29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"
29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"
29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Information <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
52. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 22. Oktober 2013<br />
31. Oktober 2013 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus<br />
31. Oktober 2013 Zustellung an die Abonnenten
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Information <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
52. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 22. Oktober 2013<br />
Gemein<strong>des</strong>chulen Vaduz<br />
Weiterführung der Tagesschule Vaduz<br />
Allgemeine Überlegungen:<br />
In den letzten Wochen und Monaten wurden verschiedentlich Diskussionen geführt, ob es in<br />
Vaduz eine Tagesschule braucht oder ob statt<strong>des</strong>sen Tagesstrukturen eingeführt werden sollten.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>chulrates besteht die begründete Notwendigkeit für beide Angebote.<br />
Sowohl die Tagesschule, wie auch die Tagesstrukturen haben ihre Berechtigung.<br />
In verschiedenen Schweizer Tageszeitungen ist von einer breiten politischen Unterstützung für<br />
Tagesschulen zu lesen. Neue Beschulungs- und Betreuungsformen werden dabei diskutiert, was<br />
den beigefügten Artikeln entnommen werden kann. Auch der Dachverband der Schweizer<br />
Lehrerinnen und Lehrer sorgt sich um die zunehmende Zahl jener Kinder, die zwischen den<br />
ordentlichen Schulzeiten und nach der Schule nicht betreut sind.<br />
Die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich in den letzten Jahrzehnten entscheidend verändert,<br />
wodurch die nachstehend aufgeführten Tatsachen bei allen Überlegungen zu berücksichtigen<br />
sind:<br />
Es werden traditionelle Familienstrukturen geschätzt. In der gesellschaftlichen Realität besteht<br />
jedoch die Gewissheit, dass viele Familien und Partnerschaften – aus unterschiedlichsten<br />
Gründen und Motiven – ein Betreuungsangebot benötigen;<br />
Frauen werden in der Arbeitswelt als Fachkräfte benötigt und immer mehr Frauen müssen<br />
oder wollen einer Erwerbstätigkeit nachgehen;<br />
Tagesschule und Tagesstrukturen sind nicht als Konkurrenz, sondern als gegenseitige Ergänzung<br />
zu betrachten;<br />
Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder;<br />
Die Attraktivität einer Gemeinde für Familien wird durch ein breites Bildungs- und Betreuungsangebot<br />
entscheidend erhöht;<br />
Das Tagesschulangebot ist ein Beitrag zur Familienpolitik für berufstätige und / oder alleinerziehende<br />
Eltern.<br />
Schule ist immer mehr nicht nur Lernort, sondern auch Lebensraum, wo für einen kleinen,<br />
aber für unsere Solidargemeinschaft nicht unwesentlichen Anteil der Kinder familienähnliche<br />
Strukturen geboten werden können, die ihnen das Elternhaus aus unterschiedlichsten Gründen<br />
nicht bieten kann.<br />
Tagesschulen stellen sich durch die Rhythmisierung und die konstanten Bezugspersonen primär<br />
den Bedürfnissen der Kinder; Tagesstrukturen reagieren mit ihrem à la Carte-Modell primär<br />
auf die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern. Beide Konzepte haben mit unterschiedlichem<br />
Fokus ihre Berechtigung.<br />
- 1 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Die Tagesschule Vaduz bietet in der Bildungslandschaft ein spezielles Angebot. Sie wurde 2009<br />
durch den Gemeinderat als Projekt eingerichtet und läuft inzwischen sehr erfolgreich. An der<br />
pädagogischen Hochschule Graubünden gilt sie gar als Vorzeigeprojekt. Die Tagesschule hat<br />
den Auftrag <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> sehr ernst genommen und das Projekt wurde in den letzten drei<br />
Jahren ausgezeichnet umgesetzt. Es wäre <strong>des</strong>halb schwer zu verstehen, wenn ein gut funktionieren<strong>des</strong><br />
Projekt eingestellt würde. Kinder werden während <strong>des</strong> ganzen Tages von den selben<br />
Bezugspersonen betreut und dadurch wird ein familiäres Zusammenleben zwischen Kindern,<br />
Lehrpersonen und Betreuungspersonen gewährleistet. Diese Kinder lernen in altersdurchmischten<br />
Gruppen von- und miteinander. Neben dem schulischen Leistungsangebot lernen Kinder<br />
soziale Kompetenzen wie kochen, aufräumen, Ordnung halten und Konflikte zu bewältigen.<br />
Die Tagesschule bietet für diese Kinder eine sinnvolle Alternative zum konventionellen Freizeitverhalten.<br />
Hier liegt neben den zahlreichen Angeboten der Tagesschule wie Waldtage, Musizierstunde,<br />
Projekt „Faustlos“ und die Zubereitung eines Mittagessens die Besonderheit der Tagesschule.<br />
Eine Auflösung der Tagesschule wäre nicht ohne weitere Folgen möglich, zumal die betroffenen<br />
Kinder ausserhalb der Unterrichtszeiten nicht mehr betreut würden.<br />
Jene Kinder, die in anderen Gemeinden wohnhaft sind und die Tagesschule in Vaduz besuchen,<br />
haben sich hier eingelebt und sich damit ein soziales Umfeld geschaffen. Insofern muss an den<br />
Solidaritätsgedanken appelliert werden, dem bislang gesamtliechtensteinisch nachgelebt wurde.<br />
Es muss zudem bedacht werden, dass derzeit 25 Vaduzer Kinder in anderen Gemeinden beschult<br />
und betreut werden. Im Gegenzug sind es in Vaduz 22 Kinder aus anderen Gemeinden.<br />
Bei jenen Kindern, die aus anderen Gemeinden kommen, arbeiten vier Eltern in Vaduz und drei<br />
haben Angehörige in Vaduz.<br />
Aber auch für die 19 Vaduzer Kinder der Tagesschule entstünden Schwierigkeiten. Da die<br />
meisten Eltern voll berufstätig sind, benötigen sie ein umfassen<strong>des</strong> pädagogisches Gesamtkonzept,<br />
wie es eben die Tagesschule bietet. Es kann davon ausgegangen werden, dass die<br />
Tagesstrukturen mit diesen Kindern überfordert wären und schnell an ihre Grenzen kommen<br />
würden.<br />
Für Eltern, die nur für einen Nachmittag oder für bestimmte Tage ein Betreuungsangebot wünschen,<br />
sind mit Sicherheit die Tagesstrukturen das richtige Angebot. Auch hier besteht ein<br />
grosser Bedarf. Aus Sicht <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>chulrates können sich beide Angebote optimal ergänzen.<br />
Situation mit und ohne Tagesschule/Tagesstrukturen<br />
Wie bereits erwähnt besuchen 19 Vaduzer Kinder und elf Kinder aus anderen Gemeinden die<br />
Tagesschule.<br />
2.1 Momentane Situation: Regelschule und Tagesschule<br />
Vollzeit- Gesamt- Kosten<br />
Schulform stellen kosten (CHF) Gemeinde (CHF)<br />
Kindergarten 6.40 480‘000.00 240‘000.00<br />
Primarschule Äule 8.36 744‘000.00 372‘000.00<br />
Primarschule Ebenholz 11.75 1‘046‘000.00 523‘000.00<br />
Tagesschule Vaduz 5.29 471‘000.00 235‘500.00<br />
Hort 1.50 144‘000.00<br />
./. Elternbeiträge ./. 85‘500.00 58‘500.00<br />
Gesamte Personalkosten 1‘429‘000.00<br />
./. eine Vollzeitstelle (TS; vgl. 2.2.) ./. 44‘500.00<br />
Gesamtkosten 1‘384‘500.00<br />
Die Personalkosten wurden unter Annahme der Anstellung einer Lehrperson mit 10 Dienstjahren und unter der Prämisse<br />
der erwarteten Schülerzahl erhoben.<br />
- 2 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Der hälftige Anteil der Gemeinde auf Grundlage der gesamten Personalkosten von CHF 1‘429‘000.00 beläuft sich auf<br />
CHF 44‘500.00 (~ Anteil Gemeinde für eine Vollzeitstelle), wodurch die Gesamtkosten der Regelschule mit Tagesschule<br />
auf CHF 1‘384‘500.00 gesenkt werden.<br />
2.2 Kostenreduktion innerhalb der Tagesschule<br />
(bei Beschränkung auf 32 Ganztagesplätze)<br />
Auf Grund der Nichtauslastung der Platzanzahl innerhalb der Tagesschule (geringes<br />
Raumangebot) kann zukünftig beim Lehrpersonal der Tagesschule eine Vollzeitstelle eingespart<br />
werden. Das Raumangebot an der Primarschule Äule bietet Platz für 32 Kinder. Ungeachtet <strong>des</strong><br />
weiteren Tagesschulbetriebs bleibt das Problem <strong>des</strong> zu kleinen Pausenplatzes bestehen.<br />
Reduktion der Stellenprozente:<br />
Mitarbeiter Stellen (in %) 2013 Stellen (in %) 2014+<br />
Lehrpersonen 434 334<br />
Hortpersonen 150 150<br />
2.3 Situation Regelschule bei Auflösung der Tagesschule<br />
2.<strong>3.</strong>1 Annahme:<br />
Die Vaduzer Kinder (19) und Kinder anderer Gemeinden (11) der Tagesschule werden auf die<br />
normalen Regelklassen verteilt.<br />
Bei der Aufteilung der jetzigen Tagesschulkinder auf die bestehenden Regelklassen müssten auf<br />
Grund der Richtzahlen voraussichtlich vier zusätzliche Klassen gebildet werden: Zwei im Äule<br />
und zwei im Ebenholz (siehe untenstehende Tabelle).<br />
Vollzeit- Gesamt- Kosten<br />
Schulform stellen kosten (CHF) Gemeinde (CHF)<br />
Kindergarten 6.40 480‘000.00 240‘000.00<br />
Primarschule Äule 8.36 744‘000.00 372‘000.00<br />
Primarschule Ebenholz 11.75 1‘046‘000.00 523‘000.00<br />
Zusatzklassen 1 (4) 5.40 481‘000.00 240‘500.00<br />
Gesamte Personalkosten (ohne Hort) 2‘751‘000.00 1‘375‘500.00<br />
1<br />
Bei einer Regelklasse wird je Klasse mit 1.35 Stellen kalkuliert. Bei vier neuen Klassen entsprechen die zu bildenden<br />
Klassen 5.40 Vollzeitstellen, welche die ausgewiesenen Kosten generieren.<br />
Auflösung der Tagesschule und die Auswirkungen für die Folgejahre<br />
