Prospekt als PDF downloaden - Finanz Colloquium Heidelberg
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Anpassung von Arbeitsanweisungen u.ä. durch Verschiebung<br />
der bisherigen §§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG ab 01.02.2014!<br />
Zu erwartende verschärfte Anforderungen durch die 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie!<br />
Anti-Geldwäsche-<br />
Organisation im<br />
Fokus der Revision<br />
➜ Beurteilung der Gefährdungsanalyse im<br />
Hinblick auf die Abbildung sämtlicher<br />
Geldwäsche-Risiken<br />
➜ Würdigung der Stellung, Zuständigkeit<br />
und Aufgabenbereiche der Funktion der<br />
Zentralen Stelle<br />
➜ Inwieweit wurden bis zum Ablauf der<br />
Sonderfrist am 1.1.2014 alle fehlerhaften<br />
Kundendaten aktualisiert?<br />
➜ Projektprüfung 4. Anti-Geldwäsche-RiLi<br />
- Existiert bereits ein Maßnahmenplan<br />
und ein Gefährdungsszenario?<br />
➜ Erfahrungen aus Jahresabschluss- und<br />
Sonderprüfungen zur Geldwäsche- und<br />
Betrugsbekämpfung<br />
Aktuelle „Knackpunkte”<br />
der Geldwäschebekämpfung<br />
➜ Abgrenzung der Zentralen Stelle zur<br />
institutsweiten Compliance-Funktion und<br />
Internen Revision<br />
➜ Sorgfalts- und Organisationspflichten bei<br />
E-Geld-Geschäften (Erleichterungen,<br />
Prüfungsschwerpunkte)<br />
➜ Zur Errichtung eines anonymen Hinweisgeber-Systems<br />
nach § 25a Abs. 1 Satz 6<br />
KWG ab 1.1.2014<br />
➜ Sicherstellung einer anlass(un)abhängigen<br />
Aktualisierung sämtlicher (fehlerhaften)<br />
Kundendaten bis 1.1.2014<br />
➜ Künftige Ausdehnung der verstärkten<br />
Sorgfaltspflichten auf weitere politisch<br />
exponierte Personen<br />
FCH RevisionsCert FCH BankPersonalerCert FCH KreditCert FCH ImmobilienCert FCH BankrechtCert FCH SaniInsOCert<br />
FCH ControllingCert FCH VertriebCert FCH WertpapierCert FCH ComplianceCert FCH GeldwscheCert FCH Orga/IT-Cert<br />
Ulli Stanke<br />
Nassauische Sparkasse<br />
Martin Gerer<br />
Münchner Bank<br />
Oliver Eis<br />
PwC AG WPG<br />
Marc Stränger<br />
Sparkasse Krefeld<br />
Nils Brandt<br />
Volker Meierhöfer<br />
BDO AG WPG<br />
&<br />
Sparkasse Neuss<br />
14. Mai 2014 in Köln 15. Mai 2014 in Köln<br />
Seminartage getrennt buchbar • Sonderkondition bei Kombi-Buchung (Infos siehe Rückseite)
Anti-Geldwäsche-Organisation im Fokus der Revision<br />
Mittwoch (14. Mai 2014)<br />
9.00-11.30 Uhr Ulli Stanke Nassauische Sparkasse<br />
Ausgewählte Prüffelder zur Beurteilung der Anti-Geldwäsche-<br />
Organisation/Zentralen Stelle<br />
• Auswirkungen regulatorischer Neuregelungen (u.a. KWG-Novelle)<br />
auf die Prüfungsplanung der Revision<br />
• Prüffeld Anlass(un)abhängige Aktualisierung der Gefährdungsanalyse<br />
(GFA)<br />
- Würdigung der institutsweiten GFA unter Beachtung von<br />
§ 25c KWG, IDW PS 980 und MaRisk-Compliance<br />
- Beurteilung neuer Typologien - Wie häufig wird der Kundenbestand<br />
gegen Sanktions- und PEP-Listen geprüft?<br />
- Überprüfung (aggregierter) Risikofaktoren zur Beurteilung der<br />
abgeleiteten individuellen Gefährdungsszenarien<br />
- Prüfung der Nachvollziehbarkeit der dokumentierten Risikoanalyse<br />
und Sicherungsmaßnahmen für externe Dritte<br />
• Prüffeld Stellung, Zuständigkeit und Aufgaben der Geldwäschebeauftragten<br />
(GwB)/Zentralen Stelle (ZS)<br />
- Prüfung der Personalauswahlverfahren zur Beurteilung der<br />
Sachkunde und Zuverlässigkeit des GwB<br />
- Bewertung der Angemessenheit des eingeräumten Personal-,<br />
Sach- und IT-Budgets<br />
- Beurteilung der Verantwortlichkeiten - Wird der GwB frühzeitig<br />
in Neu-Produkt-Prozesse einbezogen?<br />
