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Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong><br />

Begründung zur 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />

„Gewerbegebiet Lange Wand, westlich der A 95“<br />

Stand: 25.03.2013<br />

Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>, den ..........2013 ...................................................<br />

Buchner, Erster Bürgermeister<br />

Städtebau:<br />

Landschaft:<br />

Dipl.Ing. Rudolf Reiser, Architekt Reg.baumstr. Dipl.Ing. Christoph Goslich, Landschaftsarchitekt<br />

Aignerstraße 29 81541 München Wolfsgasse 20 86911 Diessen-St. Georgen<br />

Tel. 089/ 695590 • Fax 089/ 6921541 Telefon 08807/ 6956 • Fax 08807/ 1473<br />

E-Mail: staedtebau.reiser@t-online.de<br />

E-Mail: goslich@web.de<br />

im Auftrag der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>


Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Teil A Städtebau<br />

1.0 Anlass und Ziel der Änderung 3<br />

2.0 Vorbemerkung und Verfahren, planungsrechtliche Voraussetzungen 4<br />

3.0 Ziele der Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung 4<br />

3.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan 4<br />

3.2 Regionalplan Oberland 5<br />

4.0 Stand der kommunalen Bauleitplanung 7<br />

4.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan 7<br />

4.2 Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong>, 8<br />

(Alternativstandorte) 8<br />

4.3 Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde 12<br />

4.4 Sonstige Problempunkte; Anbindung übergeordnete Verkehrsnetz/<br />

Verkehrssicherheit /Neudarstellung Gewerbegebiet 14<br />

5.0 Entwicklung des Planungsgebietes 14<br />

5.1 Bauliche Entwicklung und ortsplanerische Ziele 14<br />

5.2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches 15<br />

5.3 Verkehrserschließung 16<br />

5.4 Geplante Nutzungen 19<br />

5.5 Immissionen 19<br />

5.6 Bodenuntersuchung und Altlasten 21<br />

5.7 Grundwasser 21<br />

5.8 Kultur- und Sachgüter 21<br />

5.9 Ver- und Entsorgung 22<br />

6.0 Kiesabbau und Grünordnung 24<br />

6.1 Renaturierungspläne Kiesabbau 24<br />

6.2 Grünordnung 24<br />

6.3 Eingriffs- und Augleichsbilanz 25<br />

7.0 Flächenbilanz 26<br />

Anregungen aus den Bauleitplanverfahren .....<br />

Teil B Umweltbericht<br />

Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 27<br />

1. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 27<br />

2. Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung 32<br />

3. Planungsalternativen 32<br />

4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen 33<br />

5. Verbleibende Eingriffe gemäß Eingriffsregelung 33<br />

6. Ausgleichskonzept 34<br />

7. Zusammenfassung 34<br />

Anlage zum Umweltbericht: Karte „Ausgangszustand • Eingriffsfläche • Augleichsmaßn.“ 35<br />

Anlage 1: Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong> 36<br />

Anlage 2: Darstellung Gesamtkonzeptes „Gewerbegebiet westl, A 95“ von Sindeldorf 37<br />

Zusammenfassende Erklärung ( § 6 Abs. 5 BauGB) ....<br />

2


Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

1.0 Anlass und Ziel der Änderung<br />

Die Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> hat gesamt 1.088 Einwohner (Stand 2008). Die Gemeinde<br />

<strong>Sindelsdorf</strong> ist bestrebt, die Lebens- und Arbeitsbedingungen langfristig strukturell zu<br />

verbessern, u.a. durch die Ansiedlung gewerblicher Arbeitsplätze.<br />

Hierzu wurde im Jahr 2010 eine Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in Sindeldorf<br />

beauftragt. Im Rahmen der Prüfung alternativer Standorte wurde die Voruntersuchung<br />

mit den einschlägigen Behörden vorabgestimmt. Grund hierfür war auch die<br />

Lage des geplanten Gewerbegebietes westlich der Autobahn und damit verbunden die<br />

räumliche Trennung vom Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde östlich der A 95; allerdings<br />

wurde der Standort erst mit Errichtung der A 95 vom Siedlungskörper <strong>Sindelsdorf</strong><br />

abgeschnitten. Der von der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> in Betracht gezogene Standort<br />

westlich der Autobahn genügt damit heute nicht dem Anbindungsgebot des LEP 2006.<br />

Kernanliegen der 11. Teiländerung Flächennutzungspan ist es nunmehr, den Umfang<br />

der gewerblichen Baufläche und der Straßenerschließung weiter abzuklären einschließlich<br />

der verkehrssichereren Ausbildung des A 95-Knotens mit der B 472. Die<br />

nach heutigen Kriterien sehr beengten Auf- und Abfahrten und die westliche Ortsanbindung<br />

von <strong>Sindelsdorf</strong> an die B 472 im Gedränge der A 95-Auffahrt sind auffällig an<br />

Unfällen und sollen daher langfristig vom Straßenbaulastträger verbessert werden. Erst<br />

wenn die FNP-Darstellung rechtswirksam durch die Genehmigung der 11. Teiländerung<br />

erfolgt ist, sollen weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem nachfolgenden<br />

Bebauungsplan unternommen werden.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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2.0 Vorbemerkung und Verfahren, planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Die Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan, aufgestellt<br />

von der Bayerischen Landessiedlung GmbH (BLS), IME Nr. IV B – 9121 – 60<br />

vom 01-09.1967, ZIff. I, genehmigt mit RE vom 10.08.1972 Nr. IV B 7 – 6101 WM 35 –<br />

1.<br />

Der Plan wurde bisher neunmal geändert. Die 9. Änderung vom 15.03.2011 /<br />

24.01.2012 umfasst den Teilbereich „Urthaler Hof“ und inzwischen rechtswirksam.<br />

Die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet Lange<br />

Wand, westlich der A 95 wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt. Das<br />

Bauleitplanverfahren wird nach den Regelungen des BauGB zweistufig durchgeführt.<br />

Mit zeitlichem Abstand soll dann der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lange Wand<br />

westlich der A 95“ aufgestellt werden.<br />

3. Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung<br />

3.1 Landesentwicklungsprogramm<br />

Zielvorstellungen<br />

Nach dem Landesentwicklungsprogramm ist <strong>Sindelsdorf</strong> dem Bereich ländlicher Teilräume<br />

im Umfeld der großen Verdichtungsräume zuzuordnen. Wichtige nahe gelegene<br />

Orte mit zentralörtlicher Funktion sind Penzberg und Murnau (Mittelzentren).<br />

Die Gemeinde liegt auf der Entwicklungsachse Murnau - Rosenheim, im ländlichen<br />

Teilraum.<br />

Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind u.a.:<br />

• Schaffung und Erhaltung gleichwertiger und gesunder Lebens- u. Arbeitsbedingungen,<br />

Stärkung der Wirtschaftsstruktur, einseitige Wirtschaftsstrukturen sollen aufgelockert<br />

werden. ·<br />

• Einer Abwanderung soll entgegen gewirkt werden.<br />

• In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Entwicklung der Siedlungstätigkeit<br />

gewährleistet werden. · Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an<br />

geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.<br />

• Dörfer sollen in Ihrer Funktion, Struktur und Gestalt erhalten, erneuert und weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Karte 1: Raumstruktur<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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3.2 Regionalplan Oberland (in Kraft getreten am 01.09.1988; Änderungen)<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

Die Region Oberland soll nach dem Leitbild der Nachhaltigkeit als attraktiver Lebens-,<br />

Wirtschafts- und Erholungsraum gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei sollen<br />

dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhaltung der natürlichen Ressourcen<br />

besondere Bedeutung beigemessen werden. Das reiche Kulturerbe soll weitergetragen<br />

und die Identität mit dem Raum gepflegt werden.<br />

Der Regionalplan der Region 17 (Stand 01.Juli 2001) gibt folgende Ziele und Definitionen<br />

vor: ·<br />

• <strong>Sindelsdorf</strong> liegt im ländlichen Teilraum, dessen Gebiet als attraktiver Lebens- und<br />

Arbeitsraum für die heimische Bevölkerung erhalten bleiben soll.<br />

• Die Siedlungsentwicklung soll dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung<br />

entsprechen. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen<br />

vor allem die Innenentwicklung gestärkt, Baulandreserven mobilisiert und bereits<br />

ausgewiesene Baugebiete genutzt werden.<br />

• Die Gemeinden sollen sich organisch entwickeln, wobei sich die Siedlungsentwicklung<br />

im Wesentlichen auf den wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsbedarf<br />

für die ortsansässige Bevölkerung beschränken soll.<br />

• Die Siedlungstätigkeit soll auf die charakteristische Siedlungsstruktur und die bauliche<br />

