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Dezember2013 - Friedrichroda

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Reinhardsbrunner Echo - 3 - Nr. 12/2013<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />

bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

(5) Umweltprüfung<br />

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung<br />

i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht<br />

ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur 1. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun<br />

öffentlich mit ausgelegt.<br />

(6) Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind<br />

verfügbar:<br />

- Umweltbericht<br />

- Gutachten:<br />

- Marktanalyse in der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> (2010)<br />

- Wirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes<br />

in der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />

- umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden<br />

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden<br />

Themenbereichen gegeben:<br />

Gutachten / Fachbeiträge /<br />

Planungen<br />

Inhalte / Themen<br />

- Umweltbericht - Darstellung umweltrelevanter<br />

Ziele von Fachplanungen/<br />

Fachgesetzen<br />

- Beschreibung und Bewertung<br />

der Umweltauswirkungen der<br />

1. Änderung auf die<br />

Schutzgüter Mensch,<br />

Klima/Luft, Landschaft,<br />

Boden, Kultur-/sonstige<br />

Sachgüter, Wasser<br />

- Darstellung von Maßnahmen<br />

zum Ausgleich<br />

- Aussagen zum Monitoring<br />

- Marktanalyse in der - Analyse Einzelhandels-<br />

Stadt <strong>Friedrichroda</strong> 2010 bestand / Kaufkraftbewegung<br />

- Prognose Umsatzleistung und<br />

Kaufkraftberechnung bis 2020<br />

- Prognose Verkaufsflächenbedarf<br />

bis 2020<br />

- Prüfung von Vorhaben des<br />

Einzelhandels im Stadtgebiet<br />

- Wirkungsanalyse zur - Darstellung der Einzelhandelsgeplanten<br />

Ansiedlung situation<br />

eines Lebensmittel- - Analyse der wettbewerblichen<br />

marktes in der Stadt<br />

<strong>Friedrichroda</strong> 2012<br />

und städtebaulichen Auswirkungen<br />

des Planvorhabens<br />

unter besonderer<br />

Berücksichtigung zentraler<br />

Versorgungsbereiche<br />

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen<br />

sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1 und Abs. 2 BauGB zur 1.<br />

FNP-Änderung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen.<br />

Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:<br />

Stellungnahme<br />

Themenbereiche<br />

- Thüringer Landesver- - Wasser<br />

waltungsamt<br />

(Trinkwasserschutzzonen)<br />

(vom 14.09.2012)<br />

- Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt und<br />

Geologie<br />

(vom 05.09.2012,<br />

vom 09.01.2013) - Boden<br />

- Landratsamt Gotha - Wasser<br />

(vom 26.11.2012;<br />

(Trinkwasserschutzzonen)<br />

vom 05.02.2013) - Umfang Umweltbericht-<br />

(7) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:<br />

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

wurden angeschrieben und erhielten innerhalb einer angemessenen<br />

Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

(§ 4 (2) BauGB).<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

<strong>Friedrichroda</strong>, den 05.12.2013<br />

gez. Klöppel<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Auslegung<br />

des Satzungsexemplars<br />

des Bebauungsplans für das Sondergebiet Einzelhandel<br />

„An der Bahnhofstraße“ als Überplanung<br />

einer westlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr.<br />

1 „Misch- und Gewerbegebiet ‚Am Schilfwasser‘“ der<br />

Stadt <strong>Friedrichroda</strong>, Landkreis Gotha, gemäß § 3 Abs.<br />

2 BauGB<br />

Die Stadt <strong>Friedrichroda</strong> hat vom 27.08.2012 bis 28.09.2012 die<br />

öffentliche Auslegung des Entwurf des Bebauungsplans für das<br />

Sondergebiet Einzelhandel „An der Bahnhofstraße“ als Überplanung<br />

einer westlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1<br />

„Misch- und Gewerbegebiet ‚Am Schilfwasser‘“gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung wurde im „Reinhardsbrunner<br />

Echo“ Nr. 8 vom 17.08.2012 bekannt gemacht.<br />

Gemäß § 13 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />

erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung über<br />

neun in der Hauptsatzung bestimmte Verkündungstafeln.<br />

Aufgrund dieses Formfehlers ist die öffentliche Auslegung des<br />

Bebauungsplans zu wiederholen.<br />

Der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> am<br />

05.09.2013 als Satzung beschlossene Bebauungsplan für das<br />

Sondergebiet Einzelhandel „An der Bahnhofstraße“ als Überplanung<br />

einer westlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1<br />

„Misch- und Gewerbegebiet ‚Am Schilfwasser‘“ mit Begründung<br />

und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen liegt in der Zeit<br />

vom 23.12.2013 bis 30.01.2014<br />

im Bauamt der Stadtverwaltung <strong>Friedrichroda</strong>, Bauverwaltung,<br />

Zimmer 16, Gartenstraße 9, 99894 <strong>Friedrichroda</strong>, zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch<br />

Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können zu den allgemeinen<br />

Dienststunden des Bauamtes der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />

von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Allgemeine Dienststunden des Bauamtes der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />

sind:<br />

Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und<br />

13:00 Uhr - 15:00 Uhr,<br />

Dienstag 08.00 Uhr - 12:00 Uhr und<br />

13.00 Uhr - 16.30 Uhr,<br />

Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr - 15.00 Uhr,<br />

Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr - 17.30 Uhr und<br />

Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben. Die Stadt <strong>Friedrichroda</strong> weist darauf hin, dass ein Antrag<br />

nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />

vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Klöppel<br />

Bürgermeister<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Hiermit wird die<br />

Satzung der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> über die Erhebung<br />

eines Kurbeitrages<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:<br />

1. Durch den Stadtrat der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> wurde am<br />

29.10.2013 mit Beschluss Nr. V/2013/551o. g. Satzung beschlossen.

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