- Einschätzung risikobasierter Kontrollen zur Würdigung der<br />
Unabhängigkeit der Aufgabenwahrnehmung<br />
- Einrichtung einer institutsweiten Compliance-Funktion - Zur<br />
Zusammenlegung der Zentralen Stelle mit anderen Überwachungsfunktionen<br />
• Prüffeld Aktualität und Zeitnähe der Mitarbeiterinformation<br />
über neue Geldwäsche-Typologien/-Methoden<br />
• Prüffeld Mitarbeiterüberwachung vor und während des Dienstverhältnisses<br />
(unter Datenschutzaspekten)<br />
• Prüffeld Sicherstellung der Errichtung eines wirksamen anonymen<br />
Hinweisgeber-Systems ab 01.01.2014<br />
- Prüfung der Wirksamkeit von Kommunikationswegen/-regeln<br />
unter Beachtung des § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG<br />
- Wer ist für die Entgegennahme von Hinweisen zuständig und<br />
geeignet? - Beurteilung von internen und externen Ausgestaltungsmöglichkeiten<br />
- Überprüfung technischer und organisatorischer Sicherstellung<br />
der vertraulichen Behandlung von Informationen<br />
- Würdigung der Behandlung eingehender Hinweise sowie weiterer<br />
Untersuchungsmaßnahmen im Verdachtsfall<br />
• Prüffeld Aktualisierung von Arbeitsanweisungen, Organisationsrichtlinien<br />
u.ä. aufgrund der Verschiebung der bisherigen<br />
§§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG ab 01.02.2014<br />
• Projektprüfung 4. EU-Geldwäscherichtlinie: Inwieweit existiert<br />
bereits ein Maßnahmenplan, wurden erste Gefährdungsszenarien<br />
durchgespielt, etc.?<br />
11.45-15.00 Uhr Martin Gerer Münchner Bank eG<br />
(dazw. 12.45-14.00 Uhr Mittagspause)<br />
Ausgewählte Prüffelder zur Beurteilung der Einhaltung aktueller<br />
Kundensorgfaltspflichten<br />
• Prüffeld Aktualisierung von Kundendaten: Erfolgte bis Ablauf<br />
der Sonderfrist zum 01.01.2014 eine erneute Identifizierung<br />
und Aktualisierung fehlerhafter Kundendaten?<br />
- Überprüfung der AGB und Mitwirkungspflichten der Vertragspartner<br />
für Anzeige wesentlicher Datenänderungen<br />
- Wurden ggf. die Datensätze bereinigt, in denen z.B. ein wirtschaftlich<br />
Berechtigter <strong>als</strong> juristische Person in § 24c KWG<br />
eingestellt worden ist?<br />
- Prüfung der Voraussetzungen für den Verzicht auf die direkte<br />
Kontaktaufnahme mit Kunden zur Datenaktualisierung<br />
- Beurteilung der Angemessenheit periodischer und anlassbezogener<br />
(Auslöser?) Aktualisierung von Kundendaten<br />
- Stichprobenprüfung in Bezug auf Maßnahmen zur Kenntlichmachung<br />
und Bestätigung aktualisierter Kundendaten<br />
• Prüffeld vereinfachte Kundensorgfaltspflichten: Überprüfung<br />
der Voraussetzungen für Inanspruchnahme vereinfachter Kontrollen<br />
und Verfahren zur Verbesserung des KYC-Prinzips<br />
• Prüffeld wirtschaftlich Berechtigter (wB): Würdigung der eingeholten<br />
Verpflichtung juristischer Personen und Erklärung<br />
von Treuhändern über ihren Status und die Bereitstellung<br />
verfügbarer Daten zum wB<br />
• Prüffeld politisch exponierte Personen (PEPs): Beurteilung der<br />
Ausdehnung verstärkter Sorgfaltspflichten für Personen, die<br />
wichtige öffentliche Ämter im Inland, innerhalb der EU und in<br />
internationalen Organisationen innehaben<br />
• Prüffeld abwesende Vertragspartner: Prüfung der Voraussetzungen<br />
für Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Vertragspartnern,<br />
die bei Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend<br />
sind<br />
• Prüffeld Verdachtsmeldung: Handelt es sich um eine § 10 WpHG-,<br />
Verdachtsmeldung oder Strafanzeige?<br />
• Prüffeld Beendigung der Geschäftsbeziehung: Bewertung der<br />
Verhältnismäßigkeit und Nichtvorlage von Ausschlussgründen<br />
