Begründung Umweltbericht - Stadt Hörstel
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Begründung / <strong>Umweltbericht</strong><br />
Stand § 3 (1) BauGB/ § 4 (1) BauGB<br />
zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 106 „Ferienhäuser Kanalstraße“<br />
der <strong>Stadt</strong> Hörstel im <strong>Stadt</strong>teil Riesenbeck<br />
I. Begründung<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> Hörstel hat in seiner Sitzung am 15.05.2013 beschlossen, eine Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 106 „Ferienhäuser Kanalstraße“<br />
durchzuführen.<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Hörstel ist der östliche Planbereich als Fläche für<br />
die Landwirtschaft und der westlich bebaute Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.<br />
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Ferienwohnungen zu schaffen,<br />
ist die Änderung der Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen in Sondergebiet<br />
Ferienhäuser erforderlich.<br />
Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> Hörstel wird ein Sondergebiet für<br />
die Erholung gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung Ferienhäuser ausgewiesen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich für diese Änderung umfasst eine Fläche von rd. 5.400 qm, ist<br />
im Flächennutzungsplan durch Gegenüberstellung von Bestand und Änderung eindeutig festgelegt<br />
und nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von Hörstel am sogenannten „Nassen<br />
Dreieck“ gelegen.<br />
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der Verfahrensbereich als Agrarbereich<br />
und Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt. In der geplanten Fortschreibung ist der<br />
Bereich als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft<br />
und landschafsorientierte Erholung dargestellt.<br />
Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />
hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />
Binnenschifffahrt.<br />
Im Laufe der Zeit entstanden rund um das Dreieck verschiedene Bauwerke, beispielsweise die<br />
Schleuse Bergeshövede und einige Brücken. Nach und nach erlebte das „Nasse Dreieck“<br />
einen wirtschaftlichen Aufschwung mit Gaststätten und Geschäften. Davon zeugen noch heute<br />
der Hafen, die Bunkerstationen und weitere Einrichtungen. Bis in die 1960er Jahre gab es hier<br />
ein Internat, die Schule für die Kinder der Binnenschiffer.<br />
Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />
gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />
vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.
2<br />
Insbesondere durch die günstige Lage des Plangebietes zwischen Riesenbeck, Bevergern und<br />
Ibbenbüren am Dortmund-Ems-Kanal vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse<br />
Dreieck“ als Ausgangspunkt für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt<br />
werden.<br />
Bereits 2006 wurde im Gutachten zur Profilierung des touristischen Angebots im Kreis<br />
Steinfurt, erstellt von Futour München, folgendes festgestellt:<br />
Der Tourismus ist schon jetzt ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor im Kreis Steinfurt.<br />
Die Erlebnismöglichkeiten (Wassertourismus) des Kanals sollten kontinuierlich ausgebaut und<br />
weiter entwickelt werden, denn sie sind ein interessanter Zusatzbaustein in der Region und<br />
erhöhen damit die Attraktivität für Gäste.<br />
Darüber hinaus wurde in der Studie zu den Entwicklungsperspektiven von Tourismus und<br />
Freizeit in Hörstel von inspektour – Das Tourismus- und Freizeitinstitut – herausgestellt, dass<br />
das „Nasse Dreieck“ mit dem Übergang verschiedener Landschaftsformen (vom Teutoburger<br />
Wald zur münsterländischen Parklandschaft) zu einer abwechslungsreichen Landschaft mit<br />
Alleinstellungsmerkmal zählt. Zudem führen an diesem Standort der (über-)regionale<br />
Dortmund-Ems-Kanal-Radweg sowie der lokale Kanalweg als Rad-/Wanderweg entlang. Das<br />
landschaftliche Idyll sowie die Lage an verschiedenen ((über-)regionalen) Rad- und<br />
Wanderwegen machen damit das „Nasse Dreieck“ zu einem besonderen touristischen<br />
Freizeitangebot.<br />
Es ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation,<br />
Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu führen; dabei ist eine Verlagerung des<br />
Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch außerhalb des Planbereiches<br />
vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie die<br />
vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />
Die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich vorhandenen Bebauung ist geplant,<br />
dabei sind hier vornehmlich notwendige Betriebswohnungen für die angrenzende gewerbliche<br />
Nutzung nebst Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der östlichen Freifläche der Bau neuer<br />
Ferienwohnungen.<br />
Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Hörstel zu fördern; dabei kommt dem Standort am „Nassen Dreieck“ eine besondere<br />
Bedeutung zu, da auf Grund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />
unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />
Planungsrechtlich ist der jetzige Standort derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB<br />
zu bewerten; damit sind Nutzungen nur i.S. des § 35 BauGB möglich. Die von den<br />
Eigentümern geplanten Nutzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in dem geplanten Umfang<br />
planungsrechtlich nicht möglich. Um den Eigentümern dennoch die gewünschten<br />
Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, ist zur Förderung des Tourismus geplant, den Bereich<br />
des Schiffsausrüsterbetriebes sowie die östlich anschließende zur Zeit noch als<br />
landwirtschaftliche Fläche genutzte Freifläche als Sondergebiet für Ferienhäuser auszuweisen.
