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Aktuelle Fragen der Lebensversicherung - BLD Bach Langheid ...

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Tagungsreihe <strong>der</strong> Deutschen Versicherungsakademie (DVA)<br />

<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Lebensversicherung</strong><br />

4. Juni 2013<br />

Residenz am Dom, Köln<br />

Tageskonferenz<br />

09:30 Uhr Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

17:00 Uhr Ende <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO*<br />

Kurt Günter Mangen<br />

Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> Richter am Oberlandesgericht Köln, 20. Zivilsenat<br />

Mike Beling<br />

Rechtsanwalt und Syndikus<br />

HDI <strong>Lebensversicherung</strong> AG, Köln<br />

Dr. Joachim Grote<br />

Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />

<strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr<br />

Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft, Köln<br />

Mo<strong>der</strong>ation<br />

Christoph Müller-Frank<br />

Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />

<strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr<br />

Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft, Köln


Thema<br />

<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lebensversicherung</strong><br />

Seit <strong>der</strong> letzten Veranstaltung zur <strong>Lebensversicherung</strong> in 2012 haben sich einige <strong>der</strong><br />

dort behandelten Themen mittlerweile geklärt, während an<strong>der</strong>e nach wie vor aktuell<br />

sind. Welche Themen dies sind, wird zu Beginn des Tagesseminars behandelt. Zunächst<br />

werden Kurt Günter Mangen, Richter am Personenversicherungssenat des OLG Köln,<br />

und Dr. Joachim Grote, Rechtsanwalt bei <strong>BLD</strong>, über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Verfahren<br />

zu § 5a VVG a. F. berichten. Dabei werden zunächst verschiedene Einzelfälle behandelt,<br />

die in Individualklageverfahren mittlerweile als geklärt betrachtet werden können.<br />

Dazu zählen u. a. Fälle mit Verträgen des regulierten Altbestandes o<strong>der</strong> Fälle, die<br />

die Unterscheidung von Antrags- und Policenmodell betreffen. Im Anschluss daran wird<br />

über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Sammelklagen, des EuGH-Verfahrens sowie <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerden<br />

berichtet.<br />

Weitestgehend geklärt hat sich seit <strong>der</strong> letzten Veranstaltung das Thema „Ratenzahlungszuschläge“.<br />

Kurt Günter Mangen wird hier zunächst das erste in diesem Zusammenhang<br />

ergangene BGH-Urteil vom 06.02.2013 darstellen. Dr. Joachim Grote wird<br />

sodann über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Individual- und Verbandsklageverfahren berichten.<br />

Das Unisex-Urteil des EuGH beschäftigt die Versicherungsunternehmen nach wie vor<br />

im Bestands- als auch im Neugeschäft. Welche Probleme sich hier stellen, werden Mike<br />

Beling, Mitarbeiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung von HDI-Gerling <strong>Lebensversicherung</strong> AG, und<br />

Dr. Joachim Grote behandeln. Einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt bildet dabei die betriebliche<br />

Altersversorgung, die durch die jüngere Positionierung <strong>der</strong> BaFin, wonach das<br />

Unisex-Urteil in diesem Bereich keine Anwendung finden soll, neue Dynamik erhalten<br />

hat.<br />

Einen ersten Abschluss haben auch die im letzten Jahr behandelten Themen „Zurechnung<br />

Maklerwissen/Beratungspflichten bei kapitalbildenden <strong>Lebensversicherung</strong>sverträgen“<br />

durch die s. g. Clerical Medical-Urteile des BGH vom 11.07.2012<br />

erfahren. Den Inhalt dieser Urteile wird Kurt Günter Mangen nebst den Auswirkungen<br />

für die Praxis erörtern. Diese BGH-Urteile haben in <strong>der</strong> Literatur eine breite Diskussion<br />

ausgelöst, die zeigt, dass sich bedingt durch diese Urteile weitere Probleme stellen. Eine<br />

entscheidende Frage ist in diesem Zusammenhang die Abgrenzung zwischen einem Kapitalanlageprodukt<br />

und einem Versicherungsprodukt. Darüber hinaus gibt es auch von<br />

Dr. Joachim Grote vorzustellende, neue Rechtsentwicklungen in diesem Zusammenhang<br />