Tradition des Oberlandes ausgerichtet werden.<br />

• Besonders bedeutende und das Oberland prägende Strukturen, wie insbesondere<br />

weithin einsehbare Höhenrücken, Kuppen und Steilhänge, sollen grundsätzlich von<br />

einer Bebauung freigehalten werden.<br />

• Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden.<br />

• Im gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Siedlungsentwicklung einer<br />

Gemeinde den Bedarf der ansässigen Betriebe umfassen, sowie den für die Neuansiedlung<br />

von Betrieben, die zur örtlichen Grundversorgung oder zur Strukturverbesserung<br />

in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen<br />

gebunden sind, beinhalten.<br />

• Das Prinzip der organischen Siedlungsentwicklung lässt grundsätzlich in allen Gemeinden<br />

die Ausweisung von gewerblichen Flächen zu. Allerdings sollen Flächen<br />

bevorzugt in den zentralen Orten und in geeigneten Orten entlang der Entwicklungsachsen<br />

zur Verfügung stehen, da diese unter den überörtlichen Funktionen<br />

auch die entsprechende Arbeitsplatzzentralität wahrnehmen. Auf die Ausführungen<br />

zur gewerblichen Siedlungstätigkeit in Kap. B II 3 wird verwiesen (Z).<br />

• Gewerbegebiete sollen grundsätzlich eine genügende Tragfähigkeit des Standortes<br />

und eine leistungsfähige, überregionale Verkehrsanbindung aufweisen. Ausnahmen<br />

davon sind vor allem dort zulässig, wo es um die Schaffung oder Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen in regionalwirtschaftlich bedeutsamen Betrieben geht insbes.<br />

bei der Ansiedlung oder Erweiterung des Produzierenden Gewerbes. Dabei ist zu<br />

beachten, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre mit der Bereitstellung von<br />

Flächen und Infrastruktur außerhalb der Siedlungseinheiten reduziert wird und mit<br />

der Ressource Boden sparsamer umgegangen werden muss. Über ein kommunales<br />

Flächenressourcen-Management sollen Altflächen den Vorzug gegenüber Neuausweisungen<br />

bekommen. Dabei kommt der Nutzung von Konversionsflächen<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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(insbesondere die in der Region vorhandenen Bahnbrachen) eine besondere Bedeutung<br />

zu. Auf das Bündnis zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung<br />

wird dabei hingewiesen. Zu einer sparsamen Lösung hinsichtlich der Bereitstellung<br />

von Flächen und Infrastruktur können auch interkommunale Gewerbegebiete beitragen<br />

(Z).<br />

• Ausnahmen vom Ziel* der Anbindung kommen nur dann in Betracht, wenn wegen<br />

der besonderen Fallgestaltung eine Anbindung an bestehende, geeignete Siedlungseinheiten<br />

nicht möglich ist. Dies können Vorhaben sein, die auf spezifische<br />

Standortvorteile angewiesen sind, die sich an einem anderen, an Siedlungseinheiten<br />

angebundenen, Standort nicht realisieren lassen (z.B. Logistikunternehmen,<br />

das auf unmittelbaren Autobahn- oder Eisenbahnanschluss angewiesen ist). Entsprechendes<br />

kann auch für einen großflächig produzierenden Betrieb gelten, der<br />

aus Gründen der Ortsbildgestaltung nicht an vorhandene Siedlungseinheiten angeschlossen<br />

werden kann.<br />

• nach der gängigen aktuellen Rechtssprechung des VGH ist dieser als Ziel gekennzeichneteGrundsatz<br />

so auf die gemeindliche Bauleitplanung nicht durchgreifend (Anbindungsgebot<br />

bzw. Zersiedlungsverbot des LEP) kein verbindliches Ziel, sondern ein Grundsatz, der der<br />

gemeindlichen Abwägungsentscheidung bei Beachtung bestimmter Vorgaben grundsätzlich<br />

zugänglich ist (§ 1 Abs. 7 BauGB; vgl. Urteil v. 20.04.2011, 15 N 10.1320).<br />

Karte 2: Siedlung und Versorgung<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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4.0 Stand der kommunalen Bauleitplanung<br />

4.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die A 95 mit Bauverbotszone und Baubeschränkungszone<br />

dar; dies gilt auch für die B 472. Die Autobahnauffahrten wurden<br />

erst später realisiert.<br />

Dargestellt westlich der Autobahn sind die Ausläufer der Kohle-Grubenfelder der OBB,<br />

die aber soweit bekannt nicht mehr aktuell sind.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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4.2 Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong>, vom 09.April<br />

2010, Architekt Dietfried Gruber, Seehausen Auszug)<br />

4.2.1 Alternativstandorte<br />

Im Vorfeld der 11. FNP-Änderung wurden Alternativ-Standorte für ein Gewerbegebiet<br />

im Gemeindebereich <strong>Sindelsdorf</strong> untersucht. Zu den Einzelheiten wird auf die beigefügte<br />

Untersuchung verwiesen, die der Begründung als Anlage 1 beiliegt. Die Stellungnahme<br />

der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Oberbayern ist in Ziff.<br />

4.3 wiedergegeben.<br />

F<br />

A<br />

B C D<br />

E<br />

Betrachtet wurden in der alternativen Standortuntersuchung Gruber 6 Standorte:<br />

A Standort westlich der A 95 und nördlich der B 472 (Konversionsfläche Kiesabbau)<br />

B Standort östlich der A 95 und nördlich der B 472<br />

C Standort östlich der A 95 und nördlich der B 472 etwa mittig Altort <strong>Sindelsdorf</strong><br />

D Standort nordöstlich <strong>Sindelsdorf</strong> (scheidet aus wegen der exponierten Lage)<br />

E Standort südöstlich Sindeldorf (scheidet aus wegen Kuppenlage)<br />

F Standort westlich der A 95 und südlich der B 472 (Talaue des Sindelsbach)<br />

4.2.2 Bewertung Alternativstandort A<br />

Nach der Bewertung in der Standortuntersuchung Gruber werden für den bevorzugten<br />

Standort A folgende Punkte genannt:<br />

Vorteile<br />

Nachteile:<br />

• Topografie: Das Gebiet ist von beiden • Einsehbar von der A95 in Richtung<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Seiten der B472 nicht einsehbar.<br />

Durch die abgesenkte Lage nach der<br />

erfolgten Ausbeutung der Kieslagerstätte<br />

können Gebäude und ihre Dächer<br />

auf ca. 6-8 m hohen Gebäuden<br />

nahezu vollständig in der Landschaft<br />

verschwinden<br />

• Eine Erschließung für Fahrzeuge von<br />

der SW-Ecke her bewirkt eine starke<br />

Entzerrung der Anschlusspunkte an<br />

der B472<br />

• Die Anbindung an das Dorf ist durch<br />

den vorhandenen asphaltierten Weg<br />

für landwirtschaftliche Fahrzeuge und<br />

Fahrräder parallel zur Bundesstrasse<br />

östlich und westlich möglich ( Bild 4).<br />

Die streckenmäßige Entfernung zum<br />

Ort für Fußgänger oder Radfahrer beträgt<br />

900m bzw. 750 m bis zum Dorfrand,<br />

Die Entfernung in Luftlinie beträgt<br />

290 m von der nächsten Bebauung.<br />

Garmisch-Partenkirchen, vermeidbar<br />

durch stärkere Bepflanzung des westlichen<br />

Damms.<br />

• Allein vom sog. „Berghof“ im Nordwesten<br />

des Gebiets wäre dieses einsehbar,<br />

was aber durch Anordnung<br />

einer geeigneten Bepflanzung sehr<br />

gut abgemildert werden kann.<br />

• Die Lage des Gebietes erweckt den<br />

Anschein, es liege vom Dorfgebiet<br />

weit ab und würde die Zersiedelung<br />

der Landschaft fördern. Durch dessen<br />

Lage an der westlichen Gemeindegrenze<br />

ist jedoch eine weitere Möglichkeit<br />

der Ausdehnung nach Westen<br />

nicht gegeben.<br />

• Die Anbindung an die B472 an der<br />

SW-Ecke würde an einer Stelle erfolgen,<br />

an der bereits eine Untertunnelung<br />

der Bundesstrasse vorhanden ist.<br />

• Aspekte des Immissionsschutzes: Zuträgliche<br />

Immissionswerte für das<br />

Dorfgebiet sind durch die A95 bereits<br />

ausgeschöpft. Zusätzliche Lärmimmissionen,<br />

ausgelöst durch Verkehr<br />

zum und Tätigkeiten im Gewerbegebiet<br />

werden durch die A95 respektive<br />

durch den Wall auf dem sie verläuft<br />

vom Dorfgebiet abgeschirmt.<br />

• Die Planung zum Umbau des<br />

Verkehrsknotens und der Anbindung<br />

des Gewerbegebietes seitens des<br />

staatlichen Bauamts ist abgestimmt in<br />

einem einzigen Schritt möglich.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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3.2.3 Lärmbelastung <strong>Sindelsdorf</strong>s tagsüber durch die A95 und die B472<br />

Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern mit Ergänzung durch Angaben des Ing.-Büro Möhler & Partner<br />

4.2.4 Einbindung des bevorzugten Gebietes in die Landschaft<br />

Ausschließlich von der Nordseite und für die Autofahrer auf der A95 ist das Gelände<br />

derzeit einsehbar. Ein großer Streckenabschnitt der Autobahn München – Garmisch<br />

weist die Eigenart auf, nur durch Wälder und freie Landschaft zu führen. Besiedelungen<br />

sind nur entfernt zu sehen. Mit <strong>Sindelsdorf</strong> taucht die erste Stelle auf, an der sich<br />

die beengenden Berge des Voralpenlands auswirken und Siedlungsgebiete ganz an<br />

die Autobahn heranreichen. Schon bei der damaligen Planung musste die Trasse den<br />

einzig möglichen Weg wählen: Westlich vom Dorf stellte sich der „Königsberg“ in den<br />

Weg, östlich von ihm verbot das Feuchtgebiet des Losachtales eine Trassenführung<br />

der Autobahn. Die topographischen Gegebenheiten haben unausweichlich zum Bau<br />

der A95 in heutiger Lage und zu der heutigen Benachteiligung <strong>Sindelsdorf</strong>s durch<br />

Lärmimmissionen und die Einengung seiner Entwicklungsmöglichkeiten gefüḧrt.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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4.2.5 Besonderheiten für ein Gewerbegebiet am vorgeschlagenen Standort<br />

Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben muss aufgrund der Lärmbelastung des Gebietes<br />

durch die A95 beschränkt werden. Zugelassen werden können Betriebe, die selbst<br />

störend sind oder sein können und solche, die von der Lärmimmission der Autobahn<br />

nicht beeinträchtigt werden, wie:<br />

Handwerksbetriebe,<br />

Großhandelsbetriebe<br />

Produzierendes Gewerbe<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Tankstelle<br />

KFZ- oder Landmaschinen-Handel und –Reparatur,<br />

jedoch, nach heutigem Beurteilungsstand, mit Betriebswohnungen nur an lärmabgewandten<br />

Standorten.<br />

Nicht zugelassen werden sollen:<br />

Einzelhandel<br />

Factory-Outlets<br />

Beherbergungsgewerbe,<br />

Trotz dieser Beschränkungen würde ein Gewerbegebiet an der vorgeschlagenen Stelle<br />

den Bedarf <strong>Sindelsdorf</strong>s decken.<br />

4.2.5 Abschließende Zusammenfassung:<br />

Bisherige Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern gingen von der Forderung<br />

des LEP nach ortsnaher Lage eines Gewerbegebietes aus. Die Abtrennung des gewählten<br />

Planungsgebietes durch die A95 und die B472 ist plangrafisch auffallend, aber<br />

räumlich-strukturell nicht das Ausschlaggebende. Andere Flächen außer dem an dieser<br />

Stelle stehen nicht zur Verfügung, weil sie bereits anderweitig zweckbestimmt sind,<br />

in den meisten Fällen nicht für Siedlungszwecke. Die Abtrennung eines geeigneten<br />

Gebietes vom siedlungsnahen Raum durch den Bau der A95 war in den 60er-Jahren<br />

nicht vermeidbar und damals in seinen heutigen Konsequenzen nicht überschaubar.<br />

Diese Umstände dürfen heute nicht dafür Ursache sein, dass <strong>Sindelsdorf</strong> andere Ziele<br />

des LEP und der Regionalplanung zu seinem Nachteil nicht erfüllen kann.<br />

4.3 Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

– Schr. v. 15.11.2010, Az. 24.1-8291-WM<br />

Standortuntersuchung<br />

Nachdem das zunächst vorgelegte Konzept den Anforderungen noch nicht genügte,<br />

konkretisierte die Gemeinde im zuletzt vorgelegten Standortkonzept in der Fassung<br />

vom 25.09.2010 die Bewertung u. a. um Aussagen zur Eignung der untersuchten Alternativstandorte.<br />

Dabei wurden alle, im südlichen Gemeindegebiet zur Verfügung stehenden<br />

Flächen aufgrund der unmittelbaren Schutzvorbehalte, wie Wasserschutzgebiet,<br />

FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet oder landschaftliches Vorbehaltsgebiet angrenzend<br />

an einen gewerblich genutzten Bereich als nicht geeignet eingestuft. Weitere<br />

mögliche Standorte wurden wegen schwieriger verkehrlicher Erschließung oder befürchteter<br />

Lärmbelastung von der Gemeinde ausgeschlossen. Gleichzeitig konnte<br />

der aktuelle sowie mittelfristig erwartete Bedarf herausgearbeitet und den freien Restflächen<br />

im Gemeindegebiet gegenübergestellt werden. Im Ergebnis wurden die innerörtlichen<br />

Reserveflächen als zu klein für den erforderlichen potentiellen Bedarf gewertet.<br />

Als Gründe für die Nutzung der Fläche westlich der Autobahn als Gewerbegebiet<br />

nach erfolgtem Kiesabbau und entsprechender Wiederverfüllung (s. Nachfolgenutzung<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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RP 17 B IV 5.4.3.2 G) verweist die Gemeinde sowohl auf die topografische Eignung<br />

(tiefer liegendes Geländeniveau und dadurch wenig negative optische Fernwirkung) als<br />

auch die Vorbelastung und die verkehrstechnischen Erschließungsvorteile.<br />

Bewertung der Standortuntersuchung<br />

Anhand der vorgelegten Standortuntersuchung bzw. des Gesamtentwicklungskonzeptes<br />

kann aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde davon ausgegangen werden,<br />

dass hier ein „Ausnahmetatbestand“ vorliegt und damit die Planung ortsplanerisch sowie<br />

im Sinne einer organischen Entwicklung mit den Erfordernissen einer nachhaltigen<br />

Siedlungsentwicklung grundsätzlich in Einklang gebracht werden kann. Allerdings erscheint<br />

der Umfang der Planungsfläche von ca. 12 ha für den Bedarf der Gemeinde<br />

<strong>Sindelsdorf</strong> überdimensioniert. Das Vorhaben soll daher in deutlich reduzierter Form<br />

und unter Festsetzung mehrerer Bauabschnitte durchgeführt werden.<br />

Belange des Kiesabbaus<br />

Der besagte Standort liegt in einer für den Kiesabbau genutzten Fläche und ist als Vorranggebiet<br />

für Kies und Sand, VR 429 K1, im Regionalplan Oberland - Karte 2 - ausgewiesen.<br />

Gemäß RP 17 B IV 5.2.1 sind Vorranggebiete für die Gewinnung der genannten<br />

Bodenschätze vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen<br />

Gebieten ausgeschlossen, soweit sie mit dem Abbau nicht vereinbar sind. Dem<br />

Ziel entsprechend, müssen im Bereich der geplanten gewerblichen Baufläche die abbauwürdigen<br />

Kiesvorkommen vollständig abgebaut und rekultiviert bzw. wiederverfüllt<br />

sein, bevor das Vorhaben realisiert werden könnte. Daher kann im vorliegenden Fall<br />

die Flächendarstellung des Gewerbegebietes nur für bereits abgebaute Flächen erfolgen.<br />

Zusammenfassung<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Belange kann die Planung in reduziertem Umfang<br />

und als Ausweisung nur auf bereits abgebauten Flächen mit den Erfordernissen<br />

der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Der Ausschluss von Einzelhandel,<br />

Factory-Outlets und des Beherbergungsgewerbes wird begrüßt und ist bei einem Gewerbegebiet<br />

in der besonderen, abgetrennten Lage notwendig.<br />

Nach der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

– Schr. v. 15.11.2010, Az. 24.1-8291-WM erscheint eine Neudarstellung in<br />

einer Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich Erfolg versprechend, wobei jedoch<br />

die Darstellung gegenüber der Untersuchung des Büros Gruber vom 9. April 2010 in<br />

