Bebauungsplan Nr. 145 für die Errichtung eines ... - Stadt Geretsried
Bebauungsplan Nr. 145 für die Errichtung eines ... - Stadt Geretsried
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem<br />
städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1, Gemarkung<br />
<strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim<br />
Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
- Umweltbericht gemäß § 2 und § 2a BauGB -<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Karl-Lederer-Platz 1<br />
82538 <strong>Geretsried</strong><br />
Planungsbüro U-Plan<br />
Mooseurach 16<br />
82549 Königsdorf<br />
U - P l a n<br />
Stand: April 2013
Umweltbericht zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1,<br />
Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Inhalt<br />
1. Einleitung 1<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans<br />
(Pos. 1a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 1<br />
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />
umweltrelevanten Ziele sowie ihrer Berücksichtigung<br />
(Pos. 1b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 1<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich<br />
Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
(Pos. 2 der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 2<br />
2.1 Bestandserfassung und Bewertung der Umwelt 2<br />
2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen des Eingriffs 4<br />
2.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/<br />
Ableitung der Beeinträchtigungsintensität<br />
(Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 4<br />
2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt) 5<br />
2.3.2 Verlust von Boden durch Überbauung 5<br />
2.3.3 Verdichtung von Böden mit Minderung der Versickerungsleistung<br />
(bau- und betriebsbedingt) 6<br />
2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung 6<br />
2.3.5 Verlust von Flächen mit besonderer klimatischer Funktion 6<br />
2.3.6 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (anlagebedingt) 6<br />
2.3.7 Verlust von Flächen mit Erholungseignung 6<br />
2.3.8 Veränderung des Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles<br />
bzw. Verlust von Bodendenkmalen 6<br />
2.3.9 Erhöhung der Schallimmissionen (Lärm) (bau- und betriebsbedingt) 6<br />
2.3.10 Erhöhung der Unfallgefahr 6<br />
2.3.11 Wechselwirkungen 6<br />
3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen 7<br />
4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten<br />
(Pos. 3d der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 8<br />
5. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der<br />
Planung (Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 8<br />
6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und<br />
fehlende Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 8<br />
6.1 Verfahren und Methodik 8<br />
6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken 8<br />
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf <strong>die</strong> Umwelt (Monitoring) 8<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte des Umweltberichts 8<br />
Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545
Umweltbericht zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1,<br />
Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
1<br />
1. Einleitung<br />
Das ca. 0,18 ha große Plangebiet liegt im Bereich der so genannten Böhmwiese, westlich<br />
der B 11 in Höhe des Ortsteiles Gartenberg, zwischen dem FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim<br />
Am Forst. Auf Initiative von Jugendlichen soll auf dem Gelände ein Dirtpark errichtet<br />
werden. Die Fläche wird bislang von dem Pfadfinderstamm Eulen <strong>für</strong> Feste und Veranstaltungen<br />
genutzt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> hat in Sitzungen des Ausschusses <strong>für</strong> Jugend,<br />
Senioren, Soziales, Kultur und Sport, des Haupt- und Finanzausschusses, des Entwicklungsund<br />
Planungsausschusses, des Bau- und Umweltausschusses sowie abschließend in der<br />
Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am 18.12.2012 <strong>die</strong> Beschlüsse zur <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks sowie<br />
zur Aufstellung <strong>eines</strong> entsprechenden <strong>Bebauungsplan</strong>es gefasst.<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zu dem <strong>Bebauungsplan</strong> eine Umweltprüfung durchzuführen,<br />
welche in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mündet. Die Umweltprüfung schließt <strong>die</strong><br />
Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein.<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans (Pos. 1a<br />
der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />
Im Planbereich wird eine öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung Spiel- und Sportplatz<br />