(wie z. B. <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> PRIP’s-Verordnung auf europäischer Ebene), die zu beachten<br />

sind.<br />

Zu <strong>der</strong> Thematik <strong>Lebensversicherung</strong> in <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung und in <strong>der</strong> Insolvenz<br />

hat es seit <strong>der</strong> letztjährigen Veranstaltung ebenfalls verschiedene BGH-Entscheidungen<br />

gegeben, die Kurt Günter Mangen vorstellen wird. Dabei geht es zum einen um<br />

den Pfändungsschutz nach § 851 c Abs. 1 ZPO sowie um die Insolvenzanfechtung bei<br />

unwi<strong>der</strong>ruflicher Bezugsberechtigung. Streitig ist in diesem Zusammenhang noch die<br />

insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit eines Verwertungsausschlusses.<br />

Anknüpfend daran wird als erstes neues Rechtsproblem die Umwandlung einer <strong>Lebensversicherung</strong><br />

in eine pfändungsfreie Versicherung von Mike Beling behandelt<br />

werden. In diesem Zusammenhang gibt es divergierende obergerichtliche Entscheidungen,<br />

so dass damit zu rechnen ist, dass auch insoweit eine Klärung durch den BGH erfolgen wird.<br />

Entsprechendes gilt auch für das Thema Versorgungsausgleich bei abgetretenen<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>en. Den Streitstand wird ebenfalls Mike Beling darlegen.<br />

Das BGH-Urteil vom 25.07.2012 zu den Abschlusskostenverrechnungs- und Rückkaufswertklauseln<br />

<strong>der</strong> Tarifgeneration 2002 bis 2007 berührt zwar ein in 2012 bereits<br />

behandeltes Thema, allerdings hat dieses Urteil auch eine Vielzahl von neuen<br />

Rechtsfragen aufgeworfen, so dass wir dieses Thema bei den neuen Rechtsproblemen<br />

behandeln. Den Inhalt dieser Entscheidung sowie die daraufhin bereits ergangenen<br />

Folgeentscheidungen in Individualklageverfahren wird Kurt Günter Mangen erläutern.<br />

In welchem Umfang sich dieses Urteil auf die einzelnen Tarifgenerationen auswirkt und<br />

wie die Frage, ob ein Klauselersetzungsverfahren mit Blick auf dieses Urteil durchzuführen<br />

ist sowie was dabei zu beachten ist, wird Dr. Joachim Grote darstellen.<br />

Ebenfalls seit längerem in <strong>der</strong> Diskussion sind geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarungen<br />

bei Abschluss einer <strong>Lebensversicherung</strong>. Diese werden einerseits durch<br />

Versicherer getroffen und an<strong>der</strong>erseits durch Vermittler (so genannte Nettopolicen). Welche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen aus Sicht <strong>der</strong> Rechtsprechung bei solchen Kostenausgleichsvereinbarungen<br />

zu beachten sind, wird Kurt Günter Mangen darstellen. Die Auswirkungen in<br />

<strong>der</strong> Praxis und auch ihre steuerrechtliche Behandlung erläutert im Anschluss daran<br />

Mike Beling.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> jüngeren Rechtsprechung ist auch die postmortale Gesundheitsprüfung<br />

sowie die Behandlung von Schweigepflichtentbindungserklärungen. Welche<br />

rechtlichen Probleme sich hier stellen, wird Kurt Günter Mangen darlegen.<br />

Bei den nach dem VVG erfor<strong>der</strong>lichen Belehrungstexten hat es bezüglich <strong>der</strong> Belehrung<br />

bei Obliegenheiten eine Entscheidung des BGH gegeben. Darüber hinaus hat sich die<br />

Rechtsprechung auch mit dem Inhalt <strong>der</strong> Belehrung beschäftigt. Einen Überblick über<br />

die insoweit ergangene Rechtsprechung gibt Kurt Günter Mangen. Welche rechtlichen<br />

