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Download Allgemeine Einkaufsbedingungen der Baysf

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1. <strong>Allgemeine</strong> Bestimmungen<br />

2<br />

1.1. Geltungsbereich<br />

1.1.1 Diese <strong>Einkaufsbedingungen</strong> – nachfolgend „AGB“ genannt - liegen allen Bestellungen <strong>der</strong><br />

Bayerischen Staatsforsten AöR - nachfolgend „AG“ o<strong>der</strong> „BaySF“ genannt – zugrunde.<br />

Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle künftig abzuschließenden Verträge<br />

zwischen dem AG und dem Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt -, auch ohne jeweilige<br />

ausdrückliche Vereinbarung.<br />

Entgegenstehenden o<strong>der</strong> abweichenden Vereinbarungen des AN wird hiermit ausdrücklich wi<strong>der</strong>sprochen.<br />

Diese gelten nur, soweit <strong>der</strong> AG Geschäftsbedingungen des AN ausdrücklich<br />

schriftlich anerkannt hat. Die vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen o<strong>der</strong> Lieferungen<br />

bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.<br />

1.1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v.14 Abs. 1, § 310 Abs. 1 BGB.<br />

1.2 AGB-Än<strong>der</strong>ungen<br />

Der AG behält sich das Recht vor, diese AGB je<strong>der</strong>zeit zu än<strong>der</strong>n. Än<strong>der</strong>ungen werden den AN<br />

schriftlich, per Fax o<strong>der</strong> per E-Mail mitgeteilt. Wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> AN nicht innerhalb von 4 Wochen<br />

nach Mitteilung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen, gelten die Än<strong>der</strong>ungen als vom jeweiligen AN angenommen.<br />

Der AN ist verpflichtet, Än<strong>der</strong>ungen seiner Adresse, Telefaxnummer o<strong>der</strong> E-Mail Adresse unverzüglich<br />

mitzuteilen. An<strong>der</strong>nfalls ist er verantwortlich, wenn ihn Mitteilungen des AG nicht o<strong>der</strong><br />

nicht rechtzeitig erreichen.<br />

1.3. Rangfolge<br />

Es gelten für Art und Umfang <strong>der</strong> bei<strong>der</strong>seitigen Leistungen in nachstehen<strong>der</strong> Reihenfolge:<br />

- die Bestimmungen <strong>der</strong> Bestellung<br />

- die in <strong>der</strong> Bestellung aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen (z.B. „ZVU“) sowie<br />

spezielle und allgemeine technische Bedingungen<br />

- die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Einkaufsbedingungen</strong> <strong>der</strong> BaySF<br />

1.4 Angebot - Angebotsunterlagen<br />

1.4.1 Der AN hat sich im Angebot genau an die Spezifikation und den Wortlaut <strong>der</strong> Anfrage zu<br />

halten. Im Falle von Abweichungen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat<br />

kostenlos zu erfolgen, an<strong>der</strong>nfalls hat <strong>der</strong> AN hierauf ausdrücklich schriftlich hinzuweisen.<br />

1.4.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen o<strong>der</strong> sonstigen Unterlagen behält sich <strong>der</strong><br />

AG Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung<br />

nicht zugänglich gemacht werden. Nach Abwicklung <strong>der</strong> Bestellung sind sie dem AG<br />

unaufgefor<strong>der</strong>t zurückzugeben.<br />

1.4.3 Der AN hat unter den Voraussetzungen des § 48 EStG mit Abgabe des Angebots eine gültige<br />

Freistellungsbescheinigung vorzulegen gem. § 48 b EStG in lesbarer Kopie bzw. bei auftragsbezogener<br />

Bescheinigung im Original vorzulegen. An<strong>der</strong>nfalls kann das Angebot im weiteren<br />

Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden. Über einen eventuellen Wi<strong>der</strong>ruf einer<br />

gültigen Freistellungsbescheinigung hat <strong>der</strong> AN den AG unverzüglich zu informieren.<br />

1.5 Bestellung<br />

1.5.1 Bestellungen und Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche<br />

o<strong>der</strong> telefonische Aufträge bedürfen grundsätzlich <strong>der</strong> schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch<br />

für nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen.<br />

1.5.2 Die Bestellung ist innerhalb von 14 Kalen<strong>der</strong>tagen nach Erhalt <strong>der</strong> Bestellung durch den<br />

AN auf einer Kopie <strong>der</strong> Bestellung (Bestellannahme) rechtsgültig unterschrieben zu bestätigen.

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