zur Rechtfertigung der Entscheidung über die Fortsetzung einer<br />
Geschäftsbeziehung<br />
• Prüffeld E-Geld-Geschäfte: Prüfung der Voraussetzung für Befreiung<br />
von Sorgfalts- und sonstigen Pflichten - Beurteilung<br />
der Angaben und Nachweise für einen einzureichenden Antrag<br />
nach § 25i Abs. 5 KWG<br />
• Prüffeld Online-Glücksspiele: Beurteilung der Überwachung von<br />
Organisations- und Monitoring-Pflichten bei Geschäftsbeziehungen<br />
und Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Glücksspielen<br />
im Internet<br />
• Prüffeld Datenschutz: Überprüfung von Wechselwirkungen<br />
zwischen Geldwäschevorschriften und datenschutzspezifischen<br />
Persönlichkeitsrechten<br />
15.15-17.00 Uhr Nils Brandt BDO WPG<br />
Erfahrungen aus Jahresabschluss(JA)- und Sonderprüfungen<br />
zur Geldwäsche-/Betrugsbekämpfung<br />
• Erhebliche Auswirkungen des erweiterten Fragebogens aus<br />
§ 21 Abs. 8 PrüfbV auf aktuelle JA-Prüfungen<br />
- Zunahme von Prüfungsumfang, Berichterstattung und Dauer<br />
der Geldwäsche-Prüfungen durch erweiterte Klassifizierung und<br />
verbaler Beurteilung sämtlicher Prüfungsgebiete<br />
- Erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen Abschlussprüfer/BaFin,<br />
Vorstand, Revision, Geldwäschebeauftragten u.a.<br />
• Erkenntnisse aus Jahresabschlussprüfungen 2013 - Beurteilung<br />
interner Arbeitsanweisungen und Stellenbeschreibungen • Nachvollziehbarkeit<br />
abgeleiteter Indizien für das Monitoring auf Basis<br />
einer (unzureichenden) GFA • Würdigung von Kontroll-/Notfallplänen<br />
und Berichtslinien<br />
• Aktuelle Prüffelder, Feststellungen sowie Erfahrungen aus Anti-<br />
Geldwäsche-/-Fraud-Sonderprüfungen<br />
- Zu „positive“ JA-Berichte mit mangelnder Aussagekraft und<br />
verschärfte regulatorische Neuerungen <strong>als</strong> Auslöser für zunehmende<br />
Sonderprüfungen<br />
- Welche Aufstellungen, Anweisungen, Berichte, Statistiken etc.<br />
verlangen Sonderprüfer laut Anforderungskatalog?<br />
- Übersicht über die derzeit zu prüfenden Sachverhalte im<br />
Rahmen von Anti-Geldwäsche-/-Fraud-Sonderprüfungen<br />
- Prüffelder aufgrund häufiger Feststellungen aus vergangenen<br />
Sonderprüfungen - Vollständigkeit der GFA • Wirksamkeit des<br />
Kundenannahmeprozesses • Parameter/Indizien zur Bewertung<br />
des Monitoring und Verdachtsmeldeverfahrens • Würdigung<br />
interner Revisionsprüfungen in Bezug auf Geldwäsche- und<br />
Betrugsprävention<br />
- Erkenntnisse nach der Auswertung von Prüfungsberichten<br />
(z.B. fehlende Würdigung von Kunden- und Produktrisiken im<br />
Indizienmodell, unvollständige Zuverlässigkeitsprüfung neu eingestellter<br />
Mitarbeiter)<br />
• (Un-)Sinn von Prüfungssimulationen im Hinblick auf JA- und<br />
Anti-Geldwäsche-/-Fraud-Sonderprüfungen<br />
ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars (15 min. Kaffeepause<br />
am Vor- und Nachmittag)<br />
Referenten<br />
Für jeden Teilnehmer<br />
im Preis enthalten,<br />
wird vor Ort verteilt:<br />
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden<br />
Risikoorientierte<br />
Geldwäsche- & Betrugsprävention<br />
(3. Auflage 2014)<br />
Ulli Stanke<br />
Interne Revision, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden<br />
Martin Gerer<br />
Stv. Bereichsleiter Interne Revision, Münchner Bank eG<br />
Nils Brandt<br />
WP StB, Manager im Bereich Banken und <strong>Finanz</strong>dienstleistungen, BDO<br />
AG WPG, Frankfurt/Hamburg
Aktuelle „Knackpunkte” der Geldwäschebekämpfung<br />
Donnerstag (15. Mai 2014)<br />
9.00-11.15 Uhr Oliver Eis PwC WPG<br />
Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen und Neuregelungen<br />
der 4. EU-Geldwäscherichtlinie<br />
• Überblick über die geldwäscherelevanten Paragrafen nach<br />
Inkrafttreten der KWG-Novelle ab 01.02.2014<br />
• Ausgewählte aktuelle praktische und rechtliche Problemstellungen<br />
im Rahmen der Geldwäscheprävention<br />
• Ausgestaltung der Zentralen Stelle gemäß § 25c Abs. 9 KWG<br />
sowie deren Abgrenzung zur Compliance-Funktion nach<br />
AT 4.4.2 der MaRisk und zur Internen Revision<br />
• Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft<br />
nach § 25i KWG (<strong>als</strong> Prüfungsschwerpunkt)<br />
- Was ist E-Geld und was nicht? (Begriffsdefinition)<br />
- Welche Sorgfaltspflichten sind bei der Ausgabe von E-Geld zu<br />
beachten? Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten<br />
sind einzuhalten?<br />
- Auswirkungen des § 25i KWG auf von Instituten ausgegebene<br />
konto(un)gebundene (z.B. Prepaid-) Geld-Karten<br />
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Institut von Sorgfaltsund<br />
sonstigen Pflichten bei Ausgabe von E-Geld freigestellt<br />
werden? - Erforderliche Angaben und Nachweise für den einzureichenden<br />
Antrag nach § 25i Abs. 5 KWG<br />
- BaFin-Merkblatt und FATF-Leitfaden<br />
• Organisations- und Monitoring-Pflichten bei Geschäftsbeziehung<br />
und Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Online-<br />
Glücksspielen nach § 9d GwG (u.a. Kennzeichnung der Transaktionen,<br />
verbessertes Monitoring)<br />
• Einführung eines anonymen Hinweisgeber-Systems gemäß<br />
§ 25a Abs. 1 Satz 6 Nr.3 KWG ab 01.01.2014 - Würdigung interner<br />
(neu eingerichteter) Berichtswege und Strukturen sowie von<br />
Regeln und Prozessen<br />
• Anlage 6 PrüfbV - Einführung zur Mehrfach-Klassifizierung von<br />
Mängeln<br />
• Neuauflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise der<br />
Deutschen Kreditwirtschaft („AuAs“) in 2014?<br />
• Optimale Vorbereitung auf Sonderprüfungen - Erfolgsfaktoren<br />
und „Quick Wins“<br />
11.30-14.45 Uhr Marc Stränger Sparkasse Krefeld<br />
(dazw. 12.45-14.00 Uhr Mittagspause)<br />
Erörterung aktueller „Knackpunkte“ bei Umsetzung der Anti-<br />
Geldwäsche-/Fraud-Organisation<br />
• Ganzheitliche Gefährdungsanalyse (GFA) zur Abbildung aller<br />
Geldwäsche-, Terrorismus-, Betrugs- und (WpHG-)Compliance-<br />
Risiken<br />
- Erstellung der institutsweiten GFA vor Hintergrund von § 25c<br />
KWG, IDW PS 980 und MaRisk-Compliance<br />
- Anpassung der Gefährdungslage unter Beachtung neuer Geldwäsche-Typologien<br />
und regulatorischer Neuerungen<br />
- Ableitung individueller Gefährdungsszenarien durch<br />
Zusammenführung und Kombination neuer Risikofaktoren<br />
• Ausgestaltung der Stellung, Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche<br />
des Geldwäschebeauftragten (GwB) / der Zentralen<br />
Stelle (ZS)<br />
- Sicherstellung der Sachkunde und Zuverlässigkeit des GwB<br />
sowie Bemessung angemessener (Personal-, Sach- und IT-)<br />
Budgets<br />
- Frühzeitige Einbeziehung in den Neu-Produkt-Prozess • Erstellung<br />
von Arbeitsanweisungen • Geschäftsinteressen vs. Geldwäschevorschriften<br />
- Verantwortung für Selbstkontrollen der Fachbereiche • Häufigkeit/Tiefe<br />
von Vor-Ort-Prüfungen des GwB • Prozess begleitende<br />
Revisionsprüfungen<br />
- Übernahme weiterer Überwachungsfunktionen <strong>als</strong> Datenschutzbeauftragter,<br />
Revisor oder andere IKS-Einheit?<br />
Abgrenzung zwischen der Zentralen Stelle und institutsweiten<br />
Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 der MaRisk<br />