festgesetzt. Ergänzt wird <strong>die</strong> Festsetzung der Art der Nutzung durch Festsetzungen zur Geländegestaltung<br />
sowie zur Grünordnung und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich. Durch<br />
<strong>die</strong> Festsetzung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- und Sportplatz<br />
wird <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> des Dirtparks, welcher im Wesentlichen aus aufgeschütteten Starthügeln<br />
und Sprungschanzen mit einer maximalen Höhe von 4,0 m besteht, planerisch vorbereitet.<br />
Mit dem Dirtpark soll das Angebot an Sport- und Freizeitflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Jugendlichen in <strong>Geretsried</strong><br />
weiter ausgebaut werden. Durch festgesetzte zu erhaltende und neu zu pflanzende<br />
Einzelbäume sowie durch den Waldbestand im westlichen Anschluss an das Plangebiet,<br />
welcher erhalten wird, werden <strong>die</strong> Auswirkungen des Dirtparks auf Natur und Landschaft<br />
gemindert und wird zugleich eine Einbindung des Plangebietes in <strong>die</strong> Umgebung gewährleistet.<br />
Auch wenn mit der Anlage des Dirtparks keine Versiegelung verbunden ist, führt <strong>die</strong><br />
Nutzungs- und Geländeveränderung zu einem naturschutzrechtlichen Eingriff, welcher ein<br />
naturschutzrechtliches Ausgleichserfordernis bedingt. Diesem wird Rechnung getragen, indem<br />
dem <strong>Bebauungsplan</strong> eine Fläche aus dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> als Ausgleichsfläche<br />
zugeordnet wird, auf welcher artenreiches, mageres Grünland entwickelt wird.<br />
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten<br />
Ziele sowie ihrer Berücksichtigung (Pos. 1b der Anlage zum §2 (4)<br />
und § 2a BauGB)<br />
Der Regionalplan Oberland stützt das Planungsziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es, indem er als Ziel<br />
formuliert, dass in der Region Oberland vordringlich Erholungseinrichtungen geschaffen<br />
werden sollen, <strong>die</strong> der Bevölkerung eine Freizeitbeschäftigung in der freien Natur gewährleisten<br />
(B VII, 3.3).<br />
Im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> ist<br />
das Gebiet als „Fläche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landwirtschaft“ dargestellt. Die Zielsetzung, zwischen der<br />
Bundesstraße B 11 und dem westlich an das Plangebiet anschließenden Wald landwirtschaftliche<br />
genutzte Fläche zu erhalten, wird durch <strong>die</strong> Anlage des Dirtparks, welcher einen<br />
Flächenumgriff von ca. 0,18 ha aufweist, aufrecht gehalten. Demzufolge ist keine Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />
Die amtliche Biotopkartierung weist <strong>für</strong> das Plangebiet keine kartierten Biotope aus.<br />
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Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
2<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Pos. 2 der Anlage zum §2<br />
(4) und § 2a BauGB)<br />
2.1 Bestandserfassung und Bewertung der Umwelt<br />
Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der durch <strong>die</strong> Planung ausgelösten Beeinträchtigungen auf <strong>die</strong><br />
Umwelt bildet <strong>die</strong> Bestandserfassung und Bewertung aller Schutzgüter der Umwelt. Dazu<br />
gehören Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Mensch, Kulturund<br />
Sachgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen.<br />
Tiere, Pflanzen und Lebensräume: Auf der Basis <strong>eines</strong> Luftbildes und einer Bodenreferenzkartierung,<br />
durchgeführt am 31.12.2012 sowie unter Berücksichtigung vorhandener Unterlagen<br />
wird eine Karte der vorkommenden Nutzungstypen erstellt. Einen Überblick über <strong>die</strong><br />
Bestandssituation gibt nachfolgende Beschreibung:<br />
Das Plangebiet stellt sich als gehölzumrahmte, im zentralen Bereich intensiv genutzte Grünfläche<br />
dar. Im Bereich der Grünfläche sind drei Gehölzflächen auszugrenzen, welche sich<br />
aus Siedlungsgehölzen einheimischer, standortgerechter Arten zusammensetzen. Während<br />
<strong>die</strong> beiden kleineren Gehölzinseln im Norden und Nordwesten ausschließlich aus Sträuchern<br />
(überwiegend Weiden, Holunder, Wildrosen) aufgebaut sind, dominieren in der südlichen<br />
Fläche junge Fichten, Eschen und Weiden. Der Übergang zur gehölzbestandenen Böschung<br />
im westlichen Anschluss an das Plangebiet stellt sich als Wald dar. Dieser setzt sich hauptsächlich<br />
aus der Baumart Fichte und vereinzelt Rot-Buche zusammen.<br />
Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden weist <strong>die</strong> intensiv genutzte Grünfläche<br />
eine geringe Bedeutung <strong>für</strong> Pflanzen und Tiere auf (Kat. I), dagegen kommt den größeren<br />
Einzelbäumen und Gehölzflächen sowie dem im westlichen Plangebiet befindlichen<br />
Waldbestand eine mittlere Bedeutung <strong>für</strong> Arten und Lebensräume zu (Kat. II).<br />
