Aktuelle Fragen der Lebensversicherung - BLD Bach Langheid ...
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Tagungsreihe <strong>der</strong> Deutschen Versicherungsakademie (DVA)<br />
<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Lebensversicherung</strong><br />
4. Juni 2013<br />
Residenz am Dom, Köln<br />
Tageskonferenz<br />
09:30 Uhr Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
17:00 Uhr Ende <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO*<br />
Kurt Günter Mangen<br />
Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> Richter am Oberlandesgericht Köln, 20. Zivilsenat<br />
Mike Beling<br />
Rechtsanwalt und Syndikus<br />
HDI <strong>Lebensversicherung</strong> AG, Köln<br />
Dr. Joachim Grote<br />
Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />
<strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr<br />
Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft, Köln<br />
Mo<strong>der</strong>ation<br />
Christoph Müller-Frank<br />
Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />
<strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr<br />
Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft, Köln
Thema<br />
<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lebensversicherung</strong><br />
Seit <strong>der</strong> letzten Veranstaltung zur <strong>Lebensversicherung</strong> in 2012 haben sich einige <strong>der</strong><br />
dort behandelten Themen mittlerweile geklärt, während an<strong>der</strong>e nach wie vor aktuell<br />
sind. Welche Themen dies sind, wird zu Beginn des Tagesseminars behandelt. Zunächst<br />
werden Kurt Günter Mangen, Richter am Personenversicherungssenat des OLG Köln,<br />
und Dr. Joachim Grote, Rechtsanwalt bei <strong>BLD</strong>, über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Verfahren<br />
zu § 5a VVG a. F. berichten. Dabei werden zunächst verschiedene Einzelfälle behandelt,<br />
die in Individualklageverfahren mittlerweile als geklärt betrachtet werden können.<br />
Dazu zählen u. a. Fälle mit Verträgen des regulierten Altbestandes o<strong>der</strong> Fälle, die<br />
die Unterscheidung von Antrags- und Policenmodell betreffen. Im Anschluss daran wird<br />
über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Sammelklagen, des EuGH-Verfahrens sowie <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerden<br />
berichtet.<br />
Weitestgehend geklärt hat sich seit <strong>der</strong> letzten Veranstaltung das Thema „Ratenzahlungszuschläge“.<br />
Kurt Günter Mangen wird hier zunächst das erste in diesem Zusammenhang<br />
ergangene BGH-Urteil vom 06.02.2013 darstellen. Dr. Joachim Grote wird<br />
sodann über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Individual- und Verbandsklageverfahren berichten.<br />
Das Unisex-Urteil des EuGH beschäftigt die Versicherungsunternehmen nach wie vor<br />
im Bestands- als auch im Neugeschäft. Welche Probleme sich hier stellen, werden Mike<br />
Beling, Mitarbeiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung von HDI-Gerling <strong>Lebensversicherung</strong> AG, und<br />
Dr. Joachim Grote behandeln. Einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt bildet dabei die betriebliche<br />
Altersversorgung, die durch die jüngere Positionierung <strong>der</strong> BaFin, wonach das<br />
Unisex-Urteil in diesem Bereich keine Anwendung finden soll, neue Dynamik erhalten<br />
hat.<br />
Einen ersten Abschluss haben auch die im letzten Jahr behandelten Themen „Zurechnung<br />
Maklerwissen/Beratungspflichten bei kapitalbildenden <strong>Lebensversicherung</strong>sverträgen“<br />
