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Prospekt als PDF downloaden - Finanz Colloquium Heidelberg

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Anpassung von Arbeitsanweisungen u.ä. durch Verschiebung<br />

der bisherigen §§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG ab 01.02.2014!<br />

Zu erwartende verschärfte Anforderungen durch die 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie!<br />

Anti-Geldwäsche-<br />

Organisation im<br />

Fokus der Revision<br />

➜ Beurteilung der Gefährdungsanalyse im<br />

Hinblick auf die Abbildung sämtlicher<br />

Geldwäsche-Risiken<br />

➜ Würdigung der Stellung, Zuständigkeit<br />

und Aufgabenbereiche der Funktion der<br />

Zentralen Stelle<br />

➜ Inwieweit wurden bis zum Ablauf der<br />

Sonderfrist am 1.1.2014 alle fehlerhaften<br />

Kundendaten aktualisiert?<br />

➜ Projektprüfung 4. Anti-Geldwäsche-RiLi<br />

- Existiert bereits ein Maßnahmenplan<br />

und ein Gefährdungsszenario?<br />

➜ Erfahrungen aus Jahresabschluss- und<br />

Sonderprüfungen zur Geldwäsche- und<br />

Betrugsbekämpfung<br />

Aktuelle „Knackpunkte”<br />

der Geldwäschebekämpfung<br />

➜ Abgrenzung der Zentralen Stelle zur<br />

institutsweiten Compliance-Funktion und<br />

Internen Revision<br />

➜ Sorgfalts- und Organisationspflichten bei<br />

E-Geld-Geschäften (Erleichterungen,<br />

Prüfungsschwerpunkte)<br />

➜ Zur Errichtung eines anonymen Hinweisgeber-Systems<br />

nach § 25a Abs. 1 Satz 6<br />

KWG ab 1.1.2014<br />

➜ Sicherstellung einer anlass(un)abhängigen<br />

Aktualisierung sämtlicher (fehlerhaften)<br />

Kundendaten bis 1.1.2014<br />

➜ Künftige Ausdehnung der verstärkten<br />

Sorgfaltspflichten auf weitere politisch<br />

exponierte Personen<br />

FCH RevisionsCert FCH BankPersonalerCert FCH KreditCert FCH ImmobilienCert FCH BankrechtCert FCH SaniInsOCert<br />

FCH ControllingCert FCH VertriebCert FCH WertpapierCert FCH ComplianceCert FCH GeldwscheCert FCH Orga/IT-Cert<br />

Ulli Stanke<br />

Nassauische Sparkasse<br />

Martin Gerer<br />

Münchner Bank<br />

Oliver Eis<br />

PwC AG WPG<br />

Marc Stränger<br />

Sparkasse Krefeld<br />

Nils Brandt<br />

Volker Meierhöfer<br />

BDO AG WPG<br />

&<br />

Sparkasse Neuss<br />

14. Mai 2014 in Köln 15. Mai 2014 in Köln<br />

Seminartage getrennt buchbar • Sonderkondition bei Kombi-Buchung (Infos siehe Rückseite)