3<br />
Gem. LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen,<br />
in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen 62 dB (A) und 67 dB (A) auszugehen ist.<br />
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Flugplatz inzwischen geschlossen<br />
wurde und mit einer Aufhebung der Lärmschutzzone zu rechnen ist.<br />
1.305 qm sind derzeit bebaut und rd. 4.095 qm werden intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Auf Grund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />
im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />
Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine geringe<br />
Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Südwestlich ist ein geschütztes Biotop<br />
nach § 62 Landesgesetz gelegen, welches künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes<br />
„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige<br />
negative Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />
geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung vorgenommen<br />
wird.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen<br />
werden im Rahmen der folgenden Bebauungsplanung in die Planung eingestellt.<br />
Wegen der besonderen Lage des geplanten Ferienhausgebietes (angrenzendes Gewerbegebiet,<br />
Dortmund-Ems-Kanal, Landwirtschaft) ist für das Ferienwohnen von einem höheren Immissionsrichtwert<br />
analog eines Misch- bzw. Dorfgebietes auszugehen. Damit ist der Schutz<br />
geringer als bei einem Wohngebiet anzusetzen. Dies ist letztlich der besonderen Lage – Alleinstellungsmerkmal<br />
– geschuldet und als ortsüblich anzusehen.<br />
Die Versorgung des Verfahrensbereiches mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikationsleitungen<br />
erfolgt durch die zuständigen Versorgungsträger.<br />
Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft eine 10 KV Freileitung. Zudem ist im Verfahrensbereich<br />
ein 30 KV Erdkabel verlegt.<br />
Gewässer sind innerhalb des Planbereiches nicht vorhanden.<br />
Nordöstlich grenzt der Dortmund-Ems-Kanal an.<br />
Die anfallenden Schmutzwasser werden über eine vorhandene Druckrohrleitung der Kanalisation<br />
in der Kanalstraße zugeführt. Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt<br />
bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />
Unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden Abfallstoffe<br />
eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Da Schadstoffbelastungen im Bereich der Altbebauung nicht völlig ausgeschlossen werden<br />
können wird im folgenden Bebauungsplan vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche<br />
Arbeiten im Bereich vorhandener tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung<br />
unter Beteiligung der Unteren Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt)<br />
durchzuführen sind.<br />
Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige<br />
Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchGNW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis<br />
des zu schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> Hörstel von 1983, ausgestellt vom Westfälischen<br />
Amt für Denkmalpflege, enthalten sind.
4<br />
Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden Hinweis im folgenden<br />
Bebauungsplan sichergestellt, dass dies der <strong>Stadt</strong> und dem Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich<br />
angezeigt wird.<br />
Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau umgegangen<br />
ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />
II. <strong>Umweltbericht</strong><br />
Seit dem Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau am 20. Juli 2004 ist für alle<br />
Bauleitpläne eine Umweltprüfung vorzunehmen, sofern nicht die Voraussetzungen für ein<br />
vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch vorliegen.<br />
Nach § 1 des Baugesetzbuches sind bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung der<br />
Bauleitpläne insbesondere die unter Abs. 6 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu<br />
gehören neben anderen Belangen (z.B. Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Bedürfnisse der<br />
Wirtschaft etc.) auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des<br />
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des<br />
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas.<br />
Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
zu beachten. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind<br />
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.<br />
Die Eingriffsregelung wird integriert im <strong>Umweltbericht</strong> abgearbeitet.<br />
Mit der BauGB-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in<br />
Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in § 1 Abs. 5 BauGB sozusagen als<br />
Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Dabei „soll den Erfordernissen<br />
des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch<br />
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ Die<br />
Belange des Klimaschutzes sind daher bei der Aufstellung von Bauleitplänen verstärkt in die<br />
Abwägung einzustellen.<br />
Einleitung<br />
Inhalt und Ziele der Bauleitplanung<br />
Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />
Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />
Entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> Hörstel wird ein Sondergebiet für<br />
die Erholung gemäß § 10 BauNVO festgesetzt.<br />
Der Planbereich umfasst eine Fläche von 5.400 m² von denen bereits 1.305 m² baulich genutzt<br />
werden und ist nordwestlich von Riesenbeck im <strong>Stadt</strong>gebiet von Hörstel am sogenannten<br />
„Nassen Dreieck“ gelegen.<br />
Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />
hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />
Binnenschifffahrt.
