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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />

IX. SPEISEGETREIDE, GETREIDEVERARBEITUNGSPRODUKTE UND BACKERZEUGNISSE<br />

Bei Brot, Gebäck und Backwaren gilt als Voraussetzung für die Vergabe des <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong>s, dass bei der sensorischen Prüfung nach Prüfschema der Versuchsanstalt<br />

für Getreideverarbeitung oder gleichwertigen Prüfschemata mindestens die Qualitätsstufe<br />

„GUT“ erreicht wird.<br />

Deoxynivalenol<br />

Zearalenon<br />

Blei<br />

Cadmium<br />

Kriterium Referenzmethode Höchstgehalt Bestimmungszeitpunkt<br />

Die anerkannten Methoden<br />

sind einzusetzen.<br />

Gemäß VO (EG) Nr.<br />

1881/2006 idgF<br />

Einlangen im Labor<br />

Pestizide<br />

Referenzmethode<br />

QuEChERS-<br />

Multimethode<br />

Grenzwert<br />

Siehe Anmerkungen unten<br />

Im Rahmen der Endproduktanalyse hat eine risikobasierte Überprüfung auf Rückstände,<br />

die im biologischen Landbau und in der Lagerhaltung gemäß den Verordnungen<br />

(EG) 834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF nicht als Pflanzen- und Lagerschutzmittel<br />

erlaubt sind, zu erfolgen. Bei Vorhandensein eines Wirkstoffes ist<br />

im unverarbeiteten Ausgangsprodukt, unter Einbeziehung der zuständigen Kontrollstelle,<br />

eine Einzelfallüberprüfung durchzuführen. Dabei muss sichergestellt<br />

werden, dass die Vorschriften der biologischen Landwirtschaft eingehalten wurden.<br />

Durch die ubiquitäre Belastung der Umwelt, durch z. B. persistente chlorierte Pestizide<br />

oder andere Wirkstoffe, wird ein Wert von 0,010 mg Wirkstoff/kg Bio-<br />

Lebensmittel toleriert, sofern in rechtlichen Bestimmungen kein geringerer Grenzwert<br />

festgelegt ist.<br />

Rückstände die im biologischen Landbau gemäß den Verordnungen (EG) Nr.<br />

834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF als Pflanzen- und Lagerschutzmittel erlaubt<br />

sind, haben unter den rechtlichen Grenzwerten zu liegen.<br />

Werden Produktanalysen bei den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B.<br />

Weizenmehl) durchgeführt und ist sichergestellt, dass die oben angeführten Kriterien<br />

erfüllt werden, so können diese Analysen für die jährlichen Endproduktanalysen<br />

durch die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> anerkannt werden.<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 89 von 116

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