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Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland

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288<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.935.400,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.935.400,00 €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 2.946.600,00 €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 3.453.400,00 €<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />

47.000,00 €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />

651.300,00 €<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

110.000,00 €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />

3.103.600,00 €<br />

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

4.104.700,00 €<br />

§ 2<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 110.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />

Kurlemann<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE GROß BERßEN<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Groß Berßen, 23.04.2013<br />

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 16.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />

202-15-2/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Groß<br />

Berßen in 49777 Groß Berßen, Dorfstraße, und im Rathaus der<br />

S<strong>am</strong>tgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus.<br />

GEMEINDE GROß BERßEN<br />

Der Bürgermeister<br />

--------------------------------------------------<br />

Groß Berßen, 21.08.2013<br />

377 Bekanntmachung der Gemeinde Breddenberg;<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem<br />

Schwindelberg“; Satzungsbeschluss<br />

Der Rat der Gemeinde Breddenberg hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

26. Februar 2013 den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“<br />

nebst Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3<br />

und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den<br />

§§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG) als Satzung beschlossen.<br />

Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> <strong>30.08.2013</strong> wird der Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ nebst Begründung rechtskräftig.<br />

Bei dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 handelt es sich um die Ausweisung<br />

eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet liegt <strong>am</strong> nördlichen<br />

Ortsrand von Breddenberg direkt östlich der Schulstraße.<br />

Eine genauere Gebietsabgrenzung ist dem unten aufgeführten<br />

Übersichtsplan zu entnehmen.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ einschließlich<br />

der Begründung und zus<strong>am</strong>menfassender Erklärung kann gem.<br />

§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der<br />

Dienststunden im Gemeindebüro, Hauptstr. 25 in Breddenberg<br />

oder im Rathaus – Bauverwaltung –, Poststraße 13 in Esterwegen,<br />

von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft<br />

erhalten.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42<br />

BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

bei nicht fristgerechter Geltendmachung<br />

wird hingewiesen.<br />

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen,<br />

dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 BauGB<br />

sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB<br />

beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach<br />

§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung<br />

dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber<br />

der Gemeinde Esterwegen unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

GEMEINDE BREDDENBERG<br />

Der Bürgermeister<br />

Breddenberg, 27.08.2013<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>

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