Zwischen Dannebrog und PreuÃenadler - Husum-Stadtgeschichte
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Antje Erdmann-Degenhardt<br />
<strong>Zwischen</strong><br />
<strong>Dannebrog</strong> <strong>und</strong> Preußenadler<br />
Hanswerner Röhr 1
Antje Erdmann-Degenhardt<br />
<strong>Zwischen</strong> <strong>Dannebrog</strong> <strong>und</strong> Preußenadler _<br />
der schleswig-holsteinische Jurist<br />
Theodor Storm<br />
Die Textveröffentlichung des Aufsatzes<br />
„<strong>Zwischen</strong> <strong>Dannebrog</strong> <strong>und</strong> Preußenadler _ der schleswig-holsteinische Jurist Theodor Storm“<br />
aus: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Nr. 6 / 42. Jahrgang, 8. Februar 1989<br />
erfolgt mit fre<strong>und</strong>licher Erlaubnis der Verfasserin Antje Erdmann-Degenhardt.<br />
Die Abbildungen, Zitate <strong>und</strong> Texte der Seiten 1 bis 4 <strong>und</strong> die folgenden linken Seiten bis 32 <strong>und</strong> 35<br />
wurden von Hanswerner Röhr eingefügt, sind unabhängig vom Aufsatz der Verfasserin zu sehen<br />
<strong>und</strong> stehen in Verantwortung der Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong>.<br />
Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong> e.V.<br />
25813 <strong>Husum</strong>, Klostergarten 3<br />
2<br />
3
THEODOR STORM<br />
* 14. September 1817 † 4. Juli 1888<br />
Im Juli 1988 jährte sich zum 100. Mal der Todestag des schleswig-holsteinischen<br />
Dichters <strong>und</strong> Juristen Theodor Storm. Sein literarisches Schaffen wurde aus diesem<br />
Anlaß landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit durch zahlreiche Veranstaltungen, Vorträge,<br />
Buchpublikationen, Funk- <strong>und</strong> Fernsehsendungen <strong>und</strong> einer großen Wanderausstellung<br />
der Landesbibliothek Kiel gewürdigt. Den meisten ist Storm gegenwärtig<br />
durch sein beseeltes, entsagungsvolles Frühwerk „Immensee“ <strong>und</strong> sein kraftvolles<br />
Alterswerk „Der Schimmelreiter“. Daß er als Verfasser unzähliger Novellen <strong>und</strong><br />
Gedichte, aber vor allem <strong>und</strong> hauptberuflich ein gewissenhafter Jurist war, der, bedingt<br />
durch die politischen Verhältnisse, wechselnden Rechtsordnungen unterlag,<br />
ist bis jetzt bei der Darstellung seines Lebens so gut wie noch gar nicht behandelt<br />
worden.<br />
4<br />
1857 1863 1870<br />
1879 1886<br />
I. Einleitung<br />
Am 27. 2. 1880 stellte der Präsident Krah des Königlich-Preußischen<br />
Landgerichts Flensburg folgende Erklärung aus:<br />
... „Daß ich den Amtsgerichtsrath Storm in <strong>Husum</strong> nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
für unfähig halte, seine Amtspflichten ferner zu erfüllen, bescheinige ich hierdurch.“<br />
1<br />
Dieser Bestätigung schloß sich mit dem 11. 3. 1880 die Versetzung in<br />
den sofortigen Ruhestand durch das Königliche Oberlandesgericht in Kiel<br />
an:<br />
„Auf Gr<strong>und</strong> der vorhandenen Akten, ferner der gemachten Angaben wird hierdurch<br />
bescheinigt, daß sowohl das Lebensalter, wie auch die Dienstzeit des Amtsgerichtsrathes<br />
Hans Theodor Woldsen Storm in <strong>Husum</strong> in die vorstehende Bescheinigung<br />
richtig aufgenommen worden ist.“ 2<br />
Damit endete, nach einer berechneten Dienstzeit von 35 Jahren, 5 Monaten<br />
<strong>und</strong> 9 Tagen, nämlich vom 20. 2. 1843 bis zum 22. 3. 1852 <strong>und</strong> vom 23.<br />
11. 1853 bis zum 1. 4. 1880, die juristische Berufstätigkeit des Poeten<br />
Theodor Storm. Der am 14. 9. 1817 geborene Storm war zu diesem Zeitpunkt<br />
62 Jahre alt. Noch gute 8 Jahre lagen vor ihm, in denen er sich ganz<br />
seiner schriftstellerischen Tätigkeit widmen konnte. Am 4. 7. 1888 verstarb<br />
er in Hademarschen (Holstein).<br />
Mit der Pensionierung wurde eine wichtige Phase in Storms Leben beschlossen,<br />
die von der Forschung noch zu wenig beachtet wurde. Der Einfluß<br />
der Berufstätigkeit, die auch bei Storm über die Hälfte seiner Lebensjahre<br />
ausmachte <strong>und</strong> ihn viele St<strong>und</strong>en täglich beschäftigte, für seine<br />
Persönlichkeitsentwicklung darf nicht unterschätzt werden. Auch als Jurist<br />
wurde Storm Zeuge eines entscheidenden historischen Abschnitts im<br />
Geschick Schleswig-Holsteins. Das Land wurde im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert aus<br />
dem Gesamtstaatsverband, in dem es lange Zeit mit Dänemark verb<strong>und</strong>en<br />
war, herausgelöst <strong>und</strong> - nach Jahrzehnten des Kampfes <strong>und</strong> der Un-<br />
5
6<br />
„In diesem Hause [<strong>Husum</strong>, Markt 9] wurde am<br />
14. September des Jahres 1817 Theodor Storm<br />
geboren. Wenn auch vereinzelt wohl behauptet<br />
worden ist, es sei am 15. September des genannten<br />
Jahres gewesen, so lassen wir es doch überlieferungsgemäß<br />
beim 14. September bleiben <strong>und</strong><br />
berufen uns dabei auf die folgende Notiz aus den<br />
nachgelassenen Aufzeichnungen des Dichters: ,In<br />
der Mitternachtsst<strong>und</strong>e zwischen dem 14. <strong>und</strong> 15.<br />
September 1817 war ein stark Gewitter über <strong>Husum</strong>;<br />
trotzdem lag irgendwo in der Gasse auf irgend<br />
eines Bürgers Kellerluke der junge Advokat<br />
Johann Casimir Storm in einer Angst, mit der er<br />
sich nicht zu helfen wußte; denn sein schönes junges<br />
Weib lag daheim in Geburtsschmerzen, von<br />
jeder Art hilfreicher Hände umgeben, die er durch<br />
die seinigen zu vermehren nicht imstande war.<br />
Von den verschiedenen Arten Mutes besaß er diesen<br />
nicht. Das war meine Geburtsst<strong>und</strong>e. Das Kirchenbuch<br />
<strong>und</strong> meine Mutter streiten sich, ob sie in<br />
den 14. oder 15. September gefallen sei; meine<br />
Mutter behauptete, sie müßte es doch am besten<br />
wissen, energisch den 14., <strong>und</strong> ich glaube ihr<br />
mehr als dem alten Propst, der in seinen Konfirmationsst<strong>und</strong>en<br />
die Bescheidenheit dadurch illustrierte,<br />
daß man bei Kaffeevisiten nicht das sechste<br />
Stück Zucker in seine Tasse tue.’“ (Aus: Felix<br />
Schmeißer, Alt-<strong>Husum</strong>er Bilderbuch. Verl. Friedr.<br />
Petersen, <strong>Husum</strong>, 1939)<br />
ruhe - preußische Provinz. Das politische Schicksal seines Heimatlandes,<br />
das auch von Storm politische <strong>und</strong> berufliche Konsequenzen abverlangte,<br />
führte dazu, daß er mit verschiedenen Positionen eines Juristen <strong>und</strong> unterschiedlichsten<br />
Rechtsordnungen in Berührung kam:<br />
Seine Berufslaufbahn begann Storm als junger Rechtsanwalt in <strong>Husum</strong>, zur Zeit<br />
des dänisch-schleswig-holsteinischen Gesamtstaates. Hierbei unterlag er noch bei<br />
der Ausübung seiner juristischen Tätigkeit dem althergebrachten Jütischen Low<br />
<strong>und</strong> vielfältigem schleswig-holsteinischem Landesrecht. Später als preußischer<br />
Richter arbeitete er u. a. nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht, als schleswig-holsteinischer<br />
Landvogt des Amtes <strong>Husum</strong> unterstand er wieder dem heimatlichen<br />
Recht, um - nach der Inkorporation des Landes durch Preußen - erneut als<br />
preußischer Richter den preußischen Gesetzen zu unterstehen.<br />
Dabei muß man sich von dem verbreiteten Vorurteil freimachen, Storm<br />
habe seinen Beruf immer als Last empf<strong>und</strong>en, der ihm die Zeit für das literarische<br />
Betätigungsfeld nahm. Dies mag zeitweise, insbesondere in den<br />
Jahren der Einarbeitung Storms in das preußische Recht, der Fall gewesen<br />
sein, in denen er sich mit neuen, ihm gänzlich unbekannten Rechtsformen<br />
auseinandersetzen mußte, wobei auf seine persönliche Belastbarkeit keinerlei<br />
Rücksicht genommen wurde. Im allgemeinen aber empfand Storm<br />
seine juristische Betätigung nicht als krassen Widerspruch zu seiner dichterischen<br />
Berufung. Sein Realitätsgefühl, seine fachlich ausgebildete<br />
Fähigkeit, Sachverhalte klar zu erkennen, <strong>und</strong> die Tatsache, daß ihm als Juristen<br />
„nichts Menschliches fremd war“, haben vielmehr positiv auf den<br />
Aufbau <strong>und</strong> die logische Darstellung seiner Novellen gewirkt. Darüber<br />
hinaus brachte Storm manchen praxisnahen Fall aus seiner Berufserfahrung<br />
in sein dichterisches Werk ein <strong>und</strong> verwertete auch seine Kenntnisse<br />
über die Geschichte <strong>und</strong> die Rechtsgeschichte der Herzogtümer Schleswig<br />
<strong>und</strong> Holstein. Ohne juristische Vorbildung <strong>und</strong> ohne entsprechende Betätigung<br />
hätte Storm daher wohl schwerlich die Qualität der literarischen Arbeiten<br />
erreicht.<br />
Ganz allgemein scheint sich im übrigen die Ausbildung <strong>und</strong> Tätigkeit eines<br />
Juristen wie wenig andere Berufe - vom Philologen einmal abgesehen -<br />
dazu zu eignen, in unterschiedlichem Umfang im Nebenberuf dichterisch<br />
tätig zu sein. Nicht ohne Gr<strong>und</strong> hat daher Wohlhaupter in den 30er Jahren<br />
dieses Jahrh<strong>und</strong>erts den Begriff des „Dichterjuristen“ geprägt, einen Begriff,<br />
der nur auf den ersten Blick als Widerspruch in sich erscheint. Storm<br />
bekannte zu seiner Berufswahl in einem Brief, den er 1873, also im letzten<br />
Drittel seines Lebens an den bekannten österreichischen Literaturhistoriker<br />
Emil Kuh richtete:<br />