„deutlich reduzierter Form und unter Festsetzung mehrerer Bauabschnitte“ erfolgen<br />

soll. Dabei können nur diejenigen Flächen einer baulichen Gewerbenutzung zugeführt<br />

werden, für die der Kiesabbau abgeschlossen ist.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Aus städtebaulicher Sicht erscheint eine Reduzierung zweckmäßig, auch um den<br />

Standort zu sichern. Eine spätere Erweiterung der Gewerbefläche ist bei Bedarf möglich.<br />

4.4 Sonstige Problempunkte; Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz/<br />

Verkehrssicherheit /Neudarstellung Gewerbegebiet<br />

Aufgrund der Beengtheit der Autobahnabfahrten und der in kurzem Abstand folgenden<br />

Ortszufahrt <strong>Sindelsdorf</strong> besteht eine erkennbare Unfallhäufigkeit in diesem Bereich.<br />

Die Zu- und Abfahrten zur Autobahn im Bereich <strong>Sindelsdorf</strong> sind damit zumindest nicht<br />

optimal. Dies gilt auch für die Ortszufahrt von <strong>Sindelsdorf</strong> von Westen her. Aus städtebaulicher<br />

und verkehrlicher Sicht wären daher folgende Maßnahmen des Straßenbaulastträgers<br />

zweckmäßig:<br />

1. Den verkehrssicheren Aus- bzw. Umbau der Autobahnauf- und -abfahrten der A 95<br />

im Bereich der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>, um die bestehenden Unzulänglichkeiten der<br />

Straßenführung (Unfallschwerpunkt !) zu beseitigen.<br />

2. Damit verbunden sollen dringend Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um die ständigen<br />

Staus durch die Abbiegespur zu den Stoßzeiten auf der B 472 zu beseitigen.<br />

Vielleicht könnten die Verkehrssicherheits- und Kapazitätsprobleme durch die Anlegung<br />

eines Kreisverkehrs, ggf. mit Bypass sachgerecht gelöst werden.<br />

3. Ganz dringend soll ein P + R-Platz für die Autobahnpendler im Zusammenhang mit<br />

der zunehmenden Zahl von Fahrgemeinschaften angelegt werden, wobei sich hier<br />

die Westseite der A 95 anbietet. (Ggf. kann dies mit der Anbindung des geplanten<br />

Gewerbegebietes <strong>Sindelsdorf</strong> (11. Flächennutzungsplanänderung) bewerkstelligt<br />

werden.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Zusammenhang mit der Neuanbindung<br />

des Gewerbegebietes ist zu beachten, dass keine neuen sicherheitsrelevanten Probleme<br />

geschaffen werden. Hierbei bietet die Flächennutzungsplanänderung durchaus<br />

Potential, die einzelnen Belange konkreter darzustellen, in der Begründung aus gemeindlicher<br />

Sicht herauszuarbeiten im Sinne einer qualitätvollen Ortsplanung. Im Zusammenhang<br />

mit der anstehenden Flächennutzungsplanänderung und der Erschließung<br />

des Gewerbegebietes wird daher der Umgriff der 11. FNP-Änderung weiter gefasst.<br />

Soweit bekannt, hat sich auch nach Auffassung des Staatl. Bauamt Weilheim die<br />

Einschätzung betreffend Verkehr bestätigt.<br />

5.0 Entwicklung des Planungsgebietes<br />

5.1 Bauliche Entwicklung und Ortsplanerische Ziele<br />

Zur Ansiedlung von Handwerks- und Gewerbebetrieben werden im Rahmen der 11.<br />

Teiländerung Flächennutzungsplan geeignete Flächen neu dargestellt. Wegen des<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Bedarfes wird auf die Stanortuntersuchung des Büros Gruber Bezug genommen (Anlage<br />

1). Damit soll zum einen ortsansässigen Betrieben die Möglichkeit zur Umsiedelung<br />

und Erweiterung gegeben werden, zum anderen sollen auch in einem erheblichen<br />

Maße neuen Gewerbebetrieben die Möglichkeit zur Ansiedlung gegeben werden (örtliche<br />

Grundversorgung und Strukturverbesserung).<br />

Insgesamt sollen damit im Hinblick auf den Strukturwandel der Landwirtschaft wohnungsnahe<br />

gewerbliche Arbeitsplätze besonders im produzierenden Gewerbe an der<br />

überregionalen und gut erschlossenen Entwicklungsachse entstehen. Damit soll auch<br />

eine ausreichend tragfähige wirtschaftliche Grundlage für die Bevölkerung gesichert<br />

werden, am angestammten Wohnort zu wohnen, Einkommen zu erwerben um die<br />

Baudenkmäler pflegen zu können. In der Folge soll auch durch eine organische Entwicklung<br />

im Wohnungswesen mehr Potential entstehen, um die Nahversorgungsaufgaben<br />

der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> besser erfüllen zu können: Kindergarten, Grundschule,<br />

Nahversorgung, ...). Die jetzige Situation ist bekanntermaßen unzureichend.<br />

5.2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches<br />

Der Änderungsbereich liegt zwischen Dürnhausen und der A 95 in einem topographisch<br />

weitgehend ebenen Gelände. Der als Gewerbegebiet vorgesehene Bereich wird<br />

in absehebarer Zeit ausgebeutet sein und ca. 8 – 9 m tiefer liegen als das natürliche<br />

Gelände. Aus Gründen der Fundamentierung und der ortsplanerischen Einbindung<br />

erscheint die abgesenkte Lage ortsplanerisch und wirtschaftlich zweckmäßig. Allerdings<br />

ist das Gebiet von der A 95 („Urlaubsautobahn“ in den Süden nach Garmisch-<br />

Partenkirchen/ Alpen) empfindlich für oft kritisierte Gewerbegebiete in Form von unschöner<br />

„Bandinfrastruktur“. Daher wird es unumgänglich sein, lieber mehr als weniger<br />

für die Grünordung und die landschaftliche Einbindung zu tun. Dies bedeutet in jedem<br />

Fall einen erheblich größeren Flächenanteil für grünordnerische Maßnahmen als üblich.<br />

Nachdem die Einsicht von oben / Norden her gegeben ist, muss das Gesamtgebiet<br />

trotz der abgesenkten Lage neben einer auskömmlichen Randeingrünung dominierende<br />

Grünstrukturen in Ost-Westrichtung mit Geländemodellationen aufweisen,<br />

die das Gebiet intern gliedern und gestalten. Wegen der Aufsicht sollten nur Flächdächer<br />

oder ganz flach geneigte Sattel- und Pultdächer mit Begrünung zugelassen werden<br />

als extensive Gründächer. Solaranlagen sollten in Teilbereichen aufgeständert<br />

ermöglicht werden, da von der Nordansicht dies weniger stört. Für die Zulassung von<br />

Solardächern sollten zusätzliche flächenbezogende Pflanzbindungen im Bebauungsplan<br />

erfolgen.<br />

Der Änderungsbereich umfasst ca. 15 ha, wobei aber die gewerbliche Bruttobaufläche<br />

nur etwa 5,1 ha beträgt. Der Restbereich umfasst die Anliegen P + R, Sondergebiet<br />

Autobahn und die Autobahnauffahrten einschließlich des Straßenabschnitts der B 472.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

5.3 Verkehrserschließung<br />

Zur verkehrlichen Erschließung des vorgesehenen Gebietes sind umfangreiche Maßnahmen<br />

erforderlich. Darüber hinaus wäre es aus verkehrlicher Sicht zweckmäßig,<br />

auch bekannte Probleme im übergeordneten Verkehrsnetz zu lösen (Ziff. 4.4). Hierzu<br />

sollen verschiedene Möglichkeiten im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung<br />

aufgezeigt und im Änderungsverfahren wenn möglich näher sondiert und abgeklärt<br />

werden:<br />

Anbindung des Gewerbegebietes:<br />

Auf der Westseite wurde nach Sondierung beim Staatlichen Bauamt Weilheim die geforderte<br />

höhenfreie Anbindung des geplanten Gewerbegebietes im Bereich der bestehenden<br />

Unterführung, die aber deutlich aufzuweiten ist, eingeplant. Nachdem das Gewerbegebiet<br />

tiefer liegt wegen der Auskofferung der Kiesgrube, sind lediglich auf der<br />

Nord- und Südseite je 1 Rampe mit ca. 100 m Länge und Steigungen von 3,4 – 4 %<br />

erforderlich.<br />

Gesamtkonzept Gewerbegebiet mit Erschließung und Umgestaltung Auffahrt A 95 Ost<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Auf der Südseite der B 472 wurde als ein möglicher Standort eine Fläche für P + R –<br />