Artenschutzrechtliche Aspekte:<br />
Eine floristisch artenschutzrechtliche Bedeutung des Plangebietes besteht nicht. Faunistisch<br />
artenschutzrechtlich relevant sind <strong>die</strong> Bäume und Gehölze. Diese können von heimischen,<br />
häufig vorkommenden Vogelarten als Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätte genutzt werden.<br />
Weitere artenschutzrechtlich relevante Tierarten sind aufgrund der Struktur des Gehölzbestandes<br />
nicht zu erwarten. Spechthöhlen wurden nicht beobachtet.<br />
Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten<br />
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
Im Zuge der Realisierung der Planung sind einzelne Bäume und Gehölze zu entfernen. Um<br />
nicht in eine etwaige Befreiungslage zu kommen, darf das Entfernen nur außerhalb der Brutperiode<br />
erfolgen. Der Verlust der Lebensstätten führt dann nicht zu nachteiligen Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> Population der Vogelarten, da <strong>die</strong> wenig anspruchsvollen Vogelarten in ausreichend<br />
in der Landschaft vorhandene Ersatzlebensräume ausweichen können. Ein entsprechender<br />
Hinweis wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen.<br />
Boden und Geologie: Gemäß der Standortkundlichen Bodenkarte von Bayern 1:50.000,<br />
Blatt Wolfratshausen, liegt das Plangebiet im Bereich spätglazialer Terrassen- und Schotterflächen,<br />
<strong>die</strong> flachgründig und carbonatreich sind und aus welchen sich Ackerpararendzinen<br />
entwickelten. Im Zuge der schon Jahrzehnte andauernden menschlichen Nutzung sind <strong>die</strong><br />
Böden im Plangebiet jedoch anthropogen überprägt.<br />
Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden kommt anthropogen überprägten Böden<br />
unter Dauerbewuchs eine mittlere Bedeutung <strong>für</strong> das Schutzgut Boden zu (Kat. II).<br />
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Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
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Wasser: Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer. Aufgrund des geologischen<br />
Untergrundes wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserstand nicht oberflächennah<br />
ansteht. Auch <strong>die</strong> Vegetation zeigt keine Anzeichen <strong>eines</strong> hohen Grundwasserstandes.<br />
Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden kommt Gebieten mit hohem, intaktem<br />
Grundwasserflurabstand eine mittlere Bedeutung <strong>für</strong> das Schutzgut Wasser zu (Kat. II).<br />
Klima und Luft: Das Plangebiet weist keine kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen<br />
auf. Der Grünfläche kommt eine allgemeine Bedeutung als Kaltluftentstehungsfläche zu.<br />
Der Wald und <strong>die</strong> Einzelgehölze wirken sich positiv auf <strong>die</strong> lokalklimatische Situation aus.<br />
Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden kommt Flächen ohne kleinklimatisch wirksame<br />
Luftaustauschbahnen eine geringe Bedeutung <strong>für</strong> das Schutzgut Klima zu (Kat. I),<br />
dem Wald als Ort der Frischluftproduktion kommt ebenso wie den größeren Einzelbäumen<br />
und den Gehölzflächen eine mittlere Bedeutung (Kat. II) <strong>für</strong> das Lokalklima zu.<br />
Landschaftsbild/Erholungseignung: Das Landschaftsbild ist durch <strong>die</strong> aktuelle Nutzung<br />
als teilweise gehölzumrahmte Grünfläche mit einzelnen Gehölzflächen geprägt. Nördlich an<br />
das Plangebiet angrenzend prägen <strong>die</strong> Gebäude des Behelfswohnheims Am Forst, südlich<br />
angrenzend der FC-Sportplatz sowie ein Vereinsgebäude das Bild. Die östlich an das Plangebiet<br />
anschließende Straße „Am Forst“, welche der Erschließung <strong>die</strong>nt, ist als Schotterfläche<br />
ausgebildet. Die das Plangebiet weitgehend umgebenden Gehölze führen dazu, dass<br />
der zentrale, als Grünfläche ausgeprägte Bereich von außen kaum wahrnehmbar ist. Dem<br />
Plangebiet kommt eine Bedeutung als Veranstaltungsplatz <strong>für</strong> Feste des Pfadfinderstamms<br />
Eulen zu, eine besondere Bedeutung als Erholungsfläche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewohner von <strong>Geretsried</strong><br />
weist das Gebiet nicht auf.<br />
Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden kommt den Gebäuden keine, den intensiv<br />
genutzten Flächen eine geringe Bedeutung <strong>für</strong> das Landschaftsbild zu (Kat. I). Dagegen<br />
sind <strong>die</strong> landschaftsbildprägenden Gehölze und Waldbestände von mittlerer Bedeutung<br />
<strong>für</strong> das Landschaftsbild (Kat. II).<br />
Gesamtbewertung des Bestandes (Bewertung gemäß Leitfaden)<br />
Bedeutung der Flächen <strong>für</strong> Natur und Landschaft<br />
Schutzgut<br />
Einzelbäume, Gehölze, Wald intensiv genutzte Grünfläche<br />
Arten- und Lebensräume mittlere Bedeutung geringe Bedeutung<br />