Probleme sich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> ab dem 01.09.2013 geltenden neuen Musterwi<strong>der</strong>rufsbelehrung<br />

bei zusammenhängenden Rechtsgeschäften ergeben, erläutert<br />

danach Dr. Joachim Grote.<br />

Wie<strong>der</strong> auf die Agenda wurde schließlich das Thema Überschussbeteiligung genommen.<br />

In diesem Zusammenhang gibt es ein erstes Verbandsklageverfahren sowie verschiedene<br />

Individualklageverfahren, die sich mit <strong>der</strong> Überschussbeteiligung beschäftigen. Darüber<br />

hinaus hatte <strong>der</strong> Gesetzgeber versucht, das Thema Bewertungsreserven neu zu regeln.<br />

Dieser Versuch ist in dieser Legislaturperiode als gescheitert zu betrachten. Eine Ge -<br />

setzes än<strong>der</strong>ung ist aber nach wie vor erfor<strong>der</strong>lich. Warum dies so ist, wird Mike Beling<br />

erläutern.<br />

Bei allen Themen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.<br />

Referenten/Mo<strong>der</strong>ation<br />

Kurt Günter Mangen<br />

Kurt Günter Mangen ist stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des 20. Zivilsenats (Personenversicherungssenat)<br />

am Oberlandesgericht Köln. Von 1996 bis 1999 war er wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof. Er ist im Bereich „Unfallversicherung“<br />

Mitautor des von Beckmann/Matusche-Beckmann herausgegebenen „Versicherungsrechts-Handbuch“.<br />

Mike Beling<br />

Mike Beling, Rechtsanwalt, ist seit 2000 Mitarbeiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung bei <strong>der</strong> HDI<br />

<strong>Lebensversicherung</strong> AG mit den Tätigkeitsschwerpunkten <strong>Lebensversicherung</strong>srecht,<br />

Betriebliche Altersversorgung (Schwerpunkt versicherungsförmige Durchführungswege,<br />

große Branchenlösungen, Konsortialgeschäft) und Projektgeschäft (zuletzt Unisex, Sicherungsbedarf).<br />

Dr. Joachim Grote<br />

Dr. Joachim Grote, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2001 als Anwalt für die<br />

Kanzlei <strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr tätig, seit 2004 als Partner und Gesellschafter.<br />

2002 promovierte er an <strong>der</strong> Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Treuhän<strong>der</strong><br />

nach dem VVG und dem VAG. Er ist zudem bei <strong>BLD</strong> stellv. Fachleiter für die Bereiche<br />

Personenversicherung und Beratung sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen im Versicherungsrecht<br />

bekannt.<br />

Mo<strong>der</strong>ation<br />

Christoph Müller-Frank<br />

Christoph Müller-Frank, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört zu den renommiertesten<br />

Anwälten im Bereich des Versicherungsvertragsrechts, namentlich <strong>der</strong> Lebens-,<br />

Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Er ist seit 1986 als Anwalt und seit 1989<br />

als Partner für <strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr tätig. Er ist im Markt durch seine Vortragstätigkeit<br />

und zahlreichen Veröffentlichungen bekannt.


Programm 4. Juni 2013<br />

ab 09:00 Uhr<br />

09:30 Uhr<br />

I. Update zu den Themen <strong>der</strong> letzten<br />

Veranstaltung<br />

09:40 Uhr<br />

11:20 Uhr<br />

11:50 Uhr<br />

Empfang und Ausgabe <strong>der</strong> Tagungsunterlagen<br />

Begrüßung<br />

Christoph Müller-Frank<br />

§ 5a VVG a.F.<br />

g Entschiedene Einzelfälle in Individualklageverfahren<br />

g Altfälle aus <strong>der</strong> Zeit bis 1994<br />

g Antrags- statt Policenmodell<br />

g Anfor<strong>der</strong>ungen an die Wi<strong>der</strong>spruchsbelehrung<br />