durch die s. g. Clerical Medical-Urteile des BGH vom 11.07.2012<br />
erfahren. Den Inhalt dieser Urteile wird Kurt Günter Mangen nebst den Auswirkungen<br />
für die Praxis erörtern. Diese BGH-Urteile haben in <strong>der</strong> Literatur eine breite Diskussion<br />
ausgelöst, die zeigt, dass sich bedingt durch diese Urteile weitere Probleme stellen. Eine<br />
entscheidende Frage ist in diesem Zusammenhang die Abgrenzung zwischen einem Kapitalanlageprodukt<br />
und einem Versicherungsprodukt. Darüber hinaus gibt es auch von<br />
Dr. Joachim Grote vorzustellende, neue Rechtsentwicklungen in diesem Zusammenhang<br />
(wie z. B. <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> PRIP’s-Verordnung auf europäischer Ebene), die zu beachten<br />
sind.<br />
Zu <strong>der</strong> Thematik <strong>Lebensversicherung</strong> in <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung und in <strong>der</strong> Insolvenz<br />
hat es seit <strong>der</strong> letztjährigen Veranstaltung ebenfalls verschiedene BGH-Entscheidungen<br />
gegeben, die Kurt Günter Mangen vorstellen wird. Dabei geht es zum einen um<br />
den Pfändungsschutz nach § 851 c Abs. 1 ZPO sowie um die Insolvenzanfechtung bei<br />
unwi<strong>der</strong>ruflicher Bezugsberechtigung. Streitig ist in diesem Zusammenhang noch die<br />
insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit eines Verwertungsausschlusses.<br />
Anknüpfend daran wird als erstes neues Rechtsproblem die Umwandlung einer <strong>Lebensversicherung</strong><br />
in eine pfändungsfreie Versicherung von Mike Beling behandelt<br />
werden. In diesem Zusammenhang gibt es divergierende obergerichtliche Entscheidungen,<br />
so dass damit zu rechnen ist, dass auch insoweit eine Klärung durch den BGH erfolgen wird.<br />
Entsprechendes gilt auch für das Thema Versorgungsausgleich bei abgetretenen<br />
<strong>Lebensversicherung</strong>en. Den Streitstand wird ebenfalls Mike Beling darlegen.<br />
Das BGH-Urteil vom 25.07.2012 zu den Abschlusskostenverrechnungs- und Rückkaufswertklauseln<br />
<strong>der</strong> Tarifgeneration 2002 bis 2007 berührt zwar ein in 2012 bereits<br />
behandeltes Thema, allerdings hat dieses Urteil auch eine Vielzahl von neuen<br />
Rechtsfragen aufgeworfen, so dass wir dieses Thema bei den neuen Rechtsproblemen<br />
behandeln. Den Inhalt dieser Entscheidung sowie die daraufhin bereits ergangenen<br />
Folgeentscheidungen in Individualklageverfahren wird Kurt Günter Mangen erläutern.<br />
In welchem Umfang sich dieses Urteil auf die einzelnen Tarifgenerationen auswirkt und<br />
wie die Frage, ob ein Klauselersetzungsverfahren mit Blick auf dieses Urteil durchzuführen<br />
ist sowie was dabei zu beachten ist, wird Dr. Joachim Grote darstellen.<br />
Ebenfalls seit längerem in <strong>der</strong> Diskussion sind geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarungen<br />
bei Abschluss einer <strong>Lebensversicherung</strong>. Diese werden einerseits durch<br />
Versicherer getroffen und an<strong>der</strong>erseits durch Vermittler (so genannte Nettopolicen). Welche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen aus Sicht <strong>der</strong> Rechtsprechung bei solchen Kostenausgleichsvereinbarungen<br />
zu beachten sind, wird Kurt Günter Mangen darstellen. Die Auswirkungen in<br />
<strong>der</strong> Praxis und auch ihre steuerrechtliche Behandlung erläutert im Anschluss daran<br />
Mike Beling.<br />
Gegenstand <strong>der</strong> jüngeren Rechtsprechung ist auch die postmortale Gesundheitsprüfung<br />