„Weshalb ich mich der Jurisprudenz ergab? Es ist das Studium, das man ohne besondere<br />
Neigung studieren kann; auch war mein Vater ja Jurist. Da es die Wissenschaft<br />
des ges<strong>und</strong>en Menschenverstandes ist, so wurde ich auch wohl leidlich mit<br />
meinem Richteramt fertig.“ 3 7
Theodor Storm kam 1817 im Alter von 4 Jahren<br />
in eine Klippschule, die auch als Winkel- oder<br />
Nebenschule bezeichnet wurde. Kinder von Eltern<br />
der sozialen Oberschicht besuchten ebenfalls<br />
diese Schule. Storm schrieb später über seine<br />
erste Lehrerin: „Sie wurde von allen Kindern<br />
Mutter Amberg genannt. So wollte sie es.“ - Die<br />
Schule bestand noch bis 1838.<br />
Etwas später resümiert er, jedoch nicht mehr abwertend, daß sein juristischer<br />
<strong>und</strong> sein poetischer Beruf zumeist gut miteinander vereinbar gewesen<br />
seien <strong>und</strong> daß er es oft als Erfrischung empf<strong>und</strong>en habe, „aus der Welt<br />
der reinen Phantasie in die praktische des reinen Verstandes einzukehren<br />
<strong>und</strong> umgekehrt“ 4 . Betrachtet man den Lebensweg Storms, so überwiegt tatsächlich<br />
der Eindruck einer nicht nur bedeutenden, sondern auch einer in<br />
sich geschlossenen Persönlichkeit, die ihre verschiedenen Fähigkeiten <strong>und</strong><br />
Tätigkeiten mit Erfolg zu einer harmonischen Einheit zu gestalten wußte 5 .<br />
8<br />
In der 1527 gegründeten <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule<br />
wurde anfangs der Unterricht im Privathaus<br />
des Kaufmanns Matthias Knudsen erteilt. In<br />
dem 1586 errichteten Schulneubau (Abb. oben)<br />
an der Süderstraße wurde nahezu 300 Jahre unterrichtet.<br />
Ostern 1826, Storm war 8 1/2 Jahre<br />
alt, wurde er in die Quarta der Gelehrtenschule<br />
aufgenommen <strong>und</strong> blieb bis 1835. Einem Brief an<br />
seinen Vetter Fritz Stuhr (9. 12. 1832) ist zu entnehmen,<br />
dass Storm zusätzlich Privatunterricht<br />
in französischer Konversation bei einer alten Dame<br />
bekam. Auf Wunsch des Vaters wechselte<br />
Storm im Herbst 1835 nach Lübeck auf das Katharineum,<br />
um sich besser auf die Universität<br />
vorzubereiten. Er blieb dort bis zum Schulabschluss<br />
Ostern 1837.<br />
Katharineum in Lübeck, Innenhof, alter Zustand.<br />
II. Theodor Storms juristischer Werdegang<br />
Bekanntlich war bereits der Vater des Dichters Johann Casimir Storm<br />
(1790-1874) Jurist <strong>und</strong> zwar Advokat zu <strong>Husum</strong>. Sein Sohn trat in die beruflichen<br />
Fußstapfen des Vaters, obwohl er ursprünglich gerne - wie später<br />
sein jüngerer Bruder Aemil - Medizin studiert hätte.<br />
1. Studium <strong>und</strong> Prüfung<br />
Nach dem Besuch der <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule <strong>und</strong> weiteren 1 1 /2 Jahren<br />
auf dem berühmten Katharineum zu Lübeck (zu dessen Schülern Schriftsteller<br />
wie Emanuel Geibel <strong>und</strong> die Gebrüder Mann zählten), begann<br />
Storm 1837 mit dem Jurastudium an der Landeshochschule zu Kiel. Zu<br />
dieser Zeit war Kiel eine Kleinstadt von 12000 Einwohnern, die Zahl der<br />
Studenten betrug knapp 200 6 . Zahlreiche bekannte Professoren lehrten zur<br />
Zeit Storms an der Universität. Von 1814-1849 war der Rechtslehrer Niels<br />
Nikolaus Falck die dominierende Gestalt der juristischen Fakultät 7 . Ein<br />
aufmerksamer Student Theodor Storm hätte von seiner faszinierenden Persönlichkeit<br />
<strong>und</strong> seinen detaillierten Kenntnissen, insbesondere im schleswig-holsteinischen<br />
Privatrecht, begeistert sein müssen. Die Tatsache, daß<br />
Storm es später, offenbar ohne zahlreiche Lehrbücher <strong>und</strong> Kommentare<br />
vermochte, sich innerhalb weniger Monate in das ihm gänzlich fremde<br />
preußische Rechtssystem einzuarbeiten, zeigt, daß ihm die Universität ein<br />
gutes geistiges Rüstzeug mit auf den Weg gegeben hatte.<br />
Das Studium des Rechts wurde für die akademische Jugend der Herzogtümer<br />
u. a. dadurch verkompliziert, daß Schleswig <strong>und</strong> Holstein in einem unterschiedlichen<br />
staatsrechtlichen Verhältnis zum Königreich Dänemark standen, was sich<br />
auch in den Rechtsvorschriften auswirkte: Schleswig war dänisches Lehen <strong>und</strong><br />
Holstein deutsches. Auch hatten die einzelnen Landesteile - <strong>und</strong> in ihnen jeweils<br />
wieder die einzelnen Gebiete <strong>und</strong> Städte - unterschiedliche Rechtsnormen. Das erscheint<br />
für den Außenstehenden mehr als verwirrend. Doch muß man berücksichtigen,<br />
daß die damalige Vielfalt im lokalen schleswig-holsteinischen Recht dem dort<br />
ansässigen Studenten aus eigener Beobachtung <strong>und</strong> Erfahrung, zumindest in den<br />
Gr<strong>und</strong>zügen, nicht ganz fremd war.<br />
9
10<br />
Kiel um 1855: Vorplatz des Schlosses. Rechts<br />
die in einem 1768 errichteten Gebäude untergebrachte<br />
Christian-Albrechts-Universität.<br />
Theodor Storm begann 1837 an der Christian-<br />
Albrechts-Universität in Kiel sein Jurastudium,<br />
wechselte für zwei Semester 1838/39 nach Berlin<br />
<strong>und</strong> schloss das Studium in Kiel 1842 mit dem<br />
Staatsexamen ab.<br />
Während seines Aufenthalts in Kiel wohnte<br />
Storm in der Kehdenstraße 20, später im Hinterhaus<br />
der Flämischen Straße 12, in dem auch<br />
Theodor Mommsen wohnte. Beide Häuser wurden<br />
während des Zweiten Weltkrieges zerstört.<br />
Hier entstand das „Liederbuch dreier Fre<strong>und</strong>e“,<br />
das Storm, Theodor <strong>und</strong> Tycho Mommsen 1843<br />
veröffentlichten. Storm verarbeitete seine Eindrücke<br />
der Studentenzeit später besonders in<br />
der Novelle „Auf der Universität“ (1862).<br />
Während des zwischenzeitlichen Wechsels 1838<br />
nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität<br />
wohnte Storm in der Behrenstraße 13 (Brief s.<br />
Mutter, 1. 8. 1838). Nach dem Besuch der Vorlesungen<br />
verbrachte Storm viel Zeit mit Theateraufführungen<br />
<strong>und</strong> war begeistert von einer<br />
„Faust“-Aufführung beim Besuch im „Königlichen<br />
Schauspielhaus“.<br />
Die Berliner Universität nahm 1810 ihren Lehrbetrieb<br />
auf. Von 1828 bis 1946 führte sie den Namen<br />
Friedrich-Wilhelms-Universität (Gründer:<br />
König Friedrich III.). 1949 wurde sie in Humboldt-<br />
Universität zu Berlin umbenannt.<br />
Neben seinen Studien hat Storm in Kiel die studentische Geselligkeit<br />
nicht zu kurz kommen lassen. Versuchsweise war er Gast des Corps Holsatia.<br />
Doch stand er dem sich damals erst entwickelnden Korporationsstudententum<br />
bald ablehnend gegenüber, was später in den Novellen „Auf der<br />
Universität“, „Der Herr Etatsrat“ <strong>und</strong> „Immensee“ einen gewissen Niederschlag<br />
gef<strong>und</strong>en hat, während sich das Bild eines liberalen, bürgerlichen<br />
Hochschullehrers an der Universität Kiel in der 1864 entstandenen Arbeit<br />
„Im Schloß“ finden läßt.<br />
Ab Ostern 1838 studierte Storm für drei Semester an der Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität,<br />
der heutigen Humboldt-Universität (Berlin-<br />
Ost). Der stattliche Bau war 1766 als Prinzenpalais errichtet worden. Storm<br />
immatrikulierte sich hier mit dem 12. 5. 1838 unter der laufenden Nummer<br />
719 mit folgender Eintragung 8 : „Theodor Storm - <strong>Husum</strong> Herzogth.<br />
Schleswig-Rechte-Advokat-Kiel“. In Berlin hätte der junge Storm eigentlich<br />
eine ganz andere Luft spüren müssen. Seit Beginn des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
war diese Stadt zu wissenschaftlicher <strong>und</strong> künstlerischer Blüte erwacht.<br />
Sie wurde eine europäische Metropole. Persönlichkeiten aus allen<br />
Teilen Deutschlands fühlten sich angezogen. War das Preußen des 18.<br />
Jahrh<strong>und</strong>erts fortschrittlich <strong>und</strong> freigeistig <strong>und</strong> daneben recht kriegerisch<br />
gewesen, so sollte sich die Epoche ab 1815, der Zeit zwischen Napoleon<br />
<strong>und</strong> Bismarck, friedlich, sehr christlich <strong>und</strong> reaktionär gestalten. Preußen<br />
wurde unter Friedrich Wilhelm III. zum ersten Mal in seiner Geschichte als<br />
eine der fünf Großmächte in Europa anerkannt.<br />
Von 1815 an war es ein „Friedensstaat mit einem Friedenssystem“ 9 . Die<br />
Bevölkerung war allgemein kriegsmüde <strong>und</strong> genoß die Vorteile des wiederhergestellten<br />
Friedens ein Menschenalter lang. Nicht ohne Gr<strong>und</strong> heißt<br />
diese Epoche von 1815-48 das „Biedermeier“. Berlin war zu Storms Studienzeit<br />
eine Stadt von 320000 Einwohnern. Mit 1700 Studenten hatte der<br />
Ort die größte deutsche Universität. An der Hochschule lehrten zu dieser<br />
Zeit Kapazitäten wie der Historiker Leopold von Ranke <strong>und</strong> der berühmte<br />
Germanist Lachmann. Der Rechtshistoriker August Wilhelm Heffter las<br />
hier seit 1832. Doch Storm soll sich nur auf das Nötigste an Vorlesungen<br />
beschränkt haben. So soll er nur bei Savigny, dem Begründer der historischen<br />
Rechtslehre, Vorlesungen über Römisches Recht, bei dem Germanisten<br />
Gustav Homeyer Rechtsgeschichte, bei dem Hegelianer Eduard Gans<br />
Naturrecht <strong>und</strong> bei dem Geographen Ritter ein Kolleg über Griechenland<br />
gehört haben 10 . In Berlin schuf sich Storm einen Fre<strong>und</strong>eskreis, zu<br />
