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Seite 22 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />

Dr. Jüptner zu <strong>de</strong>ssen vorzitierten Aussagen mit Erklärung<br />

vom 04.03.2013 an nachfragen<strong>de</strong> Presseorgane Stellung.<br />

86<br />

10. Trifft es zu, dass es Richter Brixner war, <strong>de</strong>r bei RD<br />

Kummer, Vorgesetzter <strong>de</strong>s zuständigen Fahndungsprüfers<br />

(Steueramtsrat Schreiber) vom Finanzamt<br />

Nürnberg-Süd, zurückgerufen hat, obwohl die Finanzbehör<strong>de</strong><br />

(Herr Schreiber) sich zuvor an die<br />

Richterin Heinemann gewen<strong>de</strong>t hatte?<br />

Der Zeuge Schreiber beabsichtigte, aufgrund seines Gesamteindrucks<br />

von <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom<br />

09.12.2003 ergänzend Auskunft zu Angaben und Person <strong>de</strong>s<br />

Zeugen Mollath zu bekommen, obwohl er bereits aufgrund<br />

<strong>de</strong>r von ihm durchgeführten Vorfel<strong>de</strong>rmittlungen zu <strong>de</strong>r<br />

Erkenntnis gelangt war, dass die Anzeige keine konkreten<br />

Anhaltspunkte für weitere steuerliche Ermittlungen enthielt<br />

und daher nicht verwertbar war. Er rief <strong>de</strong>shalb Anfang <strong>de</strong>s<br />

Jahres 2004, möglicherweise am 10.02.2004, 87 die damalige<br />

Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth Petra Heinemann<br />

an, da diese als Empfängerin eines an<strong>de</strong>ren Schreibens <strong>de</strong>s<br />

Zeugen Mollath an erster Stelle auf Seite 4 <strong>de</strong>r Anzeige<br />

genannt war. 88 Der Zeuge Schreiber hatte die Zeugin Heinemann<br />

zufällig aus einer Vielzahl von in <strong>de</strong>r Anzeige genannten<br />

Personen ausgewählt. 89 Im selben Absatz war u.a.<br />

ebenfalls <strong>de</strong>r damalige Vorsitzen<strong>de</strong> Richter am Landgericht<br />

Nürnberg-Fürth Otto Brixner genannt.<br />

Auf dieselbe Art und Weise wäre auch <strong>de</strong>r aktuelle Steuerfahn<strong>de</strong>r<br />

Seifert vorgegangen. 90<br />

Die Zeugin Heinemann konnte <strong>de</strong>n Vorgang nicht zuordnen 91<br />

und sicherte <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>n Rückruf eines mit <strong>de</strong>r Sache befassten<br />

Kollegen zu. 92 Nach diesem Telefonat wandte sie<br />

sich folgerichtig an <strong>de</strong>n Zeugen Brixner, <strong>de</strong>r als Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r 7. Strafkammer <strong>de</strong>s Landgerichts Nürnberg-Fürth ein<br />

Register über sämtliche Ein- und Ausgänge mit zugehörigem<br />

Erledigungsgrund führte. 93<br />

Der Zeuge Brixner konnte bei Durchsicht seines Registers<br />

feststellen, dass bei <strong>de</strong>m Amtsgericht Nürnberg unter <strong>de</strong>m<br />

dortigen Az. 41 Ds 802 Js 4743/03 ein Verfahren gegen <strong>de</strong>n<br />

Zeugen Mollath anhängig war und unter seinem Vorsitz und<br />

seiner Vorbereitung eine gegen die Anordnung einer psychiatrischen<br />

Begutachtung gerichtete Beschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Mollath vom 26.09.2003 am 29.10.2003 durch das Landgericht<br />

Nürnberg-Fürth als unzulässig verworfen wor<strong>de</strong>n war. 94<br />

86 Dr. Jüptner (2, 121)<br />

87 Kummer (2, 75)<br />

88 BA 88; Schreiber (2, 13/14), Kummer (2, 66), Brixner (3, 183/184);<br />

Anzeige Mollath vom 09.12.2003 (z.B. BA 1)<br />

89 Schreiber (2, 15, 19, 23), dienstliche Stellungnahme Schreiber vom<br />

05.12.2012 (BA 34)<br />

90 Seifert (5, 22)<br />

91 BA 88<br />

92 Schreiber (2, 14/15)<br />

93 BA 88; Brixner (3, 205, 211)<br />

94 BA 27-29; Brixner (3, 179)<br />

Er hatte aus <strong>de</strong>r Durchsicht seines Registers Sachkenntnisse,<br />

