15.01.2014 Aufrufe

Kostenentwicklung bei klinischen Prüfungen in Deutschland - VfA

Kostenentwicklung bei klinischen Prüfungen in Deutschland - VfA

Kostenentwicklung bei klinischen Prüfungen in Deutschland - VfA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In wieweit die Durchführung kl<strong>in</strong>ischer Studien für die Prüfstelle<br />

Gew<strong>in</strong>ne abwerfen darf, ist zunächst e<strong>in</strong>e pr<strong>in</strong>zipielle, theoretische<br />

Frage. Mit der gleichen Vergütung kann das e<strong>in</strong>e Prüfzentrum gerade<br />

noch kostendeckend ar<strong>bei</strong>ten, weil z.B. hohe Abzüge (ebenfalls<br />

als „Overhead“ bezeichnet) an die Kl<strong>in</strong>ikverwaltung abzuführen<br />

s<strong>in</strong>d, während e<strong>in</strong>e andere Prüfstelle aufgrund optimierter Abläufe<br />

kostendeckend ar<strong>bei</strong>tet.<br />

Seite 5/18<br />

- Angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung<br />

Neben den Pr<strong>in</strong>zipen der Transparenz und Koppelungsfreiheit (von<br />

Medikamentenverordnungen, Beschaffungsmaßnahmen usw.) gilt<br />

das Pr<strong>in</strong>zip der Reziprozität, d.h. jede Leistung muss im Verhältnis<br />

zur Gegenleistung stehen. E<strong>in</strong> weit über die Kosten der Prüfstelle<br />

h<strong>in</strong>ausgehendes Prüferhonorar bzw. e<strong>in</strong>e zu hohe Gesamtvergütung,<br />

könnten als Vorteilsannahme <strong>in</strong>terpretiert werden. Die GOÄ<br />

oder Daten kommerziell verfügbarer Benchmark-Daten zur Vergütung<br />

mediz<strong>in</strong>ischer Leitungen können als Anhaltspunkte für e<strong>in</strong><br />

angemessenes Prüferhonorar bzw. für e<strong>in</strong>e angemessene Gesamtvergütung<br />

dienen. In diesem Zusammenhang haben z. B. verschiedene<br />

Juristen im H<strong>in</strong>blick auf die GOÄ den 2,3- fachen Satz<br />

für technische und den 3,5-fachen Satz für persönlich erbrachte<br />

Leistungen als möglichen Anhaltspunkt zugrunde gelegt. Gelegentlich<br />

wird zusätzlich zur Gesamtvergütung gefordert, der Sponsor<br />

solle auf eigene Kosten nichtärztliches Personal (z. B. e<strong>in</strong>e „study<br />

nurse“) zur Verfügung stellen. Auch dies könnte, auch wenn die<br />

Leistungen der Prüfstelle <strong>in</strong> der Vergütungsberechnung korrekt<br />

abgebildet s<strong>in</strong>d, das Pr<strong>in</strong>zip „Leistung/Gegenleistung“ ebenso wie<br />

das Pr<strong>in</strong>zip des Fair Market Value verletzen, wenn es dadurch z. B.<br />

zu e<strong>in</strong>er Doppelvergütung kommt. Gesonderte oder zusätzlich Verträge<br />

mit Studienbezug sollten zudem möglichst immer vermieden<br />

werden.<br />

Für kommerzielle Sponsoren kl<strong>in</strong>ischer <strong>Prüfungen</strong> würden sich <strong>bei</strong><br />

Nichtbeachtung des Pr<strong>in</strong>zips Leistung/Gegenleistung ggf. auch Verstöße<br />

gegen die im FSA-Kodex „Fachkreise“ dargelegten Grundansätze<br />

ergeben. In § 18 Abs. 1 Nr. 6 dieses Kodex ist festgelegt,<br />

dass „die Vergütung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zur erbrachten<br />

Leistung stehen muss“. Bei Nichte<strong>in</strong>haltung des Pr<strong>in</strong>zips<br />

Leistung/Gegenleistung läge somit e<strong>in</strong> Verstoß gegen den Kodex<br />

vor, was mit Sanktionen belegt ist. Der FSA-Kodex hat sich die<br />

Sicherstellung e<strong>in</strong>er ethisch e<strong>in</strong>wandfreien Zusammenar<strong>bei</strong>t von<br />

Arzneimittelherstellern mit Ärzten, Apothekern und weiteren Angehörigen<br />

der mediz<strong>in</strong>ischen Fachkreise zum Ziel gesetzt – dazu gehört<br />

auch die Zusammenar<strong>bei</strong>t im Rahmen kl<strong>in</strong>ischer <strong>Prüfungen</strong><br />

(siehe dazu auch § 18 Abs. 1 FSA-Kodex). Mit der Genehmigung<br />

durch das Bundeskartellamt wurde der FSA-Kodex "Fachkreise" am<br />

08.04.2004 als Wettbewerbsregel anerkannt. Kommerzielle Sponsoren<br />

s<strong>in</strong>d daher verpflichtet, das Pr<strong>in</strong>zip Leistung/Gegenleistung<br />

zu beachten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!