18<br />

Seminare <strong>2013</strong><br />

Überblick 20<br />

<strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong><br />

Zeitschrift für Eisenbahner der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.<br />

Schriftleitung<br />

Rechtsanwalt Hans-Dietrich Mewes<br />

Prof. Dr.-Ing. habil. Horst Krampe<br />

Telefon: 0341 2414-0; Telefax: 0341 2414-299<br />

Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig<br />

Erscheinungsweise<br />

Die <strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong> erscheint quartalsweise.<br />

Herausgeber<br />

<strong>AWV</strong> Aus- und Weiterbildungszentrum Verkehrsgewerbe<br />

Leipzig GmbH<br />

Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig<br />

Urheberrechte<br />

Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind<br />

urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die veröffentlichten<br />

Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn<br />

diese sind geschützt, soweit sie von der Schriftleitung erarbeitet<br />

oder redigiert worden sind. Kein Teil dieser Zeitschrift<br />

darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes<br />

ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner<br />

Form (Fotokopie, Mikrofilm oder anderer Verfahren)<br />

reproduziert werden.<br />

2/<strong>2013</strong><br />

3


<strong>Aktuell</strong><br />

<strong>Aktuell</strong>es<br />

Informationen zu den Fachschulen für Technik des Eisenbahnweiterbildungsverein<br />

Leipzig e.V.<br />

Fachrichtung Mechatronik<br />

Udo Heyder, Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.<br />

Fachschule für Technik,<br />

Fachrichtung Mechatronik,<br />

des Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.,<br />

Staatlich anerkannte Ersatzschule,<br />

09111 Chemnitz, Annaberger Straße 73.<br />

www.techniker-chemnitz.de<br />

Mittlerweile bieten wir seit 10 Jahren die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker für Mechatronik“<br />

an, welche 130 Fachschüler bisher erfolgreich absolvierten.<br />

Am 26.08.<strong>2013</strong> beginnt nunmehr der 10. Ausbildungsgang. Künftig werden wir auch eine Teilzeitausbildung<br />

anbieten, diese erstreckt sich über vier Jahre. Näheres hierzu erfahren Sie auf unserer Webseite.<br />

Fachrichtung Bautechnik<br />

Eisenbahnfachschule für Technik,<br />

Fachrichtung Bautechnik,<br />

des Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V.,<br />

Staatlich genehmigte Ersatzschule,<br />

Gutenbergstr. 10, 04178 Leipzig.<br />

www.techniker-leipzig.de<br />

Wir bieten zusätzlich die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker für Bautechnik“ mit dem Schwerpunkt<br />

Verkehrswegebau an. Der erste Ausbildungsgang beginnt am 26.08.<strong>2013</strong>. Gegenwärtig arbeiten wir<br />

am Aufbau eines geeigneten Netzwerkes um die Fachschule (Firmen, HTWK Leipzig u.ä.).<br />

Für nähere Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Herr Heyder, Telefon 0341 2414-115, heyder@awv-leipzig.de<br />

4<br />

2/<strong>2013</strong>


<strong>Aktuell</strong>es<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Sonderseminare der Fachschule für Technik <strong>2013</strong><br />

Seminar Reglungstechnik (04.07. — 06.07.<strong>2013</strong>)<br />

Jeweils Do + Fr 16:00 — 20:00 Uhr, Sa 08:00 — 16:00 Uhr, Kosten: 360,00€<br />

Ermittlung von Reglereinstellwerten mittels Simulation, Auswerten von Reglungsverhalten<br />

Teilnehmer: Einrichter und Instandhalter, die Reglungstechnik betreuen<br />

Seminar Vertiefung Speicherprogrammierbare Steuerungs-Technik (05.08. — 09.08.<strong>2013</strong>)<br />

Jeweils Mo — Fr 08:00 — 16:00 Uhr, Kosten: 900,00€<br />

Auffrischung, Mehrbit- und Analogverarbeitung, Datenbausteine, Servicebausteine,<br />

Beispielanwendungen<br />

Teilnehmer: Servicepersonal, Instandhalter mit Kenntnissen der SPS-Technik<br />

Grundlagen Elektrotechnik (12.08. — 16.08.<strong>2013</strong>)<br />

Grundlagen Mathematik/Physik (19.08. — 23.08.<strong>2013</strong>)<br />

Grundlagen CAD (5 Tage, Termin nach Vereinbarung, 1.250,00€)<br />

Vertiefung CAD (5 Tage, Termin nach Vereinbarung, 1.250,00€)<br />

Ausbildung Fachkraft Elektrotechnik<br />

Inhouse-Schulungen<br />

In 2 Jahren zur anerkannten Fachkraft im mittleren Management. Mit dem Erreichen des Lernzieles werden alle<br />

Voraussetzungen zur unmittelbaren Übernahme und Einsatzfähigkeit in eine Beschäftigung geschaffen.<br />

Unsere Fachschulen bilden Sie aus zum/zur<br />

Teilzeitausbildung<br />

in<br />

Vorbereitung!<br />

Staatlich geprüften Techniker/in für Mechatronik<br />

Die Fachschule für Technik - Fachrichtung Mechatronik<br />

Ausbildungsort: Chemnitz │Beginn: 26.08.<strong>2013</strong><br />

fortbildung@techniker-chemnitz.de │ www.techniker-chemnitz.de<br />

Staatlich geprüften Techniker/in für Bautechnik<br />

Die Fachschule für Technik - Fachrichtung Bautechnik<br />

Ausbildungsort: Leipzig │Beginn: 26.08.<strong>2013</strong><br />

fortbildung@techniker-leipzig.de │ www.techniker-leipzig.de<br />

Kontakt und Beratung:<br />

Eisenbahnweiterbildungsverein Leipzig e.V., Vierackerwiesen 4 • 04179 Leipzig, Telefon: 0341 2414-115 • Fax: 0341 2414-299<br />

2/<strong>2013</strong><br />

5


<strong>Aktuell</strong><br />

Bahnbetrieb<br />

Die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens – Auswirkungen auf das Betriebskonzept<br />

(Vortrag zum <strong>AWV</strong>-Weiterbildungsseminar für Eisenbahnbetriebsleiter am 09.11.2012 in Leipzig)<br />

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin<br />

Einordnung und Bedeutung des Projektes<br />

Einbindung in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz<br />

Ein zusammenwachsendes Europa ist eines der bedeutendsten<br />

von einem breiten Konsens getragenen gesellschaftspolitischen<br />

Ziele der Gegenwart. Einer der wichtigsten<br />

Eckpfeiler zum Erreichen dieser Zielstellung ist<br />

die langfristige Sicherung einer daran ausgerichteten<br />

Sicherung der Mobilität. Somit ist eine europäisch geprägte<br />

Verkehrssystementwicklung, die auch weiterhin<br />

die nationalen und regionalen Belange angemessen<br />

berücksichtigt, unabdingbar (Bild 1). Die umfassende<br />

Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens schließt eine<br />

Lücke von ca. 30 km zwischen Kornwestheim/Zuffenhausen<br />

und Wendlingen (Bild 2) im europäischen Netz<br />

der Eisenbahn auf der Magistrale „Paris-Wien-Bratislava/Budapest“<br />

und im Nordwestkorridor „Brüssel/<br />

Amsterdam/Ruhrgebiet-Köln-Rhein/Main-Mannheim-<br />

München-Brenner-<br />

Verona“.<br />

Der neu zu bauende<br />

Durchgangsbahnhof<br />

ersetzt den bestehenden<br />

Kopfbahnhof,<br />

wird in seiner<br />

Lage ausgehend von<br />

den einzubindenden<br />

Strecken angepasst,<br />

in Tieflage ausgeführt,<br />

so dass die<br />

derzeit für die<br />

Gleisanlagen benötigten<br />

Flächen im<br />

Innenstadtbereich<br />

für die Stadtentwikklung<br />

nutzbar werden<br />

und bildet<br />

damit einen Kernbereich<br />

bei der Umgestaltung<br />

des Bahnknotens.<br />

Der Knotenumbau<br />

umfasst<br />

insgesamt ca. 60 km<br />

S t r e c k e n l ä n g e ,<br />

wobei der Anteil der<br />

Hochgeschwindigkeitsstrecke ca. 30 km beträgt. 33 km<br />

der Strecken verlaufen in Tunnellage. Unter Berücksichtigung<br />

der an-spruchsvollen geografisch-en Lage sind<br />

darüber hinaus 18 Brücken vorgesehen. Durch die gestalterische<br />

Neuausrichtung wird eine durchgängige Strekkengeschwindigkeit<br />

von 160 km/h bzw. 250 km/h jeweils<br />

bis unmittelbar zum neuen Hauptbahnhof sowie eine flexible<br />

Betriebsgestaltung ermöglicht.<br />

Betriebskonzept<br />

Neben dem weiteren gezielten Ausbau des europäischen<br />

und nationalen Hochgeschwindigkeitsnetzes liegen der<br />

Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens auch die<br />

Zielstellungen<br />

• Bereitstellung von ca. 100 ha Flächen zur Stadt- und<br />

Raumentwicklung im Zentrum der Landeshauptstadt<br />

Stuttgart,<br />

• zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für den Regional-<br />

und Nahverkehr insbesondere einschließlich verbesserter<br />

Anbindung der Region südlich von Stuttgart<br />

(mit über 500.000 Einwohnern) zu eröffnen,<br />

• den Stuttgarter Hbf. als zentralen Verkehrsknotenpunkt<br />

im Stadtzentrum zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten<br />

insbesondere des öffentlichen Verkehrs<br />

weiter auszubauen,<br />

• direkte Anbindung des Landesflughafens Stuttgart und<br />

der neuen Landesmesse an das regionale und Hochgeschwindigkeitsnetz<br />

der Bahn sowie<br />

• mittelfristige Möglichkeiten zur Verbesserung der südlichen<br />

Fernverkehrsanbindung in Richtung Zürich zugrunde.<br />

Dementsprechend ist das neue Betriebskonzept für den<br />

umgebauten Bahnknoten durch eine stärkere Entmi-<br />

6<br />

2/<strong>2013</strong>


Bahnbetrieb<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Lückenschluss durch Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens<br />