Platz für Berufspendler eingeplant. Soweit Bedarf besteht, könnte ein Sondergebiet mit<br />

Funktionen ausschließlich für Autobahnservice (bedarfsabhängig) errichtet werden.<br />

Wegen der ortsplanerisch exponierten Lage der Fläche, die in die Heubachtalaue ausstrahlt,<br />

kommt allerdings ein flächenaufwendiger sog. „Autohof“ aus Sicht der Gemeinde<br />

<strong>Sindelsdorf</strong> nicht in Frage (Flächenbedarf ca. 3,5 – 4 ha (= Größe des gesamten<br />

Gewerbegebietes!).<br />

Der Geh- und Radweg auf der Nordseite muss aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

wegen der höhenfreien Anbindugn des Gewerbegebietes hier aufgelassen und teils auf<br />

der Westseite der Autobahn und dann nach Westen wieder mit dem bestehenden<br />

Weg, auch für die Landwirtschaft, verbunden werden. Geh- und Radweg Sindeldorf –<br />

Gewerbegebiet könnte im Wesentlichen unverändert bleiben.<br />

Ostanschluss Autobahn / <strong>Sindelsdorf</strong>-Ort:<br />

Unabhängig von der Anbindung des Gewerbegebietes soll die östliche Autobahnausfahrt<br />

deutlich verkehrssicherer werden durch den Umbau mit Zusammenfassung der<br />

unfallträchtigen, kurz aufeinanderfolgenden Knotenpunkte Autobahnauffahrt und Zufahrt<br />

Ort Sindeldorf. Dieses Planungsziel ist daher in der 11. Änderung dargestellt.<br />

Maßgeblich ist natürlich die nachfolgende Fachplanung des Straßenbaus (§ 37<br />

BauGB).<br />

Variante 1 („Zusammenführung“):<br />

Diese Variante sieht auf der Ostseite der Autobahn eine „Ertüchtigung“ der Autobahnabfahrt<br />

einschließlich eines größeren Kreisverkehrs (ø > 50 m) vor.<br />

Variante Ost („Trennungslösung“):<br />

Diese Variante plant wegen der bekannten Verkehrssicherheitsprobleme die Veränderung<br />

der Ortsanbindung <strong>Sindelsdorf</strong> um ca. 50 m nach Osten verschoben ein. Damit<br />

wird der historische Verlauf der B 472 alt aufgegeben und ein deutlich größerer Abstand<br />

zwischen Autobahnauffahrt und Ortszufahrt <strong>Sindelsdorf</strong> erreicht. Bei einer<br />

durchgehenden Linksabbiegespur mit baulicher Trennung ergibt sich damit vor der<br />

Autobahnauffahrt ein Stauraum für ca. 16 Pkw. Der Platz für P+R würde sich ggf. vergrößern<br />

lassen. Allerdings müssen die topographischen Randbedingungen näher abgeklärt<br />

werden, ebenfalls die immissionsmäßigen Auswirkungen.<br />

Der Gemeinderat <strong>Sindelsdorf</strong> hat in der Billigungssitzung am 08. April 2013 für die 11.<br />

FNP-Änderung ausdrücklich festgestellt, dass aus ortsplanerischen Gründen und zur<br />

Milderung der erheblichen Schallimmissionen in jedem Fall der große Kreisverkehr<br />

bevorzugt wird. Der geplante P+R-Platz soll nach Auffassung der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong><br />

ebenfalls zusammengefasst auf der Westseite der Autobahn liegen, um die Immissionen<br />

zu mildern und um den Ortseingang des Fremdenverkehrsortes von <strong>Sindelsdorf</strong><br />

durch eine höherwertige Gestaltjung mit Grün besser gestalten zu können.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Beispiel B 2 / Anschluss Langweid / Kreis-, GV-Str. Beispiel A 8 / Anschluss Fürstenfeldbruck<br />

ÖPNV und Busse<br />

Insgesamt kann das Planungsgebiet in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

eingebunden werden (Oberbayernbus Nr. 9617; Penzberg − Iffeldorf − Antdorf −<br />

Habach − <strong>Sindelsdorf</strong> − Penzberg Nr. 9617; ca. 13 Möglichkeiten). Ebenso ist das Gebiet<br />

durch den Geh- und Radweg zwischen <strong>Sindelsdorf</strong> und Dürnhausen gut und verkehrssicher<br />

erschlossen. Im Zuge des Ausbaus der B 472 / Knotenpunkte in Verbindung<br />

mit dem Gewerbegebiet kann eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet werden.<br />

Auch die Lage des geplanten P+R-Platzes wäre dann günstig. Ein Bahnhaltepunkt<br />

ist nicht vorhanden oder sinnvoll darstellbar.<br />

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5.4 Geplante Nutzungen<br />

Vorgesehen sind übliche gewerbliche Bauflächen (Produktion). Wegen der städtebaulich<br />

nicht integrierten Lage sollen u.a. Einzelhandelsnutzungen, Factory-Outlets ausgeschlossen<br />

werden, und wegen der großen Immissionsbelastung auch Beherbergungsgewerbe<br />

und weitgehend oder insgesamt betriebsbedingtes Wohnen.<br />

Ebenso sollen Betriebe mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen und Emissionen<br />

nicht zugelassen werden wegen der topographisch abgesenkten Lage und dem östlich<br />

benachbarten Ort <strong>Sindelsdorf</strong>.<br />

Anderweitige Standorte und Flächen<br />

Im Ortsbereich <strong>Sindelsdorf</strong> selbst sind für gewerbliche Entwicklungen und zur Neuansiedlung<br />

von Betrieben keine nennenswerten Flächen mehr vorhanden. Leerstehende<br />

und verfügbare Hofstellen bestehen nicht.<br />

Interkommunale Gewerbegebiete<br />

Ein derartiger Standort bietet sich nicht an. Denkbar wäre hier aber die Erweiterung<br />

des Standortes in Richtung Dürnhausen, da der Standort Sindeldorf direkt an der Gemeindegebietsgrenze<br />

zu Habach/OT Dürnhausen liegt. Allerdings befindet sich auf<br />

Flur Dürnhausen die Vorrangfläche Kies und Sand der Regionalplanung. Diese Darstellung<br />

im Regionalplan hat gem. § 1 Abs. 4 BauGB Vorrang vor anderen Nutzungen<br />

und ist nicht abwägungsfähig.<br />

5.5 Immissionen<br />

Gewerbeimmissionen und Wohnen<br />

Das Gebot der räumlichen Trennung gem. § 50 BImSchG, nachdem bei raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen<br />

Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen und in<br />

Betriebsbereichen entstehende Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinne des<br />

Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG auf die ausschließlich oder überwiegend dem<br />

Wohnen dienenden Gebiet sowie auf sonstigen schutzbedürftigen Gebiete soweit wie<br />

möglich vermieden werden, wird bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt.<br />

Die gewerblichen Bauflächen liegen im Außenbereich.<br />

Nach § 1 Abs. 5 sind bei Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Anforderungen<br />

an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Um zu beurteilen,<br />

ob durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes als Industriegebiet diese Anforderungen<br />

für die schützenswerte Bebauung hinsichtlich des Schallschutzes erfüllt sind,<br />

können die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,<br />

Teil 1 herangezogen werden.<br />

Für die geplante gewerbliche Baufläche wird im Rahmen des anschließenden Bebauungsplanverfahrens<br />

noch eine schalltechnische Untersuchung erstellt einschließlich<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Lärmkontingentierung. Bei den einzelnen relevanten Bauanträgen kann dann die Einhaltung<br />

der betreffenden Lärmwerte nachgewiesen werden.<br />

Im Zusammenhang mit einem wirksamen Immissionsschutz der im Außenbereich gelegenen<br />

gewerblichen Bauflächen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rahmenbedingungen<br />

gegenüber früher (laute Schmiedehämmer etc.) deutlich verbessert haben<br />

durch den Einsatz neuer Techniken und geänderter Betriebsabläufe.<br />

Verkehrsimmissionen<br />

Straßenbelastungskarte Staatliches Bauamt Weilheim von 2012<br />

Lärmbelastung <strong>Sindelsdorf</strong> tagsüber durch die A95 und die B472<br />

Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern mit Ergänzung durch Angaben des Ing.-Büro Möhler & Partner<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Landwirtschaftliche Immissionen<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist darauf hin, dass durch die<br />