5<br />
Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />
gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />
vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.<br />
Es ist nunmehr beabsichtigt, den bestehenden Schiffsausrüstungsbetrieb (Bunkerstation,<br />
Lädchen/Bistro, Betriebsleiterwohnung) weiter zu führen; dabei ist eine Verlagerung des<br />
Lädchens bzw. des Bistros auf dem Grundstück, jedoch außerhalb des Planbereiches<br />
vorgesehen. Die westlich des Planbereiches angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie die<br />
vorhandene Reithalle bleiben bestehen.<br />
Zur Förderung des Tourismus ist die Modernisierung bzw. der Umbau der im Planbereich<br />
vorhandenen Bebauung geplant, dabei sind hier vornehmlich notwendige Betriebswohnungen<br />
für die angrenzende gewerbliche Nutzung nebst Ferienwohnungen vorgesehen sowie auf der<br />
östlichen Freifläche der Bau neuer Ferienwohnungen.<br />
Die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Hörstel zu fördern; dabei kommt dem Standort am „Nassen Dreieck“ eine besondere<br />
Bedeutung zu, da auf Grund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />
unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />
Für das Sondergebiet Ferienhäuser ist wegen der Gemengelage (Dortmund-Ems-Kanal,<br />
angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel<br />
etc.) von einem Geräuschimmissionsrichtwert analog eines Mischgebietes (MI) auszugehen.<br />
Wegen der Lage im landwirtschaftlichen Raum ist bezogen auf die Geruchssituation ein<br />
Immissionswert analog eines Dorfgebietes (MD) anzusetzen.<br />
Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />
Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen hervorgerufen. Dieser Eingriff soll durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen<br />
Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen werden.<br />
Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />
Für die Änderung des Bebauungsplanes relevant sind die folgenden, in den Fachgesetzen und<br />
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.<br />
Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW:<br />
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu<br />
pflegen und zu entwickeln, dass<br />
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />
2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />
als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />
Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer von<br />
der zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung<br />
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.<br />
Baugesetzbuch:<br />
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der<br />
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der<br />
Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie<br />
Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder<br />
für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.
6<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />
Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen<br />
1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und<br />
bewertet werden,<br />
2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />
Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen:<br />
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre<br />
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie<br />
Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />
Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
TA Lärm:<br />
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />
DIN 18005:<br />
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender<br />
Schallschutz notwendig.<br />
Die genannten Ziele werden nachfolgend in der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der<br />
Festlegung der Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />
Beschreibung der Umwelt<br />
Menschen / betroffene Bevölkerung<br />
Innerhalb des Planbereiches ist ein Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro,<br />
Betriebsleiterwohnung) vorhanden. Westlich grenzt gewerbliche Nutzung und eine Reithalle an.<br />
Das nächste Wohnhaus im Außenbereich ist in einem Abstand von rd. 60 m südöstlich des<br />
Verfahrensbereiches gelegen.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />
Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />
Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />
angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt.<br />
Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen<br />
Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP-Nr. 6 „Ibbenbüren-Süd/<br />
Hörstel-Süd“, für den ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.<br />
Naturräumlich liegt das Gelände in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />
Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />
sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />
Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />
Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach § 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />
214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />
stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der
7<br />
Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes<br />
„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />
Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Der östliche Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des<br />
LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der<br />
Biotopverbundfläche VB-MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-<br />
Kanals befindet sich eine Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />
Weitere Naturschutzgebiete, FFH- oder Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete,<br />
Naturdenkmale oder Biotope, die gem. § 62 LG NRW geschützt sind, sind für das Plangebiet<br />
und dessen Umfeld nicht angegeben.<br />
Entsprechend der standörtlichen Gegebenheiten ist die vorherrschende potentielle natürliche<br />
Vegetation im Plangebiet der Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) mit Übergängen zum<br />
Flattergras-Buchenwald (Milio Fagetum). Kennzeichnende Bäume der natürlichen<br />
Waldgesellschaft sind insbesondere Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />
Buche (Fagus sylvatica) und untergeordnet Vogelkirsche (Prunus avium), Schwarzerle (Alnus<br />
glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Eberesche<br />
(Sorbus aucuparia) sowie die Sträucher Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus<br />
oxyacantha und monogyna), Faulbaum (Rhamnus frangula) und Brombeeren (Rubus spec.).<br />
Als Gehölze der Pionier- und Ersatzgesellschaften kommen Schneeball (Virburnum opulus),<br />
Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Salweide (Salix caprea), Grauweide<br />
(Salix cinerea), Zitterpappel (Populus tremula), Sandbirke (Betula pendula) und das<br />
Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum) hinzu.<br />
Artenschutz:<br />
Als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes in der Bauleitplanung<br />
hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine Liste der<br />
planungsrelevanten Arten in NRW sowie großmaßstäbliche Angaben über deren Vorkommen<br />
in den einzelnen Regionen des Landes herausgegeben (FIS). Darüber hinaus führt das<br />
LANUV ein Fundortkataster der planungsrelevanten Arten, deren Inhalte projektbezogen<br />
Verwendung finden.<br />
Im Fundortkataster des LANUV für das Vorkommen von planungsrelevanten Arten liegen für<br />
das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Angaben vor (LINFOS 04/2013).<br />
Es liegen keine weiteren Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten bzw.<br />
sonstiger geschützter Arten im Plangebiet vor. Es gibt weiterhin keine Hinweise seitens der<br />
beteiligten und zuständigen Behörden auf das Vorkommen dieser Arten. Detaillierte floristische<br />
oder faunistische Untersuchungen sind nicht vorhanden und wurden bislang auch nicht für<br />
erforderlich gehalten. Der <strong>Stadt</strong> Hörstel liegen von daher keine Informationen über das<br />
Vorkommen der oben angesprochenen planungsrelevanten Arten bzw. sonstiger geschützter<br />
Arten im Plangebiet vor.<br />
Nach der Liste der „Planungsrelevanten Arten“ in NRW für das Messtischblatt 3711 (Hörstel)<br />
bieten die im Plangebiet vorhandenen bzw. unmittelbar angrenzenden Lebensraumtypen:<br />
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Äcker und Weinberge potentiell geeignete<br />
Lebensräume für 12 Fledermaus-, 4 Amphibien- und 28 Vogelarten sowie eine Reptilienart.<br />
Wegen der anthropogenen Überformung der kleinteiligen Planbereichsfläche ohne Baum- und<br />
Gehölzstrukturen, den vorhandenen Nutzungen, der begrenzenden Straße und des<br />
begrenzenden Dortmund-Ems-Kanals sowie auf Grund der Habitatausprägung und ihrer<br />
Lebensraumansprüche können die aufgezeigten planungsrelevanten Arten für das Plangebiet<br />
unberücksichtigt bleiben.
