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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Dieses Kapitel gilt für Speisegetreide, Getreideverarbeitungsprodukte und Backerzeugnisse<br />

und erläutert die speziellen Anforderungen an diese Erzeugnisse.<br />

Getreide, die mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden sollen, haben folgende<br />

Qualitätskriterien zu erfüllen.<br />

- Das Getreide ist frei von lebenden und toten Schädlingen.<br />

- Die Getreide müssen in Abhängigkeit vom Verwendungszweck entsprechend<br />

klassifiziert werden. Die Überprüfung dieses Kriteriums hat im Zuge<br />

der vom Lizenznehmer geforderten Eigenkontrolle bei jeder Charge zu erfolgen.<br />

- Das Getreide muss für den entsprechenden Verwendungszeck, wie z. B. die<br />

Kaisersemmelproduktion, geeignet sein. Um diese Anforderungen zu erfüllen<br />

können auch Getreidemischungen verwendet werden.<br />

Sensorik<br />

Kriterium Referenzmethode Höchstgehalt Bestimmungszeitpunkt<br />

Ochratoxin A<br />

Aflatoxin B1<br />

Summe Aflatoxine B1, B2, G1, G2<br />

Deoxynivalenol<br />

Zearalenon<br />

Fumonisine (für Maisprodukte)<br />

T-2- und HT-2-Toxine<br />

Blei<br />

Cadmium<br />

Beschreibende<br />

Bewertung<br />

Die anerkannten Methoden<br />

sind einzusetzen.<br />

arteigen, rein, ohne<br />

Fremdgeruch<br />

Gemäß VO (EG) Nr.<br />

1881/2006 idgF<br />

Einlangen im Labor<br />

Einlangen im Labor<br />

Pestizide<br />

Referenzmethode<br />

QuEChERS-<br />

Multimethode<br />

Grenzwert<br />

Siehe Anmerkungen unten<br />

Im Rahmen der Endproduktanalyse hat eine risikobasierte Überprüfung auf Rückstände,<br />

die im biologischen Landbau und in der Lagerhaltung gemäß den Verordnungen<br />

(EG) 834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF nicht als Pflanzen- und Lagerschutzmittel<br />

erlaubt sind, zu erfolgen. Bei Vorhandensein eines Wirkstoffes ist<br />

im unverarbeiteten Ausgangsprodukt, unter Einbeziehung der zuständigen Kon-<br />

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