dem der Lübecker Schulkamerad Ferdinand Röse sowie Wilhelm Mantels<br />
(später Professor am Katharineum zu Lübeck), der Maler Albert Wagner,<br />
der spätere Shakespeare-Forscher Wilhelm Delhis <strong>und</strong> der Jurist<br />
Markus Niebuhr gehörte. Der letztere sollte ihm später als Kabinettsrat<br />
König Friedrich Wilhelms IV. bei seiner Anstellung in Preußen behilflich<br />
sein.<br />
11
12<br />
1843 bekam Theodor Storm seine Zulassung als<br />
„Untergerichtsadvokat“ <strong>und</strong> eröffnete eine Anwaltskanzlei<br />
in <strong>Husum</strong>, Großstraße 11. Von 1845<br />
bis 1853 lebte <strong>und</strong> arbeitete Storm im Hause<br />
Neustadt 56 (Abb. oben). Hier entstand das Gedicht<br />
„Die Stadt“ (1852), das <strong>Husum</strong> als „graue<br />
Stadt am Meer“ weltweit bekannt machte.<br />
In der Wasserreihe 31 in <strong>Husum</strong> wohnte Theodor<br />
Storm von 1866 bis 1880. Heute ist es das Theodor-Storm-Museum<br />
(seit 1972), im Nebengebäude<br />
befindet sich das Storm-Archiv (seit 2006).<br />
Als die Fre<strong>und</strong>e nach <strong>und</strong> nach Berlin verließen, wandte sich Storm wieder<br />
Richtung Norden. Im Herbst 1839 kehrte er an die Universität Kiel zurück.<br />
Nach weiterer dreijähriger Studienzeit in Kiel <strong>und</strong> nach insgesamt 11<br />
Semestern bestand Storm sein Examen vor dem Königlichen Oberappellationsgericht<br />
in Kiel. Das Königliche Oberappellationsgericht war erst im<br />
Jahre 1834 errichtet worden. Mit der zeitgleichen Einrichtung der schleswig-holsteinischen<br />
Provinzialregierung in Gottorf erfolgte hierdurch die<br />
Trennung der Gewalten in der höheren Instanz. Gleichzeitig war es Prüfungsamt.<br />
Storm hatte vor der mündlichen Prüfung zwei schriftliche Hausarbeiten<br />
anzufertigen zu den Themen „Zur Begründung der Notwehr“ <strong>und</strong><br />
„De testamento pestis tempore condito“. Von der mündlichen Prüfung existiert<br />
ein Protokoll 11 , das es wert ist, hier dem Inhalt nach wiedergegeben<br />
zu werden, um insbesondere dem jungen Juristen die damaligen Examenspraktiken<br />
zu demonstrieren.<br />
Zwei Gruppen von Kandidaten wurden geprüft. Am 12. 10. erfolgte die mündliche<br />
Prüfung der Herren Jensen, Brinkmann, Koch, Kranold, Setzer <strong>und</strong> Castagne,<br />
am 13. <strong>und</strong> 14. 10. die der Kandidaten Wolfhagen, Meyer, Graf v. Moltke, Storm,<br />
Schütze (Soltau) <strong>und</strong> des baltischen Barons v. Loevenstan. Konferenz- <strong>und</strong> Appellationsrat<br />
Dr. Schmidt stellte, zusammen mit dem Oberappellationsrat Dreyer, Fragen<br />
aus der römischen Rechtsgeschichte. Es folgten Fragen aus der juristischen Hermeneutik.<br />
Dann examinierte Dr. Schmidt im römischen Zivilrecht. Daran schloß sich<br />
der Etatsrat Graf von Schirach mit Fragen aus dem Kriminalrecht <strong>und</strong> Kriminalprozeßrecht<br />
an. Zum Schluß stellte Graf Rantzau Fragen aus dem deutschen Staatsrecht<br />
<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrecht. Storms Beurteilungen, sowohl im Schriftlichen wie im<br />
Mündlichen, waren teilweise „Sehr gut“ (Deutsches <strong>und</strong> Vaterländisches Privatrecht<br />
(schriftlich), Civilprozeß (schriftlich) bis hin zum „größten Teil gut“. Am<br />
17. 10. erhielten zuerst die mit Auszeichnung bestandenen Kandidaten ihre Beurteilung.<br />
Die beste Note war offenbar der „Zweite Charakter mit sehr rühmlicher<br />
Auszeichnung“. Storm erhielt die Erteilung des „zweiten Charakters.“ Schlechtere<br />
Noten wurden bei dieser Prüfung nicht vergeben.<br />
2. Advokat in <strong>Husum</strong><br />
Am 2. 12. 1842 bewarb sich Storm um die Zulassung als Advokat der Herzogtümer<br />
Schleswig <strong>und</strong> Holstein beim dänischen König. Dem Gesuch<br />
fügte er eine Bestätigung des Etatrats <strong>und</strong> Professors der Rechte in Kiel,<br />
Dr. Pauly, vom 29. 11. 1842 bei, der bestätigte, daß Storm dänisch lesen<br />
<strong>und</strong> übersetzen könne. Nach erfolgter Zulassung ließ Storm sich dann im<br />
Februar 1843 als „Untergerichtsadvokat für die Herzogtümer Schleswig<br />
<strong>und</strong> Holstein“ in <strong>Husum</strong> nieder. Neben ihm waren zu dieser Zeit dort als<br />
„Untergerichtsadvokaten“ sein Vater, ferner Christian Ulrich Beccau <strong>und</strong><br />
ein Jurist Rehder 12 tätig.<br />
Als Rechtsanwalt in <strong>Husum</strong> mußte sich Storm mit den unterschiedlichsten<br />
Rechtsnormen auseinandersetzen. Das Herzogtum Schleswig, zu dem<br />
Stadt <strong>und</strong> Amt <strong>Husum</strong> gehörten, war in Städte, Ämter <strong>und</strong> Landschaften<br />
eingeteilt. In ihnen galt eine unvorstellbare Anzahl von unterschiedlichsten<br />
13
14<br />
Constanze Storm. 1828 als Constanze Esmarch<br />
(Storms Cousine) in Segeberg geboren, heiratete<br />
1846 Theodor Storm. Sie starb nach der Geburt der<br />
Tochter Gertrud (4. Mai) am 20. Mai 1865 in <strong>Husum</strong><br />
<strong>und</strong> wurde in der Familiengruft der Woldsens auf<br />
dem St.-Jürgen-Friedhof („Kloster“), beigesetzt.<br />
Dorothea Storm. 1866 heiratete Storm in zweiter<br />
Ehe die 38-jährige Dorothea Jensen, mit der ihn bereits<br />
im ersten Ehejahr mit Constanze eine leidenschaftliche<br />
Beziehung verband. Dorothea Storm<br />
starb am 4. Februar 1903 in Dessau <strong>und</strong> fand ihre<br />
letzte Ruhe in der Familiengruft Woldsen.<br />
Particularrechten. Storm war viel in administrativen Angelegenheiten tätig,<br />
aber auch im zivilrechtlichen <strong>und</strong> strafrechtlichen Bereich. Er wird vermutlich<br />
bald das gr<strong>und</strong>legende Werk des Juristen Heinrich Carl Esmarch,<br />
eines Verwandten seiner späteren Frau Constanze, zu Rate gezogen haben,<br />
nämlich das 1846 erschienene Werk: „Sammlung der Statute, Verordnungen<br />
<strong>und</strong> Verfügungen, welche das bürgerliche Recht des Herzogthums<br />
Schleswig betreffen“.<br />
Dieses stellte eine übersichtliche Zusammenstellung der umfangreichen Sammlungen<br />
der Landesrechte <strong>und</strong> Gesetze (das Corpus Statutorum Slesvicensium) dar,<br />
die Wiedergabe des teilweise geltenden Jütischen Lows von 1240 (in einer von<br />
Falck herausgegebenen Bearbeitung von 1819), des Lübischen Rechts (das z. B. im<br />
schleswigschen Tondern galt) <strong>und</strong> eine Fülle von landesherrlichen Verordnungen<br />
<strong>und</strong> Verfügungen, die es zu beachten galt. Für die Stadt <strong>Husum</strong> galt vorrangig das<br />
<strong>Husum</strong>er Stadtrecht von 1608, hilfsweise das Römische Recht 13 . Als Seerecht,<br />
wenn auch mittlerweile ohne praktische Bedeutung, galt außerdem für die Stadt<br />
<strong>Husum</strong> das im 16. Jahrh<strong>und</strong>ert verliehene Wisbyer Seerecht. Im Schleswigschen<br />
Kriminalverfahren bildete hingegen der gemeine Deutsche Kriminalprozeß die<br />
Gr<strong>und</strong>lage 14 . Hierbei unterschied man schon damals die „Criminalverbrechen“ <strong>und</strong><br />
die „Polizei- oder brüchefälligen Vergehen“, also letztlich Strafsachen <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten.<br />
Der Advokat hatte im Kriminalprozeß im Herzogtum Schleswig<br />
eine wichtige Funktion. Es herrschte hier der Gr<strong>und</strong>satz, daß jeder, eines<br />
Kriminalverbrechens Angeschuldigte, sofern er es verlangte <strong>und</strong> sein Freispruch<br />
nicht alsbald erfolgen konnte, einen „Defensor“, also einen Verteidiger, bestellt bekam,<br />
außer es handelte sich um sehr geringfügige Delikte 15 .<br />
Theodor Storm mag als junger Anwalt mit den uns heute kompliziert erscheinenden<br />
Besonderheiten keine rechtlichen Schwierigkeiten gehabt haben.<br />
Differenzierter <strong>und</strong> <strong>und</strong>urchsichtiger erschien ihm hingegen später<br />
das preußische Recht: Im April 1854 beklagte er sich aus Potsdam bei seinen<br />
Eltern über das „millionenfach detaillierte Verfahren“ in Preußen. Es<br />
sei nicht so „wie zu Hause, wo man einmal in den Garten guckt <strong>und</strong> die<br />
Spreen pfeifen hört oder zwischendurch einmal ein Bekannter kommt.“ 16<br />
Aus der Zeit seiner Advokatentätigkeit ist über den Juristen Theodor<br />
Storm, - bis auf einige Briefstellen, in denen er z. B. auf seine Tätigkeit bei<br />
den lokalen Untergerichten im Amt <strong>Husum</strong> (wie z.B. in Rödemis oder Simonsberg)<br />
hinweist - wenig bekannt. Zehn Jahre nach Eröffnung seiner<br />
Praxis hatte sich diese jedoch wohl recht gut entwickelt, denn er schrieb,<br />
unmittelbar vor seinem Weggang aus <strong>Husum</strong> im Jahre 1853, an seinen<br />
Fre<strong>und</strong>, den Juristen Hartmuth Brinkmann:<br />
„Wäre ich hier geblieben d. h. hätte ich hierbleiben können, so würden meine<br />
Vermögensverhältnisse sich in nicht gar langer Zeit aufs Wünschenwertheste nach<br />
meinen eben nicht unbescheidenen Ansprüchen gestaltet haben; denn ich hatte so<br />
viel zu thun, als ich nur bewältigen konnte, <strong>und</strong> dabei wurden mir die bedeutensten<br />
Sachen anvertraut; ich habe Auftritte zu 40-50 Th(a)l(er) aus den Händen geben<br />
müssen.“ 17 15
16<br />
Abschied (1853)<br />
Kein Wort, auch nicht das kleinste, kann ich sagen,<br />
Wozu das Herz den vollen Schlag verwehrt;<br />
Die St<strong>und</strong>e drängt, gerüstet steht der Wagen,<br />
Es ist die Fahrt der Heimat abgekehrt.<br />
(...)<br />