Boden mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung<br />
Wasser mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung<br />
Klima und Luft mittlere Bedeutung geringe Bedeutung<br />
Landschaftsbild mittlere Bedeutung geringe Bedeutung<br />
Gesamtbeurteilung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung<br />
In der Gesamtbetrachtung der Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />
kommt dem im Plangebiet vorhandenen Wald sowie den Einzelbäumen und Gehölzflächen<br />
eine mittlere, der intensiv genutzten Grünfläche eine geringe Bedeutung <strong>für</strong> Natur und Landschaft<br />
zu. Nachfolgend werden <strong>die</strong> Weiteren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwägung relevanten Schutzgüter in<br />
ihrem Bestand beschrieben.<br />
Kultur- und Sachgüter: Im Plangebiet sind keine schützenswerten Kultur- (z.B. Baudenkmäler,<br />
Bodendenkmäler) und Sachgüter bekannt.<br />
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Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
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Mensch: Das Plangebiet wird aktuell vom Pfadfinderstamm Eulen als Veranstaltungsplatz<br />
<strong>für</strong> Feste genutzt, <strong>die</strong> Erschließung ist durch <strong>die</strong> gekieste Straße „Am Forst“ gegeben.<br />
Fotodokumentation<br />
Bild links: Blick auf das Plangebiet, Richtung<br />
Nordwesten und Westen: Die intensiv genutzte<br />
Grünfläche ist von Gehölzen gesäumt. Im westlichen<br />
Anschluss befindet sich eine waldbestandene<br />
Böschung.<br />
Bilder unten: Blick auf <strong>die</strong> Gehölzinsel im Süden des<br />
Plangebietes sowie von Süden aus auf <strong>die</strong><br />
Erschließungsstraße mit einzelnen erhaltenswerten<br />
Birken.<br />
2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen des Eingriffs<br />
Für das Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung Spiel- und Sportplatz<br />
festgesetzt. Ergänzt wird <strong>die</strong> Festsetzung der Art der Nutzung durch Festsetzungen zur<br />
Geländegestaltung sowie zur Grünordnung und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.<br />
Durch <strong>die</strong> Festsetzung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- und<br />
Sportplatz wird <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> des Dirtparks, welcher im Wesentlichen aus aufgeschütteten<br />
Starthügeln und Sprungschanzen mit einer maximalen Höhe von 4,0 m besteht, planerisch<br />
vorbereitet. Auch wenn mit der Anlage des Dirtparks keine Versiegelung verbunden ist, führt<br />
<strong>die</strong> Nutzungs- und Geländeveränderung zu einem naturschutzrechtlichen Eingriff (Typ B -<br />
niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad), welcher ein naturschutzrechtliches<br />
Ausgleichserfordernis bedingt.<br />
2.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/<br />
Ableitung der Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a<br />
BauGB)<br />
Nachfolgend ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu untersuchenden Schutzgüter zusammenfassend dargelegt und<br />
bewertet, mit welchen Auswirkungen der Planung zu rechnen ist und wie <strong>die</strong> Auswirkungen<br />
bewertet werden. Hierbei wird unterschieden, ob <strong>die</strong> Auswirkungen bau-, anlage- oder be-<br />
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triebsbedingt sind. Im Anschluss an <strong>die</strong> Tabelle werden <strong>die</strong> Bewertungen verbal erläutert.<br />
Die jeweilige "<strong>Nr</strong>." in der Tabelle verweist auf <strong>die</strong> entsprechende Textstelle.<br />
Schutzgut <strong>Nr</strong>. Betrachteter Aspekt<br />
Tiere / Pflanzen<br />
Lebensräume<br />
2.3.1<br />
Verlust von Vegetation und<br />
Lebensraum von Tieren<br />
Bewertung der Auswirkung<br />
(Zusammenfassung)<br />
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt<br />
<br />
2.3.2<br />
Verlust von Boden durch Überbauung<br />
<br />
Boden<br />
Verdichtung von Böden mit<br />
2.3.3 Minderung der Versickerungsleistung<br />
<br />
Wasser 2.3.4<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung<br />
durch Bodenversiegelung<br />
<br />
Klima/Luft 2.3.5<br />
Verlust von Flächen mit besonderer<br />
klimatischer Funktion<br />
<br />
Landschaftsbilschaftsbildes<br />
Beeinträchtigung des Land-<br />
2.3.6<br />
<br />
Erholung 2.3.7<br />
Verlust von Flächen mit Erholungsfunktion<br />
<br />
Veränderung des Charakters<br />
Kultur- und<br />
von denkmalgeschützten Gebäuden<br />
und Ensembles bzw.<br />
2.3.8<br />
Sachgüter<br />
<br />
Verlust von Bodendenkmalen<br />
Erhöhung der Schallimmissionen<br />
2.3.9<br />
Mensch<br />
<br />
2.3.10 Erhöhung der Unfallgefahr <br />
Wechselwirkungen<br />
zw.<br />
den Schutzgütern<br />
2.3.11 keine Wechselwirkungen - - -<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen:<br />
= Starke Auswirkungen<br />
= Mittlere Auswirkungen<br />
= Geringe Auswirkungen<br />
