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Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel

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Begründung / <strong>Umweltbericht</strong><br />

Stand § 3 (1) BauGB/ § 4 (1) BauGB<br />

zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 106 „Ferienhäuser Kanalstraße“<br />

der <strong>Stadt</strong> Hörstel im <strong>Stadt</strong>teil Riesenbeck<br />

I. Begründung<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> Hörstel hat in seiner Sitzung am 15.05.2013 beschlossen, eine Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 106 „Ferienhäuser Kanalstraße“<br />

durchzuführen.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Hörstel ist der östliche Planbereich als Fläche für<br />

die Landwirtschaft und der westlich bebaute Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Ferienwohnungen zu schaffen,<br />

ist die Änderung der Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen in Sondergebiet<br />

Ferienhäuser erforderlich.<br />

Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> Hörstel wird ein Sondergebiet für<br />

die Erholung gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung Ferienhäuser ausgewiesen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich für diese Änderung umfasst eine Fläche von rd. 5.400 qm, ist<br />

im Flächennutzungsplan durch Gegenüberstellung von Bestand und Änderung eindeutig festgelegt<br />

und nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von Hörstel am sogenannten „Nassen<br />

Dreieck“ gelegen.<br />

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der Verfahrensbereich als Agrarbereich<br />

und Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt. In der geplanten Fortschreibung ist der<br />

Bereich als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft<br />

und landschafsorientierte Erholung dargestellt.<br />

Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />

hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />

Binnenschifffahrt.<br />

Im Laufe der Zeit entstanden rund um das Dreieck verschiedene Bauwerke, beispielsweise die<br />

Schleuse Bergeshövede und einige Brücken. Nach und nach erlebte das „Nasse Dreieck“<br />

einen wirtschaftlichen Aufschwung mit Gaststätten und Geschäften. Davon zeugen noch heute<br />

der Hafen, die Bunkerstationen und weitere Einrichtungen. Bis in die 1960er Jahre gab es hier<br />

ein Internat, die Schule für die Kinder der Binnenschiffer.<br />

Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />

gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />

vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.


2<br />

Insbesondere durch die günstige Lage des Plangebietes zwischen Riesenbeck, Bevergern und<br />

Ibbenbüren am Dortmund-Ems-Kanal vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse<br />

Dreieck“ als Ausgangspunkt für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt<br />

werden.<br />

Bereits 2006 wurde im Gutachten zur Profilierung des touristischen Angebots im Kreis<br />

Steinfurt, erstellt von Futour München, folgendes festgestellt:<br />

Der Tourismus ist schon jetzt ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor im Kreis Steinfurt.<br />

Die Erlebnismöglichkeiten (Wassertourismus) des Kanals sollten kontinuierlich ausgebaut und<br />

weiter entwickelt werden, denn sie sind ein interessanter Zusatzbaustein in der Region und<br />

erhöhen damit die Attraktivität für Gäste.<br />

Darüber hinaus wurde in der Studie zu den Entwicklungsperspektiven von Tourismus und<br />

Freizeit in Hörstel von inspektour – Das Tourismus- und Freizeitinstitut – herausgestellt, dass<br />

das „Nasse Dreieck“ mit dem Übergang verschiedener Landschaftsformen (vom Teutoburger<br />

Wald zur münsterländischen Parklandschaft) zu einer abwechslungsreichen Landschaft mit<br />

Alleinstellungsmerkmal zählt. Zudem führen an diesem Standort der (über-)regionale<br />

Dortmund-Ems-Kanal-Radweg sowie der lokale Kanalweg als Rad-/Wanderweg entlang. Das<br />

landschaftliche Idyll sowie die Lage an verschiedenen ((über-)regionalen) Rad- und<br />

Wanderwegen machen damit das „Nasse Dreieck“ zu einem besonderen touristischen<br />

Freizeitangebot.<br />

Es ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation,<br />

Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu führen; dabei ist eine Verlagerung des<br />

Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch außerhalb des Planbereiches<br />

vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie die<br />

vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />

Die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich vorhandenen Bebauung ist geplant,<br />

dabei sind hier vornehmlich notwendige Betriebswohnungen für die angrenzende gewerbliche<br />

Nutzung nebst Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der östlichen Freifläche der Bau neuer<br />

