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Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag
Klubobmann Johannes Rauch, Die Grünen
29.01.453
Herrn Landesrat
Ing. Erich Schwärzler
Landhaus
6900 Bregenz
Fracking im Bodenseeraum: Muss Vorarlberg machtlos zuschauen?
Anfrage gem. § 54 der GO des Vorarlberger Landtages
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Bregenz, 16. April 2013
Die Gewinnung von tiefliegenden Gasvorkommen durch die Einbringung eines
Wasser-Chemikalien-Gemisches mit sehr hohem Druck – genannt „Fracking“ – wird
von immer mehr Energiekonzernen als Ausweg aus den zu Ende gehenden
konventionell Förderbaren Vorräten an Öl und Gas gesehen. Die Umweltfolgen sind
beträchtlich, wie in einschlägigen Dokumentationen aus Ländern mit längerer
Fracking-Erfahrung nachvollzogen werden kann.
Insbesondere die Gefahren für die Trinkwasservorkommen sind als geradezu
katastrophal zu bezeichnen.
Während in Deutschland zumindest in Trinkwasserschongebieten Fracking generell
verboten werden soll, sind die Schweizer wesentlich offensiver: Im benachbarten
Kanton St. Gallen sollen bereits im Herbst 2013 konkrete Probebohrungen
stattfinden, weil große Mengen an förderbarem „Fracking-Gas“ vermutet werden.
Das könnte man nun als „innerstaatliche Angelegenheit“ der Schweiz sehen – wenn
da nicht der Bodensee und die rheinquerenden unterirdischen Grundwasserströme
wären. Weil nicht annähernd sicher gestellt werden kann, dass Fracking, das bis in
eine Tiefe von 4000 Meter hinunterreicht, mit seinem giftigen Cocktail aus Wasser
und Chemikalien keine Auswirkungen auf die Trinkwasserregion Rheintal/Bodensee
hat, ist Vorarlberg gut beraten, frühzeitig alle verfügbaren zwischenstaatlichen
Instrumente zu nutzen, um seine vitalen Interessen in Sachen Trinkwasserschutz zu
wahren.
Ich richte deshalb gemäß § 54 der GO des Vorarlberger Landtages an Sie als
zuständigen Landesrat zu folgende
Anfrage:
1. Wurde die Vorarlberger Landesregierung über die Schweizer Pläne informiert, u.a.
im Kanton St. Gallen konkrete Probebohrungen zur Vorbereitung der Förderung von
Gasvorkommen mittels Fracking zu starten?
2. Ist die Schweizer Bundesregierung bzw. die Kantonsregierung St. Gallen über die
ablehnende Haltung Vorarlbergs zur Anwendung von Fracking im Bodenseeraum
informiert? Wenn ja, welche Reaktion hat es auf Schweizer Seite dazu gegeben?
3. Teilen Sie meine Auffassung, dass aufgrund der Komplexität und Vernetztheit der
Grundwasserströme im Rheintal nicht ausgeschlossen werden kann, dass – würde
es dazu kommen – die Förderung von Gasvorkommen mittels Fracking im
angrenzenden St. Gallen Auswirkungen auf die Vorarlberger Trinkwasservorkommen
im Rheintal hätte?
4. Welche (Rechts-)Instrumente eignen sich Ihrer Ansicht nach, um den
umfassenden, grenzüberschreitenden Schutz des Trinkwasserreservoirs
Rheintal/Bodensee sicher zu stellen?
5. Teilen Sie meine Auffassung, dass die Alpenkonvention, konkret das Protokoll
„Energie“, Artikel 2 (Abs.2) sowie Artikel 13 (Abs. 1 und 2) jedenfalls auf Fracking
bzw. Fracking-Probebohrungen anzuwenden und, nachdem es sich um einen
ratifizierten Staatsvertrag handelt, auch einklagbar ist?
