Kurz-Check SEPA für Firmenkunden und Vereine - Volksbank Bad ...
Kurz-Check SEPA für Firmenkunden und Vereine - Volksbank Bad ...
Kurz-Check SEPA für Firmenkunden und Vereine - Volksbank Bad ...
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Haben Sie Fragen zum Thema: SEPA?
Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern.
Volksbank
Bad Oeynhausen-Herford eG
Ablauf auf der Zahlerseite
A: Überweisungen
SEPA-Checkliste für Firmenkunden und Vereine
• Ist Ihre Finanzbuchhaltung SEPA-fähig(Format ISO 20022 XML)? Auf unserer
Homepage stellen wir für Sie den VR-Formatprüfer bereit, mit dem Sie das Format
überprüfen können.
• Zahlungsaufträge sind ab dem 01.02.2014 nur noch unter Nutzung der IBAN
(International Bank Account Number) und des BIC (Bank Identifier Code) bei
grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen möglich.
• Die IBAN zur Ihrem Girokonto finden sie auf Ihrem Kontoauszug bzw. auf der
Rückseite Ihrer VR-BankCard oder können Sie auf unserer Homepage mit dem IBAN-
Rechner ermitteln.
• Der BIC der Volksbank Bad Oeynhausen – Herford eG lautet:
GENODEM1HFV
• Einen IBAN-Konverter stellen wir Ihnen kostenlos auf unserer Homepage zur
Verfügung. Dieses Programm wandelt die Kontonummer und Bankleitzahl Ihrer
Zahlungsempfänger in IBAN und BIC um.
B: Lastschriftbelastungen
• Der Zahlungsempfänger erhält seine Forderung per Lastschrift mit
Einzugsermächtigung:
o Es muss vom Zahlungsempfänger bis zum 01.02.2014 die Umstellung auf die
neuen SEPA-Formate vorgenommen werden.
o Von Ihrer Seite aus muss nichts unternommen werden.
• Sie haben einen Abbuchungsauftrag erteilt:
o Es muss eine neue SEPA-Firmenlastschrift durch den Zahlungsempfänger mit
Ihnen vereinbart werden, sofern es sich bei beiden Vertragspartnern um Nicht-
Verbraucher handelt.
o Eine Kopie des SEPA-Firmenmandats ist von Ihnen bei uns einzureichen.
o Gegebenenfalls muss die SEPA-Basis-Lastschrift genutzt werden.
C: Daueraufträge
• Uns erteilte Daueraufträge werden automatisch auf SEPA umgestellt.
D: Kartenzahlungen
• Zahlungen mit Ihrer VR-BankCard und Kreditkarte sind weiterhin wie gewohnt
möglich.
Stand: 11/2013
©Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
www.meinevolksbank.de
Ablauf auf der Zahlungsempfängerseite
A: Überweisungen
SEPA-Checkliste für Firmenkunden und Vereine
• Haben Sie Ihre Vordrucke (Briefe, Rechnungen etc.) bereits um IBAN (International
Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ergänzt?
Die IBAN ist wie folgt aufgebaut:
DE xx 49490070 1234567890
Länder-
Kennzeichen
(2-stlg.)
Prüf-ziffer
(2-stlg.)
Bankleitzahl
Kontonummer
(10-stlg.)
• Der BIC der Volksbank Bad Oeynhausen – Herford eG lautet:
GENODEM1HFV
• Einen IBAN-Konverter stellen wir Ihnen kostenlos auf unserer Homepage zur
Verfügung. Dieses Programm wandelt die Kontonummer und Bankleitzahl Ihrer
Zahlungspflichtigen in IBAN und BIC um.
B: Einzug von Lastschriften
• Haben Sie bereits Ihre Gläubigeridentifikationsnummer über die Deutsche Bundesbank
beantragt?
http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de
o Hierfür benötigen Sie:
Rechtsform und Registernummer.
Es wird die Adresse und E-Mai-Adresse erfragt.
Privatpersonen müssen die Personalausweisnummer angeben.
• Kann die Gläubigeridentifikationsnummer in Ihre Finanzbuchhaltungssoftware
übertragen werden?
• Abschluss einer neuen Lastschriftvereinbarung:
o Die Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG hat bereits im August/September
2013 allen Nutzern die notwendigen Vertragsunterlagen oder Anträge
zugesendet. Bitte reichen Sie die Ihnen bereits zugesandten „Vereinbarungen
über den Einzug von Forderung durch Lastschriften“ oder die Anträge
unterschrieben einschließlich der Gläubigeridentifikationsnummer zurück.