Die einzelnen Bereiche zeigen die mutmassliche Zuteilung aller jetzigen Tagesschüler auf die<br />
Regelklassen, wobei zwischen jenen Schülern aus Vaduz (blau) und jenen aus den anderen Gemeinden<br />
(rot) unterschieden wird.<br />
Schuljahr 2014/15<br />
KG 1 KG 2 Gesamt Anmerkungen<br />
KG Haberfeld 17 7 24<br />
KG Schwefel 16 9 25<br />
KG Ebenholz 11 8 19<br />
KG Bartlegrosch 9 2 11<br />
Insgesamt 53 26 79<br />
- 3 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Primarschule Ebenholz 2014/15<br />
Klasse Total Zusätzlich<br />
Vaduzer<br />
Kinder<br />
der TS<br />
Gesamt<br />
(nur<br />
Vaduzer<br />
Kinder)<br />
TS-Kinder<br />
aus<br />
anderer<br />
Gemeinde<br />
Gesamt<br />
Anmerkungen<br />
1 17 +2 19 0 19<br />
2a 23 0 23 +2 25 Grosseltern in Vaduz,<br />
Kinder wohnen in Schaan<br />
3a 18 +1 19 +2 21<br />
4a 24 0 24 +1 25 Eltern arbeiten in Vaduz<br />
5a 13 +2 15 0 15<br />
5b 14 +1 15 +1 16<br />
109 +6 115 +6 121<br />
Primarschule Äule 2014/15<br />
Klasse Total Zusätzlich<br />
Vaduzer<br />
Kinder<br />
der TS<br />
Gesamt<br />
(nur<br />
Vaduzer<br />
Kinder)<br />
TS-Kinder<br />
aus<br />
anderer<br />
Gemeinde<br />
Gesamt<br />
Anmerkungen<br />
EK 9 0 9 0 9<br />
1 16 +3 19 0 19<br />
2a 20 +3 23 +2 25<br />
3a 21 +2 23 +2 25 Oma in Vaduz, Kinder<br />
wohnhaft in Triesen,<br />
Mutter arbeitet in Vaduz<br />
4a 16 0 16 +1 17<br />
5a 10 +4 14 0 14<br />
92 +12 100 +5 109<br />
Durch die Aufteilung aller Tagesschulkinder auf die Regelklassen käme es zu sehr grossen Klassen.<br />
Vier Klassen müssen geteilt werden, da ab dem 24. Kind eine solche Teilung reglementarisch<br />
vorgesehen ist.<br />
Aus der Sicht der Vertreterin der Elternvereinigung Äule würde die Umteilung der Kinder für sehr<br />
problematisch angesehen. Es wäre bedenklich, wenn Kinder (und deren Eltern) ihre pädagogische<br />
Heimat verlieren würden. Welche sozialen Probleme entstünden, wenn diese Kinder in<br />
ihre Gemeinden zurückgeschickt würden, ist schwierig abzuschätzen. Gegenüber den anderen<br />
Gemeinden wäre auch die Bereitschaft zu erheben, inwieweit sie sich an den Gesamtkosten beteiligen<br />
würden. Als Basis wäre hierzu die Anzahl Kinder der einzelnen Gemeinde beizuziehen.<br />
- 4 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
2.4 Situation Regelklasse und Tagesstrukturen (20 Ganztagesplätze)<br />
Vollzeit- Gesamt- Kosten<br />
Schulform stellen kosten (CHF) Gemeinde (CHF)<br />
Schule ohne Tagesschule 1 31.91 2‘751‘000.00 1‘375‘500.00<br />
Tagesstrukturen<br />
Hortpersonal 2.00<br />
Hortpersonal (ungelernt) 2.00<br />
Küche / Aushilfe 0.40 240‘000.00 240‘000.00<br />
./.Elternbeiträge ./. 85‘500.00 ./. 85‘500.00<br />
154‘500.00 154‘500.00<br />
Gesamte Personalkosten Regelklasse<br />
und Tagesstrukturen 1‘530‘000.00<br />
1 In den Vollzeitstellen sind die erforderlichen vier zusätzlichen Klassen (mit 5.40 Stellen) enthalten.<br />
Durch die Auflösung der Tagesschule würden die geplanten Tagesstrukturen erheblich mehrbelastet.<br />
Zum einen wären organisatorische und personelle Vorkehrungen zu treffen; zum andern<br />
müsste ein entsprechen<strong>des</strong> Platzangebot (das grösser als die vorgesehene Lokalität oberhalb<br />
<strong>des</strong> Feuerwehrdepots sein sollte) für die zu erwartende Anzahl Kinder bereitgestellt werden.<br />
Nach der Auflösung der Tagesschule könnten allenfalls 32 Kinder mehr die Tagesstrukturen in<br />
Anspruch nehmen. Bei einem Betreuungsschlüssel von eins zu zehn müssten zu Spitzenzeiten<br />
(Mittag / Nachmittag) bis zu fünf Betreuungspersonen anwesend sein. Da nicht anzunehmen ist,<br />
dass die Kinder der Tagesschule plötzlich durch die Familien selbst betreut würden, ist dieses<br />
Szenario durchaus als realistisch einzuschätzen. Folglich würden die geplanten Tagesstrukturen<br />
durch eine Auflösung der Tagesschule über Gebühr – vor allem am Nachmittag – belastet, was<br />
zu Mehrkosten für die Gemeinde auf Grund von mehr Betreuungspersonal führen würde. Nicht in<br />
die Erwägungen einbezogen sind in dieser Betrachtung jene Familien, die ihre Kinder in Zukunft<br />
auch im Rahmen der Tagesstrukturen betreut wünschen.<br />
2.5 Situation Regelklasse und Tagesschule und Tagesstrukturen<br />
(insgesamt 52 Ganztagesplätze)<br />
Vollzeit- Gesamt- Kosten<br />
Tagesschule / Tagesstruktur stellen kosten (CHF) Gemeinde (CHF)<br />
Kindergarten 6.40 480‘000.00 240‘000.00<br />
Primarschule Äule 8.36 744‘000.00 372‘000.00<br />
Primarschule Ebenholz 11.75 1‘046‘000.00 523‘000.00<br />
Tagesschule 4.29 382‘000.00 191‘000.00<br />
Hort Tagesschule 1.50 144‘000.00 144‘000.00<br />
./. Elternbeiträge ./. 85‘500.00 ./. 85‘500.00<br />
Tagesstrukturen 240‘000.00 240‘000.00<br />
./. Elternbeiträge ./. 85‘500.00 ./. 85‘500.00<br />
Gesamte Personalkosten 2‘865‘000.00 1‘539‘000.00<br />
Zur Kostensituation ist zusammenfassend zu sagen, dass durch die Aufteilung der Tagesschulkinder<br />
auf die Regelklassen vier neue Klassen durch Teilung gebildet werden müssten. Die Situation<br />
Regelschule und Tagesstrukturen kostet die Gemeinde CHF 1‘530‘000.00, die Situation<br />
Regelschule, Tagesschule und Tagesstrukturen kostet Total CHF 1‘539‘000.00. Die Beibehaltung<br />
der Tagesschule neben den Tagesstrukturen würde Mehrkosten von lediglich CHF 9‘000.00 verursachen.<br />
- 5 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
2.6 Entwicklung der Schülerzahlen<br />
Laut den vorliegenden Geburtenzahlen der Gemeinde ist in den Kindergarten- und Primarschulklassen<br />
mit relativ stabilen Schülerzahlen zu rechnen. Auf Grund der sich jährlich verändernden<br />
Geburtenrate sind vereinzelte Schwankungen zwischen 2013/14 und 2018/19 zu erwarten. Da<br />
derzeit die Tagesstrukturen im Quartier Bartlegrosch geplant sind, kann es zu einer Umteilung<br />
von Schülern aus dem Quartier Äule ins Ebenholz kommen. Ansonsten steigen im Moment die<br />
Schülerzahlen eher in den Quartieren Äule, Haberfeld und Schwefel.<br />
Zusammenfassung:<br />
Der Gemein<strong>des</strong>chulrat identifiziert zwischen Tagesstrukturen und Tagesschule keine Konkurrenzsituation,<br />
sondern es besteht Bedarf für beide Angebote.<br />
Dies zeigt auch das Beispiel Schaan. In Schaan besuchen 80 Kinder die Tagesstrukturen,<br />
50 bleiben am Mittag und etwa 25 kommen an den Nachmittagen. Die Tagesschule Schaan besuchen<br />
41 Kinder. In Vaduz leben derzeit 5‘207 Einwohner und in Schaan 5‘900 Einwohner.<br />
Somit darf durchaus von einem vergleichbaren Bedarf in Vaduz ausgegangen werden.<br />
Zu Bedenken ist ebenfalls, dass bei Lehr- und Hortpersonen auf Grund der ungewissen Situation<br />
Verunsicherungen entstehen. Diese benötigen so schnell wie möglich eine Entscheidung, wie es<br />
für sie weitergeht. Es stellt sich die Frage, wie eine Tagesschule im Schuljahr 2014/15 noch<br />
weitergeführt werden kann, wenn Lehr- und Hortpersonen gleichermassen abspringen und sich<br />
verständlicherweise um andere Stellen bemühen. Mit Sicherheit können für diese Zwischenzeit<br />
keine neuen Mitarbeiter gefunden werden. Dies wird die Schule vor unlösbare Aufgaben stellen.<br />
Hinsichtlich der Weiterführung der Tagesschule haben sich in einem Schreiben 23 Lehrpersonen<br />
(von gesamt 35 Personen) dafür ausgesprochen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>chulrates sollten die Tagesstrukturen und die Tagesschule parallel geführt<br />
werden. Dadurch würde sich zeigen, ob ein Bedarf für beide Einrichtungen in Vaduz gegeben<br />
ist oder ob es nur eine der beiden Einrichtungen braucht. Damit könnten alle Spekulationen<br />
beseitigt werden.<br />
Fazit auf Grundlage der Erwägungen<br />
1. Die Regelschule mit Tagesstrukturen (vgl. Tabelle 2.4) generiert gegenüber einer Regelschule<br />
mit Tagesschule (vgl. Tabelle 2.1) Mehrkosten in Höhe von CHF 145‘500.00 für<br />
die Gemeinde.<br />
2. Bei Beibehaltung der Tagesschule müssten keine zusätzlichen Klassen in den Primarschulen<br />
gebildet werden. Wenn zur Regelschule die Tagesschule und Tagesstrukturen in<br />
Vaduz bestehen, können mehr Betreuungsplätze angeboten werden. Die Mehrkosten pro<br />
Jahr für die Gemeinde mit dem Angebot Regelschule, Tagesschule und Tagesstrukturen<br />
(vgl. Tabelle 2.5) betragen nur CHF 9‘000.00 gegenüber dem Angebot Regelschule mit<br />
Tagesstrukturen (vgl. Tabelle 2.4).<br />
<strong>3.</strong> Die Pausenplatzsituation im Primarschulhaus Äule ist immer noch ungelöst, weswegen<br />
von Seiten der Lehrerschaft eine schulinterne Arbeitsgruppe gebildet wurde. Unbesehen<br />
der Weiterführung der Tagesschule bestehen diese Probleme nach wie vor.<br />
4. Die Zulassungsthematik auf den Wohnort bezogen ist durch den Gemein<strong>des</strong>chulrat zu erarbeiten<br />
und im Konzept zu berücksichtigen. Die Aufnahme von nicht in Vaduz wohnhaften<br />
Kindern darf zu keinen zusätzlichen Kosten führen.<br />
5. Die Weiterführung der beiden Schulmodelle im Parallelbetrieb wird quasi als „Versuch<br />
unter Realbedingungen“ angesehen.<br />
- 6 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Antrag <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>chulrates (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):<br />
