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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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A. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG<br />

1. ALLGEMEIN<br />

Seit 1. Juli 2010 hat bei vorverpackten Lebensmitteln, die gemäß den Verordnungen<br />

(EG) Nr. 834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF in der EU produziert werden, auf<br />

der Verpackung das EU-Biologo aufzuscheinen. Zusätzlich können Bio-Lebensmittel<br />

mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden, die darüber hinaus die Anforderungen<br />

des Österreichischen Lebensmittelbuches und diese vom BMLFUW genehmigte<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> einhalten.<br />

Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ist ein behördlich genehmigtes Gütesiegel und wird zur Kennzeichnung<br />

von Bio-Produkten, die ausschließlich zum menschlichen Verzehr bestimmt<br />

sind, von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> vergeben. Es stellt eine Orientierungshilfe für<br />

den Einkauf von Bio-Lebensmitteln dar und weist auf die hohe Bio-Qualität, nachvollziehbare<br />

Herkunft sowie unabhängige Kontrolle dieser Bio-Lebensmittel hin.<br />

Die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> legt in dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> die Bestimmungen für<br />

die Erteilung der Rechte zur Führung des von ihr als Marke geschützten <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong>s mit oder ohne Herkunftsangabe fest. Grundlage für die Gewährung des<br />

Zeichennutzungsrechtes auf Bio-Produkten ist der Abschluss eines Lizenzvertrages<br />

mit der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> und die Einhaltung dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong>.<br />

Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ist das Erkennungszeichen für die Teilnahme an diesem freiwilligen<br />

Qualitätsprogramm, welches je nach Produktbereich und Risiko möglichst stufenübergreifend<br />

Kriterien in den spezifischen Kapiteln dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> für jede Vermarktungsstufe festlegt sowie systematisch überwacht.<br />

Die strategische Ausrichtung der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> basiert auf folgenden fünf<br />

Säulen: Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu 100 Prozent biologisch, gute Hygienepraxis,<br />

hohe Qualität, nachvollziehbare Herkunft und unabhängige Kontrolle.<br />

Ein zentraler Punkt im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm ist der Einsatz von biologischen<br />

Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Daher ist das Ziel bei <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<br />

Produkten,<br />

einzusetzen. Wenn Naturdärme, Gelatine, Pektin und Hefe nicht aus biologischer<br />

Produktion verfügbar sind, können diese bis maximal fünf Gewichtsprozent<br />

der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs, auch aus nichtbiologischer Produktion<br />

eingesetzt werden.<br />

Ein weiterer Aspekt ist der Einsatz von zertifizierten Bio-Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs die<br />

(mehr als 50 Gewichtsprozent der Jahresmenge)<br />

stammen, die zusätzliche Kriterien<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 13 von 116

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