schung der Verkehre (z.B. frühere Abtren-nung der<br />

nördlichen S-Bahngleise), einer Entflechtung an Behinderungspunkten<br />

(z.B. sich überschneidende Ein- und<br />

Ausfahrten im Kopfbahnhof), der Verminderung betrieblich<br />

bedingter Haltezeiten (Wegfall des im Kopfbahnhof<br />

notwendigen Fahrtrichtungswechsels), einer Erhöhung<br />

der Strecken — sowie der Einfahr- und Ausfahrgeschwindigkeiten<br />

(z.B. situationsabhängig zwischen 60 km/h<br />

und 100 km/h wählbar), einer Durchbindung insbesondere<br />

von Linien des Nah- und Regionalverkehrs (z.B.<br />

Heilbronn-Horb), der Schaffung neuer Direktverbindungen<br />

sowie der Erschließung neuer<br />

Zugangspunkte (z.B. neue S-Bahnstation<br />

Mittnachtstraße) und Verknüpfung<br />

mit anderen Verkehrsträgern (z.B. mit<br />

Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie,<br />

direkte Anbindung von Tübingen und<br />

ICE-Anbindung an den Flughafen)<br />

gekennzeichnet. Das in den letzten<br />

Jahren sehr erfolgreich umgesetzte<br />

Konzept der Durchmesserlinien im<br />

Bereich der Stadt- und S-Bahn mit dem<br />

Suttgarter Hbf als zentralem zentrumsnahen<br />

Verknüpfungspunkt findet<br />

mit der geplanten Umgestaltung des<br />

Bahnknotens eine konsequente zukunftsorientierte<br />

und folgerichtige<br />

Fortsetzung für den Eisenbahn-Regional-<br />

und Fernverkehr (Bild 3).<br />

schlechtere Lösungen. Die mit der geplanten<br />

Umgestaltung des Stuttgarter Bahnknotens<br />

erreichbare betriebliche Flexibilität<br />

und Anpassbarkeit an sich künftig<br />

möglicherweise verändernde Verkehrsströme,<br />

einschließlich integrativer Verknüpfung<br />

mit dem Stuttgarter Flughafen<br />

sowie der konzeptionellen Einbin-dung in<br />

das kommunale und regionale Verkehrskonzept<br />

in Form leistungsfähiger Durchmesserlinien<br />

ist mit den bislang diskutierten<br />

Alternativen nicht realisierbar. Abgesehen<br />

von den fachlichen Aspekten und den<br />

im mehrheitlichen politischen Konsens<br />

erarbeiteten Rahmenbedingungen<br />

zeigen auch die Ergebnisse der<br />

Volksabstimmung am 27.03.1984 in Baden-Württemberg,<br />

bei der sich 58,9 % der Baden-Württemberger<br />

Bevölkerung (gültige Stimmen) und 52,9% der Stuttgarter<br />

Bevölkerung (gültige Stimmen) für das Bahnprojekt<br />

aussprachen, dass die Verwirklichung der definierten<br />

Zielstellungen mit dem Bahnprojekt „Baden-Württemberg<br />

21“ und der darin integrierten Umgestaltung des<br />

Stuttgarter Bahnknotens in der Bürgerschaft von breiter<br />

Zustimmung getragen wird.<br />

Alternativen?<br />

Auch wenn dies in der Öffentlichkeit<br />

mitunter mit großem Nachdruck<br />

anders suggeriert wird, erweisen sich vermeintliche<br />

Alternativen bei genauerer fachlicher Betrachtung und<br />

Berücksichtigung der dem Projekt zugrunde liegenden<br />

Zielstellungen in der Realität als nicht umsetzbare oder<br />

im Hinblick auf die verfolgten Zielstellungen signifikant<br />

Konzeptioneller Systemgedanke – Durchbindung von Linien<br />

(Für weitere Informationen s.a. Martin, Ullrich: Stuttgart<br />

21 – Großprojekt europäischer Dimension. In: Deine<br />

Bahn 7/2009, Seiten 6 - 13)<br />

2/<strong>2013</strong><br />

7


<strong>Aktuell</strong><br />

Bahnbetrieb<br />

Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters<br />

Dr.-Ing. Carsten Hein<br />

Einleitung<br />

Im November 2012 wurde im Rahmen der in Hamburg durchgeführten<br />

<strong>AWV</strong>-Fachtagung für Eisenbahnbetriebsleiter das<br />

Thema „Systematische Organisation gesetzlicher Pflichten<br />

des Eisenbahnbetriebsleiters“ vorgetragen und ausführlich<br />

diskutiert. Es wurde im Einzelnen auf die Nachweisführung<br />

für die Beantragung der Sicherheitsbescheinigung eingegangen.<br />

Die wichtigsten Inhalte des Vortrages werden nachfolgend<br />

dargestellt.<br />

Systematische Organisation<br />

Der Gesetzgeber lässt den Eisenbahnen die Möglichkeit, die<br />

systematische Organisation in vereinfachter Form zu gestalten<br />

und sie den Aufsichtsbehörden nur in Form von „Aufzeichnungen“<br />

gem. § 4 Abs. 4, AEG nachzuweisen. Dies gilt<br />

nur für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die den Status<br />

„Regionalbahnen“ gem. § 2 Abs. 9, AEG besitzen bzw. für<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die „Netze des<br />

Regionalverkehrs“ gem. § 2 Abs. 8, AEG betreiben. Alle übrigen<br />

EVU benötigen eine Sicherheitsbescheinigung, um<br />

Betrieb durchführen zu dürfen, alle übrigen EIU benötigen<br />

eine Sicherheitsgenehmigung, um ihre Infrastruktur betreiben<br />

zu dürfen. Diese Eisenbahnen haben ein Sicherheitsmanagementsystem<br />

(SMS) zu führen, dessen Anforderungen in<br />

Artikel 2 und 3 der Richtlinie 2004/49/EG definiert und im<br />

Anhang II und III der EU-Verordnung 1158/2010 (für EVU) präzisiert<br />

sind. Für EVU, die einen Eisenbahnbetriebsleiter<br />

bestellt haben, reicht die Orientierung am Anhang III der o.g.<br />

EU-Verordnung aus.<br />

Neben der Hilfestellung durch die EU-Verordnung 1158/2010<br />

über die Ausgestaltung des SMS und der systematischen<br />

Organisation des Betriebes bei Einhaltung der gesetzlichen<br />

Pflichten gibt der „Leitfaden“ des Eisenbahn-Bundesamtes<br />

(EBA) vom 24.08.2012 (Anhänge 1 bis 3) wichtige Hinweise<br />

zur Ausgestaltung des SMS. In ihm werden 20 Nachweise aufgeführt,<br />

die für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung<br />

gegenüber dem EBA erbracht werden müssen.<br />

Organisation der Prozess- und Verfahrenssicherheit für<br />

SMS ohne Zulassung („EBL-Modell“)<br />

Die Anforderungen des EBA aus dem Anhang 1 des Leitfadens<br />

2012 zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen werden<br />

im Einzelnen erläutert. Dabei wird auf die 20 „Nachweise“<br />

eingegangen, die dem EBA für die Beantragung der Sicherheitsbescheinigung<br />

vorgelegt werden müssen. Diese Nachweise<br />

gelten für den EBL quasi als „Organisationshandbuch“<br />

zur Organisation seines Betriebes und auch des darauf aufbauenden<br />

Sicherheitsmanagementsystems.<br />

Zunächst hat sich das EVU für seine Organisation wiederkehrend<br />

Fragen zum Geschäftsumfang, der Verkehrsart (z.B.<br />

Personen- oder Güterverkehr, ggf. HGV), der durchschnittlichen<br />

Jahresverkehrsleistung, der Anzahl des Betriebspersonals<br />

pro Tätigkeitsart (z.B. Triebfahrzeugführer, Rangierer,<br />

Wagenmeister etc.) und der Gefahrenarten (z.B. Gefahrguttransporte,<br />

Museumsverkehr) zu stellen und dabei zukünftige<br />

Planungen und Entwicklungen zu berücksichtigen.<br />

Weiterhin muss das EVU jederzeit in der Lage sein, den<br />

aktuellen Stand der für seine Verhältnisse geltenden Vorschriften<br />

(Gesetze, Verordnungen, nationale Sicherheitsvorschriften,<br />

untergesetzliche Normen wie netzzugangsrelevantes<br />

Regelwerk und anerkannte Regeln der Technik) abzurufen.<br />

Dazu ist eine vollständige Auflistung aller aktuell gültigen<br />

Vorschriften erforderlich. Das Fehlen allein einer relevanten<br />

Vorschrift stellt bereits die Prozesssicherheit in<br />

Frage. Dazu ergänzend sind den einzelnen Vorschriften in<br />

einer Tabelle die jeweiligen Mitarbeitergruppen, die die Vorschriften<br />

anzuwenden bzw. zu beachten haben, zuzuordnen.<br />

Die Schnittstellen zu anderen EVU und EIU müssen systematisch<br />

zusammengestellt werden, so dass das Zusammenwirken<br />

am Sicherheitsprozess dargestellt wird. Hierbei ist insbesondere<br />

auf die EIU, auf deren Trassen gefahren wird,<br />

abzuheben. Dafür hat sich das EVU die entsprechenden Prozesse<br />

wie beispielweise Trassenbestellung, -nutzung,<br />

Anwendung der Zugangsvorschriften, das Fahrplanmanagement<br />

und die Notfallregelungen zu vergegenwärtigen und<br />

entsprechend tabellarisch aufzuführen. Für die EVU sind beispielsweise<br />

Prozesse wie die Übergabe von Wagen in einer<br />

gemeinsamen Beförderungskette, die Fremdhalterschaft<br />

oder die ECM-Funktionen für Lokomotiven und Wagen zu<br />

beachten. Ergänzend dazu sind im EVU genutzte Dokumente<br />

für die firmenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen<br />

Eisenbahnen zu listen wie etwa Trassenbestellformulare,<br />

Kooperationsverträge, Kommunikations- und Dokumentationsformulare<br />

z.B. für die Leitstellen, Aufgabenbeschreibungen<br />

für Leitstellen-Mitarbeiter, Prüfformulare für Wagenprüfaufgaben<br />

etc. Das eigene EVU muss Fehler des anderen<br />

Unternehmens prozessual erkennen und ggf. Korrekturmaßnahmen<br />

einleiten.<br />

Prozess- und Verfahrensanweisungen sowie Formblätter/<br />

Dokumente für das Notfallmanagement sind den Mitarbeitern<br />

unbedingt zugänglich zu machen. Arbeitsanweisungen,<br />

Formulare und Handlungsanleitungen, die den Mitarbeitern<br />

für Notfälle zur Verfügung stehen, sind für das Notfallmanagement<br />

zusammenzustellen.<br />

Hierunter zählen insbesondere Unfallmeldetafeln und –mappen,<br />

Anweisungen der Leitstelle bzw. Meldestelle für Notfälle,<br />

Festlegungen über Meldewege bei Unfällen, Aufgleismerkblätter.<br />

Des Weiteren sind Regeln zu Unfalluntersuchungen<br />

zu erlassen und Aufgabenbeschreibungen für den<br />

Unfall- und Ereignisuntersuchenden aufzustellen, z.B.<br />

Checkliste zur Aufnahme eines BBU.<br />

Zur Organisation der Handlungssicherheit und Kompetenz<br />

des Betriebspersonals sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich.<br />