Ferienwohnungen.<br />

Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Hörstel zu fördern; dabei kommt dem Standort am „Nassen Dreieck“ eine besondere<br />

Bedeutung zu, da auf Grund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />

unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />

Planungsrechtlich ist der jetzige Standort derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB<br />

zu bewerten; damit sind Nutzungen nur i.S. des § 35 BauGB möglich. Die von den<br />

Eigentümern geplanten Nutzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in dem geplanten Umfang<br />

planungsrechtlich nicht möglich. Um den Eigentümern dennoch die gewünschten<br />

Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, ist zur Förderung des Tourismus geplant, den Bereich<br />

des Schiffsausrüsterbetriebes sowie die östlich anschließende zur Zeit noch als<br />

landwirtschaftliche Fläche genutzte Freifläche als Sondergebiet für Ferienhäuser auszuweisen.


3<br />

Gem. LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen,<br />

in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen 62 dB (A) und 67 dB (A) auszugehen ist.<br />

In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Flugplatz inzwischen geschlossen<br />

wurde und mit einer Aufhebung der Lärmschutzzone zu rechnen ist.<br />

1.305 qm sind derzeit bebaut und rd. 4.095 qm werden intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Auf Grund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />

im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />

Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine geringe<br />

Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Südwestlich ist ein geschütztes Biotop<br />

nach § 62 Landesgesetz gelegen, welches künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes<br />

„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige<br />

negative Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />

geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung vorgenommen<br />

wird.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen<br />

werden im Rahmen der folgenden Bebauungsplanung in die Planung eingestellt.<br />

Wegen der besonderen Lage des geplanten Ferienhausgebietes (angrenzendes Gewerbegebiet,<br />

Dortmund-Ems-Kanal, Landwirtschaft) ist für das Ferienwohnen von einem höheren Immissionsrichtwert<br />

analog eines Misch- bzw. Dorfgebietes auszugehen. Damit ist der Schutz<br />

geringer als bei einem Wohngebiet anzusetzen. Dies ist letztlich der besonderen Lage – Alleinstellungsmerkmal<br />

– geschuldet und als ortsüblich anzusehen.<br />

Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />

erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />

Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung. Zudem ist im Verfahrensbereich<br />

ein 30 KV Erdkabel verlegt.<br />

Gewässer sind innerhalb des Planbereiches nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Dortmund-Ems-Kanal an.<br />

Die anfallenden Schmutzwasser werden über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation<br />

in der Kanalstraße zugeführt. Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt<br />

bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />

Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden Abfallstoffe<br />

eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Da Schadstoffbelastungen im Bereich der Altbebauung nicht völlig ausgeschlossen werden<br />

können wird im folgenden Bebauungsplan vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche<br />

Arbeiten im Bereich vorhandener tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung<br />

unter Beteiligung der Unteren Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt)<br />

durchzuführen sind.<br />

Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige<br />

Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchGNW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis<br />

des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> Hörstel von 1983, ausgestellt vom Westfälischen<br />

Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.


4<br />

Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden Hinweis im folgenden<br />

Bebauungsplan sichergestellt, dass dies der <strong>Stadt</strong> und dem Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich<br />

angezeigt wird.<br />

Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau umgegangen<br />

ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />

II. <strong>Umweltbericht</strong><br />

Seit dem Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau am 20. Juli 2004 ist für alle<br />

Bauleitpläne eine Umweltprüfung vorzunehmen, sofern nicht die Voraussetzungen für ein<br />

vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch vorliegen.<br />

Nach § 1 des Baugesetzbuches sind bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung der<br />

Bauleitpläne insbesondere die unter Abs. 6 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu<br />

gehören neben anderen Belangen (z.B. Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Bedürfnisse der<br />

Wirtschaft etc.) auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des<br />

Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des<br />

Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas.<br />

Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

zu beachten. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind<br />

Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.<br />

Die Eingriffsregelung wird integriert im <strong>Umweltbericht</strong> abgearbeitet.<br />

Mit der BauGB-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in<br />

Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in § 1 Abs. 5 BauGB sozusagen als<br />

Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Dabei „soll den Erfordernissen<br />

des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch<br />

solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ Die<br />

Belange des Klimaschutzes sind daher bei der Aufstellung von Bauleitplänen verstärkt in die<br />

Abwägung einzustellen.<br />

Einleitung<br />

Inhalt und Ziele der Bauleitplanung<br />

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />

Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />

Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> Hörstel wird ein Sondergebiet für<br />

die Erholung gemäß § 10 BauNVO festgesetzt.<br />

Der Planbereich umfasst eine Fläche von 5.400 m² von denen bereits 1.305 m² baulich genutzt<br />

werden und ist nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von Hörstel am sogenannten<br />

„Nassen Dreieck“ gelegen.<br />

Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />

hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />

Binnenschifffahrt.


