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Infodienst Krankenhäuser Nr. 60 - Gesundheit & Soziales - Ver.di

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Aus den<br />

Landesbezirken<br />

3. Weitere noch offene Fragen zu<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Aspekten eines kommunalen<br />

Klinikverbundes<br />

■ Kartellrecht: Nach den ernüchternden<br />

Erfahrungen in Zusammenhang<br />

mit dem beabsichtigten Zusammenschluss<br />

der Kliniken des<br />

Werra-Meißner-Kreises mit der <strong>Gesundheit</strong>shol<strong>di</strong>ng<br />

Nordhessen halten<br />

wir <strong>di</strong>e möglichst verbindliche Vorabklärung<br />

von kartellrechtlichen Fragen<br />

für eine entscheidende Voraussetzung<br />

zur weiteren Diskussion der<br />

Strukturen eines künftigen kommunalen<br />

Klinikverbundes. Wir erwarten<br />

von der hessischen Landesregierung<br />

stärkere politische Initiativen als bisher,<br />

um <strong>di</strong>e Sicherstellung des kommunalen<br />

<strong>Ver</strong>sorgungsauftrages im<br />

stationären Bereich nicht durch kartellrechtliche<br />

Beschränkungen zu<br />

verhindern<br />

■ Die erforderliche ausreichende<br />

Eigenkapital- und Liqui<strong>di</strong>tätsausstattung<br />

eines kommunalen Klinikverbundes<br />

ist sicherzustellen. Eine<br />

Eigenkapital-Finanzierung durch<br />

Banken oder andere externe Investoren<br />

widerspricht unserem oben<br />

formulierten Ziel, den Abfluss von<br />

Gewinnen an Dritte auszuschließen<br />

■ Bei Einbringung von bisher<br />

selbststän<strong>di</strong>gen kommunalen Kliniken<br />

in einen Klinikverbund sind ein<br />

transparentes wirtschaftliches Konzept<br />

für <strong>di</strong>e Bewertung der Kliniken<br />

ebenso wie eine abgestimmte Unternehmensstrategie<br />

in den Fragen von<br />

Me<strong>di</strong>zin, Pflege, Qualität sowie Forschung<br />

und Entwicklung erforderlich.<br />

Weder <strong>di</strong>e einzelnen Kliniken<br />

des <strong>Ver</strong>bundes noch <strong>di</strong>e Dachgesellschaft<br />

dürfen mit einer existenzgefährdenden<br />

<strong>Ver</strong>schuldung oder<br />

angespannten Zahlungsfähigkeit in<br />

den <strong>Ver</strong>bund starten. Dies ist durch<br />

<strong>di</strong>e kommunalen Träger und das<br />

Land Hessen sicherzustellen<br />

■ Um einen erfolgreichen Klinikverbund<br />

zu gründen, muss es nicht<br />

nur für wirtschaftlich defizitäre<br />

Kliniken, sondern auch für kommunale<br />

Kliniken mit aktuell positivem<br />

Jahresergebnis und ausreichender<br />

Eigenkapital- und Liqui<strong>di</strong>tätsausstattung<br />

Anreize geben, sich dem <strong>Ver</strong>bund<br />

anzuschließen. ■<br />

Beschluss des ver.<strong>di</strong>-Landesfachbereichsvorstands<br />

<strong>Gesundheit</strong>,<br />

Soziale Dienste, Wohlfahrt und<br />

Kirchen Hessen vom 23.1.2013<br />

Zwei kommunale Häuser<br />

im Rhein-Main-Gebiet wollen fusionieren<br />

■ Im einem Umstrukturierungstarifvertrag<br />

sind sowohl für <strong>di</strong>e<br />

übergehenden als auch für <strong>di</strong>e künftig<br />

neu eingestellten Beschäftigten<br />

des Klinikverbundes neben den vorstehend<br />

aufgezählten Mindeststandards<br />

für <strong>di</strong>e Beschäftigten insbesondere<br />

<strong>di</strong>e folgenden Be<strong>di</strong>ngungen<br />

verbindlich zu regeln<br />

– Ausschluss betriebsbe<strong>di</strong>ngter<br />

Kün<strong>di</strong>gungen<br />

– Ausschluss des Outsourcings von<br />

bisher in den Kliniken erbrachten<br />

Leistungen<br />

– Rückkehrrecht der Beschäftigten<br />

zur Kommune bei Insolvenz des<br />

Klinikverbundes<br />

– Weitere Anwendung der Regelungen<br />

der für Beschäftigte der<br />

Kommunen geltenden Anwendung<br />

der Landesbestimmungen (z.B.<br />

HUrlVO)<br />

– Fortgeltung der bisherigen<br />

Betriebsvereinbarungen<br />

– Die Beteiligung der Betriebsräte<br />

und der Gewerkschaft ver.<strong>di</strong> in<br />

einem Lenkungsausschuss oder<br />

einem entsprechenden Gremium,<br />

das für <strong>di</strong>e Vorbereitung und<br />

Begleitung der Konzerngründung<br />

eingerichtet wird<br />

Der Vorschlag des hessischen<br />

Sozialministers Grüttner zur Gründung<br />

eines <strong>Ver</strong>bundes der kommunalen<br />

Kliniken in Hessen hat in<br />

verschiedenen Regionen zu Aktivitäten<br />

geführt, um lokale oder<br />

regionale Klinikverbünde als Alternative<br />

zur »Hessenhol<strong>di</strong>ng« zu<br />

initiieren.<br />

Im Februar gingen als jüngstes<br />

Beispiel aus <strong>di</strong>eser Reihe nun auch<br />

<strong>di</strong>e Stadt Frankfurt und der be-<br />

■ 56<br />

nachbarte Main-Taunus-Kreis mit<br />

Überlegungen zur Fusion ihrer<br />

Kliniken an <strong>di</strong>e Öffentlichkeit.<br />

Das Klinikum Höchst und <strong>di</strong>e<br />

Main-Taunus-Kliniken (MTK) sollen<br />

auf Beschluss der politischen Gremien<br />

und der Aufsichtsräte fusionieren.<br />

Eine Absichtserklärung ist<br />

verabschiedet. Über <strong>di</strong>esen Schritt<br />

wurden Beschäftigte, Betriebsräte<br />

und ver.<strong>di</strong> über <strong>di</strong>e Presse informiert.<br />

Die beiden Kliniken an drei<br />

Standorten liegen nur wenige Kilometer<br />

auseinander und bieten fast<br />

deckungsgleiche Behandlungsspektren<br />

an. Die Standortsicherung<br />

wird zugesagt. Das Klinikum<br />

Höchst hat ca. 2.300 und <strong>di</strong>e Main-<br />

Taunus-Kliniken ca. 1.500 Beschäftigte.<br />

Pikant ist, dass trotz der kommunalen<br />

Trägerschaft zwei Unternehmenskulturen<br />

aufeinander treffen.<br />

<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> Krankenhäuser <strong>Nr</strong>. <strong>60</strong> ■ März 2013

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