Der Gemeinderat beschliesst die Fortführung <strong>des</strong> Projektes „Tagesschule“ und überführt<br />
diese in den Regelschulbetrieb.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag,<br />
7 Ja-Stimmen (6 FBP, 1 FL), 6 Nein-Stimmen (1 FBP, 5 VU)<br />
Betreuungsangebot „Tagesstrukturen“ Gemeinde Vaduz<br />
Grundsatzentscheidung zum Standort Tagesstrukturen<br />
Am 24. März 2013 haben die Stimmbürger gegen den <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossenen Kredit<br />
(Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 30. Oktober <strong>2012</strong>) zum Ausbau <strong>des</strong> bestehenden Schulstandortes<br />
„Haberfeld“ gestimmt. Die Vorlage wurde mit 1‘027 Nein-Stimmen (66 %) gegen 528 Ja-Stimmen<br />
(34 %) deutlich abgelehnt. Obschon das Projekt „Haberfeld“ mit diesem Entscheid abgewiesen<br />
wurde, bleiben die Ansprüche der Kinder und Eltern nach angemessenen Betreuungsstrukturen<br />
im Rahmen der vorhandenen Betreuungsangebote bestehen.<br />
Anlässlich der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 26. März 2013 wurde das Ergebnis der Abstimmung<br />
thematisiert und durch den Bürgermeister eine mögliche Auslegeordnung vorgenommen.<br />
Grundsätzlich wurde von den Gemeinderäten ein Handlungsbedarf bezüglich Betreuungsangebot<br />
und die Notwendigkeit eines raschen Vorgehens sowie das Anstreben einer zweckdienlichen<br />
Lösung befürwortet.<br />
In diesem Sinne trafen sich die Fraktionssprecher der Ortsgruppen – unter Einbezug <strong>des</strong> FL-<br />
Vertreters - um Handlungsalternativen zu eruieren, die am 16. April 2013 dem Gemeinderat vorgelegt<br />
wurden.<br />
Angebot „Tagesschule“<br />
Die Gemeindeabstimmung lässt neben anderen Aspekten auch den Schluss zu, dass es nicht<br />
zielführend ist, wenn von jeder Gemeinde eigene Angebote unterhalten werden. Die Forderung<br />
nach gemeindeübergreifenden Lösungen, unter Einbezug <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bei den Investitionen und<br />
Betriebskosten, scheint – gerade vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen – sinnvoll<br />
zu sein.<br />
Bei einer Weiterführung der Tagesschule nach dem Probebetrieb sind die Beiträge der Eltern für<br />
Tagesschulkinder einkommensgerecht zu gestalten und in der Summe möglichst kostenneutral<br />
zu halten (Betreuung, Verpflegung).<br />
Angebot „Tagesstrukturen“<br />
Die Tagesstrukturen sollen realisiert werden, wobei verschiedene Lösungsansätze zu prüfen<br />
sind.<br />
Am 16. April 2013 hat der Gemeinderat einstimmig die Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe<br />
AGRU „Tagesstrukturen“ beschlossen mit dem Auftrag, verschiedene Varianten zu prüfen<br />
und zu evaluieren. Als Mitglieder dieser Arbeitsgruppe wurden folgende Gemeinderäte bestellt:<br />
- Bürgermeister Ewald Ospelt, Vorsitz<br />
- Gemeinderätin Cornelia Meier-Spoerri<br />
- Gemeinderat Frank Konrad<br />
- Gemeinderat Patrik Vogt<br />
- Gemeinderat René Hasler<br />
- Harald Gassner (Sachbearbeiter, Bauverwaltung, Abt. Hochbau)<br />
- 7 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Grundlage<br />
Die ausserhäusliche Kinderbetreuung befindet sich seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> derzeit in einer Optimierungsphase.<br />
Das heisst, dass gemäss Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2011 bis zum Vorliegen<br />
eines lan<strong>des</strong>weiten Detailkonzeptes zur Optimierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung<br />
keine Finanzierung von weiteren Einrichtungen genehmigt wird.<br />
Dies betrifft insbesondere die Weiterführung der Tagesschule ab dem Schuljahr 2015/16. Solange<br />
sind die Gemeinden im Ungewissen und das weitere Vorgehen wird ihnen überlassen. Aus<br />
bildungspolitischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen wäre es sinnvoll und zweckmässig,<br />
eine lan<strong>des</strong>weite Lösung anzustreben.<br />
Bedarfserhebung für ausserschulische Betreuungsangebote<br />
Auf Grund der bestehenden Unklarheiten und Unsicherheiten hat der Bürgermeister nach vorgängiger<br />
Beratung mit der Arbeitsgruppe „Tagesstrukturen“ bei den Gemeinden Schaan und Triesen,<br />
wie auch beim Land, entsprechende Abklärungen vorgenommen. Es wurde erfragt, ob überhaupt<br />
ein Bedürfnis zur gemeinsamen Schaffung bzw. Finanzierung von Tagesschulplätzen besteht<br />
und welche möglichen Beteiligungen dieser Gemeinden ins Auge gefasst werden könnten.<br />
In diesem Sinne wurde für das Schuljahr 2015/16 bei den Gemeinden Schaan und Triesen die<br />
Möglichkeit der Aufnahme von je 25 bis 30 Tagesschulplätzen aus der Gemeinde Vaduz und deren<br />
Kosten abgeklärt.<br />
Die beiden Gemeinden Schaan und Triesen haben auf die Schreiben der Gemeinde Vaduz betreffend<br />
Bedarfserhebung für ein ausserschulisches Betreuungsangebot ablehnend geantwortet.<br />
Gemeinde Schaan<br />
Auf Grund der bereits entschiedenen Einführung <strong>des</strong> Projektes „Altersdurchmischtes Lernen“<br />
(AdL) auf Beginn <strong>des</strong> Schuljahres 2014/2015 wird auf Beginn <strong>des</strong> nächsten Schuljahres<br />
(2013/2014) das Projekt „Tagesschule“ in den ordentlichen Betrieb überführt. Ein Ausbau der<br />
Tagesschule wird <strong>des</strong>halb nicht möglich sein. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Schaan eine<br />
gemeindeübergreifende Lösung abgelehnt.<br />
Gemeinde Triesen<br />
Die Gemeinde Triesen setzt ihre Prioritäten weiterhin im Bereich der Tagesstrukturen. Aus diesem<br />
Grund sieht die Gemeinde Triesen keine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit im Bereich<br />
der Tagesschule.<br />
Nachdem in den nächsten Jahren keine gemeindeübergreifenden Lösungen für Tagesstrukturen<br />
und Tagesschulen mit den Nachbargemeinden Schaan und Triesen möglich sind, ist die Gemeinde<br />
Vaduz angehalten, eine eigene Lösung anzubieten.<br />
Prüfung diverser Liegenschaften für die Einrichtung von Tagesstrukturen<br />
In der Folge wurden zweckmässige und wirtschaftliche Lösungen für die Tagesstrukturen, ungefähr<br />
in der Mitte der beiden Primarschulen Äule und Ebenholz, in einer bereits bestehenden<br />
Liegenschaft evaluiert. Für die Auswertung von geeigneten Liegenschaften wurde eine Entscheidungsmatrix<br />
erstellt.<br />
- 8 -
AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Die Evaluierung der Liegenschaften und deren Prüfung basierte auf der Grundlage folgender<br />
Kriterien:<br />
Verfügbarkeit<br />
kinderfreundliche Umgebung<br />
Schulwegsicherheit<br />
Verkehrssituation Quartier<br />
Verkehrsanbindungen (ÖV)<br />
Zweckmässigkeit<br />
Raumverhältnisse<br />
Baumassnahmen<br />
Erweiterungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit<br />
Die Evaluation zeigte auf, dass die Liegenschaft „Hauswartwohnung beim Feuerwehrstützpunkt<br />
zusammen mit den Räumen <strong>des</strong> Samaritervereins (Am Exerzierplatz 1)“ das geeignetste Objekt<br />
für die Einrichtung von Tagestrukturen ist.<br />
Die detailliertere Prüfung der Liegenschaft „Am Exerzierplatz 1“ durch die Abteilung Hochbau mit<br />
Unterstützung <strong>des</strong> Vereins Kindertagesstätten hat ergeben, dass eine Realisierung von Tagesstrukturen<br />
möglich ist.<br />
Machbarkeitsstudie „Am Exerzierplatz 1“<br />
Diese Machbarkeitsstudie sieht vor, direkt über dem Nutzungsbereich <strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes<br />
(Erdgeschoss, Niveau Schaanerstrasse), die bestehende Hauswartwohnung und die<br />
Räume <strong>des</strong> Samaritervereins (Obergeschoss, Niveau Strasse „Am Exerzierplatz“) für eine<br />
Tagesstruktur-Einrichtung umzunutzen und entsprechend baulich anzupassen. Durch die geplanten<br />
baulichen Anpassungen und Erweiterungen können 20 Ganztagesplätze für 30 bis 50 Kinder<br />
realisiert werden. Durch eine sorgfältig gewählte Raumeinteilung, unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />
bestehenden Raumangebotes und <strong>des</strong>sen Ausmasse, sind die erforderlichen baulichen<br />
Veränderung bzw. Eingriffe in die bereits bestehende Bausubstanz verhältnismässig klein. Ein<br />
allfälliges Erweiterungspotenzial besteht zu einem Teil auf dem Flachdach <strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes<br />
und / oder durch eine Aufstockung der bestehenden Hauswartwohnung und der<br />
Räume <strong>des</strong> Samaritervereins. Allerdings wäre eine Aufstockung mit massiven baulichen Veränderungen,<br />
einer Verstärkung der Tragkonstruktion und dementsprechend mit unverhältnismässigen<br />
hohen Kosten verbunden.<br />
Es ist vorgesehen, dass für die Kleinkinder das Flachdach über dem Feuerwehrstützpunkt als<br />
Aussenraum und Spielplatz benutzt wird. Für die grösseren Kinder ist angedacht, einen Teilbereich<br />
<strong>des</strong> nordseitigen Nachbargrundstückes zu benutzen. Eine mögliche Nutzung dieser Teilfläche<br />
ist nach erfolgter Abklärung mit der Eigentümerschaft möglich.<br />
Das Raumprogramm und die vorgesehenen Spielplatzbereiche entsprechen den Bedürfnissen<br />
zweckmässiger Tagesstrukturen. Einzig der Garderobenbereich ist bezüglich Platzangebot grösser<br />
auszugestalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in den verschiedenen Aufenthaltsräumen<br />
entsprechende Garderobenbereiche zu integrieren.<br />
Stellungnahme von Daniela Meier, Geschäftsführerin Verein Kindertagesstätten <strong>vom</strong> 15. <strong>Juli</strong><br />
2013 zur geplanten Tagesstruktur-Einrichtung „Am Exerzierplatz 1“:<br />
„Die Garderobe ist zu klein, dort müsste es Platz für 70 Kinder haben, davon kommen einige –<br />
zwar nicht alle am gleichen Tag – mit Skianzug, Turnsachen, Winterjacke, Stiefel, Schultasche.<br />
Kinder, welche den ganzen Tag dort sind (also ev. schon vor der Schule, am Mittag und am<br />
Nachmittag) brauchen einen festen Platz. Kinder, welche lediglich 1 bis 2 x pro Woche zum<br />
Mittagessen kommen nicht unbedingt.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Aufenthalt / Besprechung Büro Personal: Dieser Raum müsste in zwei Bereiche geteilt werden.<br />
Im einen Zimmer einen Arbeitsplatz sowie Platz für eine Besprechung mit ca. 4 Personen und<br />
einen Bereich für Aufenthalt Personal. Dabei muss bedacht werden, dass im Aufenthalt nicht<br />
mitgehört werden darf. Evtl. doch im Dachgeschoss eine Rückzugsmöglichkeit für Personal?<br />
Essen/Aufenthalt oder auch anderer Ort: kleine Teeküche zum Teekochen etc., damit die Köchin<br />
nicht gestört wird. Kann in einem Raum integriert sein, muss nicht separat sein.<br />
Schulweg für Schulkinder <strong>vom</strong> Äule wie besprochen weit und ‚gefährlich‘ am Bach entlang. Die<br />
Frühbetreuung wird aus dem Äule kaum jemand in Anspruch nehmen, da die Kinder kurz zum<br />
Frühstück kommen und sich dann schon auf den Weg machen müssen. Kinder, welche den<br />
ganzen Tag die Betreuung brauchen, müssen den Weg zum Äule viermal machen! Kindergartenkinder<br />
können diesen Weg auf keinen Fall alleine machen!<br />
Spielplatz:<br />
Wie bereits besprochen: Kindergartenkinder gehen nicht unbeaufsichtigt in den Garten, Terrasse<br />
bietet sich an für Sandkasten, Schaukel, Rutsche, „Z‘vieriplatz“ an. Schulkinder dürfen auch mal<br />
alleine auf den Spielplatz, dies könnte auf der Wiese angrenzend sein. Platz zum Fussballspielen,<br />
rennen, klettern, evtl. schaukeln.<br />
Allgemeine Gedanken zum Standort:<br />
Ich denke es ist eher eine Lösung für Ebenholz-Kinder, da es von dort viel näher ist. Synergien<br />
(z.B. Kochen, Überbrücken von Personalengpässen, Übernahme der Frühbetreuung durch die<br />
KiTa bei wenig Anmeldungen) mit der KiTa Vaduz können nicht genutzt werden. Ich bin<br />
skeptisch, dass Eltern die Kinder anmelden, wenn der Weg sehr weit ist“.<br />
Die in der Stellungnahme dargelegten Erwägungen von Frau Daniela Meier betreffend das<br />
Raumprogramm wurden in dieser nun überarbeiteten Machbarkeitsstudie berücksichtigt. In diesem<br />
Sinne entsprechen das Raumprogramm und die Machbarkeitsstudie sowie die vorgesehenen<br />
Spielplatzbereiche den Bedürfnissen zweckmässiger Tagesstrukturen.<br />
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 24. September 2013 auch Kenntnis genommen<br />
über ein Schreiben der Feuerwehr Vaduz <strong>vom</strong> 21. August 2013 zur geplanten Tagesstruktur-Einrichtung<br />
bei der Hauswartwohnung und den Räumen <strong>des</strong> Samaritervereins. In diesem<br />
Schreiben meldet die Feuerwehr Vaduz zusätzlichen Bedarf an Räumlichkeiten beim Feuerwehrstützpunkt<br />
an. Dabei unterbreitet die Feuerwehr Vaduz den Vorschlag, ausgelagertes Material<br />
und Geräte an einem Standort, nämlich im Feuerwehrstützpunkt zusammenzuführen. Sie begründen<br />
dies mit betrieblichen Vorteilen. Mit der Nutzung der Hauswartwohnung und der Räume <strong>des</strong><br />
Samaritervereins als zusätzlichen Lagerraum könnte dieses Problem gelöst werden. Demgemäss<br />
unterbreitet die Feuerwehr Vaduz den Vorschlag, die Hauswartwohnung und die Räume <strong>des</strong><br />
Samaritervereins auf dem Dach <strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes rückzubauen und an dieser Stelle<br />
eine einfache Lagerhalle zu erstellen.<br />
Betreffend die geplante Neunutzung der Hauswartwohnung und der Räume <strong>des</strong> Samaritervereins<br />
für eine Tagesstruktur-Einrichtung oder für zusätzlichen Lagerraum der Feuerwehr Vaduz ist eine<br />
differenzierte Betrachtung und Güterabwägung vorzunehmen.<br />
Auf Grund der Sparbemühungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Liechtenstein und der Gemeinden werden teilweise<br />
die Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit für die weitere Entwicklung, dies betrifft<br />
insbesondere weitere Ausbauvorhaben an Gerätschaften, Fahrzeugen und Materialien der<br />
einzelnen Feuerwehren in Liechtenstein, in Frage gestellt.<br />
Die Materialien und Geräte der Feuerwehr Vaduz, welche im Feuerwehrstützpunkt keinen Platz<br />
haben und nicht prioritär dort gelagert werden müssen, haben in der Einstellhalle beim Kindergarten<br />
„Haberfeld“ ausreichend Platz. Aus diesem Grund besteht derzeit für die Feuerwehr<br />
Vaduz kein akuter Handlungsbedarf für einen Ausbau <strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Die Gemeinde Vaduz benötigt allerdings für die Tagesstrukturen schneller eine Lösung als die<br />
Feuerwehr eine zusätzliche Lagerhalle. Sobald das weitere Vorgehen für die Tagesstrukturen<br />
<strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossen ist, wird die Gemeinde ein entsprechen<strong>des</strong> Antwortschreiben an<br />
die Feuerwehr Vaduz richten.<br />
Betreffend Ersatzräumlichkeiten für den Samariterverein haben bereits Gespräche mit Herrn<br />
Xaver Frick, interimistischer Präsident <strong>des</strong> Samaritervereins, stattgefunden. Eine Stellungnahme<br />
<strong>des</strong> Samaritervereins ist bisher noch nicht erfolgt.<br />
Auf Grund dieser Sachverhalte und Erwägungen stellte die Arbeitsgruppe „Tagesstrukturen“<br />
anlässlich der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24. September 2013 folgende Anträge:<br />
1. Der Gemeinderat befürwortet die Festlegung <strong>des</strong> Standortes „Am Exerzierplatz 1“ für eine<br />
Tagesstruktur-Einrichtung für die nächsten zehn Jahre gemäss Vorlage.<br />
2. Der Gemeinderat beauftragt die Abteilung Hochbau zusammen mit einem Vaduzer<br />
Architekturbüro auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie ein Vorprojekt auszuarbeiten<br />
und die genauen Gestehungskosten zu berechnen.<br />
<strong>3.</strong> Der Gemeinderat befürwortet eine Realisierung der vorgesehenen Tagesstruktur-Einrichtung<br />
im Jahre 2014.<br />
4. Der Gemeinderat erwägt für das vorgesehene Bauvorhaben keine Ausführung in „Minergie<br />
P“, da auf Grund einer provisorischen Lösung der geplanten Tagesstruktur-Einrichtung auf<br />
dem Dach <strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes Vaduz für etwa zehn Jahre (geringe Nutzungsdauer)<br />
die bauliche Ausführung in „Minergie P“ wenig Sinn macht, zumal hierfür die Mehrkosten<br />
unverhältnismässig wären.<br />
Nach eingehenden Beratungen anlässlich der 51. <strong>Sitzung</strong> beschloss der Gemeinderat, dass<br />
dennoch Zusatzabklärungen für eine Alternativlösung am Standort „Haberfeld“ vorzunehmen<br />
sind. Hierzu sind insbesondere die Kosten für eine Container- und die Elementbaulösung der<br />
neulich realisierten Kindertagesstätte der Firma Hilti AG, Schaan, zu prüfen.<br />
Zudem soll das Traktandum zum Thema „Tagesschule Vaduz“ zeitgleich im Gemeinderat behandelt<br />
werden.<br />
Ergebnisse dieser Abklärungen:<br />
Variante 1: Container-Lösung<br />
Eine Containerlösung ist eine provisorische bauliche Anlage, mit welcher eine kurze Zeit bis zu<br />
einer definitiven Lösung überbrückt wird. Containerlösungen sind auf Grund ihrer vorgefertigten<br />
Leichtbauweise relativ schnell auf einer Fundamentplatte installiert und bezugsbereit. Die Möglichkeiten,<br />
um flexible bauliche Lösungen und spezielle Bedürfnisse abzudecken, sind auf Grund<br />
der geringen Modulvielfalt sehr eingeschränkt. Demzufolge muss die Bereitschaft der Nutzer für<br />
Kompromisse gegeben sein. Die Leichtbauweise von Containerlösungen lässt auf Grund einer<br />
fehlenden Speichermasse der Gebäudehülle kein behagliches Raumklima zu. In der warmen<br />
Jahreszeit heizt sich eine Containeranlage relativ schnell auf und in der kalten Jahreszeit kühlt<br />
sie ebenso schnell wieder aus. Im Verhältnis zu einer soliden Elementbauweise ist der Kostenunterschied<br />
relativ gering. Containerlösungen sind auf Grund der dargelegten Gründe nicht nachhaltig.<br />
Variante 2: Elementbaulösung<br />
Der Sachbearbeiter hat sich beim Büro „ArchitekturAtelier AG“, Vaduz (Verantwortlich für das<br />
Projekt „Kindertagesstätte der Firma Hilti AG, Schaan) betreffend die Umsetzung einer Elementbaulösung<br />
erkundigt.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Die kostengünstige Elementbauweise ist nur unter den Bedingungen einer seriösen Planung und<br />
Ausschreibung <strong>des</strong> Bauauftrages durch einen Generalplaner (ArchitekturAtelier AG, Vaduz, zusammen<br />
mit Fachingenieuren und Spezialisten) und die Ausführung <strong>des</strong> Bauauftrages durch eine<br />
professionelle Generalunternehmung möglich.<br />