Zunächst sollte ein jeweils aktueller Überblick über die<br />

Funktionsgruppen der Mitarbeiter und ihrer jeweiligen, insbesondere<br />

sicherheitsrelevanten, Aufgaben (z.B. Triebfahrzeugführer,<br />

Wagenprüfer, Sekretärin) bestehen. Auch scheinbar<br />

nicht sicherheitsrelevant erscheinende Funktionen, wie<br />

die des Sekretariats, können sicherheitsrelevant sein, wenn<br />

dort etwa die Verteilung betrieblicher Unterlagen an das<br />

Personal und deren Rückmeldeorganisation vorgenommen<br />

wird. Für alle Funktionsgruppen müssen Kompetenzanforderungen<br />

aufgestellt werden. Darunter zählen insbesondere<br />

Kompetenzpläne (welches Wissen und welche Fähigkeiten),<br />

Ausbildungs-/Maßnahmepläne, Funktions- oder Stellenbeschreibungen<br />

(können Kompetenzpläne beinhalten) jeweils<br />

8<br />

2/<strong>2013</strong>


Bahnbetrieb<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

für alle Funktionsgruppen und eine Befugnismatrix, in der<br />

die Kompetenzen den Funktionen zugeordnet werden. Für<br />

die Dokumentation aktuell vorhandener Kompetenzen sind<br />

insbesondere Regeln zur Mindestdokumentation in der Personalakte<br />

festzulegen (z.B. Vorbildung, Tauglichkeit, Qualifikationszeugnisse,<br />

Führerschein), Formulare für Prüfungsund<br />

Einarbeitungsprotokolle zu erstellen, Streckenkenntnisformulare<br />

und Orts-/Arbeitsplatzeinweisungsprotokolle<br />

sowie Fortbildungsnachweise zu führen. Zudem sind für die<br />

Überwachung der Betriebsdienstmitarbeiter Überwachungsregeln<br />

aufzustellen sowie Überwachungspläne und<br />

-protokolle zu führen. Zudem ist es notwendig, die zeitliche<br />

und aufgabenbezogene Steuerung des Personals sicher zu<br />

beherrschen. Dazu sind Dienstpläne vorzuhalten, Dienstplanerstellungsregeln<br />

aufzustellen, Dienstplansoftware einzusetzen,<br />

Personalmeldungen von Dienstleistern und den<br />

Einsatz eigener Mitarbeiter zu kontrollieren sowie eine Kontrolle<br />

der Kompetenzen im Rahmen der Fortbildungsunterrichte<br />

vorzunehmen.<br />

Die Handlungssicherheit des Personals wird neben seiner<br />

Kompetenz, seinem Einsatz und der klaren Aufgabenzuordnung<br />

auch durch Schulungs- und funktionsbezogene Arbeitsunterlagen<br />

bestimmt. Die Schulungsunterlagen setzen sich<br />

aus schriftlichen Ausbildungs- und Fortbildungsunterlagen<br />

für jede Funktion zusammen. Die Arbeitsunterlagen sind<br />

funktionsbezogen zu erstellen (z.B. Tf-Heft, Streckenbuch,<br />

Fahrzeug-Bedienungsanleitungen für Triebfahrzeugführer,<br />

Prüfkriterien-Heft für Wagenprüfer).<br />

Hinsichtlich der eingesetzten Fahrzeuge benötigt das EVU<br />

einen Überblick über die eingesetzten Fahrzeuge, auch diejenigen<br />

von Dritten, die auf eigener Trasse fahren. Entsprechende<br />

Prozesse sind, ggf. mit Hilfsmitteln zu entwickeln.<br />

Die Dokumente, mit denen die ordnungsgemäße Zulassung<br />

der eigenen Fahrzeuge sichergestellt und dokumentiert<br />

wird, sind vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere<br />

Abnahmeprotokolle nach §32 EBO, Inbetriebnahmegenehmigungen<br />

und Änderungsanzeigen nach TEIV. Der jeweils<br />

zugelassene Einsatzbereich der Fahrzeuge muss handlungssicher<br />

identifiziert und dokumentiert werden. Die dafür<br />

bestimmenden Aufzeichnungen und Dokumente wie Fahrzeuganschriften,<br />

Nebenbestimmungen, technische Parameter<br />

in Inbetriebnahmegenehmigungen oder Abnahmen, Einschränkungen<br />

durch Fahrzeugausrüstungen oder –ausstattungen<br />

müssen prozesssicher für die Identifikation genutzt<br />

werden können. Fahrzeugstörungen müssen zuverlässig<br />

dokumentiert werden, dazu ist der Erlass und die Anwendung<br />

von Dokumenten wie Fahrzeug-Bedienungsanleitungen,<br />

Arbeitsanweisungen für Triebfahrzeugführer und<br />

Wagenuntersuchungspersonal, Störungsformulare, Schadzettel<br />

und dergleichen erforderlich.<br />

In den Fällen, in denen das EVU zugleich auch „die für die<br />

Instandhaltung zuständige Stelle“ nach §4a AEG (ECM) ist,<br />

müssen zusätzlich auch die Instandhaltungsanforderungen<br />

und –nachweise handlungssicher beherrscht werden. Hierzu<br />

gehört es, die Anforderungen an die Instandhaltung durch<br />

Instandhaltungsprogramme zu bestimmen und bei Bedarf<br />

stetig anzupassen. Die Instandhaltung nach DIN 27200 ff. ist<br />

zum Beispiel mittels Messblättern, Prüfprotokollen, Auftragszettel,<br />

Wagenkarten, Fahrzeugakten, Betriebsbüchern,<br />

Checklisten und Generalnachweisen zu dokumentieren<br />

und zu kontrollieren.<br />

Über die dargelegten Pflichten hinaus hat das EVU Risikoanalysen<br />

der EVU-Tätigkeit, aus Tätigkeiten außerhalb des<br />

Eisenbahnsystems, der Instandhaltung und Materialbeschaffung<br />

sowie der Zulieferer durchzuführen, Risiken zu bewerten<br />

und auf Risiken zu reagieren. Das SMS unterliegt einem<br />

kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP).<br />

<strong>Aktuell</strong>e Entwicklung der Eisenbahn-Normen<br />

Die EVU sind verpflichtet, das anzuwendende Regelwerk<br />

stets auf den aktuellsten Berichtigungsstand zu halten und<br />

sämtliche Prozesse und Verfahren dementsprechend anzupassen.<br />

So hat der Gesetzgeber in der letzten Zeit beispielsweise<br />

die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ (CSM) in<br />

Kraft gesetzt (siehe Richtlinie 2009/352/EG), die Triebfahrzeugführerscheinverordnung<br />

(TfV) erlassen und die EBO<br />

geändert. Auch untergesetzliche Normen wie VDV-Schriften<br />

und –Mitteilungen, wie beispielsweise die VDV-Schrift 759<br />

für „Abfertigungsverfahren im Personenverkehr“, die neue<br />

VDV-Schrift 755 (Streckenkenntnisrichtlinie) und weitere<br />

Normen stehen kurz vor der Einführung bzw. Änderung.<br />

Sicherheitsorganisation außerhalb gesetzlicher Pflichten<br />

Neben den in Normen beschriebenen Anforderungen an die<br />

systematische Organisation der Sicherheit gibt es wichtige<br />

„weiche“ Elemente, die die Beachtung, Behandlung und<br />

Führung des Menschen und seiner Umgebung berücksichtigen.<br />

Hierzu gehört menschliches Fehlverhalten in der Praxis,<br />

welches z.B. durch Bequemlichkeit, Unachtsamkeit<br />

oder Selbstüberschätzung entstehen kann. Sie können durch<br />

geeignete, authentische Führungsprinzipien erkannt und<br />

dann möglicherweise ausgeglichen werden.<br />

Fazit<br />

Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen und in vorderster Front<br />

sein(e) Eisenbahnbetriebsleiter hat eine Vielzahl von Regelungen<br />

zu beachten bzw. zu treffen, Prozesse und Verfahren<br />

zu organisieren und zu dokumentieren. Nur durch stetige<br />

Beachtung aller für den Betrieb des EVU zutreffenden<br />

Gesetze und Normen, auch im Ausblick auf neue Entwicklungen,<br />

kann der Eisenbahnbetrieb ordnungsgemäß, pünktlich<br />

und sicher beherrscht werden. Eine höchstmögliche Sicherheit<br />

setzt jedoch auch auf Glaubwürdigkeit ausgerichtete<br />

Führungsprinzipien voraus. Die Führungskräfte müssen Verhaltensfehler<br />

der Mitarbeiter frühzeitig erkennen, entsprechende<br />

Korrekturmaßnahmen einleiten und gleichzeitig das<br />

Vertrauen der Mitarbeiter genießen.<br />

2/<strong>2013</strong><br />

9


<strong>Aktuell</strong><br />

Eisenbahn-Wissen,<br />

auf das es ankommt!<br />

Band 1 Grundlagen der Eisenbahnunternehmen<br />

Logistik, Mobilität, Schienenverkehrsmarkt, Eisenbahnunternehmen,<br />

Methoden der Leistungserstellung, Organisation,<br />

Management – Preis: 50,- €<br />

Band 2 Infrastruktur der Eisenbahnunternehmen / Technik<br />

der Betriebsanlagen<br />

Oberbau, Gleisverbindungen, Ingenieurbauwerke, Leit- und<br />

Sicherungssysteme, Telekommunikation, Energieversorgungsanlagen<br />

für elektrische Zugförderung – Preis: 80,- €<br />

Band 3 Fahrzeuge und maschinentechnische Anlagen<br />

Allgemeine Festlegungen über den Bau von Schienenfahrzeugen,<br />

Fahrzeugaufbau, Fahrzeuglauf, Fahrzeugarten,<br />

Instandhaltung und Überwachung, Anlagen zum Bewegen<br />

der Fahrzeuge, maschinentechnische Anlagen – Preis: 60,- €<br />

Band 4 Bahnbetrieb<br />

Allgemeine Grundsätze des Betriebsdienstes, Durchführung<br />

des Betriebsdienstes, Zeit- und Kapazitätsermittlung,<br />

Bahnbetrieb<br />

Das Handbuch für den<br />

Eisenbahnbetriebsleiter<br />

Betriebsleitsystem, Fahrpläne, Betriebspersonal, Unfallverhütung<br />

und Gesundheitsschutz, Einführung in den Verkehrsdienst,<br />

Ladevorschriften, Umgang mit gefährlichen Gütern –<br />

Preis: 60,-€<br />

Band 5 Recht für Betriebsleiter<br />

Allgemeines Eisenbahngesetz, Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung,<br />

Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung,<br />

Fahrzeugzulassung, Notfallmanagement, Betriebsleiterprüfungsrecht,<br />

Vorschriftenlehre und Regeln der Technik,<br />

Betriebsleiter im Unternehmen (Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht,<br />

Handelsrecht), Transportrecht, Verwaltungsrecht,<br />

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftung im<br />

Eisenbahnunternehmen – Preis: 60,- €<br />

Band 6 Eisenbahnbetriebswirtschaft<br />

Volkswirtschaftliche Grundlagen, betrieblicher Leistungsprozess,<br />

Kostenrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Controlling, Finanzierung, Marketing, Benchmarking, Absatz<br />

Preis: 40,- €<br />

Preise zzgl. Versandkosten<br />

Bei Abnahme der Komplettausgabe (Bd. 1 bis 6) gewähren wir Ihnen<br />

einen Vorzugspreis von 320,00 € statt 350,00 € im Einzelkauf.<br />

Jetzt bestellen:<br />

Die Neuauflage<br />

der BOA<br />

Vorwort zum zweiten Reprint<br />

Im Jahre 2001 wurde vom Minirex-Verlag in<br />

Luzern ein Nachdruck der 1983 verfassten<br />

„Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen<br />

(BOA)“ veröffentlicht.<br />

Aufgrund des beachtlichen Bedarfs an diesem,<br />

für Eisenbahnfachkräfte informativen Nachschlagewerk<br />

mit seinen 32 Anweisungen und den weiteren<br />

fachlich untersetzenden Anlagen sowie Bildtafeln, ist der<br />

Bestand inzwischen aufgebraucht.<br />

Da immer noch großes Interesse an diesem Nachschlagewerk<br />

zu erwarten ist, insbesondere in verschiedenen Qualifikationsebenen<br />

der Aus- und Weiterbildung<br />

von Fachkräften nichtbundeseigener<br />

Eisenbahnen des<br />

• betriebs-, bau-, maschinen- und<br />

wagentechnischen Dienstes und<br />

• Sicherungs- und Fernmeldewesens,<br />

hat sich die Aus- und Weiterbildungszentrum<br />

Verkehrsgewerbe Leipzig GmbH entschlossen einen<br />

zweiten Reprint herstellen zu lassen.<br />

Dafür ist zu danken und diesem wichtigem Nachdruck ein großes<br />

Interesse zu wünschen.<br />

Für die BOA berechnen wir 36,00 € inkl. Mwst. (zzgl. Versandkosten).<br />

Dr.-Ing. Günter Augusta<br />

Nutzen Sie bitte unser Bestellformular unter http://www.awv-leipzig.de/BESTELLUNG.PDF<br />

Fax: 0341 24 14 - 299 oder E-Mail: info@awv-leipzig.de<br />

10 2/<strong>2013</strong>


Bahnbetrieb<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Umsetzung der ECM und CSM Anforderung zur Erfüllung der EU Verordnungen<br />

und des AEG Dipl. -Ing. Thomas Hanusch<br />

Diese Gesetze und Verordnungen der EU sind die Grundlage<br />

für den sicheren Betrieb von Eisenbahnen, die in<br />

jedem Mitgliedsstaat mit einem angepassten Regelwerk<br />

umgesetzt werden müssen und somit für jedes EVU/EIU/<br />

Halter/ Betreiber durch das AEG bzw. allein durch die<br />

Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG verbindlich<br />

sind. Auch Art.18 Abs. 1-3EU RIL 2001/16/EG<br />

und die verschiedenen TSI über die Interoperabilität des<br />

konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems<br />

gibt Vorgaben zur verpflichtenden Dokumentation vor.<br />

Diese beinhalten Vorschriften oder verbindliche Normenverweise<br />

– über bestehende nationale Sicherheitsziele und Sicherheitsmethoden,<br />

– über Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme<br />

und die Sicherheitsbescheinigung von Eisenbahnunternehmen,<br />

– über Anforderungen an die Inbetriebnahme und<br />

Instandhaltung neuer und wesentlich geänderter Fahrzeuge,<br />

– gemeinsame Betriebsvorschriften für das Eisenbahnnetz,<br />

die noch nicht Gegenstand von TSI sind, ein<br />

schließlich Vorschriften für das Signalgebungs- und das<br />

Verkehrssteuerungssystem,<br />

– Vorschriften über Anforderungen an zusätzliche unternehmensinterne<br />

Betriebsvorschriften, die von Fahrwegbetreibern<br />

und Eisenbahnunternehmen erlassen<br />

werden müssen,<br />

– Vorschriften über Anforderungen an das mit sicherheitsrelevanten<br />

Aufgaben betraute Personal, einschließlich<br />

Auswahlkriterien, medizinischer Eignung,<br />

Schulung und Zulassung, die noch nicht Gegenstand<br />

einer TSI sind,<br />

– Vorschriften über die Untersuchung von Unfällen und<br />

Störungen.<br />

Diese sieben Arten von Vorschriften beinhalten die notwendigen<br />

Anforderungen, die Eisenbahnunternehmen<br />

erfüllen müssen, um Sicherheitsbescheinigungen zu<br />

erhalten um die nationalen Eisenbahnnetze nutzen zu<br />

dürfen.<br />

Die Notifizierung bei der ERA enthält Vorschriften über<br />

den Austausch von Fahrzeugen zwischen Eisenbahnunternehmen,<br />

über Registrierungssysteme sowie über<br />

Anforderungen an Prüfverfahren.<br />

Das AEG — Allgemeine Eisenbahngesetz — in der Fassung<br />

der 8. Änderung beschreibt die Grundregeln, Verantwortlichkeiten<br />

und Zusammenhänge mit Verweisen auf<br />

weitere Verordnungen bzw. setzt die EU-Richtlinien entsprechend<br />

um.<br />

§4 Abs.4 AEG<br />

(4) Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder<br />

eine Sicherheitsgenehmigung benötigen, haben ein<br />

Sicherheitsmanagementsystem …, einzurichten und über<br />

dessen Inhalt in nicht personenbezogener Form Aufzeichnungen<br />

zu führen. Die übrigen Eisenbahnen haben<br />

in geeigneter Weise Regelungen zur Erfüllung der Anforderungen<br />

der öffentlichen Sicherheit festzulegen und<br />

über deren Inhalt in nicht personenbezogener Form Aufzeichnungen<br />

zu führen.<br />

Der neue Paragraph §4a AEG<br />

(1) Die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen<br />

sind für die Instandhaltung jedes ihrer Eisenbahnfahrzeuge<br />

zuständig (für die Instandhaltung zuständige<br />

Stelle). Sie können die Aufgabe nach Satz 1 auf die für<br />

die Instandhaltung zuständige Stelle eines Dritten übertragen.<br />

(2) Unbeschadet der Verantwortung der Eisenbahnen<br />

und Halter von Eisenbahnfahrzeugen für den sicheren<br />

Betrieb sind die für die Instandhaltung zuständigen Stellen<br />

verpflichtet, die von ihnen zur Instandhaltung übernommenen<br />

Eisenbahnfahrzeuge in betriebssicherem<br />

Zustand zu halten.<br />

(3) Zur Instandhaltung haben die zuständigen Stellen, die<br />

eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung benötigen, ein<br />

Instandhaltungssystem einzurichten und über dessen<br />

Inhalt in nicht personenbezogener Form Aufzeichnungen<br />

zu führen. Das Instandhaltungssystem richtet sich nach<br />

den Anforderungen des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr.<br />