• Errichtung eines anonymen Hinweisgeber-Systems für Mitarbeiter<br />
gemäß neuem § 25a Abs. 1 Satz 6 KWG<br />
- Überprüfung verwendeter Kommunikationswege/-regeln -<br />
Funktioniert die Kommunikation über „Silo-Grenzen“ hinweg<br />
und im Fall von Regelverstößen?<br />
- Interne (z.B. durch Hotlines) oder externe (z.B. durch Ombudsmann)<br />
Ausgestaltung eines Hinweisgeber-Systems<br />
- Wie wird die vertrauliche Behandlung von Informationen im<br />
Institut technisch und organisatorisch sichergestellt?<br />
- Umgang mit eingehenden Hinweisen? Wer initiiert im Verdachtsfall<br />
weitergehende Untersuchungsmaßnahmen?<br />
• Sicherstellung der (periodischen bzw. anlassbezogenen) Aktualisierung<br />
aller Kundendaten bis 01.01.2014<br />
- Einbindung der Vertragspartner zur Anzeige wesentlicher<br />
Änderungen ihrer Kundendaten (Mitwirkungspflichten)<br />
- Datenaktualisierung bei wirtschaftlich Berechtigten, die noch<br />
<strong>als</strong> juristische Person in § 24c KWG eingestellt sind<br />
- Aktualisierung der Kenntnis über Herkunft eingesetzter Vermögenswerte<br />
von PEPs („Know the Source of Money“)<br />
- Angemessene Sicherstellung des Know Your Customer's<br />
Customer-Prinzips bei Korrespondenzbankbeziehungen<br />
- Geeignete Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Bestätigung<br />
der aktualisierten Kundendaten<br />
• Anpassung von Arbeitsanweisungen u.ä. aufgrund der Verschiebung<br />
der §§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG ab 01.02.2014<br />
15.00-17.00 Uhr Volker Meierhöfer Sparkasse Neuss<br />
Verschärfte Anforderungen und künftige „Knackpunkte“ der<br />
4. EU-Geldwäscherichtlinie<br />
• Aufsetzen eines Projekts „4. EU-Geldwäscherichtlinie“ - Praxistipps<br />
für Erstellung eines Maßnahmenplans, Durchspielen von<br />
Szenarien, Früherkennung von „Knackpunkten“<br />
• Anpassung der institutsinternen Gefährdungsanalyse (GFA)<br />
- Inwieweit kann die Aufsicht die Risikoanalyse und abgeleitete<br />
Sicherungsmaßnahmen nachvollziehen/beurteilen?<br />
- Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung der GFA -<br />
Darstellung am Beispiel einer Produktneueinführung<br />
- Forcierung einer institutsspezifischen szenario-basierten GFA<br />
zur Ableitung individueller Gefährdungsszenarien<br />
• Unter welchen Voraussetzungen müssen Institute ihre Kontrollhandlungen<br />
anpassen? - Überprüfung der Risikovariablen für<br />
allgemeine Sorgfaltspflichten und Faktoren für ein potenziell<br />
geringeres/höheres Risiko<br />
• Einholen der Verpflichtung juristischer Personen zur Bereitstellung<br />
verfügbarer Daten zum wirtschaftlich Berechtigter (wB)<br />
• Abgabe einer Erklärung von Treuhändern über ihren Status<br />
und deren Zurverfügungstellung von Angaben zum wB<br />
• Wie kann ein Institut trotz Wegfall der Ausnahmeregelungen<br />
vermeiden, dass vereinfachte Kontrollen und Verfahren zur<br />
Verbesserung des KYC-Prinzips <strong>als</strong> eine Art Befreiung von vereinfachten<br />
Sorgfaltspflichten missverstanden werden?<br />
• Ausdehnung verstärkter Sorgfaltspflichten auf politisch<br />
exponierte Personen (PEP) mit wichtigen öffentlichen Ämtern<br />
im Inland, innerhalb der EU oder aus internationalen Organisationen<br />
- Welche PEP bekleiden wichtige öffentliche Ämter im Inland?<br />
- Wie kommt ein Institut an eine PEP-Liste innerhalb der EU?<br />
- Welche Institutionen fallen unter internat. Organisationen?<br />
• Unter welchen Voraussetzungen sind sog. Steuerstraftaten <strong>als</strong><br />
„Vortat“ zu betrachten und ggf. anzuzeigen?<br />
• Überwachung besonderer Organisations- und Monitoring-<br />
