Handreichung zum Wissenschaftlichen Arbeiten - Fachbereich 11 ...
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durch das Anhängen eines Buchstabens an die Jahreszahl (2013a, 2013b)<br />
voneinander unterschieden.<br />
• Ein Werk von zwei Autor/innen wird unter Angabe beider Namen zitiert. Die<br />
beiden Namen können in unterschiedlicher Form voneinander getrennt werden<br />
(Frank/ Stary 2009, 179) (Frank, Stary 2009, 179)<br />
(Frank und Stary 2009, 179) (Frank & Stary 2009, 179)<br />
• Hat ein Werk mehr als zwei Autor/innen, wird die/ der erste Autor/in<br />
namentlich genannt. Deren/ Dessen Namen folgt et al. (lat. und andere) und<br />
das Erscheinungsjahr.<br />
• Erstreckt sich das Zitat über mehrere Seiten, ergänzt man die Seitenzahl mit<br />
„f.“ (und die folgende Seite) bzw. mit „ff.“ (und die folgenden Seiten).<br />
• Anstatt Autor/innenname, Jahr und Seite wird die Abkürzung „ebd.“ (ebenda)<br />
verwendet, wenn Autor/in, Erscheinungsjahr und Seitenzahl unmittelbar<br />
vorher zitiert wurde. Es besteht auch die Möglichkeit die Abkürzung „ebd.“<br />
einzusetzen, wenn das Zitat sich auf die unmittelbar zuvor genannte Quelle<br />
(Autor/in und Erscheinungsjahr) bezieht, die Seitenangabe sich aber<br />
unterscheidet.<br />
• Wird die Autorin/ der Autor bereits im Text genannt, steht die Jahreszahl<br />
direkt hinter dem Namen im Text.<br />
Theisen (2006) postuliert: „Ein Literaturverzeichnis ist die notwendige<br />
Voraussetzung für jede Form einer Literaturverzeichnis-bezogenen<br />
Kurzzitierweise“ (S. 144, Hervorhebungen im Original).<br />
• Erscheint eine Institution oder eine Körperschaft als Verfasserin, wird deren<br />
Name wie der einer Verfasserin/ eines Verfassers behandelt. Wird Bezug zu<br />
einem Gesetzestext genommen, wird das entsprechende Gesetz als Quelle<br />
angegeben (z.B. § <strong>11</strong> Abs. 1 SGB XI).<br />
• Anführungszeichen umschließen etwas wörtlich Wiedergegebenes.<br />
Satzzeichen, die <strong>zum</strong> wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das<br />
abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die <strong>zum</strong> Begleitsatz gehören,<br />
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