= keine Auswirkungen<br />
Erläuterungen zu den einzelnen Beeinträchtigungen<br />
2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt)<br />
Die Anlage des Dirtparks konzentriert sich auf den Bereich, welcher aktuell als Grünfläche<br />
mit eingestreuten Gehölzen intensiv genutzt wird. Der im Westen des Plangebietes vorhandene<br />
Waldbestand kann ebenso erhalten werden, wie zwei größere Birken, welche Stammdurchmesser<br />
von 30 bis 40 cm aufweisen. Lediglich zwei Einzelbäume (Weide, Eiche) liegen<br />
im Bereich der geplanten Bahnen und müssen entfernt werden, wobei <strong>die</strong> Eiche, welche ca.<br />
4 m hoch ist (vgl. Karte 2) zu versetzen ist. In der Gesamtschau führt <strong>die</strong> Anlage des Dirtparks<br />
zu geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume.<br />
2.3.2 Verlust von Boden durch Überbauung<br />
Die Planung des Dirtparks sieht lediglich einen Unterstand mit einer Grundfläche von maximal<br />
15 m² vor. Sonstige versiegelte Flächen sind nicht zulässig. Die Auswirkung auf den<br />
Boden durch Versiegelung ist somit nicht entscheidungsrelevant.<br />
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2.3.3 Verdichtung von Böden mit Minderung der Versickerungsleistung (bau- und betriebsbedingt)<br />
Mit der Anlage und dem Betrieb des Dirtparks sind Bodenverdichtungen verbunden, welche<br />
zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Filter- und Speicherfunktion,<br />
Regulationsfunktion) führen werden.<br />
2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung<br />
Die Planung führt zu keiner Veränderung der Grundwasserneubildung.<br />
2.3.5 Verlust von Flächen mit besonderer klimatischer Funktion<br />
Da das Plangebiet aktuell keine besondere klimatische Funktion erfüllt und mit der Planung<br />
keine Bodenversiegelungen verbunden sind, sind keine negativen Auswirkungen auf das<br />
Lokalklima zu erwarten.<br />
2.3.6 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (anlagebedingt)<br />
Mit der <strong>Errichtung</strong> des Dirtparks und insbesondere durch <strong>die</strong> damit verbundenen Geländegestaltung<br />
sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes verbunden, welche jedoch aufgrund<br />
der umgebenden Gehölze und aufgrund der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen<br />
gering gehalten werden.<br />
2.3.7 Verlust von Flächen mit Erholungseignung<br />
Die Planung führt zu keinem Verlust von Flächen mit einer besonderen Eignung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erholung.<br />
2.3.8 Veränderung des Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles<br />
bzw. Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedingt)<br />
Da im Planbereich keine denkmalgeschützten Gebäude oder Bodendenkmäler vorhanden<br />
sind, ist von keinen nachteiligen Auswirkungen auszugehen.<br />
2.3.9 Erhöhung der Schallimmissionen (bau- und betriebsbedingt)<br />
Mit dem Bau und dem Betrieb des Dirtparks sind Schallemissionen verbunden. Die betriebsbedingten<br />
Schallemissionen werden sich jedoch aufgrund fehlender versiegelter Flächen im<br />
Wesentlichen auf <strong>die</strong> Fahrgeräusche der Räder sowie auf Ausrufe der Jugendlichen beschränken.<br />
Zudem fehlen in der direkten Umgebung Immissionsorte im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes.<br />
2.3.10 Erhöhung der Unfallgefahr<br />
Da im Vergleich zur derzeitigen Nutzung von keiner erheblichen Mehrung des motorisierten<br />
Verkehrs auszugehen ist, führt <strong>die</strong> Planung auch nicht zu einer erheblichen Erhöhung der<br />
Unfallgefahr im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Unabhängig davon ist mit dem Betrieb<br />
<strong>eines</strong> Dirtparks eine erhöhte Unfallgefahr im Bereich des Freizeitgeländes verbunden.<br />
2.3.11 Wechselwirkungen<br />
Es ist von keinen entscheidungserheblichen Wechselwirkungen auszugehen.<br />
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3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Im Plangebiet sind Maßnahmen festgesetzt, <strong>die</strong> als Vermeidungsmaßnahmen zu werten<br />
sind. In nachstehender Tabelle sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen<br />
zusammengestellt.<br />
Maßnahmen, <strong>die</strong> der Vermeidung von Beeinträchtigungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schutzgüter der Umwelt <strong>die</strong>nen:<br />
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />
• Erhalt des vorhandenen Waldbestandes sowie größerer Einzelbäume<br />
Schutzgut Wasser<br />
• Vermeidung von Bodenversiegelung<br />
Schutzgut Boden<br />
• Vermeidung von Bodenversiegelung<br />
Schutzgut Klima / Luft<br />
• Erhalt von Gehölzflächen, welche sich positiv auf das Lokalklima auswirken<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
• Erhalt des vorhandenen Waldbestandes sowie größerer Einzelbäume<br />
• Landschaftsgerechte Eingrünung des Plangebietes<br />