8<br />
Aus Artenschutzgründen (§ 44 Abs. 1 BNatSchG ff) ist es erforderlich, unmittelbar vor den<br />
Bauarbeiten an Gebäuden zu prüfen, ob sich geschützte Tierarten oder deren Fortpflanzungsund<br />
Ruhestätten im Baubereich befinden. In diesen Fällen ist das Vorkommen unmittelbar<br />
beim Umwelt- und Planungsamt, Untere Landschaftsbehörde, des Kreises Steinfurt<br />
anzuzeigen.<br />
Boden und Wasser<br />
Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />
Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />
Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />
sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />
Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />
Der Bereich des Bebauungsplanes wird von Typischem Gley und Podsol-Gley eingenommen.<br />
Auf diesen Böden befindet sich meist Grünland, auf etwas höher gelegenen Flächen auch<br />
Acker, der nur geringe Erträge erzielt.<br />
Die Gleye bestehen aus 10 - 20 dm mächtigem Mittel- und Feinsanden, stellenweise auch<br />
schwach lehmigen und schluffigen Sanden aus Nachschüttsanden des Mittelpleistozän und<br />
aus Terrassenablagerungen des Jungpleistozän, zum Teil auch aus Flugsandablagerungen<br />
des Jungpleistozän bis Holozän. In tieferen Bodenschichten finden sich lehmige, schwach<br />
steinige Sande und sandige Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) und stellenweise<br />
aus Solifluktionsbildung (Jungpleistozän).<br />
Die Böden weisen eine geringe Sorptionsfähigkeit und eine hohe Wasserdurchlässigkeit auf.<br />
Die beschriebenen Podsol-Gleye und Typische Gleye sind keine schutzwürdigen Böden nach<br />
dem BBodSchG.<br />
Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />
Nordöstlich grenzt der Planbereich an den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) an.<br />
Das Grundstück der Tankanlage (Kanalstraße 141) ist im Kataster über Altlasten und<br />
altlastenverdächtige Flächen unter der lfd. Nr.: 04-36 registriert.<br />
Im Jahre 2004 wurden im Rahmen einer Gefahrermittlung im Auftrag des Kreises Steinfurt<br />
Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen im Bereich potentieller, nutzungsspezifischer<br />
Eintragsquellen (Tanks/tanktechnische Einrichtungen) vorgenommen.<br />
Im Bereich eines Abfüllplatzes wurden hierbei Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe<br />
festgestellt, die unter gutachterlicher Begleitung im Auftrag der Grundstückseigentümerin durch<br />
Bodenaustausch beseitigt wurden. Diese Teilfläche befindet sich westlich, direkt angrenzend an<br />
den Planbereich.<br />
An den innerhalb des Planbereiches noch vermutlich befindlichen tanktechnischen<br />
Einrichtungen wurden keine relevanten Schadstoffbelastungen im Boden nachgewiesen.<br />
Derzeit besteht daher kein Hinweis auf einen konkreten Verdacht einer schädlichen<br />
Bodenveränderung.<br />
Luft, Klima und Klimaschutz<br />
Der Verfahrensbereich liegt im Einflussbereich der Landwirtschaft, der angrenzenden<br />
Gewerbenutzung mit Reithalle und des angrenzenden Dortmund-Ems-Kanals.<br />
Der betroffene Bereich weist gegenwärtig keine hervorzuhebende Bedeutung hinsichtlich der<br />
klimatischen Verhältnisse für den Ortsbereich von Riesenbeck (Luftaustausch,<br />
Kaltluftentstehung) auf. Die vorhandene Vegetation hat lediglich Auswirkungen auf das<br />
Mikroklima durch Luftregeneration (Bindung von CO 2 und Staub).
9<br />
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen die dem Klimawandel<br />
entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />
Es sind keine Baudenkmale innerhalb des Plangebietes vorhanden. Innerhalb des<br />
Planbereiches als auch im Umfeld befinden sich keine Baudenkmale noch sonstige Denkmäler<br />
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu<br />
schützenden Kulturgutes der <strong>Stadt</strong> Hörstel von 1983, ausgestellt vom Westfälischen Amt für<br />
Denkmalpflege, enthalten sind.<br />
Bodendenkmale (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch<br />
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) sind nicht bekannt, könnten aber bei<br />
Ausschachtungsarbeiten entdeckt werden.<br />
Der Planbereich liegt über einem verliehenen Bergwerksfeld, ohne dass bisher der Abbau<br />
umgegangen ist, umgeht oder in absehbarer Zeit umgehen wird.<br />
Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />
Es werden keine Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch<br />
einerseits und Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgütern<br />
andererseits erwartet, die besonders herauszustellen wären.<br />
Die Vereinbarkeit zu den einzelnen Schutzgütern hat sich bereits im Laufe der zurückliegenden<br />
Jahre gezeigt in denen hier Wanderwege und ein Aussichtspunkt mit Gedenkstein angelegt<br />
und das „Nasse Dreieck“ zu einem beliebten Ausflugsziel von Touristen und der einheimischen<br />
Bevölkerung geworden ist.<br />
Beschreibung der Umweltschutzmaßnahmen<br />
Vermeidung, Verminderung, Verringerung, Ausgleich<br />
Ein Verbrauch wertvoller Flächen für Natur und Landschaft wird vermieden, zumal die<br />
Entwicklungen im Bereich vorhandener versiegelter und intensiv landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen im Anschluss an eine vorhandene Bebauung vorgesehen sind.<br />
Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der <strong>Stadt</strong> Hörstel und dem Landschaftsverband<br />
Westfalen – Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster,<br />
unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mind. drei Werktage in unverändertem<br />
Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 DSchG). Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen.<br />
Zur Verminderung der Eingriffe in Natur und Landschaft wird den Bauherren empfohlen,<br />
regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser<br />
(z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke zu verwenden.<br />
Das Niederschlagswasser wird vor Ort versickert, verrieselt bzw. in ein Gewässer eingeleitet.<br />
Durch einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwasser auf der Grundlage geltender<br />
Gesetze werden Belastungen der Umwelt vermieden.<br />
Um die Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten werden<br />
Höhenbegrenzungen für die Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen.