6. Welche Maßnahmen wird die Vorarlberger Landesregierung in Zusammenarbeit
mit der Bundesregierung ergreifen, um frühzeitig sicherzustellen, dass sämtliche
rechtlichen Instrumente genützt werden können (z.B. Parteienstellung in den
diversen Verfahren) um die Vorarlberger Interessen zu wahren?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen
Grüßen
LAbg. KO Johannes Rauch
BEANTWORTUNG DURCH LANDESRAT ING. ERICH SCHWÄRZLER
Bregenz, am 6. Mai 2013
Herrn
Klubobmann LAbg. Johannes Rauch
Landtagsklub – Die Grünen
Landhaus
6901 Bregenz
Betrifft: Fracking im Bodenseeraum: Muss Vorarlberg machtlos zuschauen?
Bezug: Ihre Anfrage vom 16. April 2013, Zl. 29.01.453
Sehr geehrter Herr Klubobmann LAbg. Rauch,
Ihre Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages
beantworte ich im Einvernehmen mit Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner
wie folgt:
Vorweg ist festzuhalten, dass das Land Vorarlberg die geplante und mit unabwägbaren
Risiken verbundene Schiefergasgewinnung in der Nachbarschaft im Bodenseeraum
insbesondere aus Sicht des Klima- und Umweltschutzes entschieden ablehnt, da der
Schutz der Bevölkerung und des Trinkwassers außer Frage zu stehen hat. Die
Methoden der Schiefergasförderung („Fracking“) sind in Fachkreisen sehr umstritten
und haben in einzelnen europäischen Ländern wie Frankreich und Bulgarien bereits zu
einem Verbot geführt. Neben den möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken sind
Investitionen in die Erschließung der bis zu 7.000 Meter tief im Erdreich verborgenen
Ressource ein Rückschritt auf dem Weg zur Energiezukunft, denn sie bindet uns auf
weitere Jahrzehnte an fossile Rohstoffe.
Der Vorarlberger Landtag hat hierzu im April 2012 mehrheitlich eine Entschließung
zur Verhinderung des Einsatzes des „Fracking“ im süddeutschen Raum gefasst, der
sich die Landesregierung vollinhaltlich anschließt.
Auf Initiative des Landes Vorarlberg hat die Kommission Umwelt der Internationalen
Bodenseekonferenz (IBK-U) am 20. April 2012 die vom Landtag verlangte
Verhinderung des „Fracking“ im süddeutschen Raum behandelt. Dabei wurde die
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Kohlenwasserstoffgewinnung aus dem Bodensee oder seinem Umfeld aus Sicht der
IBK-U nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht vereinbar mit dem Schutz der
Trinkwassergewinnung und dem vorsorglichen Gewässerschutz erachtet.
Die Positionierung der Umweltexperten-Kommission im Bodenseeraum wurde am 14.
Juni 2012 vom Ständigen Ausschuss der IBK zur Kenntnis genommen. Damit konnte
ein wichtiger Schritt für die Vorarlberg-Initiative gegen das Fracking im süddeutschen
Raum gesetzt werden.
Darüberhinaus hat die Vorarlberger Landesregierung auch die Bundesregierung
ersucht, sich gegenüber den Nachbarländern Österreichs sowie allen übrigen
europäischen Ländern für ein Verbot solcher Abbaumethoden einzusetzen.
Aufgrund der möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken wird sich das Land
Vorarlberg weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass der Einsatz des „Fracking“ zur
Gewinnung von Schiefergasen im Bodenseeraum verhindert wird. Wie schon erwähnt,
steht das Land Vorarlberg in intensivem Kontakt mit den Nachbarn, dem Bund und
auch auf multilateraler Ebene in der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK).
Bei der IBK-Tagung am 7. Dezember 2012 ist es Herrn Landeshauptmann Mag.
