22.01.2014 Aufrufe

(Deutsch) (PDF) - P&I Personal & Informatik AG

(Deutsch) (PDF) - P&I Personal & Informatik AG

(Deutsch) (PDF) - P&I Personal & Informatik AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(4) Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu erlassen.<br />

Der Aufsichtsrat kann in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch<br />

Beschluss Geschäfte bezeichnen, die seiner Zustimmung bedürfen. Sofern<br />

der Aufsichtsrat von diesem Recht keinen Gebrauch macht, kann sich der<br />

Vorstand durch einstimmigen Beschluss aller Vorstandsmitglieder eine Geschäftsordnung<br />

geben, die auch die Geschäftsverteilung unter mehreren Vorstandsmitgliedern<br />

regelt. Die Geschäftsordnung und die Geschäftsverteilung<br />

des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Der Vorstand hat die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung<br />

nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den<br />

Vorstand zu führen.<br />

(2) Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder ein Mitglied<br />

des Vorstandes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.<br />

(3) Der Aufsichtsrat kann durch einstimmigen Beschluss alle oder einzelne Vorstandsmitglieder<br />

zur Einzelvertretung ermächtigen und/oder von dem Verbot<br />

der Mehrfachvertretung nach § 181 BGB befreien.<br />

IV. Der Aufsichtsrat<br />

§ 8 Aufsichtsrat<br />

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.<br />

(2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl einzelner oder aller<br />

Aufsichtsratsmitglieder einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder<br />

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung<br />

gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn<br />

der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit<br />

beginnt, nicht mitgerechnet. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!