Datenschutzerklärung im Rahmen einer Vereinssatzung: - Aachen
Datenschutzerklärung
der Sektion Aachen des Deutschen Alpenvereins e.V.
Stand: 10.10.2013
Die Sektion Aachen des Deutsche Alpenvereins e.V. – im Folgenden DAV-Aachen
genannt – möchte ihre Mitglieder über ihre folgende Datenschutzerklärung
informieren:
1.) Datenerhebung
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der DAV-Aachen seine/ihre Adresse, sein
Geburtsdatum, seinen Beruf, seine Telefonnummer, seine Email-Adresse, seine
Bankdaten, den Familienstand, den Zeitpunkt des Eintritts in den Deutschen
Alpenverein (DAV) und die Sektion Aachen sowie etwaige Lizenzen auf. Diese
Informationen werden in Papierform sicher verwahrt und auf dem vereinseigenen
EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Haushaltsnummer
zugeordnet.
Die erhobenen Mitgliederdaten werden elektronisch an unseren Hauptverband, den
Deutschen Alpenverein e.V., München, übermittelt. Dort werden die Daten zentral
verwaltet und unter anderem zum Versand unserer Verbandszeitschrift „Panorama“
und zum Zwecke der Erstellung der Mitgliedesausweise verwandt.
Die Datenschutzerklärung des Deutschen Alpenvereins e.V. ist im Internet unter
http://www.alpenverein.de/Info/Datenschutz/ abrufbar.
Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem
Verein nur ausnahmsweise und grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur
Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen,
dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung
entgegensteht.
2.) Weitergabe von Daten an Dritte, wie Vereine und Verbände
Neben unserer Mitgliedschaft in unserem Hauptverband, dem Deutschen Alpenverein
e.V., bestehen Mitgliedschaften in folgenden, weiteren Vereinen u. Verbänden:
- Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V., 40210
Düsseldorf, Bahnstraße 62;
- Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Friedrich-Alfred-Straße 25, 47055
Duisburg;
- Stadtsportbund Aachen e.V., Reichsweg 30, 52068 Aachen;
- Eifelverein e. V., Stürtzstraße 2 – 6, 52349 Düren;
- Verein Naturpark Nordeifel, Steinfelder Straße 8, 53947 Nettersheim.
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An diese weiteren Vereine und Verbände werden Mitgliedsdaten nur insoweit weitergegeben,
als dies für die Erfüllung des Vereinszwecks unbedingt notwenig ist.
Im Regelfall werden keine personenbezogenen Daten sondern lediglich anonyme,
statistische Daten (z.B. Zahl der Mitglieder/Jugendliche, Lizenzen) übermittelt.
Im Rahmen von Turnieren, insbesondere Kletterwettkämpfen, meldet der Verein
Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Landesverband Nordrhein-Westfalen
des Deutschen Alpenvereins e.V. bzw. Deutschen Alpenverein e.V. (Hauptverein).
3.) Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder, im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung im Internet
Der DAV-Aachen macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung von bergsportlichen Wanderungen und Touren, die Ergebnisse von
Turnieren sowie Feierlichkeiten bekannt. Hierzu dienen im wesentlichen die
regelmäßig erscheinende Mitgliederzeitschrift „DAVon“, ein Jahresplan, die
Vereinshomepage (http://www.dav-aachen.de) und unsere Seite bei Facebook
(https://www.facebook.com/pages/Sektion-Aachen-im-DAV/427480353960713).
Im Rahmen der Lehrtätigkeit wird ferner ein Kursbuch herausgegeben, aus dem die
Lehrgänge und Workshops hervorgehen.
Auf der Internet-Homepage des DAV-Aachen sind die Vereinszeitschrift „DAVon“ und
das Kursbuch im PDF-Format weltweit abrufbar.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann der DAV-Aachen auch die örtliche
Tagespresse informieren, insbesondere über anstehende Veranstaltungen und
Turnierergebnisse.
Bei alledem können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden, wobei
die Veröffentlichung aber in der Regel auf den Namen und Lichtbilder beschränkt
bleibt.
Bei Funktionsträgern können in der Vereinszeitschrift „DAVon“, dem Kursheft und
dem Jahresplan zusätzlich die Email-Adresse, die Telefonnummer und
Funktion/Lizenzen veröffentlicht werden.
Vor der Veröffentlichung von Lichtbildern ist stets die Zustimmung der abgebildeten
Person einzuholen.
Innerhalb der einzelnen Gruppierungen des Vereins können von den Gruppenleitern
Mailinglisten geführt werden, in die sich interessierte Mitglieder freiwillig aufnehmen
lassen können. Diese Mailinglisten dienen der Information über Veranstaltungen der
Gruppe und zur Absprache von Unternehmungen. Zu diesem Zweck können die
jeweiligen Email-Adressen auch an die beteiligten Gruppenmitglieder weitergegeben
werden.
An Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sportgeschäfte, können die Namen von
Vorstand, Beirat, Ausbildungsreferat und Gruppenleiter weitergegeben werden,
zwecks Führung von Rabattlisten.
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Im übrigen werden keine Mitgliederdaten an Dritte weitergegeben.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer Veröffentlichung
von personenbezogenen Daten widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben
in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere, zukünftige Veröffentlichungen,
mit Ausnahme von Wettkampfergebnissen.
Mitgliederverzeichnisse sind neben dem Hauptverband (Deutscher Alpenverein e.V.)
nur Vorstandsmitgliedern und die Mitarbeitern der Geschäftsstelle zugänglich.
Macht ein Mitglied geltend, dass es bestimmte Mitgliederdaten zur Wahrnehmung
seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen
die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden.
4.) Beendigung der Mitgliedschaft
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung
betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre
ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts aufbewahrt.