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Umweltethik in der Planungspraxis - IFIP

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Als agroethische Grundfor<strong>der</strong>ungen können gelten:<br />

• Standortsgemässe und nachhaltige Nutzung des Bodens unter<br />

Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser,<br />

Luft, Fauna, Flora) und <strong>der</strong> kulturell geschaffenen Werte<br />

(Kulturlandschaft).<br />

• Standorts‐ und artgerechte Tierhaltung: Grundsatz „Tiere<br />

s<strong>in</strong>d dem Standort angepasst und so zu halten, dass ihre<br />

Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und<br />

ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfor<strong>der</strong>t wird“.<br />

Broggi et al. 1997

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