Und du mein Kind, mein jüngstes, dessen Wiege<br />
Auch noch auf diesem teuren Boden stand,<br />
Hör mich! - denn alles andere ist Lüge -<br />
Kein Mann gedeihet ohne Vaterland!<br />
(...)<br />
Das frühere Königliche Kammergericht in Berlin,<br />
Lindenstraße. Hier wurde Theodor Storm am 23.<br />
November 1853 auf die preußische Verfassung<br />
vereidigt. -<br />
Während seines Potsdamer Aufenthaltes (1853-<br />
1856) wohnte Storm in der Brandenburger Straße<br />
70, nur wenige Minuten vom Park Sanssouci entfernt.<br />
Hier entstand die Novelle „Im Sonnenschein“.<br />
Im Juli 1854 zog die Familie aus finanziellen<br />
Gründen in die Waisenstraße 68. Hier wurde<br />
Tochter Lisbeth (10. 6. 1855) geboren <strong>und</strong><br />
Storm schrieb die Novelle „Angelica“. Im April<br />
1856 erfolgte der Umzug in die Kreuzstraße (Holländerviertel,<br />
heute Benkertstraße 15).<br />
Am 10. Juni 2002 wurde im Potsdamer Amtsgericht<br />
(Hegelallee 8) eine Bronzetafel angebracht,<br />
die an Theodor Storm als Kreisgerichtsassessor<br />
erinnert. Prof. Dr. Karl Ernst Laage, <strong>Husum</strong>,<br />
schrieb in einem Grußwort: „... Theodor Storm<br />
hat ... von 1853 bis 1856 eine schwere, aber<br />
auch sehr anregende Zeit in Potsdam verbracht.<br />
Schwer war es für den selbständigen Rechtsanwalt,<br />
sich ,in die Geheimnisse des preußischen<br />
gerichtlichen Mechanismus’ einzufügen. ... Die<br />
drei Umzüge in Potsdam ... sind zwar Zeugnisse<br />
eines wirtschaftlich äußerst ärmlichen Lebens in<br />
Potsdam (es wurde immer wieder eine billigere<br />
Wohnung gesucht!), aber geistig - poetisch war<br />
Potsdam für Storm eine fruchtbare <strong>und</strong> anregende<br />
Zeit."<br />
Bis 1845 waren die ersten <strong>Husum</strong>er Jahre, die Storm als Jurist verbrachte<br />
<strong>und</strong> in denen er sich eine Existenz aufbaute, als beschaulich zu bezeichnen.<br />
Zum Ende der 40er Jahre jedoch vollzog sich ein entscheidender Wandel in<br />
den politischen Auffassungen in den Herzogtümern. Man forderte größere<br />
Rechte des Landes innerhalb des dänischen Gesamtstaates, man forderte<br />
darüber hinaus eine Verselbständigung des Landes <strong>und</strong> eine Hinwendung<br />
zu Deutschland. Auch Storm beteiligte sich mehrfach in diesem Sinn an<br />
schriftlichen Protesten gegen die dänische Regierung, was sich diese nicht<br />
lange gefallen ließ. Als nach dem Frieden zu Berlin 1850 zwischen Dänemark<br />
<strong>und</strong> Preußen der dänische Delegierte Frederik Ferdinand Tillisch im<br />
Auftrage des dänischen Königs als Außerordentlicher Regierungskommissar<br />
die Zivilverwaltung des Herzogtums Schleswig übernahm, begann eine<br />
förmliche Welle von Entlassungen nicht als loyal erscheinender Beamter,<br />
die viele Familien buchstäblich ins Elend stürzte. Außerdem wurden durch<br />
Patent vom 22. 4. 1851 alle Inhaber von Privilegien <strong>und</strong> Bestallungen - unter<br />
ihnen auch die Advokaten -, deren Bestallung noch von dem verstorbenen<br />
dänischen König Christian VIII. herrührte, verpflichtet, bis zum 1. 7.<br />
1851 ein Gesuch einzureichen <strong>und</strong> ihre Bestallung durch Friedrich VII. bestätigen<br />
zu lassen. Auch Storm stellte ein derartiges Gesuch. Ende November<br />
1852 erhielt er die Nachricht, daß dies Gesuch von der dänischen Regierung<br />
abschlägig beschieden worden sei. Dies bedeutete den Verlust der<br />
beruflichen Existenz in den Herzogtümern. An Herman Kletke schreibt er<br />
insoweit rückblickend:<br />
„Seitdem bin ich aus meiner sehr angenehmen <strong>und</strong> einträglichen bürgerlichen<br />
Existenz herausgerissen <strong>und</strong> gehe jetzt, wie so viele meiner Landsleute, nach Amt<br />
<strong>und</strong> Brot in deutschen Landen umher.“ 18<br />
3. Richter in Preußen<br />
Nachdem sich Bewerbungen für unterschiedlichste juristische Positionen<br />
in Gotha, Hannover <strong>und</strong> Buxtehude zerschlagen hatten, bewarb sich Storm<br />
um eine Anstellung als preußischer Richter. Am 14. 10. 1853 erhielt er seine<br />
Ernennung als unbesoldeter preußischer Assessor, dank des Einsatzes<br />
von Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Bekannten <strong>und</strong> wohl auch aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, daß er<br />
Schleswig-Holsteiner war. Theodor Fontane formulierte die Situation treffend:<br />
„Er sah sich im Ministerium wohlwollend <strong>und</strong> entgegenkommend ...<br />
empfangen ... Denn alle anständigen Menschen in Preußen hatten damals<br />
jedem Schleswig-Holsteiner gegenüber ein gewisses Schuld- <strong>und</strong> Schamgefühl“<br />
19 . Am 10. 12. 1853 wurde Storm am Kreisgericht in Potsdam eingeführt<br />
<strong>und</strong> ging in diese neue berufliche Phase anfangs mit sehr viel Optimismus<br />
<strong>und</strong> Selbstbewußtsein. Doch rückblickend schrieb er 1858 an die<br />
Eltern:<br />
„Das erste Jahr in Potsdam - wenn eine gütige Macht das hätte aus meinem Leben<br />
nehmen können; das ging über meine Kräfte.“ 20 17
18<br />
Heiligenstadt, Wilhelmstraße 73<br />
Nach seiner Berufung im Herbst 1857 als Kreisrichter<br />
nach Heiligenstadt wohnte Theodor Storm<br />
mit seiner Familie anfangs „vor dem Kasseler<br />
Tor“ (Liesebühl 2). Nach einigen Monaten wurde<br />
die obere Etage des Hauses Wilhelmstraße 73<br />
bezogen. Hier blieb die Familie bis zur Rückkehr<br />
nach <strong>Husum</strong> 1864. Das „Gefangenhaus“ (Nr. 68),<br />
das in der Novelle „Pole Poppenspäler“ (<strong>Husum</strong><br />
1874) Erwähnung fand, stand gegenüber. In Heiligenstadt<br />
entstanden u. a.: „Auf dem Staatshof“<br />
(1857/58), „Im Schloss“ (1861), „Auf der Universität“<br />
(1862), die Weihnachtsgeschichte „Unter<br />
dem Tannenbaum“ (1862), „Die Regentrude“<br />
(1863/64), „Bulemanns Haus“ (1863/64). Storm<br />
leitete während seiner Heiligenstädter Zeit den<br />
Gesangverein <strong>und</strong> übernahm selbst Tenorsolopartien.<br />
Literaturmuseum „Theodor Storm“ in Heiligenstadt,<br />
davor die Storm-Statue, die von Diplom-<br />
Bildhauer Werner Löwe, Heiligenstadt, geschaffen<br />
wurde.<br />
Anderthalb Jahre wurde Storm am Potsdamer Kreisgericht in die verschiedensten<br />
Abteilungen eingearbeitet. Diese Zeit war beruflich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />
die härteste Zeit seine Lebens. Er bekam keinerlei Vergütung<br />
<strong>und</strong> war mit seiner Familie voll auf die Unterstützung beider Elternhäuser<br />
angewiesen. Erst ab August 1854 erhielt er sporadisch völlig unzureichende<br />
Diäten. Die Einarbeitung in das Preußische Landrecht fiel ihm<br />
ausgesprochen schwer.<br />
So schreibt er an seinen Vater:<br />
„Obwohl ich das spezielle, wie eine Bibel dicke Handbuch Kochs über den preußischen<br />
Zivilprozeß gestern <strong>und</strong> heute wie ein Hühnerh<strong>und</strong> abgesucht habe, so habe<br />
ich doch bis jetzt auch nicht annähernd einen Gedanken fassen können, was<br />
denn eigentlich prozessual mit der Sache geschehen müsse. Es geht hier im Prozeß<br />
alles bunt durcheinander, bald handelt die Partei, bald das Gericht, dann wird Beweis<br />
aufgenommen, dann wieder ein bißchen rezipliert, mir ist, als seien alle Prozeßstadien<br />
in Fetzen gerissen <strong>und</strong> wirbeln lustig um mich herum. Wie ich dieser<br />
Konfusion Herr werde weiß ich in der Tat noch nicht, ich weiß jetzt nur, daß ich’s<br />
werde.“ 21<br />
Einige Tage später berichtet er: „Bei uns ist der Prozeß, die Form, ja eigentlich so<br />
gut wie nichts, hier aber ist er ein Netz von Millionen Maschen, worin man sich jeden<br />
Augenblick verwirren kann.“ 22<br />
Etwas später vermag er dann den Vater zu trösten: „Ein klein wenig fängt die<br />
Finsternis schon an, sich zu verteilen, ohne mir deshalb freilich weniger das ungeheure<br />
zur Bearbeitung vorliegende Material zu zeigen, aber ich beginne doch, einigermaßen<br />
zu sehen was <strong>und</strong> wie.“ 23<br />
In Potsdam war Storm nicht nur als Zivilrichter tätig, sondern Mitglied<br />
des Schwurgerichts, Bagatell-, Polizei- <strong>und</strong> Untersuchungsrichter; in die<br />
Freiwillige Gerichtsbarkeit, einschließlich Erbrecht, wurde er ebenso eingearbeitet,<br />
wie in das Hypothekenwesen. Da in Potsdam keine feste Stelle<br />
frei war, suchte Storm um eine feste Anstellung bei einem Gericht irgendwo<br />
im Lande an, wobei es ihm nur auf die Möglichkeit einer höheren<br />
Schulbildung für seine Söhne ankam. Im Juli 1856 erhielt er dann endlich<br />
die erlösende Nachricht, als Kreisrichter in Heiligenstadt in Thüringen fest<br />
angestellt zu werden. Zwar war die reguläre Besoldung, die nun endlich<br />
eintraf, im sparsamen Preußen so gering, daß die Eltern weiterhin mit Geld<br />
<strong>und</strong> Naturalien helfen mußten, doch entwickelte sich das Arbeitspensum<br />
für ihn hier so erträglich, daß er auch verstärkt literarisch tätig werden<br />
konnte, nicht zuletzt, um das schmale Monatsgehalt aufzubessern. 1857<br />
berichtet er ausführlich an den Fre<strong>und</strong> Brinkmann über seine Arbeit:<br />
„Ich bin Bagatellrichter <strong>und</strong> außerdem Mitglied der Kriminaldeputation <strong>und</strong> des<br />
Schwurgerichtshofes. So habe ich dann gewöhnlich zweimal in der Woche Bagatellsachen<br />
(mit je 20 bis 30 Terminen) <strong>und</strong> eine Kriminalsitzung ... Plenarsitzungen<br />