Pflichten im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen und Zahlungsströme<br />
bei Glücksspielen im Internet<br />
• Künftige Normen zur Verstärkung von (BaFin-)Sanktionen bei<br />
systematischen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften<br />
• Verdeutlichung von Wechselwirkungen zwischen Vorschriften<br />
zur Bekämpfung von Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung und<br />
datenschutzspezifischen Rechten der betreffenden Personen<br />
ca. 17.00 Uhr Ende des Fachseminars (15 min. Kaffeepause<br />
am Vor- und Nachmittag)<br />
Referenten<br />
Für jeden Teilnehmer<br />
im Preis enthalten,<br />
wird vor Ort verteilt:<br />
Erwischt! - Ein Weg zur<br />
Betrugsprävention<br />
im Retailgeschäft<br />
(2013)<br />
Oliver Eis<br />
WP, Senior Manager Financial Services, PWC AG WPG<br />
Verantwortlich für Prüfung der Geldwäsche- und Betrugsprävention.<br />
Mitglied der IDW-Arbeitsgruppe „Geldwäscheprüfung“.<br />
Marc Stränger<br />
Abteilungsleiter Compliance, Sparkasse Krefeld<br />
Volker Meierhöfer<br />
Compliance- und Geldwäsche-Beauftragter, Sparkasse Neuss
Regulatorische Neuerungen zur Geldwäschebekämpfung bis zum Seminartermin werden behandelt!<br />
Anmelden/Bestellen<br />
Ich melde mich an zum Seminar:<br />
Anti-Geldwäsche-Organisation im Fokus<br />
der Revision<br />
14. Mai 2014 in Köln (14 05 27) 680 €*<br />
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Risikoorientierte Geldwäsche- und<br />
Betrugsprävention (3. Auflage 2014) enthalten!<br />
Aktuelle „Knackpunkt” der Geldwäschebekämpfung<br />
15. Mai 2014 in Köln (14 05 31) 680 €*<br />
Erwischt! - Ein Weg zur Betrugsbekämpfung (2013) enthalten!<br />
Ich melde mich auch an zum Seminar:<br />
MaComp - Aktuelle Brennpunkte 2014<br />
12. Mai 2014 in Köln (14 05 21) 680 €*<br />
Wertpapier-Compliance im Fokus der Revision<br />
13. Mai 2014 in Köln (14 05 215) 680 €*<br />
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle<br />
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben<br />
angekreuzten Seminaren<br />
125,00 €* je Tagesdokumentation<br />
(versandkostenfrei innerhalb Deutschlands) ❏<br />
Ich bestelle das Fachbuch: (versandkostenfrei innerhalb D)<br />
Bankenkommentar zum Geldwäscherecht<br />
2013, ca. 600 Seiten, 189.- €**<br />
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden ❏<br />
Risikoorienterte Geldwäsche- & Betrugsprävention<br />
3. Auflage, 2014, ca. 220 Seiten, 79.- €**<br />
Erwischt! - Ein Weg zur Betrugsprävention ❏<br />
im Retailgeschäft<br />
2013, ca. 280 Seiten, 79.- €**<br />
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Rechnung an:<br />
Name, Vorname:<br />
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Bitte faxen oder einsenden an: 0 62 21 - 99 89 8-99<br />
<strong>Finanz</strong> <strong>Colloquium</strong> <strong>Heidelberg</strong> GmbH<br />
Plöck 32 a · 69117 <strong>Heidelberg</strong><br />
Info@FC-<strong>Heidelberg</strong>.de<br />
Weitere Infos unter:<br />
Tel. 0 62 21 - 99 89 8-0 oder www.FC-<strong>Heidelberg</strong>.de<br />
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Die Vielzahl an gesetzlichen (u.a. KWG-Novelle) und aufsichtsrechtlichen<br />
(z.B. „AuAs“ und PrüfbV in 2014?) Neuregelungen stellen den Geldwäschebeauftragten/die<br />
Zentrale Stelle und somit die Interne Revision vor<br />
neue Herausforderungen. Darüber hinaus droht weiteres Ungemach durch<br />
die 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie.<br />
Vor diesem Hintergrund stellen zwei interne Revisoren (erweiterte und<br />
neue) Prüffelder zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit<br />