Anti-Geldwäsche-Organisation im Fokus der Revision<br />

Mittwoch (14. Mai 2014)<br />

9.00-11.30 Uhr Ulli Stanke Nassauische Sparkasse<br />

Ausgewählte Prüffelder zur Beurteilung der Anti-Geldwäsche-<br />

Organisation/Zentralen Stelle<br />

• Auswirkungen regulatorischer Neuregelungen (u.a. KWG-Novelle)<br />

auf die Prüfungsplanung der Revision<br />

• Prüffeld Anlass(un)abhängige Aktualisierung der Gefährdungsanalyse<br />

(GFA)<br />

- Würdigung der institutsweiten GFA unter Beachtung von<br />

§ 25c KWG, IDW PS 980 und MaRisk-Compliance<br />

- Beurteilung neuer Typologien - Wie häufig wird der Kundenbestand<br />

gegen Sanktions- und PEP-Listen geprüft?<br />

- Überprüfung (aggregierter) Risikofaktoren zur Beurteilung der<br />

abgeleiteten individuellen Gefährdungsszenarien<br />

- Prüfung der Nachvollziehbarkeit der dokumentierten Risikoanalyse<br />

und Sicherungsmaßnahmen für externe Dritte<br />

• Prüffeld Stellung, Zuständigkeit und Aufgaben der Geldwäschebeauftragten<br />

(GwB)/Zentralen Stelle (ZS)<br />

- Prüfung der Personalauswahlverfahren zur Beurteilung der<br />

Sachkunde und Zuverlässigkeit des GwB<br />

- Bewertung der Angemessenheit des eingeräumten Personal-,<br />

Sach- und IT-Budgets<br />

- Beurteilung der Verantwortlichkeiten - Wird der GwB frühzeitig<br />

in Neu-Produkt-Prozesse einbezogen?<br />

- Einschätzung risikobasierter Kontrollen zur Würdigung der<br />

Unabhängigkeit der Aufgabenwahrnehmung<br />

- Einrichtung einer institutsweiten Compliance-Funktion - Zur<br />

Zusammenlegung der Zentralen Stelle mit anderen Überwachungsfunktionen<br />

• Prüffeld Aktualität und Zeitnähe der Mitarbeiterinformation<br />

über neue Geldwäsche-Typologien/-Methoden<br />

• Prüffeld Mitarbeiterüberwachung vor und während des Dienstverhältnisses<br />

(unter Datenschutzaspekten)<br />

• Prüffeld Sicherstellung der Errichtung eines wirksamen anonymen<br />

Hinweisgeber-Systems ab 01.01.2014<br />

- Prüfung der Wirksamkeit von Kommunikationswegen/-regeln<br />

unter Beachtung des § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG<br />

- Wer ist für die Entgegennahme von Hinweisen zuständig und<br />

geeignet? - Beurteilung von internen und externen Ausgestaltungsmöglichkeiten<br />

