AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Zusätzlich zu den einzuhaltenden Kriterien der Kapitel A, B, C und D können durch<br />
freiwillige Module weitere qualitätsrelevante Produktionsweisen gewählt werden.<br />
Wenn von Betrieben das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> mit einer zusätzlichen, qualitätsrelevanten<br />
Produktionsweise auf Erzeugnissen ausgelobt wird, ist den Anforderungen dieser<br />
<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> und des entsprechenden Moduls zu entsprechen.<br />
- Die Kennzeichnung freiwilliger Module soll dazu beitragen, den Konsumenten<br />
besondere Produktionsweisen nahezubringen.<br />
Wird die <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> als Grundlage für darauf aufbauende neue freiwillige<br />
Module herangezogen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der <strong>AMA</strong>-<br />
<strong>Marketing</strong>.<br />
Diese freiwilligen zusätzlichen Anforderungen der Module sind nach erfolgter Risikobewertung<br />
der Betriebe in regelmäßigen Abständen bzw. aufgrund rechtlicher<br />
Vorgaben zu kontrollieren.<br />
- Die Risikobewertung hat durch die Kontrollstelle zu erfolgen.<br />
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