445/2011 der Kommission vom 10. Mai 2011 über ein<br />

System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von<br />

Güterwagen zuständigen Stellen und zur Änderung der<br />

Verordnung (EG) Nr. 653/2007 (ABl. L 122 vom 11.5.2011,<br />

S. 22). Die Instandhaltung richtet sich nach<br />

1. den Instandhaltungsunterlagen jedes Eisenbahnfahrzeuges<br />

nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung<br />

(EU) Nr. 445/2011 und<br />

2. den anwendbaren Anforderungen, einschließlich der<br />

einschlägigen Regelungen zur Fahrzeuginstandhaltung<br />

und der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität….“<br />

Der neu eingefügte Paragraph §4a AEG beschreibt<br />

zusätzlich zum §4 Abs. 1-4 AEG Instandhaltungsfunktionen<br />

und Verantwortlichkeiten, die ein Betreiber nach<br />

der Inbetriebnahme verpflichtend nachzuweisen hat.<br />

Demnach sind in geeigneter Weise Regelungen zur Erfüllung<br />

der Anforderungen der öffentlichen Sicherheit festzulegen<br />

und Aufzeichnungen über deren Inhalt zu führen.<br />

Dabei sind die Bezüge zum Stand der Technik und<br />

den einschlägigen Vorschriften und Normen bzw. weitere<br />

EU Verordnungen oder Richtlinien für den Eisenbahnsektor<br />

bindend.<br />

2/<strong>2013</strong> 11


<strong>Aktuell</strong><br />

Bahnbetrieb<br />

Nationale Sicherheitsvorschriften sind vor allem die für<br />

die Eisenbahnsicherheit relevanten Bundesgesetze und<br />

Verordnungen. Weiter werden insbesondere interne<br />

Betriebsvorschriften der Deutschen Bahn AG (DB AG)<br />

sowie Richtlinien des Verbandes Deutschen Verkehrsunternehmen<br />

(VDV) als nationale Sicherheitsvorschriften<br />

festgelegt. Die Regierung der Bundesrepublik<br />

Deutschland weist mit der Mitteilung vom 25.Januar<br />

2008 an die EU-Kommission darauf hin, dass unter anderem<br />

einige benannte Vorschriften der DB AG und des<br />

VDV sowie DIN-Vorschriften als anerkannte Regeln der<br />

Technik gemäß § 2 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung<br />

(EBO) eingestuft sind, deren Befolgung zur<br />

Wahrung der Eisenbahnsicherheit unerlässlich ist. Als<br />

anerkannte Regeln der Technik sind diese Vorschriften<br />

somit auf Ebene jedes Mitgliedstaates bereits verbindlich<br />

eingeführt und eine zusätzliche explizite rechtliche<br />

Verankerung der Vorschriften gemäß der deutschen<br />

Rechtssystematik nicht erforderlich. So sind beispielsweise<br />

die DIN 27200-27205 sowie die EBA Checklisten<br />

zur Zulassung als Sicherheitsvorschrift und anerkannte<br />

Regel der Technik auch im Sinne der Interoperabilität<br />

festgeschrieben und umzusetzen bzw. einzuhalten.<br />

Instandhaltungsgrundsätze und eisenbahnspezifischen<br />

Mindestanforderungen<br />

Die normellen Mindestanforderungen für die Erhaltung<br />

des Soll-Zustandes sind:<br />

– Begriffe Definitionen werden nach DIN 31051, DIN EN<br />

13306, hist.DIN 250<strong>02</strong>/25003ff, DIN EN 15380/ pr<br />

EN 15380 erläutert,<br />

– RAMS LCC Forderungen und Verfahren nach DIN 60300 ff.,<br />

– Aufstellen einer Fahrzeugaufbruchstruktur nach DIN<br />

60300-3 +DIN EN 15380/ pr EN 15380,<br />

– Erstellen von Sicherheitsnachweisen nach DIN 27201ff.<br />

sowie DIN EN 50126,<br />

– Erstellen von Instandhaltungsplänen DIN 27201-1,<br />

– Erfassung von RAMS LCC – Daten nach DIN EN 60300 +<br />

EN 50126 im Betrieb,<br />

– Instandhaltung und Zustand von Schienenfahrzeugen<br />

nach DIN 27200 ff.,<br />

Die DIN EN 50126 verbunden mit der DIN 27201 bilden<br />

die Grundlage aller nachweispflichtigen Prozesse und<br />

Dokumente, die bei der Entwicklung von Schienenfahrzeugen<br />

verpflichtend sind. Die Prozesse sind entsprechend<br />

in der Organisation von Herstellungsprozessen<br />

und gemäß den empfohlenen Verfahren aus DIN EN<br />

60300ff. umzusetzen. Deshalb muss das Management<br />

Verantwortungen, Zuständigkeiten und die Beziehungen,<br />

die innerhalb der Organisationen stattfinden, während<br />

der Lebenszyklen definieren.<br />

Die für die Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />

zuständige Organisation sollte Instandhaltungsgrundsätze<br />

erarbeiten, die als Leitfaden für die<br />

Planung, Durchführung, Bewertung, Analyse und Verbesserung<br />

der Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />

dienen.<br />

Bei der Planung der Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />

sollten die folgenden Aspekte<br />

berücksichtigt werden:<br />

– Anforderungen des Kunden, behördliche u. gesetzliche<br />

Vorschriften,<br />

– Sicherheits- u. Zuverlässigkeitsziele,<br />

– anzuwendendes Instandhaltungskonzept,<br />

– Methodik für die Optimierung der Instandhaltung,<br />

– für die Umsetzung des angegebenen Instandhaltungskonzepts<br />

benötigte Unterstützungsmittel,<br />

– Verantwortlichkeiten für Management und Organisation<br />

der Instandhaltungstätigkeiten,<br />

– Integration individueller Empfehlungen zur Instandhaltung<br />

eines Produktes in ein größeres System,<br />

– Auswirkung auf und Verfügbarkeit von bestehenden<br />

Unterstützungsmitteln.<br />

Umsetzung der Instandhaltungsprozesse<br />

Das Management der Tätigkeiten zur Instandhaltung und<br />

Instandhaltungsunterstützung besteht aus:<br />

– der Entwicklung und Aktualisierung der Instandhaltungsgrundsätze,<br />

– Koordination und Überwachung der Instandhaltung,<br />

– der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Instandhaltung,<br />

Die Instandhaltungsgrundsätze werden von den für die<br />

Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung Verantwortlichen<br />

in Zusammenarbeit mit allen an der<br />

Instandhaltungsplanerstellung beteiligten Gruppen entwickelt.<br />

Die Grundsätze sind zu dokumentieren und<br />

regelmäßig neu zu bewerten.<br />

Das einzurichtende Instandhaltungsmanagementsystem<br />

lässt sich wie folgt gliedern:<br />

– Managementfunktion (Kernmanagement und Management<br />

der folgenden Funktionen (2-4)),<br />

– Instandhaltungsentwicklungsfunktion (Programme,<br />

Unterlagen, Sicherheitsnachweise),<br />

– Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion/<br />

Flottenmanagement,<br />

12<br />

2/<strong>2013</strong>


Bahnbetrieb<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

– Instandhaltungserbringungsfunktion (= Werkstatt;<br />

Arbeits-u. Prüfanweisungen, Qualifizierungsanforderungen,<br />

Nachweisdokumentation….).<br />

Die Instandhaltungsplaner sollten daher ihre Organisationsstrukturen<br />

so entwerfen, damit diese Tätigkeiten<br />

für die Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung<br />

ermöglicht werden.<br />

Eine Zertifizierung von Instandhaltungsaufgaben muss demnach<br />

(§4aAEG + EU VO 445/2011) erfolgen und die Anwendung<br />

der verbundenen Verfahren aus den weiteren EU Verordnungen<br />

(CSM 352/2009 + 1158/2010) nachweisen.<br />

Instandhaltungsunterlagen (Quelle TSI LOC PASS)<br />

Die Instandhaltung umfasst eine Reihe von Aktivitäten,<br />

mit denen für eine funktionelle Einheit ein Zustand beibehalten<br />

oder wiederhergestellt werden kann, indem<br />

die Einheit ihre erforderliche Funktion erfüllen kann,<br />

darunter die Gewährleistung der dauerhaften Integrität<br />

der Sicherheitssysteme und der Einhaltung geltender<br />

Normen (Definition gemäß EN 13306).<br />

Es sind die folgenden für die Durchführung von Instandhaltungsaktivitäten<br />

bei Fahrzeugen erforderlichen Informationen/Unterlagen<br />

zur Begründung des Instandhaltungskonzepts<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Diese erläutern die Definition und die Auslegung der<br />

Instandhaltungsaktivitäten, damit sichergestellt ist,<br />

dass die Merkmale des Fahrzeugs während dessen<br />

Lebensdauer innerhalb akzeptabler Grenzen bleiben.<br />

Die Instandhaltungsunterlagen müssen Eingabedaten<br />

umfassen, mit denen die Kriterien für die Inspektion und<br />

die Periodizität der Instandhaltungsaktivitäten<br />

festgelegt<br />

werden können, wie<br />

die Instandhaltungsaktivitäten<br />

durchzuführen sind und<br />

welche Instandhaltungsaufzeichnungen/Dokumentationen<br />

dies bestätigen.<br />

– einschlägige Daten, die dem Instandhaltungskonzept<br />

zugrunde liegen und Herkunft der Daten (Erfahrungswerte);<br />

DE 26.5.2011 Amtsblatt der Europäischen Union<br />

L 139/81,<br />

– durchgeführte Versuche, Untersuchungen, Berechnungen,<br />

die dem Instandhaltungskonzept zugrunde liegen<br />

(siehe Verfahren nach DIN 27200ff).<br />

Die Instandhaltungsaufzeichnungen beschreiben, wie<br />

Instandhaltungsaktivitäten durchzuführen sind.<br />

Zu Instandhaltungsaktivitäten zählen alle erforderlichen<br />

diesbezüglichen Maßnahmen, z. B. Inspektionen, Überwachung,<br />

Tests, Versuche, Messungen, Ersetzungen,<br />

Anpassungen und Reparaturen.<br />

Die Instandhaltungsaufzeichnungen umfassen die folgenden<br />

Inhalte:<br />

– Bauteilhierarchie und Funktionsbeschreibung: Die Hierarchie<br />

legt die Grenzen des Fahrzeugs fest, indem alle<br />

zur Produktstruktur dieses Fahrzeugs gehörenden Teile<br />

aufgelistet werden, wobei eine entsprechende Anzahl<br />

von Einzelebenen verwendet wird. Das letzte Teil muss<br />

eine tauschbare Einheit sein;<br />

– Schaltbilder, Anschlusspläne und Verdrahtungspläne;<br />

– Stückliste: Die Stückliste enthält die technischen<br />

Beschreibungen der Ersatzteile (tauschbare Einheiten)<br />

und deren Referenzen, um die Identifizierung und<br />

Beschaffung der richtigen Ersatzteile zu ermöglichen.<br />

Die Liste muss alle Teile enthalten, für die spezifiziert<br />

wurde, dass sie unter einer bestimmten Bedingung<br />

Die Unterlagen zur Begründung<br />

des Instandhaltungskonzepts<br />

müssen folgende<br />

Inhalte umfassen:<br />

– Präzedenzfälle, Grundsätze<br />

und Methoden, die dem Instandhaltungskonzept<br />

für<br />

die Einheit zugrunde liegen,<br />

– Verwendungsprofil: Gren<br />

zen der normalen Nutzung<br />

der Einheit (z. B.<br />

km/Monat, klimatische<br />

Grenzen, zulässige<br />

Ladungsarten usw.),<br />

ERA Leitlinie zur Anwendung CSM EG/352/2009<br />

2/<strong>2013</strong><br />

13


<strong>Aktuell</strong><br />

Bahnbetrieb<br />

gewechselt werden müssen oder für die bei einer elektrischen<br />

oder mechanischen Fehlfunktion ein Austausch<br />

erforderlich ist oder für die absehbar ist, dass sie nach<br />

einer Beschädigung durch Unfall auszutauschen sind Interoperabilitätskomponenten<br />