Die notwendige Nettogeschossfläche (Nutzfläche) von etwa 500 m 2 für die Einrichtung von<br />
Tagesstrukturen ist bei der Variante „Am Exerzierplatz 1“ als auch am Standort „Haberfeld“ gegeben.<br />
Damit kann, wie eingangs erwähnt, eine Einrichtung mit 20 Ganztagesplätzen für 30 bis<br />
50 Kinder realisiert werden.<br />
Approximativer Kostenvergleich der Studie am Standort „Am Exerzierplatz 1“ und der beiden<br />
Alternativlösungen zum Standort „Haberfeld“<br />
Nachstehend der <strong>vom</strong> Gemeinderat gewünschte approximative Kostenvergleich von Alternativlösungen<br />
(Container- und Elementbaulösung) beim Standort „Haberfeld" zur Studie einer Tagesstruktur-Einrichtung<br />
„Am Exerzierplatz 1“ – Umnutzung / Umbau und Erweiterung Hauswartwohnung<br />
<strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes und der Räume <strong>des</strong> Samaritervereins:<br />
1. Tagesstruktur-Einrichtung am Standort „Am Exerzierplatz 1“<br />
– Umnutzung / Umbau und Erweiterung Hauswartwohnung<br />
<strong>des</strong> Feuerwehrstützpunktes und der Räume <strong>des</strong> Samaritervereins<br />
- Konventionelle Massivbauweise<br />
2. Tagesstruktur-Einrichtung am Standort „Haberfeld“ –<br />
Containerlösung<br />
CHF 2‘050‘000.00<br />
Miete: CHF 1‘850‘000.00<br />
Kauf: CHF 2‘400‘000.00<br />
<strong>3.</strong> Tagesstruktur-Einrichtung am Standort „Haberfeld“ –<br />
Elementbaulösung mit Generalplaner und<br />
Generalunternehmer<br />
CHF 2‘700‘000.00<br />
Nach Vorlage der <strong>vom</strong> Gemeinderat gewünschten Alternativlösungen beim Standort „Haberfeld“<br />
und Prüfung derselben ist die Arbeitsgruppe „Tagesstrukturen“ anlässlich der 4. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16.<br />
Oktober 2013 zur Auffassung gelangt, für die Realisierung von Tagesstrukturen dem Standort<br />
beim „Haberfeld“ nunmehr den Vorzug zu geben. Die Empfehlung wird wie folgt begründet:<br />
- Die Realisierung von „Tagesstrukturen“ in Elementbauweise zeigt gegenüber der ursprünglichen<br />
Variante beim Standort „Am Exerzierplatz 1“ eine wesentlich zweckmässigere, wirtschaftlichere<br />
und nachhaltigere bauliche Lösung auf.<br />
- Die Schulweglänge und Schulwegsicherheit gegenüber der ursprünglichen Studie beim<br />
Standort „Am Exerzierplatz 1“ sind für Kinder aus nunmehr allen Gemeindegebieten vertretbarer<br />
und somit akzeptabler.<br />
- Für die Freiwillige Feuerwehr Vaduz und den Samariterverein Vaduz ändert sich nichts an<br />
den bisherigen durch sie genutzten Lokalitäten. Somit werden deren Bedürfnisse und<br />
Möglichkeiten aufrechterhalten. Auch entfallen Kosten für den Umbau entsprechender Räumlichkeiten<br />
für den Samariterverein Vaduz.<br />
- Beim Standort „Am Exerzierplatz 1“ weist der Fussweg im unmittelbaren Nahbereich <strong>des</strong><br />
Feuerwehrdepots für Kinder im Ereignisfall und nach einer Alarmierung sowie dem raschen<br />
Ausrücken der Feuerwehr ein Gefahrenpotenzial auf.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
- Der Aussenspielbereich kann bei der Variante „Haberfeld“ gemeinsam mit der bestehenden<br />
Kindertagesstätte und dem dortigen Kindergarten genutzt werden. Es muss hierzu, im<br />
Gegensatz zur Variante „Am Exerzierplatz 1“, auch nicht eine Pachtlösung eingegangen<br />
werden. Dabei ist gleichermassen zu erwähnen, dass eine Unsicherheit für das Weiterbestehen<br />
<strong>des</strong> Aussenspielbereiches nach Ende der Pachtdauer bzw. nach einer vorzeitigen<br />
Auflösung <strong>des</strong> Pachtvertrages seitens der Eigentümerschaft im Falle eines Eigenbedarfs<br />
(Wohnüberbauung) am Standort Exerzierplatz permanent gegeben ist.<br />
- Synergien (z.B. Kochen, Überbrücken von Personalengpässen, Übernahme der Frühbetreuung<br />
durch KiTa-Personal bei wenig Anmeldungen) mit der unmittelbar angrenzenden Kindertagestätte<br />
Vaduz können im Haberfeld genutzt werden.<br />
- Eine Wohnnutzung „Am Exerzierplatz 1“ ist mit entsprechenden Mieteinnahmen weiterhin<br />
möglich.<br />
- Die Parkierungssituation für Eltern und Personal weist im Haberfeld ebenfalls Vorteile auf.<br />
Die Erschliessung für den bestehenden Kindergarten und die Kindertagesstätte sowie für die<br />
vorgesehene Einrichtung einer Tagesstruktur erfolgt ausschliesslich über den Weiherweg.<br />
Nach dem geplanten Rückbau der Wertstoffsammelstelle „Haberfeld“ im Frühjahr 2014 ist<br />
vorgesehen, <strong>des</strong>sen befestigter Platz als Parkplatzanlage für das Personal und als „Eltern-<br />
Taxi-Areal“ der erwähnten Einrichtungen umzubauen.<br />
- Die mögliche Nutzungsdauer der Liegenschaften wird bei der Variante „Haberfeld“ wesentlich<br />
höher liegen als die angenommenen 10 Jahre „Am Exerzierplatz 1“.<br />
Anträge der Arbeitsgruppe „Tagesstrukturen“ an den Gemeinderat (3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):<br />
1. Der Gemeinderat befürwortet auf Grund dieser Variantenprüfung die Festlegung <strong>des</strong><br />
Standortes „Haberfeld“ für die Realisierung einer Tagesstruktur-Einrichtung.<br />
Gemäss Antrag: 12 Ja-Stimmen (6 FBP, 5 VU, 1 FL), 1 Nein-Stimme (FBP)<br />
2. Der Gemeinderat beauftragt die Bauverwaltung, Abteilung Hochbau, zusammen mit dem<br />
Architekturbüro ArchitekturAtelier AG, Vaduz, ein Vorprojekt auszuarbeiten und die<br />
Gestehungskosten zu berechnen.<br />
Gemäss Antrag: einstimmig<br />
<strong>3.</strong> Der Gemeinderat befürwortet die Realisierung einer Tagesstruktur-Einrichtung im Jahr<br />
2014.<br />
Gemäss Antrag: einstimmig<br />
4. Der Gemeinderat beschliesst, analog der erst kürzlich realisierten Kindertagesstätte der<br />
Firma Hilti AG, Schaan, die Planung mit einem Generalplaner und die Ausführung mit<br />
einer Generalunternehmung vorzunehmen.<br />
Gemäss Antrag: 13 Nein-Stimmen (7 FBP, 5 VU, 1 FL)<br />
5. Der Gemeinderat erwägt aus betrieblichen Gründen für den Neubau einer Tagesstruktur-<br />
Einrichtung keine Ausführung in „Minergie P“.<br />
Gemäss Antrag: 11 Ja-Stimmen (7 FBP, 4 VU), 2 Nein Stimmen (1 VU, 1 FL)<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Wohnbaugenossenschaft Liechtenstein<br />
Bedingungen Vorvertrag für die Einbringung eines Grundstückes<br />
Der Gemeinderat hat sich an den <strong>Sitzung</strong>en <strong>vom</strong> 14. Mai und 25. Juni 2013 mit der Thematik der<br />
Wohnbaugenossenschaft befasst. Dabei wurden dem Gemeinderat die Idee und Struktur sowie<br />
der Nutzen einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft näher gebracht.<br />
Ein Lösungsansatz für erschwinglichen Wohnraum bietet die Bildung einer gemeinnützigen<br />
Wohnbaugenossenschaft. Abzugrenzen ist diese eindeutig von „Sozialwohnungen“, die <strong>vom</strong><br />
Gemeinwesen erstellt, bewirtschaftet und in der Regel unter Markt vermietet werden.<br />
Eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft ermöglicht den Einbezug von Gemeinden,<br />
Investoren und Mietern gleichermassen. Die „Genossenschafter“ schiessen über den Erwerb von<br />
Anteilscheinen (Genossenschaftsanteilen) das erforderliche Eigenkapital (monetär oder in Form<br />
von Grundstücken) ein, Hypothekarkredite können zu Vorzugszinsen bezogen werden. Zudem<br />
können solche Genossenschaften Wohnbauförderungsbeiträge beim Land beantragen und die<br />
Vermietung erfolgt zur „Kostenmiete“ (Miete bei der nur die laufenden, die Unterhalts- und<br />
Reinvestitionskosten sowie Rückstellungen gedeckt werden), wodurch keine Renditen durch die<br />
Mieten mitzufinanzieren sind. Das vorgestellte Modell ist keine Neuentwicklung. Das genossenschaftliche<br />
Wohnen bewährt sich seit nunmehr über 80 Jahren in der Schweiz wie auch im<br />
benachbarten Österreich. Inzwischen ist jede zwanzigste Wohnung in der Schweiz eine<br />
„Genossenschaftswohnung“ (vgl. www.wbg-schweiz.ch)<br />
Bereits anlässlich der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 14. Mai 2013 wurde das Grundstück Vaduzer<br />
Parzelle Nr. 1167 (Birkenweg) mit einer Grundfläche von 2‘713 m 2 als möglicher Standort für eine<br />
erste Überbauung der Wohnbaugenossenschaft Liechtenstein (in Gründung) genannt. Auf dieser<br />
Parzelle könnten gemäss Gestaltungsplan „Schwefel“ 2‘685 m 2 Bruttogeschossfläche oder<br />
22 Wohnungen realisiert werden.<br />
Der Gemeinderat hat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Juni 2013 beschlossen, dass er die allfällige<br />
Gründung einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Liechtenstein mit der in Aussichtstellung<br />
der Einbringung <strong>des</strong> Grundstückes Vaduzer Parzelle Nr. 1167 (Birkenweg) unter noch<br />
festzulegenden Bedingungen unterstützen könne.<br />
Die noch festzulegenden Bedingungen sollen durch eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von<br />
Gemeinderat Daniel Ospelt zusammengetragen und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt<br />
werden. Diese Arbeitsgruppe hat sich zu einer <strong>Sitzung</strong> getroffen und dabei folgende Bedingungen<br />
formuliert:<br />
Heimfall bei einer allfälligen Auflösung der WBG:<br />
- Die Gemeinde soll im Falle der Auflösung der WBG für das in die WBG eingebrachte<br />
Grundstück die Kosten im Umfang der erhaltenen Anteilsscheine bezahlen.<br />
