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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />

V. OBST, GEMÜSE UND SPEISEERDÄPFEL<br />

- Lieferdatum<br />

- Chargennummer<br />

Die bestmögliche Lagerung der Produkte hat im Hinblick auf die Qualität in entsprechenden<br />

Behältnissen und unter entsprechenden klimatischen Bedingungen<br />

zu erfolgen. Jede Packstelle muss eine Arbeitsanweisung aufliegen haben, wie die<br />

Lagerung der einzelnen Produktgruppen durchzuführen ist.<br />

Die optimalen Lagerbedingungen und der Zustand der Produkte sind während der<br />

Lagerung regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.<br />

- Eine Arbeitsanweisung mit Produktblättern für die jeweiligen kulturspezifischen<br />

Maßnahmen bei der Lagerung muss aufliegen.<br />

- In der Arbeitsanweisung ist festzulegen, wie der Zustand der Produkte bei<br />

längerer Lagerung sein muss.<br />

Bei Speiseerdäpfeln ist die Kistenlagerung verpflichtend.<br />

Ethylenempfindliche Produkte (z. B. Karfiol, Kohlsprossen, Speiseerdäpfel) dürfen<br />

nicht gemeinsam mit Ethylenausscheidern (z. B. Äpfel, Pfirsiche, Marillen) gelagert<br />

werden.<br />

Es muss eine Übersicht (z. B. Arbeitsanweisung) mit den kultur- oder auch sortenspezifischen<br />

Lagertemperaturen und Luftfeuchtigkeitsbereichen für die jeweiligen<br />

Lagerphasen vorhanden sein.<br />

Bei Speiseerdäpfeln sind beim Einsatz von Kaltluft die sortenspezifischen Unterschiede<br />

bei der Bildung reduzierender Zucker zu berücksichtigen.<br />

Die Temperaturregistrierung sämtlicher Kühleinrichtungen bei kühlpflichtigen Produkten<br />

ist zu dokumentieren. Zur Klimaführung und zum Klimaverlauf im Lager<br />

sind gesonderte Aufzeichnungen erforderlich.<br />

- Angaben zum Verlauf von Außenlufttemperaturen, Innenlufttemperaturen,<br />

Lüftungsstunden.<br />

Bei Produkten, welche lichtempfindlich sind (z. B. Speiseerdäpfel), ist bei langer Lagerung<br />

der Lichteinfall zu verhindern.<br />

Es ist eine chargenbezogene Lagerung durchzuführen und die Lagerhallen bzw. Kisten<br />

sind korrekt zu kennzeichnen, z. B. Kistenkennzeichnung mit Name und LFBIS-<br />

Nr., Erntedatum, Art und Sorte, Schlag von dem geerntet wurde.<br />

Es müssen Aufzeichnungen (Anlieferungsdatum, Lieferant, Art und Sorte, Menge)<br />

über die Lagerbelegung vorhanden sein, die während der gesamten Lagerungspe-<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 67 von 116

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