- Überprüfung technischer und organisatorischer Sicherstellung<br />

der vertraulichen Behandlung von Informationen<br />

- Würdigung der Behandlung eingehender Hinweise sowie weiterer<br />

Untersuchungsmaßnahmen im Verdachtsfall<br />

• Prüffeld Aktualisierung von Arbeitsanweisungen, Organisationsrichtlinien<br />

u.ä. aufgrund der Verschiebung der bisherigen<br />

§§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG ab 01.02.2014<br />

• Projektprüfung 4. EU-Geldwäscherichtlinie: Inwieweit existiert<br />

bereits ein Maßnahmenplan, wurden erste Gefährdungsszenarien<br />

durchgespielt, etc.?<br />

11.45-15.00 Uhr Martin Gerer Münchner Bank eG<br />

(dazw. 12.45-14.00 Uhr Mittagspause)<br />

Ausgewählte Prüffelder zur Beurteilung der Einhaltung aktueller<br />

Kundensorgfaltspflichten<br />

• Prüffeld Aktualisierung von Kundendaten: Erfolgte bis Ablauf<br />

der Sonderfrist zum 01.01.2014 eine erneute Identifizierung<br />

und Aktualisierung fehlerhafter Kundendaten?<br />

- Überprüfung der AGB und Mitwirkungspflichten der Vertragspartner<br />

für Anzeige wesentlicher Datenänderungen<br />

- Wurden ggf. die Datensätze bereinigt, in denen z.B. ein wirtschaftlich<br />

Berechtigter <strong>als</strong> juristische Person in § 24c KWG<br />

eingestellt worden ist?<br />

- Prüfung der Voraussetzungen für den Verzicht auf die direkte<br />

Kontaktaufnahme mit Kunden zur Datenaktualisierung<br />

- Beurteilung der Angemessenheit periodischer und anlassbezogener<br />

(Auslöser?) Aktualisierung von Kundendaten<br />

- Stichprobenprüfung in Bezug auf Maßnahmen zur Kenntlichmachung<br />

und Bestätigung aktualisierter Kundendaten<br />

• Prüffeld vereinfachte Kundensorgfaltspflichten: Überprüfung<br />

der Voraussetzungen für Inanspruchnahme vereinfachter Kontrollen<br />

und Verfahren zur Verbesserung des KYC-Prinzips<br />

• Prüffeld wirtschaftlich Berechtigter (wB): Würdigung der eingeholten<br />

Verpflichtung juristischer Personen und Erklärung<br />

von Treuhändern über ihren Status und die Bereitstellung<br />

verfügbarer Daten zum wB<br />

• Prüffeld politisch exponierte Personen (PEPs): Beurteilung der<br />

Ausdehnung verstärkter Sorgfaltspflichten für Personen, die<br />

wichtige öffentliche Ämter im Inland, innerhalb der EU und in<br />

internationalen Organisationen innehaben<br />

• Prüffeld abwesende Vertragspartner: Prüfung der Voraussetzungen<br />

für Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Vertragspartnern,<br />

die bei Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend<br />

sind<br />

• Prüffeld Verdachtsmeldung: Handelt es sich um eine § 10 WpHG-,<br />

Verdachtsmeldung oder Strafanzeige?<br />

• Prüffeld Beendigung der Geschäftsbeziehung: Bewertung der<br />

Verhältnismäßigkeit und Nichtvorlage von Ausschlussgründen<br />

zur Rechtfertigung der Entscheidung über die Fortsetzung einer<br />

Geschäftsbeziehung<br />

• Prüffeld E-Geld-Geschäfte: Prüfung der Voraussetzung für Befreiung<br />

von Sorgfalts- und sonstigen Pflichten - Beurteilung<br />

der Angaben und Nachweise für einen einzureichenden Antrag<br />

nach § 25i Abs. 5 KWG<br />

• Prüffeld Online-Glücksspiele: Beurteilung der Überwachung von<br />

Organisations- und Monitoring-Pflichten bei Geschäftsbeziehungen<br />

und Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Glücksspielen<br />

im Internet<br />

• Prüffeld Datenschutz: Überprüfung von Wechselwirkungen<br />

zwischen Geldwäschevorschriften und datenschutzspezifischen<br />

Persönlichkeitsrechten<br />

15.15-17.00 Uhr Nils Brandt BDO WPG<br />

Erfahrungen aus Jahresabschluss(JA)- und Sonderprüfungen<br />

zur Geldwäsche-/Betrugsbekämpfung<br />

• Erhebliche Auswirkungen des erweiterten Fragebogens aus<br />

§ 21 Abs. 8 PrüfbV auf aktuelle JA-Prüfungen<br />

- Zunahme von Prüfungsumfang, Berichterstattung und Dauer<br />

der Geldwäsche-Prüfungen durch erweiterte Klassifizierung und<br />

verbaler Beurteilung sämtlicher Prüfungsgebiete<br />

- Erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Abschlussprüfer/BaFin,<br />

Vorstand, Revision, Geldwäschebeauftragten u.a.<br />

• Erkenntnisse aus Jahresabschlussprüfungen 2013 - Beurteilung<br />

interner Arbeitsanweisungen und Stellenbeschreibungen • Nachvollziehbarkeit<br />

abgeleiteter Indizien für das Monitoring auf Basis<br />

einer (unzureichenden) GFA • Würdigung von Kontroll-/Notfallplänen<br />

und Berichtslinien<br />

• Aktuelle Prüffelder, Feststellungen sowie Erfahrungen aus Anti-<br />

Geldwäsche-/-Fraud-Sonderprüfungen<br />

- Zu „positive“ JA-Berichte mit mangelnder Aussagekraft und<br />

verschärfte regulatorische Neuerungen <strong>als</strong> Auslöser für zunehmende<br />

Sonderprüfungen<br />

- Welche Aufstellungen, Anweisungen, Berichte, Statistiken etc.<br />

verlangen Sonderprüfer laut Anforderungskatalog?<br />

- Übersicht über die derzeit zu prüfenden Sachverhalte im<br />

Rahmen von Anti-Geldwäsche-/-Fraud-Sonderprüfungen<br />

- Prüffelder aufgrund häufiger Feststellungen aus vergangenen<br />

Sonderprüfungen - Vollständigkeit der GFA • Wirksamkeit des<br />

Kundenannahmeprozesses • Parameter/Indizien zur Bewertung<br />

des Monitoring und Verdachtsmeldeverfahrens • Würdigung<br />

interner Revisionsprüfungen in Bezug auf Geldwäsche- und<br />

Betrugsprävention<br />

- Erkenntnisse nach der Auswertung von Prüfungsberichten<br />

(z.B. fehlende Würdigung von Kunden- und Produktrisiken im<br />

Indizienmodell, unvollständige Zuverlässigkeitsprüfung neu eingestellter<br />

Mitarbeiter)<br />

• (Un-)Sinn von Prüfungssimulationen im Hinblick auf JA- und<br />

Anti-Geldwäsche-/-Fraud-Sonderprüfungen<br />

ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars (15 min. Kaffeepause<br />

