Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland
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288<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.935.400,00 €<br />
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.935.400,00 €<br />
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 2.946.600,00 €<br />
2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 3.453.400,00 €<br />
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />
47.000,00 €<br />
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />
651.300,00 €<br />
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
110.000,00 €<br />
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
0,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />
3.103.600,00 €<br />
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
4.104.700,00 €<br />
§ 2<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />
wird auf 110.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.<br />
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />
Kurlemann<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE GROß BERßEN<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Groß Berßen, 23.04.2013<br />
Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 16.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />
202-15-2/10 erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />
vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Groß<br />
Berßen in 49777 Groß Berßen, Dorfstraße, und im Rathaus der<br />
S<strong>am</strong>tgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus.<br />
GEMEINDE GROß BERßEN<br />
Der Bürgermeister<br />
--------------------------------------------------<br />
Groß Berßen, 21.08.2013<br />
377 Bekanntmachung der Gemeinde Breddenberg;<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem<br />
Schwindelberg“; Satzungsbeschluss<br />
Der Rat der Gemeinde Breddenberg hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />
26. Februar 2013 den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“<br />
nebst Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3<br />
und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den<br />
§§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />
(NKomVG) als Satzung beschlossen.<br />
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> <strong>30.08.2013</strong> wird der Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ nebst Begründung rechtskräftig.<br />
Bei dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 handelt es sich um die Ausweisung<br />
eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet liegt <strong>am</strong> nördlichen<br />
Ortsrand von Breddenberg direkt östlich der Schulstraße.<br />
Eine genauere Gebietsabgrenzung ist dem unten aufgeführten<br />
Übersichtsplan zu entnehmen.<br />
Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ einschließlich<br />
der Begründung und zus<strong>am</strong>menfassender Erklärung kann gem.<br />
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der<br />
Dienststunden im Gemeindebüro, Hauptstr. 25 in Breddenberg<br />
oder im Rathaus – Bauverwaltung –, Poststraße 13 in Esterwegen,<br />
von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft<br />
erhalten.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung<br />
etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42<br />
BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
bei nicht fristgerechter Geltendmachung<br />
wird hingewiesen.<br />
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen,<br />
dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 BauGB<br />
sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB<br />
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach<br />
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung<br />
dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber<br />
der Gemeinde Esterwegen unter Darlegung des die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
GEMEINDE BREDDENBERG<br />
Der Bürgermeister<br />
Breddenberg, 27.08.2013<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>