Zwischen Dannebrog und PreuÃenadler - Husum-Stadtgeschichte
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Tiefe Schatten (1865)<br />
So komme, was da kommen mag!<br />
Solang du lebest, ist es Tag;<br />
Und geht es in die Welt hinaus,<br />
Wo du mir bist, bin ich zu Haus.<br />
Ich seh dein liebes Angesicht,<br />
Ich sehe die Schatten der Zukunft nicht.<br />
1<br />
In der Gruft bei den alten Särgen<br />
Steht nun ein neuer Sarg,<br />
Darin vor meiner Liebe<br />
Sich das süßeste Antlitz barg.<br />
Den schwarzen Deckel der Truhe<br />
Verhängen die Kränze ganz;<br />
Ein Kranz von Myrtenreisern,<br />
Ein weißer Syringenkranz.<br />
Was noch vor wenig Tagen<br />
Im Wald die Sonne beschien,<br />
Das duftet nun hier unten:<br />
Maililien <strong>und</strong> Buchengrün.<br />
Geschlossen sind die Steine,<br />
Nur oben ein Gitterlein;<br />
Es liegt die geliebte Tote<br />
Verlassen <strong>und</strong> allein.<br />
Vielleicht im Mondenlichte,<br />
Wenn die Welt zur Ruhe ging,<br />
Summt noch um die weißen Blüten<br />
Ein dunkler Schmetterling.<br />
Theodor Storm mit seinen Kindern (um 1865/66)<br />
v. l. n. r. Karl, Ernst, Hans, Lucie, Elsabe, Lisbeth.<br />
Constanze Storm starb am 20. Mai 1865 nach<br />
der Geburt der Tochter Gertrud. Im September<br />
des gleichen Jahres nahm Storm die Einladung<br />
von Iwan Turgenjew nach Baden-Baden an <strong>und</strong><br />
genoss für zwei Wochen die Reize des Kurortes.<br />
Die Jahre in Heiligenstadt, in denen sich seine Familie noch vergrößerte,<br />
waren Storms glücklichste Ehejahre mit seiner Frau Constanze. Er<br />
etablierte sich bald im Kollegenkreis <strong>und</strong> auch sonst gesellschaftlich in der<br />
kleinen Stadt.<br />
4. Landvogt <strong>und</strong> Amtsrichter in <strong>Husum</strong><br />
a) Dennoch empfand Storm es als ein Glück, als die <strong>Husum</strong>er ihn im Februar<br />
1864 zu ihrem neuen Landvogt wählten, denn das Heimweh <strong>und</strong> die<br />
Sehnsucht nach der Geborgenheit in der gutsituierten <strong>Husum</strong>er Großfamilie<br />
hatten ihn nie verlassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde Schleswig-Holstein<br />
von einer provisorischen Regierung verwaltet, die Preußen <strong>und</strong><br />
Österreich gemeinsam eingesetzt hatten <strong>und</strong> die sich „Kaiserlich Österreichische<br />
<strong>und</strong> Königlich Preußische Oberste Zivilbehörde“ nannte. Am 17.<br />
3. 1864 wurde Storm als der letzte Landvogt des Amtes <strong>Husum</strong> auf sein<br />
neues Amt vereidigt.<br />
Die Position des Landvogts war eine typisch schleswig-holsteinische<br />
Einrichtung. Im alten Herzogtum Schleswig gab es verschiedene Verwaltungsbezirke,<br />
die in der Judikative <strong>und</strong> Administrative selbständig geführt<br />
wurden. Hierzu gehörten die Ämter, Landschaften, Städte, Birks, oktroierten<br />
Köge, Domkapitel <strong>und</strong> adelige Güter. In diesen Distrikten galten<br />
auch noch zur Zeit Storms als Landvogt zumeist unterschiedliche Rechtsformen.<br />
Galt in der Stadt <strong>Husum</strong> nach wie vor vorrangig das <strong>Husum</strong>er<br />
Stadtrecht, so galt im Amt <strong>Husum</strong> weiterhin das Jütische Low von 1241, in<br />
einer plattdeutschen Übersetzung von 1592. Dieses Gesetz sah in den<br />
einzelnen Bezirken eine Fülle von Laiengerichten <strong>und</strong> -richtern mit den<br />
unterschiedlichsten Bezeichnungen vor. Zur Zeit Storms bestimmte sich<br />
die Gerichtsverfassung in den einzelnen Ämtern <strong>und</strong> Landschaften jedoch<br />
nicht mehr genau nach dem Jütischen Low, sie war vielmehr von der ursprünglichen<br />
Form mehr oder minder stark abgewichen <strong>und</strong> beruhte mehr<br />
auf örtlichem Gebrauch als auf gesetzlichen Vorschriften 25 : Oberster Gerichtsherr<br />
<strong>und</strong> Verwaltungschef in einer Person war im Amt der juristisch<br />
vorgebildete Amtmann. In einigen Distrikten des Herzogtums Schleswig<br />
waren aber juristisch ebenfalls vorgebildete Landvögte <strong>und</strong> Staller eingesetzt<br />
- so im Amt <strong>Husum</strong> oder in der Landschaft Eiderstedt. Hier waren fast<br />
sämtliche judiziellen Geschäfte des Amtmanns auf den Landvogt oder<br />
Staller übergegangen 26 . Storm beschreibt seine Tätigkeit gegenüber Ludwig<br />
Pietsch wie folgt:<br />
„Mein Amt gibt mir eine sehr selbständige <strong>und</strong> angesehene Stellung <strong>und</strong> ist mir<br />
in der ganzen Tätigkeit, die ich zu entwickeln habe, sehr lieb. Ich komme als Obervorm<strong>und</strong>,<br />
Polizeimeister, Kriminal- <strong>und</strong> Zivilrichter viel mehr in rein menschliche<br />
Berührung als dies in meiner früheren Stellung der Fall war.“ 27<br />
Das Amt <strong>Husum</strong>, das aus der Norder- <strong>und</strong> Süderharde einschließlich der<br />
Vogtei Rödemis, der alten Vogtei Schwabstedt, dem Distrikt Simonsberg<br />
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