• Haben Sie die notwendigen Mandate mit Ihren Kunden/Mitgliedern abgeschlossen?
o Haben Sie den Aufbau Ihrer frei von Ihnen wählbaren max. 35 Stellen
umfassenden, alphanummerischen Mandatsreferenz festgelegt? Ein Vorteil ist,
bereits vorhandene Systeme wie z.B. Kundennummer oder Mitgliedsnummer
zu nutzen.
o Ist ein Mandatsservice in Ihrer Finanzbuchhaltung integriert (Vorlauffristen für
Erst- und Folgelastschriften, Archivierung etc.)?
o Einen IBAN-Konverter stellen wir Ihnen auf unserer Homepage kostenlos zur
Verfügung. Dieses Programm wandelt die Kontonummer und Bankleitzahl Ihrer
Zahlungspflichtigen in IBAN und BIC um.
Stand: 11/2013
©Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
www.meinevolksbank.de
o Ist der Zahlungspflichtige ein Verbraucher?
Umdeutungsregelung von Lastschrift mit Einzugsermächtigung (Original
liegt Ihnen vor) auf SEPA Basis-Lastschrift kann genutzt werden. Einen
Musterbrief finden Sie auf unserer Homepage. Eine einmalige Mitteilung
unter Angabe Ihrer Gläubiger ID, und der Mandatsreferenz des
jeweiligen Zahlungspflichtigen und Angabe des Umstellungstermins ist
ausreichend.
o Ist der Zahlungspflichtige ein Nicht-Verbraucher?
Bisherige Nutzung der Lastschrift mit Einzugsermächtigung:
• Umdeutungsregelung von Lastschrift mit Einzugsermächtigung
(Original liegt Ihnen vor) auf SEPA Basis-Lastschrift kann genutzt
werden. Einen Musterbrief finden Sie auf unserer Homepage.
Bisherige Nutzung der Lastschrift mit Abbuchungsauftrag:
• Hier ist der Abschluss eines neuen SEPA-Firmenmandats
erforderlich. Ein ausfüllbares Mandatsformular steht Ihnen auf
unserer Homepage zur Verfügung.
• Vorabankündigung (Pre-Notification):
o Sie sind verpflichtet die Zahlungspflichtigen spätestens 14 Kalendertage vor
Fälligkeit, wenn nicht anders vereinbart, über die Belastung zu informieren. Bei
wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige
Aufstellung, z.B. vor der ersten Fälligkeit im Jahr.
o Inhalt der Vorabankündigung:
Belastungsbetrag, Belastungstermine, Gläubiger-Identifikationsnummer,
Mandatsreferenz
o Keine Formvorgabe, möglich sind z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, E-Mail.
• Einreichung der SEPA-Lastschriften:
o Die Einreichung der SEPA-Lastschriften ist ab 01.02.2014 ausschließlich über das
Online-Banking möglich.
o Eine beleghafte Einreichung und/oder Einreichung mittels Datenträger entfällt.
o Ist Ihre Finanzbuchhaltung SEPA-fähig (Format ISO 20022 XML)? Auf unserer
Homepage stellen wir für Sie den VR-Formatprüfer bereit, mit dem Sie das
Format überprüfen können.
o Lastschrift-Einreichungen sind ab dem 01.02.2014 nur noch unter Nutzung der
IBAN und des BIC möglich. Desweiteren müssen Ihre Lastschrifteinreichungen
die jeweilige Mandatsreferenz des Zahlungspflichtigen enthalten.
o Beachten Sie die Vorlauffristen für Einreichungen (6 Bankarbeitstage bei
Ersteinreichungen, 3 Bankarbeitstage bei Folgelastschriften).
Zusätzlich ist von Vereinen zu beachten:
• Satzung auf Zahlungsart, Fälligkeit der Beträge überprüfen, ggf. Änderungen
vornehmen.
• Integrieren Sie in Ihre Beitrittserklärung das SEPA-Basis-Lastschriftmandat, welches dem
vorgegebenen Format entspricht. Das Mandat ist zusätzlich zur Beitrittserklärung
immer separat zu unterschreiben.
Stand: 11/2013
©Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
www.meinevolksbank.de