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KOMpass – Ausgabe 5 / 2. Quartal 2012

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Vorschlag für die Einführung einer<br />

progressiven Immobiliensteuer<br />

Foto: 123rf.com<br />

Das Grundbuch ist österreichweit elektronisch. Daher stellt eine Reihung<br />

der Eigentümer nach Zahl der Immobilien kein Problem dar,<br />

denn Immobilienbesitz sollte besteuert werden, sofern er nicht der<br />

Eigennutzung, sondern der Einkommenserzielung (Einkommen aus<br />

Vermietung und Verpachtung) dient.<br />

Wir gehen davon aus: Je teurer die Immobilie,<br />

desto reicher der Besitzer! Dieser<br />

Reichtum muss eine Besteuerung erfahren,<br />

um eine Umverteilung von Reich zu<br />

Arm zu erwirken.<br />

Der Immobilienreichtum muss<br />

eine Besteuerung erfahren, um<br />

eine Umverteilung von Reich zu<br />

Arm zu erwirken!<br />

Eigentümer von Einkaufszentren, Bürogebäuden,<br />

Zinskasernen etc. haben ihre<br />

Objekte gegen Elementarereignisse, wie<br />

Brand, Überschwemmung, Erdbeben,<br />

Flugzeugabstürze …, versichert. Dieser<br />

Versicherungswert soll als Basis der Besteuerung<br />

angenommen werden. Dabei<br />

wird der Wert des Gebäudes, nicht des<br />

Grundstücks besteuert, da die Eigentümer,<br />

z. B. bei Verpachtung, nicht identisch<br />

sein müssen. Für das Grundstück bleibt<br />

die Grundsteuer! Die Immobiliensteuer<br />

soll nicht für Fabrikhallen und anderen<br />

Betriebsgebäuden im Eigentum von<br />

Unternehmen gelten, denn diese werden<br />

nach unserer Vorstellung bereits durch die<br />

Wertabschöpfungsabgabe erfasst.<br />

Die Immobiliensteuer darf auch nicht auf<br />

MieterInnen überwälzt werden, sondern<br />

ist aus den Mieterträgen der Immobiliengroßbesitzer<br />

zu leisten. Eine Änderung des<br />

Mietrechtsgesetzes (MRG) muss dahingehend<br />

erfolgen, denn wir sprechen hier von<br />

einer Substanzbesteuerung, die inhaltlich<br />

nicht zu den Betriebskosten gehört.<br />

Es geht bei der Einführung dieser progressiven<br />

Immobiliensteuer also darum,<br />

die großen Immobilienkonzerne zu treffen,<br />

wie bspw. Besitzer von Einkaufszentren,<br />

BUWOG …, die sämtliche Steuertricks<br />

ausnutzen, um möglichst wenig für<br />

das Gemeinwohl zu leisten.<br />

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass<br />

derartige Rentierseinkommen, also Einkommen,<br />

die ohne entsprechende Arbeitsleistung<br />

fließen, kaufkraftabsaugend<br />

wirken und daher eine zusätzliche<br />

Besteuerung verdienen. Gleichzeitig<br />

würde damit der Leerstand von Mietobjekten<br />

sanktioniert. In der Folge würden<br />

Objekte auf den Markt kommen, die jetzt<br />

absichtlich nicht vermietet werden, um<br />

die Mieten künstlich hoch zu halten.<br />

In der Umsetzung soll sich diese<br />

Steuer wie folgt ergeben:<br />

Für natürliche Personen soll die Steuer<br />

gestaffelt werden. Dabei gibt es für den<br />

Hauptwohnsitz einen Freibetrag von<br />

500.000 Euro, d. h. eine Steuersumme<br />

von 0 Euro. Als Hauptwohnsitz gilt jener,<br />

der Adresse für Krankenkasse und<br />

Finanzamt ist. Das bedeutet, dass ausschließlich<br />

für jenen Betrag, der darüber<br />

hinausgeht, die progressive Immobiliensteuer<br />

zu wirken beginnt.<br />

Die Staffelung der Besteuerung soll mit<br />

je 100.000 Euro um 1% bis max. 5%<br />

steigen. Bei einer Immobilie zwischen<br />

500.000 Euro bis 600.000 Euro ergibt<br />

sich ein Steuersatz von 1%, d. h. eine<br />

Besteuerungssumme von 1.000 Euro pro<br />

Jahr usw.<br />

Ausnahmen für die progressive Immobiliensteuer<br />

stellen Kulturgüter, die nicht<br />

im Rahmen von Vermietung und Verpachtung<br />

genützt werden, sowie Gebäude<br />

von Non-Profit-Organisationen und der<br />

öffentlichen Hand dar.<br />

6 <strong>KOMpass</strong>

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