Schlussbericht.pdf - Abgeordnetenwatch.de
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Seite 22 Bayerischer Landtag • 16. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 16/17741<br />
Dr. Jüptner zu <strong>de</strong>ssen vorzitierten Aussagen mit Erklärung<br />
vom 04.03.2013 an nachfragen<strong>de</strong> Presseorgane Stellung.<br />
86<br />
10. Trifft es zu, dass es Richter Brixner war, <strong>de</strong>r bei RD<br />
Kummer, Vorgesetzter <strong>de</strong>s zuständigen Fahndungsprüfers<br />
(Steueramtsrat Schreiber) vom Finanzamt<br />
Nürnberg-Süd, zurückgerufen hat, obwohl die Finanzbehör<strong>de</strong><br />
(Herr Schreiber) sich zuvor an die<br />
Richterin Heinemann gewen<strong>de</strong>t hatte?<br />
Der Zeuge Schreiber beabsichtigte, aufgrund seines Gesamteindrucks<br />
von <strong>de</strong>r Anzeige <strong>de</strong>s Zeugen Mollath vom<br />
09.12.2003 ergänzend Auskunft zu Angaben und Person <strong>de</strong>s<br />
Zeugen Mollath zu bekommen, obwohl er bereits aufgrund<br />
<strong>de</strong>r von ihm durchgeführten Vorfel<strong>de</strong>rmittlungen zu <strong>de</strong>r<br />
Erkenntnis gelangt war, dass die Anzeige keine konkreten<br />
Anhaltspunkte für weitere steuerliche Ermittlungen enthielt<br />
und daher nicht verwertbar war. Er rief <strong>de</strong>shalb Anfang <strong>de</strong>s<br />
Jahres 2004, möglicherweise am 10.02.2004, 87 die damalige<br />
Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth Petra Heinemann<br />
an, da diese als Empfängerin eines an<strong>de</strong>ren Schreibens <strong>de</strong>s<br />
Zeugen Mollath an erster Stelle auf Seite 4 <strong>de</strong>r Anzeige<br />
genannt war. 88 Der Zeuge Schreiber hatte die Zeugin Heinemann<br />
zufällig aus einer Vielzahl von in <strong>de</strong>r Anzeige genannten<br />
Personen ausgewählt. 89 Im selben Absatz war u.a.<br />
ebenfalls <strong>de</strong>r damalige Vorsitzen<strong>de</strong> Richter am Landgericht<br />
Nürnberg-Fürth Otto Brixner genannt.<br />
Auf dieselbe Art und Weise wäre auch <strong>de</strong>r aktuelle Steuerfahn<strong>de</strong>r<br />
Seifert vorgegangen. 90<br />
Die Zeugin Heinemann konnte <strong>de</strong>n Vorgang nicht zuordnen 91<br />
und sicherte <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>n Rückruf eines mit <strong>de</strong>r Sache befassten<br />
Kollegen zu. 92 Nach diesem Telefonat wandte sie<br />
sich folgerichtig an <strong>de</strong>n Zeugen Brixner, <strong>de</strong>r als Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r 7. Strafkammer <strong>de</strong>s Landgerichts Nürnberg-Fürth ein<br />
Register über sämtliche Ein- und Ausgänge mit zugehörigem<br />
Erledigungsgrund führte. 93<br />
Der Zeuge Brixner konnte bei Durchsicht seines Registers<br />
feststellen, dass bei <strong>de</strong>m Amtsgericht Nürnberg unter <strong>de</strong>m<br />
dortigen Az. 41 Ds 802 Js 4743/03 ein Verfahren gegen <strong>de</strong>n<br />
Zeugen Mollath anhängig war und unter seinem Vorsitz und<br />
seiner Vorbereitung eine gegen die Anordnung einer psychiatrischen<br />
Begutachtung gerichtete Beschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zeugen<br />
Mollath vom 26.09.2003 am 29.10.2003 durch das Landgericht<br />
Nürnberg-Fürth als unzulässig verworfen wor<strong>de</strong>n war. 94<br />
86 Dr. Jüptner (2, 121)<br />
87 Kummer (2, 75)<br />
88 BA 88; Schreiber (2, 13/14), Kummer (2, 66), Brixner (3, 183/184);<br />
Anzeige Mollath vom 09.12.2003 (z.B. BA 1)<br />
89 Schreiber (2, 15, 19, 23), dienstliche Stellungnahme Schreiber vom<br />
05.12.2012 (BA 34)<br />
90 Seifert (5, 22)<br />
91 BA 88<br />
92 Schreiber (2, 14/15)<br />
93 BA 88; Brixner (3, 205, 211)<br />