nach § 5 a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.<br />

g Europarechtskonformität des Policenmodells als solches<br />

g Sammelklagen<br />

g EuGH-Verfahren<br />

g Verfassungsbeschwerde<br />

Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />

Ratenzahlungszuschläge<br />

g BGH-Urteil vom 06.02.2013 (Az. IV ZR 230/12)<br />

g Stand <strong>der</strong> Individual- und Verbandsklageverfahren<br />

Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />

Auswirkungen des Unisex-Urteils des EuGH<br />

g Bestandsgeschäft<br />

g Neugeschäft<br />

g Betriebliche Altersversorgung<br />

Mike Beling und Dr. Joachim Grote<br />

Kaffeepause<br />

Zurechnung Maklerwissen/Beratungspflichten bei<br />

kapitalbildenden <strong>Lebensversicherung</strong>sverträgen<br />

g BGH-Urteile vom 11.07.2012 (Az. IV ZR 164/11 u.a.)<br />

g Abgrenzung Kapitalanlageprodukt vs. Versicherungsprodukt<br />

g Neue Rechtsentwicklungen: PRIP’s-VerordnungsEntwurf<br />

Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />

<strong>Lebensversicherung</strong> in <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung und<br />

in <strong>der</strong> Insolvenz<br />

g Pfändungsschutz nach § 851 c Abs. 1 ZPO<br />

(BGH, Beschluss vom 22.08.2012, Az. VII ZB 2/11)<br />

g Insolvenzanfechtung bei unwi<strong>der</strong>ruflicher Bezugsberechtigung<br />

(BGH, Urteil vom 27.09.2012, Az. IX ZR 15/12)<br />

g Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit eines Verwertungsausschlusses<br />

(KG, ZIP 2012, 379; OLG Stuttgart, VersR 2012,<br />

1021; OLG Köln, Urteil vom 02.11.2012, Az. 20 U 128/12)<br />

Kurt Günter Mangen<br />

II. Neue Rechtsprobleme<br />

12:40 Uhr<br />

13:10 Uhr<br />

14:10 Uhr<br />

15:30 Uhr<br />

16:00 Uhr<br />

Umwandlung einer <strong>Lebensversicherung</strong> in eine<br />

pfändungsfreie Versicherung<br />

g Voraussetzungen<br />

g Umwandelbare Versicherungen<br />

g Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit <strong>der</strong> Umwandlung<br />

(OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2011, Az. 7 U 184/11 vs.<br />

OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2010, Az. 5 U 96/10)<br />

Versorgungsausgleich bei abgetretenen<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>en<br />

g Ausschluss <strong>der</strong> internen Teilung bei Abtretung<br />

(OLG Schleswig, Urteil vom 16.04.2012, Az. 10 UF 322/11<br />

vs. OLG Nürnberg, Urteil vom 15.11.2011, 7 UF 1463/11)<br />

Mike Beling<br />

Mittagessen<br />

Umsetzung des BGH-Urteils vom 25.07.2012<br />

(Az. IV ZR 201/10)<br />

g Darstellung des BGH-Urteils und bereits ergangener<br />

Folgeentscheidungen<br />

g Umfang <strong>der</strong> Auswirkungen auf die einzelnen Tarifgenerationen<br />

g Klauselersetzungsverfahren<br />

Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />

Geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarungen<br />

bei Abschluss einer <strong>Lebensversicherung</strong><br />

g Geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarung durch Versicherer<br />

(BGH-Verfahren, Az. IV ZR 162 und 265/12)<br />

g Geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarung durch Vermittler<br />

