Dezember2013 - Friedrichroda
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Reinhardsbrunner Echo - 3 - Nr. 12/2013<br />
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />
bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
(5) Umweltprüfung<br />
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung<br />
i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem<br />
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht<br />
ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur 1. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun<br />
öffentlich mit ausgelegt.<br />
(6) Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind<br />
verfügbar:<br />
- Umweltbericht<br />
- Gutachten:<br />
- Marktanalyse in der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> (2010)<br />
- Wirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes<br />
in der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />
- umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden<br />
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden<br />
Themenbereichen gegeben:<br />
Gutachten / Fachbeiträge /<br />
Planungen<br />
Inhalte / Themen<br />
- Umweltbericht - Darstellung umweltrelevanter<br />
Ziele von Fachplanungen/<br />
Fachgesetzen<br />
- Beschreibung und Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen der<br />
1. Änderung auf die<br />
Schutzgüter Mensch,<br />
Klima/Luft, Landschaft,<br />
Boden, Kultur-/sonstige<br />
Sachgüter, Wasser<br />
- Darstellung von Maßnahmen<br />
zum Ausgleich<br />
- Aussagen zum Monitoring<br />
- Marktanalyse in der - Analyse Einzelhandels-<br />
Stadt <strong>Friedrichroda</strong> 2010 bestand / Kaufkraftbewegung<br />
- Prognose Umsatzleistung und<br />
Kaufkraftberechnung bis 2020<br />
- Prognose Verkaufsflächenbedarf<br />
bis 2020<br />
- Prüfung von Vorhaben des<br />
Einzelhandels im Stadtgebiet<br />
- Wirkungsanalyse zur - Darstellung der Einzelhandelsgeplanten<br />
Ansiedlung situation<br />
eines Lebensmittel- - Analyse der wettbewerblichen<br />
marktes in der Stadt<br />
<strong>Friedrichroda</strong> 2012<br />
und städtebaulichen Auswirkungen<br />
des Planvorhabens<br />
unter besonderer<br />
Berücksichtigung zentraler<br />
Versorgungsbereiche<br />
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen<br />
sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1 und Abs. 2 BauGB zur 1.<br />
FNP-Änderung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen.<br />
Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:<br />
Stellungnahme<br />
Themenbereiche<br />
- Thüringer Landesver- - Wasser<br />
waltungsamt<br />
(Trinkwasserschutzzonen)<br />
(vom 14.09.2012)<br />
- Thüringer Landesanstalt<br />
für Umwelt und<br />
Geologie<br />
(vom 05.09.2012,<br />
vom 09.01.2013) - Boden<br />
- Landratsamt Gotha - Wasser<br />
(vom 26.11.2012;<br />
(Trinkwasserschutzzonen)<br />
vom 05.02.2013) - Umfang Umweltbericht-<br />
(7) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:<br />
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />
wurden angeschrieben und erhielten innerhalb einer angemessenen<br />
Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
(§ 4 (2) BauGB).<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />
<strong>Friedrichroda</strong>, den 05.12.2013<br />
gez. Klöppel<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Auslegung<br />
des Satzungsexemplars<br />
des Bebauungsplans für das Sondergebiet Einzelhandel<br />
„An der Bahnhofstraße“ als Überplanung<br />
einer westlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr.<br />
1 „Misch- und Gewerbegebiet ‚Am Schilfwasser‘“ der<br />
Stadt <strong>Friedrichroda</strong>, Landkreis Gotha, gemäß § 3 Abs.<br />
2 BauGB<br />
Die Stadt <strong>Friedrichroda</strong> hat vom 27.08.2012 bis 28.09.2012 die<br />
öffentliche Auslegung des Entwurf des Bebauungsplans für das<br />
Sondergebiet Einzelhandel „An der Bahnhofstraße“ als Überplanung<br />
einer westlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1<br />
„Misch- und Gewerbegebiet ‚Am Schilfwasser‘“gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung wurde im „Reinhardsbrunner<br />
Echo“ Nr. 8 vom 17.08.2012 bekannt gemacht.<br />
Gemäß § 13 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />
erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung über<br />
neun in der Hauptsatzung bestimmte Verkündungstafeln.<br />
Aufgrund dieses Formfehlers ist die öffentliche Auslegung des<br />
Bebauungsplans zu wiederholen.<br />
Der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> am<br />
05.09.2013 als Satzung beschlossene Bebauungsplan für das<br />
Sondergebiet Einzelhandel „An der Bahnhofstraße“ als Überplanung<br />
einer westlichen Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1<br />
„Misch- und Gewerbegebiet ‚Am Schilfwasser‘“ mit Begründung<br />
und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen liegt in der Zeit<br />
vom 23.12.2013 bis 30.01.2014<br />
im Bauamt der Stadtverwaltung <strong>Friedrichroda</strong>, Bauverwaltung,<br />
Zimmer 16, Gartenstraße 9, 99894 <strong>Friedrichroda</strong>, zu jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch<br />
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können zu den allgemeinen<br />
Dienststunden des Bauamtes der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />
von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur<br />
Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Allgemeine Dienststunden des Bauamtes der Stadt <strong>Friedrichroda</strong><br />
sind:<br />
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und<br />
13:00 Uhr - 15:00 Uhr,<br />
Dienstag 08.00 Uhr - 12:00 Uhr und<br />
13.00 Uhr - 16.30 Uhr,<br />
Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr - 15.00 Uhr,<br />
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr - 17.30 Uhr und<br />
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben. Die Stadt <strong>Friedrichroda</strong> weist darauf hin, dass ein Antrag<br />
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig<br />
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Klöppel<br />
Bürgermeister<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Hiermit wird die<br />
Satzung der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> über die Erhebung<br />
eines Kurbeitrages<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:<br />
1. Durch den Stadtrat der Stadt <strong>Friedrichroda</strong> wurde am<br />
29.10.2013 mit Beschluss Nr. V/2013/551o. g. Satzung beschlossen.