werden hier vernünftigerweise nur alle Monat einmal abgehalten.“ 24 19
20<br />
Tiefe Schatten (1865)<br />
So komme, was da kommen mag!<br />
Solang du lebest, ist es Tag;<br />
Und geht es in die Welt hinaus,<br />
Wo du mir bist, bin ich zu Haus.<br />
Ich seh dein liebes Angesicht,<br />
Ich sehe die Schatten der Zukunft nicht.<br />
1<br />
In der Gruft bei den alten Särgen<br />
Steht nun ein neuer Sarg,<br />
Darin vor meiner Liebe<br />
Sich das süßeste Antlitz barg.<br />
Den schwarzen Deckel der Truhe<br />
Verhängen die Kränze ganz;<br />
Ein Kranz von Myrtenreisern,<br />
Ein weißer Syringenkranz.<br />
Was noch vor wenig Tagen<br />
Im Wald die Sonne beschien,<br />
Das duftet nun hier unten:<br />
Maililien <strong>und</strong> Buchengrün.<br />
Geschlossen sind die Steine,<br />
Nur oben ein Gitterlein;<br />
Es liegt die geliebte Tote<br />
Verlassen <strong>und</strong> allein.<br />
Vielleicht im Mondenlichte,<br />
Wenn die Welt zur Ruhe ging,<br />
Summt noch um die weißen Blüten<br />
Ein dunkler Schmetterling.<br />
Theodor Storm mit seinen Kindern (um 1865/66)<br />
v. l. n. r. Karl, Ernst, Hans, Lucie, Elsabe, Lisbeth.<br />
Constanze Storm starb am 20. Mai 1865 nach<br />
der Geburt der Tochter Gertrud. Im September<br />
des gleichen Jahres nahm Storm die Einladung<br />
von Iwan Turgenjew nach Baden-Baden an <strong>und</strong><br />
genoss für zwei Wochen die Reize des Kurortes.<br />
Die Jahre in Heiligenstadt, in denen sich seine Familie noch vergrößerte,<br />
waren Storms glücklichste Ehejahre mit seiner Frau Constanze. Er<br />
etablierte sich bald im Kollegenkreis <strong>und</strong> auch sonst gesellschaftlich in der<br />
kleinen Stadt.<br />
4. Landvogt <strong>und</strong> Amtsrichter in <strong>Husum</strong><br />
a) Dennoch empfand Storm es als ein Glück, als die <strong>Husum</strong>er ihn im Februar<br />
1864 zu ihrem neuen Landvogt wählten, denn das Heimweh <strong>und</strong> die<br />
Sehnsucht nach der Geborgenheit in der gutsituierten <strong>Husum</strong>er Großfamilie<br />
hatten ihn nie verlassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde Schleswig-Holstein<br />
von einer provisorischen Regierung verwaltet, die Preußen <strong>und</strong><br />
Österreich gemeinsam eingesetzt hatten <strong>und</strong> die sich „Kaiserlich Österreichische<br />
<strong>und</strong> Königlich Preußische Oberste Zivilbehörde“ nannte. Am 17.<br />
3. 1864 wurde Storm als der letzte Landvogt des Amtes <strong>Husum</strong> auf sein<br />
neues Amt vereidigt.<br />
Die Position des Landvogts war eine typisch schleswig-holsteinische<br />
Einrichtung. Im alten Herzogtum Schleswig gab es verschiedene Verwaltungsbezirke,<br />
die in der Judikative <strong>und</strong> Administrative selbständig geführt<br />
wurden. Hierzu gehörten die Ämter, Landschaften, Städte, Birks, oktroierten<br />
Köge, Domkapitel <strong>und</strong> adelige Güter. In diesen Distrikten galten<br />
auch noch zur Zeit Storms als Landvogt zumeist unterschiedliche Rechtsformen.<br />
Galt in der Stadt <strong>Husum</strong> nach wie vor vorrangig das <strong>Husum</strong>er<br />
Stadtrecht, so galt im Amt <strong>Husum</strong> weiterhin das Jütische Low von 1241, in<br />
einer plattdeutschen Übersetzung von 1592. Dieses Gesetz sah in den<br />
einzelnen Bezirken eine Fülle von Laiengerichten <strong>und</strong> -richtern mit den<br />
unterschiedlichsten Bezeichnungen vor. Zur Zeit Storms bestimmte sich<br />
die Gerichtsverfassung in den einzelnen Ämtern <strong>und</strong> Landschaften jedoch<br />
nicht mehr genau nach dem Jütischen Low, sie war vielmehr von der ursprünglichen<br />
Form mehr oder minder stark abgewichen <strong>und</strong> beruhte mehr<br />
auf örtlichem Gebrauch als auf gesetzlichen Vorschriften 25 : Oberster Gerichtsherr<br />
<strong>und</strong> Verwaltungschef in einer Person war im Amt der juristisch<br />
vorgebildete Amtmann. In einigen Distrikten des Herzogtums Schleswig<br />
waren aber juristisch ebenfalls vorgebildete Landvögte <strong>und</strong> Staller eingesetzt<br />
- so im Amt <strong>Husum</strong> oder in der Landschaft Eiderstedt. Hier waren fast<br />
sämtliche judiziellen Geschäfte des Amtmanns auf den Landvogt oder<br />
Staller übergegangen 26 . Storm beschreibt seine Tätigkeit gegenüber Ludwig<br />
Pietsch wie folgt:<br />
„Mein Amt gibt mir eine sehr selbständige <strong>und</strong> angesehene Stellung <strong>und</strong> ist mir<br />
in der ganzen Tätigkeit, die ich zu entwickeln habe, sehr lieb. Ich komme als Obervorm<strong>und</strong>,<br />
Polizeimeister, Kriminal- <strong>und</strong> Zivilrichter viel mehr in rein menschliche<br />
Berührung als dies in meiner früheren Stellung der Fall war.“ 27<br />
Das Amt <strong>Husum</strong>, das aus der Norder- <strong>und</strong> Süderharde einschließlich der<br />
Vogtei Rödemis, der alten Vogtei Schwabstedt, dem Distrikt Simonsberg<br />
21
Die Stadt (1852)<br />
Am grauen Strand, am grauen Meer<br />
Und seitab liegt die Stadt;<br />
Der Nebel drückt die Dächer schwer,<br />
Und durch die Stille braust das Meer<br />
Eintönig um die Stadt.<br />
Es rauscht kein Wald, es schlägt im Mai<br />
Kein Vogel ohn’n Unterlaß;<br />
Die Wandergans mit hartem Schrei<br />
Nur fliegt in Herbstesnacht vorbei,<br />
Am Strande weht das Gras.<br />
Doch hängt mein ganzes Herz an dir,<br />
Du graue Stadt am Meer;<br />
Der Jugend Zauber für <strong>und</strong> für<br />
Ruht lächelnd doch auf dir, auf dir,<br />
Du graue Stadt am Meer.<br />
Das Schloss vor <strong>Husum</strong> um 1900<br />
Theodor Storm wurde ab 1. September 1867 in<br />
<strong>Husum</strong> als Amtsrichter tätig, mit Dienstsitz im<br />
Schloss. _ Von 1577-82 von Herzog Adolf als<br />
Nebenresidenz erbaut, im 17. Jh. Witwensitz der<br />
Herzoginnen <strong>und</strong> Sitz des Amtmannes. Mitte des<br />
18. Jh. erfolgten Umbaumaßnahmen. 1796 wurde<br />
der letzte Turm bis auf einen Stumpf abgebrochen,<br />
im 19. Jh. weitere Räume zu Dienstwohnungen<br />
<strong>und</strong> Amtsstuben umgebaut. Ab 1830<br />
diente das Schloss nur noch als Amts- <strong>und</strong> Kreisverwaltung.<br />
Als „traurig vernüchtert“ beschrieb<br />
1887 der schleswig-holsteinische Provinzialkonservator<br />
R. Haupt das „Schloss vor <strong>Husum</strong>“ . In<br />
abschnittsweisen Restaurierungen ab 1974 wurde<br />
1980 auf den Turmstumpf ein neuer Turm gesetzt.<br />
Heute ist das „Schloss vor <strong>Husum</strong>“ ein bedeutendes<br />
kulturelles Zentrum der Westküste.<br />
<strong>und</strong> der Landschaft Pellworm mit der Insel <strong>und</strong> einigen benachbarten Halligen<br />
bestand 28 , hatte nach wie vor eine gesonderte Kriminalgerichtsverfassung,<br />
die sich teilweise von der der anderen Ämter unterschied. Der<br />
Landvogt übte hier die Gerichtsbarkeit über sämtliche Harden <strong>und</strong> Vogteien<br />
aus. Er führte die summarische Untersuchung, ohne Beiziehung von<br />
Gerichtsbeisitzern <strong>und</strong> ohne einen Actuar als Protokollführer. Die Spezialinquisition<br />
gehörte vor Kriminaluntergerichte in Simonsberg, Schwabstedt,<br />
den Harden <strong>und</strong> in Rödemis. Diese Gerichte waren mit Laien besetzt,<br />
die sich unterschiedlich „Rathmänner, Koegsinteressenten, Sandmänner,<br />
Vögte, Fleckensvorsteher, Bonden, Höftmänner <strong>und</strong> Gevollmächtigte“<br />
nannten. Hier hatte der Landvogt den Vorsitz cum voto, der Amtsverwalter<br />
(ebenfalls Jurist) führte als Actuar das Protokoll 29 . Pellworm <strong>und</strong> die dazu<br />
gehörigen Halligen hatten einen eigenen Landvogt, was bereits aus Gründen<br />
der Anreise per Schiff in der Schlechtwetterzeit sehr zweckmäßig war.<br />
Die Oberaufsicht über die Kriminaljustiz im Herzogtum Schleswig hatte das<br />
Obercriminalgericht in Schleswig. Es war aber auch teilweise selbst untersuchende<br />
<strong>und</strong> erkennende Behörde. Ein weiteres Gericht war das Oberappellationsgericht in<br />
Kiel, das in Kriminalsachen in bestimmten Fällen erkennendes Gericht, nicht jedoch<br />
Untersuchungs- oder oberaufsehende Behörde war. Im Falle der Verhängung<br />
der Todesstrafe - auch Storm erwähnt, daß er diese verhängen könnte - waren Akten<br />
<strong>und</strong> Urteil an das Oberappellationsgericht in Kiel zu senden. Sie gingen dann zur<br />
Entscheidung über eine eventuelle Begnadigung weiter an die Königlich Schleswig-Holstein-Lauenburgische<br />
Kanzlei 30 .<br />
In Zivilsachen hatte der Landvogt, wie andernorts der Oberbeamte, ein<br />
sog. erstes Verhör oder die prima audientia. Diese Einrichtung bezweckte<br />
die Verhinderung eigentlicher Prozesse <strong>und</strong> Förderung der Vergleiche unter<br />
den Parteien. Gelang keine gütliche Regelung, wurde die Sache auf den<br />
ordentlichen Rechtsweg verwiesen.<br />
In der Landesbibliothek Schleswig finden sich kartonweise Bände mit<br />
kurzen Gerichtsprotokollen aus Storms Landvogtszeit. Aus diesen ist die<br />
starke Vergleichsbereitschaft Storms zu entnehmen, zu der er, wie oben<br />
erörtert, verpflichtet war. Storm bemerkte selbst hierzu in einem Brief an<br />
Constanze:<br />
„Gestern verglich ich wieder ein paar Prozesse. Ich vergleiche alles. ,Wi hebt ja<br />
nun son gode Landvogt’ hat eine der Parteien gesagt.“ 31<br />
b) Nachdem Österreich von Preußen besiegt worden war <strong>und</strong> im Frieden<br />
von Prag auf seine Anrechte in Schleswig-Holstein verzichten mußte, wurde<br />