10<br />
Durch die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche im SO(2)-<br />
Bereich wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Dieser Eingriff soll durch<br />
Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers ausgeglichen werden.<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Bei einem Unterbleiben der Planung, der sog. Nullvariante, würde die bisherige Nutzung<br />
fortgeführt.<br />
Daraus würden sich keine abweichenden Umweltauswirkungen ergeben.<br />
Bei Durchführung der Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten:<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Die Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen als da sind: Landwirtschaft, Gewerbe und<br />
geplantes Ferienwohnen wird über ein Immissionsgutachten in Abstimmung mit den<br />
zuständigen Fachbehörden ermittelt; dabei ist festzuhalten, dass für das Sondergebiet<br />
Ferienhäuser wegen der Gemengelage (Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet<br />
mit Bunkerstation, Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel etc.) von einem<br />
Geräuschimmissionsrichtwert analog eines Mischgebietes (MI) auszugehen und wegen der<br />
Lage im landwirtschaftlichen Raum bezogen auf die Geruchssituation ein Immissionswert<br />
analog eines Dorfgebietes (MD) anzusetzen ist.<br />
Ausgehend vom Schifffahrtsbetrieb sind Erschütterungs-/Schwingungsimmissionen im<br />
Nahbereich des Kanals möglich.<br />
Vorsorglich wird hierauf im Bebauungsplan hingewiesen.<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Menschen im Planbereich als auch im Umfeld sind<br />
nicht zu erkennen.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich<br />
genutzten Ackerfläche im SO(2)-Bereich einen Verlust an Lebensraum.<br />
Da die Errichtung von Ferienwohnungen ausschließlich auf Flächen mit geringer Artenvielfalt<br />
realisiert werden soll und darüber hinaus das Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere in<br />
diesem Bereich nicht bekannt ist, sind wesentliche Beeinträchtigungen der Tier- und<br />
Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt nicht zu erwarten.<br />
Erhebliche oder nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind<br />
aufgrund der Planung nicht zu erwarten.<br />
Die Umsetzung der Bauleitplanung wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
das geschützte Biotop (GB-3711-214) oder auf die Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003<br />
haben, da mit der geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte<br />
Abgrenzung vorgenommen wird.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes werden nach heutigem Stand<br />
nicht gesehen. Verbleibende Auswirkungen werden durch die Neuanlage von Bepflanzungen<br />
vermindert bzw. vermieden.<br />
Eine Betroffenheit durch den Verlust von Lebensräumen oder eine Beeinträchtigung der<br />
ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.