Grünordnerische Maßnahmen<br />
• Erhalt des vorhandenen Waldbestandes sowie größerer Einzelbäume<br />
• Festsetzung zur Eingrünung des Plangebietes.<br />
Im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen<br />
Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1, Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem<br />
Behelfswohnheim Am Forst, wurden <strong>die</strong> Möglichkeiten, Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft gering zu halten, umfassend berücksichtigt. Ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung<br />
ist in dem Verzicht auf eine umfängliche Versiegelung von Flächen zu sehen.<br />
Dennoch resultiert aus der Anlage des Dirtparks, insbesondere durch <strong>die</strong> Geländegestaltung<br />
und Nutzungsänderung ein naturschutzrechtliches Ausgleichserfordernis von 287 m² (vgl.<br />
Karte 2).<br />
Ausgleichsfläche und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Der Ausgleich wird auf einer Teilfläche des Flurstücke Fl.<strong>Nr</strong>. 1955, Gemarkung Königsdorf<br />
realisiert. Die Fläche wurde im Rahmen der Erstellung des Ökokontos <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
als geeignete Fläche <strong>für</strong> den naturschutzrechtlichen Ausgleich eingestuft. Sie befindet<br />
sich in Zone II des Wasserschutzgebietes Königsdorf-Wiesen.<br />
Entwicklungsziel:<br />
Ziel ist, den artenarmen Grünlandbestand weiter auszuhagern und <strong>die</strong> Magerkeitszeiger zu<br />
fördern. Mittelfristig soll sich extensiv genutztes, artenreiches Grünland nach Kartieranleitung<br />
LfU („Biotopstatus“) entwickeln. Neben der eigenen naturschutzfachlichen Aufwertung soll<br />
<strong>die</strong> Fläche zugleich positive Wirkung auf das Landschaftsbild haben, zumal ein häufig frequentierter<br />
Weg an der Fläche vorbeiführt.<br />
Maßnahmen:<br />
- Aushagerung der Wiese über einen Zeitraum von 10 Jahren durch 2-schürige Mahd mit<br />
Abfuhr des Mähgutes<br />
- Im Anschluss an <strong>die</strong> Aushagerung folgt eine Umstellung auf 1-schürige Mahd zur Förderung<br />
schnittempfindlicher Arten<br />
- Düngung und Pestizideinsatz sind nicht zulässig<br />
Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545
Umweltbericht zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1,<br />
Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
8<br />
Da <strong>die</strong> Extensivierung der Wiesenfläche nur zu einer geringen Aufwertung führt, wird sie mit<br />
dem Faktor 0,5 angerechnet, weshalb auf <strong>die</strong>sem Flurstück eine doppelt so große Ausgleichsfläche,<br />
wie gemäß <strong>Bebauungsplan</strong> ermittelt wurde, nachzuweisen ist. Für den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>.<br />
62/1, Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst,<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> ist somit eine Fläche von 574 m² auf dem Flurstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1955, Gemarkung<br />
<strong>Geretsried</strong> nachzuweisen.<br />
4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten (Pos. 3d der Anlage zum §2 (4)<br />
und § 2a BauGB)<br />
Auf der Ebene der <strong>Bebauungsplan</strong>ung sind alternative Planungsmöglichkeiten im Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s zu prüfen. Im vorliegenden Fall lässt <strong>die</strong> Zielsetzung der Planung,<br />
einen Dirtpark zu errichten, welcher nach außen eingegrünt ist, keine grundsätzlichen<br />
Alternativen zu der vorliegenden zu. Im Rahmen des Planverfahrens wurde der Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es reduziert, um eine weitere Nutzung der Grünfläche durch den<br />
Pfadfinderstamm „Eulen“ zu gewährleisten.<br />
5. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
(Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet in seinem derzeitigen Zustand erhalten.<br />
Ein besonderes Biotopentwicklungspotential ist der Fläche nicht beizumessen.<br />
6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlende<br />
Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />
6.1 Verfahren und Methodik<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung kam in Bezug auf <strong>die</strong> Ermittlung der Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der ergänzten<br />
Fassung vom Januar 2003 (BayStMLU 2003) zur Anwendung.<br />
Im Weiteren fand der Leitfaden „Der Umweltbericht in der Praxis“ (Oberste Baubehörde<br />
2006) Anwendung.<br />
6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Die vorhandenen Kenntnisse reichen <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Rahmen der Umweltprüfung zu vollziehenden<br />
Beurteilungen aus.<br />
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung des Bauleitplans auf <strong>die</strong> Umwelt (Monitoring)<br />
Für den vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> sind keine Maßnahmen zum Monitoring erforderlich,<br />