- Im Falle der Auflösung der Wohnbaugenossenschaft werden Wohnungen von der Gemeinde<br />
in dem Masse gekauft, dass die Wohnbaugenossenschaft die dannzumaligen Hypothekarschulden<br />
und die Anteilsscheine der Genossenschaftsmitglieder ausbezahlen kann (Annahme:<br />
max. 80 % der Baukosten & Anteilsscheine).<br />
Zuteilungskriterien der Wohnungen:<br />
- Personen die min<strong>des</strong>tens fünf Jahre in der Gemeinde leben (oder gelebt haben) oder in der<br />
Gemeinde einen Gewerbebetrieb führen, in der das Projekt gebaut wird, sollen bei der Zuteilung<br />
der Wohnungen bevorzugt berücksichtigt werden.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
- Die Zuteilung der Wohnungen soll unter der Massgabe erfolgen, dass die Wohnungsgrössen<br />
mit der Anzahl der Bewohner korrespondieren (Anwendungsformel: Ständige Bewohner + 1 =<br />
maximale Anzahl Zimmer).<br />
1 Personen-Haushalt = max. 2 ½ Zimmer-Wohnung<br />
2 Personen Haushalt = max. 3 ½ Zimmer-Wohnung<br />
3 Personen Haushalt = max. 4 ½ Zimmer-Wohnung<br />
…<br />
- Bei Unterschreitung der geforderten Bewohner muss innerhalb von fünf Jahren in eine<br />
Wohnung umgezogen werden, die der geforderten Grösse entspricht.<br />
Kosten:<br />
- Die Gemeinde beteiligt sich an der Genossenschaft mit der Einbringung <strong>des</strong> Grundstückes<br />
und erhält dafür entsprechende Anteilsscheine (Annahme: Steuerschätzwert oder fixer Betrag,<br />
z.B. CHF 50‘000.00).<br />
- Die Gemeinde übernimmt keine weiteren Kosten für die Gründung der Wohnbaugenossenschaft<br />
und für die Umsetzung <strong>des</strong> Bauvorhabens.<br />
Qualitätssicherung:<br />
- Die Wohnüberbauung soll eine hohe architektonische Qualität aufweisen. Hierzu wird vorgeschlagen,<br />
dass ein Architekturwettbewerb und / oder Studienauftrag zwingend notwendig sein<br />
soll.<br />
Die aufgelisteten Rahmenbedingungen sollen nun der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft<br />
Liechtenstein i.G. zur Prüfung abgegeben werden und in einen auf Kosten der Wohnbaugenossenschaft<br />
aufgesetzten Vorvertrag mit der Gemeinde einfliessen. Dieser Vorvertrag soll dann<br />
wiederum dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />
Zudem liegt dem Antrag die Abklärung bei, welche die beiden Rechtsformen einer Gemeinnützigen<br />
Wohnbaugenossenschaft und einer Gemeinnützigen Stiftung vergleicht. Diese Abklärung<br />
wurde von der Arbeitsgruppe „Wohnbaugenossenschaft“ in Auftrag gegeben.<br />
Antrag der Arbeitsgruppe „Wohnbaugenossenschaft“ (einstimmig):<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Rahmenbedingungen gemäss Antrag für den Vorvertrag<br />
über die Einbringung <strong>des</strong> Grundstückes Vaduzer Parzelle Nr. 1167 in die Gemeinnützige<br />
Wohnbaugenossenschaft Liechtenstein i.G.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40, Vaduzer Parzelle Nr. 1703<br />
Rückbau und Rekultivierung, Projekt und Kredit<br />
Der Gemeinderat hat an seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 25. Juni 2013 die öffentliche Ausschreibung zum<br />
Rückbau und der teilweisen Rekultivierung der Liegenschaft Schaanerstrasse 40 auf der Parzelle<br />
Nr. 1703 befürwortet und gleichzeitig das Architekturbüro Dom Architektur, Vaduz, mit den<br />
Arbeiten für das Abbruchgesuch, den Entsorgungsnachweis, die Ausschreibung und Vorbereitung<br />
für die Vergabe der Rückbauarbeiten, die Zusammenarbeit mit den Ämtern (z.B. Entsorgung<br />
Sonderabfälle) sowie die Überwachung der Rückbau- und Rekultivierungsarbeiten beauftragt.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Zwischenzeitlich sind verschiedene Untersuchungen am Gebäude gemacht worden, um das<br />
Ausmass und den Gehalt von belasteten Stoffen in der Bausubstanz und Baugrund zu kennen,<br />
damit diese belasteten Bereiche gesetzeskonform rezykliert bzw. entsorgt werden können. Diese<br />
Arbeiten werden mit dem Amt für Umwelt koordiniert bzw. durch dieses begleitet.<br />
Die Rückbauarbeiten sollen, nach Eintreffen der Abbruchbewilligung, baldmöglichst begonnen<br />
werden, so dass diese während dem Winterhalbjahr gemacht und im Frühling 2014 abgeschlossen<br />
werden können.<br />
Die notwendigen Kosten für die Abbrucharbeiten sind <strong>vom</strong> beauftragten Architekten ermittelt worden<br />
und stellen sich folgendermassen dar:<br />
Zusammenstellung der Kosten:<br />
Vorbereitungsarbeiten CHF 110‘000.00<br />
Rückbau- und Rekultivierungsarbeiten CHF 972‘000.00<br />
Nebenarbeiten CHF 80‘000.00<br />
Honorare CHF 100‘000.00<br />
Nebenkosten CHF 10‘000.00<br />
Reserven, Unvorhergesehenes CHF 100‘000.00<br />
Gesamtkredit CHF 1‘372‘000.00<br />
Diese Kosten enthalten die Aufwendungen für den Rückbau bis Oberkant Grundwasser. Es muss<br />
auf Grund der Probenentnahmen davon ausgegangen werden, dass möglicherweise auch noch<br />
in tieferen Schichten Belastungen vorhanden sind. Deren Ausmass kann aber erst nach dem<br />
Rückbau durch weitere Beprobungen abschliessend festgestellt werden. Die Kosten für die Beprobungen<br />
sind im Kostenvoranschlag inbegriffen, die allfälligen Sanierungsaufwendungen für<br />
das Erdreich tiefer als bis Oberkant Grundwasserspiegel hingegen nicht.<br />
Antrag der Bauverwaltung:<br />
Der Gemeinderat genehmigt für den Rückbau und die Rekultivierung der Industrieliegenschaft<br />
Schaanerstrasse 40 einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1‘372‘000.00<br />
(inkl. MWSt).<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, 12 Ja-Stimmen (7 FBP, 5 VU), 1 Nein-Stimme (FL)<br />
Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40, Vaduzer Parzelle Nr. 1703<br />
Rückbau und Rekultivierung, Arbeitsvergabe<br />
Wilhelm Büchel, Bendern CHF 857‘790.00<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Einfamilienhaus Floraweg 14<br />
Instandstellung nach Rückkauf, Projekt und Kredit<br />
Der Gemeinderat hat die Baurechtsliegenschaft Floraweg 14 im Heimfall erworben und möchte<br />
diese nun für die Vermietung instand stellen. Da das Haus durch den ehemaligen Eigentümer<br />
mittels Ein- und Umbauten stark verändert wurde, mussten diese Einbauten in einem ersten<br />
Schritt entfernt werden, damit die Grundsubstanz <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> für die Kostenschätzung der Instandstellungsarbeiten<br />
zugänglich war. Dies war notwendig, da die Ein- und Umbauarbeiten<br />
leider nicht fachmännisch gemacht worden sind und daher die bauliche und betriebliche Sicher-<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
heit für Bewohner nicht gegeben gewesen wäre. Aus diesem Grund gestalten sich die Instandstellungsarbeiten<br />
recht umfangreich.<br />
Die Kostenzusammenstellung zeigt die notwendigen Arbeiten:<br />
Abbruch und Entsorgungsarbeiten CHF 25‘000.00<br />
Baumeisterarbeiten CHF 5‘000.00<br />
Fenster und Aussentüren CHF 44‘000.00<br />
Flachdachsanierung CHF 30‘000.00<br />
Fugenabdichtungen CHF 5‘000.00<br />
Storen und Beschattungen CHF 7‘000.00<br />
Elektroinstallationen CHF 18‘000.00<br />
Sanitär- und Heizungsinstallationen CHF 37‘500.00<br />
Einbauküche CHF 22‘000.00<br />
Gipserarbeiten CHF 52‘000.00<br />
Metallbauarbeiten (Geländer) CHF 13‘000.00<br />
Schreinerarbeiten CHF 15‘000.00<br />
Schliessanlage CHF 500.00<br />
Bodenbeläge CHF 22‘000.00<br />
Plattenarbeiten CHF 15‘000.00<br />
Innere Malerarbeiten CHF 25‘000.00<br />
Baureinigung CHF 3‘000.00<br />
Umgebungsarbeiten CHF 5‘000.00<br />
Reserven und Unvorhersehenes CHF 10‘000.00<br />
Total CHF 354‘000.00<br />
Die geplanten Arbeiten sind mit CHF 150‘000.00 über das Investitionsbudget 2013 abgedeckt<br />
und sollen während den Wintermonaten zur Ausführung gelangen.<br />
Antrag der Bauverwaltung:<br />
Der Gemeinderat genehmigt für die Instandstellung der Liegenschaft Floraweg 14 einen<br />
Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 354‘000.00 (inkl. MWSt) und den notwendigen<br />
Nachtragskredit von CHF 204‘000.00.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Baugesuch Gemeinde Vaduz, Vaduz<br />
Bauvorhaben: Anbau Windfang, Rathaus<br />
Standort: Städtle 6, Grundstück Nr. 776<br />
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OEBA<br />
Am 30. Oktober <strong>2012</strong> genehmigte der Gemeinderat das Projekt für den Umbau <strong>des</strong> Erdgeschosses<br />
und den Ersatz der Fenster im Rathaus sowie den dafür erforderlichen Baukredit. Bereits am<br />
24. April <strong>2012</strong> genehmigte der Gemeinderat den Ersatz <strong>des</strong> Personenlifts im Rathaus, bei dem<br />
bereits die Ausführung eines Windfangs angedacht war. Aus bautechnischen Überlegungen<br />
wurde die Ausführung nach den Abschluss der Umbauarbeiten <strong>des</strong> Erdgeschosses und die Auswechslung<br />
der Fenster verschoben.<br />
Die Bauherrschaft plant nun den Anbau eines Windfangs auszuführen.<br />
Das Bauvorhaben weist auf der südwestlichen Gebäudeecke einen Strassenabstand von 2.90 m<br />
zur Rathausgasse auf. Die Rathausgasse ist eine Gemein<strong>des</strong>trasse, die als eine unterrangige<br />
Zubringer-/ Einbahnstrasse einzustufen ist.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Gemäss Art. 52 Abs. 1 lit. b <strong>des</strong> Baugesetzes beträgt der Min<strong>des</strong>tabstand von Bauten und Anlagen,<br />