5<br />

Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />

gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />

vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.<br />

Es ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden Schiffsausrüstungsbetrieb (Bunkerstation,<br />

Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu führen; dabei ist eine Verlagerung des<br />

Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch außerhalb des Planbereiches<br />

vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie die<br />

vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />

Zur Förderung des Tourismus ist die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich<br />

vorhandenen Bebauung geplant, dabei sind hier vornehmlich notwendige Betriebswohnungen<br />

für die angrenzende gewerbliche Nutzung nebst Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der<br />

östlichen Freifläche der Bau neuer Ferienwohnungen.<br />

Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Hörstel zu fördern; dabei kommt dem Standort am „Nassen Dreieck“ eine besondere<br />

Bedeutung zu, da auf Grund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />

unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />

Für das Sondergebiet Ferienhäuser ist wegen der Gemengelage (Dortmund-Ems-Kanal,<br />

angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel<br />

etc.) von einem Geräuschimmissionsrichtwert analog eines Mischgebietes (MI) auszugehen.<br />

Wegen der Lage im landwirtschaftlichen Raum ist bezogen auf die Geruchssituation ein<br />

Immissionswert analog eines Dorfgebietes (MD) anzusetzen.<br />

Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />

Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen hervorgerufen. Dieser Eingriff soll durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen<br />

Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen werden.<br />

Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

Für die Änderung des Bebauungsplanes relevant sind die folgenden, in den Fachgesetzen und<br />

Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.<br />

Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW:<br />

Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu<br />

pflegen und zu entwickeln, dass<br />

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />

2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />

4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />

Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />

Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer von<br />

der zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung<br />

der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.<br />

Baugesetzbuch:<br />

Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />

zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der<br />

Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />

Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie<br />

Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder<br />

für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.


6<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />

Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und<br />

bewertet werden,<br />

2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />

Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen:<br />

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre<br />

sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie<br />

Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />

Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

TA Lärm:<br />

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />

DIN 18005:<br />

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender<br />

Schallschutz notwendig.<br />

Die genannten Ziele werden nachfolgend in der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der<br />

Festlegung der Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />

Beschreibung der Umwelt<br />

Menschen / betroffene Bevölkerung<br />

Innerhalb des Planbereiches ist ein Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro,<br />

Betriebsleiterwohnung) vorhanden. Westlich grenzt gewerbliche Nutzung und eine Reithalle an.<br />

Das nächste Wohnhaus im Außenbereich ist in einem Abstand von rd. 60 m südöstlich des<br />

Verfahrensbereiches gelegen.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />

Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />

Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />

angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt.<br />

Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen<br />

Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP-Nr. 6 „Ibbenbüren-Süd/<br />

Hörstel-Süd“, für den ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.<br />

Naturräumlich liegt das Gelände in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />

Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />

sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />

Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />

Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach § 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />

214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />

stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der


7<br />

Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes<br />

„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />

Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Der östliche Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des<br />

LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der<br />

Biotopverbundfläche VB-MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-<br />

Kanals befindet sich eine Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />

Weitere Naturschutzgebiete, FFH- oder Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete,<br />

Naturdenkmale oder Biotope, die gem. § 62 LG NRW geschützt sind, sind für das Plangebiet<br />

und dessen Umfeld nicht angegeben.<br />

Entsprechend der standörtlichen Gegebenheiten ist die vorherrschende potentielle natürliche<br />

Vegetation im Plangebiet der Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) mit Übergängen zum<br />

Flattergras-Buchenwald (Milio Fagetum). Kennzeichnende Bäume der natürlichen<br />

Waldgesellschaft sind insbesondere Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />

Buche (Fagus sylvatica) und untergeordnet Vogelkirsche (Prunus avium), Schwarzerle (Alnus<br />

glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Eberesche<br />

(Sorbus aucuparia) sowie die Sträucher Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus<br />

oxyacantha und monogyna), Faulbaum (Rhamnus frangula) und Brombeeren (Rubus spec.).<br />

