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Wiener Erklärung und Aktionsprogramm - Deutsche Gesellschaft für ...

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2 l_<strong>Wiener</strong>_Erklaerung_<strong>und</strong>_<strong>Aktionsprogramm</strong>_web.pdf http://www.dgvn.de/fiieadmin/user_upload/PUBLIKATIONEN/..<br />

40<br />

Unterstützung hinsichtlich der Menschenrechtsaspekte von Wahlen <strong>und</strong> der<br />

Aufklärung der Öffentlichkeit über das Wesen von Wahlen. Ebenso bedeut<br />

sam sind Hilfeleistungen zurStärkung derRechtsstaatlichkeit sowie zur För<br />

derung der Meinungsfreiheit, der Rechtsprechung <strong>und</strong> der echten <strong>und</strong> wirk<br />

samen Mitbestimmung der Bevölkerung bei den EntScheidungsprozessen.<br />

68. Die Weltkonierenz über die Menschenrechte möchte die Notwendigkeit eines<br />

stärkeren Ausbaues der Beratungstätigkeiten <strong>und</strong> der technischen Hilfe sei<br />

tens des Zentrumsfür Menschenrechte hervorheben. Das Zentrum sollteden<br />

Staaten auf Wunsch in spezifischen Menschenrechtsfragen behilflich sein,<br />

u.a. bei der Abfassung der in den Menschenrechtsübereinkommen vorgese<br />

henen Berichte sowie bei derDurchführung kohärenter <strong>und</strong> umfassender Ak<br />

tionspläne zur Förderung <strong>und</strong> zum Schutz der Menschenrechte. Die Stärkung<br />

der menschenrechtsbezogenen Institutionen <strong>und</strong> der Demokratie, der juristi"<br />

sehe Schutz der Menschenrechte, die Schulung öffentlicher Bediensteter <strong>und</strong><br />

anderer Personen sowie eine Erziehungs- <strong>und</strong> öffentliche Aufklärungstätig<br />

keit aufbreiter Basis zur Förderung der Achtung der Menschenrechte —all<br />

dies sollte im Rahmen dieser Programme möglich sein.<br />

69. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte empfiehlt mit Nachdruck die<br />

Schaffimg eines umfassenden Programms innerhalb der Vereinten Nationen,<br />

um den Staaten beim Aufbau <strong>und</strong> bei der Stärkung entsprechender nationaler<br />

Strukturen zu helfen, die eine direkte Auswirkung auf die allgemeine Einhal<br />

tung derMenschenrechte <strong>und</strong> die Wahrung derRechtsstaatlichkeit haben. Ein<br />

derartiges Programm, das vom Zentrum für Menschenrechte zu koordinieren<br />

wäre, sollte inder Lage sein, aufWunsch der betreffenden Regierung techni<br />

sche <strong>und</strong> finanzielle Hilfe für nationale Projekte auf dem Gebiet der Reform<br />

des Strafvollzugs sowie zurmenschenrechtsbezogenen Aufklärung <strong>und</strong> Schu<br />

lung der Anwälte, der Richter <strong>und</strong> der Exekutive <strong>und</strong> in jedem anderen Be<br />

reich, der für das Funktionieren des Rechtsstaates von Bedeutung ist, zu ge<br />

währen. Dieses Programm sollte den Staaten auch bei der Durchführung der<br />

Aktionspläne für die Förderung <strong>und</strong> den Schutz der Menschenrechte behilf<br />

lich sein.<br />

70. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte ersucht den Generalsekretär der<br />

Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vor<br />

schläge zu unterbreiten, die verschiedene Möglichkeiten zur Schaffung des<br />

vorgesehenen Programms sowie für seine Struktur, seinen Betrieb <strong>und</strong> seine<br />

Finanzierung enthalten.<br />

71. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte empfiehlt, daß jederStaat erwä<br />

gen möge, ob es nicht wünschenswert wäre, einen nationalen Aktionsplan<br />

aufzustellen, in dem die Schritte festgelegt werden, durch dieder betreffende<br />

Staat den Schutz <strong>und</strong> die Förderung der Menschenrechte verbessern würde.<br />

72. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte hält fest, daß das allgemeine<br />

<strong>und</strong> unveräußerliche Recht aufEntwicklung, wie esinderErklärung über das<br />

Recht auf Entwicklung verkündet wurde, verwirklicht <strong>und</strong> in die Praxis um<br />

gesetzt werden muß. In diesem Sinne begrüßt die Weltkonierenz über die<br />

32 von 38 09.04.2013 17:45

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