am Vor- und Nachmittag)<br />

Referenten<br />

Für jeden Teilnehmer<br />

im Preis enthalten,<br />

wird vor Ort verteilt:<br />

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden<br />

Risikoorientierte<br />

Geldwäsche- & Betrugsprävention<br />

(3. Auflage 2014)<br />

Ulli Stanke<br />

Interne Revision, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden<br />

Martin Gerer<br />

Stv. Bereichsleiter Interne Revision, Münchner Bank eG<br />

Nils Brandt<br />

WP StB, Manager im Bereich Banken und <strong>Finanz</strong>dienstleistungen, BDO<br />

AG WPG, Frankfurt/Hamburg


Aktuelle „Knackpunkte” der Geldwäschebekämpfung<br />

Donnerstag (15. Mai 2014)<br />

9.00-11.15 Uhr Oliver Eis PwC WPG<br />

Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen und Neuregelungen<br />

der 4. EU-Geldwäscherichtlinie<br />

• Überblick über die geldwäscherelevanten Paragrafen nach<br />

Inkrafttreten der KWG-Novelle ab 01.02.2014<br />

• Ausgewählte aktuelle praktische und rechtliche Problemstellungen<br />

im Rahmen der Geldwäscheprävention<br />

• Ausgestaltung der Zentralen Stelle gemäß § 25c Abs. 9 KWG<br />

sowie deren Abgrenzung zur Compliance-Funktion nach<br />

AT 4.4.2 der MaRisk und zur Internen Revision<br />

• Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft<br />

nach § 25i KWG (<strong>als</strong> Prüfungsschwerpunkt)<br />

- Was ist E-Geld und was nicht? (Begriffsdefinition)<br />

- Welche Sorgfaltspflichten sind bei der Ausgabe von E-Geld zu<br />

beachten? Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten<br />

sind einzuhalten?<br />

- Auswirkungen des § 25i KWG auf von Instituten ausgegebene<br />

konto(un)gebundene (z.B. Prepaid-) Geld-Karten<br />

- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Institut von Sorgfaltsund<br />

sonstigen Pflichten bei Ausgabe von E-Geld freigestellt<br />

werden? - Erforderliche Angaben und Nachweise für den einzureichenden<br />

Antrag nach § 25i Abs. 5 KWG<br />

- BaFin-Merkblatt und FATF-Leitfaden<br />

• Organisations- und Monitoring-Pflichten bei Geschäftsbeziehung<br />

und Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Online-<br />

Glücksspielen nach § 9d GwG (u.a. Kennzeichnung der Transaktionen,<br />

verbessertes Monitoring)<br />

• Einführung eines anonymen Hinweisgeber-Systems gemäß<br />

§ 25a Abs. 1 Satz 6 Nr.3 KWG ab 01.01.2014 - Würdigung interner<br />

(neu eingerichteter) Berichtswege und Strukturen sowie von<br />

Regeln und Prozessen<br />

• Anlage 6 PrüfbV - Einführung zur Mehrfach-Klassifizierung von<br />

Mängeln<br />

• Neuauflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise der<br />

Deutschen Kreditwirtschaft („AuAs“) in 2014?<br />

• Optimale Vorbereitung auf Sonderprüfungen - Erfolgsfaktoren<br />

und „Quick Wins“<br />

11.30-14.45 Uhr Marc Stränger Sparkasse Krefeld<br />

(dazw. 12.45-14.00 Uhr Mittagspause)<br />

Erörterung aktueller „Knackpunkte“ bei Umsetzung der Anti-<br />

Geldwäsche-/Fraud-Organisation<br />

• Ganzheitliche Gefährdungsanalyse (GFA) zur Abbildung aller<br />

Geldwäsche-, Terrorismus-, Betrugs- und (WpHG-)Compliance-<br />

Risiken<br />

- Erstellung der institutsweiten GFA vor Hintergrund von § 25c<br />

KWG, IDW PS 980 und MaRisk-Compliance<br />

- Anpassung der Gefährdungslage unter Beachtung neuer Geldwäsche-Typologien<br />