94 BA 27-29; Brixner (3, 179)<br />
Er hatte aus <strong>de</strong>r Durchsicht seines Registers Sachkenntnisse,<br />
über die die Zeugin Heinemann nicht verfügte. 95<br />
Er rief daraufhin auf die Bitte <strong>de</strong>r Steuerfahndungsstelle<br />
<strong>de</strong>s Finanzamtes Nürnberg-Süd hin am 11.02.2004 dort<br />
zurück. 96 Ein Gespräch zwischen einem Gericht und <strong>de</strong>n<br />
Ermittlungsbehör<strong>de</strong>n ist nicht unüblich, son<strong>de</strong>rn dient <strong>de</strong>r<br />
Informationsweitergabe zwischen <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n. 97 Die telefonische<br />
Auskunftserteilung ist ein „übliches Vorgehen“ zur<br />
Verkürzung <strong>de</strong>s Dienstweges und Vermeidung von Aktenumlauf.<br />
98 Das zwei- bis fünfminütige Telefonat wur<strong>de</strong> zwischen<br />
<strong>de</strong>m Zeugen Brixner und <strong>de</strong>m Dienststellenleiter <strong>de</strong>s<br />
Finanzamts Nürnberg-Süd Wolfgang Kummer geführt. Es<br />
ist wahrscheinlich, dass <strong>de</strong>r Zeuge Brixner nur <strong>de</strong>shalb mit<br />
<strong>de</strong>m Zeugen Kummer gesprochen hat, weil er <strong>de</strong>n Zeugen<br />
Schreiber nicht erreichen konnte. 99<br />
An <strong>de</strong>n genauen Inhalt <strong>de</strong>s Gespräches konnten sich die<br />
Zeugen Kummer und Brixner nicht mehr erinnern. Zusammengenommen<br />
mit <strong>de</strong>m zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Aktenvermerk<br />
und <strong>de</strong>n handschriftlichen Anmerkungen lässt<br />
sich jedoch rückschließen, dass <strong>de</strong>r Zeuge Brixner seinem<br />
Gesprächspartner Kummer nur seine Registerfeststellungen<br />
mitteilte. Er gab insbeson<strong>de</strong>re nicht an, dass bereits feststün<strong>de</strong>,<br />
dass <strong>de</strong>r Zeuge Mollath nicht schuldfähig sei, son<strong>de</strong>rn<br />
wies explizit auf das Verfahren vor <strong>de</strong>m Amtsgericht<br />
hin. Eine manipulative Einflussnahme <strong>de</strong>s Zeugen Brixner<br />
auf die Finanzbehör<strong>de</strong>n hat es nicht gegeben. Es wur<strong>de</strong>n lediglich<br />
Fakten weitergegeben. 100<br />
Der Zeuge Kummer unterrichtete im Anschluss anhand einer<br />
von ihm gefertigten handschriftlichen Gesprächsnotiz <strong>de</strong>n<br />
Zeugen Schreiber in kurzen Zügen über sein Telefonat mit<br />
<strong>de</strong>m Zeugen Brixner.<br />
Der Zeuge Schreiber fühlte sich in seiner bereits vor Durchführung<br />
<strong>de</strong>s Telefonats gefassten Entscheidung durch <strong>de</strong>n<br />
Rückruf <strong>de</strong>s Zeugen Brixner lediglich bestätigt. Auch ohne<br />
diesen Rückruf wäre er aufgrund <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Nachprüfbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>s Zeugen Mollath und ihrer „absolut<br />
wirren“ Darstellungsform zu <strong>de</strong>rselben Entscheidung<br />
gelangt. 101 Der Rückruf war nur „ein Mosaikstein“. 102 Der<br />
Zeuge Schreiber sah im Anschluss von weiteren Ermittlungen<br />
ab, weil für ihn hierfür keine tatsächlich zureichen<strong>de</strong>n<br />
Anhaltspunkte gegeben waren.<br />
II.<br />
Schreiben von Herrn Braun<br />
1. Wann sind die Schreiben <strong>de</strong>s Herrn Edward Braun<br />
aus Bad Pyrmont an Staatsministerin Dr. Beate<br />
Merk vom 5. August 2011, vom 7. September 2011,<br />
vom 9. November 2011 und vom 23. November 2011<br />
95 BA 88; Brixner (3, 204/205, 214)<br />
96 Brixner (8, 183)<br />
97 Brixner (3, 217)<br />
98 BA 88<br />
99 Kummer (2, 47/48, 59/60), Brixner (3, 218)<br />
100 BA 34; Kummer (2, 67), Brixner (3, 185/186, 205-207)<br />
101 Schreiber (2, 17, 26)<br />
102 Kummer (2, 74)