– Nettopolicen (zuletzt BGH, Beschluss vom 17.01.2013,<br />

Az. III ZR 145/12)<br />

g Bedeutung in <strong>der</strong> Praxis<br />

g steuerrechtliche Auswirkungen<br />

Kurt Günter Mangen und Mike Beling<br />

Kaffeepause<br />

Postmortale Gesundheitsprüfung/Schweigepflicht -<br />

entbindungserklärung<br />

Kurt Günter Mangen<br />

Belehrungstexte<br />

g geson<strong>der</strong>te Belehrung<br />

g Inhalt <strong>der</strong> Belehrung<br />

g<br />

g<br />

Automatisierte Risikoprüfung<br />

Neue Musterwi<strong>der</strong>rufsbelehrung bei zusammenhängenden<br />

Rechtsgeschäften<br />

Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />

Überschussbeteiligung<br />

g Verbandsklageverfahren<br />

g Individualklageverfahren<br />

g Grundlegende Problematik und Lösungsansätze des<br />

Gesetzgebers (insbes. Bewertungsreserven)<br />

Mike Beling und Dr. Joachim Grote<br />

Programmän<strong>der</strong>ungen bleiben vorbehalten.<br />

17:00 Uhr<br />

Ende <strong>der</strong> Veranstaltung


Organisation<br />

Residenz<br />

am Dom<br />

Veranstaltungsort<br />

Residenz am Dom<br />

An den Dominikanern 6-8<br />

50668 Köln<br />

Telefon: 0221 1664-920<br />

Fax: 0221 1664-903<br />

E-Mail: info@residenz-am-dom.de<br />

Internet: www.residenz-am-dom.de<br />

Hauptbahnhof/<br />

Main Station<br />

Lage<br />

Die Residenz am Dom befindet sich im Stadtzentrum von Köln, nahe dem Hauptbahnhof.<br />

Vom Flughafen Köln/Bonn<br />

Fahren Sie mit <strong>der</strong> S-Bahnlinie S13 in Richtung Köln-Hauptbahnhof – es fährt<br />

alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min. Weiter siehe Fußweg<br />

vom Kölner Hauptbahnhof.<br />

Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof<br />

Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof<br />

über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen<br />

die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen<br />

kleinen Kreisverkehr. Gehen Sie weiter geradeaus die Straße „An den Dominikanern“<br />

entlang. Die Residenz am Dom befindet sich nach wenigen Metern<br />

auf <strong>der</strong> rechten Seite.<br />

Mit dem Taxi<br />

Bei <strong>der</strong> Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 30,– €,<br />

die Fahrzeit beträgt etwa 25 Min.<br />

Parkmöglichkeiten<br />

In <strong>der</strong> Tiefgarage stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Einfahrt<br />

befindet sich in <strong>der</strong> „Postprivatstraße“. Die Parkgebühr beträgt pro Stunde<br />

1,80 €, die Tagesgebühr beträgt 20,– €.<br />

Veranstalter<br />

VersicherungsForum<br />

<strong>der</strong> Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH<br />

Wilhelmstraße 43 g–i<br />

10117 Berlin<br />

Anmeldungen an<br />

David Grondke<br />

Telefon: 030 2020-5092<br />

Fax: 030 2020-6092<br />

Internet: www.versicherungsforum.de<br />

E-Mail: info@versicherungsforum.de<br />

Bonusprogramm<br />

Gratis<br />

Je<strong>der</strong> Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon<br />

(10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen).<br />

Für 100 Bonuspunkte erhält <strong>der</strong> Einreicher <strong>der</strong> Originalcoupons eine kostenfreie<br />

Teilnahme an einer Tagesveranstaltung.<br />

Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.<br />

Rabatt<br />

Bei einer Sammelanmeldung zu <strong>der</strong>selben Veranstaltung erhält <strong>der</strong><br />

dritte sowie je<strong>der</strong> weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt<br />

auf die Teilnahmegebühr.<br />

Tagungsgebühr<br />

Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 460,– € zzgl. gesetzl. MwSt.<br />

Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die<br />

Bewirtung während <strong>der</strong> Veranstaltung.<br />

* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung <strong>der</strong> Fortbildung durch einzelne<br />

Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

www.versicherungsforum.de<br />

Übernachtung<br />

Lindner Hotel Dom Residence<br />

Stolkgasse/An den Dominikanern 4a<br />

50668 Köln<br />

Telefon: 0221 1644-441<br />

Fax: 0221 1644-440<br />

E-Mail: info.domresidence@lindner.de<br />

Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent<br />

(126,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und Kulturför<strong>der</strong>abgabe)<br />

steht zum Abruf bis zum 06.05.2013 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“<br />

zur Verfügung.

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