AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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B. GENERELLE ANFORDERUNGEN<br />
9. KONTROLLEN<br />
Für das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle, welche grafisch in der folgenden<br />
Kontrollpyramide in Abbildung 5 dargestellt ist:<br />
Abbildung 5: Kontrollpyramide<br />
Der Lizenznehmer hat im Rahmen einer Selbstevaluierung die Einhaltung der Anforderungen<br />
sowie der durchzuführenden regelmäßigen Eigenkontrollen mindestens einmal jährlich zu<br />
überprüfen und zu dokumentieren. Dazu hat der Betrieb Verfahren festzulegen (z. B. Prozessbeschreibungen,<br />
Arbeitsanweisungen, Formulare) und die Mitarbeiter entsprechend zu<br />
unterweisen sowie die Einhaltung stichprobenartig zu überprüfen.<br />
Im Zuge von Produktanalysen ist die Verkehrsfähigkeit im Sinne des LMSVG, die Konformität<br />
mit dem ÖLMB, die korrekte Abbildung des EU-Biologos und des <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>s am Produkt<br />
zu überprüfen. Die chemischen, mikrobiologischen und sensorischen Kriterien sind in den<br />
speziellen Anforderungen Abschnitt C näher angeführt.<br />
Grundsätzlich ist jedes Halbjahr (außer im Teil C „Spezielle Anforderungen“ anders angegeben)<br />
eine Produktanalyse je homogener Produktgruppe durchzuführen.<br />
Mit der Durchführung von Produktanalysen hat der Lizenznehmer akkreditierte Labors (siehe<br />
) zu beauftragen, die von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> zugelassen sind.<br />
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