das Land am 12. 1. 1867 preußische Provinz. Nun wurde Schleswig-<br />
Holstein der preußischen Gesetzgebung angegliedert, die alte Ämterorganisation<br />
aufgehoben <strong>und</strong> überall die Trennung von Justiz <strong>und</strong> Verwaltung<br />
eingeführt. Das Landvogtsamt entfiel, Storm wurde ab 1. 9. 1867 als Amtsrichter<br />
in <strong>Husum</strong> tätig, mit Dienstsitz im Schloß. Aus dem Jahre 1868<br />
22<br />
23
stammt das wohl einzig noch vorhandene Zivilurteil Storms (Az. III 12 1),<br />
in dem es um eine Konkursanfechtung Möller geht. Der Urteilsstil Storms<br />
unterscheidet sich hier in keiner Weise von dem sachlichen Stil anderer<br />
Richter! In dem Provinzialhauptbuch für 1868 ist eine kurze Darstellung<br />
des Gerichtsbezirks <strong>Husum</strong> <strong>und</strong> des Amtsgerichts enthalten. Darin heißt<br />
es:<br />
Theodor Storms Altersvilla in Hademarschen.<br />
„Mit diesem Briefe, lieber Fre<strong>und</strong> Gottfried, setze<br />
ich zum ersten Mal in meinem eigenen neuen<br />
Heim die Feder an. ... Mein Zimmer liegt oben in<br />
der Nordostecke; es würde sehr hell sein; aber<br />
mattresedagrüne Tapete <strong>und</strong> schwere Jutevorhänge<br />
geben dem Ganzen ein behaglich gedämpftes<br />
Licht. Nach Norden nur ein schmales<br />
Fenster - ich wollte die schöne Fernsicht auf den<br />
vorstoßenden Wald im Mittelgr<strong>und</strong>e <strong>und</strong> weiterhin<br />
auf das im Spätherbst oft prächtig überschwemmte<br />
Tal der Gieselau nicht missen ...“<br />
(Storm in einem Brief an Gottfried Keller vom<br />
30. April 1881)<br />
<strong>Husum</strong>, mit 18936 Gerichtseingessenen, umfaßt die Stadt <strong>Husum</strong> mit der Landgemeinde<br />
<strong>und</strong> die Kirchspiele Olderup, Hattstedt, Schwesing, Milstedt, Ostenfeldt,<br />
Schwabstedt, Simonsberg, Schobüll <strong>und</strong> Viöl.<br />
Abteilung 1. Die Stadt <strong>Husum</strong> mit der Landgemeinde <strong>und</strong> die Kirchspiele Viöl,<br />
Schwesing <strong>und</strong> Olderup. Amtsrichter, H. C. W. Hansen ...<br />
Abteilung 2. Die Kirchspiele Hattstedt, Milstedt, Ostenfeldt, Schwabstedt,<br />
Simonsberg <strong>und</strong> Schobüll. Amtsrichter H. Th. W. Storm, Assessor H. Muhl. (Die<br />
Generalien des ganzen Amtsgerichts hat der Amtsrichter Storm zu bearbeiten).<br />
Zum 1. 5. 1880 erhielt Storm auf eigenen Wunsch die Entlassung aus<br />
dem Amt. Er hatte sich Anfang diesen Jahres seine Altersvilla in Hademarschen<br />
bauen lassen, wo er nun noch ungestört fast acht Jahre literarisch arbeiten<br />
konnte. Hier gelang - nach einer längeren Erkrankung (Magenkrebs),<br />
die später auch seinen Tod verursachte - noch der großartige<br />
„Schimmelreiter“, den (unter Berücksichtigung des alten Deichwesens <strong>und</strong><br />
der nordfriesischen Rechtssysteme) letztlich nur ein Jurist so schreiben<br />
konnte.<br />
III. Das Recht <strong>und</strong> die Dichtung Theodor Storms<br />
1884: Storm mit Familie <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en vor seiner<br />
Villa in Hademarschen.<br />
Storms Arbeitszimmer in Hademarschen. Es befindet<br />
sich heute im Storm-Museum in <strong>Husum</strong>.<br />
1. Epochen im Werk Theodor Storms<br />
Bei der Würdigung des literarischen Werks Theodor Storms kann man<br />
mehrere Phasen - insbesondere bei seinen Novellen - unterscheiden: die<br />
Zeit von 1848-67, von 1868-1880 <strong>und</strong> von 1881-88: Versuchte er in den<br />
frühesten Novellen, Schönheit <strong>und</strong> Wirklichkeit miteinander zu vereinbaren<br />
(Marthe <strong>und</strong> ihre Uhr, 1847; Im Saal, 1849; Immensee, 1850; Posthuma,<br />
1849; Ein grünes Blatt, 1850; Im Sonnenschein, 1854; Angelica, 1855;<br />
Wenn die Äpfel reif sind, 1856; Auf dem Staatshof, 1856/58; Späte Rosen,<br />
1858; Drüben am Markt, 1860; Veronica, 1861; Im Schloß, 1861; Auf der<br />
Universität, 1861; Unter dem Tannenbaum, 1862; Abseits, 1863; Von Jenseits<br />
des Meeres, 1863; In St. Jürgen, 1867), so gelangte er in den Novellen<br />
der mittleren <strong>und</strong> späten Schaffensperiode zu einer realistischen Schreibweise<br />
32 .<br />
Zwar schreibt er 1882 an Paul Heyse, daß „ein Schimmer von Romantik“<br />
in ihm sei, doch ist nicht zu übersehen, daß seine Novellen von Anfang<br />
an von einem gewissen Realismus getragen sind, der sich später verdichtet:<br />
Von der Novelle „Eine Halligfahrt“ (1871) an, bestimmen ein anderer Stil<br />
24<br />
25
<strong>und</strong> eine andere Erzähltechnik Storms Arbeit. Er rückt ab von der Idylle<br />
<strong>und</strong> bemüht sich nunmehr, die Wirklichkeit adäquat wiederzugeben. Hierbei<br />
schildert er Einzelschicksale vor dem Hintergr<strong>und</strong> seiner damaligen<br />
konkreten Wirklichkeit, die uns allerdings bereits wieder wie verwunschen<br />
erscheint. Patrizier- <strong>und</strong> Bürgerhäuser, Herrenhäuser, Schlösser, Kirchen,<br />
Pastorate, Bauernhöfe, Handwerkerkaten, Gärten <strong>und</strong> Gerichtsstuben sind<br />
der reale Hintergr<strong>und</strong> des Lebens <strong>und</strong> auch der Novellen Theodor Storms.<br />
... Und Elke öffnete die Tür <strong>und</strong> ließ das Kind<br />
hinaus. Als sie dieselbe wieder geschlossen hatte,<br />
schlug sie mit einem Ausdruck des tiefsten<br />
Grams die Augen zu ihrem Manne auf, aus denen<br />
ihm sonst nur Trost <strong>und</strong> Mut zu Hülfe gekommen<br />
war.<br />
Er reichte ihr die Hand <strong>und</strong> drückte sie, als ob<br />
es zwischen ihnen keines weiteren Wortes bedürfe;<br />
sie aber sagte leis: „Nein, Hauke, laß mich<br />
sprechen: das Kind, das ich nach Jahren dir geboren<br />
habe, es wird für immer ein Kind bleiben.<br />
O lieber Gott! es ist schwachsinnig; ich muß es<br />
einmal vor dir sagen.“<br />
„Ich wußte es längst“, sagte Hauke <strong>und</strong> hielt<br />
die Hand seines Weibes fest, die sie ihm entziehen<br />
wollte.<br />
„So sind wir denn doch allein geblieben“,<br />
sprach sie wieder.<br />
Aber Hauke schüttelte den Kopf. „Ich hab sie<br />
lieb, <strong>und</strong> sie schlägt ihre Ärmchen um mich <strong>und</strong><br />
drückt sich fest an meine Brust; um alle Schätze<br />
wollt ich das nicht missen!“<br />
Die Frau sah finster vor sich hin. „Aber warum?“<br />
sprach sie; „was hab ich arme Mutter denn<br />
verschuldet?“<br />
_ „Ja, Elke, das hab ich freilich auch gefragt,<br />
den, der allein es wissen kann; aber du weißt ja<br />
auch, der Allmächtige gibt den Menschen keine<br />
Antwort _ vielleicht, weil wir sie nicht begreifen<br />
würden.“<br />
Er hatte auch die andere Hand seines Weibes<br />
gefaßt <strong>und</strong> zog sie sanft zu sich heran. „Laß dich<br />
nicht irren, dein Kind, wie du es tust, zu lieben;<br />
sei sicher, das versteht es!“<br />
(Aus: Theodor Storm, „Der Schimmelreiter“, 1885)<br />
2. Recht <strong>und</strong> Rechtsfälle in der Dichtung Storms<br />
a) Darüber hinaus läßt Storm auch in seiner Dichtung oft das alte Rechts<strong>und</strong><br />
Verwaltungssystem seiner friesischen Heimat erkennen. Es ist die Rede<br />
von Amtmännern, Ober- <strong>und</strong> Deichgrafen, Deichgevollmächtigten, Geschworenen,<br />
Bürgermeistern, Stadtsekretären, Gendarmen, Zuchthausaufsichtsmännern,<br />
Pfennigmeistern, Ratmännern, Kammerherren, Collaborateuren,<br />
Senatoren, Deputierten, Land-, Hardes-, Bettel- <strong>und</strong> Bauernvögten,<br />
Scharfrichtern, Amtschirurgen, Physici, Pastoren, Pröpsten, Etats<strong>und</strong><br />
Justizräten, Landschreibern, Dorfschulzen, Geheimräten, Ratsverwandten,<br />
Subrektoren <strong>und</strong> Konrektoren. Und auch ein Amtsrichter, der<br />
fern seiner Heimat lebt <strong>und</strong> arbeitet, wird in der Novelle „Unter dem Tannenbaum“<br />
beschrieben <strong>und</strong> läßt unschwer ein Selbstportrait erkennen.<br />
b) Auch juristische Begebenheiten, die er selbst im Berufsleben oder von<br />
juristisch vorgebildeten Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verwandten erfahren hatte, fließen<br />
in Storms Novellen ein:<br />
(1) So läßt in der Novelle „Waldwinkel“ (1874) die Person des Bürgermeisters,<br />
der im Rathaus Dienst- <strong>und</strong> Wohnsitz hat <strong>und</strong> gleichzeitig „Gerichtsdirektor <strong>und</strong><br />
Polizeimeister“, bei gerichtlichen Vernehmungen auch „Stadtsecretarius“ ist <strong>und</strong><br />
die Vernehmung selbst protokolliere, an seinen Schwiegervater Esmarch denken,<br />
der diese Positionen in der holsteinischen Kleinstadt Segeberg bekleidete. Auch<br />
den Stoff zur Novelle selbst - ein junges Mädchen, das ihr Vorm<strong>und</strong> zu verführen<br />
versuchte - ist, nach Storms Brief an Hartmuth Brinkmann „aus der Wirklichkeit<br />
gegriffen“ 33 .<br />
(2) Das Motiv für die Novelle „Draußen im Heidehof“ (1871 oder 72) geht auf<br />
einen Fall zurück, den Storm als Landvogt fünf Jahre zuvor zu bearbeiten hatte.<br />
Hierbei handelte es sich um einen jung- <strong>und</strong> reichverheirateten Mann, der sich wegen<br />
eines armen jungen Mädchens, das er liebte, ertränkte.<br />
(3) In der Novelle „Auf dem Staatshof“ wird die große Agrarkrise angedeutet,<br />
die nach den Napoleonischen Kriegen die Höfe an der Westküste Schleswig-Holsteins<br />
ruinierte <strong>und</strong> der Bodenspekulation, aber auch einem neuen Agrarkapitalismus<br />
den Weg bahnte. Um diese Zusammenhänge wußte Storm insbesondere durch<br />