müssen mit Verweisen auf ihre<br />

jeweilige Konformitätserklärung angegeben werden:<br />

– die Grenzwerte für Bauteile, die während des Betriebs<br />

nicht überschritten werden dürfen, sind anzugeben; es<br />

ist zulässig, betriebsbezogene Einschränkungen im<br />

Grenzbetrieb (bei erreichtem Grenzwert) festzulegen,<br />

– europäische gesetzliche Verpflichtungen: Sofern die<br />

Bauteile oder Systeme speziellen europäischen gesetzlichen<br />

Verpflichtungen unterliegen, müssen diese Verpflichtungen<br />

aufgeführt werden,<br />

– die strukturierte Aufstellung der Aufgaben mit Angabe<br />

der Aktivitäten, Verfahren und Mittel, die der Antragsteller<br />

(der „Inbetriebnahmegenehmigung“ ) für die<br />

Durchführung der Instandhaltungsaufgabe angibt,<br />

– die Beschreibung der Instandhaltungsaktivitäten,<br />

– Handbücher oder Einrichtungen zur Fehlerbehebung<br />

(Fehlerdiagnose).<br />

Informationssysteme zur Instandhaltung<br />

Ein Instandhaltungs-Informationssystem enthält unter<br />

anderem folgende Informationen:<br />

– Beschreibung der Einheit und Standortdaten;<br />

– Zeichnungen mit Demontage-/Montageanweisungen zur<br />

korrekten Montage/Demontage austauschbarer Teile;<br />

– Instandhaltungskriterien;<br />

– Beschreibung der Aufgaben zur vorbeugenden und korrektiven<br />

Instandhaltung;<br />

– Protokoll der bisherigen vorbeugenden und korrektiven<br />

Instandhaltung;<br />

– Berichte über Ausfälle und Defekte, einschließlich der<br />

herrschenden Betriebsbedingungen bei Entdeckung<br />

des Ausfalls;<br />

– an den Einheiten vorgenommene Änderungen;<br />

– Informationen über Material und Ersatzteile;<br />

– für die Ausführung der Aufgabe erforderliche Werkzeuge<br />

und Materialien;<br />

– für die Ausführung der Aufgabe erforderliche Verbrauchsstoffe;<br />

– Vorkehrungen und Ausrüstung für den Schutz und die<br />

Sicherheit von Personen;<br />

– geplante und zur Durchführung vorgesehene Arbeiten;<br />

– Prüfungen und erforderliche Tests und Verfahren, die<br />

nach jeder Instandhaltungsmaßnahme vor der Wiederinbetriebnahme<br />

des Fahrzeugs durchzuführen sind;<br />

– aus der Zustandsüberwachung resultierende Daten;<br />

– Daten zur Wirtschaftlichkeit und Instandhaltungsleistung;<br />

– Informationen und Ratschläge zur Instandhaltung auf<br />

Grund neuer Erkenntnisse oder Erfahrungen;<br />

– Status und Daten der Produktkonfiguration;<br />

– von den Herstellern herausgegebene Kundendienst-<br />

Mitteilungen.<br />

Arbeitsaufträge werden verwendet, um einzelne<br />

Instandhaltungsaufgaben zu veranlassen, zu überwachen<br />

und zu dokumentieren. Die automatische Veranlassung<br />

geschieht im Instandhaltungs-Informationssystem<br />

durch vorbestimmte Auslöser, wie zum Beispiel<br />

Kalenderzeit, seit der letzten Maßnahme abgelaufene<br />

Zeit, Betriebsstunden der Einheit oder zurückgelegte<br />

Entfernung. Der Arbeitsauftrag wird dazu verwendet,<br />

die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln und zu planen<br />

und die Durchführung der Arbeit zeitlich einzuplanen.<br />

Abschließend wird er dazu verwendet, Ergebnisse,<br />

Beobachtungen und tatsächlich benötigte Ressourcen<br />

aufzuzeichnen, die dann die Basis für Bewertung und<br />

Verbesserung bilden. Zu diesem Zweck können weitere<br />

Instandhaltungsmaßnahmen und Modifizierungsanweisungen<br />

erlassen werden, durch die der Defekt korrigiert<br />

wird und die Einheit wieder ihre volle Funktionalität<br />

zurückerhält (ECM-Aufgabe).<br />

Ein wichtiger Gesichtspunkt der Instandhaltung ist die<br />

Beobachtung auf Defekte mit komponenten- und maßnahmenbezogener<br />

Ursachen hinsichtlich des Managements<br />

von Modifikationen zu deren Beseitigung. Es ist auf<br />

schwerwiegende Fehlzustände oder Defekte mit Auswirkung<br />

auf die Sicherheit oder Verfügbarkeit zu achten. Es<br />

sollte ein Verfahren angenommen werden, mit dem solche<br />

Fehlzustände ermittelt und Maßnahmen zur Untersuchung<br />

veranlasst werden, um die Ursache zu ermitteln<br />

und anschließende Maßnahmen zu veranlassen, die zur<br />

Beseitigung des Fehlzustandes nötig sein könnten. In<br />

manchen Fällen kann die Entdeckung eines schwerwiegenden<br />

Defekts eine dringende Maßnahme erfordern,<br />

damit sichergestellt ist, dass Sicherheitsbelange angesprochen<br />

werden und alle anderen Anwender des Geräts<br />

sich des Problems bewusst sind (ECM-Aufgabe).<br />

Das Ziel in der Phase „Betrieb und Instandhaltung“ muss<br />

es sein, sämtliche Subsysteme, Komponenten und<br />

externe Maßnahmen zur Risikominderung (innerhalb<br />

festgelegter Grenzen) so zu betreiben, instandzuhalten<br />

und zu unterstützen, dass die RAMS-System-Anforderungen<br />

erfüllt werden. Eingangsgrößen sind alle wichtigen<br />

Informationen und gegebenenfalls Daten, die erforderlich<br />

sind, um den Anforderungen in dieser Phase zu entsprechen,<br />

insbesondere denen der Betriebs- und<br />

14<br />

2/<strong>2013</strong>


Bahnbetrieb<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Instandhaltungsverfahren (ECM Instandhaltungsentwicklung<br />

und FRACAS-Prozess).<br />

Die Anforderung besteht in der Überwachung der Ausführung<br />

des Systems sowie der Betriebs- und Instandhaltungsverfahren.<br />

Dies muss sichergestellt werden durch:<br />

a)regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Betriebs-<br />

und Instandhaltungsverfahren (DIN 27200ff),<br />

b) regelmäßige Überprüfung der Schulungsdokumentation,<br />

c) regelmäßige Überprüfung / Anpassung des Gefahrenprotokolls<br />

und Sicherheitsnachweises (DIN 27200ff),<br />

d) wirksame logistische Unterstützung, einschließlich<br />

Ersatzteile, Werkzeuge, Kalibrierung, zuständiges<br />

Personal, auf RAMS ausgerichtete Instandhaltung<br />

(EG 445/2011, EG 49/2004ff),<br />

e) Einsatz des Systems für die Ausfallerfassung und Korrekturmaßnahmen<br />

(FRACAS EN 50126).<br />

Dementsprechend müssen alle gesammelten Daten, einschließlich<br />

aller aufgestellten Annahmen und Begründungen,<br />

dokumentiert werden.<br />

Bei Anwendung der in den Normen genannten Verfahren<br />

können somit die ECM-Anforderungen nachhaltig nachweisen<br />

und sie somit auch das SMS für ihr Managementsystem<br />

bestätigen.<br />

Durch die EU-Verordnung 445/2011 vom 10. Mai 2011<br />

(System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung<br />

von Güterwagen zuständigen Stellen) sind zum 31. Mai<br />

<strong>2013</strong> sämtliche Halter von Güterwagen in Europa verpflichtet,<br />

eine gültige ECM-Zertifizierung der<br />

EU 445/2011 durch einen benannten NoBo vorzulegen.<br />

Einzige Grauzone und Ausnahme ist die Vorlage einer<br />

Halterselbsterklärung. Jedoch muss jede ECM unbeschadet<br />

der Zuständigkeit der EVU oder EIU gemäß §4 und<br />

§4a AEG für den sicheren Betrieb mittels eines Instandhaltungssystems<br />

nachweisen, dass die Fahrzeuge in<br />

einem betriebssicheren Zustand sind. Für alle EVU und<br />

Betreiber von Schienenfahrzeugen, die eine Sicherheitsbescheinigung<br />

benötigen, sind diese Anforderungen der<br />

EU VO gemäß §4a AEG auch für alle anderen Fahrzeuggattungen<br />

bereits jetzt verbindlich umzusetzen und<br />

dabei die gültigen Verfahren des Standes der Technik<br />

umzusetzen.<br />

Das Seminar zum Thema<br />

bei der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />

Die <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH veranstaltete zum<br />

Thema ECM ein Seminar vom 31.01.—<br />

01.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong> in Leipzig.<br />

Das Seminar diente dazu, Ihnen die Umsetzung<br />

der ECM-Verordnung für Fahrzeug-Halter/-Betreiber<br />

bzw. Werkstätten zu erleichtern.<br />

Desweiteren sollten Möglichkeiten der<br />

Integration in ein bestehendes Managementsystem,<br />

in Verfahren und Prozesse für die<br />

Erarbeitung der erforderlichen Dokumente<br />

aufgezeigt werden sowie die rechtlichen<br />

Randbedingungen und Sicherheiten aufgeführt<br />

werden.<br />

Seminar ECM-Workshop Praxis, 31.01. — 01.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>, Leipzig<br />

Inhalte waren unter anderem:<br />

Grundlagen ECM-Zertifizierung, Rechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen, Bestandsaufnahme,<br />

Integration in bestehendes QM-System/SMS, Erarbeitung für Management-/Flotten-/Entwicklungs-/Instandhaltungsfunktion.<br />

Als Referenten konnten wir Dipl.-Ing. Thomas Hanusch und Dr. Frank Wilting gewinnen.<br />