Als Gehölze der Pionier- und Ersatzgesellschaften kommen Schneeball (Virburnum opulus),<br />

Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Salweide (Salix caprea), Grauweide<br />

(Salix cinerea), Zitterpappel (Populus tremula), Sandbirke (Betula pendula) und das<br />

Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum) hinzu.<br />

Artenschutz:<br />

Als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes in der Bauleitplanung<br />

hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine Liste der<br />

planungsrelevanten Arten in NRW sowie großmaßstäbliche Angaben über deren Vorkommen<br />

in den einzelnen Regionen des Landes herausgegeben (FIS). Darüber hinaus führt das<br />

LANUV ein Fundortkataster der planungsrelevanten Arten, deren Inhalte projektbezogen<br />

Verwendung finden.<br />

Im Fundortkataster des LANUV für das Vorkommen von planungsrelevanten Arten liegen für<br />

das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Angaben vor (LINFOS 04/2013).<br />

Es liegen keine weiteren Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten bzw.<br />

sonstiger geschützter Arten im Plangebiet vor. Es gibt weiterhin keine Hinweise seitens der<br />

beteiligten und zuständigen Behörden auf das Vorkommen dieser Arten. Detaillierte floristische<br />

oder faunistische Untersuchungen sind nicht vorhanden und wurden bislang auch nicht für<br />

erforderlich gehalten. Der <strong>Stadt</strong> Hörstel liegen von daher keine Informationen über das<br />

Vorkommen der oben angesprochenen planungsrelevanten Arten bzw. sonstiger geschützter<br />

Arten im Plangebiet vor.<br />

Nach der Liste der „Planungsrelevanten Arten“ in NRW für das Messtischblatt 3711 (Hörstel)<br />

bieten die im Plangebiet vorhandenen bzw. unmittelbar angrenzenden Lebensraumtypen:<br />

Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Äcker und Weinberge potentiell geeignete<br />

Lebensräume für 12 Fledermaus-, 4 Amphibien- und 28 Vogelarten sowie eine Reptilienart.<br />

Wegen der anthropogenen Überformung der kleinteiligen Planbereichsfläche ohne Baum- und<br />

Gehölzstrukturen, den vorhandenen Nutzungen, der begrenzenden Straße und des<br />

begrenzenden Dortmund-Ems-Kanals sowie auf Grund der Habitatausprägung und ihrer<br />

Lebensraumansprüche können die aufgezeigten planungsrelevanten Arten für das Plangebiet<br />

unberücksichtigt bleiben.


8<br />

Aus Artenschutzgründen (§ 44 Abs. 1 BNatSchG ff) ist es erforderlich, unmittelbar vor den<br />

Bauarbeiten an Gebäuden zu prüfen, ob sich geschützte Tierarten oder deren Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätten im Baubereich befinden. In diesen Fällen ist das Vorkommen unmittelbar<br />

beim Umwelt- und Planungsamt, Untere Landschaftsbehörde, des Kreises Steinfurt<br />

anzuzeigen.<br />

Boden und Wasser<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />

Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />

sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />

Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />

Der Bereich des Bebauungsplanes wird von Typischem Gley und Podsol-Gley eingenommen.<br />

Auf diesen Böden befindet sich meist Grünland, auf etwas höher gelegenen Flächen auch<br />

Acker, der nur geringe Erträge erzielt.<br />

Die Gleye bestehen aus 10 - 20 dm mächtigem Mittel- und Feinsanden, stellenweise auch<br />

schwach lehmigen und schluffigen Sanden aus Nachschüttsanden des Mittelpleistozän und<br />

aus Terrassenablagerungen des Jungpleistozän, zum Teil auch aus Flugsandablagerungen<br />

des Jungpleistozän bis Holozän. In tieferen Bodenschichten finden sich lehmige, schwach<br />

steinige Sande und sandige Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) und stellenweise<br />

aus Solifluktionsbildung (Jungpleistozän).<br />

Die Böden weisen eine geringe Sorptionsfähigkeit und eine hohe Wasserdurchlässigkeit auf.<br />

