Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht
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Gen<strong>der</strong>-Projekt Jahresbericht 2007 – Kurzfassung 29<br />
<strong>der</strong> Regel informell. Modell 5 <strong>der</strong> informellen Betreuung des Themas durch eine<br />
<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Fachkraft tritt bei den ARGEn etwas häufiger auf als bei den zkT. Interessant<br />
ist zudem, dass von den offiziell für Gleichstellung im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Zuständigen – Modell 2<br />
und 3 – neun Personen in Analogie zu § 385 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I den Titel des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beauftragten<br />
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tragen. 33<br />
Betrachtet man diese Unterschiede zwischen den Formen <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />
auch vor dem Hintergrund <strong>der</strong> IAW-Befragung, so scheint zunächst und v. a.<br />
quantitativ gesehen die Institutionalisierung von Gleichstellung – hier im Sinne <strong>der</strong><br />
Verankerung personeller Zuständigkeiten – bei den zkT weiter vorangeschritten zu<br />
sein als bei den ARGEn. 34 Zu beachten ist jedoch die unterschiedliche Ausgangssituation:<br />
Die zugelassenen kommunalen Träger konnten auf existierende Gleichstellungsstrukturen<br />
zurückgreifen, während sich mit den ARGEn neue Institutionen konstituieren<br />
mussten. Bei den Neugründungen war gesetzlich keine strukturelle und<br />
personelle Verankerung von Gleichstellungspolitik vorgesehen. Dies hatte zur Folge,<br />
dass eine Institutionalisierung – zumindest bislang – nur in wenigen Fällen erfolgte.<br />
Sowohl bei den Agenturen mit gAw als auch bei den ARGEn wurden in Rahmen <strong>der</strong><br />
Untersuchung zu einem erheblichen Anteil die Beauftragten für Chancengleichheit<br />
<strong>der</strong> lokalen Arbeitsagentur benannt, da über das Konstrukt <strong>der</strong> ARGE häufig vielfältige<br />
und enge Kontakte zu den örtlichen Arbeitsagenturen bestehen. Rechtlich betrachtet<br />
sind die BCA für den Bereich des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nicht zuständig. 35 Informell sind die<br />
BCA jedoch häufiger auch für den <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bereich tätig:<br />
„Als Beauftragte für Chancengleichheit bin ich bei <strong>der</strong> örtlichen Agentur für Arbeit und nicht in <strong>der</strong> ARGE eingesetzt.<br />
Gleichwohl erreichen mich immer wie<strong>der</strong> Anfragen von betroffenen Arbeitnehmerinnen, die unterschiedliche<br />
Probleme in <strong>der</strong>/den ARGEn haben und bei denen Frauen mit ihren speziellen Ausgangslagen nicht gezielt geför<strong>der</strong>t<br />
und unterstützt werden.“ (Fragebogen [FB] 49).<br />
Eine formale Zuständigkeit <strong>der</strong> kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist nicht<br />
unbedingt gleichbedeutend mit <strong>der</strong> Integration in den Aufgabenbereich <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<br />
<strong>Umsetzung</strong>. Exemplarisch soll auf die Aussage einer kommunalen Frauenbeauftragten<br />
verwiesen werden: „Viele Fragen kann ich lei<strong>der</strong> nicht beantworten, da ich als<br />
Frauenbeauftragte lei<strong>der</strong> kaum eingebunden bin.“ (FB 27) Grundsätzlich ist die Zuständigkeit<br />
<strong>der</strong> kommunalen Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten, sofern vorhanden,<br />
unmittelbar im Kontext ihrer kommunalen Aufgaben gegeben. Dies ergibt sich <strong>aus</strong><br />
33 Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Berlin. Hier wurde bereits in <strong>der</strong> Rahmenvereinbarung zur Gründung <strong>der</strong> ARGEn des<br />
Landes Berlin verfügt, dass in je<strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Trägereinheit des Landes ein/e BCA einzusetzen ist. Vgl. Berliner Senat<br />
(2006).<br />
34 Laut IAW-Befragung <strong>der</strong> Welle 2007 gibt es in 38% <strong>der</strong> ARGEn Zuständige für Gen<strong>der</strong> Mainstreaming bzw.<br />
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, bei den zkT sind es 66%. Nur 7% aller vom IAW befragten ARGEn geben<br />
dabei an, dass die Zuständigen für Gleichstellung allein für die <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Einheit zuständig ist, bei den zkT sind es<br />
20%.<br />
35 Bei den Zahlen zu diesen Angaben in Tabelle 5 gilt es zudem zu beachten, dass hier nur ein Teil <strong>der</strong> informellen<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> BCA <strong>der</strong> AA erfasst wurde, denn nur einige <strong>der</strong> informell kooperierenden BCA haben an <strong>der</strong><br />
Online-Befragung teilgenommen.