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Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann- / Truppführer- Aus- und ...

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5<br />

Der Lehrgangsteilnehmer ist zum Unterbrandmeister befördert.<br />

Der Lehrgangsteilnehmer muss die Atemschutztauglichkeit nach G 26 zum Zeitpunkt des<br />

Lehrgangs besitzen.<br />

Der Lehrgangsteilnehmer hat an der<br />

- Sonderausbildung „ABC-Einsatz“ oder alternativ an der<br />

- Sonderausbildung „Gefährliche Stoffe <strong>und</strong> Güter“ (Stufe I) <strong>und</strong> der Sonderausbildung<br />

„Strahlenschutz“ (Stufe I) <strong>und</strong><br />

- <strong><strong>Aus</strong>bildung</strong> zum Maschinisten für Löschfahrzeuge<br />

mit Erfolg teilgenommen <strong>und</strong> verfügt möglichst über Erfahrungen auch in diesen Aufga-<br />

benbereichen.<br />

Abweichend von den vorstehenden Regelungen kann zugelassen werden, wer die Sonderausbildung<br />

"ABC-Einsatz" <strong>und</strong> / oder "Maschinist" bisher nicht absolviert, jedoch die<br />

<strong>Truppführer</strong>fortbildung mit dem Modul 1 (ABC-Einsatz) <strong>und</strong> / oder Modul 2 (Aufgaben<br />

des<br />

Maschinisten <strong>und</strong> die Verwendung von Feuerlöschkreiselpumpen) durchgeführt hat.

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