Die beschriebenen Podsol-Gleye und Typische Gleye sind keine schutzwürdigen Böden nach<br />

dem BBodSchG.<br />

Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />

Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />

altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />

Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />

Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />

Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />

Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />

Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />

den Planbereich.<br />

An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />

Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />

Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />

Bodenveränderung.<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Der Verfahrensbereich liegt im Einflussbereich der Landwirtschaft, der angrenzenden<br />

Gewerbenutzung mit Reithalle und des angrenzenden Dortmund-Ems-Kanals.<br />

Der betroffene Bereich weist gegenwärtig keine hervorzuhebende Bedeutung hinsichtlich der<br />

klimatischen Verhältnisse für den Ortsbereich von Riesenbeck (Luftaustausch,<br />

Kaltluftentstehung) auf. Die vorhandene Vegetation hat lediglich Auswirkungen auf das<br />

Mikroklima durch Luftregeneration (Bindung von CO 2 und Staub).


9<br />

Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen die dem Klimawandel<br />

entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Es sind keine Baudenkmale innerhalb des Plangebietes vorhanden. Innerhalb des<br />

Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige Denkmäler<br />

im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu<br />

schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> Hörstel von 1983, ausgestellt vom Westfälischen Amt für<br />

Denkmalpflege, enthalten sind.<br />

Bodendenkmale (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch<br />

Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) sind nicht bekannt, könnten aber bei<br />

Ausschachtungsarbeiten entdeckt werden.<br />

Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau<br />

umgegangen ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />

Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />

Es werden keine Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch<br />

einerseits und Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgütern<br />

andererseits erwartet, die besonders herauszustellen wären.<br />

Die Vereinbarkeit zu den einzelnen Schutzgütern hat sich bereits im Laufe der zurückliegenden<br />

Jahre gezeigt in denen hier Wanderwege und ein Aussichtspunkt mit Gedenkstein angelegt<br />

und das „Nasse Dreieck“ zu einem beliebten Ausflugsziel von Touristen und der einheimischen<br />

Bevölkerung geworden ist.<br />

Beschreibung der Umweltschutzmaßnahmen<br />

Vermeidung, Verminderung, Verringerung, Ausgleich<br />

Ein Verbrauch wertvoller Flächen für Natur und Landschaft wird vermieden, zumal die<br />

Entwicklungen im Bereich vorhandener versiegelter und intensiv landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen im Anschluss an eine vorhandene Bebauung vorgesehen sind.<br />

Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der <strong>Stadt</strong> Hörstel und dem Landschaftsverband<br />

Westfalen – Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster,<br />

unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mind. drei Werktage in unverändertem<br />

Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 DSchG). Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen.<br />

Zur Verminderung der Eingriffe in Natur und Landschaft wird den Bauherren empfohlen,<br />

regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser<br />

(z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke zu verwenden.<br />

Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />

Durch einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwasser auf der Grundlage geltender<br />

Gesetze werden Belastungen der Umwelt vermieden.<br />

Um die Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten werden<br />

Höhenbegrenzungen für die Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen.


10<br />

Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />

Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Dieser Eingriff soll durch<br />

Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen werden.<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />

fortgeführt.<br />

Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />

Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />

Menschen, betroffene Bevölkerung<br />

Die Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen als da sind: Landwirtschaft, Gewerbe und<br />

geplantes Ferienwohnen wird über ein Immissionsgutachten in Abstimmung mit den<br />

zuständigen Fachbehörden ermittelt; dabei ist festzuhalten, dass für das Sondergebiet<br />

Ferienhäuser wegen der Gemengelage (Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet<br />

mit Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel etc.) von einem<br />

Geräuschimmissionsrichtwert analog eines Mischgebietes (MI) auszugehen und wegen der<br />

Lage im landwirtschaftlichen Raum bezogen auf die Geruchssituation ein Immissionswert<br />

analog eines Dorfgebietes (MD) anzusetzen ist.<br />

Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />

Nahbereich des Kanals möglich.<br />

Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />

Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />

nicht zu erkennen.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich<br />

genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />

Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />

realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />

diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />

Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />

Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />

aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />

Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003<br />

haben, da mit der geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte<br />

Abgrenzung vorgenommen wird.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem Stand<br />

nicht gesehen. Verbleibende Auswirkungen werden durch die Neuanlage von Bepflanzungen<br />

vermindert bzw. vermieden.<br />

Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der<br />

ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.