<strong>die</strong> über das übliche Maß einer Kontrolle zur Einhaltung der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
hinausgehen.<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte des Umweltberichts<br />
Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> soll auf dem städtischen Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>.<br />
61/2, Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst<br />
auf Initiative von Jugendlichen <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks planerisch vorbereitet werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> fasste abschließend in ihrer <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 18.12.2012 den Beschluss<br />
zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es.<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der <strong>die</strong> voraussichtlichen<br />
Umweltwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als abwägungsrelevante<br />
Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545
Umweltbericht zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1,<br />
Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst, <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
9<br />
Grundlage beschrieben wurden.<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild<br />
Als erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ist <strong>die</strong> Veränderung der Nutzung<br />
und <strong>die</strong> Geländemodellierung zu werten. Dadurch gehen Lebensräume von Tieren und<br />
Pflanzen verloren, der Boden und <strong>die</strong> Grundwasserneubildung werden verändert. Zugleich<br />
löst <strong>die</strong> Planung Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aus.<br />
Trotz umfassender Vermeidungsmaßnahmen, welche unter anderem in einem Verzicht auf<br />
Bodenversiegelung bestehen, verbleiben erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen, <strong>die</strong><br />
auszugleichen sind.<br />
Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird auf einer Teilfläche des Flurstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 1955,<br />
Gemarkung Königsdorf realisiert. Die Fläche wurde im Rahmen der Erstellung des Ökokontos<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> als geeignete Fläche <strong>für</strong> den naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />
eingestuft. Sie befindet sich in Zone II des Wasserschutzgebietes Königsdorf-Wiesen. Die<br />
Fläche soll zu einem artenreichen, mageren Grünland durch Reduzierung der Mahdhäufigkeit<br />
und durch Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz entwickelt werden.<br />
Da <strong>die</strong> Extensivierung der Wiesenfläche nur zu einer geringen Aufwertung führt, wird sie mit<br />
dem Faktor 0,5 angerechnet, weshalb auf <strong>die</strong>sem Flurstück eine doppelt so große Ausgleichsfläche,<br />
wie gemäß <strong>Bebauungsplan</strong> ermittelt wurde, nachzuweisen ist. Dem <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>.<br />
62/1, Gemarkung <strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst,<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> wurde somit eine 574 m² große Fläche des Flurstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 1955, Gemarkung<br />
Königsdorf, als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche zugeordnet.<br />
Mit den Ausgleichsmaßnahmen werden neue Lebensräume <strong>für</strong> Tiere und Pflanzen geschaffen,<br />
<strong>die</strong> Bodenfunktionen gestärkt sowie etwaige nachteilige Auswirkungen der bisherigen<br />
Nutzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundwasserbildung dauerhaft verhindert. Zudem stellen <strong>die</strong> Maßnahmen<br />
eine Aufwertung <strong>für</strong> das Landschaftsbild dar.<br />
Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, <strong>die</strong> der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> ermöglicht,<br />
werden durch <strong>die</strong> Maßnahmen vollständig kompensiert.<br />
Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545
Umweltprüfung<br />
Karte 1: Bestand und Bewertung<br />
#Y<br />
#Y<br />
#Y<br />
#Y<br />
1. Bestand<br />
Grünfläche, intensiv genutzt - Kat. I<br />
Gehölzflächen mit jüngeren Gehölzen - Kat. II<br />
Wald - Kat. II<br />
Heimischer, standortgerechter Laubbaum - Kat. II<br />
#Y<br />
2. Bewertung<br />
Kat. I Geringe Bedeutung <strong>für</strong> Natur und Landschaft<br />
Kat. II Mittlere Bedeutung <strong>für</strong> Natur und Landschaft<br />
3. Sonstiges<br />
Grenze des Geltungsbereiches<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
M MMMM MMMM MM<br />
MM MMMM<br />
MMMM MMM<br />
MMMM MMMM MMM<br />
MMMM MMMM<br />
MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM<br />
MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMMMMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MM<br />
MM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM<br />
Kat. II<br />