Markus Wallner gelungen, einen einstimmigen Beschluss gegen das umstrittene
„Fracking“ zur Erdgasförderung herbeizuführen. Die Regierungschefs und
Regierungsvertreter im Bodenseeraum haben sich dabei der ablehnenden Haltung
Vorarlbergs angeschlossen: „Die IBK vertritt eine kritische Haltung gegenüber dem
Einsatz von Fracking im Bodenseeraum. Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher für
fünf Millionen Menschen und der Schutz des Trinkwassers muss allerhöchste Priorität
genießen. Es dürfen keinerlei Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen ein Risiko
besteht, dass das Grundwasser bzw. das Wassers des Bodensees kontaminiert wird.
Der Einsatz des Frackings wird, soweit wasserführende Schichten betroffen sein
können, zum heutigen Zeitpunkt klar abgelehnt.“
Unterstützt wird die klare Position von einem Gutachten des deutschen
Umweltbundesamts (UBA), in dem eindringlich vor der Fracking-Technologie gewarnt
wird und das dazu rät, die Methode in Trinkwasserschutzgebieten nicht zuzulassen.
Neben der IBK hat sich auch die Internationale Gewässerschutzkommission für den
Bodensee (IGKB) an ihrer Kommissionstagung vom 10.5.2011 mit der
„Unkonventionellen Gasgewinnung aus Erdgaslagerstätten, Fracking“ befasst und
fasste folgenden Beschluss:
„Kohlenwasserstoffgewinnungen aus dem Bodensee oder seinem Umland sind aus
Sicht der IGKB nicht vereinbar mit dem Schutz der Trinkwassergewinnung, dem
vorsorgenden Gewässerschutz und einer sachgerechten Wahrnehmung der
Oberliegerverantwortung.“
Das Land Vorarlberg ist weiterhin bemüht, auf Grundlage der erwähnten Beschlüsse
eine klare länderübergreifende Positionierung im Interesse des Umwelt- und
Gewässerschutzes zu erzielen und erwartet sich von den benachbarten Ländern ein
ebenso klares Nein zum „Fracking“ im süddeutschen Raum wie dies vom Vorarlberger
Landtag beschlossen wurde.
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Zu Ihren konkreten Fragen nehme ich Stellung wie folgt:
1. Wurde die Vorarlberger Landesregierung über die Schweizer Pläne informiert,
u.a. im Kanton St. Gallen konkrete Probebohrungen zur Vorbereitung der
Förderung von Gasvorkommen mittels Fracking zu starten?
Die Vorarlberger Landesregierung wurde über die Schweizer Pläne nicht
informiert. Nach derzeitiger Auskunft des Amts für Umwelt und Energie des
Kantons St. Gallen liegen keine konkreten Ansuchen der SEAG
(Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl) für Probebohrungen auf dem
Gebiet des Kantons St. Gallen noch auf dem Gebiet angrenzender Kantone vor.
Die SEAG sei seit 1955 Inhaberin einer exklusiven Konzession für die
Erforschung und Förderung allfälliger Erdöl- und Gasvorkommen in Teilen der
deutschen Schweiz, unter anderem in den Kantonen St. Gallen, Thurgau,
Schaffhausen und Zürich. Die der SEAG erteilte Schürfkonzession laufe Ende des
Jahres 2013 aus. Die SEAG habe um Verlängerung der Konzession angesucht, die
Konzession soll jedoch nicht mehr verlängert werden. Außerdem sei festzuhalten,
dass die Konzession für die Aufnahme einer konkreten Bohrtätigkeit allein nicht
genüge. Vielmehr wären dazu vorgängig die erforderlichen bau-, raumplanungsund
umweltrechtlichen Bewilligungen einzuholen. Hierfür lägen den Kantonen
nach meinem derzeitigen Informationsstand aber keine Gesuche vor.