die bäuerliche Klientel seines Vaters 34 .<br />
(4) Den Stoff der Novelle „Veronica“ sollen ihm, wenn man seiner Tochter <strong>und</strong><br />
Biographin Gertrud folgen darf 33 „Erlebnisse aus seiner richterlichen Praxis“ - in<br />
Preußen - gegeben haben.<br />
(5) Die zwei Jahre vor seinem Tode, 1886, entstandene Novelle „Ein Doppelgänger“,<br />
die das Schicksal eines ehemaligen Glückstädter Zuchthäuslers schildert,<br />
26<br />
27
28<br />
Theodor Storm<br />
* 14. 9. 1817 in <strong>Husum</strong><br />
† 4. Juli 1888 in Hademarschen<br />
Am 7. Juli 1888 wurde Theodor Storm<br />
auf dem St.-Jürgen-Friedhof in <strong>Husum</strong><br />
in der Woldsen-Familiengruft beigesetzt.<br />
Zum zehnten Todesjahr 1898 wurde die Storm-Büste<br />
im <strong>Husum</strong>er Schlosspark aufgestellt.<br />
Der in <strong>Husum</strong> geborene Bildhauer Prof. Adolf Brütt (1855-1939)<br />
war mit der Ausführung betraut worden.<br />
Prof. Ferdinand Tönnies (1855-1936), in <strong>Husum</strong> aufgewachsen,<br />
hielt bei der Einweihung die Gedenkrede.<br />
könnte erst recht dem juristischen Erfahrungsschatz Theodor Storms entstammen.<br />
Zwar ist bekannt, daß er z. B. als Landvogt 1866 einen Verurteilten in das Zuchthaus<br />
eingewiesen hat 36 , doch legte er dieser Novelle den Bericht seiner Schwägerin<br />
Charlotte Storm, geb. Esmarch zugr<strong>und</strong>e, den sie ihm in Hademarschen mitteilte<br />
<strong>und</strong> den er sofort verarbeitete: „Da erzählt mir Tante Lotte, meines Bruder Doctors<br />
Frau, die just hier war, den etwas unheimlichen Tod eines <strong>Husum</strong>er Menschen, u.<br />
wie ich andern Morgen aufsteh, ist die Geschichte fertig in meinem Kopf ...“ 37 .<br />
Storm läßt, nach dem Tode des Zuchthäusler, den Bürgermeister feststellen: „Nachdem<br />
dieser John von Rechtes wegen seine Strafe abgebüßt hatte, wurde er, wie gebräuchlich,<br />
der lieben Mitwelt zur Hetzjagd überlassen, <strong>und</strong> sie hat ihn nun auch zu<br />
Tode gehetzt; denn sie ist ohn Erbarmen.“ Aus diesen Worten spricht die Erfahrung<br />
des Juristen. Storm prangert hiermit die Grausamkeit <strong>und</strong> Selbstgerechtigkeit der<br />
Gesellschaft an, die auch über dem, der die Strafe verbüßt hat, den Stab bricht.<br />
Doch ist diese Kritik nicht sein Hauptanliegen. Ihm geht es überwiegend um das<br />
menschliche Problem, um die psychologischen Motive des Konfliktes, auch wenn<br />
seine Sozialkritik nicht zu überhören ist, eine Kritik, die sich insbesondere gegen<br />
die Inhumanität des kleinstädtischen Bürgertums <strong>und</strong> seine Unfähigkeit zur sozialen<br />
Toleranz wendet 38 , für die das Städtchen <strong>Husum</strong> in diesem Fall symbolhaft herhalten<br />
mußte. Storm war wohl noch weit davon entfernt, die Probleme <strong>und</strong> das Erfordernis<br />
einer echten Resozialisierung, nach einer Strafverbüßung zu fordern,<br />
doch reicht er mit der Problematik, die diese Novelle vermittelt, in das 20. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
<strong>und</strong> die gegenwärtigen Erkenntnisse zum Strafvollzug hinein, mag dieses auch<br />
unbewußt, aber aus seinem geschulten Judiz heraus, erfolgt sein. Der humane<br />
Strafvollzug <strong>und</strong> eine humane echte Resozialisierung standen in seinem Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />
als es noch Todes- <strong>und</strong> Karrenstrafe neben dem Zuchthaus gab, noch nicht zur<br />
Diskussion.<br />
c) Betrachtet man Storms sämtliche Werke, so kann man allerdings nicht<br />
sagen, daß seine künstlerische Aussagekraft überwiegend durch juristische<br />
Fälle <strong>und</strong> Erfahrungen bereichert wird. Er entwickelte zwar zunehmend<br />
ein Gespür für Zeittypisches 39 , doch läßt er in die Handlungen nicht nur<br />
seine Erfahrungen als Jurist einfließen, sondern neben vielen Jugenderinnerungen<br />
auch die Erfahrungen als Ehemann, Familienvater <strong>und</strong> gebildeter<br />
Bürger.<br />
Es ist eigentlich selbstverständlich, daß Storm seine juristischen <strong>und</strong><br />
rechtsgeschichtlichen Kenntnisse, insbesondere die Kenntnis der Besonderheiten<br />
des Gerichtswesen seiner Heimat, nicht ausklammert, sondern<br />
diese Kenntnisse durch geeignete Fachbücher, wie das fünfbändige „Handbuch<br />
des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts“ seines Kieler Lehrers<br />
Nikolaus Falck oder durch die Beziehung der Sammlung des <strong>Husum</strong>er<br />
Particularrechtes von J. Laß aus dem Jahre 1750 noch vertieft. Doch läßt er<br />
sich auch auf anderem Gebiet durch den Rat von Fachleuten sachk<strong>und</strong>ig<br />
machen, so z. B. auf dem Gebiet des Deichbauwesens: Der Bauinspektor<br />
Christian Eckermann informierte ihn bei den Recherchen zum „Schimmelreiter“<br />
umfassend über Fakten zur Deichbautechnik <strong>und</strong> zur Deichbaugeschichte.<br />
29
3. Die juristische Tätigkeit Storms <strong>und</strong> seine Entwicklung zum Realismus<br />
Unzweifelhaft ist Storm jedoch seine juristische Ausbildung - wohl unbewußt<br />
- bei der langsamen Entwicklung seiner realistischen Darstellungskunst<br />
zugute gekommen: Parallel zu einer immer sachlicheren Arbeitsweise,<br />
die insbesondere auf die Jahre in Preußen zurückgeht, kommt Storm zu<br />
einem realistischeren Stil seiner Novellen. In den Jahren, als er noch junger<br />
Advokat in <strong>Husum</strong> war <strong>und</strong> zwischen den Arbeiten „nach den Spreen“ im<br />
Garten sah, schrieb er seine Idyllen, die ihn lange Zeit zum „Goldschnittpoeten“<br />
stempelten. Nach den einschneidenden Erlebnissen der politischen<br />
Emigration, der unerwarteten Rückkehr in die Heimat <strong>und</strong> dem Tode Constanzes<br />
gelangte er - bereits ab Potsdam - zu einer äußerst intensiven juristischen<br />
Aktivität, die - insbesondere in Preußen - oft seine letzte Kraft forderte;<br />
gleichzeitig gelang ihm der Durchbruch zu einer realistischen<br />
Schreibweise. Diese ermöglichte ihm, ohne Kommentierung <strong>und</strong> Wertung,<br />
die Tatsachen <strong>und</strong> Verhältnisse in der ihm eigenen Sprache so darzustellen,<br />
wie sie tatsächlich waren.<br />
Es gelang ihm damit, wie er selbst an Emil Kuh schrieb 40 , die Stimmung<br />
nicht in das Werk hineinzutragen, sondern sich aus den vorgetragenen Tatsachen<br />
selbst entwickeln zu lassen. Hierbei beschränkte er sich auf wenige<br />
Situationen <strong>und</strong> Verhältnisse, die dadurch zu Symbolen wurden, Symbolen<br />
seiner damaligen erlebten Wirklichkeit. Dadurch wurde Storm zum Kritiker<br />
seiner Gegenwart, die uns heute natürlich nicht mehr so verständlich ist<br />
wie seinen Zeitgenossen. Und dennoch bleibt er auch für heutige Leser in<br />
seiner Problemstellung in gewissem Umfang aktuell. Durch die Darstellung<br />
der Probleme von Vater-Sohn-Konflikten, unverstandener Liebe,<br />
Rücksichtnahme auf - falsche - Konventionen, Ehrgeiz, gesellschaftliche<br />
oder familiäre Rücksichten wird er zum Kritiker der bürgerlichen Welt<br />
nicht nur im 19., sondern auch im 20. Jahrh<strong>und</strong>ert, weil die zwischenmenschlichen<br />
Urkonflikte die gleichen geblieben sind, wenn auch das Umfeld<br />
uns heute nostalgisch erscheint.<br />
IV. Resümee: Theodor Storm ein Dichterjurist?<br />
Abschließend stellt sich die Frage, ob die juristische Tätigkeit Storms sein<br />
poetisches Werk entscheidend beeinflußt hat oder ob es unabhängig von<br />
dieser zu sehen ist, ob Storm in erster Linie Poet <strong>und</strong> nur in zweiter Linie<br />
Jurist war oder ob bei ihm ein Mischverhältnis zwischen poetischer <strong>und</strong><br />
juristischer Arbeit bestand, das sich möglicherweise positiv (oder negativ)<br />
für beide Bereiche ausgewirkt hat.<br />
Eugen Wohlhaupter hat mit seinem 1957 erschienenen dreibändigen<br />
Werk den Begriff des „Dichterjuristen“ geprägt. Er definiert diesen als den<br />
„geborenen Poeten“, der sich mit seinem Juristenberuf mehr oder minder<br />
30<br />
31
gut abfindet 44 . Storm lehnte das reine Schriftstellerdasein ab. Am Beispiel<br />
seines intimen Brieffre<strong>und</strong>es der 70er Jahre, Paul Heyse, der als Goethe-<br />
Nachfolger gefeiert wurde <strong>und</strong> später - 1910 - als erster deutscher Dichter<br />
den Nobelpreis erhielt, erfuhr er nur zu gut, was es heißt, von der Gunst<br />
des Publikums zu leben. Zwar gab es - insbesondere in der Potsdamer Zeit<br />
<strong>und</strong> auch später, wenn auch abgeschwächt, in <strong>Husum</strong> als Amtsrichter - Zeiten,<br />
in denen Storm sein Beruf aufgr<strong>und</strong> der Arbeitslast als verhaßt erschien.<br />
Bei der Durchsicht seiner unzähligen Briefe kann man jedoch nicht<br />
feststellen, daß er sich mit seinem Beruf nur „abgef<strong>und</strong>en“ hat. Er sah diesen<br />
als seinen rechtmäßigen Broterwerb an, dem er wesentliche St<strong>und</strong>en<br />
seiner Arbeitstage <strong>und</strong> seine volle Kraft <strong>und</strong> Verantwortung zu widmen<br />
hatte. Die juristische Tätigkeit - <strong>und</strong> damit auch eine gewisse existentielle<br />
Rückendeckung - gaben ihm erst die Kraft, literarisch tätig zu sein. Mag es<br />
das Vorbild seines Vaters gewesen sein oder sein eigenes Selbstverständnis,<br />
in keinem von Storms schriftlichen Zeugnissen wird auch nur einmal<br />
die Frage aufgeworfen, ob es für ihn sinnvoll sei, den erlernten Beruf aufzugeben<br />
