Wiener Erklärung und Aktionsprogramm - Deutsche Gesellschaft für ...
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2 l_<strong>Wiener</strong>_Erklaerung_<strong>und</strong>_<strong>Aktionsprogramm</strong>_web.pdf http://www.dgvn.de/fiieadmin/user_upload/PUBLIKATIONEN/..<br />
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Unterstützung hinsichtlich der Menschenrechtsaspekte von Wahlen <strong>und</strong> der<br />
Aufklärung der Öffentlichkeit über das Wesen von Wahlen. Ebenso bedeut<br />
sam sind Hilfeleistungen zurStärkung derRechtsstaatlichkeit sowie zur För<br />
derung der Meinungsfreiheit, der Rechtsprechung <strong>und</strong> der echten <strong>und</strong> wirk<br />
samen Mitbestimmung der Bevölkerung bei den EntScheidungsprozessen.<br />
68. Die Weltkonierenz über die Menschenrechte möchte die Notwendigkeit eines<br />
stärkeren Ausbaues der Beratungstätigkeiten <strong>und</strong> der technischen Hilfe sei<br />
tens des Zentrumsfür Menschenrechte hervorheben. Das Zentrum sollteden<br />
Staaten auf Wunsch in spezifischen Menschenrechtsfragen behilflich sein,<br />
u.a. bei der Abfassung der in den Menschenrechtsübereinkommen vorgese<br />
henen Berichte sowie bei derDurchführung kohärenter <strong>und</strong> umfassender Ak<br />
tionspläne zur Förderung <strong>und</strong> zum Schutz der Menschenrechte. Die Stärkung<br />
der menschenrechtsbezogenen Institutionen <strong>und</strong> der Demokratie, der juristi"<br />
sehe Schutz der Menschenrechte, die Schulung öffentlicher Bediensteter <strong>und</strong><br />
anderer Personen sowie eine Erziehungs- <strong>und</strong> öffentliche Aufklärungstätig<br />
keit aufbreiter Basis zur Förderung der Achtung der Menschenrechte —all<br />
dies sollte im Rahmen dieser Programme möglich sein.<br />
69. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte empfiehlt mit Nachdruck die<br />
Schaffimg eines umfassenden Programms innerhalb der Vereinten Nationen,<br />
um den Staaten beim Aufbau <strong>und</strong> bei der Stärkung entsprechender nationaler<br />
Strukturen zu helfen, die eine direkte Auswirkung auf die allgemeine Einhal<br />
tung derMenschenrechte <strong>und</strong> die Wahrung derRechtsstaatlichkeit haben. Ein<br />
derartiges Programm, das vom Zentrum für Menschenrechte zu koordinieren<br />
wäre, sollte inder Lage sein, aufWunsch der betreffenden Regierung techni<br />
sche <strong>und</strong> finanzielle Hilfe für nationale Projekte auf dem Gebiet der Reform<br />
des Strafvollzugs sowie zurmenschenrechtsbezogenen Aufklärung <strong>und</strong> Schu<br />
lung der Anwälte, der Richter <strong>und</strong> der Exekutive <strong>und</strong> in jedem anderen Be<br />
reich, der für das Funktionieren des Rechtsstaates von Bedeutung ist, zu ge<br />
währen. Dieses Programm sollte den Staaten auch bei der Durchführung der<br />
Aktionspläne für die Förderung <strong>und</strong> den Schutz der Menschenrechte behilf<br />
lich sein.<br />
70. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte ersucht den Generalsekretär der<br />
Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vor<br />
schläge zu unterbreiten, die verschiedene Möglichkeiten zur Schaffung des<br />
vorgesehenen Programms sowie für seine Struktur, seinen Betrieb <strong>und</strong> seine<br />
Finanzierung enthalten.<br />
71. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte empfiehlt, daß jederStaat erwä<br />
gen möge, ob es nicht wünschenswert wäre, einen nationalen Aktionsplan<br />
aufzustellen, in dem die Schritte festgelegt werden, durch dieder betreffende<br />
Staat den Schutz <strong>und</strong> die Förderung der Menschenrechte verbessern würde.<br />
72. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte hält fest, daß das allgemeine<br />
<strong>und</strong> unveräußerliche Recht aufEntwicklung, wie esinderErklärung über das<br />
Recht auf Entwicklung verkündet wurde, verwirklicht <strong>und</strong> in die Praxis um<br />
gesetzt werden muß. In diesem Sinne begrüßt die Weltkonierenz über die<br />
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