Der Antwort des Schweizer Bundesrats im Rahmen der Motion Nr. 12.4262 vom
7.2.2013 ist zu entnehmen, dass sich der Bundesrat derzeit gegen die Bewilligung
von Fracking-Projekten ausspricht. Die Beantwortung des Bundesrats lautet
auszugsweise wie folgt:
„Der Bundesrat verfolgt eine Politik der Substitution fossiler Energieträger durch
erneuerbare Energien und setzt sich nicht für eine vermehrte Nutzung fossiler
Energien ein, da dies dem Klimaschutz und auch der Energiestrategie 2050
widerspricht. Auch nimmt der Bundesrat die Bedenken weiter Kreise der
Bevölkerung ernst. Insbesondere in der dichtbesiedelten Schweiz mit ihrem
tektonisch stark fragmentierten Untergrund ist das vom Fracking ausgehende
Restrisiko noch nicht mit genügender Sicherheit abschätzbar. Daher nimmt der
Bundesrat eine vorsorgliche Haltung ein und wird sich im Rahmen seiner
Kompetenzen wie z. B. den Vertretungen in den Grenzgewässerkommissionen wie
bis anhin kritisch zur Schiefergasexploration äußern und sich dafür einsetzen, dass
die Chancen und Risiken der Fracking-Technologie noch besser untersucht
werden. Da das Thema international bereits heute große Relevanz hat, ist es dem
Bundesrat ein Anliegen, dass sich die Schweiz aktiv mit dem Thema
auseinandersetzt, sich am internationalen Erfahrungsaustausch beteiligt und sich
in den entsprechenden Organisationen dafür engagiert, dass Untersuchungen zur
Fracking-Methode ohne Verzögerungen vorangetrieben werden. Aus den
genannten Kompetenzgründen kann sich der Bundesrat aber zum heutigen
Zeitpunkt nicht zu weiter gehenden Interventionen verpflichten, er wird sich im
Rahmen seiner Möglichkeiten bei grenzüberschreitenden Projekten aber dafür
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einsetzen, dass keine Schiefergasexplorationen ohne ausgiebige Untersuchungen
und eine umfassende Risikobeurteilung durchgeführt werden können. Ein
koordiniertes Vorgehen ist aber nicht nur international von größter Bedeutung,
sondern auch national; dies insbesondere in einem kleinräumigen Land wie der
Schweiz, weshalb der Bundesrat eine enge Zusammenarbeit zwischen den
Kantonen und dem Bund als wichtig erachtet. Den Kantonen empfiehlt der
Bundesrat, mit der Fracking-Technologie zuzuwarten, bis genügend Erkenntnisse
zur Methodik und zur Risikoabschätzung vorhanden sind.“
2. Ist die Schweizer Bundesregierung bzw. die Kantonsregierung St. Gallen über
die ablehnende Haltung Vorarlbergs zur Anwendung von Fracking im
Bodenseeraum informiert? Wenn ja, welche Reaktion hat es auf Schweizer Seite
dazu gegeben?
Die Schweizer Bundesregierung sowie die in der Internationalen
Bodenseekonferenz (IBK) vertretenen und für Fracking-Projekte
kompetenzrechtlich zuständigen Schweizer Kantone (St. Gallen, Appenzell-
Innerrhoden, Appenzell-Außerrhoden, Thurgau, Schaffhausen, Zürich) sind über
die ablehnende Haltung Vorarlbergs zur Anwendung von Fracking im
Bodenseeraum informiert. Über Initiative von Landeshauptmann Mag. Markus
Wallner beim IBK-Strategiegespräch vom 6.7.2012 wurde die IBK-Kommission
Umwelt mit der Erarbeitung eines Diskussionspapiers zur Thematik beauftragt, das
in der Folge in den nachstehenden Beschluss der IBK-Regierungschefs vom
7.12.2012 mündete:
„Die IBK vertritt eine kritische Haltung gegenüber dem Einsatz von Fracking im
Bodenseeraum. Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher für fünf Millionen
Menschen und der Schutz des Trinkwassers muss allerhöchste Priorität genießen.