<strong>und</strong> sich ganz der Schriftstellerei zu widmen. Aus seinem bürgerlichen<br />
Verständnis heraus war ein bürgerlicher Beruf für Storm unerläßlich.<br />
Die literarische Tätigkeit, so sehr sie auch in seinen privaten Briefen erwähnt<br />
wird <strong>und</strong> so sehr sie ihm auch am Herzen gelegen hat, war für ihn<br />
nur ein - wenn auch schönes - „Zubrot“. Denn es darf nicht verkannt werden,<br />
daß es Storm, bei allem Respekt für sein Bedürfnis, sich poetisch auszudrücken,<br />
bei der wachsenden Familie bei seinem schriftstellerischen<br />
Werk auch um finanzielle Ziele gegangen ist.<br />
Daher meine ich, daß man bei Storm die Begriffe Jurist <strong>und</strong> Poet nicht zu<br />
dem Begriff „Dichterjuristen“ vermischen sollte. Er war Dichter <strong>und</strong> Jurist,<br />
solange er beruflich tätig war, <strong>und</strong> wurde zum reinen Dichter in der<br />
Zeit seines Ruhestandes. Die Doppelspurigkeit beider Tätigkeiten, ihr<br />
Nebeneinander (<strong>und</strong> nicht Ineinander) erkannte er selbst, als er - allerdings<br />
nur im Hinblick auf die Lyrik - erklärte:<br />
„Erst als ich in meiner Vaterstadt Advokat <strong>und</strong> absolut für mich selbst verantwortlich<br />
geworden war <strong>und</strong> mein Leben einen festen Inhalt gewonnen hatte, wurde<br />
meine Lyrik fertig.“ 42<br />
Anmerkungen<br />
1 Personalakten des Königl. Oberlandesgerichts zu Kiel betr. den Amtsgerichtsrath Hans Th.<br />
Woldsen Storm - Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv Schleswig (SchlHLArch), Abt. 350,<br />
Nr. 116, H. 1, Bl. 43.<br />
2 a. a. O., Bl. 41.<br />
3 Theodor Storm, Brief vom 21. 3. 1873 an Emil Kuh, in: Theodor Storm, Briefe (hrsg. von Peter<br />
Goldammer), Bd. II, Berlin <strong>und</strong> Weimar 1984, S. 68ff. (69).<br />
4 derselbe, a. a. O., S. 70.<br />
5 Eugen Wohlhaupter, Dichterjuristen (hrsg. von H. H. Seifert), Bd. III, Tübingen 1957, S. 81, 82.<br />
6 Regina Fasold, Theodor Storm, Leipzig 1988, S. 12.<br />
7 Erich Döhring, Geschichte der Christian-Albrechts-Universität Kiel - Geschichte der juristischen<br />
Fakultät 1665-1965, Neumünster 1965, S. 108.<br />
32<br />
33
8 Photokopie eines Auszuges aus dem Immatrikulationsregister bei: Karl Ernst Laage (Hrsg.),<br />
Theodor Storms Welt in Bildern, Heide 1987, S. 56.<br />
9 Sebastian Haffner, Preußen ohne Legende, München 1982, S. 301.<br />
10 Regina Fasold, a. a. O., S. 13.<br />
11 Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv in Schleswig, SchlHLArch, Abt. 65.2, Nr. 182III.<br />
12 Ulf Dietrich v. Hielmcrone, Christian Ulrich Beccau, Nachwort zur Wiederauflage seiner Werke,<br />
S. XXXVII, in: Christian Ulrich Beccau, Geschichte <strong>Husum</strong>s bis zur Ertheilung des Stadtrechts<br />
nebst der Stadtverfassung von <strong>Husum</strong>, Bredstedt 1988 (Reprint).<br />
13 Heinrich Carl Esmarch (Hrsg.), Sammlung der Statute, Verordnungen <strong>und</strong> Verfügungen, welche<br />
das bürgerliche Recht des Herzogthums Schleswig betreffen, Schleswig 1846, S. X.<br />
14 Derselbe, Praktische Darstellung des Strafverfahrens im Herzogthum Schleswig, Schleswig<br />
1840, Vorwort.<br />
15 Derselbe, wie Anm. 14, S. 89.<br />
16 Theodor Storm, Brief an die Eltern vom 21. 4. 1854, in: Gertrud Storm, Theodor Storm, Ein Bild<br />
seines Lebens, 2. Auflage, Berlin 1913, Teil 2, S. 18.<br />
17 Derselbe, Brief vom 18. 6. 1853 an Hartmuth Brinkmann, in: August Stahl (Hrsg.), Theodor<br />
Storm - Hartmuth <strong>und</strong> Laura Brinkmann. Briefwechsel, Berlin 1986, S. 90 ff. (91).<br />
18 Derselbe, Brief vom 3. 4. 1853, in: Theodor Storm, Briefe, hrsg. v. Peter Goldammer, Bd. I, Berlin<br />
<strong>und</strong> Weimar 1984, S. 183ff. (184, 185).<br />
19 Theodor Fontane, Von Zwanzig bis Dreißig, hrsg. v. Walter Keitel, Frankfurt, Berlin <strong>und</strong> Wien,<br />
1980, S. 186.<br />
20 Theodor Storm, Brief an die Eltern vom 11. 4. 1858, in: B. Loets, Theodor Storm - Ein rechtes<br />
Herz, Leipzig 1952, S. 200.<br />
21 Derselbe, Brief an den Vater vom 4. 12. 1853, auszugsweise wiedergegeben bei Otto v. Fisenne,<br />
Theodor Storm als Jurist, Diss. jur. Maschinenschrift, Hamburg 1957 oder 1958, S. 9.<br />
22 Derselbe, Brief an den Vater, auszugsweise zitiert bei v. Fisenne, a. a. O.<br />
23 Derselbe, Brief vom 29. 12. 1853 bei Gertrud Storm, a. a. O., S. 14.<br />
24 Brief vom 24. 3. 1857, in: August Stahl, a. a. O., S. 109ff. (113).<br />
25 Niels Nicolaus Falck, Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts III, Altona 1835,<br />
S. 99.<br />
26 Derselbe, a. a. O., S. 128.<br />
27 Theodor Storm, Brief vom 30. 4. 1864, in B. Loets, a. a. O., S. 261.<br />
28 Johannes Schröder, Topographie des Herzogtums Schleswig, Oldenburg 1854, S. LXX unter 8.<br />
29 Heinrich Carl Esmarch, wie Anm. 14, S. 32f.<br />
30 Derselbe, a. a. O., S. 30.<br />
31 Theodor Storm, Brief vom 3. 4. 1864, bei B. Loets a. a. O., S. 260.<br />
32 Derselbe, Novellen 1867-1880, hrsg. von Karl Ernst Laage, Frankfurt a.M. 1987, S. 767 (im<br />
Kommentar-Teil).<br />
33 Derselbe, Brief v. 5. 12. 1874, in: August Stahl, a. a. O., S. 164 (166).<br />
34 Derselbe, Gedichte. Novellen 1848-1867, hrsg. v. Dieter Lohmeier), Frankfurt a.M. 1987, S.<br />
1079 (im Kommentar-Teil).<br />
35 Derselbe, a. a. O., S. 1103 (im Kommentar-Teil)<br />
36 Derselbe, Novellen 1881-1888, hrsg. von Karl Ernst Laage, a. a. O., 1988, S. 1007 (im Kommentar-Teil).<br />
37 Derselbe, a. a. O., S. 1005.<br />
38 Derselbe, Ein Doppelgänger. Studienausgabe (hrsg. v. Walter Zimorski), Heide 1986, S. 81.<br />
39 Theodor Storm, Novellen 1881-1888, a. a. O., S. 1008 (im Kommentar-Teil).<br />
40 Theodor Storm, Novellen 1848-1867, a. a. O., S. 767 (im Kommentar-Teil).<br />
41 Eugen Wohlhaupter, III. a. a. O., S. 406.<br />
42 Fragment der Tischrede Storms zu seinem 70. Geburtstag in: Gertrud Storm, a. a. O., S. 233ff.<br />
(235).<br />
Die Rechtschreibung aus „Neue Juristische Wochenschrift“, 6/1989, wurde beibehalten.<br />
Die Wiedergabe dieses Aufsatzes aus „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW), Nr. 6 / 42. Jahrgang,<br />
8. Februar 1989, oder Teile davon als Druck oder im Internet darf nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Genehmigung der Verfasserin Antje Erdmann-Degenhardt erfolgen.<br />
Die Abbildungen, Zitate <strong>und</strong> Texte der Seiten 1 bis 4 <strong>und</strong> die folgenden linken Seiten bis 32 <strong>und</strong> 35<br />
wurden von Hanswerner Röhr eingefügt, sind unabhängig vom Aufsatz der Verfasserin zu sehen<br />
<strong>und</strong> stehen in Verantwortung der Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong>.<br />
34<br />
Bildnachweis <strong>und</strong> Literatur für die Seiten 1-4 <strong>und</strong> die folgenden linken Seiten bis 32.<br />
Bildnachweis:<br />
Archiv der Hermann-Tast-Schule. Gebäude der <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule, Süderstraße, 1873 abgebrochen.<br />
Zeichnung von Jan Hamkens, Anfang 20. Jh.,nach älteren Vorlagen: S. 8 oben<br />
Boyens-Medien, www.boyens-medien.de: Cover-Abbildungen: S. 32<br />
<strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlaggesellschaft, www.verlagsgruppe.de: <strong>Husum</strong> - Bild einer Stadt. <strong>Husum</strong>,<br />
1991. Stormgrab, Foto: Hans Hoffmann, S. 28 oben. - Cover-Abbildungen: S. 30<br />
NordseeMuseum/Nissenhaus <strong>Husum</strong>. Theodor Storm, Ölgemälde von Marie von Wartenberg, 1884:<br />
S. 26<br />
Sammlung Tim Zachmann, www.flamez.de. Ausschnitt aus Postkarte: S. 12 oben<br />
Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Kiel (SHLB). Kiel: Vorplatz des Schlosses um 1855.<br />
Zeichnung von A. Burmeister: S. 10<br />
Schloss vor <strong>Husum</strong>. Foto: VollwertBIT (Wikimedia Commons): S. 22 unten<br />
Stiftung Nordfriesland, <strong>Husum</strong> Bildbestände des Kreisarchivs: S. 22 oben<br />
Storm-Büste im <strong>Husum</strong>er Schlosspark. Foto: Thorsten Schramm (Wikimedia Commons): S. 28 unten<br />
Stormhaus in <strong>Husum</strong>. Foto: Bernd Untiedt (Wikimedia Commons): S. 12 unten<br />
Theodor-Storm-Gesellschaft, Storm-Archiv (StA): Seite 1, 4 (5), 6, 8 unten, 10, 14 (2), 16, 18 oben,<br />
20, 24 (3)<br />
Theodor-Storm-Museum Heiligenstadt. Foto: Michael Sander (Wikimedia Commons). S. 18 unten<br />
Literatur:<br />
Felix Schmeißer, Alt-<strong>Husum</strong>er Bilderbuch. Friedr. Petersen Verlag, <strong>Husum</strong>, 1939.<br />
Gerd Eversberg, Theodor Storm als Schüler. Boyens Medien, Heide, 2006.<br />
Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong>, Geschichte <strong>Husum</strong>s. Von den Anfängen bis zur Gegenwart.<br />
<strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 2003.<br />
Hans Hoffmann, <strong>Husum</strong> - Bild einer Stadt. <strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 1991.<br />
Hans Jürgen Sievers, <strong>Husum</strong> um die Jahrh<strong>und</strong>ertwende. <strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft.<br />
<strong>Husum</strong>, 1982.<br />
Konrad Grunsky, Schloß vor <strong>Husum</strong>. <strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 1990.<br />
Paul Barz / Henning Berkefeld, Erlebte Literatur, Theodor Storm <strong>und</strong> Schleswig-Holstein. <strong>Husum</strong><br />
Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 1988.<br />
Theodor Storm, Gedichte. Heft 150. Hamburger Lesehefte Verlag, <strong>Husum</strong>.<br />
35