über die die Zeugin Heinemann nicht verfügte. 95<br />

Er rief daraufhin auf die Bitte <strong>de</strong>r Steuerfahndungsstelle<br />

<strong>de</strong>s Finanzamtes Nürnberg-Süd hin am 11.02.2004 dort<br />

zurück. 96 Ein Gespräch zwischen einem Gericht und <strong>de</strong>n<br />

Ermittlungsbehör<strong>de</strong>n ist nicht unüblich, son<strong>de</strong>rn dient <strong>de</strong>r<br />

Informationsweitergabe zwischen <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n. 97 Die telefonische<br />

Auskunftserteilung ist ein „übliches Vorgehen“ zur<br />

Verkürzung <strong>de</strong>s Dienstweges und Vermeidung von Aktenumlauf.<br />

98 Das zwei- bis fünfminütige Telefonat wur<strong>de</strong> zwischen<br />

<strong>de</strong>m Zeugen Brixner und <strong>de</strong>m Dienststellenleiter <strong>de</strong>s<br />

Finanzamts Nürnberg-Süd Wolfgang Kummer geführt. Es<br />

ist wahrscheinlich, dass <strong>de</strong>r Zeuge Brixner nur <strong>de</strong>shalb mit<br />

<strong>de</strong>m Zeugen Kummer gesprochen hat, weil er <strong>de</strong>n Zeugen<br />

Schreiber nicht erreichen konnte. 99<br />

An <strong>de</strong>n genauen Inhalt <strong>de</strong>s Gespräches konnten sich die<br />

Zeugen Kummer und Brixner nicht mehr erinnern. Zusammengenommen<br />

mit <strong>de</strong>m zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Aktenvermerk<br />

und <strong>de</strong>n handschriftlichen Anmerkungen lässt<br />

sich jedoch rückschließen, dass <strong>de</strong>r Zeuge Brixner seinem<br />

Gesprächspartner Kummer nur seine Registerfeststellungen<br />

mitteilte. Er gab insbeson<strong>de</strong>re nicht an, dass bereits feststün<strong>de</strong>,<br />

dass <strong>de</strong>r Zeuge Mollath nicht schuldfähig sei, son<strong>de</strong>rn<br />

wies explizit auf das Verfahren vor <strong>de</strong>m Amtsgericht<br />

hin. Eine manipulative Einflussnahme <strong>de</strong>s Zeugen Brixner<br />

auf die Finanzbehör<strong>de</strong>n hat es nicht gegeben. Es wur<strong>de</strong>n lediglich<br />

Fakten weitergegeben. 100<br />

Der Zeuge Kummer unterrichtete im Anschluss anhand einer<br />

von ihm gefertigten handschriftlichen Gesprächsnotiz <strong>de</strong>n<br />

Zeugen Schreiber in kurzen Zügen über sein Telefonat mit<br />

<strong>de</strong>m Zeugen Brixner.<br />

Der Zeuge Schreiber fühlte sich in seiner bereits vor Durchführung<br />

<strong>de</strong>s Telefonats gefassten Entscheidung durch <strong>de</strong>n<br />

Rückruf <strong>de</strong>s Zeugen Brixner lediglich bestätigt. Auch ohne<br />

diesen Rückruf wäre er aufgrund <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Nachprüfbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>s Zeugen Mollath und ihrer „absolut<br />

wirren“ Darstellungsform zu <strong>de</strong>rselben Entscheidung<br />

gelangt. 101 Der Rückruf war nur „ein Mosaikstein“. 102 Der<br />

Zeuge Schreiber sah im Anschluss von weiteren Ermittlungen<br />

ab, weil für ihn hierfür keine tatsächlich zureichen<strong>de</strong>n<br />

Anhaltspunkte gegeben waren.<br />

II.<br />

Schreiben von Herrn Braun<br />

1. Wann sind die Schreiben <strong>de</strong>s Herrn Edward Braun<br />

aus Bad Pyrmont an Staatsministerin Dr. Beate<br />

Merk vom 5. August 2011, vom 7. September 2011,<br />

vom 9. November 2011 und vom 23. November 2011<br />

95 BA 88; Brixner (3, 204/205, 214)<br />

96 Brixner (8, 183)<br />

97 Brixner (3, 217)<br />

98 BA 88<br />

99 Kummer (2, 47/48, 59/60), Brixner (3, 218)<br />

100 BA 34; Kummer (2, 67), Brixner (3, 185/186, 205-207)<br />

101 Schreiber (2, 17, 26)<br />

102 Kummer (2, 74)

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