Es dürfen keinerlei Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen ein Risiko besteht,
dass das Grundwasser bzw. das Wassers des Bodensees kontaminiert wird. Der
Einsatz des Frackings wird, soweit wasserführende Schichten betroffen sein
können, zum heutigen Zeitpunkt klar abgelehnt.“
Dieser Beschluss wurde von den Schweizer Vertretern in der IBK mitgetragen. In
einer Anfragebeantwortung hat die St. Galler Kantonsregierung im Kantonsrat am
22.1.2013 darauf hingewiesen, dass der Kanton St. Gallen Mitglied sowohl der
IBK wie auch der IGKB ist und sich die Regierung bezüglich des Einsatzes des
Frackings im Bodenseeraum vollumfänglich der Haltung dieser Organisationen
anschließt.
Neben der IBK hat sich auch die Internationale Gewässerschutzkommission für
den Bodensee (IGKB) an ihrer Kommissionstagung vom 10.5.2011 mit der
„Unkonventionellen Gasgewinnung aus Erdgaslagerstätten, Fracking“ befasst und
gelangte zu folgendem Beschluss:
„Kohlenwasserstoffgewinnungen aus dem Bodensee oder seinem Umland sind aus
Sicht der IGKB nicht vereinbar mit dem Schutz der Trinkwassergewinnung, dem
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vorsorgenden Gewässerschutz und einer sachgerechten Wahrnehmung der
Oberliegerverantwortung.“
3. Teilen Sie meine Auffassung, dass aufgrund der Komplexität und Vernetztheit
der Grundwasserströme im Rheintal nicht ausgeschlossen werden kann, dass –
würde es dazu kommen – die Förderung von Gasvorkommen mittels Fracking
im angrenzenden St. Gallen Auswirkungen auf die Vorarlberger
Trinkwasservorkommen im Rheintal hätte?
Laut Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Landesregierung
werden die folgenden, von der IBK im Herbst 2012 hinsichtlich des Fracking
angeführten wasserwirtschaftlichen Risiken bestätigt:
• Der hohe Wasserbedarf kann zu Problemen bei der Entnahmestelle
(Grundwasser oder Oberflächenwasser) führen.
• Beim Durchbohren wasserführender Schichten kann Trinkwasser kontaminiert
werden.
• Durch Frackingprozesse können wie bei jedem Bohrvorgang auch
„Kurzschlüsse“ zwischen verschiedenen wasserführenden Schichten entstehen,
welche die Wasserführung und die chemische Zusammensetzung des
Grundwassers nachteilig verändern können.
• Das im Untergrund freigesetzte Gas kann unkontrolliert an die Oberfläche
aufsteigen.
• Die Lagerung von grossen Mengen Chemikalien an der Oberfläche kann zu
unerwünschten Umwelteinflüssen führen.
• Die Entsorgung des hoch belasteten Flowbacks (Frack-Fluid mit
Formationswasser) ist problematisch.
• Eine Vielzahl der eingesetzten Chemikalien (Fracking-Additive) hat aus ökound
humantoxikologischer Sicht bedenkliche Eigenschaften.
Demzufolge sind möglicherweise auch Risiken von grenzüberschreitenden
Auswirkungen auf die Grundwasserkörper im Vorarlberger Rheintal gegeben. Die
Fracking-Technologie muss deshalb insbesondere in Gebieten, die zur
Trinkwassergewinnung genutzt werden, ausgeschlossen werden.
4. Welche (Rechts-)Instrumente eignen sich Ihrer Ansicht nach, um den
umfassenden, grenzüberschreitenden Schutz des Trinkwasserreservoirs
Rheintal/Bodensee sicher zu stellen?
Laut Information der Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen im
Amt der Landesregierung sieht das Übereinkommen über den Schutz des
Bodensees gegen Verunreinigung, BGBl. Nr. 289/1961, in Art. 1 Abs. 3 vor, dass
die Anliegerstaaten insbesondere geplante Wassernutzungen, welche die Interessen
eines anderen Anliegerstaates an der Reinhaltung des Bodensees beeinträchtigen
können, einander zeitgerecht mitteilen und, außer bei Gefahr im Verzuge oder im
Falle ausdrücklichen Einvernehmens, erst nach der gemeinsamen Erörterung
ausführen lassen werden.