sowie die Behandlung von Schweigepflichtentbindungserklärungen. Welche<br />
rechtlichen Probleme sich hier stellen, wird Kurt Günter Mangen darlegen.<br />
Bei den nach dem VVG erfor<strong>der</strong>lichen Belehrungstexten hat es bezüglich <strong>der</strong> Belehrung<br />
bei Obliegenheiten eine Entscheidung des BGH gegeben. Darüber hinaus hat sich die<br />
Rechtsprechung auch mit dem Inhalt <strong>der</strong> Belehrung beschäftigt. Einen Überblick über<br />
die insoweit ergangene Rechtsprechung gibt Kurt Günter Mangen. Welche rechtlichen<br />
Probleme sich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> ab dem 01.09.2013 geltenden neuen Musterwi<strong>der</strong>rufsbelehrung<br />
bei zusammenhängenden Rechtsgeschäften ergeben, erläutert<br />
danach Dr. Joachim Grote.<br />
Wie<strong>der</strong> auf die Agenda wurde schließlich das Thema Überschussbeteiligung genommen.<br />
In diesem Zusammenhang gibt es ein erstes Verbandsklageverfahren sowie verschiedene<br />
Individualklageverfahren, die sich mit <strong>der</strong> Überschussbeteiligung beschäftigen. Darüber<br />
hinaus hatte <strong>der</strong> Gesetzgeber versucht, das Thema Bewertungsreserven neu zu regeln.<br />
Dieser Versuch ist in dieser Legislaturperiode als gescheitert zu betrachten. Eine Ge -<br />
setzes än<strong>der</strong>ung ist aber nach wie vor erfor<strong>der</strong>lich. Warum dies so ist, wird Mike Beling<br />
erläutern.<br />
Bei allen Themen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.<br />
Referenten/Mo<strong>der</strong>ation<br />
Kurt Günter Mangen<br />
Kurt Günter Mangen ist stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des 20. Zivilsenats (Personenversicherungssenat)<br />
am Oberlandesgericht Köln. Von 1996 bis 1999 war er wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof. Er ist im Bereich „Unfallversicherung“<br />
Mitautor des von Beckmann/Matusche-Beckmann herausgegebenen „Versicherungsrechts-Handbuch“.<br />
Mike Beling<br />
Mike Beling, Rechtsanwalt, ist seit 2000 Mitarbeiter <strong>der</strong> Rechtsabteilung bei <strong>der</strong> HDI<br />
<strong>Lebensversicherung</strong> AG mit den Tätigkeitsschwerpunkten <strong>Lebensversicherung</strong>srecht,<br />
Betriebliche Altersversorgung (Schwerpunkt versicherungsförmige Durchführungswege,<br />
große Branchenlösungen, Konsortialgeschäft) und Projektgeschäft (zuletzt Unisex, Sicherungsbedarf).<br />
Dr. Joachim Grote<br />
Dr. Joachim Grote, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2001 als Anwalt für die<br />
Kanzlei <strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr tätig, seit 2004 als Partner und Gesellschafter.<br />
2002 promovierte er an <strong>der</strong> Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Treuhän<strong>der</strong><br />
nach dem VVG und dem VAG. Er ist zudem bei <strong>BLD</strong> stellv. Fachleiter für die Bereiche<br />
Personenversicherung und Beratung sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen im Versicherungsrecht<br />
bekannt.<br />
Mo<strong>der</strong>ation<br />
Christoph Müller-Frank<br />
Christoph Müller-Frank, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört zu den renommiertesten<br />
Anwälten im Bereich des Versicherungsvertragsrechts, namentlich <strong>der</strong> Lebens-,<br />
Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Er ist seit 1986 als Anwalt und seit 1989<br />
als Partner für <strong>BLD</strong> <strong>Bach</strong> <strong>Langheid</strong> Dallmayr tätig. Er ist im Markt durch seine Vortragstätigkeit<br />
und zahlreichen Veröffentlichungen bekannt.
