AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />
V. OBST, GEMÜSE UND SPEISEERDÄPFEL<br />
- Lieferdatum<br />
- Chargennummer<br />
Die bestmögliche Lagerung der Produkte hat im Hinblick auf die Qualität in entsprechenden<br />
Behältnissen und unter entsprechenden klimatischen Bedingungen<br />
zu erfolgen. Jede Packstelle muss eine Arbeitsanweisung aufliegen haben, wie die<br />
Lagerung der einzelnen Produktgruppen durchzuführen ist.<br />
Die optimalen Lagerbedingungen und der Zustand der Produkte sind während der<br />
Lagerung regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.<br />
- Eine Arbeitsanweisung mit Produktblättern für die jeweiligen kulturspezifischen<br />
Maßnahmen bei der Lagerung muss aufliegen.<br />
- In der Arbeitsanweisung ist festzulegen, wie der Zustand der Produkte bei<br />
längerer Lagerung sein muss.<br />
Bei Speiseerdäpfeln ist die Kistenlagerung verpflichtend.<br />
Ethylenempfindliche Produkte (z. B. Karfiol, Kohlsprossen, Speiseerdäpfel) dürfen<br />
nicht gemeinsam mit Ethylenausscheidern (z. B. Äpfel, Pfirsiche, Marillen) gelagert<br />
werden.<br />
Es muss eine Übersicht (z. B. Arbeitsanweisung) mit den kultur- oder auch sortenspezifischen<br />
Lagertemperaturen und Luftfeuchtigkeitsbereichen für die jeweiligen<br />
Lagerphasen vorhanden sein.<br />
Bei Speiseerdäpfeln sind beim Einsatz von Kaltluft die sortenspezifischen Unterschiede<br />
bei der Bildung reduzierender Zucker zu berücksichtigen.<br />
Die Temperaturregistrierung sämtlicher Kühleinrichtungen bei kühlpflichtigen Produkten<br />
ist zu dokumentieren. Zur Klimaführung und zum Klimaverlauf im Lager<br />
sind gesonderte Aufzeichnungen erforderlich.<br />
- Angaben zum Verlauf von Außenlufttemperaturen, Innenlufttemperaturen,<br />
Lüftungsstunden.<br />
Bei Produkten, welche lichtempfindlich sind (z. B. Speiseerdäpfel), ist bei langer Lagerung<br />
der Lichteinfall zu verhindern.<br />
Es ist eine chargenbezogene Lagerung durchzuführen und die Lagerhallen bzw. Kisten<br />
sind korrekt zu kennzeichnen, z. B. Kistenkennzeichnung mit Name und LFBIS-<br />
Nr., Erntedatum, Art und Sorte, Schlag von dem geerntet wurde.<br />
Es müssen Aufzeichnungen (Anlieferungsdatum, Lieferant, Art und Sorte, Menge)<br />
über die Lagerbelegung vorhanden sein, die während der gesamten Lagerungspe-<br />
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