11<br />

Boden und Wasser<br />

Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />

Auswirkungen auf den Boden sind insofern zu erwarten, als durch die zusätzliche<br />

Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen für die Errichtung von Ferienwohnungen der<br />

Mutterboden abgetragen und die Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen keine<br />

ökologische Regelungsfunktion mehr übernehmen können.<br />

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten, zumal<br />

das anfallende Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.<br />

Da Schadstoffbelastungen nicht völlig ausgeschlossen werden können wird im Bebauungsplan<br />

vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche Arbeiten im Bereich vorhandener<br />

tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung unter Beteiligung der Unteren<br />

Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt) durchzuführen sind.<br />

Luft, Klima und Klimaschutz<br />

Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die<br />

Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung<br />

unter Berücksichtigung der vorgegebenen lockeren Bebauung mit viel Freifläche und der<br />

geringen Bauhöhe keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Luftaustausches, der<br />

Besonnung etc. zu erwarten sind. Mit Blick auf eine klimaangepasste Bauleitplanung wird<br />

zudem folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />

Aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit ist vom Bauherrn ein<br />

Energiestandard der Gebäude anzustreben, der über dem Anforderungsniveau der geltenden<br />

rechtlichen Bestimmungen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV) liegt. Es empfiehlt sich,<br />

zur Planung der im Einzelfall sinnvollen Maßnahmen frühzeitig einen qualifizierten<br />

Energieberater (z.B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, Wärmeschutzsachverständigen)<br />

hinzuzuziehen.<br />

Des Weiteren wird den Bauherren empfohlen, regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu<br />

nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke<br />

zu verwenden (Regentonne).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind und die Vorgehensweise für den Fall des<br />

Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt ist, sind erhebliche oder<br />

nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

Im Planbereich wird bereits ein genehmigter Schiffsausrüsterbetrieb betrieben. Bauflächen<br />

erstrecken sich im SO(1)-Bereich somit auf bereits befestigten Betriebsflächen. Der übrige<br />

Bereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und mit Blick auf das geplante Ferienwohnen<br />

mit einer Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt.<br />

Die Eingriffsbilanzierung erfolgt entsprechend der durch die Landesregierung Nordrhein-<br />

Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft" sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der<br />

Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW“. Die Bewertung des<br />

Untersuchungsraumes wird auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die<br />

Biotoptypen, denen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, sind in der


12<br />

Biotoptypenwertliste vorgegeben. Der Grundwert der Biotoptypenwertliste bewertet den<br />

Regelfall. Bei atypischer Ausprägung der Flächen sind die Qualitätsunterschiede durch einen<br />

Korrekturfaktor auszugleichen. Diese Arbeitshilfe sieht eine Bewertung der Eingriffssituation auf<br />

der Grundlage der nachstehenden Tabelle in folgenden Schritten vor:<br />

A) Bewertung der Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />

B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes<br />

C) Erstellung einer Gesamtbilanz<br />

A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes für den Planbereich<br />

Fläche Grundwert A Gesamt-<br />

Gesamtwerflächen-<br />

Einzel-<br />

Biotope<br />

(m 2 )<br />

korrektur-<br />

faktor<br />

wert<br />

Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />

Gebäude, Hof)<br />

Ackerflächen intensiv genutzt 4.053 2 1 2 8.106<br />

Summe 5.359<br />

Gesamtflächenwert A<br />

Summe 8.106<br />

B.) voraussichtlicher Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den beabsichtigten<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Fläche Grundwert P Gesamtkorrektur<br />

Gesamtwerflächen-<br />

Einzel-<br />

Biotope<br />

(m 2 )<br />

-faktor<br />

wert<br />

Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />

Gebäude, Hof)<br />

Überbaubare Flächen 810 0 1 0 0<br />

Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes 562 4 1 4 2.248<br />

Private Grünflächen, unbebaute Bereiche 2.681 2 2 5.362<br />

Summe 5.359<br />

Gesamtflächenwert B<br />

Summe 7.610<br />

C.) Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = 7.610 – 8.106 = - 496<br />

Die Anpflanzungen im Plangebiet dienen als „Vorteilsausgleich“ für die Inanspruchnahme der<br />

Grundstücke für bauliche Zwecke. Da sich die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere<br />

durch die Bodenversiegelung, nicht vollständig durch die Maßnahmen im Plangebiet<br />

ausgleichen lassen sind externe Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des<br />

Vorhabenträgers vorgesehen.<br />

Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />

Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />

Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />

hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />

Binnenschifffahrt.