gemessen ab Grundstücksgrenze, gegenüber Gemein<strong>des</strong>trassen 4.00 m.<br />
Für die Realisierung <strong>des</strong> Bauvorhabens ist die Ausnahme für einen reduzierten Strassenabstand<br />
von 4.00 m auf 2.90 m notwendig, die wie folgt begründet wird:<br />
Nach dem Umbau <strong>des</strong> Erdgeschosses im Rathaus soll nun auch die Zugangssituation für Behinderte<br />
zum Rathaus verbessert werden. Hierzu soll beim Zugang zum Personenlift von Seiten der<br />
Rathausgasse ein Windfang angebaut werden, der einerseits dem Besucher einen witterungsgeschützten<br />
Vorraum zum Lift bietet, andererseits auch aus sicherheitsrelevanten Überlegungen<br />
notwendig ist. Damit werden durch den Vorraum Zuglufterscheinungen im Liftschacht vermieden<br />
und somit eine bessere Wärmeverbrauchsbilanz für das Haus erzielt.<br />
Der Windfang wird als eine Glas-Metallkonstruktion ausgeführt, dieser einerseits eine zweiflügelige<br />
Schiebetüre als Besucherzugang und eine Flügeltüre als Servicezugang für Anlieferungen für<br />
das Rathaus erhalten wird.<br />
Die Standortgebundenheit der geplanten Anbaute eines Windfanges für den Personenlift ist<br />
durch den Bestand <strong>des</strong> Liftes und dem Aussenzugang begründet. Es besteht somit keine andere<br />
Möglichkeit für die Realisierung <strong>des</strong> geplanten Anbaus für einen Windfang. Zudem wird der<br />
Strassenraum durch andere Gebäudeteile stärker eingeschränkt als durch die geplante Baute.<br />
Gemäss Art. 3 Abs. 1 <strong>des</strong> Baugesetzes kann die Baubehörde auf begründeten und schriftlichen<br />
Antrag hin unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen, Ausnahmen von den Bauund<br />
Nutzungsvorschriften <strong>des</strong> Baugesetzes bewilligen. Für das gegenständliche Bauvorhaben<br />
würde die Anwendung der Bauvorschriften eine unzumutbare Härte bedeuten, zumal die Zweckbestimmung<br />
<strong>des</strong> geplanten Bauvorhabens ohne Ausnahme nicht erfüllt werden kann.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters und der Bauverwaltung, Abteilung Hochbau:<br />
Der Gemeinderat genehmigt das Baugesuch und beantragt beim Hochbauamt, für die<br />
Realisierung <strong>des</strong> geplanten Bauvorhabens, die Erteilung der Ausnahme für einen reduzierten<br />
Strassenabstand von 4.00 m auf 2.90 m zu bewilligen.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Signalisation Einfahrt Vaduzer Parzelle Nr. 2660, Austrasse 40, Vaduz<br />
Amtsverbot<br />
Der Parkplatz auf dem Grundstück Vaduzer Parzelle Nr. 2660, Austrasse 40, wird immer wieder<br />
von Fremdfahrzeugen als Verbindungsweg für die beiden Strassen Austrasse und „Alte Landstrasse“<br />
benutzt.<br />
Auf Grund dieser Tatsache, ersucht die Stockwerkeigentümerschaft der Vaduzer Parzelle<br />
Nr. 2660, Austrasse 40, ein Amtsverbot wie folgt zu erlassen.<br />
„Signal Nr. 2.14, Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatz<br />
Zubringerdienst Austrasse 40 gestattet.“<br />
Die Signaltafel wird auf dem Privatareal der Vaduzer Parzelle Nr. 2660 angebracht. Für die<br />
Gemeinde entstehen daraus keine Kosten.<br />
Das Amtsverbot wird gestützt auf die Rechtssicherungs-Ordnung, RSO, LGBl. 1923, Nr. 8, Artikel<br />
99, Anwendung und Busse, erlassen.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau:<br />
Der Gemeinderat erlässt folgen<strong>des</strong> Amtsverbot:<br />
„Signal Nr. 2.14, Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatz<br />
Zubringerdienst Austrasse 40 gestattet“<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Sanierung Schlossstieg<br />
Bauprojekt- und Kreditgenehmigung<br />
Der Schlossstieg zwischen Haldenweg und dem Schloss dient als vielbegangener Spazierweg<br />
und hat damit über die Naherholungsfunktion hinaus eine wichtige touristische Bedeutung, da er<br />
dem Touristen <strong>vom</strong> Zentrum Vaduz zum Schloss eine aussichtsreiche Kurzwanderung bietet. Der<br />
Weg liegt auf dem Grundeigentum der Stiftung Fürst Liechtenstein. Der Unterhalt erfolgt jedoch<br />
durch den Werkbetrieb der Gemeinde Vaduz. Die Pflege <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> wird in diesem Gebiet durch<br />
den Gemeindeforstbetrieb gewährleistet.<br />
Der Weg weist diverse Problemstellen auf, die durch eine Sanierung behoben werden sollen:<br />
- Entwässerung <strong>des</strong> Weges<br />
- Schäden an den bestehenden Stützmauern<br />
- Defekte Zäune<br />
- Erodierte Oberfläche <strong>des</strong> Weges<br />
Zur Ausarbeitung <strong>des</strong> Bauprojektes und der Realisierung wurde am 22. Mai 2013 das Ingenieurbüro<br />
Nemos Anstalt, Vaduz, für die Ingenieurleistungen beauftragt. Das Bauprojekt liegt nun der<br />
Bauverwaltung vor:<br />
Folgende Massnahmen sind geplant:<br />
- Montage von einheitlichen Abfallkübeln<br />
- Erstellung von einheitlichen Sitzplätzen<br />
- Einbau von zusätzlichen Querabschlägen zur Entwässerung, in Form von Eisenquerabschlägen<br />
- Montage von einheitlichen Zaunsystemen aus Holz als Absturzsicherung<br />
- Die ganze Wegstrecke erhält eine neue Kies-Sand-Oberfläche<br />
- Neuer Anstrich für die bestehende und funktional noch intakte Absturzsicherung aus Metall.<br />
- Entfernung abgestorbener Bäume<br />
- Ersatz von morschen Holzbodenbelägen<br />
- Entfernung von einzelnen Baumstöcken<br />
- Vorhandene Böschungssicherungen aus Leitplanken entfernen, marode Stützmauern unterfangen<br />
und teilweisen Ersatz mit Blocksteinmauern<br />
- Reparatur der vorhandenen Pflästerung<br />
- Diverse kleine Reparaturarbeiten, um auch optisch ein einheitliches Bild zu schaffen.<br />
Ausführung:<br />
Die Hauptarbeiten der genannten Massnahmen werden durch verschiedene Handwerksbetriebe<br />
und einen Baumeister erledigt. Ebenso übernimmt der Forstdienst der Gemeinde Vaduz diverse<br />
Arbeiten.<br />
Die geplante Massnahme wurde dem Fürstenhaus vorgestellt und <strong>des</strong>sen Einverständnis eingeholt.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Kostenvoranschlag inkl. Ingenieurleistungen:<br />
Baumeister- und Handwerkerarbeiten CHF 115’000.00<br />
Gemeindeinterne Leistungen (Forstdienst) CHF 13’000.00<br />
Ingenieurleistungen CHF 15’000.00<br />
Diverses und Unvorhergesehenes CHF 17’000.00<br />
Total inkl. MWSt CHF 158’000.00<br />
Die Kosten sind im Gesamtbudget Tiefbau 2013 abgedeckt. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen<br />
werden, dass die Abschätzung der Kosten sich als sehr schwierig erweist, da es sich um<br />
viele kleine Reparaturarbeiten mit aufwendigen Materialtransporten handelt.<br />
Terminplan<br />
Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen soll zwischen Ende Oktober und Dezember<br />
2013 erfolgen. Diese Zeit wurde gewählt, da ein Teil der Bauarbeiten nur während einer Vollsperrung<br />
<strong>des</strong> Weges durchführbar sind.<br />
Antrag der Bauverwaltung:<br />
Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt Sanierung Schlossstieg und<br />
gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 160‘000.00 inkl.<br />
MWSt.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, 12 Ja-Stimmen (7 FBP, 5 VU), 1 Nein-Stimme (FL)<br />
Sanierung Schlossstieg,<br />
Arbeitsvergaben<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> in der heutigen <strong>Sitzung</strong> gegenständlichen Projektes „Sanierung Schlossstieg“<br />
stehen diverse Arbeitsvergaben an:<br />
Baumeisterarbeiten<br />
Die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, hat hierfür eine Offerte von der Gassnerbau AG, Vaduz,<br />
eingeholt. Die Offerte im Betrag von CHF 79‘500.00 (inkl. MWSt) wurde geprüft und als fair und<br />
marktgerecht befunden.<br />
Eine Direktvergabe ist gemäss Artikel 26 ÖAWV, Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen,<br />
maximal bis zu einem Auftragswert von CHF 100‘000.00 bei sämtlichen Bau-, Liefer- und<br />
Dienstleistungsaufträgen möglich.<br />
Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, an den Gemeinderat:<br />
Der Gemeinderat erteilt den Direktauftrag für die Baumeisterarbeiten im Zusammenhang<br />
mit dem Projekt „Sanierung Schlossstieg“ an die Firma Gassnerbau AG, Vaduz, im<br />
Betrag von CHF 79‘500.00 (inkl. MWSt).<br />
Während der Beschlussfassung treten die Gemeinderäte Cornelia Meier-Spoerri und Manfred<br />
Ospelt in den Ausstand.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Feuerwehrordnung der Gemeinde<br />
Revision<br />
Das Feuerwehrgesetz <strong>des</strong> Fürstentums Liechtenstein (FWG; LR 705.1) wurde letztmals am 24.<br />
November <strong>2012</strong> revidiert. Aufgrund diverser Anpassungen, war nunmehr auch die in der Gemeinde<br />
geltende Feuerwehrordnung einer Durchsicht und Überarbeitung zuzuführen.<br />
In Zusammenarbeit und zu Handen der Vorsteherkonferenz hat das Amt für Bevölkerungsschutz<br />
im Verlaufe <strong>des</strong> Frühsommers eine Mustervorlage der „Feuerwehrverordnung“ ausgearbeitet.<br />
Diese wurde der revidierten Feuerwehrordnung der Gemeinde Vaduz zu Grunde gelegt und den<br />
Gegebenheiten und Bedürfnissen der Feuerwehr der Gemeinde Vaduz angepasst. Diese Feuerwehrordnung<br />