11<br />
Boden und Wasser<br />
Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen<br />
Auswirkungen auf den Boden sind insofern zu erwarten, als durch die zusätzliche<br />
Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen für die Errichtung von Ferienwohnungen der<br />
Mutterboden abgetragen und die Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen keine<br />
ökologische Regelungsfunktion mehr übernehmen können.<br />
Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten, zumal<br />
das anfallende Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.<br />
Da Schadstoffbelastungen nicht völlig ausgeschlossen werden können wird im Bebauungsplan<br />
vorsorglich darauf hingewiesen, dass erdbauliche Arbeiten im Bereich vorhandener<br />
tanktechnischer Einrichtungen unter gutachterlicher Begleitung unter Beteiligung der Unteren<br />
Bodenbehörde und Unteren Wasserbehörde (Kreis Steinfurt) durchzuführen sind.<br />
Luft, Klima und Klimaschutz<br />
Erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die<br />
Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung<br />
unter Berücksichtigung der vorgegebenen lockeren Bebauung mit viel Freifläche und der<br />
geringen Bauhöhe keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Luftaustausches, der<br />
Besonnung etc. zu erwarten sind. Mit Blick auf eine klimaangepasste Bauleitplanung wird<br />
zudem folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:<br />
Aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit ist vom Bauherrn ein<br />
Energiestandard der Gebäude anzustreben, der über dem Anforderungsniveau der geltenden<br />
rechtlichen Bestimmungen (z.B. Energieeinsparverordnung – EnEV) liegt. Es empfiehlt sich,<br />
zur Planung der im Einzelfall sinnvollen Maßnahmen frühzeitig einen qualifizierten<br />
Energieberater (z.B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, Wärmeschutzsachverständigen)<br />
hinzuzuziehen.<br />
Des Weiteren wird den Bauherren empfohlen, regenerative Energien (z.B. Solarenergie) zu<br />
nutzen sowie unbelastetes Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) für Bewässerungszwecke<br />
zu verwenden (Regentonne).<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />
Da im Plangebiet keine Baudenkmale vorhanden sind und die Vorgehensweise für den Fall des<br />
Fundes von Bodendenkmalen im Bebauungsplan festgelegt ist, sind erhebliche oder<br />
nachhaltige Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
Im Planbereich wird bereits ein genehmigter Schiffsausrüsterbetrieb betrieben. Bauflächen<br />
erstrecken sich im SO(1)-Bereich somit auf bereits befestigten Betriebsflächen. Der übrige<br />
Bereich wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und mit Blick auf das geplante Ferienwohnen<br />
mit einer Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt.<br />
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt entsprechend der durch die Landesregierung Nordrhein-<br />
Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft" sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der<br />
Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW“. Die Bewertung des<br />
Untersuchungsraumes wird auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die<br />
Biotoptypen, denen jeweils ein festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, sind in der
12<br />
Biotoptypenwertliste vorgegeben. Der Grundwert der Biotoptypenwertliste bewertet den<br />
Regelfall. Bei atypischer Ausprägung der Flächen sind die Qualitätsunterschiede durch einen<br />
Korrekturfaktor auszugleichen. Diese Arbeitshilfe sieht eine Bewertung der Eingriffssituation auf<br />
der Grundlage der nachstehenden Tabelle in folgenden Schritten vor:<br />
A) Bewertung der Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />
B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes<br />
C) Erstellung einer Gesamtbilanz<br />
A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes für den Planbereich<br />
Fläche Grundwert A Gesamt-<br />
Gesamtwerflächen-<br />
Einzel-<br />
Biotope<br />
(m 2 )<br />
korrektur-<br />
faktor<br />
wert<br />
Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />
Gebäude, Hof)<br />
Ackerflächen intensiv genutzt 4.053 2 1 2 8.106<br />
Summe 5.359<br />
Gesamtflächenwert A<br />
Summe 8.106<br />
B.) voraussichtlicher Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den beabsichtigten<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Fläche Grundwert P Gesamtkorrektur<br />
Gesamtwerflächen-<br />
Einzel-<br />
Biotope<br />
(m 2 )<br />
-faktor<br />
wert<br />
Versiegelte Flächen (Schiffsausrüsterbetrieb, 1.306 0 1 0 0<br />
Gebäude, Hof)<br />
Überbaubare Flächen 810 0 1 0 0<br />
Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes 562 4 1 4 2.248<br />
Private Grünflächen, unbebaute Bereiche 2.681 2 2 5.362<br />
Summe 5.359<br />
Gesamtflächenwert B<br />
Summe 7.610<br />
C.) Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = 7.610 – 8.106 = - 496<br />
Die Anpflanzungen im Plangebiet dienen als „Vorteilsausgleich“ für die Inanspruchnahme der<br />
Grundstücke für bauliche Zwecke. Da sich die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere<br />
durch die Bodenversiegelung, nicht vollständig durch die Maßnahmen im Plangebiet<br />
ausgleichen lassen sind externe Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des<br />
Vorhabenträgers vorgesehen.<br />
Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />
Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von<br />
Ferienwohnungen geschaffen werden.<br />
Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der<br />
hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschloss. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der<br />
Binnenschifffahrt.