13<br />

Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />

gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />

vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.<br />

Der bestehende Schiffsausrüsterbetrieb soll weitergeführt werden, jedoch bedingt durch die<br />

wirtschaftliche Entwicklung in der Wasserschifffahrt ist hier eine Modernisierung bzw. der<br />

Umbau geboten, verbunden mit dem ergänzenden Angebot von Ferienwohnungen; dabei dient<br />

die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Hörstel zu fördern. Die Entscheidung, den bestehenden Betrieb auf Grund der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung in der Wasserschifffahrt zu modernisieren und den Neubau bzw. Umbau von bzw.<br />

zu Ferienwohnungen zu unterstützen, schließt andere Lösungsmöglichkeiten aus. Dies auch,<br />

da dem Standort eine besondere Bedeutung wegen der Lage im Raum und dem damit<br />

verbundenen unverwechselbaren Alleinstellungsmerkmal zukommt.<br />

Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />

"Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft" sowie<br />

„Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in<br />

NRW“ herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten, die<br />

herauszustellen wären.<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />

erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Das Monitoring dient der Überwachung der umweltrelevanten Auswirkungen der Bauleitplanung.<br />

Insbesondere soll es ein frühzeitiges Erkennen unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen<br />

ermöglichen, um geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.<br />

Die umweltrelevanten Auswirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Modernisierung<br />

und Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes sowie die geringfügige<br />

Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen für die Errichtung von<br />

Ferienwohnungen.<br />

Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />

ausgeglichen.<br />

Die Umsetzung der Planung erfolgt durch entsprechende Auflagen in der baurechtlichen<br />

Genehmigung; dabei werden detaillierte Auflagen unter Beteiligung der Umweltschutzbehörden<br />

(Immissionsschutz, Arbeitsschutz etc.) in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.<br />

Darüber hinaus wird auf die Informationspflicht der Umweltbehörden verwiesen, sollten durch<br />

diese unvorhergesehene Umweltauswirkungen festgestellt werden.


14<br />

Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage Besonderheiten auf:<br />

- Mit der Planung werden die Voraussetzungen zur Standortsicherung eines Schiffsausrüsterbetriebes<br />

im Zusammenhang mit dem Neubau von Ferienwohnungen<br />

geschaffen.<br />

- Durch die günstige Lage zwischen Riesenbeck und Bevergern am Dortmund-Ems-Kanal<br />

vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse Dreieck“ als Ausgangspunkt<br />

für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt werden.<br />

- Wegen der besonderen Lage des geplanten Ferienhausgebietes (angrenzendes<br />

Gewerbegebiet, Dortmund-Ems-Kanal, Landwirtschaft) ist für das Ferienwohnen von<br />

einem höheren Immissionsrichtwert analog eines Misch- bzw. Dorfgebietes<br />

auszugehen. Damit ist der Schutz geringer als bei einem Wohngebiet anzusetzen. Dies<br />

ist letztlich der besonderen Lage – Alleinstellungsmerkmal – geschuldet und als<br />

ortsüblich anzusehen.<br />

- Auf Grund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten<br />

und der im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen<br />

(Schiffsausrüsterbetrieb, Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung) hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere.<br />

- Südwestlich ist ein geschütztes Biotop nach § 62 Landesgesetz gelegen, welches<br />

künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes „Beermanns Venneken“ als<br />

Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige negative<br />

Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />

geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung<br />

vorgenommen wird.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen<br />

sich im Wesentlichen auf die Modernisierung und den Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes<br />

und der geringfügigen Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen<br />

für die Errichtung von Ferienwohnungen beziehen.<br />

Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />

ausgeglichen.<br />

Aufgrund des stattfindenden Ausgleichs resultieren aus der vorliegenden Bauleitplanung keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />

Aufgestellt im Juni 2013<br />

H. Spallek, Dipl./Ing.<br />

<strong>Stadt</strong>planerin + Architektin<br />

Rudolf-Diesel-Straße 7<br />

49479 Ibbenbüren<br />

<strong>Stadt</strong> Hörstel<br />

Der Bürgermeister

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