Ein ähnliches Seminar ist für den Herbst <strong>2013</strong> in Planung. Termin und Inhalte dazu geben wir<br />

Ihnen gern bekannt unter www.awv-leipzig.de.<br />

2/<strong>2013</strong><br />

15


<strong>Aktuell</strong><br />

Fahrzeugtechnik<br />

Seminar „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“ 11.<strong>02</strong>. — 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>, Leipzig<br />

Prof. Dr. -Ing. habil. Günter Wöhl<br />

Aber gerade die Kenntnis über den Systemcharakter eines<br />

Schienenfahrzeuges von der Konstruktion über Einsatz und<br />

Instandhaltung zeichnen einen befähigten Absolventen für<br />

seinen Einsatz aus.<br />

Dem deutschen Hoch- und Fachhochschulwesen wird europaweit<br />

in allen Rankings eine überdurchschnittlich gute Ausbildung<br />

ingenieurtechnischer Kader bescheinigt.<br />

Dieser Engpass wird vor allen von den NE-Bahnen verstärkt<br />

erkannt, ohne das aus kapazitiven und finanziellen Gründen<br />

Einfluß auf die Ausbildung genommen werden kann. Daraus<br />

resultiert das Anliegen an die <strong>AWV</strong> GmbH, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen<br />

von Ingenieurkadern anzubieten.<br />

Nach umfangreichen Abstimmungen und Vorbereitungen fand<br />

das erste Seminar vom 11.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong> – 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong> in Leipzig<br />

statt.<br />

Vom Einsatz der Schienenfahrzeuge im Bahnbetrieb, über<br />

Kenntnisse zu Aufbau und Wirkungsweise einzelner Baugruppen<br />

eines Schienenfahrzeuges, den fahrdynamischen Grundlagen,<br />

den Problemen der Spurführung und Bremstechnik bis<br />

hin zur Instandhaltung und Werkstattausrüstung reichte die<br />

Weiterbildungspalette.<br />

Teilnehmer des Seminars „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“ 11.<strong>02</strong>. — 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>,<br />

bei der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />

Dieses hauptsächlich auf die Grundlagenausbildung basierende<br />

Ergebnis täuscht aber darüber hinweg, dass bestimmte<br />

Proportionen in den Vertiefungen nicht gewahrt sind. Sie sind<br />

aber für den Praxiseinsatz der Absolventen von eminenter<br />

Bedeutung.<br />

Bestand z.B. gemessen an den Studentenzahlen in der fahrzeugtechnischen<br />

Vertiefung zwischen der Kraftfahrzeugtechnik<br />

und der Schienenfahrzeugtechnik in der Vergangenheit<br />

ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis, so beträgt heute der<br />

Anteil der Schienenfahrzeugtechnik nur noch etwa 10 %.<br />

Bei einer Exkursion in das Instandhaltungswerk Delitzsch<br />

konnten die Erkenntnisse praxisnah überprüft und vertieft<br />

werden.<br />

Diese Einheit von Theorie und Praxis und der Gesamtüberblick<br />

zum technischen Themenkreis der Schienenfahrzeuge fand<br />

das große Interesse der Teilnehmer und spiegelte sich auch in<br />

einer abschließenden Befragung in positiven Ergebnissen wieder.<br />

Hochschulstandorte für diese ingenieurwissenschaftliche Disziplin<br />

wie Hannover oder Dresden wurden entweder ganz<br />

geschlossen oder drastisch zurückgefahren.<br />

Es gibt darüber hinaus auch keine deutschsprachige allumfassende<br />

Literatur zum Wissensgebiet der Schienenfahrzeugtechnik.<br />

Das Interesse junger Menschen mit Fachhochschul-oder Hochschulreife<br />

für ein Studium der Schienenfahrzeugtechnik ist<br />

natürlich eng mit dem Engagement für diese Bewerber seitens<br />

der Industrie oder der Verkehrsunternehmen verbunden.<br />

Und gerade hier ist gegenüber anderen Ausbildungsrichtungen<br />

ein echter Mangel zu verzeichnen.<br />

Teilnehmer des Seminars „Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik“ 11.<strong>02</strong>. — 16.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong>,<br />

bei der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />

Die <strong>AWV</strong> plant daher eine kontinuierliche Fortsetzung dieses<br />

Weiterbildungsseminars und bietet die zweite Veranstaltung<br />

vom 23.09.<strong>2013</strong> — 27.09.<strong>2013</strong> in Dresden an.<br />

Statt mit gezielten Forschungsaufgaben für die Hochschulen,<br />

durch attraktive Praktikumsplätze oder Einsatzmöglichkeiten<br />

zu werben, setzt man auf Kader mit allgemein ingenieurtechnischer<br />

Ausbildung. Diese sind in der Regel ohne Vorleistung<br />

der Unternehmen verfügbar.<br />

16<br />

2/<strong>2013</strong>


Fahrzeugtechnik<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Artikelserie „Einsatz von Wagenprüfern“<br />

Ing.Päd. Thomas Claus<br />

Im Artikel in der <strong>AWV</strong> <strong>Aktuell</strong> <strong>Ausgabe</strong> 3/2012 wurden<br />

