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<strong>BOnSAI</strong><br />

Anhang II: Kriterienkatalog E-Commerce<br />

b) Falls ein Impressum vorhanden ist (siehe a), beinhaltet dies:<br />

□ Name/Firmenbezeichnung<br />

□ Straße, Hausnummer<br />

□ Postleitzahl, Ort (die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend)<br />

□ Telefon (zentrale Nummer)<br />

□ Telefax (freiwillige Angabe)<br />

□ Email (zentrale Adresse)<br />

□ Internet (freiwillige Angabe)<br />

□ Nennung der Rechtsform<br />

□ Nennung der gesetzlich vertretungsberechtigten Person (bei mehreren<br />

wird die Nennung aller Personen empfohlen)<br />

□ Nennung des inhaltlich Verantwortlichen bei redaktionelljournalistischen<br />

Texten auf den Web-Seiten laut §6 MDStV<br />

(http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm)<br />

□ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIDNr.) gemäß §27a (Paragraph<br />

63 ) Umsatzsteuergesetz<br />

□ Registernummer<br />

□ Zuständiges Registergericht (Amtsgericht)<br />

□ Zuständige Aufsichtsbehörde oder Kammer mit Adresse falls es die<br />

Gesellschaftsform erfordert (z.B. Stiftungen, Handwerk, Anstalten/Körperschaften<br />

des öR, Kammern)<br />

c) Wie sind die AGB’s auffindbar?<br />

□ Neben der Startseite auch von jeder Unterseite<br />

63<br />

Umsatzsteuergesetz (UStG) » Siebenter Abschnitt<br />

§ 27a.<br />

(1) Das Bundesamt für Finanzen erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.<br />

Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundesamt für Finanzen Unternehmern,<br />

die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden oder die nur Umsätze ausführen, die<br />

zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,<br />

wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.<br />

Satz 2 gilt für juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für<br />

ihr Unternehmen erwerben, entsprechend. Im Falle der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische<br />

Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 4 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag<br />

sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird,<br />

anzugeben.<br />

(2) Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundesamt für Finanzen die für die Erteilung der<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Absatz 1 erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich<br />

geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Diese<br />

Angaben dürfen nur für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und für Zwecke der<br />

Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates vom 27. Januar 1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden<br />

auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MWSt.) (ABl. EG 1992 Nr. L 24 S. 1)<br />

verarbeitet oder genutzt werden. Das Bundesamt für Finanzen übermittelt den Landesfinanzbehörden<br />

die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.<br />

LVII

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