Kat. II<br />
Kat. II<br />
Kat. I<br />
Kat. II<br />
Umweltprüfung<br />
zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks<br />
auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1, Gemarkung<br />
<strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim<br />
Am Forst<br />
Karte 1: Bestand und Bewertung<br />
Planungsbüro U-Plan<br />
Mooseurach 16<br />
82549 Königsdorf<br />
Tel.: 08179/925540<br />
Fax 08179/925545<br />
E-Mail: mail@buero-u-plan.de<br />
Internet: www.buero-u-plan.de<br />
N<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Karl-Lederer-Platz 1<br />
82538 <strong>Geretsried</strong><br />
Tel. 08171/6298-31<br />
Fax 08171/6298-82<br />
E-Mail: michael_schlenz@geretsried.de<br />
Internet: www.geretsried.de<br />
1 : 500
Umweltprüfung<br />
Karte 2: Planung - Beeinträchtigungsintensität -<br />
Ausgleichsbedarf<br />
1. Planung<br />
Geplante Fahrbahnen des Dirtpark<br />
2. Beeinträchtigungsintensität, Ausgleichsbedarf<br />
Flächen mit geringem Versiegelungs- bzw.<br />
Nutzungsgrad über Flächen mit geringer<br />
Bedeutung <strong>für</strong> Natur und Landschaft -<br />
Beeinträchtigungsintensität B I - Faktor 0,2<br />
Ausgleichsbedarf: 1.146 m² * 0,2 = 229 m²<br />
Flächen mit geringem Versiegelungs- bzw.<br />
Nutzungsgrad über Flächen mit mittlerer<br />
Bedeutung <strong>für</strong> Natur und Landschaft -<br />
Beeinträchtigungsintensität B II - Faktor 0,2 *<br />
Ausgleichsbedarf: 288 m² * 0,2 = 58 m²<br />
* Faktor gem. Bayerischem Leitfaden Bauen<br />
im Einklang mit Natur und Landschaft <strong>für</strong> Spiel- und<br />
Sportplätze mit nur teilweise versiegelten Flächen<br />
Eingriffsneutrale Flächen<br />
- Bestehende Wald und Gehölzflächen sowie<br />
bestehende Grünflächen, welche erhalten werden<br />
Bestehende Einzelbäume, welche erhalten werden<br />
Bestehende, kleinere Einzelbäume (Weide, Eiche),<br />
welche gefällt/versetzt werden müssen<br />
#Y<br />
#Y<br />
Ausgleichsbedarf insgesamt: 287 m²<br />
3. Sonstiges<br />
Grenze des Geltungsbereiches<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
M MMMM MMMM MM<br />
MM MMMM<br />
MMMM MMM<br />
MMMM MMMM MMM<br />
Umweltprüfung<br />
N<br />
1 : 500<br />
Einzelbaum (Eiche) zu versetzen<br />
#Y<br />
#Y<br />
#Y<br />
zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks<br />
auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1, Gemarkung<br />
<strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim<br />
Am Forst<br />
Karte 2: Planung-Beeinträchtigung-Ausgleichsbedarf<br />
MMMM MMMM<br />
MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMMMMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MM<br />
#Y<br />
Planungsbüro U-Plan<br />
Mooseurach 16<br />
82549 Königsdorf<br />
Tel.: 08179/925540<br />
Fax 08179/925545<br />
E-Mail: mail@buero-u-plan.de<br />
Internet: www.buero-u-plan.de<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Karl-Lederer-Platz 1<br />
82538 <strong>Geretsried</strong><br />
Tel. 08171/6298-31<br />
Fax 08171/6298-82<br />
E-Mail: michael_schlenz@geretsried.de<br />
Internet: www.geretsried.de<br />
MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM<br />
MM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM
Umweltprüfung<br />
Karte 3: Ausgleichsplan<br />
Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
(§ 9 Abs.1 <strong>Nr</strong>. 20 BauGB)<br />
Flurnummer: 1955 Gemarkung Königsdorf,<br />
Flächenumfang: 574 m²<br />
J<br />
J J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
Umweltprüfung<br />
zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>145</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> Dirtparks<br />
auf dem städtischen Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 62/1, Gemarkung<br />
<strong>Geretsried</strong> zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim<br />
Am Forst<br />
Karte 3: Ausgleichsplan Stand: April 2013<br />
Planungsbüro U-Plan<br />
Mooseurach 16<br />
82549 Königsdorf<br />
Tel.: 08179/925540<br />
Fax 08179/925545<br />
E-Mail: mail@buero-u-plan.de<br />
Internet: www.buero-u-plan.de<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Karl-Lederer-Platz 1<br />
82538 <strong>Geretsried</strong><br />
Tel. 08171/6298-31<br />
Fax 08171/6298-82<br />
E-Mail: michael_schlenz@geretsried.de<br />
Internet: www.geretsried.de<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J<br />
J J J<br />
J<br />
J<br />
J J J<br />
N<br />
1 : 2.500<br />
Die Fläche ist durch folgende Maßnahmen zu artenreichem<br />
Grünland zu entwickeln:<br />
- Aushagerung der Wiese über 10 Jahre durch<br />
2-schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes<br />
- Im Anschluss an <strong>die</strong> Ausghagerung 1-schürige Mahd<br />
zur Förderung von schnittempfindlichen Arten,<br />
- Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
Sonstige Planzeichen:<br />
Flurgrenzen<br />
amtliche Biotope<br />
Bereits abgebuchte Flächen