Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di
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Aus den<br />
Landesbezirken<br />
3. Weitere noch offene Fragen zu<br />
rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Aspekten eines kommunalen<br />
Klinikverbundes<br />
■ Kartellrecht: Nach den ernüchternden<br />
Erfahrungen in Zusammenhang<br />
mit dem beabsichtigten Zusammenschluss<br />
der Kliniken des<br />
Werra-Meißner-Kreises mit der <strong>Gesundheit</strong>shol<strong>di</strong>ng<br />
Nordhessen halten<br />
wir <strong>di</strong>e möglichst verbindliche Vorabklärung<br />
von kartellrechtlichen Fragen<br />
für eine entscheidende Voraussetzung<br />
zur weiteren Diskussion der<br />
Strukturen eines künftigen kommunalen<br />
Klinikverbundes. Wir erwarten<br />
von der hessischen Landesregierung<br />
stärkere politische Initiativen als bisher,<br />
um <strong>di</strong>e Sicherstellung des kommunalen<br />
<strong>Ver</strong>sorgungsauftrages im<br />
stationären Bereich nicht durch kartellrechtliche<br />
Beschränkungen zu<br />
verhindern<br />
■ Die erforderliche ausreichende<br />
Eigenkapital- und Liqui<strong>di</strong>tätsausstattung<br />
eines kommunalen Klinikverbundes<br />
ist sicherzustellen. Eine<br />
Eigenkapital-Finanzierung durch<br />
Banken oder andere externe Investoren<br />
widerspricht unserem oben<br />
formulierten Ziel, den Abfluss von<br />
Gewinnen an Dritte auszuschließen<br />
■ Bei Einbringung von bisher<br />
selbststän<strong>di</strong>gen kommunalen Kliniken<br />
in einen Klinikverbund sind ein<br />
transparentes wirtschaftliches Konzept<br />
für <strong>di</strong>e Bewertung der Kliniken<br />
ebenso wie eine abgestimmte Unternehmensstrategie<br />
in den Fragen von<br />
Me<strong>di</strong>zin, Pflege, Qualität sowie Forschung<br />
und Entwicklung erforderlich.<br />
Weder <strong>di</strong>e einzelnen Kliniken<br />
des <strong>Ver</strong>bundes noch <strong>di</strong>e Dachgesellschaft<br />
dürfen mit einer existenzgefährdenden<br />
<strong>Ver</strong>schuldung oder<br />
angespannten Zahlungsfähigkeit in<br />
den <strong>Ver</strong>bund starten. Dies ist durch<br />
<strong>di</strong>e kommunalen Träger und das<br />
Land Hessen sicherzustellen<br />
■ Um einen erfolgreichen Klinikverbund<br />
zu gründen, muss es nicht<br />
nur für wirtschaftlich defizitäre<br />
Kliniken, sondern auch für kommunale<br />
Kliniken mit aktuell positivem<br />
Jahresergebnis und ausreichender<br />
Eigenkapital- und Liqui<strong>di</strong>tätsausstattung<br />
Anreize geben, sich dem <strong>Ver</strong>bund<br />
anzuschließen. ■<br />
Beschluss des ver.<strong>di</strong>-Landesfachbereichsvorstands<br />
<strong>Gesundheit</strong>,<br />
Soziale Dienste, Wohlfahrt und<br />
Kirchen Hessen vom 23.1.2013<br />
Zwei kommunale Häuser<br />
im Rhein-Main-Gebiet wollen fusionieren<br />
■ Im einem Umstrukturierungstarifvertrag<br />
sind sowohl für <strong>di</strong>e<br />
übergehenden als auch für <strong>di</strong>e künftig<br />
neu eingestellten Beschäftigten<br />
des Klinikverbundes neben den vorstehend<br />
aufgezählten Mindeststandards<br />
für <strong>di</strong>e Beschäftigten insbesondere<br />
<strong>di</strong>e folgenden Be<strong>di</strong>ngungen<br />
verbindlich zu regeln<br />
– Ausschluss betriebsbe<strong>di</strong>ngter<br />
Kün<strong>di</strong>gungen<br />
– Ausschluss des Outsourcings von<br />
bisher in den Kliniken erbrachten<br />
Leistungen<br />
– Rückkehrrecht der Beschäftigten<br />
zur Kommune bei Insolvenz des<br />
Klinikverbundes<br />
– Weitere Anwendung der Regelungen<br />
der für Beschäftigte der<br />
Kommunen geltenden Anwendung<br />
der Landesbestimmungen (z.B.<br />
HUrlVO)<br />
– Fortgeltung der bisherigen<br />
Betriebsvereinbarungen<br />
– Die Beteiligung der Betriebsräte<br />
und der Gewerkschaft ver.<strong>di</strong> in<br />
einem Lenkungsausschuss oder<br />
einem entsprechenden Gremium,<br />
das für <strong>di</strong>e Vorbereitung und<br />
Begleitung der Konzerngründung<br />
eingerichtet wird<br />
Der Vorschlag des hessischen<br />
Sozialministers Grüttner zur Gründung<br />
eines <strong>Ver</strong>bundes der kommunalen<br />
Kliniken in Hessen hat in<br />
verschiedenen Regionen zu Aktivitäten<br />
geführt, um lokale oder<br />
regionale Klinikverbünde als Alternative<br />
zur »Hessenhol<strong>di</strong>ng« zu<br />
initiieren.<br />
Im Februar gingen als jüngstes<br />
Beispiel aus <strong>di</strong>eser Reihe nun auch<br />
<strong>di</strong>e Stadt Frankfurt und der be-<br />
■ 56<br />
nachbarte Main-Taunus-Kreis mit<br />
Überlegungen zur Fusion ihrer<br />
Kliniken an <strong>di</strong>e Öffentlichkeit.<br />
Das Klinikum Höchst und <strong>di</strong>e<br />
Main-Taunus-Kliniken (MTK) sollen<br />
auf Beschluss der politischen Gremien<br />
und der Aufsichtsräte fusionieren.<br />
Eine Absichtserklärung ist<br />
verabschiedet. Über <strong>di</strong>esen Schritt<br />
wurden Beschäftigte, Betriebsräte<br />
und ver.<strong>di</strong> über <strong>di</strong>e Presse informiert.<br />
Die beiden Kliniken an drei<br />
Standorten liegen nur wenige Kilometer<br />
auseinander und bieten fast<br />
deckungsgleiche Behandlungsspektren<br />
an. Die Standortsicherung<br />
wird zugesagt. Das Klinikum<br />
Höchst hat ca. 2.300 und <strong>di</strong>e Main-<br />
Taunus-Kliniken ca. 1.500 Beschäftigte.<br />
Pikant ist, dass trotz der kommunalen<br />
Trägerschaft zwei Unternehmenskulturen<br />
aufeinander treffen.<br />
<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> Krankenhäuser <strong>Nr</strong>. <strong>60</strong> ■ März 2013