Programm 4. Juni 2013<br />
ab 09:00 Uhr<br />
09:30 Uhr<br />
I. Update zu den Themen <strong>der</strong> letzten<br />
Veranstaltung<br />
09:40 Uhr<br />
11:20 Uhr<br />
11:50 Uhr<br />
Empfang und Ausgabe <strong>der</strong> Tagungsunterlagen<br />
Begrüßung<br />
Christoph Müller-Frank<br />
§ 5a VVG a.F.<br />
g Entschiedene Einzelfälle in Individualklageverfahren<br />
g Altfälle aus <strong>der</strong> Zeit bis 1994<br />
g Antrags- statt Policenmodell<br />
g Anfor<strong>der</strong>ungen an die Wi<strong>der</strong>spruchsbelehrung<br />
nach § 5 a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.<br />
g Europarechtskonformität des Policenmodells als solches<br />
g Sammelklagen<br />
g EuGH-Verfahren<br />
g Verfassungsbeschwerde<br />
Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />
Ratenzahlungszuschläge<br />
g BGH-Urteil vom 06.02.2013 (Az. IV ZR 230/12)<br />
g Stand <strong>der</strong> Individual- und Verbandsklageverfahren<br />
Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />
Auswirkungen des Unisex-Urteils des EuGH<br />
g Bestandsgeschäft<br />
g Neugeschäft<br />
g Betriebliche Altersversorgung<br />
Mike Beling und Dr. Joachim Grote<br />
Kaffeepause<br />
Zurechnung Maklerwissen/Beratungspflichten bei<br />
kapitalbildenden <strong>Lebensversicherung</strong>sverträgen<br />
g BGH-Urteile vom 11.07.2012 (Az. IV ZR 164/11 u.a.)<br />
g Abgrenzung Kapitalanlageprodukt vs. Versicherungsprodukt<br />
g Neue Rechtsentwicklungen: PRIP’s-VerordnungsEntwurf<br />
Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />
<strong>Lebensversicherung</strong> in <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung und<br />
in <strong>der</strong> Insolvenz<br />
g Pfändungsschutz nach § 851 c Abs. 1 ZPO<br />
(BGH, Beschluss vom 22.08.2012, Az. VII ZB 2/11)<br />
g Insolvenzanfechtung bei unwi<strong>der</strong>ruflicher Bezugsberechtigung<br />
(BGH, Urteil vom 27.09.2012, Az. IX ZR 15/12)<br />
g Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit eines Verwertungsausschlusses<br />
(KG, ZIP 2012, 379; OLG Stuttgart, VersR 2012,<br />
1021; OLG Köln, Urteil vom 02.11.2012, Az. 20 U 128/12)<br />
Kurt Günter Mangen<br />
II. Neue Rechtsprobleme<br />
12:40 Uhr<br />
13:10 Uhr<br />
14:10 Uhr<br />
15:30 Uhr<br />
16:00 Uhr<br />
Umwandlung einer <strong>Lebensversicherung</strong> in eine<br />
pfändungsfreie Versicherung<br />
g Voraussetzungen<br />
g Umwandelbare Versicherungen<br />
g Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit <strong>der</strong> Umwandlung<br />
(OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2011, Az. 7 U 184/11 vs.<br />
OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2010, Az. 5 U 96/10)<br />
Versorgungsausgleich bei abgetretenen<br />
<strong>Lebensversicherung</strong>en<br />
g Ausschluss <strong>der</strong> internen Teilung bei Abtretung<br />
(OLG Schleswig, Urteil vom 16.04.2012, Az. 10 UF 322/11<br />
vs. OLG Nürnberg, Urteil vom 15.11.2011, 7 UF 1463/11)<br />
Mike Beling<br />
Mittagessen<br />
Umsetzung des BGH-Urteils vom 25.07.2012<br />
(Az. IV ZR 201/10)<br />
g Darstellung des BGH-Urteils und bereits ergangener<br />
Folgeentscheidungen<br />
g Umfang <strong>der</strong> Auswirkungen auf die einzelnen Tarifgenerationen<br />
g Klauselersetzungsverfahren<br />
Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />
Geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarungen<br />
bei Abschluss einer <strong>Lebensversicherung</strong><br />
g Geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarung durch Versicherer<br />
(BGH-Verfahren, Az. IV ZR 162 und 265/12)<br />
g Geson<strong>der</strong>te Kostenausgleichsvereinbarung durch Vermittler<br />
– Nettopolicen (zuletzt BGH, Beschluss vom 17.01.2013,<br />
Az. III ZR 145/12)<br />
g Bedeutung in <strong>der</strong> Praxis<br />
g steuerrechtliche Auswirkungen<br />
Kurt Günter Mangen und Mike Beling<br />
Kaffeepause<br />
Postmortale Gesundheitsprüfung/Schweigepflicht -<br />
entbindungserklärung<br />
Kurt Günter Mangen<br />
Belehrungstexte<br />