und regulatorischer Neuerungen<br />

- Ableitung individueller Gefährdungsszenarien durch<br />

Zusammenführung und Kombination neuer Risikofaktoren<br />

• Ausgestaltung der Stellung, Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche<br />

des Geldwäschebeauftragten (GwB) / der Zentralen<br />

Stelle (ZS)<br />

- Sicherstellung der Sachkunde und Zuverlässigkeit des GwB<br />

sowie Bemessung angemessener (Personal-, Sach- und IT-)<br />

Budgets<br />

- Frühzeitige Einbeziehung in den Neu-Produkt-Prozess • Erstellung<br />

von Arbeitsanweisungen • Geschäftsinteressen vs. Geldwäschevorschriften<br />

- Verantwortung für Selbstkontrollen der Fachbereiche • Häufigkeit/Tiefe<br />

von Vor-Ort-Prüfungen des GwB • Prozess begleitende<br />

Revisionsprüfungen<br />

- Übernahme weiterer Überwachungsfunktionen <strong>als</strong> Datenschutzbeauftragter,<br />

Revisor oder andere IKS-Einheit?<br />

Abgrenzung zwischen der Zentralen Stelle und institutsweiten<br />

Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 der MaRisk<br />

• Errichtung eines anonymen Hinweisgeber-Systems für Mitarbeiter<br />

gemäß neuem § 25a Abs. 1 Satz 6 KWG<br />

- Überprüfung verwendeter Kommunikationswege/-regeln -<br />

Funktioniert die Kommunikation über „Silo-Grenzen“ hinweg<br />

und im Fall von Regelverstößen?<br />

- Interne (z.B. durch Hotlines) oder externe (z.B. durch Ombudsmann)<br />

Ausgestaltung eines Hinweisgeber-Systems<br />

- Wie wird die vertrauliche Behandlung von Informationen im<br />

Institut technisch und organisatorisch sichergestellt?<br />

- Umgang mit eingehenden Hinweisen? Wer initiiert im Verdachtsfall<br />

weitergehende Untersuchungsmaßnahmen?<br />

• Sicherstellung der (periodischen bzw. anlassbezogenen) Aktualisierung<br />

aller Kundendaten bis 01.01.2014<br />

- Einbindung der Vertragspartner zur Anzeige wesentlicher<br />

Änderungen ihrer Kundendaten (Mitwirkungspflichten)<br />

- Datenaktualisierung bei wirtschaftlich Berechtigten, die noch<br />

<strong>als</strong> juristische Person in § 24c KWG eingestellt sind<br />

- Aktualisierung der Kenntnis über Herkunft eingesetzter Vermögenswerte<br />

von PEPs („Know the Source of Money“)<br />

- Angemessene Sicherstellung des Know Your Customer's<br />

Customer-Prinzips bei Korrespondenzbankbeziehungen<br />

- Geeignete Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Bestätigung<br />