Bauleitplanung die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Flächen nicht beeinträchtigt<br />

und die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe nicht eingeschränkt werden<br />

darf. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind zu dulden. Forstliche Belange<br />

sind nicht betroffen.<br />

5.6 Bodenuntersuchung und Altlasten<br />

Im Planbereich sind der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> keine Grundstücksflächen im Kataster<br />

gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), Stand 31. März 2004 bekannt,<br />

für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.<br />

Allgemein werden zu derartigen Problembereichen von den Fachbehörden folgende<br />

Hinweise gegeben:<br />

,,Laut aktuelle Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Deponieinformationssystems<br />

(ABuDlS) für den Landkreis Weilheim-Schongau sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit<br />

erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer<br />

Weise auf das Schutzgut ,,menschliche Gesundheit" durch die geplante Nutzung im Geltungsbereich<br />

der o.g. Flächennutzungsplanänderung einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse<br />

beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des<br />

Geländes oder aus Auffüllungen ableiten lassen, so sind diese gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB<br />

zu berücksichtigen. ln diesem Fall wird empfohlen, die weiteren Maßnahmen entspr. § 21<br />

Abs.1, § 40 Abs. 2 KrW-/AbfG und Art. 1 Satz1 und 2 BayBodSchG mit der Unteren Abfall-,<br />

Bodenschutzbehörde abzustimmen."<br />

5.7 Grundwasser<br />

Der Grundwasserspiegel wird ca. 12 m unter Geländeoberkante angenommen.<br />

5.8 Kultur- und Sachgüter<br />

Unter dem Begriff Kulturgut werden neben historischen Kulturlandschaften, geschützten<br />

oder schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern auch alle weiteren Objekte<br />

(einschließlich ihres notwendigen Umgebungsbezuges) erfasst, die als kulturhistorisch<br />

bedeutsam zu bezeichnen sind. Im Plangebiet selbst sind keine derartigen<br />

Kulturgüter bekannt.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Bezüglich Bodendenkmäler wird aber auf Folgendes hingewiesen:<br />

„Eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayrische<br />

Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1 –<br />

2 DSchG.“<br />

DSchG Art. 8,1: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet<br />

sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer<br />

und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten<br />

befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben,<br />

aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder<br />

den Leiter der Arbeiten befreit.<br />

Art. 8,2: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche<br />

nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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5.10 Ver- und Entsorgung<br />

Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung muss durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erfolgen.<br />

Abwässer<br />

Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes befindet sich noch kein Kanal; dieser<br />

muss noch erstellt werden. Sodann werden die Abwässer durch den Anschluss an die<br />

vorhandene Kanalisation von <strong>Sindelsdorf</strong> abgeleitet. Die Abwasserentsorgung kann<br />

über das öffentliche Kanalnetz sichergestellt werden, das ausreichend aufnahmefähig<br />

ist. Erforderlich ist der Anschluss an die zentrale Entwässerungsanlage der Gemeinde.<br />

Niederschlagswasser<br />

Das anfallende Oberflächenwasser ist aus wasserwirtschaftlichen Gründen grundsätzlich<br />

auf dem Grundstück selbst zu versickern.<br />

Das Niederschlagwasser soll soweit möglich gesammelt und auf den Parzellen versickert<br />

werden. Nach den Erkenntnissen der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> ist im Planbereich<br />

kiesiger Untergrund vorhanden, so dass eine Versickerung grundsätzlich möglich ist.<br />

Amtliche Beobachtungen von Grundwasserständen liegen nicht vor; sie sind deshalb<br />

eigenverantwortlich von den Bauherren zu erkunden. Wasserwirtschaftliches Ziel ist<br />

die naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Daher sollten so wenig Flächen<br />

wie möglich versiegelt werden.<br />

Daher sollte unverschmutztes Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort versickert<br />

werden. Priorität hat dabei nach § 3 Abs. 1 NWFreiV eine flächenhafte Versickerung<br />

über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht. Erst wenn dies nicht möglich<br />

ist, kann eine Versickerung nach Vorreinigung über Versickerungsanlagen erfolgen<br />

(§ 3 Abs. 2 NWFreiV).<br />

Weiteres regelt der Bebauungsplan.<br />

Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung wird durch Anschluss an das Versorgungsnetz der E.ON Bayern<br />

AG vorgenommen, wobei je nach Art der Betriebe eine neu zu errichtende Trafostationen<br />

ist. Das Baugebiet soll verkabelt werden.<br />

Wertstoffe/Müll<br />

Die Abfallentsorgung des Bio- und Restmülls ist durch die Müllabfuhr des Landkreises<br />

Weilheim-Schongau sichergestellt.<br />

Erdgas<br />

Eine Versorgung mit Erdgas ist derzeit nicht möglich.<br />

Löschwasser<br />

Die Löschwasserversorgung wird nach den einschlägigen Planungsrichtlinien sichergestellt.<br />

Trinkwasserschutzgebiete<br />

Trinkwasserschutzgebiete werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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6.0 Kiesabbau und Grünordnung<br />

6.1 Renaturierungspläne Kiesabbau, Fl.-Nrn. 1338/1, 1338/2, 1337, 1338 und<br />

1339<br />

Der Kiesabbau soll in Teilbereichen bis 2013 beendet werden, im nördlichen Bereich<br />

bis ca. 2016. Die Ausbeute im Genehmigungsbescheid ist jedoch demnach bis 2016 (!)<br />

befristet. Die Abbaugenehmigung umfasst die Flächen bis einschließlich Fl.Nr. 1337.<br />

Teilweise sind die geplanten gewerblichen Bauflächen in Besitz der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />

teilweise steht das Grundeigentum beim Kieswerksbetreiber, teils sind die<br />

Flächen privat.<br />

Inwieweit neben dem Kiesabbau (Trockenabbau) anderweitige Nachfolgenutzungen<br />

wie z.B. Recycling Teil des Bauantrages / Genehmigungsbescheid waren, ist derzeit<br />

nicht bekannt.<br />

Voraussetzung für den Standort Gewerbegebiet westlich der Autobahn München –<br />

GAP ist jedoch, dass die Vorrangflächen ausgekiest sind.<br />

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist keine Wiederverfüllung der Trockenausbeute<br />

beabsichtigt, sondern es soll auf einem tieferen Niveau (ca. 8,70 m unter GOK im Süden,<br />

ca. 10 m nördlich davon (einschließlich Absetzbecken / Versickerungsbecken)<br />

eine eingetiefte Fläche verbleiben, die letztlich die neue Ebene für das geplante Gewerbegebiet<br />

bilden soll.<br />

6.2 Grünordnung<br />

An den Außenrändern der Bauflächen wird eine öffentliche Randeingrünung mit Geländemodellierung/Böschung<br />

eingeplant aus der Erkenntnis, dass das Verlagern der<br />

Grünordnung auf die Gewerbegrundstücke regelmäßig zu völlig unbefriedigenden Ergebnissen<br />

führt bis hin zu gänzlichem Entfall.<br />

Darüber hinaus wird das Gebiet, das in zwei Abschnitten verwirklicht werden soll, mittig<br />

mit einem öffentlichen Grünstreifen unterteilt, der ebenfals als Böschung ausgebildet<br />

werden soll und von der Autobahn her die Gesamtfläche gliedert und großräumig besser<br />

in das Landschaftsbild einbinden soll. Ggf. kann hier auch auf der oberen Ebene (=<br />

Ursprungsgelände) ein Ost- West- Fußweg zwischen Bäumen geführt werden.<br />

In Verbindung mit der Neustrukturierung und Ertüchtigung des Verkehrsnetzes Pflanzung<br />

i9st die Pflanzung von großkronigen und kleinkronigen Bäumen und Sträuchern<br />

vorgesehen. Südlich der B 472 ist neben den straßenbaulichen Maßnahmen der teilweise<br />

Ausgleich des nördlichen Gewerbegebietes vorgesehen.<br />

• Anordnung einer auskömmlichen „Randeingrünung“;<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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• wegen der Dachaufsicht Beschränkung der Wandhöhen und Flächdächer als<br />

Gründächer;<br />

• Gestaltung des Straßenraumes mit großkronigen Bäumen;<br />

• naturnahe Kies- und Schotterflächen für untergeordnete Gehwege und Parkstreifen;<br />

• Freihaltung der Bodenstandorte für Großbäume von Leitungen;<br />

• Durchgrünung durch Pflanzgebote (heimische hochstämmige Bäume und Sträucher);<br />

• Schonender Umgang mit Natur und Landschaft durch Regenwasserversickerung in<br />

den Eingrünungsflächen und im Gebiet selbst (z.B. durch Rigolensystem für Oberflächenentwässerung<br />

begleitend entlang der Erschließungsstraßen; Ableitung über<br />

offene Gräben in der Mitte des Gebietes und am Nordrand in die öffentlichen Grünund<br />

