KOMpass – Ausgabe 5 / 2. Quartal 2012
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Vorschlag für die Einführung einer<br />
progressiven Immobiliensteuer<br />
Foto: 123rf.com<br />
Das Grundbuch ist österreichweit elektronisch. Daher stellt eine Reihung<br />
der Eigentümer nach Zahl der Immobilien kein Problem dar,<br />
denn Immobilienbesitz sollte besteuert werden, sofern er nicht der<br />
Eigennutzung, sondern der Einkommenserzielung (Einkommen aus<br />
Vermietung und Verpachtung) dient.<br />
Wir gehen davon aus: Je teurer die Immobilie,<br />
desto reicher der Besitzer! Dieser<br />
Reichtum muss eine Besteuerung erfahren,<br />
um eine Umverteilung von Reich zu<br />
Arm zu erwirken.<br />
Der Immobilienreichtum muss<br />
eine Besteuerung erfahren, um<br />
eine Umverteilung von Reich zu<br />
Arm zu erwirken!<br />
Eigentümer von Einkaufszentren, Bürogebäuden,<br />
Zinskasernen etc. haben ihre<br />
Objekte gegen Elementarereignisse, wie<br />
Brand, Überschwemmung, Erdbeben,<br />
Flugzeugabstürze …, versichert. Dieser<br />
Versicherungswert soll als Basis der Besteuerung<br />
angenommen werden. Dabei<br />
wird der Wert des Gebäudes, nicht des<br />
Grundstücks besteuert, da die Eigentümer,<br />
z. B. bei Verpachtung, nicht identisch<br />
sein müssen. Für das Grundstück bleibt<br />
die Grundsteuer! Die Immobiliensteuer<br />
soll nicht für Fabrikhallen und anderen<br />
Betriebsgebäuden im Eigentum von<br />
Unternehmen gelten, denn diese werden<br />
nach unserer Vorstellung bereits durch die<br />
Wertabschöpfungsabgabe erfasst.<br />
Die Immobiliensteuer darf auch nicht auf<br />
MieterInnen überwälzt werden, sondern<br />
ist aus den Mieterträgen der Immobiliengroßbesitzer<br />
zu leisten. Eine Änderung des<br />
Mietrechtsgesetzes (MRG) muss dahingehend<br />
erfolgen, denn wir sprechen hier von<br />
einer Substanzbesteuerung, die inhaltlich<br />
nicht zu den Betriebskosten gehört.<br />
Es geht bei der Einführung dieser progressiven<br />
Immobiliensteuer also darum,<br />
die großen Immobilienkonzerne zu treffen,<br />
wie bspw. Besitzer von Einkaufszentren,<br />
BUWOG …, die sämtliche Steuertricks<br />
ausnutzen, um möglichst wenig für<br />
das Gemeinwohl zu leisten.<br />
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass<br />
derartige Rentierseinkommen, also Einkommen,<br />
die ohne entsprechende Arbeitsleistung<br />
fließen, kaufkraftabsaugend<br />
wirken und daher eine zusätzliche<br />
Besteuerung verdienen. Gleichzeitig<br />
würde damit der Leerstand von Mietobjekten<br />
sanktioniert. In der Folge würden<br />
Objekte auf den Markt kommen, die jetzt<br />
absichtlich nicht vermietet werden, um<br />
die Mieten künstlich hoch zu halten.<br />
In der Umsetzung soll sich diese<br />
Steuer wie folgt ergeben:<br />
Für natürliche Personen soll die Steuer<br />
gestaffelt werden. Dabei gibt es für den<br />
Hauptwohnsitz einen Freibetrag von<br />
500.000 Euro, d. h. eine Steuersumme<br />
von 0 Euro. Als Hauptwohnsitz gilt jener,<br />
der Adresse für Krankenkasse und<br />
Finanzamt ist. Das bedeutet, dass ausschließlich<br />
für jenen Betrag, der darüber<br />
hinausgeht, die progressive Immobiliensteuer<br />
zu wirken beginnt.<br />
Die Staffelung der Besteuerung soll mit<br />
je 100.000 Euro um 1% bis max. 5%<br />
steigen. Bei einer Immobilie zwischen<br />
500.000 Euro bis 600.000 Euro ergibt<br />
sich ein Steuersatz von 1%, d. h. eine<br />
Besteuerungssumme von 1.000 Euro pro<br />
Jahr usw.<br />
Ausnahmen für die progressive Immobiliensteuer<br />
stellen Kulturgüter, die nicht<br />
im Rahmen von Vermietung und Verpachtung<br />
genützt werden, sowie Gebäude<br />
von Non-Profit-Organisationen und der<br />
öffentlichen Hand dar.<br />
6 <strong>KOMpass</strong>