der aktualisierten Kundendaten<br />

• Anpassung von Arbeitsanweisungen u.ä. aufgrund der Verschiebung<br />

der §§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG ab 01.02.2014<br />

15.00-17.00 Uhr Volker Meierhöfer Sparkasse Neuss<br />

Verschärfte Anforderungen und künftige „Knackpunkte“ der<br />

4. EU-Geldwäscherichtlinie<br />

• Aufsetzen eines Projekts „4. EU-Geldwäscherichtlinie“ - Praxistipps<br />

für Erstellung eines Maßnahmenplans, Durchspielen von<br />

Szenarien, Früherkennung von „Knackpunkten“<br />

• Anpassung der institutsinternen Gefährdungsanalyse (GFA)<br />

- Inwieweit kann die Aufsicht die Risikoanalyse und abgeleitete<br />

Sicherungsmaßnahmen nachvollziehen/beurteilen?<br />

- Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung der GFA -<br />

Darstellung am Beispiel einer Produktneueinführung<br />

- Forcierung einer institutsspezifischen szenario-basierten GFA<br />

zur Ableitung individueller Gefährdungsszenarien<br />

• Unter welchen Voraussetzungen müssen Institute ihre Kontrollhandlungen<br />

anpassen? - Überprüfung der Risikovariablen für<br />

allgemeine Sorgfaltspflichten und Faktoren für ein potenziell<br />

geringeres/höheres Risiko<br />

• Einholen der Verpflichtung juristischer Personen zur Bereitstellung<br />

verfügbarer Daten zum wirtschaftlich Berechtigter (wB)<br />

• Abgabe einer Erklärung von Treuhändern über ihren Status<br />

und deren Zurverfügungstellung von Angaben zum wB<br />

• Wie kann ein Institut trotz Wegfall der Ausnahmeregelungen<br />

vermeiden, dass vereinfachte Kontrollen und Verfahren zur<br />

Verbesserung des KYC-Prinzips <strong>als</strong> eine Art Befreiung von vereinfachten<br />

Sorgfaltspflichten missverstanden werden?<br />

• Ausdehnung verstärkter Sorgfaltspflichten auf politisch<br />

exponierte Personen (PEP) mit wichtigen öffentlichen Ämtern<br />

im Inland, innerhalb der EU oder aus internationalen Organisationen<br />

- Welche PEP bekleiden wichtige öffentliche Ämter im Inland?<br />

- Wie kommt ein Institut an eine PEP-Liste innerhalb der EU?<br />

- Welche Institutionen fallen unter internat. Organisationen?<br />

• Unter welchen Voraussetzungen sind sog. Steuerstraftaten <strong>als</strong><br />

„Vortat“ zu betrachten und ggf. anzuzeigen?<br />

• Überwachung besonderer Organisations- und Monitoring-<br />

Pflichten im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen und Zahlungsströme<br />

bei Glücksspielen im Internet<br />

• Künftige Normen zur Verstärkung von (BaFin-)Sanktionen bei<br />

systematischen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften<br />

• Verdeutlichung von Wechselwirkungen zwischen Vorschriften<br />

zur Bekämpfung von Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung und<br />

datenschutzspezifischen Rechten der betreffenden Personen<br />

ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars (15 min. Kaffeepause<br />

am Vor- und Nachmittag)<br />

Referenten<br />

Für jeden Teilnehmer<br />

im Preis enthalten,<br />

wird vor Ort verteilt:<br />

Erwischt! - Ein Weg zur<br />

Betrugsprävention<br />

im Retailgeschäft<br />

(2013)<br />

Oliver Eis<br />

WP, Senior Manager Financial Services, PWC AG WPG<br />

Verantwortlich für Prüfung der Geldwäsche- und Betrugsprävention.<br />

Mitglied der IDW-Arbeitsgruppe „Geldwäscheprüfung“.<br />

Marc Stränger<br />

Abteilungsleiter Compliance, Sparkasse Krefeld<br />

Volker Meierhöfer<br />

Compliance- und Geldwäsche-Beauftragter, Sparkasse Neuss


Regulatorische Neuerungen zur Geldwäschebekämpfung bis zum Seminartermin werden behandelt!<br />

Anmelden/Bestellen<br />

Ich melde mich an zum Seminar:<br />

Anti-Geldwäsche-Organisation im Fokus<br />

der Revision<br />

14. Mai 2014 in Köln (14 05 27) 680 €*<br />

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Risikoorientierte Geldwäsche- und<br />

Betrugsprävention (3. Auflage 2014) enthalten!<br />

Aktuelle „Knackpunkt” der Geldwäschebekämpfung<br />

15. Mai 2014 in Köln (14 05 31) 680 €*<br />

Erwischt! - Ein Weg zur Betrugsbekämpfung (2013) enthalten!<br />

Ich melde mich auch an zum Seminar:<br />

MaComp - Aktuelle Brennpunkte 2014<br />

12. Mai 2014 in Köln (14 05 21) 680 €*<br />

Wertpapier-Compliance im Fokus der Revision<br />

13. Mai 2014 in Köln (14 05 215) 680 €*<br />

Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle<br />

deshalb die Seminarunterlagen zu den oben<br />

angekreuzten Seminaren<br />

125,00 €* je Tagesdokumentation<br />

(versandkostenfrei innerhalb Deutschlands) ❏<br />

Ich bestelle das Fachbuch: (versandkostenfrei innerhalb D)<br />

Bankenkommentar zum Geldwäscherecht<br />

2013, ca. 600 Seiten, 189.- €**<br />

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden ❏<br />

Risikoorienterte Geldwäsche- & Betrugsprävention<br />

3. Auflage, 2014, ca. 220 Seiten, 79.- €**<br />

Erwischt! - Ein Weg zur Betrugsprävention ❏<br />

im Retailgeschäft<br />

2013, ca. 280 Seiten, 79.- €**<br />

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Rechnung an:<br />

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Bitte faxen oder einsenden an: 0 62 21 - 99 89 8-99<br />