Ausgleichsflächen.<br />

6.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanz<br />

Im Zusammenhang mit der Anwendung der Eingriffsregelung des § 1a Baugesetzbuch<br />

wird auf die Ausführungen des Umweltberichtes in Teil B verwiesen. Ein genauer<br />

Nachweis wird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />

westlich der A 95“ erbracht.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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7.0 Flächenbilanz<br />

Gewerbegebiet<br />

Sondergebiet "Autobahn-Serviceflächen"<br />

Park- und Ride-Flächen (80 Plätze)<br />

öffentliche Grünflächen<br />

private Eingrünungsflächen<br />

Flächen für Hauptverkehrsstraßen<br />

Fläche für die Landwirtschaft<br />

Ausgleichsflächen<br />

Umgriff 11. FNP-Teiländerung gesamt<br />

39.830 qm<br />

4.445 qm<br />

2.860 qm<br />

49.260 qm<br />

16.900 qm<br />

20.785 qm<br />

1.010 qm<br />

11.500 qm<br />

154.600 qm<br />

(alle Flächen überschlägig und unverbindlich!)<br />

7.2 Flächenausweisung und Arbeitsplätze<br />

(Annahme: 1 ha GE >>> ca. 35 - 50 AP)<br />

gewerblichen Baufläche 4 ha >>> 140 - 200 Arbeitsplätze<br />

Aus städtebaulicher Sicht wird angeregt, möglichst keine flächenintensive Betriebe,<br />

z.B. Logistikunternehmen anzustreben, sondern statt dessen lieber arbeitsplatzintensive<br />

Betriebe mit geringerem Flächenbedarf (sparsamer, nachhaltiger Umgang mit<br />

Grund und Boden).<br />

Vorbildhaft für Sindeldorf können die Gewerbegebiete von Münsing und Bernried am<br />

Starberger See (je ca. 4 ha) sein.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Teil B Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Die Umweltprüfung ist ein Verfahren, das die voraussichtlichen Auswirkungen des<br />

Bauleitplans auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig untersucht.<br />

Die gesetzliche Grundlage liefert das Baugesetzbuch (BauGB) in der novellierten Fassung<br />

vom 20.07.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember<br />

2006 (BGBl. I S. 3316) (§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung, § 1a<br />

ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 2, vor allem Abs. 4 - Umweltprüfung)<br />

1. Grundlagen und Allgemeines<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes.<br />

Für die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes wurden die Ergebnisse einer<br />

örtlichen Kartierung verwendet sowie Informationen aus dem Flächennutzungsplan der<br />

Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> und dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises<br />

Weilheim-Schongau, Stand Februar 1997.<br />

Die Fläche des Geltungsbereiches liegt nördlich des Sindelsbaches am Nordrand einer<br />

Niederterrasse zwischen <strong>Sindelsdorf</strong> im Südosten und dem Habacher Ortsteil Dürnhausen<br />

im Westen.<br />

Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder Wasserschutzgebiete sind<br />

nicht ausgewiesen. Natura 2000-Gebiete, geschützt gem. Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)<br />

und gem. Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />

liegen im Geltungsbereich nicht vor.<br />

1.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />

Gemäß der Karte „Naturräumliche Gliederung Deutschlands mit Höhenschichten“ nach<br />

MEYNEN, E und SCHMITHÜSEN,J (1954, M 1 : 1.000.000) gehört das Planungsgebiet<br />

zur übergeordneten Einheit 03 Voralpines Hügel- und Moorland und zur Haupteinheit<br />

037 Ammer-Loisach-Hügelland mit Höhenabstufungen von 500-700 m.<br />

Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Weilheim-<br />

Schongau wird die Landkreisfläche in ökologische Raumeinheiten unterteilt. Danach<br />

zählt <strong>Sindelsdorf</strong> zur Untereinheit 037 L Hügelland zwischen Obersöchering und Penzberg.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Das Änderungsgebiet liegt in einer Niederterrasse entlang des Sindelsbaches und ist<br />

geprägt durch großflächigen Kiesabbau und die stark befahrene Bundesautobahn 95<br />

und die ebenfalls stark befahrene Bundsstraße 472.<br />

1.2 Schutzgut Boden<br />

Die Ablagerungen der Würmeiszeit prägen das Landschaftsbild in <strong>Sindelsdorf</strong>. Das<br />

Änderungsgebiet liegt am Rand eines Schottertales, das vom Sindelsbach in südöstlicher<br />

Richtung entwässert wird.<br />

Ausschnitt aus der Geologischen Karte von Bayern M = 1 : 500.000<br />

weiß umrandet: Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />

Kartenausschnitt ohne Maßstab<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Im Gebiet steht Niederterrassenschotter an, der nördlich der Bundesstraße 472 derzeit<br />

durch Kiesabbau genutzt wird.<br />

Südlich der Bundesstraße wurde der Kies westlich der Autobahn in größeren Teilbereichen<br />

abgebaut, das Gelände wurde wiederverfüllt und rekultiviert.<br />

1.3 Schutzgut Arten und Lebensräume<br />

Die weitere Umgebung des Änderungsgebietes zeigt eine vielfältige Ausstattung an<br />

Lebensräumen mit Hecken und Gebüschen oberhalb der Talhänge, mit Trocken- und<br />

Magerrasen an den südexponierten Hängen und mit Feuchtlebensräumen in den Niederungen.<br />

Einige Lebensräume sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt<br />

oder in die Biotopkartierung aufgenommen.<br />

Auszug aus dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web)<br />

weiß umrandet: Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />

Karte ohne Maßstab<br />

flächig lila: FFH-Gebiet, flächig blau: EU-Vogelschutzgebiet<br />

rot schraffiert: Biotop<br />

Das Änderungsgebiet selbst ist vorbelastet durch aktiven Kiesabbau nördlich der Bundesstraße<br />

472, durch früheren Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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südlich der Bundesstraße sowie durch die Autobahn mit der Anschlussstelle <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />

die Bundesstraße und den P+R-Parkplatz südlich der Bundesstraße.<br />

Schutzgebiete oder FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Die Biotopund<br />

Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umweltschutz enthält für den<br />

Planungsraum keine Einträge.<br />

Die Autobahn und die Bundesstraße haben zur Beeinträchtigung für die Ausbreitung<br />

von Arten geführt, die das Vorkommen von nach dem europäischen oder deutschen<br />

Artenschutzrecht besonders gefährdeten oder streng geschützten Arten verhindern.<br />

1.4 Schutzgut Klima/ Luft<br />

Der Planungsumgriff gehört klimatisch zum Bereich „Süddeutschland“, Untereinheit<br />

Klimabezirk „Oberbayerisches Alpenvorland“. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 7-<br />

8°C, die Zahl der Frosttage 120-140 pro Jahr. Jährlich fallen etwa 1200-1400 mm Niederschlag.<br />

Die Hauptwindrichtung ist West.<br />

Die kleinklimatischen Verhältnisse sind abhängig von der Topographie des Raumes<br />

und der jeweiligen Bodennutzung (Wald, Acker, Grünland, Siedlung). Die Unterschiede,<br />

die aufgrund der Bodennutzung vorhanden sind, werden besonders in Nächten mit<br />

klarem Himmel deutlich, wenn die Gegenstrahlung der Wolken fehlt und die Ausstrahlung<br />

des Bodens besonders hoch ist. Über Acker und Grünland entsteht nachts Kaltluft,<br />

die der Geländeneigung folgend in tiefergelegene Gebiete fließt.<br />

Das vorliegende Gebiet liegt seitlich am Rand des Sindelbachtales. Wegen des vorhanden<br />

Kiesabbaus und der vorhandenen übergeordneten Straßen kann keine Kaltluft<br />

entstehen, es gibt auch keine Kaltluftströme.<br />

Kleinklimatische Störungen durch Immissionen ergeben sich durch die stark befahrenen<br />

Verkehrsträger A 95 in Dammlage und B 472.<br />

1.5 Schutzgut Wasser<br />

Vorfluter des Gebietes ist der Sindelsbach (Fließgewässer III. Ordnung), der in ca. 200<br />

m südwestlich am Geltungsbereich vorbeifließt. Der Planungsraum liegt nicht im hochwassergefährdeten<br />

oder wassersensiblen Gebiet.<br />

Der Grundwasserstand wird bei ca. 12 m unter Geländeoberfläche angenommen.<br />

Große Teile des Gebietes nördlich und südlich der Bundesstraße wurden durch Abgrabungen<br />

und Auffüllungen künstlich verändert. Wasserwirksame Schadstoffschwerpunkte<br />

sind die A 95 und die B 472.<br />

1.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Die Bedeutung des Landschaftsbildes und die Erholungseignung der Landschaft liegen<br />

einerseits in ihrem ästhetischen Eigenwert und andererseits in ihrer Funktion als Lebensgrundlage<br />

des Menschen. Dabei ist das Landschaftsbild durch Vielfalt, Eigenart<br />

und Natürlichkeit charakterisiert. Seine Erholungseignung misst sich an der Erschließung,<br />