folgt dem Prinzip, dass nur jene Sachverhalte explizit geregelt werden, die nicht<br />
bereits in einer höherrangingen oder die Feuerwehrordnung übersteuernden Regelung enthalten<br />
sind. Deswegen wird oft mit Verweisen und Fussnoten gearbeitet.<br />
Die vorliegende Revision der Feuerwehrordnung wurde den Mitgliedern der Feuerwehr–<br />
kommandos am 9. September 2013 zur Vernehmlassung zugestellt. Auf Grundlage der darauf<br />
folgenden Besprechnung <strong>vom</strong> 26. September 2013 wurden die eingebrachten Anregungen und<br />
Anpassungen in die nun vorliegende Fassung eingearbeitet. Den Mitgliedern der Sicherheits–<br />
kommission wurde danach die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und deren Anpassungen<br />
gleichermassen eingepflegt.<br />
Damit diese Feuerwehrordnung in Kraft treten kann, ist sie in einem ersten Schritt durch den Gemeinderat<br />
zu verabschieden und danach durch die Fürstliche Regierung sanktionieren zu lassen.<br />
Antrag der Sicherheitskommission:<br />
Der Gemeinderat stimmt der revidierten Feuerwehrordnung in der ihm vorgelegten<br />
Fassung zu und hebt die Feuerwehrordnung <strong>vom</strong> <strong>3.</strong> Februar 2009 auf.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Spoerry-Areal / Universität Liechtenstein, Parkplatzbewirtschaftung<br />
Bauabrechnung<br />
Der Gemeinderat hat anlässlich der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 22. Mai 2013 die Einführung der flächendeckenden<br />
Parkplatzbewirtschaftung auf dem Spoerry-Areal zugestimmt und für die baulichen Massnahmen<br />
einen entsprechenden Kredit gesprochen.<br />
Zusammenstellung der Kosten:<br />
Gesamtkredit (GRB 26/<strong>2012</strong>) CHF 85‘000.00<br />
Bauabrechnung CHF 66‘957.60<br />
Minderkosten - 21.23 % CHF 18‘042.40<br />
Im Rahmen der Projektumsetzung wurde erkannt, dass auf die Installation eines in der Offertstellung<br />
noch vorgesehenen Zahlautomaten verzichtet werden konnte.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Abrechnung für die baulichen Massnahmen zur Einführung<br />
der flächendeckenden Parkplatzbewirtschaftung auf dem Spoerry-Areal in Höhe<br />
von CHF 66’957.60 (inkl. MWSt).<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Eugen-Rosmarie Stiftung<br />
Genehmigung der Statuten<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Verlassenschaftsverfahrens nach Eugen Walter Vogt sel., verstorben am<br />
6. März <strong>2012</strong>, zuletzt wohnhaft gewesen in Triesen (Meierhofstrasse 33), wird mit der Gründung<br />
der Stiftung bzw. der Genehmigung der Statuten der testamentarische Wunsch <strong>des</strong> Erblassers<br />
umgesetzt. Somit kann das Verlassenschaftsverfahren <strong>vom</strong> Landgericht nunmehr abgeschlossen<br />
werden.<br />
Die Statuten sind jeweils durch die Gemeinderäte Vaduz und Triesen zu genehmigen.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Statuten (Entwurf) der „Eugen-Rosmarie Stiftung“.<br />
Während der Beschlussfassung tritt Gemeinderat Hansjörg Vogt in den Ausstand.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Einbürgerungsabstimmung<br />
Beschleunigtes Verfahren<br />
Derzeit liegt der Gemeinde ein Gesuch um Aufnahme im ordentlichen Verfahren in das Bürgerrecht<br />
der Gemeinde Vaduz vor. Gemäss Gemeindegesetz (LGBl. 1996/76), Art. 21, entscheiden<br />
über die Aufnahme die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger in einer Bürgerabstimmung.<br />
Laut „Reglement über die Gebührenerhebung bei Einbürgerungsabstimmungen“ steht es dem<br />
Antragsteller frei, als Abstimmungszeitpunkt für sein Gesuch den nächstmöglichen Termin zu<br />
verlangen, wobei dann die doppelte Verwaltungsgebühr (CHF 5‘000.00) zu entrichten ist.<br />
Es liegt aktuell kein Termin für eine Sachabstimmung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> oder der Gemeinde vor. Der<br />
Antragsteller, Herr Azem Zekan, Egerta 36, 9490 Vaduz, wünscht aus diesem Grund eine Bürgerabstimmung<br />
im beschleunigten Verfahren.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat legt den Termin für die Abstimmung i.S. Einbürgerung von Herrn Azem<br />
Zekan auf den 15. Dezember 2013 fest.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Führung <strong>des</strong> Namens „Vaduz“ in der Firmenbezeichnung<br />
Genehmigung<br />
Die Firma AMAG / City-Garage H. Frommelt Anstalt, Vaduz, ist eine Tochterfirma der international<br />
tätigen AMAG (Automobil und Motoren AG) Gruppe. Im Sinne einer einheitlichen Namensgebung<br />
für die ihr angeschlossenen Tochterfirmen sollen auf Weisung der AMAG die Orts bzw.<br />
Länderbezeichnungen in Klammern als Teil der Firmierung aufgenommen werden.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Die Regelung der Firmenbezeichnung, wie auch Verwendung eines Gemeindenamens, ist in Art.<br />
1013 <strong>des</strong> Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR, LR 216.0) geregelt. Diese Norm besagt folgen<strong>des</strong><br />
und ermächtigt zudem den Gemeinderat, über die entsprechende Verwendung zu<br />
befinden:<br />
1. Nationale Bezeichnungen, insbesondere die Worte Liechtenstein, liechtensteinisch, Staat,<br />
Land allein oder in Verbindung mit dem übrigen Wortlaut der Firma dürfen in ihr nicht enthalten<br />
sein.<br />
2. Die Führung derartiger Bezeichnungen kann jedoch ausnahmsweise von einer von der<br />
Regierung mit Verordnung bezeichneten Amtsstelle, allenfalls nach Anhörung der<br />
Industrie- und Handelskammer oder der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, bewilligt<br />
werden, wenn besondere Gründe die Zulassung der Bezeichnung rechtfertigen.<br />
<strong>3.</strong> Die gleichen Bestimmungen finden entsprechend Anwendung auf Gemeindebezeichnungen,<br />
sofern es sich nicht nur um die Angabe <strong>des</strong> Ortes der Niederlassung handelt.<br />
[…]<br />
Die Führung <strong>des</strong> Namens „Vaduz“ in der Firmenbezeichnung eines Unternehmens ist dann<br />
vertretbar, wenn eine enge Beziehung zwischen dem betreffenden Unternehmen und der Gemeinde<br />
Vaduz besteht. Im vorliegenden Fall ist vor allem auf den dritten Punkt der Norm abzustützen,<br />
durch welchen die Verwendung der Gemeindebezeichnung im Sinne einer geografischen<br />
Eingrenzung bzw. einer Ortsbezeichnung geregelt ist. Die Bezeichnung „Vaduz“ in Klammern<br />
soll im gegenständlichen Fall als geografisches und damit einschränken<strong>des</strong> Erkennungsmerkmal<br />
verwendet werden. Vergleichbare Firmierungen finden sich bei der Securitas (Liechtenstein)<br />
AG, der Swiss Life (Liechtenstein) AG, der BDO (Liechtenstein) AG oder der VP Bank<br />
(Vaduz) AG. In jedem dieser Beispiele wird mit der jeweiligen Bezeichnung auf den Standort der<br />
Niederlassung (~ Tochterfirma) hingewiesen.<br />
Für die Genehmigung der beantragten Firmierung spricht, dass es auch in anderen Gemeinden<br />
Liechtensteins AMAG-Vertretungen geben könnte, die dann gleichermassen die Ortsbezeichnung<br />
führen und ihren Tätigkeitsbereich somit geografisch eingrenzen würden. Da solche Garagen<br />
eher lokal (als Händler) und nicht national (als Generalimporteur) verankert sind, lässt sich auch<br />
die Verwendung der Gemeindebezeichnung „Vaduz“ durchaus nachvollziehen.<br />
Antrag <strong>des</strong> Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Verwendung der Gemeindenennung „Vaduz“ in der<br />
neuen Firmierung „AMAG (Vaduz) AG“.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Personeller Wechsel (Information)<br />
Kommission Schulwegsicherung<br />
Alexander Erhart wird als Vertreter der Elternvereinigung durch Karin Rumpold, Am Irakles 2, ersetzt,<br />
da seine Kinder nicht mehr in der Primarschule sind und er <strong>des</strong>wegen sein Amt niederlegen<br />
musste.<br />
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AUS DER RATSSTUBE GEMEINDE VADUZ 22. Oktober 2013<br />
Personelle Wechsel<br />
Personalkommission und Sportkommission<br />
Aus zeitlichen und persönlichen Gründen tritt Gemeinderätin Renate Feger als Mitglied der<br />
Personalkommission und der Sportkommission zurück. Die VU-Fraktion schlägt dem Gemeinderat<br />
die nachstehenden Ersatzmitglieder vor:<br />
Personalkommission: Gemeinderat Patrik Vogt, Am Exerzierplatz 21<br />
Sportkommission:<br />
Patrick Wille, Austrasse 19a<br />
Antrag der VU-Fraktion:<br />
Der Gemeinderat wählt als Ersatz für Gemeinderätin Renate Feger Gemeinderat Patrik<br />
Vogt für den Rest der Legislaturperiode in die Personalkommission und Patrick Wille in<br />
die Sportkommission.<br />
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig<br />
Ewald Ospelt, Bürgermeister<br />
Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die<br />
Behandlung von Beschlüssen <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung<br />
dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 <strong>des</strong><br />
Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung<br />
beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften<br />
beträgt ein Monat ab Kundmachung <strong>des</strong> Beschlusses:<br />
Tag der Kundmachung: 31. Oktober 2013<br />
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