eingesetzter Mittel und Verfahren für die Bekämpfung von Geldwäsche,<br />
Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen (u.a. Betrug)<br />
dar. Danach berichtet ein externer Prüfer über Erfahrungen aus Jahresabschluss-<br />
und GwG-/Anti-Fraud-Sonderprüfungen vor Hintergrund des<br />
überarbeiteten Fragebogens aus § 21 Abs. 8 PrüfbV.<br />
Am Folgetag setzen sich ein Prüfer und zwei Geldwäschebeauftragte u.a.<br />
mit diesen aktuellen „Knackpunkten“ der Geldwäschebekämpfung<br />
auseinander:<br />
➜ Abgrenzung der Zentralen Stelle zur institutsweiten Compliance-<br />
Funktion und Internen Revision<br />
➜ Einrichtung eines anonymen Hinweisgeber-Systems<br />
➜ Aktualisierung fehlerhafter Kundendaten bis 1.1.2014<br />
➜ Anpassung von Arbeitsanweisungen u.ä. ab 1.2.2014 aufgrund der<br />
Verschiebung der §§ 25b ff. auf §§ 25g ff. KWG<br />
➜ Besondere Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft<br />
➜ Ausdehnung der verstärkten Sorgfaltspflichten auf weitere PEPs<br />
14. & 15. Mai 2014<br />
jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr<br />
Mercure Hotel Severinshof Köln<br />
Severinstraße 199, 50676 Köln<br />
Tel. 0221 2013-555, Fax 0221 2013-371<br />
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel<br />
verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter<br />
dem Stichwort „<strong>Finanz</strong> <strong>Colloquium</strong> <strong>Heidelberg</strong>“ direkt<br />
beim Tagungshotel vor.<br />
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation,<br />
Erfrischungen, Mittagessen, ein 2-jähriger kostenfreier Bezug<br />
unseres Newsletters Banken-Times sowie ein Exemplar des<br />
vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor<br />
Ort).<br />
Bei der Teilnahme an mehreren Tagen dieser Seminarreihe<br />
durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen<br />
erhalten Sie für jeden weiteren Seminartag 50.-<br />
€* Rabatt.<br />
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung.<br />
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag<br />
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer<br />
Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin<br />
erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos<br />
nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt<br />
fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns<br />
eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer<br />
beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein<br />
anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin<br />
kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt<br />
von 150,- €* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird<br />
das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen<br />
keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen<br />
vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms<br />
aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.<br />
* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.<br />
Fach-/Produktinformationen und Datenschutz<br />
Die <strong>Finanz</strong> <strong>Colloquium</strong> <strong>Heidelberg</strong> GmbH und ihre Dienstleister (z. B.<br />
Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die<br />
Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und<br />
Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der<br />
Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail<br />
oder Telefon widersprechen.<br />
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angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich).<br />
Zum Thema<br />
Termine/Ort<br />
Teilnahmebedingungen