Freiraumausstattung als auch an der Ausprägung der Landschaftsstrukturen.<br />

Bei der vorliegenden Planung ist die Landschaft unter ästhetischen Gesichtspunkten in<br />

Bezug auf ihre Eigenart, Vielfalt und Schönheit untersucht worden.<br />

Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist durch den Talraum des Sindelsbaches<br />

geprägt.<br />

Der westliche Teil des Gebietes wurde durch den Kiesabbau verändert und stellt eine<br />

optische Störung innerhalb des Talraumes dar. Die Autobahn 95 in Dammlage und die<br />

Bundesstraße 472 bilden eine Landschaftszerschneidung.<br />

Kulturhistorisch bedingt ist die Nutzungsintensität der Landschaft hoch.<br />

Aufgrund der abgesenkten Lage des geplanten Gewerbegebietes werden die geplanten<br />

gewerblichen Gebäude wegen des ansteigenden Geländes nur von Norden einsehbar<br />

sein. Hier sind Eingrünungen zur landschaftlichen Einbindung zwingend notwendig.<br />

1.7 Schutzgut Mensch<br />

Für die Beurteilung des Schutzgutes Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und<br />

des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund, soweit diese von Umweltbedingungen<br />

beeinflusst werden.<br />

Bewertungskriterien sind die Wohn- und die Erholungsfunktion.<br />

Beim Aspekt "Wohnen" ist die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz<br />

des Wohn- und Wohnumfeldes relevant. Beim Aspekt "Erholung" sind überwiegend die<br />

wohnortnahe Feierabenderholung bzw. die positiven Wirkungen siedlungsnaher Freiräume<br />

auf das Wohlbefinden des Menschen maßgebend.<br />

Wohnfunktion<br />

Die nächsten Wohngebiete liegen in einer Entfernung von ca. 400 m südöstlich des<br />

Planbereiches in <strong>Sindelsdorf</strong> und ca. 1.000 m westlich in Dürnhausen.<br />

Funktionen für die Naherholung<br />

Der Geltungsbereich hat wegen der Vorbelastung durch den Kiesabbau und die stark<br />

befahrenen Verkehrsträger A 95 und B 472 keine Bedeutung für die Feierabenderholung.<br />

Auswirkungen auf die Wohnfunktion<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Aufgrund der stark belasteten Autobahn und der Bundesstraße ist durch die vorgesehene<br />

Maßnahme keine zusätzliche größere Lärmbelastung für die Wohngebiete zu<br />

erwarten.<br />

Im Gebiet selbst entstehen luftverunreinigende Emissionen vor allem durch Staub und<br />

Abgase der zu- und abfahrenden Fahrzeuge (Personal-, Kunden- und Lieferverkehr).<br />

Die entstehenden Abgase können durch festzusetzende Bäume und Sträucher gefiltert<br />

und damit minimiert werden.<br />

Auswirkungen auf die Naherholung<br />

Die vorhandenen Wege werden ersetzt, allerdings könnten sich durch den zum Gebiet<br />

an- und abfahrenden Verkehr Beeinträchtigungen ergeben.<br />

Positiv für den Menschen ist die Schaffung von wohnungsnahen Arbeitsplätzen.<br />

2. Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Mit der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> sind<br />

Eingriffe in die Landschaft verbunden, die zwar vorbelastet ist, aber zu zusätzlichen<br />

Veränderungen und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

führen. Diese zusätzlichen Eingriffe sind:<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

- Verringerung der Verdunstung durch Überbauungen und Versiegelungen von Teilflächen<br />

- weitere Belastung der Luft durch die betriebsbedingte Erhöhung des Lkw- und Pkw-<br />

Verkehrs im Betriebsgelände und auf den umliegenden Verkehrsstraßen.<br />

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />

- Zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von Norden, die jedoch durch<br />

zusätzliche Pflanzungen abgemildert werden kann<br />

Schutzgut Wasser<br />

- Beeinträchtigungen des Oberflächenwasserabflusses durch Versiegelungen, dadurch<br />

Reduzierung der Grundwasserneubildung<br />

3. Planungsalternativen<br />

Im Vorfeld der 11. Flächennutzungsplanänderung wurden 6 Alternativ-Standorte für ein<br />

Gewerbegebiet im Gemeindebereich <strong>Sindelsdorf</strong> untersucht. Zu den Einzelheiten wird<br />

auf die beigefügte Untersuchung verwiesen, die der Begründung beiliegt.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

a. Vermeidungsmaßnahmen<br />

Nach § 13 des Bundesnaturschutzgesetzes sind erhebliche Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Alle Möglichkeiten zur<br />

Vermeidung der Eingriffserheblichkeit sind auszuschöpfen bzw. alle vermeidbaren Beeinträchtigungen<br />

zu unterlassen. Die Vermeidungsmaßnahmen können bei der vorliegenden<br />

Planung jedoch nur allgemeiner Art sein. Nach Überprüfung der Lage und der<br />

landschaftlichen Situation verbleiben die unter 2. „Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />

der Planung“ aufgeführten Eingriffe und müssen deshalb minimiert und ausgeglichen<br />

werden.<br />

b. Minimierungsmaßnahmen<br />

Die durch einen Eingriff bedingten Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild<br />

und den Erholungswert eines Landschaftsraumes sind zu minimieren. Die<br />

Maßnahmen zur Eingriffsminimierung werden im nachfolgenden Bebauungsplan dargestellt.<br />

5. Ausgleichsflächenbedarf<br />

Mit der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> sind<br />

Eingriffe in die Landschaft verbunden, die zu Veränderungen und Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führen. Diese Eingriffe müssen ausgeglichen<br />

werden.<br />

Folgende Faktoren werden festgelegt:<br />

Gebiet geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (durch großflächigen<br />

Kiesabbau veränderte Geländegestalt, Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen,<br />

Lage an zwei stark befahrenen übergeordneten Straßen) und hoher<br />

Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad ergibt für die durch Gewerbegebiet und Sondergebiet<br />

überplanten Bereiche nach dem Leitfaden das Feld Typ A / Kategorie 1 und damit<br />

einen Ausgleichsfaktor von 0,3 bis 0,6.<br />

Der geplante P+R-Platz südlich der B 472 wird angerechnet mit niedrigem bis mittlerem<br />

Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad. Dies ergibt nach dem Leitfaden das Feld Typ<br />

B / Kategorie 1 und damit einen Ausgleichsfaktor von 0,2 bis 0,5.<br />

Bei Durchführung von wesentlichen Minimierungsmaßnahmen (Versickerung von Niederschlagswasser<br />

im Gebiet, zusätzliche Gehölzpflanzungen, Ausbildung eines aus-<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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reichend grünen Ortsrandes nach Norden und nach Westen) ist eine Reduzierung der<br />

Höchstwerte möglich. Ebenso kann sich die Vorbelastung durch Kiesabbau mindernd<br />

auf den Ausgleichsfaktor auswirken. Näheres regelt der Bebauungsplan.<br />

6. Ausgleichskonzept<br />

Die notwendigen Ausgleichsflächen werden im Bebauungsplanverfahren nachgewiesen.<br />

7. Zusammenfassung<br />

Die Planung stellt auch nach den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen einen<br />

Eingriff in Natur und Landschaft dar, der ausgeglichen werden muss. Die Ausgleichsflächen<br />

werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren nachgewiesen.<br />

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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

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Anlage zum Umweltbericht:<br />

Karte „Ausgangszustand • Eingriffsfläche • Augleichsmaßnahmen“<br />

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Anlage 1 zur Begründung:<br />

Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong>, vom 09.April 2010, Architekt<br />

Dietfried Gruber, Seehausen Auszug)<br />

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Anlage 2 zur Begründung:<br />

Darstellung eines Gesamtkonzeptes „Gewerbegebiet westlich der A 95“ von Sindeldorf<br />

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Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) zur 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />

(wird ergänzt)<br />

1. Planungsmöglichkeiten<br />

2. Umweltbelange<br />

3. Beteiligung der Öffentlichkeit / Beteiligung der Behörden<br />

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