g geson<strong>der</strong>te Belehrung<br />
g Inhalt <strong>der</strong> Belehrung<br />
g<br />
g<br />
Automatisierte Risikoprüfung<br />
Neue Musterwi<strong>der</strong>rufsbelehrung bei zusammenhängenden<br />
Rechtsgeschäften<br />
Kurt Günter Mangen und Dr. Joachim Grote<br />
Überschussbeteiligung<br />
g Verbandsklageverfahren<br />
g Individualklageverfahren<br />
g Grundlegende Problematik und Lösungsansätze des<br />
Gesetzgebers (insbes. Bewertungsreserven)<br />
Mike Beling und Dr. Joachim Grote<br />
Programmän<strong>der</strong>ungen bleiben vorbehalten.<br />
17:00 Uhr<br />
Ende <strong>der</strong> Veranstaltung
Organisation<br />
Residenz<br />
am Dom<br />
Veranstaltungsort<br />
Residenz am Dom<br />
An den Dominikanern 6-8<br />
50668 Köln<br />
Telefon: 0221 1664-920<br />
Fax: 0221 1664-903<br />
E-Mail: info@residenz-am-dom.de<br />
Internet: www.residenz-am-dom.de<br />
Hauptbahnhof/<br />
Main Station<br />
Lage<br />
Die Residenz am Dom befindet sich im Stadtzentrum von Köln, nahe dem Hauptbahnhof.<br />
Vom Flughafen Köln/Bonn<br />
Fahren Sie mit <strong>der</strong> S-Bahnlinie S13 in Richtung Köln-Hauptbahnhof – es fährt<br />
alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min. Weiter siehe Fußweg<br />
vom Kölner Hauptbahnhof.<br />
Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof<br />
Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof<br />
über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen<br />
die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen<br />
kleinen Kreisverkehr. Gehen Sie weiter geradeaus die Straße „An den Dominikanern“<br />
entlang. Die Residenz am Dom befindet sich nach wenigen Metern<br />
auf <strong>der</strong> rechten Seite.<br />
Mit dem Taxi<br />
Bei <strong>der</strong> Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 30,– €,<br />
die Fahrzeit beträgt etwa 25 Min.<br />
Parkmöglichkeiten<br />
In <strong>der</strong> Tiefgarage stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Einfahrt<br />
befindet sich in <strong>der</strong> „Postprivatstraße“. Die Parkgebühr beträgt pro Stunde<br />
1,80 €, die Tagesgebühr beträgt 20,– €.<br />
Veranstalter<br />
VersicherungsForum<br />
<strong>der</strong> Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH<br />
Wilhelmstraße 43 g–i<br />
10117 Berlin<br />
Anmeldungen an<br />
David Grondke<br />
Telefon: 030 2020-5092<br />
Fax: 030 2020-6092<br />
Internet: www.versicherungsforum.de<br />
E-Mail: info@versicherungsforum.de<br />
Bonusprogramm<br />
Gratis<br />
Je<strong>der</strong> Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon<br />
(10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen).<br />
Für 100 Bonuspunkte erhält <strong>der</strong> Einreicher <strong>der</strong> Originalcoupons eine kostenfreie<br />
Teilnahme an einer Tagesveranstaltung.<br />
Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.<br />
Rabatt<br />
Bei einer Sammelanmeldung zu <strong>der</strong>selben Veranstaltung erhält <strong>der</strong><br />
dritte sowie je<strong>der</strong> weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt<br />
auf die Teilnahmegebühr.<br />
Tagungsgebühr<br />
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 460,– € zzgl. gesetzl. MwSt.<br />
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die<br />
Bewirtung während <strong>der</strong> Veranstaltung.<br />
* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung <strong>der</strong> Fortbildung durch einzelne<br />
Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
www.versicherungsforum.de<br />
Übernachtung<br />
Lindner Hotel Dom Residence<br />
Stolkgasse/An den Dominikanern 4a<br />
50668 Köln<br />
Telefon: 0221 1644-441<br />
Fax: 0221 1644-440<br />
E-Mail: info.domresidence@lindner.de<br />
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent<br />
(126,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und Kulturför<strong>der</strong>abgabe)<br />
steht zum Abruf bis zum 06.05.2013 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“<br />
zur Verfügung.