<strong>Finanz</strong> <strong>Colloquium</strong> <strong>Heidelberg</strong> GmbH<br />

Plöck 32 a · 69117 <strong>Heidelberg</strong><br />

Info@FC-<strong>Heidelberg</strong>.de<br />

Weitere Infos unter:<br />

Tel. 0 62 21 - 99 89 8-0 oder www.FC-<strong>Heidelberg</strong>.de<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

Die Vielzahl an gesetzlichen (u.a. KWG-Novelle) und aufsichtsrechtlichen<br />

(z.B. „AuAs“ und PrüfbV in 2014?) Neuregelungen stellen den Geldwäschebeauftragten/die<br />

Zentrale Stelle und somit die Interne Revision vor<br />

neue Herausforderungen. Darüber hinaus droht weiteres Ungemach durch<br />

die 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie.<br />

Vor diesem Hintergrund stellen zwei interne Revisoren (erweiterte und<br />

neue) Prüffelder zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit<br />

eingesetzter Mittel und Verfahren für die Bekämpfung von Geldwäsche,<br />

Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen (u.a. Betrug)<br />

dar. Danach berichtet ein externer Prüfer über Erfahrungen aus Jahresabschluss-<br />

und GwG-/Anti-Fraud-Sonderprüfungen vor Hintergrund des<br />

überarbeiteten Fragebogens aus § 21 Abs. 8 PrüfbV.<br />

Am Folgetag setzen sich ein Prüfer und zwei Geldwäschebeauftragte u.a.<br />

mit diesen aktuellen „Knackpunkten“ der Geldwäschebekämpfung<br />

auseinander:<br />

➜ Abgrenzung der Zentralen Stelle zur institutsweiten Compliance-<br />

Funktion und Internen Revision<br />

➜ Einrichtung eines anonymen Hinweisgeber-Systems<br />

➜ Aktualisierung fehlerhafter Kundendaten bis 1.1.2014<br />

➜ Anpassung von Arbeitsanweisungen u.ä. ab 1.2.2014 aufgrund der<br />

Verschiebung der §§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG<br />

➜ Besondere Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft<br />

➜ Ausdehnung der verstärkten Sorgfaltspflichten auf weitere PEPs<br />

14. & 15. Mai 2014<br />

jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr<br />

Mercure Hotel Severinshof Köln<br />

Severinstraße 199, 50676 Köln<br />

Tel. 0221 2013-555, Fax 0221 2013-371<br />

Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel<br />

verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter<br />

dem Stichwort „<strong>Finanz</strong> <strong>Colloquium</strong> <strong>Heidelberg</strong>“ direkt<br />

beim Tagungshotel vor.<br />

Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation,<br />

Erfrischungen, Mittagessen, ein 2-jähriger kostenfreier Bezug<br />

unseres Newsletters Banken-Times sowie ein Exemplar des<br />

vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor<br />

Ort).<br />

Bei der Teilnahme an mehreren Tagen dieser Seminarreihe<br />

durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen<br />

erhalten Sie für jeden weiteren Seminartag 50.-<br />

€* Rabatt.<br />

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung.<br />

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag<br />

vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer<br />

Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin<br />

erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos<br />

nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt<br />

fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns<br />

eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer<br />

beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein<br />

anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin<br />

kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt<br />

von 150,- €* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird<br />

das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen<br />

keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen<br />

vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms<br />

aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.<br />

* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.<br />

Fach-/Produktinformationen und Datenschutz<br />

Die <strong>Finanz</strong> <strong>Colloquium</strong> <strong>Heidelberg</strong> GmbH und ihre Dienstleister (z. B.<br />

Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die<br />

Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und<br />

Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der<br />

Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail<br />

oder Telefon widersprechen.<br />

Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die<br />

❏<br />

Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine<br />

angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich).<br />

Zum Thema<br />

Termine/Ort<br />

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