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Es wird angenommen, dass der Einsatz von Fracking unter den Begriff der
„Wassernutzung“ zu subsumieren ist. Vor diesem Hintergrund ist über Fracking-
Projekte mit Auswirkungen auf den Bodensee im Rahmen der IBKG zu
informieren und diese sind gemeinsam zu erörtern.
Weiters wäre zu prüfen, ob im Falle einer Konkretisierung eines Fracking-
Vorhabens seitens Österreichs und der Schweiz Gespräche im Rahmen der Espoo-
Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen) aufgenommen werden könnten, die auf
Notifikation dieses nicht in Anhang I der Espoo-Konvention genannten
Vorhabenstyps abzielen. Die Espoo-Konvention gibt nämlich vor, dass für die in
Anhang I angeführten Projekte mit erheblichen, grenzüberschreitenden
nachteiligen Auswirkungen eine UVP samt Öffentlichkeitsbeteiligung und
Dokumentation durchzuführen ist. Fracking-Vorhaben sind zwar nicht in Anhang I
gelistet, Espoo-Vertragsparteien (sowohl Österreich wie auch die Schweiz haben
die Espoo-Konvention ratifiziert) können sich aber darauf einigen, im Anhang I
nicht enthaltene Projekte mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen
wie in Anhang I enthaltene Vorhaben zu behandeln.
5. Teilen Sie meine Auffassung, dass die Alpenkonvention, konkret das Protokoll
„Energie“, Artikel 2 (Abs.2) sowie Artikel 13 (Abs. 1 und 2) jedenfalls auf
Fracking bzw. Fracking-Probebohrungen anzuwenden und, nachdem es sich
um einen ratifizierten Staatsvertrag handelt, auch einklagbar ist?
Laut Auskunft der Abteilung Gesetzgebung im Amt der Landesregierung hat
neben Österreich und anderen Alpenstaaten sowie der EU auch die Schweiz die
Alpenkonvention ratifiziert. Die Rahmenkonvention ist allgemein gehalten, in ihr
verpflichten sich die Vertragsparteien sogenannte Durchführungsprotokolle zu
erarbeiten. Es existieren bislang neun Durchführungsprotokolle, für Fracking
dürften jenes zur Energie und jenes zum Bodenschutz relevant sein. Während
Österreich alle Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ratifiziert hat, hat
die Schweiz (mit Ausnahme des Durchführungsprotokolls über den Beitritt von
Monaco) nach meinem derzeitigen Informationsstand kein
Durchführungsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert, sodass diese für sie
völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Die Alpenkonvention bzw. die
Durchführungsprotokolle dürften damit keine rechtlichen wirksamen
Möglichkeiten gegen Fracking in der Schweiz bieten.
6. Welche Maßnahmen wird die Vorarlberger Landesregierung in
Zusammenarbeit mit der Bundesregierung ergreifen, um frühzeitig
sicherzustellen, dass sämtliche rechtlichen Instrumente genützt werden können
(z.B. Parteienstellung in den diversen Verfahren) um die Vorarlberger
Interessen zu wahren?
Das Land Vorarlberg hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass Vorarlberg
Fracking-Vorhaben ablehnt und verlangt, dies den Nachbarstaaten verbunden mit
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der Forderung mitzuteilen, bei allfälligen Vorhaben mit grenzüberschreitenden
Auswirkungen nach Vorarlberg die (allenfalls betroffene) Vorarlberger
Bevölkerung wie die Schweizer bzw. deutsche Bevölkerung in die Verfahren
miteinzubeziehen.
Als weitere Möglichkeit könnte das Land Vorarlberg im Wege des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten dem
Schweizer Bund die Ablehnung etwaiger Vorhaben im grenznahen Bereich
signalisieren; dazu ist es jedoch notwendig, Näheres über die Vorhaben
(Grenznähe, zu befürchtende Auswirkungen etc.) zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Landesrat Ing. Erich Schwärzler