13<br />
Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt<br />
gingen jedoch die Umsätze zurück, so dass das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur<br />
vorhandenen gewerblichen Nutzung zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist.<br />
Der bestehende Schiffsausrüsterbetrieb soll weitergeführt werden, jedoch bedingt durch die<br />
wirtschaftliche Entwicklung in der Wasserschifffahrt ist hier eine Modernisierung bzw. der<br />
Umbau geboten, verbunden mit dem ergänzenden Angebot von Ferienwohnungen; dabei dient<br />
die geplante Entwicklung von Ferienwohnungen dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Hörstel zu fördern. Die Entscheidung, den bestehenden Betrieb auf Grund der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung in der Wasserschifffahrt zu modernisieren und den Neubau bzw. Umbau von bzw.<br />
zu Ferienwohnungen zu unterstützen, schließt andere Lösungsmöglichkeiten aus. Dies auch,<br />
da dem Standort eine besondere Bedeutung wegen der Lage im Raum und dem damit<br />
verbundenen unverwechselbaren Alleinstellungsmerkmal zukommt.<br />
Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />
"Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft" sowie<br />
„Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in<br />
NRW“ herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten, die<br />
herauszustellen wären.<br />
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />
erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />
Das Monitoring dient der Überwachung der umweltrelevanten Auswirkungen der Bauleitplanung.<br />
Insbesondere soll es ein frühzeitiges Erkennen unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen<br />
ermöglichen, um geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.<br />
Die umweltrelevanten Auswirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Modernisierung<br />
und Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes sowie die geringfügige<br />
Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen für die Errichtung von<br />
Ferienwohnungen.<br />
Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />
ausgeglichen.<br />
Die Umsetzung der Planung erfolgt durch entsprechende Auflagen in der baurechtlichen<br />
Genehmigung; dabei werden detaillierte Auflagen unter Beteiligung der Umweltschutzbehörden<br />
(Immissionsschutz, Arbeitsschutz etc.) in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.<br />
Darüber hinaus wird auf die Informationspflicht der Umweltbehörden verwiesen, sollten durch<br />
diese unvorhergesehene Umweltauswirkungen festgestellt werden.
14<br />
Zusammenfassung<br />
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage Besonderheiten auf:<br />
- Mit der Planung werden die Voraussetzungen zur Standortsicherung eines Schiffsausrüsterbetriebes<br />
im Zusammenhang mit dem Neubau von Ferienwohnungen<br />
geschaffen.<br />
- Durch die günstige Lage zwischen Riesenbeck und Bevergern am Dortmund-Ems-Kanal<br />
vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse Dreieck“ als Ausgangspunkt<br />
für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt werden.<br />
- Wegen der besonderen Lage des geplanten Ferienhausgebietes (angrenzendes<br />
Gewerbegebiet, Dortmund-Ems-Kanal, Landwirtschaft) ist für das Ferienwohnen von<br />
einem höheren Immissionsrichtwert analog eines Misch- bzw. Dorfgebietes<br />
auszugehen. Damit ist der Schutz geringer als bei einem Wohngebiet anzusetzen. Dies<br />
ist letztlich der besonderen Lage – Alleinstellungsmerkmal – geschuldet und als<br />
ortsüblich anzusehen.<br />
- Auf Grund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten<br />
und der im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen<br />
(Schiffsausrüsterbetrieb, Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung) hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />
und Tiere.<br />
- Südwestlich ist ein geschütztes Biotop nach § 62 Landesgesetz gelegen, welches<br />
künftig im Rahmen der Arrondierung des Gebietes „Beermanns Venneken“ als<br />
Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Erhebliche oder nachhaltige negative<br />
Auswirkungen auf das künftige Naturschutzgebiet werden nicht gesehen, zumal mit der<br />
geplanten Anpflanzung im Randbereich eine landschaftsgerechte Abgrenzung<br />
vorgenommen wird.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen<br />
sich im Wesentlichen auf die Modernisierung und den Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes<br />
und der geringfügigen Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen<br />
für die Errichtung von Ferienwohnungen beziehen.<br />
Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung durch Neuanpflanzungen<br />
ausgeglichen.<br />
Aufgrund des stattfindenden Ausgleichs resultieren aus der vorliegenden Bauleitplanung keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />
Aufgestellt im Juni 2013<br />
H. Spallek, Dipl./Ing.<br />
<strong>Stadt</strong>planerin + Architektin<br />
Rudolf-Diesel-Straße 7<br />
49479 Ibbenbüren<br />
<strong>Stadt</strong> Hörstel<br />
Der Bürgermeister