Güterwagen der Wagengattung R beschrieben.<br />

Zu den Güterwagen der Regelbauart gehören weiterhin<br />

Wagen der Wagengattungen E, K und G.<br />

Wagengattung G:<br />

Der klassische Güterwagen, welcher früher zum Transport<br />

witterungsempfindlicher Güter genutzt wurde, ist<br />

ein zweiachsiger, gedeckter Güterwagen.<br />

Der klassische Aufbau wird heute noch in der Ausbildung<br />

zur Erläuterung gezeigt.<br />

Diese Güterwagen haben ihre Bedeutung bei dem<br />

gewachsenen, möglichst schnellen Umschlag von Ladegütern<br />

verloren. Es existieren nur noch wenige Wagen<br />

der Gattung Gbs bei der DB Schenker AG und Wagen der<br />

Gattung Gs bei anderen EVU. Die noch vorhandenen werden<br />

hauptsächlich noch als Gerätewagen im Baubetrieb<br />

genutzt.<br />

Die Transportaufgabe übernehmen heute Güterwagen<br />

der Gattung H (Sonderbauart) und R (Regelbauart) mit<br />

Planen. Das aufwendige Be- und Entladen durch Wagentüren<br />

(Palettentransport innerhalb der Wagen mit Hubwagen)<br />

entfällt. Durch große Öffnungen der modernen<br />

Güterwagen (Schiebewände bzw. Schiebeplanen) kann<br />

heute beidseitig Be- und Entladen und sogar mit den<br />

heutigen Gabelstaplern über die gesamte Ladebreite<br />

Ladegut platziert werden.<br />

Wagengattung E:<br />

Die offenen Güterwagen der Gattung E werden hauptsächlich<br />

nach dem zu transportierendem Gewicht des<br />

Ladegutes unterschieden.<br />

So kann man zwei Gruppen einteilen:<br />

- 2-achsige offene Güterwagen E<br />

- 4-achsige offene Güterwagen Ea.<br />

So unterschiedlich wie das Ladegut, sind auch die Belastungen<br />

der Güterwagen in ihrer Bauartausführung. Die<br />

Radsatzlast darf auf einer bestimmten Streckenklasse, mit<br />

Rücksicht auf den Oberbau, nicht überschritten werden.<br />

Daher kann unter Berücksichtigung der Dichte/Gewicht<br />

des Ladegutes ein 4-achsiger Wagen entsprechend mehr<br />

auf die Schiene/Oberbau bringen als ein 2-Achsiger.<br />

Ein einfaches Rechenbeispiel soll dies verdeutlichen:<br />

Ein Güterwagen der Gattung Eas (4 Radsätze) mit einem<br />

angenommenen Eigengewicht von 24t kann bei einer<br />

Fahrt auf der Streckenklasse C eine Radsatzlast von 20t<br />

auf die Schiene bringen. Bei 4 Radsätzen wäre hiermit<br />

ein maximales Gesamtgewicht von 80t möglich. Subtrahiert<br />

man nun das Eigengewicht vom Gesamtgewicht<br />

(80t-24t) verbleibt ein maximales Zuladungsgewicht von<br />

56t.<br />

Die gleiche Wagengattung E aber mit 2 Radsätzen (Es)<br />

mit einem angenommenen Eigengewicht von 15t kann<br />

bei einer Fahrt auf der Streckenklasse C eine Radsatzlast<br />

von 20t auf die Schiene/Oberbau bringen. Hier wäre ein<br />

maximales Gesamtgewicht von 40t möglich. Subtrahiert<br />

man nun das Eigengewicht vom Gesamtgewicht (40t-15t)<br />

verbleibt ein maximales Zuladungsgewicht von 25t.<br />

Diese Wagen eignen sich z.B. für den Transport von<br />

Blechabfällen, da einem relativ großen Volumen eine<br />

geringe Masse gegenübersteht, wobei erstgenannte<br />

Wagen (Eas) eher für Tonerden und Erze geeignet sind.<br />

Der Wagenprüfer sollte die einzelnen Wagengattungen<br />

und den jeweiligen Verwendungszweck der Wagen kennen.<br />

Kleingeschriebene Kennbuchstaben beschreiben weitere<br />

Merkmale:<br />

Die Bedeutung der Kennbuchstaben a bis s ist international<br />

festgelegt, während die Merkmale zu den Kennbuchstaben<br />

t bis z von den einzelnen Bahngesellschaften<br />

bestimmt werden können.<br />

So steht beispielsweise der nationale Kennbuchstabe x<br />

für Wagen mit Stahlfußboden (Ealos-x).<br />

2/<strong>2013</strong><br />

17


<strong>Aktuell</strong><br />

Sonstiges<br />

Berufliche Perspektive bei der Eisenbahn<br />

Udo Heyder, Hellen Nisar<br />

Heute existieren mehr als 700 Eisenbahnunternehmen<br />

in Deutschland — diese suchen verstärkt<br />

nach Personal. Laut einer durchgeführten Studie<br />

sind bis zum Jahr 2015 über 30.000 Personaleinstellungen<br />

geplant. Speziell dafür qualifizierte,<br />

zertifizierte und vom EBA zugelassene Ausbildungsunternehmen<br />

bilden aus, um diese Lücken<br />

zu schließen. So entstehen für Arbeitssuchende<br />

neue Jobchancen durch Neuorientierung.<br />

Die Welt der Eisenbahn hat sich in den letzten 20<br />

Jahren verändert. Noch 1993 waren die Staatsbahnen<br />

Monopolisten. In Deutschland fahren neben<br />

deutschen EVU noch zahlreiche ausländische EVU,<br />

wobei die deutschen EVU weitestgehend im Verband<br />

deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) organisiert<br />

ist. Der VDV ist ein aktiver Branchenverband von<br />

rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Personenund<br />

Schienengüterverkehrs, der mit Politik<br />

und Wirtschaft im Dialog über technische,<br />

betriebliche, rechtliche und wirtschaftliche<br />

Grundsätze für diese Branche steht. Der Verband<br />

sichert über eine halbe Million Arbeitsplätze<br />

in Deutschland, über 12 Milliarden<br />

Euro werden jährlich im Bereich Eisenbahn<br />

investiert, rund 29 Millionen Fahrgäste nutzen<br />

täglich Bus und Bahn, und durch die Nutzung<br />

des öffentlichen Verkehrs werden jährlich<br />

15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart.<br />

Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst<br />

im Netz der Eisenbahnen in Deutschland ca.<br />

64.000 km Gleis, mit ca. 75.000 Weichen,<br />

ca. 28.000 Brücken sowie ca. 700 Tunnel.<br />

Das Straßennetz in Deutschland ist im Vergleich<br />

rund 240.000 km lang.<br />

Das sind nur einige wesentliche Fakten, die der VDV<br />

veröffentlicht hat. Noch viel brisanter ist folgende<br />

Feststellung des Verbandes: laut einer durchgeführten<br />

Studie sind bis zum Jahr 2015 über 30.000 Personaleinstellungen<br />

geplant. In dieser Zahl ist der<br />

Bedarf im Bereich des Verkehrsbaus noch nicht einmal<br />

berücksichtigt.<br />

Hier werden Potentiale deutlich, die Qualifizierungen<br />

in ungeahnten Dimensionen notwendig machen.<br />

Ein wichtiges Glied in der Kette der Eisenbahnunternehmen<br />

sind die speziell dafür<br />

qualifizierten, zertifizierten und zur Prüfungsabnahme<br />

berechtigten Ausbildungsunternehmen.<br />

Die <strong>AWV</strong>-Gruppe in Leipzig gehört zu den<br />

größten Weiterbildungsanbietern Deutschlands<br />

für die Sparte Eisenbahn. In den vergangen<br />

10 Jahren wurden durch sie fast<br />

2000 Arbeitssuchende qualifiziert und<br />

erfolgreich vermittelt. Die derzeit vorliegenden<br />

Arbeitsplatzangebote gewährleisten<br />

jedem erfolgreichen Absolventen eine<br />

Arbeitsvermittlung. Die klassischen Berufsfelder<br />

sind Lokführer, Kundenbetreuer im<br />

Nahverkehr, Wagenmeister, aber auch die<br />

Aufstiegsfortbildungen zum Staatlich<br />

geprüften Techniker für Mechatronik und Bautechnik<br />

versprechen aussichtsreiche Perspektiven.<br />

Die <strong>AWV</strong> GmbH ist erneut durch das Eisenbahn-Bundesamt<br />

als Ausbildungs- und Prüfungsstelle anerkannt<br />

sowie als privater Bildungsträger nach der<br />

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung<br />

AZAV des Bundesministeriums für Arbeit<br />

Schulungsgebäude der <strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />

18 2/<strong>2013</strong>


Sonstiges<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

und Soziales zertifiziert worden. Dies sind hervorragende<br />

Voraussetzungen, um einen neuen Start in eine<br />

gesicherte berufliche Perspektive zu wagen. Insbesondere<br />

auch ältere Arbeitsuchende dürfen sich angesprochen<br />

fühlen. Rund ein Drittel der bisher Qualifizierten<br />

waren über 50 Jahre, selbst zwei 60-Jährige<br />

haben diese Herausforderung erfolgreich gemeistert.<br />

Die zunehmende Technisierung und Automatisierung<br />

bremst den Personalbedarf nur unwesentlich. Zwar<br />

werden einige Berufsbilder eher verschwinden (z.B.<br />

SiPo), aber dafür entstehen neue Tätigkeitsfelder wie<br />

z.B. Monteure/Bediener für automatische Warnsysteme.<br />

Aufgabenfelder wie die des Triebfahrzeugführers<br />

und Wagenmeisters sind allerdings auch auf absehbare<br />

Zeit nicht durch technische Systeme zu ersetzen.<br />

Nicht nur für Arbeitssuchende, sondern auch für<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen sind diese Angebote<br />

interessant. Schulungsbedürftige Mitarbeiter<br />

können die Ausbildungen je nach Bedarf in einzelnen<br />

Modulen absolvieren. So kann direkt auf die<br />

Belange des jeweiligen EVU zugeschnitten geschult<br />

werden.<br />

Das während der Ausbildung stattfindende Praktikum<br />

wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen<br />

organisiert und stellt für alle Beteiligten<br />

eine echte Bereicherung dar. An dieser Stelle möchten<br />

wir ein Dankeschön an alle EVU aussprechen,<br />

welche uns bei der Vergabe von Praktikumsstellen<br />

für unsere Teilnehmer unterstützt haben.<br />

Anzeige<br />

Mehr als 1.000 Fachkräfte werden von bundesweit tätigen Eisenbahnunternehmen gesucht.<br />

Unsere Weiterbildungen sind auch geeignet für eine berufliche Neuorientierung.<br />

Die <strong>AWV</strong> GmbH bildet Sie aus zum/zur:<br />

Wagenmeister/in<br />

Lokführer/in<br />

Kundenbetreuer/in im Nahverkehr (Zugschaffner/in)<br />

Arbeitszugführer/in, Bahnübergangsposten (BÜP)<br />

100%ige Vermittlungsquote derzeit!<br />

und Sicherungsposten (Sipo)<br />

Jetzt<br />

anmelden!<br />

Einstieg noch möglich, Dauer: 6 Monate<br />

Beginn: 24. Juni <strong>2013</strong>, Dauer: 10 Monate<br />

Einstieg noch möglich, Dauer: 10 Monate<br />

Beginn: 21. Oktober <strong>2013</strong>, Dauer: 3,5 Monate<br />

Wir sind für Sie da:<br />

<strong>AWV</strong> EisenbahnVerkehr GmbH<br />

Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig 0341 2414-0│-121<br />

weiterbildung@awv-leipzig.de │www.awv-leipzig.de<br />

2/<strong>2013</strong><br />

19


Seminare <strong>2013</strong><br />

Regellehrgänge<br />

Eisenbahnbetrieb<br />

- Ausbildung Rangierleiter/Rangierbegleiter ohne /mit Bremsproberechtigung, <strong>02</strong>.09. – 06.09.<strong>2013</strong> bzw. 12.09.<strong>2013</strong><br />

- Weiterbildung Örtlicher Betriebsleiter, 17.09.<strong>2013</strong><br />

- Grundkurs für künftige Eisenbahnbetriebsleiter und Führungskräfte in Eisenbahnverkehrsunternehmen,<br />

25.09. – 27.09.<strong>2013</strong><br />

- FIT für Betriebseisenbahner von Anschlussbahnen, 01.10.<strong>2013</strong><br />

- Fortbildung Lokführer für die Befähigung zum Befahren der Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes<br />

sowie öffentlicher nichtbundeseigener Bahnen im Strecken- und Rangierdienst, 07.10. – 16.10.<strong>2013</strong><br />

- Ausbildung zum Örtlichen Betriebsleiter, 07.10. – 16.10.<strong>2013</strong><br />

- Ausbildung zum Eisenbahnbetriebsleiter für nichtöffentliche Eisenbahnen, 07.10. – 18.10.<strong>2013</strong><br />

- Ausbildung Lehrlokführer, 21.10. – 25.10.<strong>2013</strong><br />

Fahrzeugtechnik & maschinentechnische Anlagen<br />

- FIT-Unterricht für Wagenmeister (G), 14.09.<strong>2013</strong><br />

- Ausbildung zum Eisenbahnfahrzeugführer/Triebfahrzeugführer für Triebfahrzeuge mit Verbrennungskraftmaschinen<br />

(V-Lok) im Bahnbetrieb nach den Regularien der BOA bzw. EBOA für nichtöffentliche<br />

Infrastrukturen (Anschlussbahnen, Häfen), 16.09. – 27.09.<strong>2013</strong><br />

Instandhaltung<br />

- Grundlehrgang: Bremsen an Schienenfahrzeugen, 03.09. – 05.09.<strong>2013</strong><br />

- Bremsschlosser für die Instandhaltung von Triebfahrzeugen (Triebfahrzeuge, Triebzüge, Triebwagen<br />

und Nebenfahrzeuge), 16.09. – 20.09.<strong>2013</strong><br />

- Bremsschlosser für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen (kombiniert Triebfahrzeuge und<br />

Wagen), 23.09.–27.09.<strong>2013</strong><br />

- Bremsschlosser für die Instandhaltung von Wagen (Reisezug-, Güterwagen, Sonderbauarten,<br />

wie z.B. Bahndienstwagen), 14.10. – 18.10.<strong>2013</strong><br />

- Grundlagen der Bremstechnik für Triebfahrzeuge und Reisezugwagen (Grundkurs), 22.10. - 24.10.<strong>2013</strong><br />

- Erweiterungslehrgang als Abnahmeberechtigter Bremsschlosser für Triebfahrzeuge und Wagen, 28.10. – 30.10.<strong>2013</strong><br />

Sonderseminare<br />

- Kesselwagen, 11.09. - 12.09.<strong>2013</strong>, Elze<br />

- Seminar Grundlagen Schienenfahrzeugtechnik, 23.09. — 27.09.<strong>2013</strong>, Dresden<br />

- Weiterbildung Werkstattingenieure, 07.10. – 09.10.<strong>2013</strong>, Berlin<br />

Zur Vormerkung für diese Seminare genügt eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.<br />

<strong>AWV</strong> Leipzig GmbH<br />

Vierackerwiesen 4 • 04179 Leipzig • Ansprechpartner: Frau Metzler<br />

Tel.: 0341 2414-110 • Fax: 0341 2414-299 • info@awv-leipzig.de • www.awv-leipzig.de

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