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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

VORWORT<br />

SEHR GESCHÄTZTE LIZENZNEHMERINNEN UND LIZENZNEHMER!<br />

Viele Konsumenten kaufen biologische Lebensmittel als Ausdruck ihres<br />

bewussten Lebensstils. Sie legen Wert auf eine gesundheitsfördernde<br />

Ernährungsweise und erwarten sich naturbelassene und mit wenigen<br />

Zusatzstoffen hergestellte Bio-Produkte. Umso mehr bedarf es bei der<br />

Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von hochwertigen biologischen Produkten<br />

größter Sorgfalt.<br />

Daher bietet die Agrarmarkt Austria <strong>Marketing</strong> GesmbH (in der Folge kurz „<strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>“)<br />

mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ein Qualitätssicherungssystem an, das auf den EU-Bio-Verordnungen<br />

und dem Österreichischen Codex idgF aufbaut. Über diese strengen rechtlichen Anforderungen<br />

hinaus, müssen Produzenten weitere Kriterien erfüllen, um sich für das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong><br />

zu qualifizieren. Konkrete qualitätssichernde Maßnahmen stellen die Naturbelassenheit biologischer<br />

Lebensmittel in den Mittelpunkt und gewährleisten ein hohes Hygiene- und Qualitätsniveau<br />

bei Bio-Lebensmitteln.<br />

Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Bio-<br />

Lebensmitteln. Dabei wird über die Rechtsvorschriften hinausgegangen.<br />

Kompromisslose Absicherung der <strong>AMA</strong>-Qualität durch regelmäßige Produktanalysen<br />

in unabhängigen Labors.<br />

Optimale Transparenz bei der Rohstoffherkunft und –beschaffung entlang der gesamten<br />

Kette.<br />

Weiterer Ausbau des Vertrauens der Konsumenten in das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> durch effiziente,<br />

unabhängige Kontrollsysteme.<br />

Die vorliegende <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> wurde von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> mit Experten entwickelt<br />

und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

(BMLFUW) begutachtet. Erst nach Genehmigung darf sie von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> veröffentlicht<br />

werden.<br />

Das Design des Siegels wurde leicht verändert. Sein behutsam adaptiertes Design wurde bei<br />

der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht. Sobald wir die Zustimmung zum<br />

neuen Siegel erhalten, werden wir Sie informieren.<br />

Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm steht allen Interessenten – gleich welcher Wirtschaftsstufe –<br />

offen, wenn sie die Vorgaben erfüllen. Es respektiert den EU-rechtlichen Nichtdiskriminierungsgrundsatz.<br />

Bei allen in dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong>nversion ist ab dem 01. Jänner <strong>2014</strong> gültig.<br />

Bei Fragen steht Ihnen das Qualitätsmanagement-Team der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Martin Greßl<br />

Leiter Qualitätsmanagement<br />

KONTAKT<br />

Tel.: +43 (0)1/33151-0 I Fax-DW: 4925 I E-mail: qm-programme@ama.gv.at I www.ama-marketing.at<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 3 von 116

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